Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Jansen, SGG § 72 Bestellung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift nennt abschließend die Gründe für die Bestellung eines besonderen Vertreters. Voraussetzung nach Abs. 1 ist zunächst die Prozessunfähigkeit eines Beteiligten. Prozessunfähigkeit liegt dann vor, wenn sich der Betroffene in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet (LSG NRW, Beschluss v. 13.12.2010, L 12 SO 208/10 B). Die Prozessfähig...mehr

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Jansen, SGG § 112 Mündliche... / 2.3 § 112 Abs. 4

Rz. 12 § 112 Abs. 4 ist Ausfluss der Leitungsbefugnis des Vorsitzenden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Beisitzer die von ihm in Aussicht genommene Frage zunächst dem Vorsitzenden zur Prüfung der Sachdienlichkeit nennt. Dass die Gestattungspflicht, sofern die Frage sachdienlich erscheint, den Vorsitzenden nur auf Verlangen trifft, schließt es selbstverständlich nicht ...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.6.1 Verlustigkeitsentscheidung

Rz. 29 Nach § 516 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist auf Antrag des Gegners durch Beschluss auszusprechen, dass die Rücknahme der Berufung den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge hat. Obwohl sich die Rechtsfolgen der Berufungsrücknahme aus dem Gesetz ergeben (Abs. 3 Satz 1), ordnet dieses an, dass das Berufungsgericht sie durch Beschluss auszusprechen hat. Dieser hat rein dek...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.2 Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer

Rz. 5 Jede Rechtsverfolgung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 16.3.2011, L 11 KA 96/10 B ER, MedR 2011 S. 428). In den Rechtsmittelinstanzen ist das Rechtsschutzbedürfnis identisch mit der Beschwer (LSG NRW, Urteil v. 6.5.1999, L 3 B 2/99 RJ; Keller, SGG, vor § 51 Rn. 16b; vgl. auch Wenzel, NJW 2002 S. 3353, 3357). Eine pekuniäre oder ideelle...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / Literaturtipps

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.3 Beschwer des Beigeladenen

Rz. 12 Das Rechtsmittel eines Beigeladenen ist nur zulässig, wenn er die Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte schlüssig behauptet. Das ist zu verneinen, wenn subjektive Rechte der Beigeladenen "offensichtlich und eindeutig" unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verletzt sind (BSG, Urteil v. 11.5.1999, B 11 AL 69/98 R, SozR 3-1500 § 75 Nr. 31). Notwendig ist eine mate...mehr

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Jansen, SGG § 145 Beschwerd... / 2.5 Zulassung der Berufung (Abs. 5)

Rz. 12 Die Berufung kann im Urteil des SG oder nachträglich auf eine Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des LSG zugelassen werden. Ist das geschehen, ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erfüllt (Zeihe, SGG, § 145 Rn. 19). Zugelassen werden darf nur aus den in § 144 Abs. 2 SGG gelisteten Gründen. Lässt das LSG die Berufung in den Gründen...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.6 Zuständigkeit (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 112 Zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das ist nach Abs. 2 Satz 3 das Gericht des ersten Rechtszugs, bei dem die Hauptsache anhängig ist oder anhängig zu machen wäre, das Berufungsgericht dann, wenn die Hauptsache im Berufungsverfahren anhängig ist. Geht der Antrag bei einem unzuständigen Gericht ein, kann dieses die Sache nicht an das zuständige Gericht abgeben, ...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.4.1 Einführung

Rz. 27 Von der Möglichkeit der Auslegung ist diejenige der Umdeutung zu unterscheiden: Letztere greift erst dann, wenn trotz Auslegung feststeht, dass das Rechtsgeschäft nichtig, der Verwaltungsakt fehlerhaft oder das Rechtsmittel unzulässig ist (vgl die Systematik von §§ 133, 140 BGB; zum Vorrang der Auslegung auch BGH, Beschluss v. 6.7.2000, VII ZB 29/99, NJW 2000 S. 3215)...mehr

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Jansen, SGG § 205 Vernehmun... / 2.3 Entscheidungen

Rz. 4 Über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung entscheidet der bestimmte Einzelrichter – nicht die Kammer – durch Beschluss (§ 22 Abs. 3 SGB X). Das Rechtsmittel gegen den Beschluss ist die Beschwerde (§ 172; BayLSG, Beschluss v. 19.3.1999, L 12 B 202/98 KA, NZS 1999 S. 574). Ebenso ist das Rechtsmittel der Beschwerde g...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.1 Bevollmächtigte

Rz. 6 Das Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder des Prozessbevollmächtigten steht dem Verschulden des Beteiligten gleich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 SGG i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO). Besondere Anforderungen werden an die persönliche Sorgfalt und die Büroorganisation von Rechtsanwälten gestellt. Sie sind verpflichtet, durch organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.2.1 Abgrenzung: Gegenvorstellung/Anhörungsrüge

Rz. 6 Infolge der Schaffung des Rechtsinstituts der Anhörungsrüge ist eine außerordentliche Beschwerde, sofern sie zuvor überhaupt als statthaft angesehen wurde, nicht mehr gegeben (s. oben Rz. 2). Höchst umstritten ist allerdings (hierzu E. Schneider, MDR 2006, S. 969, 972 "heilloses Durcheinander"), ob und inwieweit der außergerichtliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung s...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.3.2 Rechtslage ab 1.1.2012

Rz. 9 Ab dem 1.1.2011 ist eine Untätigkeitsbeschwerde als außergerichtlicher Rechtsbehelf nicht statthaft. Dem liegt zugrunde: Ein dringender Regelungsbedarf zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Zivilsachen sowie in Verwaltungsstreitsachen und verfassungsgerichtlichen Verfahren war entstanden, weil der EGMR die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, inne...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.5.2 Feststellende Verwaltungsakte

Rz. 28 Ein feststellender Verwaltungsakt ist ein solcher, der eine bestehende Rechtslage wiedergibt und gegebenenfalls klarstellt (VGH Bayern, Urteil v. 5.12.2011, 11 B 11.2338; Urteil v. 26.10.2011, 11 BV 11.2341). Es ist zu differenzieren in feststellende Verwaltungsakte mit konstitutivem Charakter und solche mit rein deklaratorischem Inhalt (vgl. LSG Hamburg, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 155 Vorbereit... / 2.3.2.4.2 Ausnahme Gegenvorstellung

Rz. 27 Anderes gilt für den außergerichtlichen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung, sofern diese dem Grunde nach anerkannt wird (sehr str., vgl. § 143 Rz. 2b). Soweit hierzu die Auffassung vertreten wird, der Berichterstatter sei zuständig, wenn eine Änderung der Entscheidung möglich sei (Keller, SGG, § 155 Rn. 10; Rohwer-Kahlmann, SGG, § 153 Rn. 19), ist dem nicht zuzustimmen...mehr

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Jansen, SGG § 88 Untätigkei... / 2.4 Bescheidung während des Klageverfahrens

Rz. 21 Erteilt die Behörde während des Klageverfahrens einen Verwaltungsakt bzw. den Widerspruchsbescheid, so ist danach zu unterscheiden, ob die Behörde dem Antrag stattgegeben hat oder nicht. Hat sie dem Antrag stattgegeben, ist der Klageantrag nach § 88 Abs. 1 Satz 3 für erledigt zu erklären. Das Gericht entscheidet auf Antrag nach § 102 Abs. 3 Satz 1, § 193 Abs. 1 Satz 3...mehr

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Jansen, SGG § 144 Berufungs... / 2.8 Berufungsausschluss hinsichtlich der Kosten des Verfahrens

Rz. 24 Geht es nur um die Kosten des Verfahrens, ist die Berufung nach § 144 Abs. 4 ausgeschlossen; eine Zulassung ist nicht möglich. Dies dient der Prozessökonomie und soll außerdem verhindern, dass das Rechtsmittelgericht die nicht angefochtene Hauptsacheentscheidung zumindest inzident mit nachprüfen muss, weil von dieser letztlich auch die Kostenentscheidung abhängt (BSG,...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.5.1.2 Verzicht

Rz. 15 Das SGG enthält keine Vorschriften über den Rechtsmittelverzicht. Es gilt daher § 202 SGG i. V. m. § 515 ZPO. Letztgenannte Norm wiederum schafft ausweislich des Wortlauts nicht die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittelverzichts, sondern setzt diese voraus, was wiederum aus dem auch den Zivilprozess beherrschenden Dispositionsgrundsatz folgt (vgl. Lemk...mehr

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Jansen, SGG § 70 Beteiligte... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Nr. 1 bis 3 sind seit Inkraftreten des SGG unverändert geblieben. Nr. 4 ist durch das GKAR v. 17.8.1955 (BGBl. I S. 513) eingefügt worden und lautete 4. der Berufungsausschuß (§ 368b Abs. 6 Reichsversicherungsordnung) und das Schiedsamt (§ 368i Abs. 1 Reichsversicherungsordnung). Eine Änderung hat Nr. 4 durch Art. 32 Nr. GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477, 2581) erfa...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.2.2.1 Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 18 Der Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre, führt dazu, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten im einstweiligen Rechtsschutz nicht gegenüber denjenigen im Hauptsacheverfahren privilegiert werden. Mittels Nr. 1 HS 2 i. d. F. von Art. 6 des 3. Änderungsgesetz zum SGB IV und andere...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, d. h. sie hat Devolutiv- und Suspensiveffekt. Das Beschwerdegericht überprüft die angefochtene Entscheidung in sachlicher und rechtlicher Hinsicht. Beschwerdegericht ist i. d. R. das LSG (§ 176). Die Entscheidungen des LSG sind grundsätzlich nicht beschwerdefähig (§ 177). Ausnahme: Das BSG entscheidet über die weitere sofortige Besc...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.5.2.2 Anschlussberufung

Rz. 26 Mit der Berufungsrücknahme entfällt die Grundlage für die unselbständige Anschlussberufung (§ 202 i. V. m. § 524 Abs. 4 ZPO). Sie erledigt sich mit der Berufungsrücknahme. Die Rücknahme bewirkt, dass das angefochtene Urteil des SG rechtskräftig wird. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Berufung innerhalb der Rechtsmittelfrist zurückgenommen wird. Zwar wird die An...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.2.2 Prozesskostenhilfegesuch und "bedingte" Berufung

Rz. 25 Mittels Auslegung ist zu ermitteln, ob gleichzeitig neben der beantragten Prozesskostenhilfe Berufung eingelegt werden soll. Keine Berufung ist eingelegt, wenn die Berufung ausdrücklich als Entwurf bezeichnet oder eine Berufungseinlegung angekündigt wird (vgl. Bernsdorff, in: Hennig, SGG, § 151 Rn. 42). Ist die Berufung unbedingt mit dem Prozesskostenhilfeantrag verbu...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.1.2 Beklagter

Rz. 4b Das Rechtsmittel des Beklagten verlangt eine materielle Beschwer (hierzu vor §§ 143 ff. Rz. 11).mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.1.1 Kläger

Rz. 3 Berufung kann von jedem eingelegt werden, der durch das angefochtene Urteil rechtlich beschwert ist (vgl. Vorbemerkung zu §§ 143 ff.). Für das Rechtsmittel des Klägers kommt es auf die formelle Beschwer an. Diese liegt vor, wenn die vorinstanzliche Entscheidung dem Begehren nicht oder jedenfalls nicht in vollem Umfang entsprochen hat (BSG, Urteil v. 29.9.1999, B 6 KA 4...mehr

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Jansen, SGG § 144 Berufungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) sind zum 1.3.1993 an die Stelle der §§ 144 bis 150 die §§ 144, 145 getreten. Hierdurch sind im Wesentlichen die seinerzeit im Gesetz zur Entlastung der Gerichte der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit v. 31.3.1978 (BGBl. I S. 446) für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehenen Regelungen ...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.6.2 Kostenentscheidung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 30 Die Berufungsrücknahme hat zur Folge, dass das Berufungsverfahren beendet wird und über die Kosten zu entscheiden ist, sofern keine weitere selbständige Berufung eingelegt worden ist. Zu den vom LSG auszusprechenden Rechtsfolgen der Berufungsrücknahme rechnet die Entscheidung über die Kostentragung (§ 156 Abs. 2 Satz 2). Sie ist erforderlich, um für die Kosten des Ber...mehr

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Jansen, SGG § 122 Niedersch... / 2.7 § 164 ZPO

Rz. 10 Nach § 164 Abs. 1 ZPO können Unrichtigkeiten des Protokolls jederzeit berichtigt werden. Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag. Die Vorschrift betrifft jegliche Unrichtigkeiten, nicht nur solche, die offenbar sind. Sie unterscheidet sich insofern von § 138. Die Berichtigung erfolgt nach § 164 Abs. 2 ZPO nach Anhörung der Beteiligten, die zwingend ist....mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.4 Abänderungsverfahren (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 52 Die eine jederzeitige Änderung oder Aufhebung auf Antrag vorsehende Regelung des § 86b Abs. 1 Satz 4 gilt unmittelbar nur für Entscheidungen im Sinne des § 86b Abs. 1 und nur im Falle einer vorherigen stattgebenden Entscheidung ("Maßnahmen") des Gerichts. Jederzeit bedeutet, dass das Gericht nach seiner Entscheidung keinen zeitlichen Grenzen mehr unterworfen ist (Zeih...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.1 Jahresfrist

Rz. 26 Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder ist sie unrichtig erteilt, läuft statt der Rechtsbehelfsfrist die Jahresfrist des § 66 Abs. 2 Satz 1 HS 1 (hierzu BSG, Beschluss v. 21.6.2011, B 4 AS 32/11 B). Innerhalb der Jahresfrist kann allerdings im Verwaltungsverfahren eine richtige Rechtsbehelfsbelehrung nachgeschoben und damit der Mechanismus des § 66 Abs. 1 i...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2 Keine Frist

Rz. 32 Keine Frist läuft, wenn einer der Ausnahmetatbestände des § 66 Abs. 2 Satz 1 HS 2 greift. Die Vorschrift nennt drei Varianten, nämlich die Einlegung des Rechtsbehelfs vor Fristablauf war infolge höherer Gewalt nicht möglich oder aber es ist eine schriftliche bzw. elektronische Belehrung dergestalt erfolgt, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei. 2.9.2.1 Höhere Gewalt Rz. 3...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.1.1 Berufung

Rz. 2 § 158 betrifft das Rechtsmittel der Berufung. Auch die Anschlussberufung kann als unzulässig verworfen werden. Das wird aber wegen den im Verhältnis zur selbstständigen Berufung geringeren Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. § 143 Rz. 5a) nur selten in Betracht kommen (Peters/Sautter/Wolff, SGG, 8/2005, § 158 Rn. 8). Die Vorschrift ist entsprechend anwendbar, wenn eine ...mehr

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Jansen, SGG § 75 Beiladung / 2.3 Fallgestaltungen

Rz. 9 Notwendig beizuladen ist bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung stets der begünstigte Dritte (vgl. BSG, Urteil v. 11.3.1987, 10 RKg 7/86, SozR 1500 § 75 Nr. 64). Ein häufiger Fall der Beiladung nach § 75 Abs. 2 1. Alt. ist die Beiladung des Sozialhilfeträgers, der einen Ersatzanspruch nach § 93 SGB XII (bis zum 31.12.2004: § 90 BSHG) angemeldet hat, im Streit zwischen ...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 2.4.1 Unanfechtbarkeit

Rz. 15 Der auf eine Erinnerung ergangene Beschluss des SG ist unanfechtbar (§ 178 Satz 1). Als Vorabentscheidung im ersten Rechtszug unterliegt er allerdings der Beurteilung durch das Berufungsgericht (§ 202 SGG i. V. m. § 512 ZPO). Für das Revisionsverfahren gilt dies nach Maßgabe des § 202 SGG i. V. m. § 557 Abs. 2 ZPO. Spezialregelungen sind § 189 Abs. 2 und § 197 Abs. 2....mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.1.4 Heilbare Mängel der Berufung

Rz. 9 Solange der Mangel noch geheilt werden kann, darf die Berufung nicht verworfen werden. Liegt keine Vollmacht vor (§ 73 SGG), ist diese unter Fristsetzung anzufordern (BSG, Urteil v. 28.11.1996, 7 RAr 118/95, NJW 1997 S. 1326). Die Genehmigung einer vollmachtlosen Berufungseinlegung ist grundsätzlich auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist möglich (BSG, Urteil v. 21.6....mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.1 Begriffliches und Rechtsnatur

Rz. 3 Ungeachtet des sozialgerichtlichen Verfahrens beherrschenden Offizialprinzips können die Beteiligten über den Streitgegenstand disponieren. Ausdruck dessen sind sowohl § 123 als auch § 156. Während § 123 bestimmt, dass das Gericht an die vom Kläger erhobenen Ansprüche gebunden ist, räumt § 156 dem Berufungsführer die Befugnis ein, das Berufungsverfahren durch einseitig...mehr

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Jansen, SGG § 56 Klagehäufung / 2.2 Prozessuale Folgen

Rz. 4 Ist die Klagehäufung zulässig, so kann das Gericht über die Ansprüche in einem einheitlichen Urteil entscheiden (BSG, Beschluss v. 26.7.2006, B 3 KR 6/06 B, SozR 4-1500 § 197a Nr. 4 = NZS 2007 S. 440). Über Haupt- und Hilfsantrag ist unter Beachtung des Eventualverhältnisses zu befinden. Wird der Hauptantrag abgewiesen, jedoch nicht über den Hilfsantrag entschieden, so...mehr

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Jansen, SGG § 144 Berufungs... / 2.2.1.3 Wert des Beschwerdegegenstands

Rz. 8 Statthaft ist die Berufung jeweils, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands die in § 144 Abs. 1 Nr. 1 (750,00 EUR) und Nr. 2 (10.000,00 EUR) genannten Beträge übersteigt. Der Wert des Beschwerdegegenstands ist nicht mit dem Wert der Beschwer gleichzusetzen (so aber Jauernig, NJW 2001 S. 3027). Beschwer ist das, womit der Rechtsmittelführer in der Vorinstanz unterlegen ...mehr

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Jansen, SGG § 173 Beschwerd... / 2.3 Form

Rz. 8 Die Beschwerde ist schriftlich (vgl. hierzu Kommentierung zu § 151 Rz. 9 ff.) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzureichen; in der mündlichen Verhandlung kann sie zu Protokoll gegeben werden. Das Schriftformerfordernis für die Einlegung von Rechtsmitteln ist vom Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit vorgesehen worden. Es muss festst...mehr

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Jansen, SGG § 153 Verfahren... / 2.4.4 Rückübertragung

Rz. 52 Ob, wann und unter welchen Voraussetzungen der Berichterstatter die Sache wieder an den Senat zurück übertragen bzw. dieser gar die Sache wieder an sich ziehen kann, regelt § 153 Abs. 5 nicht. Soweit hieraus hergeleitet wird, eine Rückübertragung im SGG-Verfahren sei unzulässig, da der Grundsatz des gesetzlichen Richters eine eindeutige Regelung verlange (so Keller, S...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 4.3 Prozesshandlungsvoraussetzungen

Rz. 7 Dabei handelt es sich um Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit bestimmte Prozesshandlungen zulässig sind. Gemeint sind damit die spezifischen Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67), die Beiladung (§ 75), die Klageänderung oder Klageerweiterung (§ 99), die Widerklage (§ 100), Anerkenntnis (§ 101 Abs. 2), die Klagerücknahme (§ 102)...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 7.1 Dispositionsmaxime

Rz. 11 Rechtsschutz wird auf Antrag hin gewährt. Das gilt für die Klage ebenso wie für Rechtsmittel (Berufung, Beschwerde, Revision), für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und für die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 3, wenn das Verfahren ohne streitige Entscheidung in der Hauptsache beendet wird. Damit wird die Dispositionsmaxime vorgegeben. Lediglich die...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.4 Rechtsirrtum

Rz. 31 Auch juristisch nicht geschulte Personen müssen die Rechtsmittelbelehrung beachten und sich notfalls erkundigen. Für die Vorwerfbarkeit der Fristversäumnis kommt es auch auf den Bildungsgrad des Betroffenen an. Bei einem Rechtsirrtum trifft den Beteiligten nur ganz ausnahmsweise dann kein Verschulden, wenn er den Irrtum auch bei sorgfältiger Prüfung nicht vermeiden ko...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 172 Abs. 1 i. d. F. des Art. 8 Nr. 13 gilt nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 3 des Gesetzes v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung zum 1.3.1993. Die Vorschrift ist durch das SGGArbGÄndG mit Wirkung zum 1.4.2008 nachhaltig geändert worden. Die Änderungen verfolgen zwei Ziele. Sie dienen einer Anpassung an § 146 VwGO und sollen die Landessozialgerichte entlasten (vgl. BT...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 2.4.3 Kostenansatzverfahren

Rz. 18 Auch für das Kostenansatzverfahren nach § 66 GKG wird teils die Auffassung vertreten, die nach § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG eröffnete Beschwerdemöglichkeit gegen einen auf eine Erinnerung ergangenen Beschluss sei wegen des abschließenden Normengefüges der §§ 172 ff. SGG im Geltungsbereich des SGG ausgeschlossen; daher seien nach § 178 auf eine Erinnerung ergangene Beschlüss...mehr

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Jansen, SGG § 175 Aufschieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vergleichbare Regelungen weisen § 149 VwGO und § 570 ZPO auf. Der Eintritt der aufschiebenden Wirkung stellt nach dem Regelungskonzept des SGG eine Ausnahme dar (z. B. § 154 für das Berufungsverfahren und § 165 für das Revisionsverfahren). Grundsätzlich hat die Beschwerdeeinlegung keine aufschiebende Wirkung (hierzu LSG Bayern, Beschluss v. 19.5.2010, L 10 AL 127/10 ER...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.2 Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Antragsfrist

Rz. 37 Die versäumte Rechtshandlung ist gemäß § 67 Abs. 2 Satz 3 innerhalb der Antragsfrist nachzuholen. Es muss also die Handlung, die innerhalb der Frist hätte vorgenommen werden müssen, nachgeholt werden. Geschieht dies, kann auch von Amts wegen Wiedereinsetzung gewährt werden (§ 67 Abs. 2 Satz 4). Wird die Rechtshandlung nicht nachgeholt, ist der Antrag unzulässig. Die B...mehr

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Jansen, SGG § 96 Erweiterun... / 1.1 Historie, Sinn und Zweck

Rz. 1 § 96 Abs. 1 ist durch das SGGArbGÄndG v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) mit Wirkung vom 1.4.2008 geändert worden. Um der ausufernden Rechtsprechung zur (entsprechenden) Anwendung des § 96 zu begegnen, sollen nach der Neufassung nur noch solche Verwaltungsakte in das Verfahren mit einbezogen werden, die den bereits angefochtenen Verwaltungsakt abändern oder ersetzen (BT-Drs...mehr

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Jansen, SGG § 199 Fälle der... / 2.1 § 199 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 2 Alle sozialgerichtlichen Entscheidungen, also Endurteile, Gerichtsbescheide und Beschlüsse, stellen grundsätzlich Vollstreckungstitel dar, soweit ein Rechtsmittel nicht eingelegt wurde bzw. diesem keine aufschiebende Wirkung zukommt (siehe hierzu § 198 Rz. 6). Kostengrundentscheidungen bieten als bloße Nebenentscheidungen keine selbständige Vollstreckungsgrundlage. Nur...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.1 Überlange Verfahrensdauer

Rz. 12 § 202 wurde durch das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" v. 29.9.2011 geändert. Das Gesetz ist am 3.12.2011 in Kraft getreten. Rz. 13 Der nunmehrige Satz 2 des § 202 erklärt die Vorschriften des 17. Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe für entsprechend anwendbar, dass an die Stelle...mehr