Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Sozietät (GbR)

Rz. 391 Eine Zusammenarbeit von Rechtsanwälten in einer Sozietät stellt die klassische Form der gemeinschaftlichen Berufsausübung dar.[865] Entsprechend häufig stellen sich Fragen der Haftung bzw. der Voraussetzungen, unter denen die Mitglieder persönlich für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers haften, und zwar auch dann, wenn sie sich selbst nicht schuldhaft pflichtwi...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (c) § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 138 Nach dieser Vorschrift ist eine unangemessene Benachteiligung der anderen Vertragspartei im Zweifel anzunehmen, wenn die AGB wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Diese Bestimmung knüpft an die Rechtsprechung an, die eine Aushöhlung vertraglicher Haupt-("Ka...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Einführung

Rz. 399 Das Recht der GbR ist in §§ 705 ff. BGB nur z.T. geregelt. Die Beantwortung wichtiger Fragen wie etwa die, ob eine solche Gesellschaft selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann und insoweit rechtsfähig ist, oder Einzelheiten der persönlichen Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen. So...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

Rz. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss ein Rechtsanwalt Vorkehrungen für den Fall treffen, dass er unvorhergesehen ausfällt. Er muss seinem Personal die notwendigen Anweisungen für einen solchen Fall erteilen und für einen Vertreter sorgen, sofern er seinen Beruf als Einzelanwalt ausübt.[63] Vor allem infolge plötzlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann fü...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Haftung neu eingetretener Sozien

Rz. 413 Nach dem vertragsrechtlichen Konzept der bisherigen Rechtsprechung haftete ein neu in eine Sozietät eingetretener Rechtsanwalt grds. nicht für Schadensersatzansprüche aus einem Mandatsverhältnis, das zu dem Zeitpunkt seines Eintritts bereits abgeschlossen war. In laufende Mandate wurde das neu eintretende Sozietätsmitglied danach nur aufgrund entsprechender Vereinbar...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung kraft Vertragsauslegung

Rz. 2 Schon das RG gewährte in Anwendung des § 328 BGB einer Person, die bei der Erfüllung eines fremden Vertrages geschädigt worden war, durch Auslegung, notfalls durch ergänzende Vertragsauslegung,[2] einen eigenen, aus diesem Vertrag abgeleiteten Anspruch gegen den Schuldner auf Ersatz ihres Schadens.[3] Die Rechtsprechung des BGH hat den Vertrag mit Schutzwirkung zugunst...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Mediator

Rz. 182 In den letzten Jahren betätigen sich Rechtsanwälte zunehmend auch als Mediator.[461] Unter Mediation [462] versteht man ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, also die Einschaltung eines (meist) neutralen und u...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / II. Eigenhaftung der Verhandlungsgehilfen

Rz. 4 Die Verhandlungsgehilfen selbst haften i.d.R. nur dann, wenn ihre Pflichtverletzung den Tatbestand einer unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) erfüllt. Die Unzulänglichkeiten des deliktischen Vermögensschutzes (vgl. § 8 Rdn 3, § 10 Rdn 3) will die Rechtsprechung auch dadurch mildern, dass Vertreter, Vermittler und sonstige Sachwalter, die an Vertragsverhandlungen andere...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Strafrechtliches Mandat

Rz. 475 Vereinbart ein Rechtsanwalt bei einer Strafverteidigung eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beträgt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch ist und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt. Diese Vermutung konnte nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Rechtsanwalt nur ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 505 Eine Haftungsbeschränkung zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber durch vorformulierte Vertragsbedingungen ist nur für Fälle einfacher Fahrlässigkeit zulässig.[1140] Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO ist ein ausdrücklicher Hinweis in den Formulartext aufzunehmen, dass die Haftungsbeschränkung für Fälle nur einfacher Fahrlässigkeit gilt. Andernfalls ist die Haftungsbeschränk...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Grundsätze

Rz. 31 § 276 Abs. 2 BGB stellt auf die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ab. Die Beurteilung hat somit nach einem objektivierten Maßstab zu erfolgen. Es muss die Sorgfalt beachtet worden sein, die nach den Erfordernissen des Verkehrs in der konkreten Lage erwartet werden durfte. Die persönliche Eigenart des Schuldners, seine individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Mehrere schädigende Handlungen

Rz. 37 Davon zu unterscheiden ist eine Situation, in der stets neue Handlungsakte je für sich eine Pflichtverletzung darstellen. Hier beginnt die Verjährung mit jeder Verletzungshandlung neu.[112] Das kann auch für pflichtwidrige Unterlassungen gelten. So geht der BGH von unterschiedlichen Verjährungszeitpunkten aus, wenn die Dürftigkeitseinrede gegen spätere Klageerweiterun...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / D. Schaden

Rz. 85 Während in den vorangegangenen Kapiteln dargestellt wurde, unter welchen Voraussetzungen die anwaltliche Pflichtverletzung für die vom Mandanten geltend gemachten Nachteile als ursächlich anzusehen und dem Anwalt haftungsrechtlich zuzurechnen ist, geht es nunmehr darum, ob und in welchem Umfang das eingetretene Ereignis als ersatzfähiger Schaden im Rechtssinne anzuerk...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. GbR und PartG

Rz. 21 Bis zur Änderung der Rechtsprechung zur Haftungsverfassung in der BGB-Gesellschaft[35] (siehe Rdn 14) war es unnötig, die Personengesellschaften selbst eigens zu versichern, da Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtversicherung der Sozien mit der entsprechenden Durchschnittsleistung nach § 12 AVB bis zur gewählten Versicherungssumme zur Verfügung stand. Die Ge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Möglichkeit und Aussichten eines Rechtsmittels

Rz. 256 Nach Abschluss einer Instanz ist der Prozessbevollmächtigte daher verpflichtet, die ihm zugestellte Entscheidung umgehend an den Mandanten zu übersenden und ihm den Zeitpunkt der Zustellung und die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung darzulegen.[1003] Die Übersendung kann mit einfachem Brief erfolgen. Eine Zugangskontrolle oder Nachfrage ist trotz Schweigens des Ma...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / e) Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 54 Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist steht die grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners der entsprechenden Kenntnis gleich (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Grob fahrlässig ist diejenige Unkenntnis, die auf einer besonders schweren Vernachlässigung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (vgl. § 276 A...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beweisfragen

Rz. 119 Die hypothetische Betrachtung, ob der Kläger bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung den Ausgangsprozess gewonnen hätte, betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern v.a. Tatsachenfeststellungen. Dabei ist von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht bei sachgemäßem Vorgehen des Anwalts unterbreitet worden wäre.[258] Rz. 120 Die Feststellung, wie der Prozess richtigerw...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Vorbereitung

Rz. 324 Der Anwalt hat natürlich auch in diesem Zusammenhang zunächst den Sachverhalt zu klären, mit dem Mandanten dessen Ziele zu definieren und die erforderlichen Rechtsprüfungen anhand der (v.a. höchstrichterlichen) Rechtsprechung und Literatur vorzunehmen.mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / II. Objektiver Sorgfaltsmaßstab

Rz. 5 Nach einer in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung ist bei der rechtlichen Wertung, ob ein Pflichtenverstoß vorliegt, von einem Höchstmaß an objektiv möglicher Sorgfalt auszugehen.[1] Diese Anforderungen seien dann i.R.d. Verschuldensprüfung auf die von einem gewissenhaften Durchschnittsanwalt zu fordernde Sorgfalt herabzusetzen. Nur so gelange man zu einer n...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Vereinbarung im Einzelfall

Rz. 489 Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung "im Einzelfall" wird dadurch erschwert, dass der die Klausel verfassende Rechtsanwalt – abgesehen von einer Wiederholung des Gesetzeswortlauts – von § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO wenig Gestaltungsspielraum hat.[1123] Umso wichtiger ist es bei der Ausgestaltung, die Vorgaben der Rechtsprechung an eine "Vereinbarung im Einzelfall" z...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Einzelfälle

Rz. 165 Im Hinblick auf die Änderung der maßgebenden Kriterien durch die Rechtsprechung, sind Aussagen älterer Entscheidungen nur mit Vorsicht auf heutige Verhältnisse zu übertragen. Streitanfällig ist die Abgrenzung insb. bei Haftungssachverhalten sowie bei Streitigkeiten um das Honorar des Beauftragten. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht kann die Abgrenzung Bedeutung erlan...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Zusammenfassung

Rz. 242 Aus der Rechtsprechung zu den nachvertraglichen Pflichten lässt sich die Empfehlung ableiten, dass ein Rechtsanwalt bei Beendigung des Mandats, insb. nach einer Kündigung des Anwaltsvertrages durch einen Beteiligten, sorgfältig prüfen muss, über welche Risiken der ehemalige Auftraggeber noch aufzuklären ist und welche Handlungen noch vorzunehmen sind, um drohende Rec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Klärung des Sachverhalts

Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zunächst den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.[208] Nur dann hat er eine zuverlässige Grundlage für sein weiteres Vorgehen.[209] Diese Grundpflicht des Rechtsberaters steht...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 2. Negative Tatsachen

Rz. 18 Besteht der behauptete Fehler des Beraters in einer Unterlassung, wird dem Kläger ebenfalls die Beweislast aufgebürdet, obwohl es insoweit um eine negative Tatsache geht.[31] Unabhängig davon, ob ein notwendiger Hinweis in fehlerhafter Weise gegeben oder gänzlich versäumt wurde, handelt es sich jeweils um eine Vertragsverletzung. Schon deshalb kann nicht danach differ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / VI. Inhalt des Schadensersatzanspruchs

Rz. 141 Der Mandant hat Anspruch darauf, finanziell so gestellt zu werden, als hätte der Anwalt sich pflichtgemäß verhalten (§ 249 Abs. 1 BGB).[320] Zu fragen ist, wie sich das Vermögen des Geschädigten im Vergleich zum tatsächlichen Ablauf entwickelt hätte. Die tatsächliche Vermögenslage muss also derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Beraters er...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Gesetzeskenntnis

Rz. 57 Die Behauptung, die Rechtsprechung erwarte vom Rechtsanwalt "eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis", ist in dieser Allgemeinheit falsch (vgl. Rdn 139 ff.). Eine entsprechende Forderung wäre irreal und – auch für Richter – unerfüllbar. aa) Mandatsbezogen Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Ze...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 4. Schadenseintritt bei Regressansprüchen gegen Steuerberater/Steuerbevollmächtigte bzw. Steuerberatungsgesellschaften

Rz. 27 Auch hier gilt: Die zu den alten Vorschriften (§§ 68, 72 Abs. 1 StBerG a.F.) ergangene Rechtsprechung zum Schadenseintritt und damit zum Verjährungsbeginn kann auf § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB angewendet werden. a) Ersatzanspruch aus steuerlicher Beratung aa) Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids Rz. 28 Liegt die Pflichtverletzung vor Erlass des belasten...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Zivilrechtliches Mandat

Rz. 477 Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Honorare von Strafverteidigern aufgestellte Vermutung, dass eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch ist, wenn das Honorar die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt,[1844] gilt auch für Honorare in zivilrechtlichen Streitigkeiten.[1845] Denn der Gesetzgeber verfolgt mit § 3a Abs. 2 RVG das...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Fehler des Gerichts

Rz. 54 Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts, durch vollständigen Sachvortrag und geeignete Rechtsausführungen auch darauf hinzuwirken, gerichtliche Fehler möglichst zu vermeiden (vgl. § 2 Rdn 237 ff.). Schon daraus folgt, dass eine Haftung des Anwalts auch dann in Betracht kommt, wenn er dieser Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb eine Fehlentscheidung ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (3) Aushandeln

Rz. 146 Eine Verjährungsvereinbarung im Einzelfall kann nur eine zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelte Abrede sein (vgl. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB). Mehrere Anwaltsverträge zwischen denselben Parteien erfordern grds. jeweils gesonderte Verjährungsabreden i.S.d. § 202 BGB. Eine Individualvereinbarung kann nur vorliegen, "soweit" die Vertragsbedingungen zwische...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Vorformulierte Vertragsbedingungen und AGB-Recht

Rz. 510 Auf Haftungsbeschränkungen durch vorformulierte Vertragsbedingungen ist das AGB-Recht, soweit § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO keine besonderen Regelungen enthält, unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 305 Abs. 1, 305a, 308 bis 310 BGB grds. anwendbar.[1150] Rz. 511 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO regelt nicht die vertragliche Einbeziehung einer Haftungsbeschränkung durch vorformuli...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Stundenhonorarvereinbarungen

Rz. 478 Soweit ein Anwalt oder Steuerberater Ansprüche aus einer Stundenhonorar-Vereinbarung herleitet, trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die berechnete Vergütung tatsächlich entstanden ist.[1851] Mithin hat er grds. den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist.[1852] Bei der Vereinbarung eines Zeithono...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 9. Sonderfall: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Rz. 407 Für diese Spezialmaterie ist am BGH der X. Zivilsenat zuständig, der hierzu eine von den allgemeinen Grundsätzen der Anwaltshaftung fundamental abweichende wettbewerbsrechtliche Sonderrechtsprechung entwickelt hat, die auf andere Gebiete der Anwaltshaftung keinesfalls übertragbar ist. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der bei einer Schutzrechtsverwarnung von de...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Eigenhaftung des Vertreters

Rz. 321 Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des beauftragten Rechtanwalts scheidet eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig aus.[752] Rz. 322 Der bestellte Vertreter haftet hingegen nach allgemeinen Grundsätzen, wenn er einen eigenen Anwaltsvertrag mit dem Auftraggeber des Vertretenen abgeschlossen hat oder wenn er in den ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des angestellten Rechtsanwalts bzw. des freien Mitarbeiters

Rz. 310 Zwischen dem angestellten Rechtsanwalt bzw. freien Mitarbeiter und dem Mandanten kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Vertragsbeziehungen bestehen nur zu dem vom Auftraggeber eingeschalteten Rechtsanwalt.[728] Der Erfüllungsgehilfe eines Rechtsanwalts haftet im Außenverhältnis dem Mandanten i.d.R. nicht.[729] Anderes gilt, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der a...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 4. Schutzbedürfnis des Dritten

Rz. 13 Der Dritte muss ein schutzwürdiges Interesse daran haben, aus dem Ausnahmecharakter der Schutzwirkung eines fremden Vertrages einen Schadensersatzanspruch abzuleiten. Dies ist nicht der Fall, wenn der Dritte aus eigenem Vertrag Ansprüche – etwa gegen einen der Partner des fremden Vertrages – hat, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben.[44] Eben...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Kenntnis des Schrifttums

Rz. 85 Eine anwaltliche Vertragspflicht, die rechtliche Prüfung des Mandatsgegenstandes auf das juristische Schrifttum zu erstrecken, kann nur in beschränktem Umfang bestehen. Das Studium der Kommentare [420] und anderer Fachbücher,[421] die Gesetze unter Angabe der Meinungen in der Rechtsprechung und Rechtslehre zusammenfassend erläutern, ist – auch noch im Zeitalter der juri...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Analogie zu §§ 128, 129 HGB

Rz. 407 Die fehlende Zustimmung zu der vorstehend dargestellten Analogie zu § 8 Abs. 2 PartGG in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist berechtigt. Neben der Entscheidung zur interprofessionellen Sozietät (vgl. Rdn 410) hat der IX. Zivilsenat schon in seiner Entscheidung zur Haftung einer Sozietät für deliktisches Handeln eines Scheinsozius der analogen Anwendung von § 8...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Nachvertragliche Aufklärungspflichten

Rz. 231 Die Rechtsprechung hat aus § 242 BGB besondere nachwirkende Vertragspflichten zur Aufklärung und Belehrung des ehemaligen Auftraggebers abgeleitet, da kein Beteiligter den Vertragszweck nachträglich vereiteln oder gefährden darf. Hierbei geht es aber i.d.R. nur um Nebenpflichten, nicht um ein Fortdauern der – etwa auf Beratung gerichteten – vertraglichen Hauptpflicht...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / III. Hypothetisches Ausgangsverfahren

Rz. 105 Die zuletzt erörterten Fragen treten besonders dann auf, wenn der Kläger geltend macht, er habe einen Rechtsstreit oder ein behördliches Verfahren, in dem er von dem beklagten Anwalt vertreten wurde, nur deshalb verloren, weil diesem ein Fehler unterlaufen sei. Behauptet der Mandant, infolge unzureichender Beratung durch den Anwalt habe er versäumt, einen Prozess zu ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Verjährung der Sekundärhaftung

Rz. 239 Für Altfälle im Anwendungsbereich des bis zum 15.12.2004 gültigen § 51b BRAO kann die Sekundärhaftung noch bedeutsam sein.[594] Dabei handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte sekundäre vertragliche Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber auf eine eigene Schadensersatzpflicht hinzuweisen und über die Verjährung dieses Anspruchs zu belehren. Di...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Grober Fehler

Rz. 11 Im Arzthaftungsrecht gilt nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz, dass der Arzt, der einen groben Fehler begangen hat, das Risiko der nicht vollen Aufklärbarkeit des ursächlichen Verlaufs zu tragen hat, sofern die ihm zur Last fallende Pflichtwidrigkeit geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen.[19] Daraus leiten manche Autoren die Forderung ab, auch...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / V. Auskunftsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 22 Die Rechtsprechung hat auch einem Auskunftsvertrag, den ein mit besonderer Sachkunde ausgestatteter Geber einer Auskunft – etwa ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – mit deren Empfänger schließt, Schutzwirkung zugunsten eines Dritten beigemessen, wenn der Auskunftgeber erkennbar auch die Interessen eines Dritten – bspw. eines Kreditgebers, Anlegers ...mehr