Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Anforderungen der Rechtsprechung

Rz. 5 Der BGH[60] umschreibt die allgemeinen Vertrags-(General-)pflichten des Rechtsanwalts aus einem echten Anwaltsvertrag wie folgt: Zitat Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Aufraggeber allgemein, umfassend und...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Vertrauen auf Fortbestand

Rz. 82 Grds. darf ein Anwalt auf den Fortbestand der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen.[401] Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grds. an dieser Rechtsprechung auszurichten; denn von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprec...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Anwaltliche Vertragspflichten überzogen?

Rz. 139 Es ist verständlich, dass v.a. Rechtsanwälte, ihre Haftpflichtversicherer und ihnen nahestehende Autoren zuweilen insb. die Anforderungen der Rechtsprechung an die anwaltlichen Vertragspflichten als überzogen bewerten. Rechtsanwälte nutzen ihr weitgehendes Beratungsmonopol auf vielfältigen Rechtsgebieten; die damit verbundene Arbeitslast und der ständige Zeit-, Konku...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / Literaturtipps

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Maßgeblich für Rechtsberater

Rz. 79 Der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben die Wahrnehmung ihrer Mandate grds. an der – jeweils aktuellen – höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung auszurichten.[372] Dies gilt auch dann, wenn es sich aus der Sicht des beauftragten Anwalts um ein rechtliches Sondergebiet handelt.[373] Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist grds. auch dann maß...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XI. Verwirkung der Honorarforderung

Rz. 530 Der Begriff der "Verwirkung" betrifft im Regelfall eine gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßende späte Rechtsausübung.[2030] Er wird aber auch für einen – ebenfalls auf diesen Grundsatz gestützten – Rechtsverlust wegen pflichtwidrigen Verhaltens verwendet.[2031] Dies gilt insb. für die Vorschrift des § 654 BGB, nach welcher d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Fundorte

Rz. 80 Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist zu finden in den amtlichen Sammlungen der obersten Bundesgerichte, in – allgemeinen oder auf besondere Rechtsgebiete festgelegten – juristischen Zeitschriften, in Kommentaren, Lehrbüchern und elektronischen Datenbanken. Der Anwalt darf sich nicht damit begnügen, die mandatsbezogene Rechtsfrage nur anhand der amtlichen Entschei...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Gerichtliche Entscheidungen

Rz. 106 Bei einer rein kausalen Betrachtungsweise müsste das Regressgericht aufklären, wie die damals angegangene Instanz tatsächlich geurteilt hätte, also ggf. die im Ausgangsprozess tätigen Richter dazu als Zeugen vernehmen.[226] Nach ständiger Rechtsprechung kommt es darauf nicht an. Vielmehr hat der Schadensersatzrichter zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorproze...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grenzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 66 Eine Gesamtbetrachtung vermittelt den Eindruck, dass die Rechtsprechung in ihrem Bestreben, mit einem Schutz Dritter aus fremdem Vertrag den unzureichenden deliktsrechtlichen Vermögensschutz zu verbessern, an ihre Grenzen stößt (vgl. § 8 Rdn 6, 10 ff.). Das ursprüngliche Ausnahmeinstitut ist zu einer selbstständigen Vertragsart und zum Schwerpunkt der vertraglichen Dr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Richtungweisende Bedeutung

Rz. 78 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat "richtungweisende Bedeutung" für die Anwendung und Entwicklung des Rechts,[370] auch zur Wahrung der Rechtseinheit und zur Rechtsfortbildung. Sie prägt die Entscheidungen der Instanzgerichte und die juristische Praxis.[371]mehr

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§ 6 Mitverschulden / Literaturtipps

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunftsvertrag als Rechtsgrundlage

Rz. 5 Die Rechtsprechung stützt die Auskunftshaftung – in Ausfüllung des Vorbehalts des § 675 Abs. 2 BGB – i.d.R. auf ein "Vertragsverhältnis" zwischen Geber und Empfänger der Auskunft. Rz. 6 Das RG hatte zuletzt für die Auskunftshaftung nicht mehr darauf abgestellt, ob Geber und Empfänger der Auskunft Vertragsbeziehungen herstellen wollten, sondern hatte es genügen lassen, d...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beratungsfehler

Rz. 13 Hat der Anwalt vertragliche Aufklärungs-, Hinweis- oder Beratungspflichten verletzt, ergibt sich in jedem Fall die Frage, wie der Mandant gehandelt hätte, wäre er ordnungsgemäß ins Bild gesetzt worden. Da es sich insoweit um einen gedachten, hypothetischen Sachverhalt handelt, begründet dieser Punkt besondere Beweisschwierigkeiten, die zudem bei pflichtgemäßem Handeln...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Neue Entscheidungen

Rz. 81 Grds. ist dem Rechtsanwalt ein "realistischer Toleranzzeitraum"[397] zuzubilligen, in dem er von neuen höchstrichterlichen Entscheidungen Kenntnis zu nehmen hat (vgl. Rdn 63).[398] Ist eine Entscheidung in mehreren Zeitschriften und einem gängigen Kommentar veröffentlicht, muss sie der Berater auffinden.[399] Ist ein Rechtsgebiet erkennbar in der Entwicklung begriffen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Eigene Rechtsüberzeugung

Rz. 88 Nachdem der Rechtsanwalt sich – im vorstehenden Rahmen – mandatsbezogene Kenntnis der Rechtsnormen und der Ansichten in der Rechtsprechung und Rechtslehre verschafft hat, wird er diese bewerten und sich – als Abschluss der Rechtsprüfung – eine eigene Meinung von der Rechtslage bilden.[431] Rz. 89 Als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) braucht der Rechtsanwa...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (SchuModG),[1] das bzgl. der Neuregelung des BGB – einschließlich des neuen Verjährungsrechts (§§ 194 ff. BGB) – am 1.1.2002 in Kraft getreten ist (Art. 9 dieses Gesetzes, Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB), hatte die folgenden – inzwischen aufgehobenen – Verjährungsvorschriften, die Beginn und Frist der Verjährung ver...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast für den anspruchsbegründenden Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Beratungs-, Aufklärungs- oder Auskunftspflicht (haftungsausfüllende Kausalität) wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt. Insoweit ist für einen Schadensersatzanspruch die sich aus ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Verwaltungsverfahren

Rz. 111 Diese wertende Betrachtungsweise lässt sich auf den Ausgang von Verwaltungsverfahren insoweit übertragen, als sie rechtlich gebunden waren, bei gesetzmäßiger Durchführung also nur zu einem einzigen Ergebnis hätten gelangen können. In diesen Fällen ist ebenfalls allein darauf abzustellen, wie die Behördenentscheidung richtigerweise hätte lauten müssen.[243] Dies gilt ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 267 In engem Zusammenhang mit der Pflicht, ein Rechtsmittel fristwahrend einzulegen und zu begründen, steht das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 bis 238 ZPO).[1058] Wenn der Auftraggeber ohne sein Verschulden verhindert ist, eine Notfrist (§ 224 Abs. 1 Satz 2 ZPO), eine gleichgestellte Frist zur Begründung eines Rechtsmittels oder die Wiedereins...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Hinweise und Anregungen des Gerichts

Rz. 246 Auf einen gerichtlichen Hinweis gem. § 139 ZPO, etwa wegen Bedenken gegen die Schlüssigkeit einer Klage, die Erheblichkeit einer Verteidigung, wegen nicht ausreichender Substanziierung des Vortrags oder wegen fehlender Beweisantritte, war es schon immer geboten, Vertagung zu beantragen (§ 227 ZPO).[984] Erteilt ein Gericht einen Hinweis erst in der mündlichen Verhand...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[299] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[300] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Abgrenzung

Rz. 162 Die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines echten Anwaltsvertrages mit Rechtsbeistandspflicht (§ 3 BRAO) von einem Vertrag, der nicht diese typische Aufgabe, sondern eine anwaltsfremde Leistung zum Gegenstand hat, ergibt kein einheitliches Bild. Früher wurde darauf abgestellt, ob die dem Rechtsanwalt eigene Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, im Vordergrund steht....mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / dd) Haftung ausgeschiedener Sozien

Rz. 416 Nach der früheren Rechtsprechung kam es für die Haftung eines ausgeschiedenen Sozietätsmitglieds auf den Zeitpunkt an, zu dem ein Mitglied der Sozietät die infrage stehende Pflicht verletzt hatte. Das ausgeschiedene Mitglied haftete grds. nur für solche Pflichtverletzungen, die während seiner Mitgliedschaft in der Sozietät begangen wurden.[963] Besonderheiten ergaben...mehr

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Vorwort

Das umfassende Handbuch der Anwaltshaftung dient einer sachgerechten Vorsorge gegen Eigenhaftung, der fachlichen Bewältigung eines Regresses aus anwaltlicher Berufstätigkeit und der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines solchen Schadensfalles. Deswegen wendet sich dieses Buch vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch an steuerberatende Anwälte –, die von Sc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Verhinderung gerichtlicher oder behördlicher Fehler

Rz. 237 Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ist der Rechtsanwalt ggü. seinem Mandanten aber verpflichtet, die zu dessen Gunsten sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich zu ermitteln und dafür einzutreten, dass sie bei der Entscheidung des Gerichts oder sonst entscheidenden Stelle berücksichtigt werden.[945] Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern n...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Berufs- und Expertenhaftung

Rz. 128 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die berufsmäßige Haftung ggü. Nichtmandanten ("Berufs-, Dritthaftung") – u.a. von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – für fehlerhafte Gutachten, Auskünfte, Berichte, Bilanzen, Testate, Prospekte und Zeugnisse beträchtlich ausgedehnt über den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. § 10 Rdn 1 ff.), den –...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Beeinflussung durch Rechtsfehler Dritter

Rz. 43 Der Anwalt hat die Angelegenheit nicht nur selbstständig zu durchdenken, sondern auch dem Gericht ggü. die zugunsten seiner Partei sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte deutlich zu machen.[84] Infolge dieser Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Rechtsprüfung hat er einen ihm unterlaufenen Rechtsirrtum i.d.R. zu vertreten. Er wird auch nicht ohne Weiteres dadurch e...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Nach Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 504 Nach dieser am 9.9.1994 in Kraft getretenen Vorschrift ist ein Rechtsanwalt, der eine Gebührenforderung erwirbt, in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der beauftragte Rechtsanwalt (§ 49b Abs. 4 Satz 1 BRAO); die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist unzulässig...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 6. Zweck der Einbeziehungskriterien

Rz. 15 Diese Voraussetzungen eines vertraglichen Drittschutzes sollen das von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmeinstitut des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, das den als unzureichend angesehenen deliktischen Vermögensschutz ergänzen soll, in den gebotenen engen Grenzen halten.[54] Von dieser Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der – für Baurecht z...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Anwendbares Recht

Rz. 420 Wie bei jedem Sachverhalt mit Bezug zum Recht eines ausländischen Staates (vgl. Art. 3 EGBGB) ist auch bei einer internationalen Sozietät vorab festzustellen, welche Rechtsordnung anzuwenden ist (zu dem auf einen Anwaltsvertrag anwendbaren Recht vgl. Rdn 359 ff.[972]). Insoweit ist zwischen dem auf Haftungssachverhalte anwendbaren (Zivil-)Recht und dem anwendbaren Be...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Einbeziehung eines Dritten in den vertraglichen Schutzbereich

Rz. 36 Ein Wille der Partner eines Gutachtenvertrages, einen Dritten – i.d.R. einen Kreditgeber, Käufer oder Kapitalanleger – in den vertraglichen Schutzbereich aufzunehmen, ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, wenn eine Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, auftragsgemäß ein Gutachten erstattet, dass erkennbar zum Gebrauch ggü. Dritten besti...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / III. Hypothetische Kausalität

Rz. 74 Dieser Begriff bezeichnet den Einwand, der real bewirkte Schaden wäre später durch einen anderen Umstand, die sog. Reserveursache, ebenfalls herbeigeführt worden. Ursächlich für den Schaden ist nur das tatsächliche Erstereignis. Die Reserveursache konnte sich nicht mehr auswirken, weil der vermögensrechtliche Nachteil schon eingetreten war. Die Frage betrifft folglich...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Einbeziehung in den Schutzbereich vertraglicher Nebenpflichten

Rz. 5 Die sekundären Schutzpflichten aus einem fremden Vertrag erstrecken sich dann auf einen Dritten, wenn dieser bestimmungsgemäß mit der vertraglichen Hauptleistung in Berührung kommt und deswegen den damit verbundenen Gefahren ebenso ausgesetzt ist wie der Gläubiger, dem der Schuldner zur Abwendung dieser Gefahren verpflichtet ist, und wenn die Vertragspartner den Dritte...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / V. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 17 Die Prospekthaftung setzt voraus, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen und dem behaupteten Schaden des Anlegers besteht (haftungsausfüllende Kausalität; vgl. § 5 Rdn 1 ff.). Rz. 18 Nach ständiger Rechtsprechung besteht zugunsten des geschädigten Kapitalanlegers eine – widerlegbare – Vermutung, wonach die Lebenserfahr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Einzel- oder Gesamtmandat

Rz. 409 Abweichend vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Vertretung (§§ 709, 714 BGB) hat die frühere Rechtsprechung des IX. Zivilsenats die Willenserklärungen der Parteien beim Abschluss eines echten Rechtsberatervertrages regelmäßig dahin gehend ausgelegt, dass der Vertrag mit allen Sozietätsmitgliedern abgeschlossen wird (Gesamtmandat).[928] Wegen beso...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Folgen für Rechtsanwaltssozietäten

Rz. 404 Der IX. Zivilsenat hat die Grundsätze der Rechtsprechung des II. Zivilsenats seiner eigenen Spruchpraxis zugrunde gelegt.[915] Einer Auslegung des Rechtsanwaltsvertrages zur Begründung eines Gesamtmandates der zu einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte bedarf es damit nicht mehr, weil die gesamtschuldnerische Haftung aller Sozietätsmitglieder schon der ges...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Folgerungen

Rz. 148 Mit Rücksicht auf diese Hindernisse, die ein vertraglicher Regressanspruch gegen einen Rechtsanwalt zu überwinden hat, und die Möglichkeiten einer Beschränkung der anwaltlichen Haftung (§§ 51a, 59c ff. BRAO, § 8 PartGG; vgl. § 1 Rdn 479 ff.) erscheint eine übertriebene Kritik an der Rechtsprechung als unangebracht. Rz. 149 Sollte mit einer solchen Kritik schlüssig die...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundregel

Rz. 10 Der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtwidrigkeit und dem Schaden obliegt nach allgemeinen Regeln demjenigen, der Schadensersatz verlangt; denn es handelt sich dabei um eine anspruchsbegründende Voraussetzung. Daran hat die Rechtsprechung im Grundsatz bis heute festgehalten.[16] Wären bei sachgerechtem Handeln des Anwalts mehrere Handlungsalternat...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Schranken der Regresspflicht

Rz. 142 Diese Kritik hat schon einen falschen Ansatz. Indem sie von den in der Rechtsprechung entwickelten abstrakten vertraglichen Grundpflichten des Rechtsanwalts zur Klärung des Sachverhalts, zur Rechtsprüfung, Rechtsberatung und Schadensverhütung (vgl. Rdn 5, 33 ff.) ausgeht, erweckt sie "zu Unrecht den Anschein einer Gleichsetzung – jeder – suboptimalen Anwaltsleistung ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / Literaturtipps

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / aa) Allgemeine Tendenz

Rz. 29 Der IX. Zivilsenat des BGH macht von der Möglichkeit des Anscheinsbeweises eher zurückhaltend Gebrauch. Aus der neueren Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, diese Beweiserleichterung mit Vorsicht anzuwenden, nämlich nur in klar und eindeutig liegenden Ausgangslagen.[53] Dem ist zuzustimmen, weil die Rechtsprechung zur Vermutung beratungsgerechten Verhaltens eine ...mehr

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§ 6 Mitverschulden / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 254 BGB hat der Geschädigte ein Mitverschulden bei der Entstehung oder Entwicklung seines Schadens zu verantworten, das ihm selbst vorzuwerfen oder – in entsprechender Anwendung des § 278 BGB (vgl. § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB) – wegen eines schuldhaften Schadensbeitrags seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (vgl. § 2 Rdn 408 ff.) zuzurechnen ist; di...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / B. Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber

Rz. 4 Eine vertragliche Schadensersatzverpflichtung des Rechtsanwalts setzt schon begrifflich einen Vertrag mit dem Auftraggeber ("Mandanten") voraus. Zunächst wird der echte Anwaltsvertrag betrachtet, dessen Gegenstand die Erbringung typischer anwaltlicher Leistungen ist, z.B. die Beratung des Mandanten, dessen Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder di...mehr