Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 26 Die Erbteilungsklage / II. Streitwert, Gebühren, Kosten

Rz. 87 Der Streitwert einer Erbteilungsklage (Zustimmung zu einem Erbauseinandersetzungsplan) bemisst sich nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH[53] regelmäßig gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem Interesse des Klägers am Auseinandersetzungsplan. Somit bemisst sich der Streitwert nach dem geforderten Auseinandersetzungsguthaben bzw. dem Wert des klägerischen Erbte...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / e) Zugriff von Eigengläubigern auf den Nachlass

Rz. 271 Betreiben Eigengläubiger trotz Geltendmachung der Dürftigkeitseinrede die Zwangsvollstreckung in Nachlassgegenstände, so ist mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung die Frage zu beantworten, ob der Erbe ihnen gegenüber die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung mit der Vollstreckungsgegenklage geltend machen kann, wie dies gem. § 784 Abs. 2 ZPO nach Anordn...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Insolvenzantragspflicht

Rz. 171 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt. Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 6. Die Dürftigkeitseinrede des Erben

Rz. 258 Nicht jeder Nachlass lohnt den finanziellen Aufwand einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verzichtet deshalb das Gesetz in den Fällen, in denen keine die Kosten deckende Masse vorhanden ist, auf eine Gütersonderung und lässt dem Erben den Vorteil der beschränkten Haftung trotzdem – auch wenn keines der...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Die Nachlasspflegschaft

Rz. 43 Das BGB unterscheidet drei Fälle der Nachlasspflegschaft: Rz. 44 Die Sicherungspflegschaft stellt das für die Praxis bedeutsamste Sicherungsmittel dar. Den noch unbekannten endgültigen Erben wird ein Vertreter (Personenpfleger) bestellt,[12] dessen Aufgabe es ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / IV. Wiederholter Zwangsmittelantrag

Rz. 131 Dem Auskunftsgläubiger steht es frei, seinen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels zu wiederholen, wenn er meint, der titulierte Auskunftsanspruch sei noch nicht erfüllt und er könne weitergehende Auskunftserteilung fordern. Rz. 132 Eine neuerliche Festsetzung von Zwangsmitteln kommt in Betracht, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung überhaupt noch nicht nachge...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Vorteile des Widerspruchs

Rz. 193 Allerdings kann der Widerspruch trotzdem Vorzüge gegenüber dem Rechtshängigkeitsvermerk haben: Der Rechtshängigkeitsvermerk setzt die Zustellung einer Klage voraus, deren Streitgegenstand ein dingliches Recht an dem Grundstück ist. Mit der Zustellung der Klage erfährt der Anspruchsgegner und Beklagte zwingend von dem Rechtsstreit: Er könnte u.U. noch schnell an einen...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / a) Teilungsklage (nur Kontovermögen)

Rz. 60 Am wenigsten haftungsträchtig dürfte die Erbteilungsklage dann sein, wenn nach vollständiger Liquidierung der Nachlassgegenstände und der Bereinigung sämtlicher Verbindlichkeiten lediglich noch das Kontovermögen zu verteilen ist. Rz. 61 Formulierungsbeispiel: Klageantrag (nur Kontovermögen) An das Landgericht[38] (…) (…) Klage der (…), – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: R...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Aufgebotseinrede

Rz. 246 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindlichkeiten und den Na...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Angaben bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 48 Der Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss nach § 352 Abs. 1 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / II. Parteien des Feststellungsprozesses

Rz. 8 Parteien der Feststellungsklage sind die Erbprätendenten. Beklagter ist, wer dem Kläger sein behauptetes (Mit-)Erbrecht streitig macht. Sind dies mehrere Personen, ist es zweckmäßig, alle als Streitgenossen zu verklagen (§§ 59 ff. ZPO), damit umfassende Rechtskraft eintritt.[10] Allerdings verneint der BGH, dass sämtliche potentiellen Erben am Rechtsstreit im Sinne ein...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / b) Formulierungsbeispiel

Rz. 207 Formulierungsbeispiel: Rechtshängigkeitsbestätigung des Prozessgerichts Amts-/Landgericht (…) Geschäfts-Nr. (…) Hiermit wird bestätigt, dass unter dem Aktenzeichen (…) folgender Rechtsstreit rechtshängig ist: Kläger: Herr (…) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen Beklagter: Herr (…) Prozessbevollmächtiger: Rechtsanwalt (…) Klageantrag nach der Klageschrift vom (…):...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Voraussetzungen der Dürftigkeit kraft Tatbestandswirkung

Rz. 260 Wurde die Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse abgelehnt (§ 1982 BGB) oder der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO), so ist mit den entsprechenden Gerichtsbeschlüssen der Nachweis der Dürftigkeit geführt. Dasselbe gilt, wenn die Verfahren mangels Masse eingestellt wurden (§ 1988 Abs. 2, § 207 InsO). Ein w...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Angaben bei gewillkürter Erbfolge

Rz. 49 Der Erbscheinsantrag aufgrund gewillkürter Erbfolge muss nach § 352 Abs. 2 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / d) Verwertung durch Zwangsvollstreckung

Rz. 269 Die Formulierung "zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben" bereitet Verständnisschwierigkeiten. Denn weder eine Herausgabe zum Zwecke der Besitzeinräumung noch eine Eigentumsübertragung ist damit gemeint. Gemeint ist die Duldung der Zwangsvollstreckung in die einzelnen Nachlassgegenstände.[240] Die Auskunftsverpflichtu...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 7. Überschwerungseinrede

Rz. 274 Hat der Erblasser selbst die Überschuldung des Nachlasses dadurch herbeigeführt, dass er Vermächtnisse und Auflagen angeordnet hat, die den aktiven Nachlass übersteigen, so kann der Erbe die Überschwerungseinrede nach §§ 1992 S. 1, 1990 BGB erheben. Anders als bei der Dürftigkeitseinrede ist er berechtigt, die Herausgabe der noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Das Sicherungsbedürfnis ("Fürsorgebedürfnis")

Rz. 25 Das Vorliegen von Umständen, die einen Sicherungsanlass bedeuten, reicht aber noch nicht aus für das Ergreifen einer Maßnahme zur Nachlasssicherung. Vielmehr ist in allen drei Fällen zusätzlich ein Bedürfnis zur Fürsorge erforderlich. Ob ein Fürsorgebedürfnis besteht, entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei ist das Interesse des endgültigen...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / (2) Entsprechende Anwendung der Gutglaubensvorschriften auf die Rechtshängigkeit

Rz. 196 Da § 325 Abs. 2 ZPO auf die Gutglaubensvorschriften des BGB verweist, kann gutgläubiger Erwerb nur stattfinden, wenn auch das materielle Recht diese Möglichkeit kennt. Dies ist beim Grundstückseigentum unproblematisch, da § 892 BGB die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs regelt. Rz. 197 § 325 Abs. 2 ZPO regelt nur den Erwerb vom Nichtberechtigten für den Fall, ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Aktivprozesse des vorläufigen Erben

Rz. 137 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Vorschrift darüber, ob der Erbe schon vor der Annahme Rechte des Nachlasses gerichtlich geltend machen kann und wie sich die Ausschlagung auf solche Prozesse auswirkt. Von Bedeutung kann dies beim einstweiligen Rechtsschutz sein. § 1958 BGB erklärt lediglich Prozesse über Nachlassverbindlichkeiten (Passivprozesse) vor der Erbsch...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / I. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 417 Ob ein Rechtsstreit über die Feststellung des Erbrechts wegen eines bereits anhängigen Erbscheinsverfahrens nach § 148 ZPO ausgesetzt wird, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Während das OLG München eine Aussetzung des Zivilprozesses wegen der möglichen Verwertung bereits erhobener Beweise im Erbscheinserteilungsverfahren für zweckmäßig erachtet,...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 9. Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 87 Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn (…) an. In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: Erben des Herrn (…), geboren am (…) in (…), verstor...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 11. Formulierungsbeispiel: Beantragung eines Mindest-(Teil-)Erbscheins nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 92 Formulierungsbeispiel: Beantragung eines Mindest-(Teil-)Erbscheins nach Eintritt des Nacherbfalls An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn Otto (…) an. In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Mindest-(Teil)Erbscheins mit folgendem Inhalt:...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / I. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 4 Für eine Feststellungsklage besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein Erbscheinsverfahren anhängig gemacht werden könnte oder wenn ein Erbschein bereits erteilt wurde.[1] Rz. 5 Ob ein Rechtsstreit über die Feststellung eines Erbrechts wegen eines bereits anhängigen Erbscheinsverfahrens nach § 148 ZPO ausgesetzt werden kann, ist in der obergerichtlichen Recht...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Die Dürftigkeitseinrede des Erben

Rz. 193 Erhebt der Erbe die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB, so ist zu unterscheiden, ob er in der Lage ist, die Dürftigkeit des Nachlasses nachzuweisen oder nicht. Kann der Erbe die Dürftigkeit nicht nachweisen, so muss das Prozessgericht die Frage, ob der Nachlass dürftig ist oder nicht, dahingestellt sein lassen. Damit wird die Frage der Haftungsbeschränkung in das Zwa...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Beweislast

Rz. 23 Allgemein gilt für die Beweislast: Wer einen Anspruch geltend macht, muss das Risiko des Prozessverlustes tragen, wenn sich die sein Begehren tragenden Tatsachen nicht feststellen lassen. Er muss deshalb grundsätzlich alle anspruchsbegründenden Tatsachen behaupten und im Bestreitensfall beweisen.[27] Die volle Beweislast trägt derjenige, der sich auf die Testierunfähi...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IV. Alternativen zur Erbteilungsklage

Rz. 7 Eine Erbteilungsklage sollte sinnvollerweise erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn Versuche einer außergerichtlichen bzw. einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (z.B. durch Auseinandersetzungsvertrag, Abschichtung, Übertragung der Erbteile auf einen Miterben) endgültig gescheitert sind. Eine mögliche Alternative zur Erbteilungsklage stellt zunäch...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 54 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG steht im Kontext des Nachweises der Angaben im Erbscheinsantrag durch öffentliche Urkunden bzw. durch Vorlage der letztwilligen Verfügung, auf der das Erbrecht beruht.mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 10. Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 90 Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau (…) an. In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: Alleinerbin des Herrn (…), geboren am (…) in (…)...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 12. Beschaffung eines Erbscheins durch Nachlassgläubiger

Rz. 94 Ist der Erbschein bereits einer anderen Person erteilt worden, kann der Gläubiger nach § 357 Abs. 2 FamFG unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels die Ausfertigung des erteilten Erbscheins beim Nachlassgericht beantragen. Rz. 95 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger, wenn er bereits im Besitz eines Titels ist, das Erbscheinsverfahr...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 15 Mit hohen Streitwerten, wie sie gerade im Bereich erbrechtlicher Auseinandersetzungen häufig vorkommen, ist im deutschen Zivilprozessrecht stets auch ein erhebliches Kostenrisiko für die unterliegende Partei verbunden. So beläuft sich das Kostenrisiko bei einem Streitwert von (nur) 100.000 EUR in der ersten Instanz bereits auf 12.068,46 EUR.[23] Wird dieser Rechtsstre...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / XI. Nach dem Urteil

Rz. 80 Das Urteil ersetzt gem. § 894 S. 1 ZPO die Zustimmung des Beklagten zum beantragten Teilungsplan. Mit der Rechtskraft des Urteils gilt die Willenserklärung als unmittelbar und direkt abgegeben. Daher bedarf es keiner weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme bzw. eine solche wäre sogar unzulässig. Rz. 81 Sollte es aus irgendeinem Grund im Rahmen der Erbteilungsklage zu ein...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 157 Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht (…) Az. (…) In dem Rechtsstreit der (…) – Beklagte/Widerklägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: (…) wegen Zustimmung zur Erbteilung, Auskunft und eidesstattlicher Versicherung zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der Be...mehr

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§ 32 Mediation / F. Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen

Rz. 12 Streit unter zukünftigen Erben kann vermieden werden, wenn diese bei der Erstellung des Testamentes mitwirken und bereits dort ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern und einbringen können. Dies ist manchmal schwierig, weshalb es durchaus auch möglich ist, im Rahmen einer Mediation solche Regelungen vorab zu besprechen und dann in einem Erbvertrag festzulegen. Wenn dies ni...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Form und Inhalt des Antrags

Rz. 364 Anders als das deutsche Erbscheinsverfahren verlangt der Antrag auf Zeugnisausstellung keinen Sachantrag, sondern nur einen Verfahrensantrag. Gleichwohl kann ein konkreter Antrag zweckmäßig sein, damit das Nachlassgericht erkennt, was der Antragsteller verlangt.[276] Rz. 365 Über § 35 Abs. 1 IntErbRVG gilt Art. 65 EuErbVO. Die Norm nimmt in Abs. 3 Bezug auf ein umfang...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / C. Zweckmäßigkeit des Schiedsgerichts

Rz. 36 Das Schiedsverfahren hat verschiedene Vorzüge. Der Erblasser ist daran interessiert, dass seine Anordnungen nach seinem Tod sofort oder zumindest in angemessener Zeit erfüllt werden. Deshalb gilt es, möglicherweise langwierigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Das Schiedsverfahren kommt dabei den Beteiligten in mehrerlei Hinsicht entgegen: Rz. 37mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Verspätetes Vorbringen

Rz. 94 Im Rahmen einer Stufenklage dürfen Angriffs- oder Verteidigungsmittel solange nicht durch Teilurteil als verspätet zurückgewiesen werden, wie sie für folgende Stufen von Bedeutung sind. Voraussetzung ist, dass eine "Berücksichtigung im zeitlichen Rahmen des restlichen, dem Schlussurteil vorbehaltenen Rechtsstreits ohne dessen Verzögerung möglich ist".[119]mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / III. Zahlungsklage im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 112 Nach Ansicht des OLG Düsseldorf[123] begeht der Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung, wenn er im Rahmen einer Zahlungsklage zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen die Klageforderung erhöht, ohne den Mandanten über die entsprechenden Risiken und Mehrkosten des Rechtsstreits zu belehren. Dies gilt zumindest dann, wenn der Auskunftsanspruch zum Zeitpunkt der Klage...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Einräumung des Grundstücksnießbrauchs

Rz. 69 Erfüllt der Grundstückseigentümer den Anspruch des Nießbrauchsvermächtnisnehmers nicht freiwillig, so ist Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 873 BGB samt Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO zu erheben. Mit Rechtskraft des Urteils sind die Willenserklärungen des Beklagten ersetzt, § 894 ZPO. Rz. 70 Formulierungsbeispiel: Klage auf Nießbrauchsbes...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / e) Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Pflichtteilsprozess

Rz. 17 Solange nicht wirksam festgestellt wurde, dass der Erblasser nicht der Vater eines Kindes ist, muss das im Pflichtteilsstreit berufene Gericht das Kind als Abkömmling behandeln. Ohne Belang ist, ob ein Privatgutachten die Verwandtschaft im konkreten Fall ausschließt. Dies gilt selbst dann, wenn von dem rechtlichen Vater lebzeitig ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren z...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / dd) Rechtscharakter des Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 200 Der Rechtshängigkeitsvermerk ist weder Vormerkung noch Widerspruch, auch wenn ihm eine gewisse berichtigende Eigenschaft insofern zukommt, als er auf die Möglichkeit einer bevorstehenden Änderung des verlautbarten Rechtszustands im Hinblick auf den Ausgang des schwebenden Rechtsstreits hinweist. Die Berichtigung selbst kann erst durch ein der Klage stattgebendes Urte...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Der vorläufige Erbe

Rz. 100 Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB). Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, nicht aber für denjenigen, dem die Erbschaft an seiner Stelle anfällt (§ 1953 Abs. 2 BGB). Rz. 101 Vor der Annahme der Erbschaft kann ei...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / ee) Streitgegenstand: dingliches Recht oder obligatorischer Anspruch?

Rz. 201 In den zuvor beschriebenen Beispielsfällen (siehe Rdn 73 ff.) geht es nicht um die Erfüllung obligatorischer Ansprüche, sondern um die Durchsetzung dinglicher Rechte, die bei Grundstücken als Grundbuchberichtigungsansprüche erscheinen. Dass dingliche Ansprüche dieser Art mit dem Rechtshängigkeitsvermerk gesichert werden können, wurde oben dargelegt (siehe Rdn 187 ff....mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / gg) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 17 In diesem Zusammenhang ist auf § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO hinzuweisen. Wurde seitens des Rechtsanwalts, der gleichzeitig Notar ist, ein Testament beurkundet und bildet diese Urkunde den Gegenstand eines Rechtsstreits, darf der Rechtsanwalt insoweit nicht tätig werden. Es ist weiter zu beachten, dass der Notar, der jetzt als Anwalt tätig ist, auch Eigeninteressen vertreten...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (4) Tod des Vaters vor der Vaterschaftsfeststellung

Rz. 218 War beim Tod des Vaters bereits eine Klage zur Feststellung der Vaterschaft rechtshängig, so tritt Erledigung des Rechtsstreites gem. §§ 169, 131 FamFG [194] ein. Das Abstammungsverfahren ist ein FG-Verfahren gem. §§ 169 ff. FamFG. Eine Vaterschaftsfeststellungsklage und eine Klage auf Zahlung des (Unterhalts-)Regelbetrags können schon vor der Geburt des Kindes erhoben ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / VIII. Klage des Vertragserben gegen den Beschenkten

Rz. 107 Im Rahmen einer objektiven Klagehäufung kann der pflichtteilsberechtigte Erbe im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO den Auskunfts- und ggf. auch Wertermittlungsanspruch (nach § 2287 BGB i.V.m. § 242 BGB), hierzu vgl. Rdn 105, und den Herausgabeanspruch (nach §§ 2287, 812 ff. BGB) geltend machen. Rz. 108 Formulierungsbeispiel: Klage des Vertragserben gegen Beschenkte...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 2. Widerspruch gegen Grundbucheintragung

Rz. 172 Es besteht das Risiko, dass der rechtmäßige Eigentümer sein Recht durch einen dazwischentretenden Erwerb eines redlichen Dritten verliert (§§ 891, 892, 893 BGB), weshalb er ein Interesse an einer raschen Berichtigung des Grundbuchs hat. Darüber hinaus bedarf der wahre Berechtigte daher, bis die Berichtigung tatsächlich erfolgt ist, einer vorläufigen Sicherung seines ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 44 Die Klage richtet sich auf Erklärung der Auflassung, soweit sie von dem Beklagten abzugeben ist, und Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 925 BGB, § 19 GBO). Mit Rechtskraft des Urteils gelten die Zustimmung zur Auflassung und die grundbuchrechtliche Bewilligung als abgegeben, § 894 ZPO. Rz. 45 Formulierungsbeispiel: Klage auf Zustimmung zur Aufla...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Vollstreckbarer Titel gegen den Erblasser

Rz. 275 Liegt gegen den Erblasser bereits ein vollstreckbarer Titel vor, so ist dieser auf den Erben gemäß § 727 Abs. 1 ZPO umzuschreiben. Der Nachweis erfolgt mittels Erbscheins, wobei der Nachlassgläubiger berechtigt ist, eine Abschrift des bereits erteilten Erbscheins zu verlangen (§ 357 Abs. 2 FamFG) bzw. selbst die Erteilung eines Erbscheins zu beantragen (§§ 792, 896 Z...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Nachlasserbenschulden

Rz. 79 Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. Für sie haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben. Eigenvermögen des Erben zugreifen; er hat zwei Haftungsgrundlagen. Letztlich haftet dafür der Erbe also unbeschränkt. Beispiel Der Erblasser hatte mit einem Hausbau be...mehr

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Zuständigkeit für den Dienstvertrag eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht befugt, den Dienstvertrag eines bereits abberufenen Geschäftsführers zu ändern. Stattdessen ist bei Fehlen einer abweichenden Satzungsregelung die Gesellschafterversammlung auch noch für die Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers zuständig, solange sich das ursprüngliche Geschäftsführerdienstver...mehr