Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Reichweite des Versorgungsausgleichs

Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von Anrechten (Anwartschaften auf Versorgun...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 2. Vermeidung der "güterrechtlichen Lösung" durch Ehe- und Erbvertrag mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht

Rz. 54 Gemäß § 1371 Abs. 2 BGB kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 BGB geltend machen, für den Fall, dass er nicht Erbe wird und ihm auch kein Vermächtnis zusteht. Der Pflichtteil bestimmt sich dann nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten. Außerdem kann der länger lebende Ehegatte nach § 1371 ...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / B. Form

Rz. 2 Partnerschaftsverträge sind für sich genommen grundsätzlich formfrei möglich, wenn sie keine der notariellen Beurkundungsform unterliegende Verpflichtung oder Verfügung, z.B. über Grundbesitz (§ 311b Abs. 1 BGB) oder GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 GmbHG), Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) oder erbvertragliche Vereinbarungen (§ 2376 BGB) enthalten, oder (Privat-)Sch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge und Europäisches Gemeinschaftsrecht

Rz. 24 Maßgebend für die Ermittlung des Rechts der Vertretung Minderjähriger durch deren Eltern ist das materielle Recht, nicht das Verfahrensrecht.[66] Bei der Feststellung des Rechts, nach dem sich die Befugnis zur Vertretung Minderjähriger entscheidet, spielen internationale Abkommen eine ganz erhebliche Rolle, so dass das autonome deutsche Kollisionsrecht weitestgehend v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unbedingte und unbefristete Auflassung

Rz. 88 Die Auflassung muss unbedingt im Sinne des § 158 BGB und unbefristet sein, sonst ist sie nichtig (§ 925 Abs. 2 BGB). Ein Erbbaurecht kann gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG nicht auflösend bedingt begründet werden; seine Übertragung ist ebenso bedingungsfeindlich (§ 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG) wie die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 2 S. 2 WEG). Die Auf...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / C. Letztwillige Zuwendung unter auflösender Bedingung fortbestehender Lebensgemeinschaft

Rz. 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaften enden erfahrungsgemäß öfter durch Trennung als durch Tod. In letztwilligen Verfügungen, durch die der Lebensgefährte bedacht wird, sollte daher stets der Trennungsfall berücksichtigt werden. Hier empfiehlt sich regelmäßig die Aufnahme einer auflösenden Bedingung des Inhalts, dass alle zugunsten des Partners getroffenen Verfügungen ih...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Ausschluss eines Gesellschafters

Rz. 558 Wie bei der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis oder der Vertretungsmacht verlangt § 134HGB im Interesse der Klarheit für die Ausschließung ein gerichtliches Gestaltungsurteil. Voraussetzung für den Erlass des Urteils ist zunächst gem. §§ 134, 139 HGB i. das Vorliegen eines wichtigen Grundes (vgl. dazu oben Rdn 527 ff.) in der Person des auszuschließenden Gesell...mehr

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ZErb 01/2024, Familienrecht

Durch die Wahl des Güterstandes sowie Vornahme bestimmter familienrechtlicher Regelungen können sowohl Pflichtteilsansprüche als auch die Erbschaftssteuerbelastung reduziert werden. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 1 BGB der gesetzliche Erbteil ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 433 Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist mittlerweile verbreiteter und im Lichte des § 5 ErbStG auch zumeist erbschaftsteuerlich günstiger als die Gütertrennung. Viele Ehegatten haben jedoch zu Beginn ihrer Ehe Gütertrennungsverträge geschlossen, die heute nicht mehr sinnvoll sind, aber auch zwischenzeitlich nie mehr überprüft wurden. Anlass für eine Beratung bieten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zulässigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1178 Die rechtliche Zulässigkeit von Güterstandsklauseln in Gesellschaftsverträgen ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Im älteren Schrifttum ist man stets davon ausgegangen, dass Güterstandsklauseln im Interesse der Gesellschaft notwendig und daher auch rechtlich zulässig sind.[1555] Im neueren Schrifttum finden sich zunehmend auch kritische Stellungna...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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Beurkundung von erb- und familienrechtlichen Vereinbarungen in der Schweiz

Zusammenfassung Ein Pflichtteilsverzicht kann in der Schweiz kostengünstig notariell beurkundet werden. Für güterrechtliche Vereinbarungen gilt dies nur dann, sofern die Ehe bis zum 28.1.2019 geschlossen und seither keine Rechtswahl getroffen wurde. Einführung Eheverträge sind zu einer interessengerechten Regelung der Vermögensverhältnisse von Familienunternehmern nahezu unver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 1.5.6 Erfüllung der Elterneigenschaft von mehr als 2 Elternteilen

Die Elterneigenschaft kann bei mehr als 2 beitragspflichtigen Elternteilen erfüllt sein mit der Konsequenz, dass alle betroffenen Elternteile von der Zahlung des Beitragszuschlags freigestellt sind. Folgende Fallgestaltungen sind denkbar: Scheidung der leiblichen Eltern; Wiederheirat der Mutter und Aufnahme des Kindes in den Haushalt des neuen Ehepartners:Der Beitragszuschlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einmalige Bedarfe / 2.1 Definition Erstausstattung

Der Begriff "Erstausstattung" ist eng auszulegen. Er erfasst Fälle, in denen eine Wohnung neu einzurichten ist, weil sie vorher nicht existierte oder die Einrichtung im Ganzen zerstört wurde. Ein Wohnungsbrand, Flutkatastrophen oder die Gründung eines eigenen Wohnsitzes sind Beispiele. Letzteres kommt bei Familiengründung, nach Scheidung, überwundener Obdachlosigkeit oder ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.2 Ende der Familienversicherung

Die obligatorische Anschlussversicherung tritt auch ein, wenn eine Familienversicherung aus Gründen, die in der Person des – bisher familienversicherten – Familienangehörigen liegen (z. B. rechtskräftige Ehescheidung), geendet hat. Die Gründe für das Erlöschen der Familienversicherung sind grundsätzlich unerheblich. Eine obligatorische Anschlussversicherung nach dem Ende der...mehr

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Ortszuschlag / 3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches

Angestellte, die am 30.9.2005 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 1. Oktober 2005 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TVöD übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelu...mehr

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FF 12/2023, Berücksichtigung des Vermögens beim Wert der Scheidung

FamGKG § 43 Abs. 1 Leitsatz 1. Für den Wert der Scheidung ist dem aus den Einkünften folgenden Wert ein Anteil von 5 % des um Schulden und Freibeträge bereinigten Vermögens der Eheleute hinzuzurechnen. 2. Die Freibeträge werden für jeden Ehegatten in Höhe von 60.000 EUR und für jedes gemeinsame Kind, das noch nicht wirtschaftlich verselbstständigt ist, in Höhe von 30.000 EUR an...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 8. Regelung für den Fall der Scheidung

Rz. 177 § 2268 Abs. 2 BGB stellt eine Vermutungsregel dar zur Frage, ob im Fall der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Fall der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser, eine Verfügung von Todes weiterhin bestehen bleiben soll. Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament nicht errichtet hätten, hätte...mehr

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AGS 12/2023, Verfahrenswert eines Antrags auf Herausgabe der vormaligen Ehewohnung nach rechtskräftiger Scheidung

§ 42 Abs. 1 FamGKG; § 41 Abs. 2 GKG; § 266 FamFG Leitsatz In sonstigen Familienstreitsachen sind im Rahmen des Ermessens nach § 42 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich auch die Rechtsgedanken des GKG heranzuziehen. Der Wert eines auf die ehemalige Ehewohnung bezogenen Herausgabeverlangens nach rechtskräftiger Ehescheidung bemisst sich gem. § 42 Abs. 1 FamGKG unter Heranziehung des Recht...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Ehescheidung und gemeinschaftliches Testament, § 2077 BGB

Rz. 55 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser den Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, § 2077...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / II. Erbengemeinschaft; Nießbrauch zugunsten der Ehegatten; Testamentsvollstreckung; Hausratsvermächtnis; Auseinandersetzungsausschluss; Regelung für den Fall der Scheidung

Rz. 189 Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________, in _______________________...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Vorsicht bei Ehescheidung und gemeinschaftlichem Testament

Rz. 72 Nach der Rechtsprechung des BGH[99] behalten über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden. Praxishinweis Somit können wechselbezügliche Verfügungen, die nach § 2268 Abs. 2 BGB fortgelten, n...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Scheidungsantrag und Ehegattenerbrecht

Rz. 49 Die im Hinblick auf eine Scheidung vorgenommene Trennung ändert das gesetzliche Erbrecht des jeweiligen Ehegatten noch nicht. Das ändert sich allerdings mit der Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags. Liegt ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten vor, ist für jeden Ehepartner ein einseitiger Rücktritt hiervon möglich, §§ 2296, 2271 Abs. 1 BGB. Liegt ein Erbve...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Scheidungsverfahren und gesetzliches Erbrecht

Rz. 60 Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und sein Recht auf Voraus sind nicht vom Bestand der Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls abhängig. Nach § 1933 S. 1 BGB verliert der Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht und sein Recht auf Voraus schon dann, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidun...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Tod des Ehegatten während des Scheidungsverfahrens

Rz. 66 Hat der Erblasser bereits seine Zustimmung zur Scheidung erteilt, und will er die Wirkungen des § 1933 BGB wieder beseitigen, bleibt ihm die Möglichkeit des Widerrufs nach Maßgabe des § 134 Abs. 2 FamFG , d.h. die Zustimmung zur Scheidung kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Nieders...mehr

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FF 12/2023, Berücksichtigun... / 1 Gründe:

I. [1] Das Familiengericht hat im vorliegenden Scheidungsverfahren in dem gesonderten Beschl. v. 8.3.2023 den Wert der Ehescheidung auf 14.100 EUR und den Wert für den Versorgungsausgleich für sieben Anrechte auf 9.870 EUR festgesetzt. Dem Wert der Ehescheidung hat es gemäß § 43 FamKG das in drei Monaten gemeinsam erzielte Einkommen der Ehegatten zugrunde gelegt. Die Berücks...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Ehegatte

Rz. 10 Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt auch der Ehegatte. Voraussetzung ist, dass er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in einer gültigen Ehe verheiratet war.[19] Gültig in diesem Sinne sind auch die sog. "freien Ehen" rassisch und politisch Verfolgter[20] sowie durch Fern- und Nottrauungen geschlossene Ehen.[21] War die Ehe vor dem Tod des Erblassers r...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 191 Nach der Scheidung[157] wollen Geschiedene in aller Regel verhindern, dass der frühere Ehegatte weder unmittelbar noch mittelbar an seinem Nachlass partizipiert. Spätestens mit Rechtskraft der Scheidung hat der ehemalige Ehegatte aber ohnehin sein gesetzliches Erbrecht verloren. Dem geschiedenen Ehegatten steht auch kein Pflichtteilsrecht mehr zu, da er nach rechtskr...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / II. Die Entscheidung des IX. ZS des BGH v. 29.10.2020

Die Gerichte der I. und II. Instanz hatten über die Gebührenklage eines Rechtsanwaltes zu entscheiden, dem der Auftrag in einer familienrechtlichen Angelegenheit übertragen war. Der Mandant hatte ihn mit der Vertretung in der Ehescheidung und Folgesachen (Versorgungsausgleich) beauftragt. Außerdem sollte der Rechtsanwalt ihn in weiteren vermögensrechtlichen Streitigkeiten ge...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Fortsetzung der Folgesache Versorgungsausgleich gegen die Erben

Rz. 81 Im Falle des Todes vor Rechtskraft der Scheidung erwirbt der überlebende Ehegatte noch die Hinterbliebenenversorgung, die höher ist, als es die bei Durchführung des Versorgungsausgleichs erworbenen Anrechte wären. Er ist auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen. Rz. 82 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der E...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Gestaltungen bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 58 Selbstverständlich besteht auch wegen der interessanten Vorteile des § 5 Abs. 2 ErbStG die Möglichkeit, rückwirkend die Zugewinngemeinschaft zu beenden und den realen Zugewinn während bestehender Ehe auszugleichen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang aber die Auswirkungen der Neuregelung des § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG durch das JStG 2020, die am 20.12.2020 in Kraft ge...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / A. Scheidungsvereinbarung und erbrechtliche Verzichtserklärung

Rz. 1 Nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG muss der Scheidungsantrag die Angabe enthalten, ob die Ehegatten bereits ein Einvernehmen über bestimmte Scheidungsfolgen (elterliche Sorge, Umgang, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat und Wohnung) erzielt haben. Hierbei handelt es sich um ein zwingendes Formerfordernis, bei dessen Fehlen der Scheidungsantrag als unzulässig abzuweisen ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Fortsetzung der Folgesache Zugewinnausgleich gegen Erben

Rz. 78 Nach der Rspr. des BGH[110] gelangt richtigerweise die Zugewinnausgleichsforderung nicht zur Entstehung, wenn der Erblasser sie in einem Scheidungsrechtsstreit rechtshängig gemacht hat, aber vor Scheidung der Ehe verstorben ist. In dem vom BGH entschiedenen Fall war der Beklagte im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Erblasserin verheiratet. Diese hatte die Sc...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / VI. Aufhebungsverfahren und Ehegattenerbrecht

Rz. 85 Statt eines Scheidungsverfahrens kann auch ein in der Praxis seltenes Aufhebungsverfahren rechtshängig sein. Der Unterschied zur Scheidung liegt in der Besonderheit, dass die Gründe für eine Eheaufhebung bereits im Zeitpunkt der Eheschließung vorlagen und sich nicht wie bei der Scheidung erst während der Ehe ergeben müssen. Die Aufhebungsgründe sind abschließend in § 1...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / ee) "Ehegatte" als Bezugsberechtigter

Rz. 102 Hat der Versicherungsnehmer "den Ehegatten" als Bezugsberechtigten benannt, ist diese Bezugsberechtigung nicht auflösend bedingt durch eine Scheidung der Ehe.[64] Mit der Scheidung kann aber die Geschäftsgrundlage für den Erwerb im Valutaverhältnis entfallen und der Bezugsberechtigte kann dem Erben zur Herausgabe der erlangten Versicherungssumme verpflichtet sein.[65...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Verzichtserklärung und Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 173 Das Familiengericht soll einem Scheidungsantrag nach § 133 FamFG stattgeben, wenn sich die Ehegatten über die dort bezeichneten Gegenstände dergestalt geeinigt haben, dass ein vollstreckbarer Schuldtitel herbeigeführt wurde. Dies wird regelmäßig durch Scheidungsfolgenvereinbarungen erzielt. Nach § 1933 S. 1 BGB verliert der Ehepartner sein gesetzliches Erbrecht erst ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Scheidungsverfahren und gewillkürtes Erbrecht

Rz. 75 Sofern die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament hatten, so kann jeder vor dem Scheidungsantrag gem. §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB einseitig davon zurücktreten. Bei Bestehen eines Erbvertrags muss ein Rücktrittsrecht vereinbart worden sein, um einen Rücktritt zu ermöglichen. Praxishinweis Ist ein Rücktritt vom Erbvertrag nicht möglich, so sollte geprüft werden, ob ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / G. Familienrechtliche Anordnungen in der letztwilligen Verfügung

Rz. 99 In letztwilligen Verfügungen können auch familienrechtliche Anordnungen eine Rolle spielen. Von praktischer Bedeutung sind insb. zwei Bereiche: Das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge ergeben sich aus § 1626 Abs. 1 BGB...mehr

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FF 12/2023, Berücksichtigun... / Leitsatz

1. Für den Wert der Scheidung ist dem aus den Einkünften folgenden Wert ein Anteil von 5 % des um Schulden und Freibeträge bereinigten Vermögens der Eheleute hinzuzurechnen. 2. Die Freibeträge werden für jeden Ehegatten in Höhe von 60.000 EUR und für jedes gemeinsame Kind, das noch nicht wirtschaftlich verselbstständigt ist, in Höhe von 30.000 EUR angesetzt. Ein Kind ist rege...mehr

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FF 12/2023, Herausgabe der ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten über die Herausgabe eines Einfamilienhauses. [2] Die Antragstellerin ist die Schwiegermutter der Antragsgegnerin. Ihr gehört das verfahrensgegenständliche Einfamilienhaus, die ehemalige Ehewohnung ihres Sohnes und der Antragsgegnerin. Der Ehemann ist ausgezogen; die Antragsgegnerin bewohnt es mit dem gemeinsamen erwachsenen Sohn. Einen Mietvert...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Bestimmungen über die Vermögenssorge des geschenkten Vermögens

Rz. 159 Da die Zahl der Scheidungen in Deutschland stetig zu nimmt, besteht immer häufiger das Interesse von Schenkern, die Verwaltung von an Minderjährige verschenktem Vermögen durch ein bestimmtes Elternteil zu verhindern. Beispielseise, wenn Großeltern schon lebzeitig Teile ihres Vermögens auf ihren noch minderjährigen Enkel übertragen, möchten sie i.d.R. nicht, dass im F...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / B. Unterhaltsansprüche und Erbfall

Rz. 14 Auch nach einer Scheidung kann ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des unterhaltspflichtigen Erblassers nach Maßgabe der §§ 1569–1586b, 1933 S. 3 BGB beibehalten, obwohl sein Erbrecht nach § 1933 S. 1 BGB erlischt. Nachfolgend werden die Auswirkungen des Todes auf einige Unterhaltsansprüche kurz beleuchtet. I. Anspruch der werdenden Mutter eines Erben...mehr

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AGS 12/2023, Erstreckung de... / I. Sachverhalt

Der Antragsgegnerin ist Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten für die Ehesache bewilligt worden. Als Folgesache war nur der Versorgungsausgleich anhängig. Nachdem das FamG Termin in der Ehesache bestimmt hatte, reichte der Verfahrensbevollmächtigte des Ehemanns die Ablichtung eines notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrags ei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Grundstückserwerb durch Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 803 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 4 GrEStG, der den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers von der Besteuerung ausnimmt.[1241] Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung wirksam besteht.[1242] Grundstücksübertragungen zwischen Verlobten ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / D. Probleme bei der Beteiligung Minderjähriger

Rz. 128 Sollen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögensgegenstände auf minderjährige Kinder übertragen werden, ist aus Beratersicht vorab zu prüfen, inwieweit die Eltern von einer Vertretung ihres Kindes ausgeschlossen und ob familiengerichtliche Genehmigungen des Übergabevertrags (siehe hierzu nachfolgend Rdn 129 ff.) erforderlich sind. Durch die Beteiligung von Mind...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Auswirkung des Todes auf Folgesachen

Rz. 77 Wie sehen die Folgen des Todes während des Scheidungsverfahrens für eventuelle Folgesachen wie den Zugewinn aus? Das Verfahren hat sich in der Hauptsache durch den Tod erledigt. Der Tod des Erblassers ist hier eine Tatsache, die eine ursprünglich zulässig und begründete Klage nachträglich gegenstandslos – entweder unzulässig oder (wie hier) unbegründet – macht.[105] §...mehr

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AGS 12/2023, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Die Beteiligten sind seit 2021 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Die vormalige Ehewohnung, die im Alleineigentum des Antragstellers steht, wurde nach der Trennung von der Antragsgegnerin bewohnt. In dem daraufhin geführten Wohnungszuweisungsverfahren hatte das FamG durch Beschluss den Herausgabeantrag des Ehemannes zurückgewiesen, jedoch zu seinen Gunsten eine monatliche N...mehr