Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderkündigungsrecht

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / d) Sonderkündigungsrechte

Seit den Apollo-Optik-Entscheidungen (v. 20.5.2003 BB 2003, 2254) steht fest, dass im Rahmen eines Franchisevertrags eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund nicht vereinbart werden kann, da eine solche Regelung gegen das gesetzliche Wertungsmodell des § 314 Abs. 1 BGB verstößt. Entsprechend sind auch sog. Sonderkündigungsrechte zu behandeln, d.h. wenn diese zu einer vo...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / d) Zweifamilienhauskündigung

Gemäß § 573a BGB kann ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen auch ohne Vorliegens eines berechtigten Interesses gekündigt werden. Das klingt einfach, macht aber immer wieder Schwierigkeiten, wenn es darum geht festzustellen, was alles mitzählt. Zunächst hatte der BGH (NZM 2008, 682) entschieden, d...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 1. Abwicklungsvertrag – vorzeitiges Ausscheiden, sog. Turboklausel – Schriftform

Eine in der Praxis häufig zu findende Vereinbarung sieht vor, dass ein Abwicklungsvertrag für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsieht, nach seiner Wahl, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, sog. Turboklausel. Eine solche Erklärung bedarf gem. § 623 BGB zwingend der gesetzlichen Schriftform (BAG, Urt. v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14, NZA 2016, 36...mehr

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zerb 7/2016, Nachfolgegesta... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf Enkelkinder

Die Enkelkinder könnten dann in einem zweiten Schritt an der Gesellschaft beteiligt werden, indem M und F in Höhe der Schenkungsteuerfreibeträge von zur Zeit 200.000 EUR pro Enkelkind und Großelternteil Kommanditanteile an die Enkelkinder übertragen. Die direkte Beteiligung der Enkelkinder bereits bei der Gründung der Gesellschaft bietet sich nicht an, da dann für jedes Enke...mehr

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zerb 5/2016, Keine Schenkun... / Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Das Verfahren sei nicht durch den Tod der Erblasserin unterbrochen, weil der Kläger als derjenige Miterbe, der bislang nicht am Verfahren beteiligt gewesen sei, in die Parteistellung seiner Mutter eingetreten sei. Dem Kläger stehe ein Herausgabeanspruch nicht zu. Denn die Beklag...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.6 Exkurs: Individualkündigungen im Vorfeld der Insolvenz

Rn 15a Befindet sich der Emittent in finanziellen Schwierigkeiten, droht ihm u. U. sogar schon die Insolvenz und beruft er deshalb eine Gläubigerversammlung ein, die über Sanierungsbeiträge der Anleihegläubiger beschließen soll, wird das in der Praxis häufig von Schuldverschreibungsgläubigern zum Anlass genommen, die Anleihe außerordentlich wegen Vermögensverschlechterung zu...mehr

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Dienstwohnung / 4.8 Tod des Beschäftigten

Verstirbt der Beschäftigte, dem eine Werkdienstwohnung überlassen war, so finden die §§ 563ff. BGB Anwendung.[1] Auf die Ausführungen im Gliederungspunkt 3.8 zu den Werkmietwohnungen wird verwiesen. Daneben besteht das Sonderkündigungsrecht nach § 576b BGB.mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.5 Wahlrecht hinsichtlich der Kündigungsfristen

Die verkürzten Kündigungsfristen des § 576 BGB sind für einen Vermieter besonders dann wichtig, wenn er nach dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, welches damit beendet ist, die Wohnung für einen neuen Beschäftigten benötigt und schnellstmöglich frei haben will. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann es aufgrund der ...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.2 Fortsetzung des Mietverhältnisses

§ 563a BGB enthält eine Sonderregelung, wenn mehrere Personen gemeinsam Mieter waren. Das Mietverhältnis wird mit den Mitmietern fortgesetzt, diese Regelung ist gegenüber dem Eintritt nach § 563 BGB vorrangig. Damit bleibt der/bleiben die Mitmieter Mietpartei. Diese haben gemäß § 563a Abs. 3 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Ein Kündigungsrecht des Vermieters ergibt sich nicht ...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2 Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen eines Werkmietwohnungsverhältnisses können sich nach § 573c sowie § 576 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BGB bemessen. Gemäß § 576 BGB kann der Vermieter nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB mit verkürzten Fristen kündigen. Das Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB gilt nur bei Werkmietwohnungen, die auf unbestimmte Zeit...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.3 Unterscheidung normale und funktionsgebundene Werkmietwohnung

Kommt es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Kündigung des Werkmietwohnungsverhältnisses durch den Vermieter und macht dieser von seinem Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB Gebrauch, muss unterschieden werden, ob es sich um eine normale/einfache Werkmietwohnung oder aber eine funktionsgebundene Werkmietwohnung handelt: Eine normale Werkmietwohnung hat ledigl...mehr

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§ 1 Einführung / I. Einführung

Rz. 385 Neben allgemeinen Fragen zur Kontentrennung und Kontenverfügung, zu Konsumentenkrediten und beruflich veranlassten Darlehen bzw. Kontokorrentkrediten umfasst die anwaltliche Beratung in Familiensachen häufig auch Fragen zu Immobilien bzw. Immobiliendarlehen des Mandanten und seines Ehegatten oder Lebenspartners. Rz. 386 Häufig geht es darum, dass eine der Parteien die...mehr

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§ 1 Einführung / VIII. Probleme im Teilungsversteigerungsverfahren (§§ 180 ff. ZVG) bei eingetragenen Grundschulden

Rz. 464 Bereits eingangs ist kurz auf die Risiken einer meist unter eher emotionalen Gesichtspunkten betriebenen Teilungsversteigerung (§ 180 Abs. 1 ZVG) zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (§ 753 Abs. 1 BGB) hingewiesen worden. Rz. 465 Grundsätzlich ist neben der bis zur Rechtskraft der Ehescheidung geltenden und bereits erwähnten Problematik des § 1365 BGB (stellt die ...mehr

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Sommer, SGB V § 168a Verein... / 2.3 Rechtsfolgen der Vereinigung

Rz. 30 Mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vereinigung sind die bisherigen Ersatzkassen geschlossen. Eines besonderen Schließungsaktes bedarf es nicht. Zugleich entsteht eine neue Ersatzkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gesamtrechtsnachfolge der bisherigen Ersatzkassen antritt (zur Gesamtrechtsnachfolge vgl. BSG, Urteil v. 2.12.2004, B 12 KR 23/04,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Erklärung des Insolvenzverwalters gem. Abs. 1 Satz 2

Rn 24 Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um die Wohnung des Schuldners, steht dem Insolvenzverwalter kein Sonderkündigungsrecht zu. Stattdessen kann er gegenüber dem Vermieter eine dahin gehende Erklärung abgeben, dass dessen Ansprüche auf Mietzahlung, die nach Ablauf einer Frist, welche der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht, fällig werden, nicht mehr im Insolvenzv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Soweit Miet- oder Pachtverhältnisse gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbestehen, regelt die Vorschrift Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung der Verträge für den Insolvenzverwalter, soweit der Schuldner Mieter oder Pächter ist. Bezieht sich das Mietverhältnis auf den Wohnraum des Schuldners, besteht kein Sonderkündigungsr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Einzelheiten

Rn 2 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners, der Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen ist, steht dem Insolvenzverwalter ein besonderes, unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen bestehendes Kündigungsrecht oder ein sonstiges Recht zur einseitigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu, gleichgü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift entspricht inhaltlich der früheren Regelung des § 21 Abs. 4 KO. Für den Fall der freihändigen Veräußerung einer zur Insolvenzmasse gehörenden Immobilie durch den Insolvenzverwalter wird einem Erwerber ein Sonderkündigungsrecht entsprechend demjenigen des § 57a ZVG im Falle der Zwangsversteigerung zugebilligt. Zweck der Regelung ist die Erleichterung der V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Verschiedenes

Rn 39 Mietverträge des Schuldners über Wohnraum und ehemaligen Gewerberaum bleiben gemäß § 108 InsO bestehen. Für Wohnraum besteht kein Sonderkündigungsrecht (§ 109 Abs. 1 Satz 1, 2 InsO). Der Treuhänder kann aber erklären, dass er den nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fälligen Mietzins nicht als Masseverbindlichkeit bezahlen werde (§ 109 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 110 Schuldner als Vermieter oder Verpächter

Gesetzestext (1) 1Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rücktrittsrecht für Vermieter/Verpächter und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rn 27 War der Miet- oder Pachtgegenstand zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens dem Schuldner noch nicht überlassen, kann sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Vermieter bzw. Verpächter von dem Vertrag zurücktreten. Rn 28 Der Rücktritt bestimmt sich nach §§ 346 ff. BGB, so dass die bis dahin einander gewährten Leistungen zurückzuerstatten sind.[28] Rn 29 Der Vermieter oder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters (Abs. 1 Satz 1)

Rn 11 War dem Schuldner der Miet- oder Pachtgegenstand vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits überlassen, hat nur der Insolvenzverwalter ein Sonderrecht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags aus Anlass des Insolvenzverfahrens, nicht jedoch der Vermieter bzw. Verpächter. Rn 12 Ein Recht des Vermieters bzw. Verpächters zur außerordentlichen Kündigung wegen Verzugs mit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 Miet- oder Pachtverträge über Immobilien

Rn 38 Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 bestehen Miet- oder Pachtverhältnisse über unbewegliche Sachen oder Räume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort und begründen daher Masseverbindlichkeiten.[81] Der Insolvenzverwalter kann die Erfüllung nicht ablehnen nach § 103 und damit das Entstehen von Masseverbindlichkeiten nicht verhindern. D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.2 Arbeitsverträge

Rn 43 Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 bestehen auch Dienstverträge und insbesondere Arbeitsverträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort und begründen daher Masseverbindlichkeiten.[92] Der Insolvenzverwalter kann auch hier die Erfüllung nicht ablehnen nach § 103 und damit das Entstehen von Masseverbindlichkeiten nicht verhindern. Der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufgaben des Treuhänders (§ 312 Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rn 36 Mit der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses und der Treuhänderbestellung erlischt die Befugnis des Schuldners, sein Vermögen, soweit es zur Masse gehört, zu verwalten und darüber zu verfügen. Vom Schuldner kann weder erwartet werden, dass er sein Vermögen in der gebotenen Weise verwaltet und in dieser Weise hierüber verfügt, noch dass er sein Vermögen zur gleichmäßig...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 6. Das Kündigungsrecht des Vermieters entsprechend § 563 Abs. 4 BGB i.V.m. § 1568a Abs. 3 S. 2 BGB

Rz. 155 § 1568a Abs. 3 S. 1 BGB ist der mietrechtlichen Regelung im Fall des Todes des Allein- (§ 563 BGB) oder Mitmieters (§ 563a BGB) nachgebildet.[412] Folgerichtig ordnet § 1568a Abs. 3 S. 2 BGB die entsprechende Anwendung des Sonderkündigungsrechts nach § 563 Abs. 4 BGB an. Diese Anordnung war erforderlich, um den mit der Sonderrechtsnachfolge verbundenen Eingriff in da...mehr

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Sonderkündigungsrecht des Neueigentümers nach § 57a ZVG

Leitsatz Dem Ersteher eines Wohnungseigentumsrechts steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (hier: betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist Normenkette § 57a ZVG Das Problem B mietet von T eine Wohnun...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Konsequenz für die Rechtsstellung des Verwalters

Rz. 434 In der Literatur wird das Recht des Verwalters gelegentlich auf "Abwicklungsgeschäfte"[319] beschränkt, während er andere Geschäfte, die jetzt Sache des Erstehers wären, nicht oder nicht ohne dessen Auftrag vornehmen dürfe. Diese Auffassung wird nicht geteilt. Rz. 435 Erkennt man die oben (siehe § 1 Rn 429 ff.) geschilderte Voraussetzung als richtig an, so hat sich du...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 6. Die Absicherung des Verwalters

Rz. 669 Die ZwVwV sieht in § 6 Abs. 2 vor, dass sich der Verwalter beim Vertragsabschluss gegen drei Risiken abzusichern hat:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Verhältnis Verwalter/Ersteher

Rz. 444 Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses und Aufhebung des Verfahrens muss der Verwalter dem Ersteher das Grundstück samt den mitversteigerten Gegenständen übergeben.[332] Die Rechtshandlungen, welche der Verwalter in der Zwischenzeit vorgenommen hat, begünstigen und belasten den Ersteher.[333] Daraus ergibt sich, dass man das Verhältnis Verwalter – Ersteher mit ein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

Rz. 1 Die Vorschrift nimmt die bisherige Regelung des § 9 MHG auf, vereinheitlicht allerdings die Kündigungsfristen. Sie gilt auch für Wohnraummietverhältnisse, die nach dem WoFG v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2376) gefördert werden, soweit Wohnraummietverhältnisse nicht gemäß § 549 Abs. 2 und Abs. 3 vom Anwendungsbereich ausgenommen worden sind. Für die noch den Vorschriften des ...mehr

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Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters bei Mehrheit von Mietern

Leitsatz Das vom Insolvenzverwalter ausgeübte Sonderkündigungsrecht nach § 109 Abs. 1 InsO beendet das Mietverhältnis auch im Verhältnis zwischen Vermieter und nicht insolventem Mitmieter des Schuldners. (amtlicher Leitsatz des Gerichts) Normenkette InsO § 109 Abs. 1 Kommentar Zwischen dem Eigentümer und den Mietern A und B bestand ein Mietvertrag über Räume zum Betrieb eines L...mehr

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§ 5 Versicherte Leistungen ... / 1. Suchaktionen

Rz. 326 Einige VN haben über die Möglichkeit der behaupteten Vermutung eines Unfalls den Versuch gemacht, über das Sonderkündigungsrecht nach einer Schadenzahlung den Vertrag vorzeitig zu beenden. Deshalb wurde der Bedingungstext in neueren Verträgen geändert. Erstattungspflichtig sind nur die Kosten eines öffentlich-rechtlichen oder privaten Rettungsdienstes. Suchaktionen v...mehr

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§ 2 Versicherungsvertrag / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 101 Im Schadensfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, nachdem eine Leistung erbracht oder vom VN Klage auf eine Leistung erhoben wurde. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagrücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein, Ziff. 10.3 AUB 08/99, § 4...mehr

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§ 5 Versicherte Leistungen ... / W. Freistellung von der Prämienzahlung

Rz. 450 Viele VR haben in ihren AUB für konkret umrissene Fälle eine Freistellung von der Prämienzahlungspflicht festgeschrieben. Dies wirkt sich zwar für den VN finanziell aus, es handelt sich dabei aber nicht um eine Leistungserbringung, die zum Sonderkündigungsrecht nach Ziff. 10.3 AUB 08/99, § 4 III AUB 94/88, § 7 II (2) AUB 61 führt (siehe § 2 Rn 101). Rz. 451 Muster 111...mehr

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§ 5 Versicherte Leistungen ... / 1. Normativer Rahmen

Rz. 431 Die AUB enthalten Anspruchsgrundlagen des VN auf eine Kostenerstattung bzw. Kostenübernahme. Es handelt sich dabei um Schadenermittlungskosten und somit nicht um Leistungen, die zu einem Sonderkündigungsrecht nach Ziff. 10.3 AUB 08/99, § 4 III AUB 94/88 und § 7 II (2) AUB 61 führen. Das VVG erklärt die Regelungen der Schadenversicherung für anwendbar, § 189 VVG n.F. ...mehr

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Mieterdienstbarkeit: Wegfall bei Vereinbarung einer auflösenden Bedingung

Leitsatz Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn diese Bedingung vor dem Sicherungsfall eintritt. (amtlicher Leits...mehr

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Erhöhung nach Modernisierung auch bei fehlender Ankündigung zulässig

Leitsatz Ein Vermieter kann die Miete erhöhen, wenn er eine Modernisierungsmaßnahme tatsächlich durchgeführt hat; hier ging es um den Einbau eines Fahrstuhls. Es kommt nicht darauf an, ob er die Arbeiten vorher gegenüber dem Mieter angekündigt hat. Sachverhalt Ein Vermieter in Berlin stritt mit einer Mieterin um eine Mieterhöhung, die er nach einer Modernisierungsmaßnahme (hi...mehr

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Modernisierung - Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig

Leitsatz Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat. Fakten: Der Mieter verweigert die Zahlung der Mieterhöhung wegen des Einbaus eines Fahrstuhls, weil der Vermieter die Modernisierung nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündi...mehr

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Modernisierung im Außenbereich

Leitsatz Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB §§ 559 Abs. 1, 559b Abs. 2 Satz 2 Kommentar Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis über eine im 2. Stock eines Wohnhau...mehr

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ZErb 01/2010, Landwirtschaf... / aa) Laufzeitverkürzung und inhaltliche Erweiterung bestehender Pachtverträge

Bestehende langfristige Pachtverträge müssen daher, sofern sie längerfristig abgeschlossen sind, in ihrer Laufzeit beschränkt werden und im Ergebnis eine Laufzeit von deutlich unter 15 Jahren aufweisen. Befristung und gegebenenfalls Sonderkündigungsrecht für Eintritt eines Nachfolgers zum Nachweis des Fortsetzungswillens sollten ebenfalls in den zu ändernden Pachtvertrag auf...mehr

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AGS 07/2011, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 567 Abs. 1, 568 Abs. 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache Erfolg. Demgegenüber ist die Anschlussbeschwerde der Klägerin unbegründet. I. Die Kostenfestsetzung ist in Höhe der Kosten für die Steuerberatungen rechtsfehlerhaft erfolgt. Der Klägerin steht ein Erstattungsanspruch in noch geltend gemachter Höhe von 7.517,42...mehr

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Schadensersatzzahlungen aufgrund eines Grundstücksverkaufs begründen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz Schadensersatzzahlungen sowie Rechts- und Beratungskosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines zuvor vermieteten Grundstücks entstehen, können als Veräußerungskosten nur den Veräußerungsgewinn reduzieren; ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung scheidet dagegen aus. Sachverhalt Die Kläger hatten mit einem Arzt einen langfristig...mehr

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Teilkündigung beim Erwerb in der Zwangsversteigerung

Leitsatz Sind mehrere rechtlich selbstständige Grundstücke aufgrund eines einheitlichen Mietvertrags vermietet und werden die Einzelgrundstücke in der Zwangsversteigerung jeweils verschiedenen Erwerbern zugeschlagen, so ist jeder Erwerber allein zur Teilkündigung berechtigt. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette ZVG § 57a Kommentar Der Eigentümer hatte mehrere rechtlich selbstst...mehr

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Kündigung eines vom Nießbraucher vermieteten Grundstücks bei Beendigung des Nießbrauchs

Leitsatz Die Eigentümer eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks sind nach dem Tode des Nießbrauchers auch dann gemäß § 1056 Abs. 2 Satz 1 BGB zur vorzeitigen Kündigung eines von dem Nießbraucher abgeschlossenen Mietvertrags berechtigt, wenn sie neben weiteren Personen Miterben des Nießbrauchers sind. Bruchteilseigentümer können ein Mietverhältnis über das gemeinscha...mehr

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Sonderkündigungsrecht - Verweigerung der Umwandlung von Buchhandlung in "Ein-Euro-Shop"

Leitsatz Darf der Vermieter die Nutzungsänderung und die Untervermietung nur aus wichtigem Grund verweigern und liegt ein solcher nicht vor, steht dem Mieter bei Weigerung des Vermieters, einer solchen zuzustimmen, ein Sonderkündigungsrecht zu? Fakten: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Kündigung des Mieters. Der hatte die Räume zum Zwecke des Betriebs einer Filia...mehr

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Gewinnbringende Veräußerung von Wandeldarlehen nicht stets Lohn

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Wandeldarlehens ist ein geldwerter Vorteil, soweit sich die bis dahin latent bestehende Möglichkeit zum verbilligten Aktienerwerb verwirklicht (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.06.2005, VI R 10/03, BFH/NV 2005, 1706, BFH/PR 2005, 368). 2. Die Zurechnung des geldwerten Vorteils zu einem erst künftigen Dienstverhältnis ist zwar nic...mehr

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Gewerberaummietrecht - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der Mieterstruktur?

Leitsatz Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der vorgesehenen Mieterstruktur. Fakten: Der Vermieter einer Immobilie hatte Räume im Erdgeschoss zum Betrieb eines Cafés für zehn Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption für den Gewerbemieter vermietet. Nachdem der Vermieter die ersten vier Obergeschosse nicht als Büroräume vermie...mehr

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FoVo 01/2010, Mandanten auf die Notwendigkeit schnellen Handelns hinweisen

1. Wenn Miet- und Pachtverhältnisse nach 57a ZVG gekündigt werden sollen, sind an den Begriff des "ersten zulässigen Termins" keine überspannten Anforderungen zu stellen. Er ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles. 2. Es kann auch zu einem später zulässigen Termin gekündigt werden, wenn bei Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt eine Kündigung zu einem früheren Zeitpu...mehr

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Untervermietung - Kein Sonderkündigungsrecht bei vorgeschobenem Untermietinteresse

Leitsatz Die Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn dem kündigenden Hauptmieter bekannt ist, dass ein Mietinteresse der benannten Untermieter nicht besteht. Fakten: Der Mieter mietete ein Einfamilienhaus. Die ...mehr