Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid kann auch dann für vorläufig erklärt werden, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens (Musterprozess) beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist, nicht aber beim EGMR (Seer in Tipke/Kruse, § 165 AO Rz. 15 m. w. N.). Diese Regelung dient vor allem ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FG hat die Revision auch zuzulassen, wenn dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. FGO). Wie die Revisionszulassung zur Rechtsfortbildung ist auch dieser Revisionsgrund ein gesetzlich gesondert geregelter Fall der Grundsatzrevision (gl. A. Seer in Tipke/Kruse, § 115 FGO Rz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Raub, Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung zur Festsetzungsverjährung, INF 2001, 353; Schlepp, Hinterz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erlaubt eine Vorabentscheidung über einzelne Streitpunkte durch Zwischenurteil nicht nur bei bestimmten Klagearten, sofern Grund und Betrag streitig sind, durch Grundurteil (§ 99 Abs. 1 FGO), sondern auch über entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfragen (§ 99 Abs. 2 FGO). Die Umdeutung eines nicht statthaften Grundurte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Begriff des "Sachverhalts" bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, DB 1981, 1254; von Wedelstädt, Vertrauensschutz als Voraussetzung und Beschränkung der Aufhebung und Änderung nach § 174 AO, DB 1981, 2574; App, Anwendung von § 174 AO auf grenzüberschreitende Sachverhalte, DB 1985, 939; Seitrich, Widerstreitende Steuerfestsetzung und Verböserungsverbot, DStZ 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessensregelung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, ob das FA den Vorbehalt der Nachprüfung setzt, ist eine Ermessensentscheidung, bei der auch das Interesse des Stpfl. an einer baldigen endgültigen Veranlagung und das Interesse der Finanzbehörde an einer schnellen Durchführung der Veranlagung ohne intensivere Überprüfung berücksichtigt werden müssen. Einer Begründung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, eröffnet § 92 Nr. 2 AO. Die Zuziehung eines Sachverständigen ist eines unter gleichwertigen Beweismitteln und damit Mittel der Sachaufklärung. Die Klärung von Rechtsfragen kann nicht Gegenstand eines Sachverständigengutachtens sein. Die Entschädigung des Sachverständigen ist in § 107...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erörterung vor Erlass der Einspruchsentscheidung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364a AO gibt dem Einspruchsführer einen Anspruch auf pflichtgemäßes Ermessensentscheidung über Anträge auf mündliche Erörterung der Sach- und Rechtslage. Die Vorschrift findet keine Anwendung im Besteuerungsverfahren. Von der mündlichen Erörterung als besondere Form des rechtlichen Gehörs sollte gleichwohl auch dort Gebrauch gemacht we...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Rechtsschutzbedürfnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch ein Rechtsmittelverfahren setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus. Regelmäßig wird das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein, wenn der Rechtsmittelführer beschwert ist (s. Rz. 7). Ausnahmsweise aber fehlt für die Einlegung eines Rechtsmittels dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das damit erstrebte Ziel auf einfacherem Wege erreichba...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; Iwanek, Aufhebung der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung, DStR 1993, 1394; Streck, Die "tatsächliche Verständigung" in der Praxis, StuW 1993, 366; Seer, Verträge, Vergleiche und sonstige Verständigungen im deutschen Steuerrecht, StuW 1995, 213; Schmidt-Liebi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Notwendigkeit der Beweiserhebung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frage der Feststellungslast ist aber nur dann von Bedeutung, wenn die für die Besteuerung bedeutsamen Tatsachen beweisbedürftig sind. Rechtsfragen können nicht Gegenstand einer Beweisaufnahme sein. Tatsachen sind alle äußeren und inneren Vorgänge, die sinnlich wahrgenommen werden können, also vergangene oder gegenwärtige Ereignisse ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Änderung der Rechtsprechung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der hier eingeräumte Vertrauensschutz setzt voraus, dass die bisherige Maßnahme der Finanzbehörde zu einer Zeit getroffen worden ist, zu der zu einem gleichen Sachverhalt oder zur selben Rechtsfrage eine Entscheidung eines obersten Bundesgerichts vorgelegen hat, d. h. amtlich oder privat veröffentlicht war (BFH v. 25.04.2013, V R 2/13, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Rechtsfortbildung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da der Revisionsgrund der Rechtsfortbildung allgemein nur als gesetzlich geregelter Sonderfall der Grundsatzrevision angesehen wird (s. § 115 FGO Rz. 14), gelten die strengen Darlegungsanforderungen der Grundsatzrevision in gleicher Weise. Dies ist nicht frei von Bedenken, da mit diesem Revisionsgrund nach der ursprünglichen Intention d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorabentscheidung über andere Streitpunkte

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 99 Abs. 2 FGO gestattet Vorabentscheidung über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage, wenn dies sachdienlich ist und weder der Kläger noch der Beklagte widerspricht. Auf den Widerspruch anderer Beteiligter (§ 57 FGO), insbes. Beigeladener, kommt es nicht an. Die Negativvoraussetzung (kein Widerspruch) kann nur durch (zumi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen und Verfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gestattet die Aussetzung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abhängigkeit von der Entscheidung über ein Rechtsverhältnis, das den Gegenstand eines anderen, bei einem FG oder einem Gericht eines anderen Gerichtszweigs anhängigen Rechtsstreites bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (z. B. Erteilung einer Ausn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besteuerungsgrundlagen als Schätzungsgegenstand

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Der Begriff ist streitig. Ähnlich wie der für das Außenprüfungsverfahren in § 199 Abs. 1 AO definierte Begriff der Besteuerungsgrundlagen als "tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind", beschrän...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Betragsberechnung durch die Finanzbehörde

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit des Gerichts, der Finanzbehörde die Steuerberechnung nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO zu übertragen, beinhaltet keine Rückverweisung auf das in § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO normierte Kassationsprinzip. Das Gericht hat auch in den Fällen des § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO die inhaltliche Änderung des Verwaltungsakts selbst vorzunehmen un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung der Revision

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist nur zulässig, wenn sie zugelassen ist. Die Zulassung der Revision kann – wie sich aus dem Gesetzeswortlaut eindeutig ergibt – "nur" auf die in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgezählten Gründe (s. Rz. 9) gestützt werden. Ob die Revision zugelassen wird entscheidet primär das FG. Es befindet über die Zulassung der Revisio...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 86 Aktenvorlage und Auskunftserteilung

Schrifttum Nöcker, Das In-camera-Verfahren im Finanzgerichtsprozess, AO-StB 2009, 214. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Abs. 1 FGO ergänzt § 82 FGO im Hinblick auf den Urkundsbeweis, soweit Behörden zur Vorlage von Urkunden und Akten verpflichtet sowie zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52a FGO) sind (s. § 82 FGO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Kostenentscheidung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung des Gerichts bei Erledigung der Hauptsache beschränkt sich auf den Kostenpunkt. Zuständig ist das mit der Sache befasste Gericht. Eine Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren vor dem BFH kann sich auf das Rechtsmittel oder den Rechtsstreit insgesamt beziehen (BFH v. 19.01.2011, X B 14/10, BFH/NV 2011, 759). Daher ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Ausschließlich automationsgestützte Steuerfestsetzungen (§ 155 Abs. 4 AO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch das StModernG mit Wirkung vom 01.01.2017 eingefügte Regelung ist wesentlicher Teil der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Ziel vollautomatischer, vom RMS (§ 88 Abs. 5 AO) begleiteter und unterstützter Veranlagung. Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 4 Satz 1 AO können Steuerfestsetzungen, Anrec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Entscheidung in der Sache

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit einer abschließenden Entscheidung hat der BFH nur, wenn der vom FG festgestellte Sachverhalt zur Feststellung ausreicht, ob und ggf. welchem Umfang die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht, die Sache muss "spruchreif" sein. Liegt Spruchreife vor, sind also keine weiteren tatsächlichen Ermittlungen e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ungewissheit über das Entstehen einer Steuer (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern entstehen durch Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes (§ 38 AO). Wenn und soweit für die Finanzbehörde die Existenz oder die Ausgestaltung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ungewiss ist, kann sie die Steuer vorläufig festsetzen bzw. die Steuerfestsetzung aussetzen. Tz. 5a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Arten von Verfahrensmängeln

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist Revisionszulassung ist schließlich auch geboten, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt und die Entscheidung des FG auf diesem beruht. Da es kaum denkbar ist, dass sich das FG bei Erlass eines Urteils eines Verfahrensmangels bewusst ist, wird insoweit Zulassung regelmäßig nur aufgrund ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage sind Steuerrechtsverhältnisse (s. § 33 AO), die ihrem Rechtsgrunde nach bestehen, ihrem Inhalte nach jedoch streitig sind. Gegenstand der Klage können jedoch auch Rechtsverhältnisse sein, über deren Bestehen dem Grunde nach Streit herrscht, sei es, dass sich ein Beteiligter ihres Bestehens berühmt, sei e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Einzelfragen

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist die Frage der AdV für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu prüfen, jedoch kann in den Fällen der Zurückweisung der Hauptsache zur weiteren Sachaufklärung die Entscheidung des Revisionsgerichts über die AdV sich auch auf die Zeit nach der Zustellung des Revisionsurteils im Hauptsacheverfahren erstrecken (BFH v. 19.06....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat grundsätzlich anerkannt (st. Rspr., u. a. BFH v. 08.10.2008, I R 63/07, BStBl II 2009, 121 m. w. N.), dass durch eine sog. tatsächliche Verständigung zwischen den Beteiligten, d. h. dem FA und dem Stpfl., die Annahme eines bestimmten Sachverhalts oder eine bestimmte Sachbehandlung vereinbart werden können. Ihr Zweck ist es, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Unwirksamkeit der tatsächlichen Verständigung

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die tatsächliche Verständigung ist unwirksam, wenn sie unter Ausübung von unzulässigem Druck oder unter der Drohung mit einem noch anhängigen Strafverfahren zustande kommt (FG Münster v. 29.01.1996, 8 V 5581/95 E, EFG 1996, 464; BMF v. 30.07.2008, BStBl I 2008, 831, Nr. 8), wenn entweder der Stpfl. Tatsachen verschwiegen oder das FA sein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Keine Mitteilung eines zureichenden Grundes

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Untätigkeitsklage ist, dass das FA die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes verzögert. Diese Mitteilung kann formlos erfolgen (BFH v. 09.04.1968, I B 48/67, BStBl II 1968, 471). Hat die Behörde den Grund für die Verzögerung mitgeteilt, ist die Klage nur dan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Verfahrensmangel

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu Verfahrensmängeln als Revisionsgrund s. § 115 FGO Rz. 21. Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH v. 13.11.1991, II B 71/91, B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 16 Stellung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ehrenamtliche Richter wirken bei den Urteilen des Senats mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter bei den FG mit (s. § 5 FGO Rz. 3 f.). Beim BFH gibt es keine ehrenamtlichen Richter – dies folgt unmittelbar aus § 10 Abs. 3 FGO –, was sich daraus erklärt, dass der BFH als Revisionsinstanz lediglich über Rechtsfragen zu entscheiden h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Revisionsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung s. § 115 FGO Rz. 15. Wichtigster Anwendungsfall dieses Revisionsgrundes ist die sog. Divergenzrüge, mit der der Beschwerdeführer geltend macht, das erkennende Gericht sei von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abgewichen. Dies erfordert eine genaue Bezeichnung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Hinweis- und Fürsorgepflicht des Gerichts (§ 76 Abs. 2 FGO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 76 Abs. 2 FGO überträgt dem Vorsitzenden ausdrücklich eine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber den Prozessbeteiligten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Beteiligte, die in der Prozessführung weniger geübt und erfahren sind, nicht an "Fallstricken" des formellen Rechts scheitern oder durch sie Nachteile erleiden. Deshalb hat er ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Keine Bindung des Gerichts an Vorbringen und Beweisanträge (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO ist das Gericht nicht an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten gebunden. Dies ergibt sich als unmittelbare Folge des Untersuchungsgrundsatzes. Die Vorschrift ist allerdings dahingehend zu verstehen, dass das FG nicht auf die von den Beteiligten angebotenen Beweise beschränkt ist, sondern darüber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Inhalt

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO müssen in der Begründung die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden. Mit der Verweisung ist klargestellt, dass die Zulassung der Revision durch den BFH nur mit Gründen begehrt werden kann, die dass FG zur Zulassung der Revision hätte veranlassen müssen. Dies entspricht dem Zweck des NZB-Verfahr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Erledigung von Anträgen auf Aufhebung oder Änderung nach höchstrichterlicher Entscheidung (§ 172 Abs. 3 AO)

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung, die eine vom EuGH, vom BVerfG oder vom BFH entschiedene Rechtsfrage betreffen und denen nach dem Ausgang des Verfahrens vor diesen Gerichten nicht entsprochen werden kann, können nach der durch das JStG 2007...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Vereinbarkeit mit einfachgesetzlichem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, eine Steuer nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig festzusetzen, wird durch § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO auf die Fälle erweitert, in denen wegen der Auslegung eines Steuergesetzes, d. h. wegen einer einfachgesetzlichen Rechtsfrage, ein Verfahren beim BFH anhängig ist. Wann § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO angewendet werden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Änderung von Amts wegen (§ 69 Abs. 6 Satz 1 FGO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 69 Abs. 6 Satz 1 FGO kann der Beschluss vom Gericht, das den Beschluss erlassen hat (Senat oder Einzelrichter, s. Rz. 6) jederzeit von Amts wegen, also ohne Antrag eines Beteiligten, geändert oder aufgehoben werden. Das gilt sowohl für Beschlüsse über die Aussetzung und über die Aufhebung der Vollziehung gleichermaßen. Anders als...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zusageinteresse

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. muss ein Interesse an der Zusage haben, weil sie für seine geschäftlichen Maßnahmen von Bedeutung ist. Das ist der Fall, wenn die Kenntnis der zukünftigen steuerlichen Behandlung die Entscheidung des Stpfl. über zu ergreifende geschäftliche Maßnahmen beeinflussen kann, d. h. er den Sachverhalt noch entsprechend gestalten kann ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kraft Allgemeinverfügung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Zustimmung der obersten Finanzbehörde kann durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügung für bestimmte Gruppen gleichgelagerter Fälle angeordnet werden, dass Einspruchsverfahren auch in anderen als den in § 363 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO genannten Fällen ruhen zu lassen. Die Anordnung des Ruhens erfolgt hier in Form einer öffentl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Nichterhebung von Gerichtskosten (§ 21 GKG)

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 21 GKG regelt die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung. Die Norm gilt nicht für außergerichtliche Kosten (z. B. BFH v. 26.03.2009, V B 111/08, BFH/NV 2009, 1269; BFH v. 01.03.2016, VI B 89/15, BFH/NV 2016, 936). Die Entscheidung über die Nichterhebung der Kosten ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kraft Gesetzes

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, wenn der Einspruchsführer sich ausdrücklich auf eine Rechtsbehauptung stützt, wegen der ein Verfahren beim EuGH, beim BVerfG oder bei einem sonstigen obersten Bundesgericht anhängig ist. Dabei ist § 363 Abs. 2 Satz 2 AO nicht auf Musterprozesse beschränkt (so aber Birkenfeld in HHSp, § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Änderung auf Antrag eines Beteiligten (§ 69 Abs. 6 Satz 2 FGO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Entscheidung des Gerichts über einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO nicht in materieller Rechtskraft erwächst, steht es dem Antragsteller frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen (BFH v. 21.10.2013, V B 68/13, BFH/NV 2014, 173). Nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO können die Beteiligten die Änderung oder Aufhebung der Entscheidung über...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung des Dritten

Tz. 77 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligung des Dritten an dem Verfahren um die Ausgangsänderung ist möglich durch eine Hinzuziehung oder durch eine Beiladung. Eine Beteiligung ist auch anzunehmen, wenn der Dritte durch eigene verfahrensrechtliche Initiative auf die Aufhebung oder Änderung des Bescheids hingewirkt hat (BFH v. 09.04.2003, III B 82/01, BFH/NV 2003, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aussetzung des Verfahrens (§ 363 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemessen am Zweck der Vorschrift (Vermeidung divergierender Sachentscheidungen), ist eine Aussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und eine Sachentscheidung getroffen werden kann. Es muss also ein zulässiger Einspruch eingelegt worden sein. Ferner muss die Entscheidung von dem Bestehen oder ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Der Zugang zum EuGH

Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der EuGH entscheidet im Wege der Vorabentscheidung unter anderem über die Auslegung der europäischen Verträge, Art. 267 Abs. 1 Buchst. a AEUV (ex-Art. 234 Abs. 1 Buchst. a EGV). Hält ein nationales Gericht eine innerstaatliche Norm für europarechtswidrig, so eröffnet dies noch nicht den Weg zum EuGH, da dieser nur den EGV auszulegen hat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Einspruch gegen die vorläufige Steuerfestsetzung können die fehlenden Voraussetzungen für die Vorläufigkeit sowie die Fehlerhaftigkeit der Steuerfestsetzung selbst gerügt werden; eine isolierte Anfechtung der Vorläufigkeit ohne gleichzeitige Anfechtung der gesamten Steuerfestsetzung ist nicht zulässig (BFH v. 25.10.1989, X R 109...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 437 ff.) mit den Verfahrens- und Gegenstandswerten in Verfahren betreffend die Ehewohnung. Hier werden die Werte häufig immer noch unzutreffend festgesetzt. So wird insbesondere nicht beachtet, dass auch Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit der Trennung mit dem Regelwert zu bewerten sind. Umstritten ist d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fortsetzungsfeststellungsklage

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat sich der Verwaltungsakt vor Entscheidung durch das Gericht über die Klage durch Rücknahme oder auf sonstige Weise erledigt (zum Erledigungsbegriff s. § 138 FGO Rz. 3), kann der Kläger beantragen, dass das Gericht durch Urteil ausspricht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, sofern der Kläger ein berechtigtes (nicht nur ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abschluss des Einspruchsverfahrens

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer förmlichen Einspruchsentscheidung bedarf es nur insoweit, als die Finanzbehörde dem Einspruch nicht abhilft, der Einspruch nicht zurückgenommen oder das Verfahren für erledigt erklärt wird. Abhelfen kann sowohl die zuständige Finanzbehörde, als auch die für die zuständige Finanzbehörde handelnde Behörde (§ 367 Abs. 2 Satz 3, Abs. ...mehr