Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.1 Einführung

Rz. 5b § 178a soll den Vorgaben des BVerfG für das sozialgerichtliche Verfahren Rechnung tragen. Soweit nicht Besonderheiten dieses Verfahrens oder der Zusammenhang mit anderen Vorschriften des SGG Abweichungen erfordern, entspricht er § 321a ZPO. Bei der Anhörungsrüge handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Demzufolge ist nach § 66 für alle ordentlichen Rec...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.1 Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 37 Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Klage bei Entscheidungen über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten oder der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben. Der Gesetzgeber hat hiermit das Vollzugsrisiko bei Abgabebescheiden bewusst auf den Adressaten verlagert. Diese gesetzliche Risikoverteilung würde unterlaufen, wenn...mehr

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Jansen, SGG § 71 Prozessfäh... / 2.3.1 Minderjährige (§ 71 Abs. 2)

Rz. 7 Ein Beteiligter ist nach § 71 Abs. 1 prozessfähig, wenn er sich durch Verträge verpflichten kann. Minderjährige sind gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 in eigenen Sachen prozessfähig, soweit sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt sind. § 71 Abs. 2 erweitert insofern die Prozessfähigkeit für ...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.2.2 Gegenvorstellungsverfahren

Rz. 9 Wird die Gegenvorstellung als außergerichtlicher Rechtsbehelf anerkannt, besagt dies nichts über Frist, Form und Bescheidung. Ob und inwieweit eine Gegenvorstellung fristgebunden ist, wird unterschiedlich beurteilt. Als Frist für die Einlegung der Gegenvorstellung wurde zunächst entsprechend § 93 Abs. 1 BVerfGG ein Monat angenommen. Nach Ablauf der Monatsfrist sollte Re...mehr

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Jansen, SGG § 153 Verfahren... / 2.1 Anzuwendende Verfahrensvorschriften (Abs. 1)

Rz. 3 Für den Berufungsrechtszug gelten nach § 153 Abs. 1 die Vorschriften des ersten Rechtszugs, nämlich §§ 87 bis 122 SGG. Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich § 91 SGG und § 105 SGG. Demzufolge ist die Berufungsfrist nur gewahrt, wenn die Berufung den Anforderungen des § 151 Abs. 1 genügt. Gerichtsbescheide (§ 105 SGG) können im Berufungsrechtszug nicht erlassen werden. ...mehr

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Jansen, SGG § 154 Aufschieb... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.2.3 Prozessvoraussetzungen

Rz. 71 Voraussetzung ist ferner das Vorliegen der allgemeinen Prozessvoraussetzungen wie Beteiligtenfähigkeit (vgl. dazu die Kommentierung zu § 70) und Rechtsschutzbedürfnis (LSG NRW, Beschluss v. 17.6.2010, L 8 R 451/10 B ER). Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn dem Antragsteller ein einfacherer Weg zu Gebote steht, das Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. Kopp/Schenke, Vw...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.1 Einführung

Rz. 17 Die aufschiebende Wirkung hat zur Folge, dass ein Verwaltungsakt, gegen den ein Rechtsbehelf eingelegt wurde, nicht vollzogen werden darf (Suspensiveffekt). Ob und inwieweit sein Wirksamkeit (§ 39 Abs. 1 SGB X) davon berührt wird, ist umstritten (vgl. Rz. 18). Im Ergebnis darf die Verwaltung nichts unternehmen, was der Verwirklichung des Regelungsgehalts des Verwaltun...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4.3 Sonstiges

Rz. 11 Die Belehrung über Prozesskostenhilfe (§ 73a SGG) ist nicht Teil der Belehrung (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13h). Bei mehreren selbständigen materiellrechtlichen Ansprüchen ist zu beachten, dass für jeden Anspruch die Zulässigkeit des Anspruchs geprüft werden muss, mithin die Rechtsbehelfsbelehrung dem entspricht (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 66 Anm. 3a).mehr

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Jansen, SGG § 177 Keine Bes... / 2.1 Beschwerdefähigkeit

Rz. 2 Lediglich Rechtswegbeschlüsse des LSG (§ 17a Abs. 4 Satz 4 GVG), Beschwerden wegen eines Ordnungsgeldes gegen einen ehrenamtlichen Richter (§ 21 Satz 4 i. V. m. § 35 Abs. 2) sowie die Nichtzulassungsentscheidung des LSG (§ 160a) sind beschwerdefähig. Nicht statthaft ist die Beschwerde gegen die Entscheidung des LSG (gemeint ist damit der Senat in voller Besetzung), sei...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.2 Rücknahmezeitraum (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Der Rücknahmezeitraum beginnt mit der Einlegung der Berufung. Ab diesem Ereignis kann die Berufung als actus contrarius zurückgenommen werden. Für davor liegende Zeiträume kommt nur ein Verzicht in Betracht. Rz. 5 § 156 SGG weicht von § 516 ZPO ab. Seit Inkrafttreten des ZPO-ReformG v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) kann die Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO bis zur Verkündun...mehr

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Jansen, SGG § 88 Untätigkei... / 2.3 Vorgehen und Entscheidung des Gerichts

Rz. 15 Ist die Klage unzulässig, weil beispielsweise kein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist, so ist die Klage abzuweisen. Zur Frage, ob das Vorliegen eines zureichenden Grundes im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfen ist, siehe unter Rn. 11). Ist die Klage vor Ablauf der Wartefrist erhoben worden, ist sie nach überwiegender Auffassung nicht als unzuläss...mehr

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Jansen, SGG § 73 Bevollmäch... / 2.8.2 Wirkung der Vollmacht

Rz. 35 Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen(§ 73 Abs. 6 Satz 6 SGG i. V. m. § 81 ZPO). Soweit eine Vollmacht gemäß § 73 Abs. 6 SGG i. V. m. § 83 Abs. 1 ZPO beschränkt werden soll, setzt dies eine nach außen erkennbare Erklärung voraus, die eindeutig und ausdrücklich eine Verzichtsleistung auf den Streitgegenstand i. S. d. § 83 Abs...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, dass die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil grundsätzlich statthaft ist (hierzu Vorbemerkung zu §§ 143 ff.). Sie ist zulässig, wenn und soweit darüber hinaus die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Berufungsausschließungsgründe sind Ausnahmetatbestände. Ausgeschlossen ist die Berufung nur, wenn die Voraussetzungen des § 1...mehr

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Jansen, SGG § 145 Beschwerd... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 145 in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung ist durch Art. 8 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) zum 1.3.1993 in Kraft getreten und durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2150) mit Wirkung zum 2.1.2002 erheblich geändert worden. Ziel war eine weitere Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der ersten Instanz. Die...mehr

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Jansen, SGG § 173 Beschwerd... / 2.1.3 GKG/JVEG/RVG

Rz. 5 Sonderregelungen existieren für die Beschwerde gegen die endgültige Streitwertfestsetzung (§ 63 Abs. 2 GKG). Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird, mithin nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt...mehr

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Jansen, SGG § 175 Aufschieb... / 2.2 Aussetzung des Vollzugs

Rz. 3 Der Vollzug der angefochtenen Entscheidung kann nach § 175 Satz 3 ausgesetzt werden, wenn nicht schon aufschiebende Wirkung nach Satz 1 eingetreten ist und es sich um eine Entscheidung handelt, die der aufschiebenden Wirkung fähig ist. Die angefochtene Entscheidung muss mithin einen vollziehbaren Inhalt haben. Das ist nicht der Fall, wenn lediglich ein Antrag abgelehnt...mehr

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Jansen, SGG § 114a Musterve... / 2.2 Fortführung der ausgesetzten Verfahren

Rz. 6 Absatz 2 Satz 1 ermächtigt das Gericht, über die ausgesetzten Verfahren durch Beschluss zu entscheiden, wenn über das oder die Musterverfahren rechtskräftig entschieden ist. Zuvor hat das Gericht zu prüfen, ob die ausgesetzten Verfahren nicht etwa wesentliche Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art gegenüber dem bzw. den Musterverfahren aufweisen und ob der S...mehr

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Jansen, SGG § 96 Erweiterun... / 2.1.1 Rechtshängigkeit, Verwaltungsakt

Rz. 5 Die Einbeziehung eines Verwaltungsakts setzt voraus, dass ein Rechtsstreit über einen anderen Verwaltungsakt rechtshängig i. S. d. § 94 ist. Die Klage muss nach § 90 erhoben und noch rechtshängig sein. Wird das Verfahren hinsichtlich des ursprünglichen Verwaltungsakts später für erledigt erklärt, so hindert dies nicht; der Rechtsstreit bleibt hinsichtlich des neuen Ver...mehr

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Jansen, SGG § 75 Beiladung / 2.6 Verfahren

Rz. 34 Ein Antrag auf Beiladung hat lediglich den Charakter einer Anregung ohne weitere Bedeutung (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.11.2010, L 5 KR 87/10 B; Leitherer, SGG, § 75 Rn. 15). Etwas anderes gilt nur im Fall des § 75 Abs. 1 Satz 2. Auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland ist diese beizuladen. Rz. 35 Die Beiladung und die Ablehnung eines Beiladungs"antrags" e...mehr

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Jansen, SGG § 174 Abhilfe der Beschwerde (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BGBl. I S. 444 ff.) mit Wirkung ab dem 1.4.2008 ersatzlos aufgehoben worden. Hierzu führt die Gesetzesbegründung aus (BT-Drs. 820/07): "Das Abhilfeverfahren führt für die Sozialgerichte zu einem erhöhten Arbeitsaufwand, ist jedoch für den Abhilfesuchenden in der Pra...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.2 Änderungen des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz

Rz. 4 Bis zum 1.1.2002 galten über § 202 SGG von den §§ 567 bis 577a ZPO u. a. §§ 570, 572 Abs. 3, 574, 575, 577a ZPO; nicht anwendbar war grundsätzlich § 567 Abs. 2 ZPO. Durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) sind die Beschwerdevorschriften der ZPO grundlegend umgestaltet worden. Grundnorm war § 567 ZPO a. F.; darin waren die Zulässigk...mehr

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Jansen, SGG § 118 Beweisauf... / 2.3 Zeugenbeweis

Rz. 7 Vorschriften zum Zeugenbeweis finden sich in der ZPO in den §§ 373 ff. bis 401. § 118 erklärt diese Vorschriften für entsprechend anwendbar mit Ausnahme der §§ 379, 387 Abs. 3 und 391 ZPO. Das Zivilprozessreformgesetz hat Änderungen gebracht zu §§ 375, 378, 380, 381 und 390 ZPO. Hervorzuheben ist dabei die Ersetzung der Beschwerde durch die sofortige Beschwerde, was di...mehr

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Jansen, SGG § 54 Klagearten / 2.2 Klagebefugnis

Rz. 21 Anfechtungs- und Verpflichtungsklage sind nur dann zulässig, wenn der Kläger schlüssig behauptet, durch den Verwaltungsakt oder durch Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts beschwert zu sein (BSG, Urteil v. 17.6.2009, B 6 KA 18/08 R, SozR 4-1500 § 54 Nr 15 = MedR 2010, 652). Damit wird auch die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erfasst. Sinn ...mehr

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Jansen, SGG § 69 Beteiligte / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Hauptbeteiligte des Verfahrens sind der Kläger, d. h. derjenige, der einen Anspruch gerichtlich geltend macht, und der Beklagte, d. h. derjenige, der in Anspruch genommen wird. Es können auch mehrere Kläger und Beklagte am Verfahren beteiligt sein (§ 74 SGG). Soweit eine Vertretung stattfindet, ist grundsätzlich der Vertretene der Beteiligte, nicht der Vertreter. Eine ...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.2.2 Antrag/Antragsgegner

Rz. 19 Der einstweilige Rechtsschutz wird auf Antrag gewährt (Abs. 1 Satz 1). Daher ist ein den Anforderungen des § 90 genügender Antrag des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten erforderlich. Die Antragstellung richtet sich nach der jeweiligen Antragsart: die sofortige Vollziehung des Bescheids vom ... anzuordnen (Abs. 1 Nr. 1), die aufschiebende Wirkung des Widerspruch...mehr

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Jansen, SGG § 157 Berücksic... / 2.1.1 Eingrenzung durch den Antrag

Rz. 3 Das angefochtene Urteil ist auf tatsächliche und rechtliche Fehler hin zu prüfen. Das LSG ist nicht auf eine Nachprüfung des erstinstanzlichen Urteils beschränkt. Im Berufungsverfahren ist Streitgegenstand daher nicht das erstinstanzliche Urteil (BSG, Urteil v. 11.11.1987, 9a RV 22/85, ZfS 1988, 46), sondern, wie schon in der ersten Instanz, der Verwaltungsakt des Bekl...mehr

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Jansen, SGG § 74 Streitgeno... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach § 59 ZPO liegt ein Fall einfacher Streitgenossenschaft vor, wenn mehrere Personen wegen des Streitgegenstands in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn mehrere Personen aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind. Eine gemeinsame Berechtigung oder Verpflichtung aus demselben tatsächlichen Grund, aber aus verschiedenen Rechtsgrü...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.3 Antragstellung vor Klageerhebung (Abs. 3)

Rz. 125 Zweifelhaft war nach der vor Inkrafttreten des 6. SGG-ÄndG maßgebenden Rechtslage, ob Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schon vor der Klageerhebung statthaft waren (dafür Meyer/Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, § 97 Rn. 14 m. w. N.; dagegen Zeihe, SGG, 5/2004, § 97 Rn. 20b; vgl. auch LSG NRW, Entscheidung v. 11.12.1996, L 11 SKa 81/96, Breithaupt 1997 S. 48...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2.1 Höhere Gewalt

Rz. 33 Der Begriff "höhere Gewalt" deckt sich mit dem des unabwendbaren Zufalles und setzt das Fehlen jeglichen Eigenverschuldens voraus. Wurde der Kläger von einem rechtskundigen Bevollmächtigten vertreten, muss er sich dessen Verschulden anrechnen lassen (LSG Saarland, Beschluss v. 16.12.2002, L 2 U 88/02). Höhere Gewalt meint ein von außen kommendes Ereignis. Beispiele hi...mehr

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Jansen, SGG § 206 Übergangs... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die jetzige Fassung des § 206 geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück und dient der Klarstellung des Gewollten. Es verbleibt hierdurch auch für die "Altfälle" bei den Verwaltungsgerichten in den genannten Sachgebieten bei der Gerichtskostenfreiheit (BT-Drs. 15/ 3867 S. 5). Dies war erforderlich, da § 188 VwGO i. d. F. des Art. 2 des 7. SGGÄndG die Angelegenheit...mehr

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Jansen, SGG § 54 Klagearten / 2.1.7 Allgemeine Leistungsklage

Rz. 18 Die allgemeine oder "echte" Leistungsklage ist in § 54 Abs. 5 geregelt. Diese Klageart kommt in Betracht, wenn der Kläger ausschließlich die Verurteilung des Beklagten zur Leistung anstrebt. Im Wortlaut wird klargestellt, dass diese Klageart nur dann statthaft ist, wenn die Leistung vom Beklagten ohne Verwaltungsakt zu erbringen ist. Ansonsten muss zunächst das Vorver...mehr

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Jansen, SGG § 77 Bindung de... / 2 Formelle Bestandskraft

Rz. 2 Ein Verwaltungsakt ist formell bestandskräftig, wenn er mit Rechtsbehelfen nicht mehr angegriffen werden kann, weil die Rechtsbehelfsfrist verstrichen oder ein anschließendes sozialgerichtliches Verfahren rechtskräftig durch Urteil oder anderweitig durch Rücknahme, Vergleich oder Anerkenntnis beendet worden ist. Eine Beschränkung des Klagegegenstandes im sozialgerichtl...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.3 Genehmigungsversagung

Rz. 21 Aus dem Wesen der aufschiebenden Wirkung folgt ferner, dass Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung einer Genehmigung keine aufschiebende Wirkung haben. Die mit einer Genehmigung angestrebte Erweiterung der Rechtsposition kann nur im Wege der Verpflichtungsklage und dementsprechend im Eilverfahren nur mittels eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung er...mehr

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Jansen, SGG § 90 Erhebung d... / 2.6 Klageverzicht

Rz. 20 Ein Beteiligter kann grundsätzlich auf den Rechtsbehelf der Klage verzichten. In einem solchen Falle muss aber geprüft werden, ob der Verzicht wirksam ist. Ein solcher ist z. B. unwirksam, wenn der Betroffene den Verzicht vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens abgibt, eine Blankoerklärung abgibt oder unter massivem Druck der Verwaltung handelt. Liegt ein wirksamer Ver...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.4 Bundesrechtliche Sondernormen (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 56 Nach § 86a Abs. 2 Nr. 4 entfällt die aufschiebende Wirkung aufgrund folgender vorrangiger bundesgesetzlicher Fälle von Widerspruch und Klage gegen einen Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbe...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3.2 Besondere Verfahrensarten (Gehörsrüge – Gegenvorstellung; Beweissicherungsverfahren)

Rz. 4 Als besondere Verfahrensart ist das Beweissicherungsverfahren in § 76 geregelt. Zur vorsorglichen Tatsachenfeststellung können Zeugen und Sachverständige gehört und Augenscheinsbeweis erhoben werden. An die Stelle der Gegenvorstellung ist das mit Wirkung zum 1.1.2005 in § 178a geregelte Anhörungsrügeverfahren getreten. Es bietet einem Beteiligten die Möglichkeit, bei V...mehr

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Jansen, SGG § 85 Abhilfe, W... / 4.4 Kosten

Rz. 14 Im Widerspruchsbescheid muss auch über die Kosten des Vorverfahrens entschieden werden, § 63 SGB X. Danach sind bei erfolgreichem Widerspruch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Erfolgreich ist ein Widerspruch nur dann, wenn zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde eine ur...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.2 Beschwerde gegen künftige Entscheidungen?

Rz. 6 Die beschwerdefähige Entscheidung muss zugestellt oder verkündet sein, ggf. reicht auch eine sonstige Verlautbarung aus, wenn sie also den internen Bereich des Gerichts verlassen hat. Die Beschwerde kann sich grundsätzlich nur gegen existente Entscheidung des SG richten. Liegt eine Entscheidung (Beschluss) nicht oder noch nicht vor, ist die Beschwerde nicht statthaft; ...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.7 Zu § 198 Abs. 6 GVG

Rz. 24 Nr. 1 regelt, dass ein Verfahren i. S. d. Gesetzes den gesamten Zeitraum von der Einleitung in der ersten Instanz bis zum endgültigen rechtskräftigen Abschluss umfasst. Ausdrücklich erfasst werden auch Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe gerichtete Verfahren. Der Zeitraum für das behördliche Vorverfahren ist nicht er...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.4.1 Krankheit

Rz. 32 Krankheit entschuldigt nur dann, wenn die Willens- und Handlungsfähigkeit eines Beteiligten derart beeinträchtigt ist, dass er auch die Einlegung eines Rechtsbehelfs durch einen Dritten nicht veranlassen konnte (vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2007 S. 1717; LSG Hamburg, Urteil v. 11.5.2010, L 3 R 88/09 KN). Bettlägerigkeit steht einem Verschulden nicht entgegen; es kommt auf...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6.2 Handlungsvollstreckung

Rz. 25 Für die Handlungsvollstreckung ist nach dem hier vertretenen Konzept das Sozialgericht zuständig, § 200 i. V. m. § 7 VwVG in entsprechender Anwendung. Die Entscheidungen des Sozialgerichts als Vollstreckungsgericht sind mit der Beschwerde nach § 172 anfechtbar. Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsmittels hat aufschiebende Wirkung, § 175 Satz 1. Im Übrigen...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3.1 Klage- und Antragsarten (Überblick)

Rz. 3 Ebenso wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wird auch im Sozialrechtsweg Rechtsschutz im Rahmen bestimmter Klagearten gewährt, die in den §§ 54, 55 geregelt sind. Einstweiliger Rechtsschutz wird nach Maßgabe von § 86b gewährleistet. Im Einzelnen kommen in Betracht: die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Aufsichtsklage als Sond...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.2.4 Antragsberechtigung

Rz. 25 Der Antragsteller muss entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGG antragsberechtigt sein. Das ist derjenige, der im Hauptsacheverfahren anfechtungsberechtigt (zum Unterschied von Anfechtungsberechtigung und Anfechtungsbefugnis vgl. LSG NRW, Beschluss v. 13.4.2011, L 11 KA 109/10 B ER, NZS 2011 S. 790; BSG, Urteil v. 17.8.2011, B 6 KA 26/10 R) und damit klagebefugt, m...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 85 Abhilfe, W... / 4.2 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 12 Zum notwendigen Inhalt des Widerspruchsbescheides gehört auch die Rechtsbehelfsbelehrung nach § 66, die die einzuhaltende Frist und das zuständige Sozialgericht anzugeben hat (vgl. BSGE 69 S. 9). Erfolgt die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides mit einfachem Brief, so ist der Empfänger über den Rechtsbehelf hinreichend mit dem Hinweis belehrt, dass die Klage innerha...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.4 Zu § 198 Abs. 3 GVG

Rz. 19 Absatz 3 normiert das Erfordernis der Verzögerungsrüge. Es handelt sich nicht um einen Rechtsbehelf, sondern um eine bloße Obliegenheit. Ziel der Rüge ist, die Kommunikation zwischen Gericht und dem Verfahrensbeteiligten zu eröffnen; eine förmliche Entscheidung über die Rüge ist nicht erforderlich. Die Rüge ist nicht notwendigerweise zu begründen. Werden dem befassten...mehr

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Jansen, SGG § 157 Berücksic... / 2.1.2 Im gleichen Umfang wie das SG

Rz. 7 Das LSG erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Ein in der ersten Instanz gestellter und noch nicht verbrauchter Beweisantrag braucht nicht wiederholt zu werden; er ist weiter beachtlich (BVerwG, Beschluss v. 6.12.1993, 8 B 143/93, NJW 1994 S. 2243). Das LSG muss allerdings nicht das gesamte erstinstanzliche Verfahren wiederholen. Es kann die Ergebnisse erstinstanzli...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.2 Satz 2 – Form der Verwerfung

Rz. 17 Die unzulässige Berufung kann durch Urteil oder durch Beschluss verworfen werden. Eine mündliche Verhandlung ist fakultativ. Das Urteil wird auf Grund mündlicher Verhandlung (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 1 SGG) oder mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 2 SGG); durch den vollbesetzten Senat mit drei Berufsrichtern und zwei e...mehr