Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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AGS 2/2017, Keine neue Ange... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte auf Feststellung der Unwirksamkeit eines notariellen Grundstückskaufvertrages in Anspruch genommen. Durch Versäumnisurteil v. 2.6.2008 hat das LG der Klage stattgegeben. Den Gebührenstreitwert hat das LG auf 1.605.763,28 EUR festgesetzt. Das im schriftlichen Verfahren ergangene Versäumnisurteil ist der Beklagten am 2.6.2008 öffentlich zugestel...mehr

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AGS 2/2017, Berufungserwide... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO statthafte, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Kläger hat der Beklagten für das Berufungsverfahren gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. Nr. 3200 VV eine 1,6-Verfahrensgebühr sowie die Pauschal...mehr

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zfs 2/2017, Anforderungen a... / 3 Anmerkung:

1) Da ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis den Willen der Beteiligten voraussetzt, eine Bindung hinsichtlich der Übernahme der "Verbindlichkeit" einzugehen (vgl. BGH NJW 1971, 1404), sind getroffene Vereinbarungen allein dem außerrechtlichen Bereich zuzuordnen, bei denen ein gewollter Rechtsbindungswille nicht zugrunde liegt. Übernommene Gefälligkeiten des Alltagslebens...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren über die Wirksamkeit des gerichtlichen Teilvergleichs vom 19.8.2014, mit dem gegen Zahlung des Antragsgegners von 15.000 EUR sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragstellerin, insbesondere auch diejenigen auf Ausgleichung des Zugewinns, erledigt sein sollten. [2] Die Beteiligten heirateten am … 1999. Aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen eine verbindliche Zusage und gegen die Versagung einer verbindlichen Zusage ist der Einspruch gegeben. Nach erfolglosem Einspruch ist im Fall der Versagung der Zusage die Verpflichtungsklage gegeben.[1] Rz. 43 Wird eine Zusage erteilt, die eine für den Stpfl. ungünstige Ansicht vertritt, so ist in dem Rechtsstreit nicht nur die Frage, ob eine Zusage erteilt werde...mehr

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Gold kann Umlaufvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sein

Leitsatz 1. Eine vermögensverwaltend tätige, aber gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG kann nicht nur Anlage-, sondern auch Umlaufvermögen haben. Die Zuordnung bestimmt sich nach der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im (fiktiven) Betrieb. 2. Goldbarren sind keine Wertpapieren vergleichbare nicht verbriefte Forderungen oder Rechte i.S. de...mehr

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Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht; ­Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim BFH

Leitsatz 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a.F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des Vollmachtgebers im Zuständigkeitsbereich eines Finanzamts beziehen, wenn die Verfahren von der erteilten Vollmacht umfasst wurden. 2. Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschem Recht nicht b...mehr

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Ausschluss vom Stimmrecht

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. Normenkette WEG § 25 Abs. 5 Alt. 1 Das Problem In ...mehr

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Ermächtigung in Gemeinschaftsordnung gilt für den jeweils aktuellen Verwalter

Leitsatz Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, säumiges Hausgeld anzufordern und einzuziehen. Er ist jedoch nicht automatisch zur Prozessführung ermächtigt. Für die gerichtliche Durchsetzung benötigt er eine besondere Ermächtigung. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, nach der der Verwalter auch zur gerichtlichen Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentüm...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / I. Rechtsstreit gegen den Erblasser

Rz. 47 Stirbt eine Partei während eines laufenden Rechtsstreits (in erster, zweiter oder dritter Instanz), so wird dieser mit dem Tod unterbrochen, § 239 Abs. 1 ZPO. Der Erbe hat das Recht, den Rechtsstreit aufzunehmen und fortzuführen. War die Partei anwaltlich vertreten, so tritt die Unterbrechung nur auf Antrag ein, § 246 Abs. 1 ZPO. Ist der Rechtsstreit durch den Tod des...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / III. Rechtsstreit gegen den Erben

1. Vor Annahme der Erbschaft Rz. 58 Gemäß § 1958 BGB kann eine Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft nicht eingeklagt werden; dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu beachten ist. Eine Klage, die dies missachtet, wäre als unzulässig abzuweisen. Deshalb hat auch ein Kläger die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, wenn der be...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / b) Verzögerung durch anhängigen Rechtsstreit über Bestand oder Höhe eines Versorgungsanrechts

Rz. 103 Außerdem kann abgetrennt werden, wenn das Verfahren ausgesetzt ist, weil ein Rechtsstreit über den Bestand oder die Höhe eines Anrechts vor einem anderen Gericht anhängig ist (§ 140 Abs. 2 Nr. 2 FamFG). Das sind die Verfahren, in denen durch die für diese Fragen zuständigen Gerichte geklärt werden soll, ob und in welchem Umfang Versorgungsanrechte bestehen. Obwohl da...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 9. Kostenlast für den in Prozessstandschaft geführten Rechtsstreit

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 203 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gemäß § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen.[244] Die Berufung gegen ein erstinstanzliches...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Rechtsstreit gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft

Rz. 202 Vor Annahme der Erbschaft kann gemäß § 1958 BGB keine Nachlassverbindlichkeit eingeklagt werden. Die Erbschaftsannahme ist eine von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung; ein Verstoß dagegen macht die Klage unzulässig.[243] Trotz Mahnung tritt kein Schuldnerverzug ein (§ 286 Abs. 4 BGB). Für den Gläubiger, der in den Nachlass vollstrecken will, kann diese Zeit...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 3. Anordnung eines förmlichen Nachlassverfahrens während des laufenden Rechtsstreits

Rz. 66 Wird während des laufenden Rechtsstreits Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren angeordnet, so wird der Rechtsstreit unterbrochen (§ 240 ZPO: Nachlassinsolvenzverfahren; § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB, § 241 Abs. 3 ZPO: Nachlassverwaltung). Die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens führt zu einer Unterbrechung aller Aktiv- und Passivprozesse der Erben, die...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 2. Muster

Rz. 31 Muster 1.2: Antrag auf Ruhen des Verfahrens Muster 1.2: Antrag auf Ruhen des Verfahrens An das Amts-/Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Heinz Müller ./. Willi Meier Az.: _________________________ wird namens und in Vollmacht des Beklagten beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Begründung: Zwischen den Parteien schweben erfolgversprechende Vergle...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Anwendbarkeit des § 246 ZPO

Rz. 33 Eine Unterbrechung des Verfahrens tritt nicht ein, wenn eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten vorliegt. In diesen Fällen greift dann regelmäßig § 246 ZPO, wonach die Aussetzung des Verfahrens beantragt werden kann. Eine Aussetzung nach § 246 ZPO ist auch in den Fällen anwendbar, wenn der Tod der Partei schon vor Rechtshängigkeit eingetreten ist.[46] Da §...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 3. Muster

Rz. 167 Muster 11.26: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Erben Muster 11.26: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Erben Amtsgericht[166] – Vollstreckungsgericht – In dem Rechtsstreit Otto Normalerblasser ./. Peter Müller Az. _________________________ überreiche ich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 23.4.2011. Im dort...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 11. Prozesskostenhilfe

Rz. 125 Ein noch nicht abgeschlossenes Prozesskostenhilfeverfahren ist mit dem Tod der den Antrag stellenden Prozesspartei beendet; der den Rechtsstreit aufnehmende Rechtsnachfolger kann dieses Verfahren nicht fortführen. Eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugunsten der früheren Partei kommt nach deren Tod nicht mehr in Betracht, selbst wenn das Gericht da...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 59 Wenn der Erbe seine Möglichkeit der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass wahrnehmen will, muss er ebenfalls die Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil nach § 780 ZPO beantragen.[59] Kosten des Rechtsstreits: Es entspricht allgemeiner Meinung, dass Kosten eines Rechtsstreits, den der Erbe im Hinblick auf den Nachlass führt, Nachlasserbenschulden (= Verbindlichkeit...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 1. Haftungsbeschränkungsvorbehalt im Urteilstenor

Rz. 48 Nimmt der Erbe den Rechtsstreit auf, so muss er darauf achten, dass er sich die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, vorbehält. Dafür sieht § 780 Abs. 1 ZPO vor, dass ein Vorbehalt in den Urteilstenor aufgenommen wird – Aufnahme des Vorbehalts in die Urteilsgründe reicht nicht. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens ...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers im Aktivprozess

Rz. 2 Der Testamentsvollstrecker ist nicht Vertreter der Erben oder des Nachlasses. Ebenso ist er nicht Treuhänder für die Erben. Das private Amt ist dem Testamentsvollstrecker durch den Erblasser übertragen worden, so dass er es kraft eigenen Rechts fremdnützig nach dem Gesetz und unabhängig vom Willen des Erblassers ausübt.[1] Als Träger eines eigenen Amtes hat er gegenübe...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 9 Mehrere Auftraggeber im Sinne des § 7 RVG sind bspw.: Rz. 10 Entscheidend ist letztendlich lediglich die Zahl der Vertretenen und nicht die Zahl der vertraglichen oder gesetzlichen Vertreter. § 7 RVG gilt unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt die Erbengemeinschaft in einem Aktiv- oder Passivprozess vert...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / IV. Wiederaufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens

Rz. 41 Nach § 250 ZPO erfolgt die Aufnahme durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes. Aufnahmebefugt ist der Rechtsnachfolger. In diesen Zusammenhang ist auch § 62 ZPO zu beachten (siehe auch Rdn 59 ff.). Danach müssen notwendige Streitgenossen auf jeden Fall gemeinsam den Rechtsstreit aufnehmen. Eine Aufnahme ist lediglich in den Fällen entbehrlich, in...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 3. Muster

Rz. 80 Muster 1.8: Berufung notwendiger Streitgenossen Muster 1.8: Berufung notwendiger Streitgenossen An das Landgericht/Oberlandesgericht _________________________ Berufung In dem Rechtsstreit des Herrn Heinz Müller – Kläger und Berufungsbeklagter – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 1. den Herrn Willi Meier – Beklagter und Berufungskläger zu 1) – 2....mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 6. Muster

Rz. 19 Muster 1.1: Aufnahme nach Unterbrechung nach § 239 ZPO durch einen Testamentsvollstrecker Muster 1.1: Aufnahme nach Unterbrechung nach § 239 ZPO durch einen Testamentsvollstrecker An das Amts-/Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Otto Normalerblasser – Kläger – gegen Willi Müller – Beklagter – Az.: _________________________ wurde durch den Tod des Klägers am...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 3. Unterbrechung durch Tod des gesetzlichen Vertreters

Rz. 10 Bei Tod des gesetzlichen Vertreters ebenso wie beim Tod des Prozesspfleger nach §§ 57, 58 ZPO wird das Verfahren nur dann unterbrochen, wenn ein einziger gesetzlicher Vertreter vorhanden ist. Andernfalls kann der andere gesetzliche Vertreter den Rechtsstreit fortführen, sofern er ohne den verstorbenen weiteren gesetzlichen Vertreter vertretungsberechtigt ist. Wird der...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / G. Anhang: Muster Prozessfinanzierungsvertrag

Rz. 81 PROZESSFINANZIERUNGSVERTRAG zwischen der LEGIAL AG Thomas-Dehler-Straße 2 81737 München – nachfolgend "LEGIAL" genannt – und [Name Anspruchsberechtigter] [Straße Anspruchsberechtigter] [PLZ, Ort Anspruchsberechtigter] – nachfolgend auch bei mehreren Personen "ANSPRUCHSINHABER" genannt –mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 3. Einlegung von Rechtsmitteln

Rz. 37 Da die Vertretungsbefugnis des Prozessbevollmächtigten nach §§ 176, 178 ZPO auf die Instanz beschränkt ist, kann der Prozessbevollmächtigte nur dann Rechtsmittel einlegen, wenn ihm hierfür auch ausdrücklich Vollmacht erteilt wurde. Nach § 86 ZPO wird diese Vollmacht auch nicht durch den Tod des Vollmachtgebers aufgehoben. Der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er nach A...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 5. Kostenrisiko

Rz. 39 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[80] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Eingehun...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 10. Prozesskosten

Rz. 124 Bezüglich eines Rechtsstreits, den der Erblasser bereits begonnen hatte, sind die Prozesskosten Nachlassverbindlichkeiten. Damit kann er auch für die Kosten des Rechtsstreits eine Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass herbeiführen, sofern er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO bzw. gem. § 305 ZPO in den Urteilstenor aufnehmen lässt. Hinweis In e...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / VI. Sonderfall: Tod des Klägers – Erben unbekannt

Rz. 49 Nach § 86 ZPO wird zwar die Vollmacht weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben. Der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er nach Aussetzung des Rechtsstreites für den Nachfolger im Rechtsstreit auftritt, dessen Vollmacht beizubringen. Stirbt der Kläger, bevor die Klage eing...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Erfüllung einer Erblasserschuld durch einen Miterben

Rz. 373 Beispiel Der Erblasser stand bis kurz vor seinem Tod in ärztlicher Behandlung; er war Privatpatient. Beerbt wird er von seinen drei Kindern, der Tochter T, dem Sohn S1 und dem Sohn S2, zu je einem Drittel. Die Tochter T wohnte beim Erblasser im selben Haus, beide Söhne wohnen im Ausland. Der Arzt des Erblassers schickte seine Honorarrechnung nach dem Erbfall an die T...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 4. Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 55 Hat der Nachlassgläubiger aufgrund des Urteils bereits in einen Gegenstand des Eigenvermögens vollstreckt (Pfändung), so wird diese Vollstreckungsmaßnahme nicht allein aufgrund des Urteils, das im Rechtsstreit über die Vollstreckungsabwehrklage ergeht, von selbst unwirksam. Vielmehr muss das Vollstreckungsgericht die entsprechende Vollstreckungsmaßnahme nach §§ 775 Nr...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 3. Einwendungen des Nachlassgläubigers

Rz. 54 Der Nachlassgläubiger könnte im Rechtsstreit über die Vollstreckungsabwehrklage allenfalls geltend machen, der Vermögensgegenstand gehöre nicht zum Eigenvermögen des Erben, sondern zum Nachlass. Der Einwand, dass der Erbe (= Beklagter im Vorbehaltsurteil und Kläger der Vollstreckungsgegenklage) unbeschränkt hafte, ist dem beklagten Nachlassgläubiger nach § 767 Abs. 2 ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Rechtskrafterstreckung eines Urteils für und gegen den Rechtsnachfolger

Rz. 184 Mit dem Recht des § 265 ZPO zur Verfügung über die streitbefangene Sache während des Prozesses korrespondiert § 325 Abs. 1 ZPO, wonach die rechtskräftige Entscheidung für und gegen den Rechtsnachfolger – in diesem Falle den Einzelrechtsnachfolger – wirkt. Hat der Rechtsvorgänger (als Prozessstandschafter) den Prozess verloren, so wirkt die Entscheidung grundsätzlich ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / I. Unterbrechung (§§ 239–245 ZPO)

Rz. 2 Der Tod einer Prozesspartei führt regelmäßig nicht zur Beendigung des Prozesses.[1] Vielmehr tritt der Erbe einer Prozesspartei im Zuge der Universalsukzession nach § 1922 BGB auch in das Prozessverhältnis ein.[2] Im Falle des Todes einer Partei tritt eine Unterbrechung nach § 239 ZPO des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger ein. Ist der Rechtsst...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 2 Anmerkung

I. Erinnerungsverfahren gem. § 56 RVG In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass vermeintliche Beschwerden gem. §§ 56, 33 RVG mangels Erreichen des erforderlichen Werts des Beschwerdegenstands in Höhe von mindestens 200,01 EUR (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG) oder wegen Versäumung der zweiwöchigen Beschwerdefrist (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 RVG) zurückgewiese...mehr

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AGS 1/2017, Übernahmeschuld... / 3 Anmerkung

Für die Kosten haftet nach § 24 Nr. 2 FamGKG (auch § 29 Nr. 2 GKG, § 27 Nr. 2 GNotKG) als Erstschuldner zunächst auch derjenige, der sie in einer vor Gericht abgegebenen oder dem Gericht mitgeteilten Erklärung übernimmt. Auch der Übernahmeschuldner ist wie der Entscheidungsschuldner nach § 24 Nr. 1 FamGKG (auch § 29 Nr. 1 GKG, § 27 Nr. 1 GNotKG) gem. § 26 Abs. 2 FamGKG (auch...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Vorläufiger Rechtsschutz für das Feststellungsbegehren

Rz. 93 Ob eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt einer Feststellung ergehen kann, ist streitig, und wenn ja, ob es sich dann um eine Leistungs-, Sicherungs- oder Regelungsverfügung handelt. In erster Linie wird gegen die Zulässigkeit eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich ausgeschloss...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 58 Gemäß § 1958 BGB kann eine Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft nicht eingeklagt werden; dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu beachten ist. Eine Klage, die dies missachtet, wäre als unzulässig abzuweisen. Deshalb hat auch ein Kläger die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, wenn der beklagte Erbe nach Klagezustel...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Amtsermittlungspflicht und Beschwerdeverfahren

Rz. 53 Die Amtsermittlungspflicht gilt auch im Beschwerdeverfahren, §§ 68 Abs. 3, 26 FamFG . Neues Vorbringen der Beteiligten kann auch eine neue Ermittlungspflicht des Gerichts auslösen. Dieses Vorbringen kann auch nicht als verspätet zurückgewiesen werden, da die Präklusionsvorschriften der ZPO, wie z.B. § 296 ZPO, vor dem Hintergrund der Amtsermittlungspflicht im FamFG-Ver...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 8. Unterbrechung zwischen den Instanzen

Rz. 23 Haben die Parteien einen Rechtsstreit geführt und ist nach Verkündung des Urteils einer der Parteien verstorben und ist diese anwaltlich nicht vertreten oder ist durch Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Frist unterbrochen, so kann es zu einem unterschiedlichen Lauf der Rechtsmittelfristen kommen. Wenn die Unterbrechung vor Zustellung des Urteils eintritt, ka...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 5. Verhalten als Prozessgegner

Rz. 39 Ebenso wie der Prozessbevollmächtigte der verstorbenen Partei, kann auch der Gegner die Aussetzung des Verfahrens nach § 246 ZPO beantragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Rechtsnachfolger erklären, den Rechtsstreit aufnehmen zu wollen.[56]mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Auswirkung auf materiellrechtliche Fristen

Rz. 44 Die Aussetzung hat keine Auswirkung auf materiellrechtliche Fristen. So wird die Verjährung weiterhin durch die Rechtsverfolgung nach § 204 BGB gehemmt. Wenn die Parteien den Rechtsstreit jedoch nicht weiter betreiben gilt § 204 Abs. 2 BGB, wonach die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung der Parteien etc. endet.mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / VII. Aussetzung von Verfahren

Rz. 173 Die Aussetzung von Verfahren in Versorgungsausgleichssachen kommt zunächst nach den allgemeinen Vorschriften in Betracht, v.a. nach den §§ 21 und 136 FamFG. Eine Aussetzungsnotwendigkeit nach § 21 FamFG wurde v.a. im Fall der Startgutschriften-Problematik für rentenferne Jahrgänge bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes angenommen. Dieses Problem schien na...mehr

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zfs 1/2017, Der Abgasskanda... / 3

Der betroffene Verbraucher in Deutschland kann somit nicht gerade auf eine gefestigte Rechtsprechung blicken und steht nun vor der Risikoabwägung, einen Rechtsstreit aufzunehmen, der ihn inklusive Kosten für mögliche Sachverständigengutachten ein weiteres "kleines Vermögen" kosten kann. In Goslar diskutiert der Verkehrsgerichtstag 2017 über Empfehlungen zur Verbesserung dies...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / II. Gegenstand der Berufung

Rz. 30 Gegenstand der Berufung sind Endurteile. Das sind Urteile (§ 107 VwGO), die den Rechtsstreit in der Instanz abschließen, also auch Teilurteile (§ 110 VwGO) und Zwischenurteile nach §§ 109 und 111 VwGO. Auch Gerichtsbescheide gemäß § 84 VwGO gehören dazu, da diese einem Urteil gleich stehen, § 84 Abs. 3 VwGO.[34]mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 2. Klauselumschreibung

Rz. 63 Das Leistungsurteil gegen den Testamentsvollstrecker kann jederzeit gegen den Erben umgeschrieben werden, sofern der Titel nach § 327 Abs. 2 ZPO auch gegen ihn wirkt. Aus diesem umgeschriebenen Titel ist dann auch eine Zwangsvollstreckung in das Eigenvermögen des Erben möglich, wobei allerdings nunmehr der Erbe die Beschränkung seiner Haftung geltend machen kann, auch...mehr