Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat grundsätzlich anerkannt (st. Rspr., u. a. BFH v. 08.10.2008, I R 63/07, BStBl II 2009, 121 m. w. N.), dass durch eine sog. tatsächliche Verständigung zwischen den Beteiligten, d. h. dem FA und dem Stpfl., die Annahme eines bestimmten Sachverhalts oder eine bestimmte Sachbehandlung vereinbart werden können. Ihr Zweck ist es, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ausgestaltung dieses Revisionsgrundes als absolutem Revisionsgrund beruht auf dem verfassungsrechtlich verankerten (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) Verfahrensgrundrecht, dass der Einzelne Anspruch auf eine Entscheidung durch den sog. gesetzlichen Richter hat. Durch dieses Recht soll Manipulationen bei der Gerichtsbesetzung entgegengewirkt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arten der Gebühren

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im finanzgerichtlichen Verfahren sieht das RVG im Wesentlichen noch die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr vor. Die Verfahrensgebühr (VV RVG Nr. 3200 und Vorbemerkung 3 Abs. 2) ersetzt die bisherige Prozessgebühr und entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 71 Zustellung der Klageschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 71 Abs. 1 Satz 1 FGO ist die Klageschrift (§§ 65, 64 Abs. 2 FGO) dem Beklagten (§ 63 FGO) von Amts wegen zuzustellen. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der ZPO (§ 53 Abs. 2 FGO i. V. m. §§ 166ff. ZPO). Die Zustellung ist vom Vorsitzenden zu verfügen (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 209 ZPO), weil sie – ebenso wie die Auffor...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

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zfs 10/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"I. (…) 2. Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im Übrigen zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 u. 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Bekl. ist in der Sache unbegründet." a) Für die Prozessbevollmächtigte des Kl. ist im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren u.a. eine Verfahrensgebühr entstanden (Nr. 3100 VV RVG). Berei...mehr

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AGS 10/2018, Keine Werterhö... / 1 Aus den Gründen

Über die Streitwertbeschwerde entscheidet der Senat, da die angefochtene Entscheidung von der Kammer des VG erlassen wurde (§ 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 GKG). Die Streitbeschwerde ist zulässig. Sie ist statthaft gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG, da der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Unter Berücksichtigung der Unterliegensquote der Beklagten, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Revisionsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung s. § 115 FGO Rz. 15. Wichtigster Anwendungsfall dieses Revisionsgrundes ist die sog. Divergenzrüge, mit der der Beschwerdeführer geltend macht, das erkennende Gericht sei von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abgewichen. Dies erfordert eine genaue Bezeichnung d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 121 Verfahrensvorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm dient der Vervollständigung der Vorschriften über die Revision, deren verfahrensmäßige Ausgestaltung in den § 115ff. FGO nur hinsichtlich der revisionsrechtlichen Besonderheiten geregelt ist. Auf das Beschwerdeverfahren kann § 121 FGO sinngemäße Anwendung finden (BFH v. 11.01.2012, VII B 171/11, BFH/NV 2012, 756). Verwiesen wird...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zeugenbeweis

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Zeugenbeweises verweist § 82 FGO auf die §§ 373 bis 377, 380 bis 382 und 386 bis 401 ZPO. Darüber hinaus gelten die §§ 85 und 87 FGO. § 373 ZPO Beweisantritt Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten. § 375 ZPO Beweisau...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Höhe der Geschäftsgebühren bei Parallelverfahren

Für die Vertretung seines Mandanten im Vorverfahren erhält ein Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr, die mit einem Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 berechnet werden kann. Während in durchschnittlichen Rechtssachen regelmäßig eine Gebühr von 1,3 anfällt, kann der Rechtsanwalt eine darüber hinausgehende Gebühr nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schw...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Rechtsstreit gegen den Erben

1. Vor Annahme der Erbschaft Rz. 240 Das Gesetz gesteht sowohl dem Alleinerben als auch jedem Miterben ab Eintritt des Erbfalls zeitlich gestaffelte Orientierungsphasen zu. Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt, §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Dann hat sich das Haftun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Rechtsstreit gegen den Erblasser

Rz. 230 Stirbt eine Partei während eines laufenden Rechtsstreits (in erster oder zweiter Instanz), so wird dieser mit dem Tod unterbrochen (§ 239 Abs. 1 ZPO). Der Erbe hat das Recht, den Rechtsstreit aufzunehmen und fortzuführen. War die Partei anwaltlich vertreten, so tritt die Unterbrechung nur auf Antrag ein (§ 246 Abs. 1 ZPO). Ist der Rechtsstreit durch den Tod des Kläge...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 102 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gemäß § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen. Wird während des Rechtsstreits Nachlassverwa...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 5. Anordnung eines förmlichen Nachlassverfahrens während des laufenden Rechtsstreits

Rz. 108 Wird während des laufenden Rechtsstreits Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren angeordnet, so wird der Rechtsstreit unterbrochen (§ 240 ZPO: Nachlassinsolvenz; § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB, § 241 Abs. 3 ZPO: Nachlassverwaltung). Der Nachlassverwalter bzw. Nachlassinsolvenzverwalter kann den Rechtsstreit aufnehmen.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Kosten des Rechtsstreits

Rz. 248 Es entspricht allgemeiner Meinung, dass Kosten eines Rechtsstreits, den der Erbe im Hinblick auf den Nachlass führt, Nachlasserbenschulden sind und dass deshalb ein Vorbehalt der Beschränkung der Erbenhaftung sich nur auf die Hauptsache, nicht aber auf die Kosten bezieht.[224] Will der Erbe der persönlichen Haftung wegen der Kosten der gerichtlichen Geltendmachung en...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Haftungsbeschränkungsvorbehalt im Urteil

Rz. 231 Nimmt der Erbe den Rechtsstreit auf, so muss er darauf achten, dass er sich die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, vorbehält. Dafür sieht § 780 Abs. 1 ZPO vor, dass ein Vorbehalt in den Urteilstenor aufgenommen wird – Aufnahme des Vorbehalts in die Urteilsgründe reicht nicht. Hinweis Haftungsbeschränkungsvorbehalt auch bezüglich der Prozesskos...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Rechtshängigkeitsvermerk als Alternative zum Widerspruch

Rz. 188 Bei der Rechtskrafterstreckung eines Urteils macht § 325 Abs. 2 ZPO eine entscheidende Ausnahme: Die Rechtskrafterstreckung des Urteils gegen den Rechtsnachfolger bleibt aus, wenn dieser in Bezug auf die Rechtshängigkeit gutgläubig war. Mit anderen Worten: Wusste der Erwerber nichts von dem Rechtsstreit, so verbleibt es bei der Urteilswirkung gegenüber dem Beklagten....mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 10. Prozesskosten

Rz. 52 Bezüglich eines Rechtsstreits, den der Erblasser bereits begonnen hatte, sind die Prozesskosten Nachlassverbindlichkeiten. Damit kann er auch für die Kosten des Rechtsstreits eine Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass herbeiführen, sofern er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO bzw. gem. § 305 ZPO (oder gemäß beider Vorschriften) in das Urteil (i...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Entbehrlichkeit des Vorbehalts

Rz. 252 § 780 Abs. 2 ZPO nennt Fälle, in denen ein Vorbehalt entbehrlich ist und im Falle seiner Aufnahme gegenstandslos wäre: Der Vorbehalt ist auch dann entbehrlich, wenn das Gericht selbst über die Ha...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 238 Hat der Nachlassgläubiger aufgrund des Vorbehalts bereits in einen Nachlassgegenstand vollstreckt (Pfändung), so wird diese Vollstreckungsmaßnahme nicht allein aufgrund des Urteils, das im Rechtsstreit über die Vollstreckungsgegenklage ergeht, von selbst unwirksam. Vielmehr muss das Vollstreckungsgericht die entsprechende Vollstreckungsmaßnahme nach §§ 775 Nr. 1, 776...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Falle der Geltendmachung der Dürftigkeit d...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Wie wird der Vorbehalt zugunsten des Erben umgesetzt?

a) Vollstreckung in den Nachlass Rz. 235 Solange der Gläubiger aus dem Vorbehaltsurteil in Nachlassgegenstände vollstreckt, hat der Erbe als Schuldner keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Der Nachlass haftet in jedem Fall für die Forderung, die bereits gegen den Erblasser eingeklagt war. b) Vollstreckung in das Eigenvermögen Rz. 236 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Vorbe...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Haftungsbeschränkungsvorbehalt für den Kläger

Rz. 250 Wird auf Klägerseite ein Prozess für den Nachlass geführt – insbesondere, wenn der Erbe einen vom Erblasser begonnenen Rechtsstreit fortführt –, so kann bei vollem oder teilweisem Unterliegen den Kläger ebenfalls die Kostentragungspflicht ganz oder teilweise treffen. Deshalb muss auch in einem solchen Fall bezüglich etwaiger Kosten der Antrag auf Aufnahme des Haftung...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Einwendungen des Nachlassgläubigers

Rz. 237 Der Nachlassgläubiger könnte im Rechtsstreit über die Vollstreckungsgegenklage allenfalls geltend machen, der Vermögensgegenstand, in den vollstreckt wird, gehöre nicht zum Eigenvermögen des Erben, sondern zum Nachlass. Der Einwand, dass der Erbe (= Beklagter im Vorbehaltsurteil und Kläger der Vollstreckungsgegenklage) unbeschränkt hafte, ist dem beklagten Nachlassgl...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 95 Zeigt sich nach Auskunftserteilung durch den Beklagten, dass von Anfang an ein Zahlungs- oder Herausgabeanspruch nicht bestanden hat, stellt sich die Frage, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Der unbestimmte Leistungsantrag war in diesem Fall von Anfang an ohne Aussicht auf Erfolg und unbegründet, so dass der Kläger grundsätzlich auch die Kosten tragen müsst...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Kostentragungspflicht

Rz. 123 Wenn der in Prozessstandschaft klagende Miterbe im Rechtsstreit obsiegt, so hat der Gegner nach §§ 91 ff. ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Greifen die §§ 91 ff. ZPO nicht ein, so hat der Miterbe im Außenverhältnis etwaige Anwaltskosten zu tragen, hat aber entsprechend § 670 BGB einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die anderen Miterben, sofern nicht ohnehi...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Annahme des Amtes und Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 19 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gemäß § 2202 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in welchem der Ernannte das Amt annimmt. Die Annahme und die Ablehnung des Amtes erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Annahme kann erst nach dem Erbfall, aber bereits vor der Testamentseröffnung erklärt werden und ist unabhängig von der...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Vorbehalt gem. § 780 ZPO

Rz. 247 Wenn der Erbe seine Möglichkeit der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass wahrnehmen will, muss er ebenfalls die Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil nach § 780 ZPO beantragen.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / g) Entsprechende Anwendung auf die Minderjährigenhaftung

Rz. 273 Die Regeln des § 1990 BGB finden auf die Haftungsbeschränkung eines volljährig gewordenen Minderjährigen gem. § 1629a BGB entsprechende Anwendung.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Nach Annahme der Erbschaft

a) Die Dreimonatseinrede Rz. 245 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erb...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Verantwortlichkeit des Erben für seine Verwaltungshandlungen

Rz. 267 Die Verantwortlichkeit des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für seine Rechtshandlungen bestimmt sich wie bei der Nachlassverwaltung und beim Nachlassinsolvenzverfahren, §§ 1991 Abs. 1, 1978, 1979 BGB.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Vollstreckung in den Nachlass

Rz. 235 Solange der Gläubiger aus dem Vorbehaltsurteil in Nachlassgegenstände vollstreckt, hat der Erbe als Schuldner keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Der Nachlass haftet in jedem Fall für die Forderung, die bereits gegen den Erblasser eingeklagt war.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Geltendmachung der Dürftigkeit

aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Fa...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Gegenstandsgleichheit/Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 36 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, sei es, dass er die Gegenstände einzeln zu fordern oder einzeln zu erfüllen hat. Wird der Rechtsanwalt demgemäß für mehrere Auftraggeber in derselben Sache, jedoch wegen verschiedener Gegenstände tätig, kommt es nicht zur Gebührenerhöhung gemäß § 7 RVG. In diesem Fa...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / f) Zugriff von Nachlassgläubigern auf das Eigenvermögen des Erben

Rz. 272 Prozessual verhindert der Erbe die Einzelvollstreckung eines Nachlassgläubigers in sein Eigenvermögen in entsprechender Anwendung von § 784 ZPO i.V.m. §§ 785, 767 ZPO durch Erhebung der Vollstreckungsgegenklage, sofern er den Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO in den Tenor des Ersturteils hat aufnehmen lassen.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 240 Das Gesetz gesteht sowohl dem Alleinerben als auch jedem Miterben ab Eintritt des Erbfalls zeitlich gestaffelte Orientierungsphasen zu. Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt, §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 2. Anerkenntnis- und Versäumnisurteil

Rz. 13 Gegen die allgemeine Geltung der Rechtskraft sind Bedenken erhoben worden, wenn es sich beim Feststellungsurteil um ein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil handelt.[16] Im Fall des Anerkenntnisurteils (§ 307 ZPO) prüft das Prozessgericht nicht einmal die Schlüssigkeit des Klägervorbringens, sondern verurteilt den Beklagten aufgrund seines Anerkenntnisses. Zwar wird be...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / II. Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung

Rz. 148 Formulierungsbeispiel: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung An das Landgericht – Zivilkammer – (…) Klage der Frau (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen 1. Herrn (…) 2. Herrn (…) – Beklagte – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) wegen: Feststellung des Erbrechts Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / E. Pflichtteil und Testamentsvollstreckung

Rz. 26 Nach § 2213 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch bei einer Testamentsvollstreckung regelmäßig nur gegenüber dem Erben geltend gemacht werden.[34] Ebenso darf der Testamentsvollstrecker den Pflichtteilsanspruch nicht mit Wirkung für den Erben anerkennen.[35] Im Hinblick auf die spätere Zwangsvollstreckung in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass ist jedoc...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / I. Form

Rz. 18 Das Nachlassgericht kann durch Zwischenverfügung oder Endentscheidung entscheiden. Zwischenverfügungen sind für das Nachlassverfahren nicht geregelt, aber nach allgemeiner Auffassung bei behebbaren Mängeln zu erlassen.[7] Endentscheidungen, also solche Entscheidungen, die einen Rechtsstreit ganz oder teilweise erledigen, trifft das Nachlassgericht durch Beschluss, § 3...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 17. Testamentsvollstrecker, Nachlassinsolvenzverwalter, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger

Rz. 175 In gesetzlicher Prozessstandschaft können für den Erben den Erbschaftsanspruch geltend machen: Umstritten ist, ob der Nachlasspfleger als Vertreter des endgültigen unbekannten Erben den Erbschaftsanspruch erheben kann. Eine An...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Die Dreimonatseinrede

Rz. 245 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VII. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 121 Erteilt der Verpflichtete zwar die Auskunft erteilt, besteht aber Grund zur Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt wurde, so kann der Kläger beantragen, den Kläger zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verpflichten. Rz. 122 Formulierungsbeispiel: Antrag zu Ziffer 3 in der Stufenklage (eidesstattliche Versicherung) An ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Vollstreckung in das Eigenvermögen

Rz. 236 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Vorbehaltsurteil jedoch in Gegenstände des Eigenvermögens des Erben, so steht dem Erben dagegen die Vollstreckungsgegenklage offen (§§ 767, 785, 781 ZPO), falls er bis zu diesem Zeitpunkt eine wirksame Haftungsbeschränkungsmaßnahme ergriffen hat. Deshalb ist es Aufgabe des Erben, so bald wie möglich nach Erlangung des Vorbehaltsurtei...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Voraussetzungen der tatsächlichen Dürftigkeit

Rz. 265 Für die Beurteilung der tatsächlichen Dürftigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls oder der Erhebung der Einrede an, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrede, im Prozess also die letzte mündliche Tatsachenverhandlung.[233] Den Beweis der Dürftigkeit hat der Erbe zu führen.[234] Für den Nachweis der Dürftigkeit muss der Erbe nicht zwinge...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / cc) Herausgabe des Nachlasses zum Zwecke der Zwangsvollstreckung

Rz. 268 Nach Erhebung der Dürftigkeitseinrede muss der Erbe den Nachlass an den Gläubiger herausgeben zur Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung. Deshalb ist der Erbe, sobald sich die Dürftigkeit des Nachlasses abzeichnet, gut beraten, frühzeitig eine tatsächliche Trennung des Nachlasses – bspw. durch Lagerung in einem gesonderten Raum – herbeizuführen, damit er dem Gl...mehr