Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / c) Der spätere unbedachte Verkauf

Da es sich bei der Anschaffung eines Grundstücks (§ 23 Abs. 1 S. 2–4 EStG) nicht nur um einen Kauf handeln kann, sondern auch um andere entgeltliche Geschäfte mit geldwerten Leistungen, wie beispielsweise den Erhalt eines Grundstücks zur Abgeltung der Zugewinnausgleichsforderung, und eine Anschaffung auch bei einer Entnahme vorliegt (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG), muss der Erwerber...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / b) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – Falle statt Rettung!

Ein "Gewinn" aus privaten Veräußerungsgeschäften von Immobilien ist nicht zu versteuern, wenn sie entweder genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). Sind die Ehegatten Miteigentümer der Imm...mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die vom Amtsgericht ausgesprochene Scheidung ihrer Ehe. [2] Sie schlossen im Mai 1999 die Ehe, aus der eine inzwischen volljährige Tochter und der im Mai 2006 geborene Sohn T. hervorgegangen sind. Sie trennten sich im September 2016. Der Sohn blieb in der Obhut der Antragsgegnerin, die mit ihm das im hälftigen Miteigentum der Betei...mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 2 Anmerkung

Probleme des Praktikers mit dem Scheidungsverbund Die Antragsgegnerin beantragte im Scheidungsverfahren die Abänderung eines über Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs. Der Antrag war als "Stufenantrag auf Auskunft zum Kindesunterhalt und auf Abänderung eines Unterhaltstitels im isolierten Verfahren" überschrieben. Allerdings wurde für die letzte Stufe ein Abänderungs- und...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der zeitlich begrenzte Zwang zum Getrenntleben

Rz. 311 Kommen Eheleute zu der Erkenntnis, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie geschieden werden wollen, können sie nicht unmittelbar die Scheidung einreichen. Zwar kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 S. 1 BGB). Gleichwohl müssen die Ehegatten mindestens noch ein Jahr voneinander getrennt leben, um geschieden zu werden. Eine Ausnahme bi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Berücksichtigung von Steuern, Aufwendungen und Kosten

Rz. 1535 In eine Unterhaltsberechnung ist nur derjenige Teil des Einkommens einzubeziehen, der zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs zur Verfügung steht und bisher dafür eingesetzt wurde bzw. bei Anlegung eines objektiven Maßstabs dafür eingesetzt werden könnte.[1661] Dies ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.[1662] Rz. 1536 Die Berechnung erfolgt, in dem von den Br...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Einsatzzeitpunkt

Rz. 1245 Ein Anspruch nach § 1573 I BGB besteht nur, wenn der Betroffene zu bestimmten Einsatzzeitpunkten keine eheangemessene Arbeit gefunden hat. Solche Einsatzzeitpunkte sind: Rz. 1246 Der Be...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 1001 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[1024] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 136...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versöhnung

Rz. 2186 Versöhnen sich die Beteiligten, statt das Scheidungsverfahren durchzuführen, sind Scheidungsfolgenvereinbarungen ersichtlich gegenstandslos. Es handelt sich um Vereinbarungen, die für den Fall der Ehescheidung geschlossen werden. Die Regelungen kommen daher schlicht nicht zur Anwendung. Widerruflich sind in diesem Fall Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch nicht. Die...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 2009 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1302 § 1573 Abs. 1 BGB, der den Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit behandelt, enthält im Wortlaut den Einsatzzeitpunkt "Scheidung der Ehe". Ein solcher Hinweis fehlt in § 1573 Abs. 2 BGB. Der BGH verweist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass die in § 1573 Abs. 3 und 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch nach § 1573 Abs...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Grundlagen des Unterhaltsrechts

Rz. 36 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten. ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Kindesunterhalt als Folgesache, § 137 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Alt. 1) FamFG

Rz. 207 Kindesunterhalt kann als Folgesache geltend gemacht werden, sofern es die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind betrifft mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger. Grundsätzlich wird Kindesunterhalt allerdings außerhalb des Scheidungsverbunds beantragt, da Unterhalt nicht erst ab Rechtskraft der Scheidung benötigt ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Zeitpunkt der Erwerbsobliegenheit nach der Trennung

Rz. 414 Gem. § 1569 S. 1 BGB obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Dies gilt allerdings nach der Vorschrift ausschließlich für die Zeit nach der Scheidung. Für die Zeit der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung kann der bei Trennung nicht oder nicht in vollem Umfange erwerbstätige Ehegatte gem. § 1361 Abs. 2 BGB nur dann darauf verwiesen werd...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1209 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unterhaltslasten

Rz. 1569 Unterhaltszahlungen sowohl für alle minderjährigen Kinder als auch nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB privilegierten volljährigen Kinder, unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches, stellen ehebedingte Verbindlichkeiten dar und sind zu berücksichtigende Abzüge. Rz. 1570 Dasselbe gilt für sonstige Unterhaltsberechtigte, für die bereits während bestehender Ehe Unt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Einkommen aus Vermögen

Rz. 497 Einkünfte aus Vermögen, z.B. Zinsen oder auch sonstige Gebrauchsvorteile, sind ggf. dem Einkommen des Berechtigten zuzurechnen. Rz. 498 Nach Scheidung der Ehe ist ggf. durch den Berechtigten auch der Stamm des Vermögens zu verwerten, es sei denn, die Verwertung ist unwirtschaftlich oder wäre unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Vereinbarungen

Rz. 1317 Die überwiegende Zahl unterhaltsrechtlicher Streitigkeiten wird um den Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB geführt. Dies liegt vor allem daran, dass das Interesse des Unterhaltsberechtigten dahin geht, möglichst einen unbefristeten Unterhaltsanspruch zu erlangen, um dauerhaft gesichert zu sein. Dem Unterhaltspflichtigen geht es darum, durch Befristung des Un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 975 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 976 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Das erste EheRG vom 14.6.1976

Rz. 11 Erst das erste EheRG vom 14.6.1976[13] führte mit Wirkung vom 1.7.1977 allgemein an Stelle des Verschuldensprinzips das Zerrüttungsprinzip in das Scheidungsrecht ein. Eine Ehe konnte von nun an geschieden werden, wenn sie gescheitert war, unabhängig davon, aus welchen Gründen dies geschah. Rz. 12 Dem bis dahin geltenden Recht war die einverständliche Scheidung unbekann...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zulässige Regelungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 370 Rechtswirksam ist jedoch eine Vereinbarung über abweichende Fälligkeitszeitpunkte oder über die Art des zu erbringenden Trennungsunterhalts. Die Vereinbarung darf keine wesentliche Verkürzung oder einen Verzicht beinhalten.[389] Der Verpflichtete kann dem Berechtigten durch Vereinbarung beispielsweise einen Pkw zur Verfügung stellen,[390] ihm eine Wohnung überlassen[...mehr

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Literaturverzeichnis

Bamberger/Roth, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Aufl. 2023 Bergschneider (Hrsg), Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 5. Aufl. 2017 Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 7. Aufl. 2022 Bergschneider/Hamm, Formularbuch Familienrecht, 6. Aufl. 2022 Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 7. Aufl. 2013 Brambring, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten, 8. Au...mehr

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Vorwort

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 142.800 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Scheidungen gegenüber 2020 um knapp 1.100 oder 0,7 % gesunken. Bereits im Vorjahr war sie um 3,5 % zurückgegangen. Seit 2012 ist die Zahl der Scheidungen jährlich gesunken, mit Ausnahme eines leichten Ansti...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Verbundfähigkeit des Antrags

Rz. 205 Verbundfähig ist als Folgesache der nacheheliche Unterhaltsanspruch der Eheleute sowie der Kindesunterhalt, vgl. § 137 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FamFG. Familiensachen können nicht in den Verbund nach § 137 FamFG aufgenommen werden, wenn die Entscheidung nicht für den Fall der Scheidung zu treffen ist. Aus dem Bereich des Unterhalts sind dies vor allem der Getrenntlebensunter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Das Ehegesetz vom 6.7.1938

Rz. 10 Diese Rechtslage wirkte fort bis zur Einführung des Ehegesetzes von 1938.[12] Entscheidend verändert wurde die rechtliche Situation dadurch, dass im Ehegesetz neben Verschuldenstatbeständen auch ein Zerrüttungstatbestand in das Ehescheidungsverfahren eingeführt wurde. Der Anspruch auf Unterhalt hing aber nach §§ 58 ff. EheG vom Anteil der Schuld an der Scheidung incl. ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Außerkrafttreten nach § 56 FamFG

Rz. 407 Die einstweilige Anordnung tritt nach § 56 Abs. 1 bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft, es sei denn, das Gericht hat einen früheren Zeitpunkt bestimmt. Erforderlich ist dafür die Rechtskraft einer anderweitigen Regelung in der betreffenden Unterhaltssache. Dies hat der Gesetzgeber nunmehr in § 56 Abs. 1 S. 2 FamFG eindeutig angeordnet, um einen ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 1690 Beim nachehelichen Unterhalt gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit zum Lebensbedarf nach § 1578 Abs. 2 BGB.[1827] Diese Kosten entstehen in der Regel mit Rechtskraft der Scheidung, weil sodann die Familienversicherung erlischt, § 10 Abs. 1 SGB V. Ist der Unterhaltsberechtigte nicht aufgrund eigener Erwerbstätigkeit kranken...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Sonderfall: Der quasi-nacheheliche Unterhaltsanspruch

Rz. 970 Einen Sonderfall bildet der quasi-nacheheliche Unterhaltsanspruch nach §§ 1933 S. 3, 1569 ff. BGB. Stirbt der Unterhaltsverpflichtete zum Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten, waren die materiellen Voraussetzungen[965] für die Scheidung der Ehe gegeben, hatte der Verstorbene die Scheidung beantragt oder nach Beantragung durch die Unterhaltsberechtigte der Scheidung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Bemessungszeitpunkt

Rz. 513 Bemessungszeitpunkt für die Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse ist zunächst der Zeitpunkt der Trennung. Rz. 514 Hinweis Der Unterhaltsberechtigte darf zur Berechnung der ehelichen Lebensverhältnisse deshalb nicht etwa frei einen früheren Zeitraum der Eheführung wählen, in welchem eventuell ein besonders hohes Konsumverhalten der Eheleute zu verzeichnen war....mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Wirksamkeit von Unterhaltsbeschlüssen

Rz. 170 Nach § 120 Abs. 2 S. 1 FamFG sind Beschlüsse mit Wirksamwerden kraft Gesetzes vollstreckbar, ohne dass es hierzu einer Vollstreckbarerklärung des Gerichts bedarf.[218] Dies ist auch bei der in § 120 Abs. 1 FamFG angeordneten entsprechenden Anwendung der weiteren Vorschriften der ZPO, d.h. der §§ 704 ff. ZPO, zu beachten. Das "Wirksamwerden" i.S.d. Vorschrift ist gere...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Eheliche Lebensverhältnisse

Rz. 892 Wird eine Ehe durch Tod aufgelöst, also gerade nicht geschieden, so erlischt damit die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten für die Zukunft, §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB. Anderes gilt im Falle der Scheidung. Ist ein Unterhaltstitel für die Zeit nach Scheidung der Ehe geschaffen, sei es als Folgesache der Scheidung, sei es als isolierter Beschluss, geht nac...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Rz. 1427 Nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt sich das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt, dass ein Ehegatte vor dem anderen den "nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eheleute angemessenen Unterhalt" verlangen kann. Die Bestimmungen sind inhaltsgleich[1478] und sind maßgebend für die Unterhaltsbemessung nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 324 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts. Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist. Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit des Anspruch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 789 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

Rz. 839 Während der Zeit der Trennung der Beteiligten und noch vor Scheidung der Ehe finden Eheleute häufig eine Gesamtvereinbarung, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt einschließt. So, wie die Anspruchsgrundlagen für Trennungsunterhalt (§ 1360a BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden sind, muss auch in der Beurkund...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1276 Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden muss. Wird e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Zahlungsantrag

Rz. 794 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 886 Anders stellt sich die Situation im Falle gewillkürter Erbfolge dar, §§ 2077, 2268 BGB . Die Frage der Fortgeltung des testamentarischen Willens des Erblassers bedarf danach der Auslegung, und zwar in der folgenden Reihenfolge:[878]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vom Normalverlauf abweichende Einkommensentwicklung

Rz. 1524 Eine normale Weiterentwicklung des in der Ehe angelegten Erwerbseinkommens liegt vor, wenn der für eine Einkommenssteigerung entscheidende berufliche Aufstieg noch vor der Trennung lag. Rz. 1525 Für den Zeitpunkt nach der Trennung gilt dies nicht, da eine gemeinsame Weiterentwicklung nach Trennung der Beteiligten nicht mehr vorliegt. Prägend bleibt aber, wenn sich da...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Unterhaltskonkurrenz zwischen geschiedenem und neuem Ehegatten

Rz. 1948 Der BGH hatte in mehreren Entscheidungen seit dem 28.2.2007 [2083] die ehelichen Lebensverhältnisse abweichend von der bis dahin geltenden Rechtsprechung bewertet. Danach waren alle nach der Scheidung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen entstehenden Unterhaltspflichten ebenso eheprägend wie nach der Scheidung von ihm begründete Verbindlichkeiten.[2084] Dies sollte un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 2104 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch de...mehr

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FF 09/2023, Der neue Väterreport und das Familienrecht

Jochem Schausten Das Familienministerium hat kürzlich den neuen Väterreport veröffentlicht, der einen umfassenden Einblick in die aktuelle Situation der Väter in Deutschland bietet. Dieser Bericht ist auch für uns Familienrechtler von Bedeutung, da er das Thema Väterbeteiligung im Familienrecht in den Fokus rückt und die Notwendigkeit betont, die Rechte und Verantwortlichkeite...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Einzelfälle

Rz. 1403 Hat der Unterhaltsberechtigte für den anderen Ehepartner besondere Opfer erbracht, kann dies zu einem Unterhaltsanspruch nach § 1576 BGB führen. Hierzu gehört etwa die Pflege von Angehörigen des anderen Ehepartners. Hat der Unterhaltsberechtigte etwa jahrelang Eltern des Ehegatten gepflegt, ist unabhängig von der Frage eines unbefristbar auszugleiche...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 1722 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[1864] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialvers...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 2005 Eheverträge werden von Scheidungsfolgenvereinbarungen dadurch abgegrenzt, dass ein Vertrag dann ein Ehevertrag ist, wenn er die Eingehung einer Ehe notwendig voraussetzt und nicht auf eine bevorstehende oder eingeleitete Scheidung bezogen ist. Rz. 2006 Die Trennungsvereinbarung hat demgegenüber einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Beginn der Ausbildung

Rz. 1358 Der Berechtigte muss die Ausbildung sobald als möglich nach Scheidung der Ehe aufnehmen. Da ein fester Einsatzzeitpunkt vom Gesetz nicht vorgesehen ist, kann sich die Ausbildung auch an die Beendigung der Pflege und Erziehung gemeinschaftlicher Kinder oder einer Erkrankung anschließen, die bisher eine Ausbildung verhindern haben. Rz. 1359 Der Berechtigte kann sich ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Einsatzzeitpunkt Betreuungsunterhalt

Rz. 1150 Der Grundsatz der Eigenverantwortung hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt regelmäßig nur dann gegeben ist, wenn ab Rechtskraft der Scheidung ohne zeitliche Lücke ein Unterhaltstatbestand vorlag. Ansonsten ist der Unterhaltsanspruch erloschen. Rz. 1151 Der Einsatzpunkt ergibt sich für die einzelnen Unterhaltstatbestände, wie sie in §§ 1571, 1572,...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Rang des Unterhaltsberechtigten

Rz. 1841 In § 1609 BGB sind die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigten nach der folgenden Rangfolge geregelt: (1) § 1609 Nr. 1 BGBmehr