Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus US-amerikanischen S-Corporations sind im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig

Leitsatz Eine US-amerikanische S-Corporation ist eine Gesellschaft, die nach deutschem Recht als Kapitalgesellschaft anzusehen ist. Zugeflossene Gewinnanteile sind deshalb Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, für die Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht besitzt. Sachverhalt Der Kläger, ein US-amerikanischer Staatsbürger mit Wohnsi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung

Leitsatz Wendet sich der Einspruchsführer isoliert gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1 und 2 EStG, ist statthafter Rechtsbehelf hiergegen ausschließlich die Klage, nicht (auch) der Einspruch. Normenkette § 77 EStG, § 347, § 348 Nr. 1 AO, § 44 Abs. 2, § 47 Abs. 1, § 55 Abs. 2 Satz 1, § 145 FGO, § 63 SGB X, § 68 Abs. 1 ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VI. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Eine besondere Art der "Beratung" ist in Teil 2 Abschnitt 1 VV geregelt. Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 2100 VV (Wertgebühr) oder nach Nr. 2102 VV (Rahmengebühr). Erforderlich ist der Auftrag zur Prüfung eines Rechtsmittels, also zu einer Berufung, Revision, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Für die Prüfung von ...mehr

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AGS 5/2015, Unzulässigkeit eines per E-Mail eingelegten Rechtsbehelfs

Leitsatz Eine per einfacher E-Mail eingelegte Erinnerung gegen den Kostenansatz genügt nicht der nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG vorgesehenen Form. BGH, Beschl. v. 24.11.2014 – IX ZB 63/14 1 Aus den Gründen Der als Erinnerung gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG auszulegende Rechtsbehelf des Rechtsbeschwerdeführers ist unzulässig. Die E-Mail des Klägers, mit der er die Kostenrechnung ablehnt, ge...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hat unter dem 12.8.2014 Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtsvollziehers J. eingelegt, mit der dieser es trotz mehrfacher Aufforderung und ausführlicher Begründung durch die Gläubigerin abgelehnt hat, sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben, insbesondere die Kosten für eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner sowie die Kosten ...mehr

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AGS 5/2015, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU.

Von Hans Buschbell, Dr. Hans Dieter Utzelmann (+), Dr. Matthias Quarch, Gesine Reisert und Dr. Don DeVol. 5. Aufl., 2015. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 904 S. 89,00 EUR Führerscheinsachen gehören für den Anwalt zur täglichen Praxis. Damit ist er sowohl in Straf- und Bußgeldsachen befasst als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, sei es in Verfahren auf Erteilung der...mehr

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ZFS 5/2015, Vertretung der ... / 3 Anmerkung:

Dem Beschluss des OLG Celle liegt eine Fallgestaltung zugrunde, die gerade im Schadensersatzrecht nicht selten vorkommt. Die Entscheidung ist richtig. Die Lösung des Problems ergibt sich jedoch direkt aus dem Gesetz. I. Rechtslage bis zum 31.7.2013 Die Vergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten der Kl. und des Drittwiderbekl. richtete sich wegen des vor dem 1.8.2013 ert...mehr

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AGS 5/2015, Gebühren im Ver... / 2 Aus den Gründen

Der Einzelrichter des Senats, der gem. §§ 335a Abs. 2 S. 8 HGB, 104 Abs. 3, 568 S. 1 ZPO für die Entscheidung über die als sofortige Beschwerde zu verstehende "Erinnerung/Beschwerde" gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss grundsätzlich zuständig ist, weil die angefochtene Entscheidung hier von einer Rechtspflegerin erlassen wurde, überträgt das Verfahren dem Senat zur Entsche...mehr

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AGS 5/2015, Antrag auf Fest... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel der Klägerin ist zulässig, insbesondere statthaft als Beschwerde gem. § 67 Abs. 1 S. 1 GKG. Zwar ist gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung als solche ein Rechtsmittel gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 23.2.2012 – 17 W 5/12, BeckRS 2012, 08649; Hartmann, KostG, 43. Aufl. 2013, § 63 GKG Rn 14). Statthaft ist eine Beschwerde ...mehr

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AGS 5/2015, Das erstinstanzliche Beschwerdegericht

Wenn Gerichte in Kostensachen entscheiden, bringen sie schon allerlei Kuriositäten hervor, so auch das OLG Köln (S. 222), das jetzt in ständiger Rechtsprechung das erstinstanzliche Beschwerdegericht erfunden hat. Bislang war es eigentlich einhellige Auffassung, dass eine Beschwerde ein Rechtsmittel ist und daher zur zweiten oder dritten Instanz gehört. Nicht aber so beim OLG ...mehr

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AGS 5/2015, Unterbliebene W... / 2 Anmerkung

Soweit in einem gerichtlichen Verfahren ein Vergleich über weitergehende, im Verfahren nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, hat das Gericht einen Vergleichsmehrwert festzusetzen, da daraus die 0,25-Vergleichsgebühr nach Nr. 1900 GKG-KostVerz., Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. oder Nr. 17005 GNotKG-KostVerz. erhoben wird. Ist das Gericht der Auffassung, der Vergleich habe k...mehr

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AGS 5/2015, Erforderlichkei... / 1 Sachverhalt

Im Hinblick auf den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind hatte die Beteiligte zu 1), die Mutter, den Antrag gestellt, Ordnungsmittel gegen den Vater wegen Verletzung der bestehenden Umgangsregelung festzusetzen. Das AG hat diesen Antrag zurückgewiesen und die Kosten des Vollstreckungsverfahrens der Mutter auferlegt. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Mutter hat der ...mehr

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AGS 5/2015, Gebührenermäßig... / 1 Sachverhalt

Im Termin vom 4.12.2014 verkündete das OLG im Berufungsverfahren ein – noch nicht begründetes – Endurteil, demzufolge das Ersturteil abgeändert wird und die Kosten des Rechtsstreits, soweit über diese nicht bereits rechtskräftig entschieden war, gegeneinander aufgehoben werden. Ausweislich eines Vermerkes des Berichterstatters vom 15.12.2014 riefen an diesem Tag die Prozessbe...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / II. Abschleppmaßnahmen

Wurde aufgrund des Parkverstoßes das Fahrzeug sogar abgeschleppt, so ist die Rechtmäßigkeit dieser Ersatzvornahme davon abhängig, ob sie auch verhältnismäßig war. Dies wurde für das Entfernen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Parkschein bejaht, jedenfalls wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt um mehrere Stunden überschritten wird.[41] Hier s...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, seit Ende 2006 Versicherungsnehmer einer bei der Beklagten gehaltenen Rechtsschutzversicherung, verlangt – soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse – von der Beklagten Deckungsschutz für einen Rechtsstreit um Krankenversicherungsleistungen sowie die Erstattung dabei entstandener Rechtsanwaltskosten. Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die Allgemein...mehr

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AGS 5/2015, Neue Angelegenh... / 3 Anmerkung

Wird ein Strafurteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Im Gegensatz zu den Verfahren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) ist hier eine Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr vor Zurückverweis...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / B. Verfahrensübersicht

Nach einem Parkverstoß steht zunächst nur der Halter eines Fahrzeugs fest. Dieser wird zunächst angeschrieben und erhält Gelegenheit, den Fahrzeugführer im Fragebogen zu benennen. Ferner enthält das erste Schreiben nach einem Parkverstoß den Hinweis darauf, dass auf die Rücksendung des Fragebogens verzichtet wird, wenn das dem beigefügten Zahlungsvordruck angebotene Verwarnu...mehr

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AGS 5/2015, Unterbliebene W... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 33 Abs. 3 S. 1 und 3 RVG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Die Beschwerdeführerin kann keine Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den in der mündlichen Verhandlung am 17.9.2009 geschlossenen Vergleich verlangen. Das VG hat zu Recht für die Tätigkeit der Beschwerdeführerin keinen Gegenstandswert festgesetzt. Gem. § 33 Abs. 1 R...mehr

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AGS 5/2015, Unzulässigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Der als Erinnerung gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG auszulegende Rechtsbehelf des Rechtsbeschwerdeführers ist unzulässig. Die E-Mail des Klägers, mit der er die Kostenrechnung ablehnt, genügt nicht der nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG vorgesehenen Form. Sie trägt weder eine (in Kopie wiedergegebene) Unterschrift (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.2008 – X ZB 8/08, NJW 2008, 2649 Rn 8 ff.), noch i...mehr

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AGS 5/2015, Anwaltsgebühren... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag der Antragsgegnerin auf Entscheidung des Gerichts gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 9.7.2014 ist gem. §§ 164, 165, 151 VwGO statthaft und begründet. Die anwaltlich vertretene Antragstellerin hatte sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg gegen ihre Überstellung nach Polen gewandt. I...mehr

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AGS 5/2015, Kein Rechtsmitt... / 1 Aus den Gründen

Die von der Antragsgegnerin nach den §§ 165, 151 VwGO beantragte Entscheidung des Gerichts (Kostenerinnerung), über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat, nachdem er auch die dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegende Kostenentscheidung in entsprechender Besetzung getroffen hatte (vgl. hierzu etwa Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 26 Einschrä... / 2.1.4 Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 29 Der richtige Rechtsbehelf im einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid, der die Leistungen auf der Grundlage von Abs. 1 kürzt, ist regelmäßig der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG (LSG NRW, Beschlüsse v. 6.2.2006, L 20 B 50/05 SO ER, und v. 2.3.2007, L 20 B 119/06 SO ER). Rz. 30 Ist die Kürzung ermessensfehlerhaft (vgl. Rz. 25)...mehr

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Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

Kommentar Mit Schreiben vom 5.4.2017 hat das BMF sein aus 2006 stammendes Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren punktuell überarbeitet. Neugefasst wurden die Regelungen zum Verzicht auf die Durchführung eines Schiedsverfahrens. Sind Steuerpflichtige der Auffassung, dass ihre Besteuerung gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen oder die sogenannte EU-S...mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel des Streithelfers im Kostenfestsetzungsverfahren

Leitsatz Ein im Rechtsstreit beigetretener Streithelfer kann jedenfalls dann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten eines vom Streithelfer für die unterstützte Partei eingelegten Berufungsverfahrens betrifft. OLG Schleswig, Beschl. v. 16.12.2014 – 9 W 182/14 1 Sachv...mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel de... / Leitsatz

Ein im Rechtsstreit beigetretener Streithelfer kann jedenfalls dann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten eines vom Streithelfer für die unterstützte Partei eingelegten Berufungsverfahrens betrifft. OLG Schleswig, Beschl. v. 16.12.2014 – 9 W 182/14mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel de... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten aus einem Garantievertrag in Anspruch genommen, den er anlässlich eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug geschlossen hatte. Der Beklagte verkündete dem Garantieversicherer den Streit, der dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten beitrat. Das LG gab der Klage teilweise statt. Die hiergegen durch die Streithelferin des Beklagten eingelegte B...mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Streithelferin des Beklagten ist zulässig und begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Rückgabe an das LG zum Zwecke der erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers hinsichtlich des Berufungsrechtszuges. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Rechtsbehelfe gegen das Verteilungsverzeichnis

Rn 32 Der Gläubiger kann gegen das Verteilungsverzeichnis Einwendungen erheben. Im Falle eines Verteilungsverzeichnisses für eine Abschlagszahlung folgt dies aus § 194 Abs. 1; im Falle eines Verteilungsverzeichnisses für eine Schlusszahlung aus § 197 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2. Zuständig ist jeweils das Insolvenzgericht. Die Einwendungen können nur auf eine Verletzung der §§ 189 ff...mehr

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zfs 4/2015, Verfahrensfehle... / 3 Anmerkung:

1. §§ 348 Abs. 4, 348a Abs. 3 ZPO bestimmen, dass auf eine unterlassene Vorlage oder Übernahme einer Sache durch den originären Einzelrichter oder die Kammer ein Rechtsmittel nicht gestützt werden kann. Wird also ein Einzelrichter tätig, obwohl die Sache besondere Schwierigkeiten aufweist oder sie grundsätzliche Bedeutung hat und damit die Kammer tätig werden müsste, soll da...mehr

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zfs 4/2015, Ungeeignetheit ... / 2 Aus den Gründen:

[1] "I. Das LG hat den Angekl. wegen Beihilfe zum unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechzehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Darüber hinaus hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von zwei Jahren für die Neuerteilung de...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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zfs 4/2015, Fürsorgepflicht... / Sachverhalt

Gegen den Betr. wurde ein Bußgeldbescheid über 280 EUR verhängt. Nachdem das AG Termin zur Hauptverhandlung anberaumt hatte, hat der Verteidiger am Vortag beantragt, den Termin aufzuheben. Zur Begründung hat er mitgeteilt, der Betr. sehe sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Termin wahrzunehmen; er könne weder stehen noch längere Zeit sitzen. Dieses Schrei...mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist unbegründet." zDer Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 196,35 EUR nebst Zinsen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertragsverhältnis. Die Bekl. ist nicht verpflichtet, dem Kl. für die Tätigkeit seines Bevollmächtigten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren vor dem AG eine Erledigungsgebühr i.S.v...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / Sachverhalt

Im Rahmen von Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen und einem weiteren Fall sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in drei Fällen waren die Angekl. im Rahmen von Adhäsionsverfahren jeweils zur Zahlung von Schmerzensgeld von 12.000 EUR und 5.000 EUR verurteilt worden. Das LG hatt...mehr

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FoVo 4/2015, Nebenkosten un... / 3 Der Praxistipp

Schuldner in die Sicherheitsleistung zwingen Es entspricht heute dem Standard, dass Urteile gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages für vorläufig vollstreckbar erklärt werden können. Aus Sicht des Gläubigers empfiehlt es sich, den Schuldner in die Stellung der Sicherheitsleistung zu zwingen, wenn die Entscheidung nicht alsbald rechtskräftig wi...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / IV. Zurückverweisung in Strafsachen

Keine Anrechnung in Strafsachen Wird ein Strafurteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Rn 6 In das Verteilungsverzeichnis dürfen nur solche Forderungen aufgenommen werden, die angemeldet, geprüft und festgestellt worden sind.[8] Sofern Forderungen erst nachträglich angemeldet werden, müssen sie gemäß § 177 in einem besonderen Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Ungeprüfte Forderungen dürfen auch nicht mit der Maßgabe in das Verzeichn...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Verfahrensrecht

1. a) Notwendigkeit eines Beschleunigungsrechtsbehelfs für verzögerte Verfahren betreffend das Familienleben gemäß Art. 8 EMRK sowie Anforderungen an die Zügigkeit und Effektivität der Vollstreckung von gerichtlichen Umgangsregelungen. b) Ein effektiver Rechtsbehelf gemäß Art. 13 i.V.m. Art. 8 EMRK verlangt nicht nur eine nachträgliche Entschädigung, soweit sich die Dauer ei...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / 2 Aus den Gründen

Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Festsetzung der von der G. berechneten Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung unbegründet ist. 1. Die dem Gläubi...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache weitgehend Erfolg. Das FamG durfte die Protokollierung des beabsichtigten Vergleichs nicht mit den genannten Gründen ablehnen. Verfahrenskostenhilfe hätte es der Antragsgegnerin ebenfalls weit überwiegend nicht versagen dürfen. 1. Zutreffend zitiert das FamG allerdings die Rspr. des BGH, wonach ein Anspruch auf Protokollierung eines...mehr

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FoVo 4/2015, Antrag auf Haf... / 3 Der Praxistipp

Was tun nach der Nichtabnahme? Der Gläubiger muss sich zunächst fragen, ob er überhaupt einen Haftbefehl beantragen will, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft durch Nichterscheinen oder eine grundlose Verweigerung vereitelt. Erscheint der Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht, kann es der Gläubiger zunächst dabei belassen. Der Schuldner w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Berücksichtigung der Verkehrswerte

Rz. 14 [Autor/Stand] Der Prozentsatz des Zuschlags (40 %) ist durch den Gesetzgeber festgelegt worden. Es ergibt sich die Frage, ob der Zuschlag im Einzelfall auch geändert werden kann, wenn der Verkehrswert des Grundstücks unter dem Einheitswert einschließlich des Zuschlags liegt. In der in Anm. 1 wiedergegebenen Begründung zu § 121a BewG ist ausgeführt, dass nach den von m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Offenlegung der Schätzungsergebnisse

Rz. 84 [Autor/Stand] Um den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Nachprüfung der Ergebnisse der Bodenschätzung zu ermöglichen, werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher während der üblichen Dienstzeiten in den Diensträumen des Finanzamts einen Monat lang offen gelegt (§ 13 BodSchätzG). Der Beginn der Offenlegungsfrist ist durch öffentliche Bekanntgabe nach § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anwendung im Grundsteuermessbetragsverfahren

Rz. 27 [Autor/Stand] Mit dem in § 125 Abs. 2 Satz 1 BewG erstmals eingeführten Begriff "Ersatzwirtschaftswert" hat der Gesetzgeber einerseits eine Verbindung zur Einheitsbewertung dadurch geschaffen, dass in diesem Begriff der Wirtschaftswert i.S. des § 46 BewG mit angesprochen wird und andererseits durch den Begriffsteil "Ersatz" gleichzeitig deutlich gemacht wird, dass ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen

Rn 13 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Unwirksamkeit der nach den oben dargestellten Voraussetzungen entstandenen Zwangssicherungen ipso iure ein.[48] Abzustellen ist auf den im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 angegebenen oder nach § 27 Abs. 3 unwiderleglich vermuteten Zeitpunkt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt, also sofort und nicht erst ab Zustel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

1 Überblick und Zweck Rz. 1 Sieht das Gesetz ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor, was ausschließlich mit dem Einspruchsverfahren in den §§ 347ff. AO der Fall ist–, verlangt § 44 Abs. 1 FGO, das dieses im Regelfall als Vorverfahren vor einer Klageerhebung durchzuführen ist und bestimmt dessen gänzliche oder teilweise Erfolglosigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Erst mit Einführung der FGO[1] wurde das finanzgerichtliche Prozessrecht von dem in der RAO enthaltenen Verwaltungsverfahren getrennt und in einem eigenen Gesetz geregelt. Bis dahin war das Gerichtsverfahren als "verlängertes Veranlagungsverfahren" in das Verwaltungsverfahren eingegliedert.[2] § 44 FGO ist seither unverändert und bestimmt das ganz oder teilweise erfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.2 Erfolglosbleiben des Vorverfahrens

Rz. 42 § 44 Abs. 1 FGO verlangt für die Zulässigkeit der Klage, dass "das Vorverfahren" über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift setzt damit nicht nur voraus, dass ein außergerichtlicher Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist, sondern auch, dass überhaupt zuvor ein außergerichtlicher Rechtsbehelf eingelegt und damit ein V...mehr