Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 03/2021, Zur Enterbung... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 352 ff., 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beteiligte zu 1 wurde gesetzlicher Alleinerbe der Erblasserin. Gemäß § 1938 BGB kann ein Erblasser durch ein sogenanntes Negativtestament Verwandte teilweise oder vollständig von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, auch ohn...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 3 Anmerkung

"Keine Verwandten sind erbberechtigt" Das gesetzliche Erbrecht des Fiskus ist in § 1936 BGB geregelt. Danach erbt der Fiskus subsidiär, wenn keine anderen testamentarischen oder gesetzlichen Erben zur Erbfolge berufen sind. Um einen herrenlosen Nachlass zu verhindern, soll auf diese Weise das Land erben, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder,...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte und auch im übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 2 ist dem Senat nach der vom Nachlassgericht mit weiterem Beschl. v. 29.9.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. FamFG. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 2 auf...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin und ihr im Jahr 2013 vorverstorbener Ehemann errichteten am 10.8.2009 handschriftlich ein gemeinsames Testament, mit welchem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben." Die Erblasserin hatte aus erster Ehe zwei Kinder, ...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Enterbung... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin ist am … ledig und kinderlos verstorben. Ihre Eltern sind vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist der Bruder der Erblasserin, weitere Geschwister sind nicht vorhanden. Die Erblasserin hinterließ folgendes mit der Zeitangabe Februar 2007 versehenes, handschriftliches Testament: "Für nach meinem Tode." Meine letztwillige endgültige Bestimmung betr. unsere Hinter...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / Leitsatz

1. Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments muss anhand der maßgeblichen Auslegungsgrundsätze und der äußeren Umstände der wirkliche Erblasserwille für jeden Erbfall gesondert ermittelt werden. 2. Die Formulierung "Keine Verwandten sind erbberechtigt" kann sich bei einem gemeinschaftlichen Testament nur auf den ersten Erbfall beziehen. Im Einzelfall muss differen...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / Leitsatz

Verfügen Ehegatten, die Kinder aus Vorehen hatten, in einem gemeinschaftlichen Testament, mit welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen, "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben.", so kann die Auslegung ergeben, dass mit Kinder lediglich die im Haushalt lebenden Kinder des vorverstorbenen Ehemannes g...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 1 Tatbestand

I. Die am 3.9.2018 verstorbene und zuletzt in. E. wohnhafte Erblasserin war verheiratet. Ihr Ehemann ist ebenso wie ihre Eltern vorverstorben. Sie hatte insgesamt sechs Geschwister. Bei den Beteiligten zu 2) bis 5) handelt es sich um Nichten und Neffen der Erblasserin. Am 20.1.1998 errichteten die Erblasserin und ihr Ehemann ein han.dschriftliches Testament, hinsichtlich desse...mehr

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ZErb 03/2021, Funktionelle ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil der angefochtene Beschl. v. hier funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden und daher aufzuheben ist. 1. Zur Entscheidung über die Einziehung von Erbscheinen ist beim Nachlassgericht funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG i.V.m. § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Es gibt jedoc...mehr

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ZErb 03/2021, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. Auf die zulässige Berufung der Beklagten ist das angefochtene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen, weil dem Kläger der von ihm verfolgte Ausgleichsanspruch nicht (mehr) zusteht, denn die Beklagte ist nicht (mehr) Miterbin. 1. Der vom Kläger verfolgte Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass beide Parteien Gesamtschuldner hinsichtlich der hier in Re...mehr

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ZErb 03/2021, Voraussetzung... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien sind je zu ½ die alleinigen Erben ihrer am 29.12.2015 verstorbenen Mutter […] (Erblasserin). In deren von dem Notar S. beurkundeten Testament vom 21.4.2015 (Anl. K 1 = Bl. 8 d.A.) hatte diese die Parteien zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt und zudem unter Ziffer III. in einem Vorausvermächtnis verfügt: "Mein Hausgrundstück (Mehrfamilienhaus) in Bremen, A.-...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht hat das Nachlassgericht den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 1) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Nachlassgericht eingegangen, § 63 FamFG. Zudem is...mehr

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ZErb 03/2021, Voraussetzung... / Leitsatz

1. § 2166 BGB ist auch dann entsprechend auf die mit einer Grundschuld an einem vermachten Grundstück gesicherte Darlehnsforderung anzuwenden, wenn das Darlehen zur Erwerbsfinanzierung eines anderen Grundstücks genutzt worden ist. 2. Die Zweifelsregel des § 2166 BGB greift nicht ein, wenn ein entgegengesetzter Wille des Erblassers erwiesen ist (Anschluss an OLG Hamm, Bes. v. ...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berichtigung nicht laufend veranlagter Steuern

Rz. 6 [Autor/Stand] Für nicht laufend veranlagte Steuern – (s. Rz. 5) – lässt § 5 Abs. 2 Satz 1 BewG bei Eintritt der auflösenden Bedingung eine Berichtigung der bisherigen Steuerfestsetzung zu. Die für den bisher Berechtigten festgesetzte Einzelsteuer wird nach dem "tatsächlichen Wert des Erwerbs" berichtigt. Die Auffassungen, was als "tatsächlicher Wert des Erwerbs" zu ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Aufschiebend bedingter Erwerb – Begriff

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Maß der Aussichten, die im Feststellungszeitpunkt für den Eintritt oder Nichteintritt einer Bedingung bestehen, ist nach der Rechtsprechung[2] nicht entscheidend dafür, ob eine Verpflichtung aufschiebend oder auflösend bedingt ist. Wie auch im bürgerlichen Recht muss im Steuerrecht streng zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung unterschieden...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat bereits deswegen in der Sache Erfolg, da – ungeachtet der zwischen den Beteiligten strittigen Frage, ob ein Pflichtteilverlangen der Beteiligten zu 1 und 2 gegeben ist – der von den Beteiligten zu 1 und 2 erstrebte Erbschein (Miterbinnen von jeweils ½) nicht die materielle Erbfolge abbildet. 1. Der Senat teilt nicht die Auffassung des Nachlassg...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Enterbung... / Leitsatz

Zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments, mit dem alle Verwandten von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.11.2020, 8 W 359/20mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / IV. Aufschiebende und auflösende Bedingungen

Rz. 27 [Autor/Stand] Ebenso wie im bürgerlichen Recht ist auch im Steuerrecht scharf zwischen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen zu unterscheiden, wenn auch in manchen Fällen der Vertragswille schwer erkennbar ist. Keinesfalls kann jedoch das Maß der Aussichten, die am maßgebenden Stichtag für den Eintritt oder den Nichteintritt einer Bedingung bestehen, dafür entsch...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann schlossen am 24.10.1979 einen Ehe- und Erbvertrag, der in Ziffer. IV ("Erbvertrag") auszugsweise wie folgt lautet: "In erbvertragsmäßiger Form, d.h. in einseitig unwiderruflicher Weise, treffen die Vertragsteile folgende gemeinsame Verfügung von Todeswegen:" 1) Die Eheleute (…) setzen sich hiermit gegenseitig zu Alleinerben ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbfall

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die durch einen Erbfall ausgelösten Kosten (zB Erbfallschulden insb Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, Beratungskosten, Prozesskosten) sind auch dann Privataufwendungen, wenn zu der Erbmasse BV gehört (BFH BStBl II 1986, 139; BFH/NV 2001, 1262; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 880; kritisch Grube, DStZ 1999, 313; FR 2007, 534; Kanzler, F...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuchberichtigung bei Vorliegen eines gemeinschaftlichen Testaments mit Scheidungsklausel

Leitsatz Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbschein...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist nicht veranlasst, weil das darin aufgezeigte Eintragungshindernis nicht besteht, vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GBO. Die Berichtigung einer unrichtigen Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit durch öf...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte und seine am x 2019 verstorbene Ehefrau sind seit dem x 1982 zu je ½ als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Eheleute errichteten am 18.5.2006 zur UR-Nr. x der Notarin x in Berlin ein Testament, worin sie sich gegenseitig zu "alleinigen Vollerben" einsetzten. Unter IV. der Urkunde heißt es wörtlich: "Für den Fall, dass unsere Ehe vor dem Tode eines Ehegat...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines sog. quotenlosen Erbscheins. Am […] 2019 verstarb in Bremerhaven die am […] 1930 geborene X. Diese war die Witwe ihres am […] 2008 vorverstorbenen Ehemannes Y. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, nämlich der Antragsteller und seine Schwester, die Beteiligte zu 2.), die die Mutter der Beteiligten zu 3.) und 4.) ist. Di...mehr

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ZErb 02/2021, Notwendiger I... / 1 Tatbestand

I. Das Land Niedersachsen – vertreten durch das Landesamt für Bau und Liegenschaften – und das Amtsgericht Wolfenbüttel – Nachlassgericht – sind in mehreren Nachlasssachen uneinig darüber, welche Anforderungen der Beschluss zur Feststellung eines Fiskuserbrechts gemäß § 1964 BGB einerseits (Beschwerdeverfahren 3 W 28, 29 und 33/20) sowie ein auf einen solchen Beschluss gestüt...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / Leitsatz

Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.5 Versorgungsleistungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 89 Versorgungsleistungen können auch dann vorliegen, wenn das Vermögen im Weg der Verfügung von Todes wegen (Testament, Vermächtnis) übergeht[1] und die Vereinbarung zu Lebzeiten des Erblassers als vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen zu beurteilen wäre, z. B. wenn das nach dem gesetzlichen Erbrecht an sich dem überlebenden Ehegatten zumindest z. T. zuste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.5 Empfänger des Vermögens

Rz. 83 Empfänger des Vermögens sind Abkömmlinge und grundsätzlich auch gesetzlich erbberechtigte entfernte Verwandte. Nahe stehende Dritte wie Schwiegerkinder, Neffen und Nichten können Empfänger des Vermögens sein, wenn der Übernehmer aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen zum Übergeber ein persönliches Interesse an der lebenslangen angemessenen Versorgung des Übergeb...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 12c Abs. 4, 71 Abs. 1, 73 GBO zulässige Beschwerde, über die nach §§ 72 GBO, 13a, 23a Abs. 2 Nr. 8 GVG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 lit. a) GerOrgG Rheinland-Pfalz der Senat zu befinden hat, führt zu dem angestrebten Erfolg, weil der Antragsteller ein berechtigtes Interesse gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 GBO dargelegt hat. 1. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Gru...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 1 Tatbestand

I. Der Antragsteller hat gegenüber dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Montabaur die Erteilung eines amtlichen Grundbuchausdrucks für sämtliche im (Mit-)Eigentum seiner am xx.xx.20xx verstorbenen Mutter stehende Grundstücke im Grundbuchbezirk sowie einer Abschrift sämtlicher Übertragungsverträge zu den Grundstücken beantragt. Er hat u.a. geltend gemacht, im Hinblick auf seine P...mehr

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ZErb 01/2021, Zur Ausschlag... / 1 Tatbestand

I. Der Beschwerdeführer zu 3 ist als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Straubing von H. geführten Grundstücks vermerkt. Er ist testamentarischer Alleinerbe der früheren Eigentümerin. Die zweite Abteilung enthält folgende Eintragung: "Testamentsvollstreckung ist angeordnet; eingetragen am 15.11.2005." Mit notariellem Überlassungsvertrag vom 16.3.2020 ließ der Beschwe...mehr

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ZErb 01/2021, Grundbuchberi... / 1 Tatbestand

I. In drei Grundbüchern ist der Erblasser, Vater der Beteiligten, als Teileigentümer eingetragen. Der zuletzt in Italien wohnhafte, am 4.7.2016 verstorbene Erblasser hatte ein handschriftliches Testament verfasst, nach dem er das Vermögen anteilsmäßig auf seine zwei Kinder und seinen zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen Bruder aufteilte. Zudem hatte er die "Immobilie in Mün...mehr

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ZErb 01/2021, Höhe der Nach... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Die vom Nachlassgericht auf 1.642,20 EUR festgesetzte Vergütung begegnet keinen Bedenken. 1. Die Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die einmonatige Beschwerdefrist gewahrt und kommt es auf die Erreichung des Beschwerdewertes aufgrund der Zulassung des Rechtsmittels nicht an. 2. Das Rec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begünstigte Personen

Rz. 2 [Autor/Stand] Begünstigt sind nur Sachverhalte, in denen sowohl der frühere Erwerb als auch der spätere Erwerb in die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG fallen.[2] Die Frage, welche Steuerklasse dabei maßgebend ist, ist von dem beim späteren Erwerb geltenden Gesetz her zu beurteilen.[3] Dies ist nun relevant geworden, weil eingetragene Lebenspartner in die Steuerklasse I ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.1 Testament hat Vorrang

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament nach § 1937 BGB oder Erbvertrag nach §§ 2274 ff. BGB, zu bestimmen. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser wird in d...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist weder Gesamtrechts- noch Einzelrechtsnachfol...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erb...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder rückgängig machen. Die Ausschlagung ist ein wichtiges postmortales Gestaltungsinstrument zur steuerlichen Optimierung des Erbfalls. Zur Ausschlagung ist jeder Erbe berechtigt, gleich o...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungswirkung bei einem Testament mit Schlusserbenbestimmung und Änderungsvorbehalten

Leitsatz 1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten eine Änderung der Schlusserbeneinsetzung ihres einzigen Kindes auch für den Fall vorbehalten hatten, dass es "mit unserem Sohn zu familiären Zuwiderhandlungen kommt". 2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer auf einen solchen Widerrufsvorbehalt gestützten Änderungsberechtigung des let...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war verheiratet mit der am 19.5.2013 vorverstorbenen C. L. (fortan auch nur: Ehefrau). Aus der Ehe war der Beteiligte zu 1 als einziges Kind hervorgegangen. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 18.8.1999 (künftig nur: Testament I) – nach über 50jähriger Ehezeit – hatten beide Eheleute den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben nach dem Tod des Letztversterbenden vo...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / Leitsatz

1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten eine Änderung der Schlusserbeneinsetzung ihres einzigen Kindes auch für den Fall vorbehalten hatten, dass es "mit unserem Sohn zu familiären Zuwiderhandlungen kommt". 2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer auf einen solchen Widerrufsvorbehalt gestützten Änderungsberechtigung des letztversto...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die nach § 58 FamFG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil die angefochtene Entscheidung in der maßgebenden Ausgangsfrage, ob der Erblasser überhaupt zu einer vom Testament I abweichenden Neutestierung befugt war, weder mit der beanstandeten noch mit einer anderen Begründung aufrechterhalten werden kann. 1. Bei der im Testament I ausg...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen bei zwei aufeinanderfolgenden Testamenten

Leitsatz Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei aufeinanderfolgende Testamente vorliegen und das spätere keinen ausdrücklichen Widerruf des früheren enthält. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 7.9.2020 – 5 W 30/20 1 Tatbestand I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjäh...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Testamente und Erbverträge

Bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen ist in den meisten Fällen eine erbrechtliche Beurteilung unerlässlich. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG konnten bis Ende 2005 private Steuerberatungskosten als Sonderausgagen abgezogen werden. Dies ist seit dem Veranlagungszeitraum 2006 nicht mehr möglich. Die entsprechende Ziffer "Steuerberatungskosten" wurde gestrichen. Nach dam...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Alleinerbscheins zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, zurückgewiesen. Die letztwillige Verfügung vom 22.4.2017, auf die die Beteiligte zu 1) ihren Antrag stützt, ist gem. § 125 BGB nichtig, weil sie nicht ...mehr