Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 31 Sofern kein Zwischenabschluss aufgestellt wird, sind Vorgänge von besonderer Bedeutung für das einbezogene TU zwischen dessen Abschlussstichtag und dem Stichtag des Konzernabschlusses gem. § 299 Abs. 3 HGB in der Konzernbilanz und der Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben. Die besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kapitalerhöhungen

Rz. 29 Für eine AG/SE und KGaA ist die Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) in den §§ 182ff. AktG geregelt. Das AktG unterscheidet dabei den Beschluss über die Kapitalerhöhung einerseits (§§ 182ff. AktG) und die Durchführung der Kapitalerhöhung (§§ 185ff. AktG) andererseits. Erst mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wi...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.4 Maßgeblichkeit des niedrigeren Handelsbilanzansatzes bei Rückstellungen für das Steuerrecht

Seit der BilMoG-Reform argumentiert die Finanzverwaltung dass der Handelsbilanzwert für die Bewertung einer Rückstellung in der Steuerbilanz dann maßgeblich ist, wenn die steuerliche Rückstellungsbewertung zu einem höheren Wert führt. Durch die EStÄR 2012 ist die Auffassung der Finanzverwaltung zur Bewertung von Rückstellungen wie folgt in die Einkommensteuerrichtlinien aufge...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.5 Latente Steuern

Bei Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkten Personengesellschaften[1] und nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaften bewirkt die Abweichung vom handelsrechtlichen Ansatz bzw. Bewertung aufgrund eines steuerlichen Wahlrechts, z. B. Anwendung der steuerlichen Sonderposten mit Rücklageanteil, der steuerlichen Sonderabschreibungen, die grundsätzliche Pflicht zur passi...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.1 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

Unverändert gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit (materielle) fort.[1] Dabei ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns der Betriebsvermögensvergleich.[2] Soweit der Steuerpflichtige keine gesonderte Steuerbilanz aufstellt, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen.[3...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.3 Zugangsbewertung

Rz. 394 Gemäß IAS 16.15 hat der erstmalige Ansatz eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Rz. 395 Der Anschaffungskostenbegriff nach IFRS entspricht in weiten Teilen demjenigen des HGB. Eine nennenswerte Abweichung besteht allerdings bei der Aktivierung künftiger Abbruch- und Abräumkosten sowie Rückbau- und Entfernungskosten,...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Betriebsausgaben-Abzug nach § 4e EStG für an einen Pensionsfonds zu entrichtende Leistungen beim Kombinationsmodell

Sofern i.R.d. sog. Kombinationsmodells der bereits erdiente Teil einer Versorgungsanwartschaft (Past-Service) auf einen Pensionsfonds übergeht und der noch zu erdienende Teil (Future-Service) zugleich auf eine Unterstützungskasse übertragen wird, können die an den Pensionsfonds zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft entrichteten Leis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 2.1 Keine Abzinsung mehr ab dem Veranlagungszeitraum 2023

Das Vierte Corona-Hilfegesetz führte zu einer Änderung bei der Abzinsung von zinslos vereinbarten Verbindlichkeiten. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 fielen der 2. Halbsatz und Satz 3 des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG weg, wodurch eine Abzinsung von unverzinsten Verbindlichkeiten nicht mehr vorzunehmen ist. Dies gilt sowohl für einen vereinbarten Zins von unter 5,5 % als auch einem ...mehr

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Investitionsabzugsbetrag ab... / 12 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da dieser durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt keine Abzinsung. Pra...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 2. Bisherige Rechtslage

In seinem Urteil vom 9.10.1991 hatte der BFH noch ausgeführt, dass das Guthaben aus der Erhaltungsrückstellung nach dem WEG eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition darstellt (BFH v. 9.10.1991 – II R 20/89, BStBl. II 1992, 152). Es handele sich wirtschaftlich um Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer auf zukünftige Instandhaltungsaufwendungen. Diese könne...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 4. Kritische Überlegungen

Obwohl die neue Rechtslage auch in der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. z.B. Loose in Viskorf, GrEStG, § 9 Rz. 106 und 506) als zutreffend beurteilt wird, sind durchaus Zweifel an der Auffassung des BFH angebracht. Die Auffassung sollte daher auch unter Berücksichtigung der parallel laufenden Einstufung von Erhaltungsrücklagen bei den Ertragsteuern kritisch hinterfragt...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 3. Neue Rechtslage

Entgegen der vorstehende dargestellten früheren Betrachtung nach der die Erhaltungsrücklage kein Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung ist, hat der BFH mit Urteil vom 16.9.2020 entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Erhaltungsrücklage zu mindern ist (BFH v. 16.9.20...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen

Tz. 94 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Der Theorie der Zeitbezugsmethode folgend sind Aufwendungen und Erträge, die in Zusammenhang mit nicht monetären Posten stehen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, ebenfalls mit dem historischen Kurs der korrespondierenden Bilanzposten umzurechnen. Dies betrifft insb. die Abschreibu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bausteinkonzept (Building Block Approach)

Tz. 49 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Das allgemeine Bewertungsmodell GMM, das auch als Building Block Approach geläufig ist, beinhaltet vier Bewertungsbausteine, die im Rahmen eines unternehmensspezifischen Wertansatzes zu ermitteln sind. Bei der Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen wird dabei der Erwartungswert der künftigen Ein- und Auszahlungen diskontiert und...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ausweis in der Bilanz

Tz. 105 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Ausweis der versicherungstechnischen Rückstellungen, welche iRd. Bausteinkonzepts ermittelt werden, stellt sich entlang des Lebenszyklus eines Vertrags bzw. eines hieraus resultierenden Schadens wie folgt dar: Deckungsrückstellung (liability for remaining coverage, LRC)Es handelt sich um eine prospektive Rückstellung für zukünftigen Versic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Variable Fee Approach (VFA)

Tz. 89 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Variable Fee Approach findet ausschließlich auf solche Versicherungsverträge Anwendung, die durch eine direkte Überschussbeteiligung (vgl. Tz. 38) gekennzeichnet sind, bei denen die Zahlungen an den Versicherungsnehmer vertraglich an Referenzwerte gebunden sind und wesentlich mit dem Wert dieser schwanken. Das heißt, dass Teile der Wertent...mehr

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Realisationsprinzip / 1.2 Nicht realisierte Verluste

Für nicht realisierte Verluste gilt handelsrechtlich das Imparitätsprinzip. Es verbietet, nicht realisierte Gewinne auszuweisen, gebietet jedoch, erkennbare Verluste in der Buchführung vorwegzunehmen. Verluste gelten als entstanden, sobald sie vorhersehbar sind.[1] Die Verlustursachen werden i. d. R. vorweggenommen (antizipiert) durch Abschreibungen auf den niedrigeren Wert v...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Prognose der IFIEs und Überlegungen zum ALM

Tz. 172 Stand: EL 54– ET: 10/2024 In obigem Beispiel (vgl. Tz. 163–168) wird deutlich, wie sehr die Materialisierung von Discount benefit im service result und IFIEs im finance result zeitlich auseinanderfallen kann. Während Aussagen zum Diskonteffekt im service result (etwa ausgedrückt als Impact auf die Combined Ratio) zumindest retrospektiv recht unmittelbar abgeschätzt werde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Betragsmäßige Angaben zu einzelnen Posten/Sacherhalten (IFRS 17.97–116)

Tz. 114 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Dies umfasst insbesondere Überleitungsrechnungen zu den Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Berichtsperiode. Dabei sind alle Angaben separat für das übernommene sowie für das in Rückdeckung gegebene Geschäft zu erstellen. Referenz für die versicherungstechnischen Rückstellungen zu Beginn bzw. Ende der Periode sind...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Fortschreibung der Schadenrückstellung (LIC)

Tz. 83 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Verpflichtungen aus bereits eingetretenen Versicherungsfällen werden mit dem Erfüllungswert unter den Schadenrückstellungen (LIC) geführt und hier in der Folge abgewickelt. Der Posten beinhaltet also keine Verpflichtungen mehr zur Gewährung von Versicherungsschutz (Deckungsrückstellung). Neben den bekannten Schäden sind hier ebenfalls ausz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Begriffsdefinitionen und -erläuterungen

Tz. 22 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Nachstehend werden ausgewählte Begrifflichkeiten und Abkürzungen angeführt und erläutert, die sich in der Finanzberichterstattung nach IFRS 17 etabliert haben und in der vorliegenden Kommentierung Verwendung finden. Einige Legal­definitionen finden sich auch in IFRS 17 Anhang A. Tz. 23 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Versicherungsvertrag Die Legaldefin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Übergangsvorschriften

Tz. 133 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 sieht in Ergänzung der laufenden Bewertungsvorschriften umfangreiche Regelungen zum Übergang (Transition), also zur Methodik der erstmaligen Erfassung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach IFRS 17, vor. Dies ist insbesondere nötig, um eine extern nachvollziehbare Transition zu gewährleisten, die einerseits die Grenzen des Z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Baustein 2: Diskontierung

Tz. 62 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Im Gegensatz zur bisherigen Bilanzierung nach IFRS 4 erfolgt die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach IFRS 17 zum Zeitwert. Um die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erwarteten Zahlungsströme vergleichbar zu machen und so den Zeitwert des Geldes als entscheidungsrelevante Information iRd. Bewertung zu berücksichtigen, sind ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Baustein 4: Vertragliche Servicemarge (CSM)

Tz. 73 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Für die zum Zeitpunkt des Erstansatzes erwartungsgemäß gewinnbringenden Vertragsgruppen wird der erwartete Gewinn in einer vertraglichen Servicemarge (contractual service margin, CSM) abgegrenzt. Obwohl es sich bei der CSM um eine Residualgröße aus den vorgenannten Bausteinen (1–3) handelt, wird hierin ein eigenständiger (vierter) Baustein ges...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. OCI-Option

Tz. 215 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 sieht vor (vgl. Tz. 66), dass die versicherungstechnischen Rückstellungen stets zu aktuellen Zinsen bilanziell erfasst werden. Die daraus resultierenden Veränderungen müssen jedoch nicht durch die GuV geführt werden, sondern können stattdessen – bei Ausübung der OCI-Option – erfolgsneutral erfasst werden (vgl. Tz. 66). Dies trägt dem ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Darstellung in Bilanz und GuV

Tz. 102 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Entsprechend der mit IFRS 17 verfolgten Zielsetzungen beinhaltet der Standard klare Ausweisvorschriften hinsichtlich der Abbildung von Versicherungsverträgen in der Bilanz und GuV. Während sich der Ausweis nach IFRS 4 vor allem auf eine möglichst granulare Darstellung der Art der Erträge und Aufwendungen bzw. der Rückstellungen, Forderungen un...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Veränderungsanalyse nach Building Blocks: Einblick in die Profittreiber

Tz. 225 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Veränderungsanalyse nach Building Blocks ist eine der komplexesten Anforderungen, die im Standard verankert wurde (vgl. Tz. 116). Dabei werden systematisch und jeweils für die PVCF, Risk Adjustment (RA) und CSM getrennt der Bilanzstand zu Beginn bis zum Ende der Berichtsperiode aufgeschlüsselt. Die Systematik der Veränderungsgründe unters...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Berücksichtigung von Diskontierung und aktuellen versicherungstechnischen Annahmen

Tz. 210 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 verfolgt den Anspruch, den Berichtsadressaten einen zu jedem Zeitpunkt realistischen und aktuellen Blick auf die Profitabilität und zukünftige Ertragskraft des Unternehmens zu ermöglichen (vgl. Tz. 9–12). Dafür essenziell ist eine ökonomische Bewertung unter Anwendung von aktuellen versicherungstechnischen Annahmen (etwa zu biometrisc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3 Veräußerung unbeweglicher Sachen

Bei dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden ist der Gewinn regelmäßig realisiert, wenn Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig nicht wirtschaftlicher Eigentümer.[2] Eine spätere Vertragsauflösung steht der Gewinnrealisierung grundsätzlich nicht entgegen.[3] Etwas ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.1 Werkverträge

Der Werkunternehmer verspricht die Herstellung eines Werks. Eine Gewinnrealisierung tritt bei einer Werkleistung erst nach erfolgter Übergabe und Abnahme ein.[1] Erst wenn der Auftraggeber das fertiggestellte Werk als vertragsmäßig abgenommen hat, hat der Werkunternehmer das seinerseits Erforderliche getan.[2] , [3] Ist eine Abnahme nach der Beschaffenheit des Werks ausgeschlos...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bedeutung je Bewertungsmodell und Verortung in der GuV

Tz. 159 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Bestimmung der insurance finance income and expenses (IFIEs) ist einerseits abhängig vom gewählten Bewertungsmodell und spiegelt andererseits die optionale Ausübung der sog. OCI-Option wider. Der Standard (IFRS17.87) definiert IFIEs im GMM und PAA formal als die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Bezug auf die Bemes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wahl der Methodik zur Bestimmung des Risk Adjustments

Tz. 198 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der IFRS 17 führt das Risk Adjustment (RA) als explizite Reserveposition zur Abdeckung sog. non-financial risks ein (vgl. Tz. 67–72). Insbesondere sollen dabei Unsicherheiten in Höhe und Zeitpunkt der Realisierung der versicherungstechnischen Rückstellungen mitigiert werden. Im Vergleich zu vergleichbaren Konzepten (zB der SII-Risikomarge) lä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliches

Tz. 49 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Für die Folgebewertung muss zunächst zwischen monetären und nicht monetären Posten differenziert werden (zu den Begriffen vgl. Tz. 17). Zu den monetären Posten gehören grundsätzlich Forderungen und sonstige Vermögenswerte, flüssige Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Allerdings müssen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Rüc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wahl des Übergangsmodells

Tz. 192 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der IFRS 17 sah für Zwecke der erstmaligen Bewertung des Bestandes der versicherungstechnischen Rückstellungen nach neuer Rechnungslegung drei Methoden vor (vgl. Tz. 133–138): FRA/Full Retrospective Approach, MRA/Modified Retrospective Approach, FVA/Fair Value Approach. Tz. 193 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Wahl des Transition Approach erfolgt gru...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 218 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard erlaubt zwar eine kondensierte Sicht auf die GuV sowie die Bilanz (vgl. Tz. 106–112), formuliert aber sehr umfangreiche und granulare Anforderungen an Anhangangaben (vgl. Tz. 113–132). Diese sind grundsätzlich in allen Bewertungsmodellen bereitzustellen, wobei im PAA naturgemäß alle Informationen hinsichtlich LRC-Positionen und i...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Würdigung der Angabepflichten

Tz. 130 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Zusammenfassend nimmt IFRS 17 hier viele der in der bisherigen IFRS-Berichterstattung oder auch durch die Regulatorik etablierten obligatorischen Anhangangaben auf. Die Detailtiefe im qualitativen Bereich ist somit vergleichbar und wird aufrechterhalten. Synergieeffekte werden in der Praxis daher umfangreich ausgenutzt und sollten auch dem ex...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wahl des Bewertungsmodells

Tz. 184 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard sieht grundsätzlich den GMM als Standard (default)-Methode für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vor. Für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers (zB in der fondsgebundenen Lebensversicherung) ist eine Spezifikation vorgesehen: der Variable Fee Approach (VFA). Für Verträge mit nur ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Änderungen finanzieller Parameter

Tz. 79 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Zu jedem Bilanzstichtag sind die für die künftige Deckung des zukünftigen Versicherungsschutzes bzw. für die noch ausstehende Schadenabwicklung erwarteten Zahlungsströme sowie auch die Risikoanpassung mit aktuellen Zinssätzen neu zu bewerten. Die Auswirkungen von Zinssatzänderungen oder Änderungen anderer finanzieller Risikoannahmen auf die Be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Wahl der Methodik zur Bestimmung der Zinskurven

Tz. 204 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Im Gegensatz zu den aufsichtsrechtlichen Regelungen beinhaltet IFRS 17 keine expliziten Vorschriften zu den anzusetzenden Zinskurven oder macht gar quartalsweise Vorgaben. Grundsätzlich lässt der Standard die Ermittlung der Zinskurven nach zwei Ansätzen zu, die in der Theorie zu gleichen Ergebnissen führen sollten (IFRS 17.B80 und 81): Bottom-...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Projektion der erwarteten erfolgswirksamen Realisierung der CSM

Tz. 231 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Für die gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen und explizit für die CSM separat ist die zum Berichtszeitpunkt erwartete Realisierung über die gesamte Restlaufzeit in geeigneten Zeitabschnitten auszuweisen (vgl. Tz. 120). Dabei ist die zum Stichtag bilanziell erfasste CSM maßgeblich, kein darüber hinaus geschätztes Neugeschäft kommen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Mechanik und Abhängigkeiten

Tz. 163 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Um zunächst die Mechanik der IFIEs im Zusammenspiel mit der initial vereinnahmten Diskontierung zu beleuchten, sei im Folgenden die Entwicklung eines Vertrags der Schadenversicherung betrachtet. Vereinfacht sei unterstellt, dass keine Annahmenänderungen oder Experience Variances im Zeitablauf auftreten. Das Risk Adjustment wird hier vereinfac...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Veränderungsanalyse der LIC, LRC und LC

Tz. 229 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Veränderungsanalyse der versicherungstechnischen Rückstellungen getrennt nach LIC, LRC exc LC und LC (vgl. Tz. 116) ist in den wesentlichen Aspekten nur eine Form der Aggregation der bereits genannten Disclosures (vgl. Tz. 225). Sie kann auch die detaillierte revenue-Darstellung inkludieren (und somit eine separate Angabe ersetzen, vgl. T...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 30 Anlage C zu ESRS 1 bzgl. der Phase-in-Regelungen enthält eine Angabepflicht von ESRS E2 (§ 3 Rz 182 ff.). Die Phase-in-Regelung betrifft die Angabepflicht ESRS E2-6 bzgl. "Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung". Die Phase-in-Regelung sieht zum einen vor, dass alle Unternehmen Angaben zur gesamten An...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Ablösung des IFRS 4

Tz. 7 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 ersetzt IFRS 4 Versicherungsverträge in der 2020 geänderten Fassung, der damit aufgehoben wurde (IFRS 17.C34). Der als Interimsstandard konzipierte IFRS 4 enthielt noch keine spezifischen Anforderungen für die Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen, sondern lediglich Definitionen, ausgewählte Ansatzkriterien und Anhanga...mehr