Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Bildung einer Bewertungseinheit

Die Bildung einer Bewertungseinheit verlangt das Vorliegen folgender kumulativ zu erfüllender Voraussetzungen: Zusammenfassung von zulässigen Grund- und Sicherungsgeschäften (Designation) Als abzusichernde Grundgeschäfte kommen Forderungen und Verbindlichkeiten in Betracht, aber auch schwebende Geschäfte (z. B. noch nicht erfüllte Anschaffungs- bzw. Veräußerungsgeschäfte; auch...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / Zusammenfassung

Überblick Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Unternehmen außerhalb der EU (oder beispielsweise Großbritannien) valutieren zum Teil in der betreffenden Fremdwährung. Vom deutschen Unternehmen sind sie nach § 244 HGB in Euro zu bilanzieren. Zwischen dem Entstehen der Forderung oder der Verbindlichkeit und deren Fälligkeit können sich infol...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.5 Vermeidung des Währungsverlustes

In beiden Beispielen wären ohne Sicherungsgeschäft dem Verkäufer aus der Warenlieferung und dem Käufer aus der Lieferung der Maschine "Verluste" entstanden. Im Ergebnis kommt es durch die Änderung des Wechselkurses nicht zu einer Minderung des Geschäftserfolgs. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Warenforderung und der Verbindlichkeit aus dem Kauf der Maschine werden auch die F...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2.1 Hedge-Geschäfte: Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges

Bei den Hedge-Geschäften wird grundsätzlich unterschieden zwischen: Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges. Beim Micro-Hedging wird ein einzelnes Grundgeschäft durch ein einzelnes Sicherungsgeschäft unmittelbar betrags- und zeitidentisch abgesichert. Dem entsprechen die vorstehend mitgeteilten Beispiele. Handelsrechtlich wird allgemein anerkannt, dass beim Micro-Hedging nicht ge...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1 Handelsbilanz

2.1.1 Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft Einem Kursrisiko unterliegende Geschäfte werden von Unternehmen häufig durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Zu unterscheiden sind: Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft ist das zu sichernde Geschäft. Dieses kann einem Marktpreis- (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechsel-/Devisenkurse, Indizes) oder Bonitätsrisiko unterlie...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 1 Gründe für eine Absicherung bei Fremdwährungsgeschäften

1.1 Forderungen in Fremdwährung Zwischen der Entstehung einer Forderung und deren Fälligkeit können sich infolge einer Änderung des Fremdwährungskurses gegenüber dem Euro Währungsverluste ergeben. Praxis-Beispiel Warenlieferung an Unternehmer in den USA Der deutsche Unternehmer V liefert am 30.9.01 an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 130.000 USD. Die Forderung ist am ...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2 Absicherung von Währungskursrisiken

2.1 Handelsbilanz 2.1.1 Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft Einem Kursrisiko unterliegende Geschäfte werden von Unternehmen häufig durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Zu unterscheiden sind: Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft ist das zu sichernde Geschäft. Dieses kann einem Marktpreis- (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechsel-/Devisenkurse, Indizes) oder Bonitä...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3.1 Handelsbilanz

3.1.1 Drohverlustrückstellung Bei einer Bewertungseinheit aus Grund- und Sicherungsgeschäft ist das Risiko des Grundgeschäfts durch das Sicherungsgeschäft abgesichert. Ein Verlust kann daher nur aus dem Sicherungsgeschäft drohen. Er ergibt sich, wenn der Erfüllungskurs des Sicherungsgeschäfts niedriger ist als der Terminkurs am Bilanzstichtag. Es ist zum Bilanzstichtag eine R...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.3 Steuerbilanz

Die Ergebnisse der in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten sind auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Insoweit stellt die Vorschrift eine besondere Ausprägung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes dar.[1] Werden daher in der Handelsbilanz durch die Bildung von Bewertungseinheiten finanzw...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3.1.2 Abzinsung

Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen.[1] Der Verpflichtungsüberschuss aus einem Sicherungsgeschäft besteht längstens bis zum Zeitpunkt, in dem das Grundgeschäft fällig wird. Dann hat das Sicherungsgeschäft seinen Zweck erfüllt. In Fällen wie in den vorstehenden Beispielen besteht der Verpflichtungsüberschuss nicht län...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2.3 Abbildung der Bewertungseinheit

Zur Abbildung der sich im Rahmen einer Bewertungseinheit ergebenden gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme sind mit der Einfrierungs- und der Durchbuchungsmethode grundsätzlich 2 Verfahren zulässig, wobei die angewandte Methode dem Grundsatz der Stetigkeit unterliegt. Bei der Einfrierungsmethode werden die Wertänderungen bzw. die Änderungen der Zahlungsströme von Gru...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 1.1 Forderungen in Fremdwährung

Zwischen der Entstehung einer Forderung und deren Fälligkeit können sich infolge einer Änderung des Fremdwährungskurses gegenüber dem Euro Währungsverluste ergeben. Praxis-Beispiel Warenlieferung an Unternehmer in den USA Der deutsche Unternehmer V liefert am 30.9.01 an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 130.000 USD. Die Forderung ist am 30.3.02 fällig. Zum Zeitpunkt d...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.2 Fremdwährungsforderungen absichern

Im Beispiel oben ist die Forderung des V bei Fälligkeit zum 30.3.02 durch die Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 7.143 EUR im Wert gesunken. Das Kursrisiko, durch Erhöhung des Wechselkurses der Fremdwährung einen Verlust zu erleiden, kann V durch folgendes Sicherungsgeschäft absichern: V verpflichtet sich, an die Bank B am 30.3.02 130.000 USD zu zahlen. Zur Erfüllung tritt...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.4 Devisentermingeschäft

Die Devisengeschäfte, die V und K mit der Bank B geschlossen haben, sind Termingeschäfte, genauer Devisentermingeschäfte. Hierbei werden Geldbeträge unterschiedlicher Währungen ausgetauscht. Der Erfüllungszeitpunkt für den Austausch der Geldbeträge liegt in der Zukunft. Die Preise werden bereits beim Abschluss des Geschäfts fest vereinbart. Der für den Erfüllungszeitpunkt ver...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3 Drohende Verluste aus Absicherungsgeschäften

Trotz Absicherung durch Hedge-Geschäfte können sich zum Bilanzstichtag Verluste ergeben. Praxis-Beispiel Drohender Verlust aus dem Sicherungsgeschäft zum Bilanzstichtag Der deutsche Unternehmer V liefert am 30.9.01 an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 100.000 EUR. Die Rechnung wird in USD ausgestellt und ist am 30.3.02 fällig. Zum Zeitpunkt der Lieferung besteht der W...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2 Bewertungseinheiten

Die Kursverluste wurden nach den vorstehenden Ausführungen abgesichert durch die Verknüpfung der Grundgeschäfte mit den Sicherungsgeschäften. Man spricht hier von Hedge-Geschäften. Bei einer Einzelbewertung von Grund- und Sicherungsgeschäft werden die zum Bilanzstichtag bestehenden Risiken berücksichtigt. Werden aber das Grundgeschäft und das Sicherungsgeschäft zu einer Bewe...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3.1.1 Drohverlustrückstellung

Bei einer Bewertungseinheit aus Grund- und Sicherungsgeschäft ist das Risiko des Grundgeschäfts durch das Sicherungsgeschäft abgesichert. Ein Verlust kann daher nur aus dem Sicherungsgeschäft drohen. Er ergibt sich, wenn der Erfüllungskurs des Sicherungsgeschäfts niedriger ist als der Terminkurs am Bilanzstichtag. Es ist zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für drohende Verl...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.3 Fremdwährungsverbindlichkeiten absichern

Fremdwährungsverbindlichkeiten können entsprechend den Fremdwährungsforderungen durch Devisengeschäfte gegen Kursverluste abgesichert werden. Um das Kursrisiko aus dem Kauf der Maschine im Beispiel 2 abzusichern, kauft K am 30.9.01 bei der Bank B zum an diesem Tag bestehenden Wechselkurs 130.000 USD für 100.000 EUR. Beide Zahlungen sind am 30.3.02 fällig. K tritt die Forderung ge...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3.2 Steuerbilanz

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen in der Steuerbilanz nicht gebildet werden.[1] Das gilt aber nicht für drohende Verluste als Ergebnisse aus Bewertungseinheiten.[2] Damit sind in der Steuerbilanz Rückstellungen wie in der Handelsbilanz[3] für Verluste zu bilden, die aus im Rahmen von Bewertungseinheiten abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 2. Haftungsschuldner

Haftung nach § 69 AO bedeutet das Einstehenmüssen für die Schuld eines Dritten, so dass sich Haftungs- und Steuerschuldnerschaft gegenseitig ausschließen (BFH v. 8.3.2022 – VI R 19/20, BStBl. II 2022, 633; BFH v. 23.6.2020 – VII R 56/18, BFH/NV 2021, 217 = AO-StB 2021, 7 (Tormöhlen); BFH v. 2.10.2017 – BFH v. 24.10.2017 – VII B 99/17, BFH/NV 2018, 933; BFH v. 21.6.2022 – VII...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 5. Kausaler Haftungsschaden

Auf der Pflichtverletzung muss kausal der Schaden des Fiskus beruhen, für den der Geschäftsführer einzustehen hat (BFH v. 15.11.2022 – VII R 23/19, BB 2023, 661). Dabei gilt die Adäquanztheorie, wonach die entsprechende Pflichtverletzung nach allgemeiner Betrachtung und erfahrungsgemäß für den Schadenseintritt ursächlich sein muss, hypothetische Kausalverläufe bleiben außer ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Rz. 66 Einführung von Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Der BFH hat in seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001 [1] sowie dem dazu ergangenen Beschluss vom 10.5.2001[2] ausführlich zu Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise Stellung bezogen.[3] Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass nach damals gültigem Recht außerhalb der Buch...mehr

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Steuerliche Folgen der Löschung einer Limited im britischen Register

Kommentar Wird eine Limited nach dem 31.12.2020 im britischen Handelsregister (Companies House) gelöscht, hat dies auch Folgen für die Besteuerung der Gesellschaft in Deutschland. Welche das sind, hat die Finanzverwaltung nun dargelegt. Zivilrechtliche Behandlung Betroffen sind alle nach dem Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gegründeten Unternehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Der Verfahrensabschluss

Rz. 11 Nach dem OWiG gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren zu beenden: Es kann eine Verfahrenseinstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 170 Abs. 2 S. 1 StPO erfolgen, sofern aufgrund der Ermittlungen eine Ordnungswidrigkeit nicht erwiesen werden kann.[1] Ferner kann das Verfahren gem. § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt werden, wenn die Verfolgung trotz Verwirklic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!

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Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma einen ...mehr

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Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Umsatzsteuerschuld und Umsatzsteuererstattung vom Vorjahr

Unternehmer Köpi zahlt die USt-Vorauszahlung November 01 von 2.500 EUR im Januar 02. Für Dezember 01 erhält er eine USt-Erstattung von 1.500 EUR, die im Februar 02 überwiesen wird. Buchungsvorschlag in 01:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Oldtimer / 1 So kontieren Sie richtig!

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Begrenzter Abzug der Verbindlichkeiten, § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 116 Schulden werden abgezogen bis max. die Hälfte des Vermögens noch verbleibt, und zwar nur von dem Vermögen, auf dem sie lasten; haften die Ehegatten als Gesamtschuldner, so werden jedem Ehegatten nach seiner Beteiligung im Innenverhältnis die Verbindlichkeiten zugewiesen, im Zweifel ist § 426 BGB (Gesamtschuldnerausgleich) anzuwenden.[74] Rz. 117 Überschuldetes Vermöge...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Vermögensverhältnisse

Rz. 343 Vermögen kann nur soweit berücksichtigt werden, als es nicht schon beim Einkommen (z.B. durch Erträge) berücksichtigt worden ist. Die Vermögensverhältnisse der Beteiligten sind, wie sie sich auf der Grundlage ihres Vermögens objektiv ergeben, zu berücksichtigen.[301] Die Wertangaben der Parteien stellen dabei widerlegbare Hilfstatsachen für die Richtigkeit des festzu...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Formvorschriften bei Schuldbeitritt

Rz. 116 Fraglich war, ob die Form- und Inhaltsvorschriften des § 3a RVG auch dann zur Anwendung kommen, wenn ein Dritter sich verpflichtet, das zwischen dem Auftraggeber und Anwalt vereinbarte Honorar mit zu übernehmen (= Schuldbeitritt). Diese Frage hat der BGH zwischen entschieden. Vom Schuldbeitritt ist die Schuldübernahme zu unterscheiden (bei letzterer wird der bisherig...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 543 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[512] Rz. 544 Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[513] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 Fam...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung, § 36 FamGKG

Rz. 197 Wenn in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit die Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Verfahrenswert nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts; § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG. § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für die Beurkundung geltenden besonderen Geschäfts- und Bewertungsvorschriften d...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 107 § 100 Güterrechtliche Angelegenheitenmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Praxistipps/Berechnungsbeispiele

Rz. 127 Praxistipp In der Praxis hat es sich bewährt, vor der Abrechnung gegenüber dem Mandanten sich bei notariell beurkundeten Eheverträgen mit dem Notar bezüglich des Wertes abzustimmen, sonst sind Rückfragen des Mandanten vorprogrammiert. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anwaltliche Tätigkeit möglicherweise insgesamt mehr umfasst hat, als lediglich die Beurk...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

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Aufwandsentschädigung des A... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Aufwandsentschädigungen für eine Mietwohnung, handelt es sich um Barlohn, welcher im Regelfall steuerpflichti...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Zeitpunkt der Wertberechnung, § 34 FamGKG

Rz. 180 Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in dem jeweiligen Rechtszug entscheidend, § 34 S. 1 FamGKG. In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend, § 34 S. 2 FamGKG. Diese beiden Anwendungsfälle sind voneinander zu unterscheiden. Rz. ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VI. Änderung der Bewilligung, Überprüfung und anlassbezogene Mitteilungspflichten

Rz. 179 § 120a ZPO regelt die Möglichkeiten einer gerichtlichen Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Sofern der Antragsteller seine Mitwirkung verweigert, nur ungenügende Angaben macht, Änderungen unrichtig oder nicht unverzüglich mitteilt, kann dies zu einer Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe führen. Anwälte sollten ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der e...mehr

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Aufwandsentschädigung des A... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine pauschale Aufwandsentschädigung für eine Mietwohnung

Wolfgang Müller ist Außendienstmitarbeiter des Unternehmers Hans Groß. Hans Groß betraut Wolfgang Müller mit einem Außendienstbezirk im Umkreis von Hamburg. Dadurch ist Wolfgang Müller gezwungen, von Saarbrücken nach Hamburg umzuziehen. Hans Groß zahlt Wolfgang Müller für die Mietwohnung in Hamburg eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. monatlich 250 EUR. Buchungsvorsc...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Freistellungs- oder Zahlungsanspruch?

Rz. 232 Voraussetzung für einen Antrag auf Zahlung (Leistung): Der Mandant hat diesen Betrag bereits an den Rechtsanwalt bezahlt, der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt zur Geltendmachung, und der Gegner wurde diesbezüglich in Verzug gesetzt. Ist die Rechnung vom Mandanten nicht bezahlt worden, hat dieser insoweit gegen den Beklagten nur einen Freistellungsanspruch. Allerdi...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / IX. Übrige Kindschaftssachen, § 46 FamGKG

Rz. 504 Wenn Gegenstand einer Kindschaftssache eine vermögensrechtliche Angelegenheit ist, gelten § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für eine Beurkundung geltenden besonderen Geschäftswert- und Bewertungsvorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes entsprechend, § 46 Abs. 1 FamGKG. Rz. 505 Bei Pflegschaften für einzelne Rechtshandlungen bestimmt sich der...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Umstände des Einzelfalls

Rz. 310 Unter die Umstände des Einzelfalls fallen alle Kriterien, die in den übrigen Kriterien nicht eingeordnet werden können. Die Abgrenzung ist zum Teil schwierig, da manche Kriterien sowohl in den einen als auch den anderen Bereich fallen können. Rz. 311 Aus Rechtsprechung und Literatur zu den Umständen des Einzelfalls:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Auffangwert, § 42 FamGKG

Rz. 290 Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 42 Abs. 1 FamGKG. Soweit in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt, ist er unter Berüc...mehr