Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 3/2015, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Der von der Antragsgegnerin eingelegte Rechtsbehelf ist als Beschwerde unzulässig, weil der Beschwerdewert nicht erreicht ist. Die Eingabe ist vielmehr als Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG zu behandeln, über die der Familienrichter des AG abschließend zu entscheiden hat. Die Vorlageverfügung ist daher aufzuheben und die Sache zur Entscheidung an das AG zurückzuverweise...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 2 Aus den Gründen

Statthafter Rechtsbehelf für das von der Gläubigerin verfolgte Rechtsschutzziel – die Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten – ist die sofortige Beschwerde. Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren können nach § 127 ZPO Abs. 2 S. 2 ZPO vom Antragsteller – hier also der Gläubigerin – mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zu den anfechtbaren Entscheidunge...mehr

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zfs 3/2015, Fahren ohne Fah... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision des Angekl. hat mit der Sachrüge Erfolg. 1. Rechtsfehlerfrei hat das LG angenommen, dass die – angeblich – am 28.6.2010 erworbene Fahrerlaubnis der Republik Tschechien den Angekl. nicht dazu berechtigte, am Tattag, dem 11.4.2012, ein Kfz auf öffentlichem deutschen Straßenland zu führen. Das ergibt sich aus § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV. Nach dieser Vorschrift gilt d...mehr

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zfs 3/2015, Buschbell/Utzelmann/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher AnwaltVerlag, 5. Aufl. 2015, 904 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1343-2

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Handbuch zur Fahrerlaubnis unter der Federführung neuer Autoren: VRiLG Dr. Matthias Quarch und RAin Gesine Reisert verantworten die rechtlichen Ausführungen, Dr. Don DeVol den Abschnitt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Durch die Fokussierung des Buches auf die Fahrerlaubnis unter assoziativem Einbezug der ta...mehr

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FF 3/2015, Kein vorzeitiger... / 2 Anmerkung

A. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts[1] hat u.a. die wechselseitigen Auskunftspflichten der im gesetzlichen Güterstand verheirateten Ehegatten neu strukturiert und erweitert. Anders als nach der bisherigen Rechtslage begründet nunmehr bereits die bloße Trennung i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB nach § 1379 Abs. 2 ...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 1. Anfechtung der Anpassung eines Titels

Aus einem ausländischen Titel nach der Brüssel-Ia-Verordnung findet in Deutschland die Zwangsvollstreckung statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 1112 ZPO). In Einzelfällen kann jedoch eine Anpassung des ausländischen Titels erforderlich werden, wenn dieser nicht mit deutschem Recht kompatibel ist. Die Anpassung ist in Deutschland durch das jeweils zuständ...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 10.4. Reichweite der Wirkungen des ENZ nach Art. 69 EU-ErbVO

Hier wird es insbesondere um die Frage gehen, ob das ENZ als ausreichend angesehen wird, um in den öffentlichen Grundstücksregistern die entsprechenden Berechtigungen bzw. Umschreibungen zu erreichen, oder ob insoweit weiterhin, daneben, eine notarielle Immobilienbescheinigung "attestation immobilière", deren Kosten wegen der Orientierung am Grundstückswert[63] schnell mehre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 63 Erstattu... / 2.1 Arten der Kostenentscheidung

Rz. 3 Es ist grundsätzlich zwischen der Kostenentscheidung und der Kostenfestsetzung zu unterscheiden. Die von Amts wegen vorzunehmende Kostenentscheidung legt die allgemeine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Kosten fest. Dabei kann nicht nur eine volle Kostentragungspflicht, sondern etwa bei teilweisem Erfolg des Widerspruchs auch eine Erstattungspflicht nur nach Bru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.1.2 Voraussetzungen

Rz. 5 Damit ein gerichtlicher Vergleich als solcher wirksam ist, muss er vor dem Gericht, bei dem die Sache rechtshängig ist, zwischen den richtigen Beteiligten unter Beachtung der Regelungen des Prozessrechts sowie des einschlägigen materiellen Rechts zustande kommen. Die Unwirksamkeit des Vergleichs kann sich daher insbesondere aus der Nichtigkeit oder wirksamen Anfechtung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.2 Der außergerichtliche Vergleich

Rz. 27 Der außergerichtliche Vergleich ist im SGG nicht ausdrücklich geregelt. Er ist nicht Prozesshandlung wie der gerichtliche Vergleich, sondern ausschließlich Vertrag. Er hat aber insofern eine Doppelnatur, als er neben materiellen Wirkungen verwaltungsverfahrensrechtliche Wirkungen entfaltet. Auf das Verfahren hat er keinen unmittelbaren Einfluss (BSG, Urteil v. 16.11.19...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 189 Beauftr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2a Zum Generalauftrag Verletztengeld, zu den Generalaufträgen Beiträge und Fahrtkosten sowie zu Einzelaufträgen haben die Unfallversicherungsträger und Krankenversicherungsträger Verwaltungsvereinbarungen geschlossen (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Anhang 5.1 ff.). Im einzelnen handelt es sich um die Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / III. Rechtsmittel

Hinsichtlich der Frage des Rechtsmittels liegen neuere Entscheidungen vor, die mithin jedoch nicht alle plausibel erscheinen. Im Bewilligungsverfahren ist gegen den zurückweisenden Beschluss nur die (kostenfreie) unbefristete Erinnerung statthaft.[44] Die Erinnerung ist seit Januar 2014 nun in § 7 BerHG geregelt. Die allgemeinen Vorschriften des FamFG, die grundsätzlich über...mehr

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AGkompakt 2/2015, Erstattun... / 3 III. Der Praxistipp

BGH bestätigt bisherige Rspr. Der BGH bestätigt damit seine bisherige Rspr. (AGS 2014, 94 = MDR 2014, 57 = ZfSch 2014, 45 = AnwBl 2014, 92 = Rpfleger 2014, 103 = FamRZ 2014, 196 = JurBüro 2014, 79 = RVGreport 2014, 74 = BRAK-Mitt 2014, 39 = NJW-Spezial 2014, 125 = FF 2014, 130 = NJW-RR 2014, 185), wonach ein verfrühter Antrag auf Zurückweisung jedenfalls dann erstattungsfähig...mehr

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Zerb 2/2015, Die Antragsbef... / Aus den Gründen

2. Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist hier entgegen der im Schriftsatz vom 6.2.2014 geäußerten Auffassung des Beteiligten zu 4. nicht das Landgericht, sondern aufgrund der bereits am 1.9.2009 in Kraft getretenen Fassung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b) GVG das Oberlandesgericht berufen. Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat die vo...mehr

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AGkompakt 2/2015, Erstattun... / 2 II. Die Entscheidung

Grundsätzlich nur 1,1-Gebühr erstattungsfähig Grundsätzlich ist ein Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsmittels so lange nicht erforderlich, wie das Rechtsmittel nicht begründet und ein Rechtsmittelantrag nicht gestellt worden ist, denn bis dahin weiß der Rechtsmittelgegner nicht, inwieweit das vorinstanzliche Urteil überhaupt angegriffen wird und wie und in welchem Umfang e...mehr

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AGS 2/2015, Anspruchsbegrün... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte am 26.7.2013 gegen die Beklagte einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Nachdem die Beklagte hiergegen Einspruch eingelegt und das Mahngericht das Verfahren an das in dem Mahnbescheid als Prozessgericht bezeichnete LG abgegeben hatte, hat dieses mit Verfügung v. 27.8.2013 die – in dem Mahnverfahren nicht anwaltlich vertretene – Klägerin aufgefordert, den Ans...mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rech... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt als beigeordneter Rechtsanwalt die Festsetzung einer höheren aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung. Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens, eine Studentin mit dem Ziel Diplom, wurde von der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 12.5.2011 exmatrikuliert. Den dagegen eingelegten Widerspruch sah die Antragsgegnerin des Ausgang...mehr

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AGS 2/2015, Kostenfestsetzu... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO sind auf Antrag die in einem Rechtstreit angefallenen Kosten festzusetzen. Der vollstreckbare Titel als Grundlage der Festsetzung sagt dabei aus, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat. Als vollstreckbare Titel in diesem Sinne sind d...mehr

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AGkompakt 2/2015, Beschwerd... / IV. Festsetzung der PKH-Vergütung

Festsetzung folgt den Vorschriften des RVG Die Festsetzung der PKH-Vergütung folgt nicht den Vorschriften des SGG, sondern den Vorschriften des RVG (§ 55 ff. RVG). Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung Hier ist gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten immer (unabhängig vom Wert des Beschwerdegegenstands) die unbefristete Erinnerung gegeben (§ 56 RVG). Durch § 1 Abs. 3 RVG ist...mehr

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zfs 2/2015, Gescheiterter S... / Sachverhalt

Das LG hat den Angekl. wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt sowie Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB angeordnet. Gegen das Urteil richten sich die Rechtsmittel des Angekl. und der StA jeweils mit der Sachrüge. Sie haben keinen Erfolg. Nach den vom LG getro...mehr

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AGS 2/2015, Keine Zusätzlic... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 196,35 EUR nebst Zinsen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertragsverhältnis. Die Beklagte ist nicht verpflichtet, dem Kläger für die Tätigkeit seines Bevollmächtigten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren vor dem AG eine Erledigungsgeb...mehr

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AGS 2/2015, Gehörsrüge gege... / Leitsatz

Ist einer Partei vor der Streitwertfestsetzung im Urteil kein rechtliches Gehör gewährt worden, so kann sie dies und dass die ihrer Ansicht nach richtige Streitwertfestsetzung Auswirkungen auf die Kostengrundentscheidung hat, mit der Anhörungsrüge geltend machen. Da die Kostengrundentscheidung nicht nach § 319 ZPO berichtigt werden kann, steht der Partei ein anderer Rechtsbe...mehr

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AGS 2/2015, Anspruchsbegrün... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 569 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel indes keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die von der Beklagten zur Erstattung angemeldete 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) festgesetzt. Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einsc...mehr

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Zerb 2/2015, Die Verfolgung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Pflichtteilsanspruch unterliege als Geldsummenanspruch der Verwaltung des Testamentsvollstreckers iSv § 2205 BGB. Er sei gemäß § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertragbar. Auch der Sinn und Zweck des Pflichtteilsanspruchs sowie weiterer gesetzlicher Normen spreche nicht dafür, dass er nur von dem...mehr

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zfs 2/2015, Gescheiterter S... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Das Rechtsmittel des Angekl. hat keinen Erfolg." [5] Insb. weist die Beweiswürdigung zum Vorsatz des Angekl. hinsichtlich der Tötung seiner Ehefrau keinen Rechtsfehler auf. Auch ein Verstoß gegen den in-dubio-Grundsatz liegt aus den vom Generalbundesanwalt in der Antragsschrift v. 16.5.2014 dargelegten Gründen nicht vor. [6] III. Der vom Generalbundesanwalt nicht ve...mehr

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FF 2/2015, Wertfestsetzung ... / 1 Gründe:

I. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 33.480 EUR (18.600 EUR für die Ehesache zzgl. 14.880 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist es davon ausgegangen, dass das Nettoeinkommen, das der Antragsteller in den letzten drei Monaten vor Antragstellung verdien...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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FF 2/2015, Kein Versäumnisb... / 1 Gründe:

[1] I. Die 2004 geborene Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren Vater, für die Zeit ab März 2012 auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts in Anspruch. [2] Der Antragsgegner hat sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen. Er ist Vater von drei weiteren minderjährigen Kindern und lebt mit deren Mutter und deren drei weiteren Kindern aus früheren ...mehr

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AGS 2/2015, Riedel/Sußbauer, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Begründet von Fritz Riedel und Heinrich Sußbauer. Bearbeitet von Sabine Ahlmann, Dr. Bruno Kremer, Elke Pankatz, Hans Gerhard Potthoff, Hagen Schneider und Ferdinand Schütz. 10. Aufl. 2015. Verlag Franz Vahlen. XX, 1221 S. 149,00 EUR.

Lange hat die Neuauflage auf sich warten lassen. Zehn Jahre sind seit Erscheinen der Vorauflage vergangen. Zahlreiche Gesetzesänderungen haben sich ergeben (allein zwei Kostenrechtsmodernisierungsgesetze). Zudem galt es umfangreiche Rechtsprechung einzuarbeiten, zumal die Vorauflage unmittelbar nach Inkrafttreten des RVG erschienen war und naturgemäß hierzu kaum Rechtsprechu...mehr

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FF 2/2015, Kostenentscheidu... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich gegen die isolierte Kostenentscheidung in einer Sorgerechtssache. Aus der nicht ehelichen Beziehung der Beteiligten ist das am … 2004 geborene noch minderjährige Kind K. hervorgegangen. Seit der Trennung der Beteiligten im April 2011 lebt das Kind bei der allein sorgeberechtigten Mutter. Mit dem am 4.9.2013 beim Amtsgericht Augsburg eingegangen...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist entgegen dem Beschwerdepetitum auch nach der Auffassung des Senats in dem vorliegenden, mit Beschluss des FamG abgeschlossenen Versorgungsausgleichsverfahren, in dem die Antragsteller den Antragsgegner vertreten haben, nicht angefallen. Entsprechend seiner Ankündigung hat das AG über den V...mehr

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AGS 2/2015, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen

Beim Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO war die Rechtspflegerin an die Kostengrundentscheidung in dem Beschluss des 9. Zivilsenats gebunden. Sie war nicht berechtigt, diese Entscheidung einschließlich des dortigen Kostenausspruchs und der Streitwertfestsetzung auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür ist allein das richterliche Erkenntnisverfahren vorgesehen...mehr

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AGS 2/2015, Gehörsrüge gege... / 2 Aus den Gründen

Es ist festzustellen, dass das Verfahren wieder aufgenommen und fortgeführt wird (§ 321a Abs. 5 ZPO). Die Gehörsrüge ist zulässig und begründet. Der BGH (Beschl. v. 30.7.2008 – II ZB 40/07 – [FamRZ 2008, 1925 f.]) hat entschieden, dass die Kostengrundentscheidung nicht gem. § 319 ZPO berichtigt werden kann, sodass der Beklagten ein anderweitiger Rechtsbehelf i.S.v. § 321a Abs...mehr

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Der Erwerb von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft setzt eine neue Spekulationsfrist in Gang

Leitsatz Der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft gilt bei der Anwendung des § 23 Abs. 1 EStG als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter. Eine Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist nach Erwerb des Anteils ist damit ein privates Veräußerungsgeschäft auch dann, wenn die Gesellschaft die Wirtschaftsgüter außerhalb der Spekulationsfrist erworben hatte. Sachve...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

Leitsatz Ein Ausschluss der Sicherheitsleistung kommt nur in Betracht, soweit der Rechtsbehelf gegen den Grundlagenbescheid mit Sicherheit oder mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird. Sachverhalt Der Antragsteller A setzte in seinem Restaurant eine elektronische Registrierkasse ein. Diese wies nach Auffassung des Finanzamts u. a. bei der Programmierung erhebliche...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmittel gegen festgesetzte Gerichtskosten

Leitsatz Wird der Kostenschuldner in dem Kostenfestsetzungsbeschluss durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert, ist die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel. Er muss sich nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 GKG verweisen lassen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 – 6 W 31/14 1 Aus den Gründen Soweit die Beklagten sich ...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Gerichtskostenermäßigung bei übereinstimmender Erledigung unter Verzicht auf Begründung und Rechtsmittel gegen Kostenentscheidung

Leitsatz Eine Ermäßigung der Gerichtskosten tritt nicht ein, wenn die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und auf eine Begründung der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung verzichten sowie auf Rechtsmittel dagegen. OLG Braunschweig, Beschl. v. 2.6.2015 – 2 W 19/15 1 Sachverhalt Die Parteien hatten einen Vergleich geschlosse...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / Leitsatz

Wird der Kostenschuldner in dem Kostenfestsetzungsbeschluss durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert, ist die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel. Er muss sich nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 GKG verweisen lassen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 – 6 W 31/14mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / 1 Aus den Gründen

Soweit die Beklagten sich gegen die Festsetzung verauslagter Gerichtskosten wenden, ist die sofortige Beschwerde unbegründet. Die Beklagten wenden sich ohne Erfolg gegen die Höhe der mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten verauslagten Gerichtskosten. a) Die sofortige Beschwerde ist insoweit zulässig. Zwar handelt es sich in der Sache insoweit um eine Einwendung gege...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Sie verkennt das Verhältnis des Kostenfestsetzungsverfahrens zum Kostenansatzverfahren. Darüber, welche Gerichtskosten erhoben und angesetzt werden, entscheidet zunächst einmal der Kostenbeamte im Verfahren nach den §§ 19 ff. GKG. Gegen seine Entscheidung ist die Erinnerung gegeben, über die der Richter entscheidet (§ 66 Abs. 1 GKG). Dagegen...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / III. Rechtsbehelfe

Hat der Kostenbeamte entgegen § 122 Abs. 2 ZPO einen Kostenvorschuss angefordert, so kann dagegen Erinnerung (§ 66 GKG, § 57 FamGKG, § 81 GNotKG) eingelegt werden. Hat das Gericht (Richter, Rechtspfleger) seine Tätigkeit von der Kostenzahlung abhängig gemacht und stützt sich die Abhängigmachung ausschließlich auf einer Regelung des GKG, so ist Beschwerde nach § 67 Abs. 1 S. 1...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / a) Überblick

Des Weiteren entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn der Anwalt daran mitwirkt, dass die Berufung oder Revision zurückgenommen wird (Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV). Bei dem zurückgenommenen Rechtsmittel muss es sich dabei nicht um das eigene Rechtsmittel handeln. Der Anwalt kann daher auch dann die Zusätzliche Gebühr verdienen, wenn er daran mitwirkt, dass ein anderer Verfa...mehr

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AGS 08/09/2015, Fehlende Ko... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Kostenfestsetzungsorgane sind auch an eine fehlerhafte und unvollständige Kostenentscheidung gebunden. Sie haben lediglich die Kostenentscheidung betragsmäßig auszufüllen, aber nicht über deren Recht- und Zweckmäßigkeit zu entscheiden. Auch Korrekturen einer vermeintlich fehlerhaften oder unvollständigen Kostenentscheidung können nicht üb...mehr

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AGS 12/2014, Kosten einer A... / 1 Aus den Gründen

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des LG ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Berufungs...mehr

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AGS 08/09/2015, Werterhöhun... / 2 Aus den Gründen

Gegen die in Urteilsform ergangene Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft. Allerdings hat das AG die falsche Entscheidungsform gewählt. Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG hat die Streitwertfestsetzung durch Beschluss zu erfolgen. Stattdessen hat das AG den Streitwert im Urteil festgesetzt. Erlässt ein Gericht seine Entscheidung in einer falschen ...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Geric... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten einen Vergleich geschlossen und daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens einigten sie sich dahin gehend, dass das Gericht entsprechend § 91a ZPO entscheiden solle. Beide Parteien verzichteten hinsichtlich der Kostenentscheidung auf eine Begründung und auf Rechtsmittel. Das AG...mehr

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AGS 08/09/2015, Terminsgebü... / 2 Aus den Gründen

Der Beschwerdeführer kann – neben der bereits festgesetzten Vergütung – als Pflichtverteidiger gem. § 55 Abs. 1 RVG die Erstattung einer Terminsgebühr im Berufungsverfahren (Nr. 4126 VV) i.H.v. 216,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV), insgesamt also die Zahlung eines Betrages von 257,04 EUR aus der Landeskasse verlangen. Denn er ist zu dem vom Berufungsgericht anbera...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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AGS 08/09/2015, Stuckenberger, Formularsammlung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Von Rechtsfachwirtin Stefanie Stuckenberger unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Dr. Christian Stretz und Rechtsanwalt Dr. Frank Zentz. 2. Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XII, 222 S., 39,80 EUR Das Werk enthält eine umfangreiche Formularsammlung mit insgesamt 116 Musterformularen. Eingeleitet wird das Werk mit Mustern zur außergerichtlichen Korrespondenz. Es folgt dann das...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Vergü... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und führt unter Aufhebung des Beschlusses zur Ablehnung des Kostenfestsetzungsantrags des Rechtsanwalts F. Dessen Einwand, ein Rechtsmittel sei nicht wirksam eingelegt, verfängt nicht. Richtig ist zwar, dass der Kläger einleitend nur mit der Beanstandung reagiert hat, er sei in der "genannten Angelegenheit … nicht von RA F. vertreten" wor...mehr