Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 2. Einheitliche Angelegenheit

§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG stellt auf die Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ab, sodass es darauf ankommt, ob es sich nach den §§ 16 ff. um dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten handelt. Um verschiedene Angelegenheiten handelt es sich danach insbesondere hierbei:mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 2. Erbverzicht und Ehegattenunterhalt nach § 1586b BGB

Praxis-Beispiel Der Ehemann schuldet der Ehefrau gesetzlich oder aufgrund einer ehevertraglichen Vereinbarung nachehelichen Unterhalt. Sie haben einen Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Nach dem Tod des Ehemannes lehnen die Erben die weitere Zahlung von Unterhalt ab. a) Nach § 1586b BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Er...mehr

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FF 1/2014, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar

Bassenge/Brudermüller/Ellenberger/Götz/Grüneberg/Sprau/Thorn/Weidenkaff/Weidlich73. Aufl. 2014, 3.220 S., 109 EUR, Verlag C. H. Beck, ISBN 978-3-406-64400-9 Der Palandt begleitet den Rezensenten seit über 50 Jahren. Das Werk ist für Generationen von Juristen unverzichtbar geworden, der Name Palandt fast ein Synonym für Bürgerliches Gesetzbuch. Die jährliche Neuauflage ermögli...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 3. Unterschiedliche Erwerbsobliegenheiten ein und derselben Person

Schließlich kann dieselbe Person gleichzeitig unterschiedlichen Obliegenheiten zur Erwerbstätigkeit ausgesetzt sein. Das gilt für die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau, die gegenüber dem unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehemann eine vollschichtige Erwerbspflicht trifft. Sind gemeinsame privilegierte volljährige Kinder vorhanden, ist sie diesen gegenüber gesteigert ...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / I. Einführung

Im Unterhaltsverhältnis stehen sich Unterhaltsberechtigter (auch Unterhaltsgläubiger) und Unterhaltspflichtiger (auch Unterhaltsschuldner) einander streitend gegenüber. Das Unterhaltsverhältnis – also der Unterhaltsanspruch und damit korrespondierend die Unterhaltspflicht – wird bestimmt durch Bedürftigkeit des Berechtigten (§§ 1577, 1602 BGB) einerseits und durch die Leistu...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 4. Die Rechtsfolgen

a) Sind die Voraussetzungen des § 1933 BGB erfüllt, sind das gesetzliche Erbrecht, das Pflichtteilsrecht und das Recht auf den Voraus nach § 1932 BGB des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Der Tod des Erblassers führt zur Erledigung des Scheidungsverfahrens. b) Obwohl der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, kann er beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft Ausgleich des ...mehr

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FF 12/2013, "Völliger Interessengleichklang"

Eva Becker Der völlige Gleichklang von Interessen ist es nicht, der Familienrechtler umtreibt. Stattdessen ist es die Kollision derselben, die Mühe bereitet. Zu den Grundpflichten des Rechtsanwaltes gehört es, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten, § 43a Abs. 4 BRAO. Manchen Ärger mit widerstreitenden Interessen verursachen wir uns allerdings ohne Not selbst: "In Sche...mehr

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zerb 11/2013, Berechtigtes ... / Sachverhalt

Die Beteiligte hat zur Verfolgung "eines rein zivilrechtlichen Anspruchs" um Auskunft aus dem Grundbuch bezüglich des Grundeigentums (Wohnungseigentums) der Frau D. ersucht, die ihrer Kenntnis nach in der Stadt M. mehrere Eigentumswohnungen besitzen soll. Auf die Mitteilung der Urkundsbeamtin, dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden müsse, woran es fehle und weshalb...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des FamG, mit dem dieses den Verfahrenswert auf 42.025,42 EUR festgesetzt hat, ist überwiegend begründet. Der Verfahrenswert beträgt – ohne dass sich dies gebührenrechtlich auswirkt – allerdings 32.796,00 EUR und nicht – wie die Antragsteller geltend ma...mehr

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AGS 11/2013, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten aus einem – inzwischen beendeten – familienrechtlichen Anwalts-Dienstvertrag gem. §§ 611, 675, 275 Abs. 1, 4, 280 Abs. 1, 283 BGB. Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB, da er infolge Beendigung des Mandats endgültig en...mehr

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AGS 9/2014, Kostendeckungsz... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des Erstrichters ist die Teilklage zulässig und überwiegend begründet. 1. Die Teilklage ist zulässig. Bei einer Teilleistungsklage – der die Klage auf teilweise Freistellung von einer Verbindlichkeit entspricht -, mit der mehrere selbstständige Ansprüche geltend gemacht werden, bedarf es einer näheren Spezifizierung, wie sich der eingeklagte Betrag auf ...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

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AGS 1/2014, Zur Frage "ders... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG in den beiden Beratungshilfesachen 15 II 685/12 (Gegenstand: Zustimmung des sorgeberechtigten Kindsvater zur beabsichtigten Nachnamensänderung des Kindes) und 15 II 686/12 (Gegenstand: alleiniges Sorgerecht für die Kindsmutter) ist nach Zulassung durch das AG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fo...mehr

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FoVo 12/2013, Pfändungsfreigrenzen unbeachtet lassen: die bevorrechtigte Pfändung nach § 850d ZPO

Pfändungsfreigrenzen steigen stetig … Hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, muss er grundsätzlich die zuletzt zum 1.7.2013 erhöhten Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO beachten. Zum 1.7.2015 wird es zu einer weiteren Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen kommen, weil zum 1.1.2014 erneut der steuerliche Grundfreibetrag ansteigt. Erhält er danach keine p...mehr

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FoVo 12/2013, Der Verrechnungsantrag nach § 850e Abs. 4 ZPO

Privilegierter Pfändungsbereich wird nicht immer genutzt Nicht selten ist festzustellen, dass der Unterhaltsgläubiger von seiner Privilegierung nach § 850d ZPO (hierzu FoVo 2013, 221) keinen Gebrauch macht, weil ihm die Pfändung unter Berücksichtigung des Pfändungsschutzes nach § 850c ZPO hinreichende Befriedigung verschafft. Hierdurch blockiert er allerdings die nach der Tab...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / II. Gesetz und Gesetzgebungsverfahren

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / c) Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Zu einem deutlichen Umschwung kam es erst durch eine Kehrtwendung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Der Grundstein hierfür wurde mit einem Urteil vom 12. April 2006 gelegt, in dem der Bundesgerichtshof judizierte, dass allein die zeitliche Dauer der Ehe nicht mehr als Merkmal anzusehen sei, welches zwingend für oder gegen eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs in d...mehr

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FF 11/2013, Abtrennung eine... / 1 Gründe:

I. Der am 19.4.1963 geborene Antragsteller und die am 23.2.1961 geborene Antragsgegnerin heirateten am 27.3.1992. Aus der Ehe sind zwei Kinder, der am 20.9.1992 geborene Sohn P und die am 6.2.1994 geborene Tochter Q, hervorgegangen. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin trennten sich Mitte Januar 2009. Mit anwaltlichem Schreiben vom 11.11.2010 forderte der Antragsteller d...mehr

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FF 11/2013, Eintritt des vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zu beiden Fragestellungen zuzustimmen. Soweit sie die in Leitsatz a) behandelte Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und den von dem Kind nach Eintritt seiner Volljährigkeit während des Rechtsbeschwerdeverfahrens gestellten Unterhaltsantrag betrifft, gilt das schon deshalb, weil das Kind gute persönliche Gründe haben kann, sich nicht ohne sein Zutun oder so...mehr

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FF 11/2013, Erhöhungsverlan... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung behandelt einen nicht seltenen Fall: Der unterhaltspflichtige Mann scheitert im Vorverfahren mit seinem auf Wegfall des nachehelichen Unterhalts gerichteten Abänderungsantrag, wobei nach der Berechnung des Gerichts der unterhaltsberechtigten Frau sogar noch ein höherer Unterhalt als der im Vergleich titulierte zusteht. Dies nimmt die Frau zum Anlass, in e...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / a) Unterhaltsänderungsgesetz 1986

Die Ehedauer als Gradmesser für eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wurde erstmals mit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 eingeführt.[14] Damals wurden die §§ 1573 Abs. 5 und 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB geschaffen, denen zufolge der Unterhaltsanspruch "insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe" zeitlich oder der Höhe nach begrenzt werden konnt...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / b) Unterhaltsrechtsreform 2008

An diesen Entwicklungsstand knüpfte die Unterhaltsrechtsreform 2008, mit deren Vorarbeiten im Frühjahr 2004 begonnen worden war,[23] an und baute darauf weiter auf: Bereits der im Mai 2005 vorgestellte Referentenentwurf sah § 1578b Abs. 1 BGB in der gleichen Formulierung vor, die zum 1. Januar 2008 schließlich auch in Kraft trat. Die "Ehedauer" als Gradmesser für eine Unterha...mehr

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FF 11/2013, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

Ein Unterhalt begehrender Beteiligter, der die Höhe des Einkommens des Anspruchsgegners nicht kennt, handelt mutwillig i.S.v. § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 S. 1 ZPO, wenn er Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Zahlung des höchsten denkbaren Unterhaltsbetrages begehrt, ohne – unter zunächst vorsichtiger Schätzung der Höhe des Unterhaltsanspruchs – im Wege des Stufena...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / I. Einleitung

Mit der am 1. März 2013 in Kraft getretenen Änderung von § 1578b BGB [2] wurde die erst am 21. Dezember 2007 durch die Unterhaltsrechtsreform eingeführte Bestimmung zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit geändert. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform 2008 hat sich der Gesetzgeber damit erneut des nach...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / a) Nachsteuerung in der Rechtsprechung

Nach einem ersten, vorsichtigen Hinweis auf eine bevorstehende Rechtsprechungskorrektur im Urteil vom 26. November 2008, wonach der Ehedauer gemäß der Begründung zum Unterhaltsrechtsänderungsgesetz 2008 eine besondere Bedeutung zukomme,[36] hob der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 27. Mai 2009[37] schließlich deutlich hervor, dass § 1578b BGB nach dem Willen des Ges...mehr

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FF 11/2013, Scheidungsverbu... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 26.6.2013 befasst sich mit einer Reihe von wichtigen Streitpunkten, die für die Praxis relevant sind. Diese sind insbesondere – das Vorliegen einer Beschwer bei Angriff des Ausspruchs der Scheidung im Rahmen eines Verbundverfahrens in der Beschwerde- und der Revisionsinstanz, – die Frage der Anwendbarkeit des ausländischen oder des inlä...mehr

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Kindergeld für verheiratete Kinder

Leitsatz Die Verheiratung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sog. Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen (gegen DA-FamEStG 2013 Abschn. 31.2.2). Normenkette § 32 Abs. 4 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater einer 1991 geborenen To...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 2. Vermutung der Titulierung des gesamten Unterhaltsanspruchs

Es wird vermutet, dass ein rechtskraftfähiger oder nichtrechtskraftfähiger Titel den gesamten auch künftigen Unterhaltsanspruch umfasst.mehr

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FF 10/2013, Ausbildungsunte... / 2 Gründe:

[4] Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. [5] I. Das OLG hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Das Ausbildungsunterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern sei von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt, weshalb das Kind seine Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit durchzuführen habe. Gewisse Ausbildungsverzögerungen seien je nach den Umständen de...mehr

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AGS 10/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zum Teil begründet. Der Streitwert für das gesamte Verfahren ist nicht, wie vom AG angenommen, auf 2.240,00 EUR, sondern auf 8.960,00 EUR festzusetzen. Für die Auskunftsstufe ist allerdings ein gesonderter Wert von bis 2.240,00 EUR festzusetzen. Der Wert für die Vereinbarung beträgt zutreffend 8.750,00 EUR. Bei Erhebung eines Stufenklageantrages, gerichtet ...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Völlige Abweisung des Erstantrags nach § 258 ZPO des Gläubigers, weil die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fehlen. Der Gläubiger muss einen neuen Erstantrag nach § 258 ZPO erheben. Grund: Wenn gegenwärtig kein Unterhaltsanspruch vorhanden ist, der ja erst mit dem Eintritt der Unterhaltsvoraussetzungen entsteht, fehlt ...mehr

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AGS 10/2013, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte mit der am 6.7.2010 eingereichten Antragsschrift die Antragsgegnerin auf Auskunftserteilung und Zahlung des sich nach Auskunftserteilung ergebenden Trennungsunterhalts ab dem 1.6.2010 in Anspruch genommen. Die Antragsschrift wurde der Antragsgegnerin am 27.7.2010 zugestellt. Das AG hat den Verfahrenswert auf 500,00 EUR festgesetzt. Auf die Beschwerde des...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Vergleich

Einigkeit der Parteien, dass die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nicht vorliegen. Der Gläubiger muss den Erstantrag nach § 258 ZPO ergreifen; denn mangels gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Anspruchs werden auch die künftigen Ansprüche nicht materiellrechtlich zu einem einheitlichen Recht auf künftig fällig werdende Ratenzahlungen auf gesetzlichen Unterhalt ver...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Vergleich

Wird der Abänderungsantrag des Schuldners gegen einen Vergleich nach § 239 FamFG durch eine Entscheidung als unzulässig abgewiesen, kann er den Antrag nicht einfach wiederholen, sondern er muss einen neuen Antrag nach § 239 FamFG gegen den Vergleich stellen, der jedoch aus Gründen der Rechtskraft der Abweisungsentscheidung nur bei Änderung der Verhältnisse zulässig ist. Wird ...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Vergleich

Für den Gläubiger ist in den genannten Fällen nur der Antrag nach § 258 ZPO statthaft, weil nur ein Teilanspruch tituliert ist.[3] Ist ein Unterhaltsanspruch tituliert, gleich ob in einer Entscheidung oder in nichtrechtskraftfähiger Form, spricht die Vermutung dagegen, dass es sich nur um einen Teil des Anspruchs handelt, und dafür, dass der gesamte Anspruch geregelt ist.mehr

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FF 10/2013, Ausbildungsunte... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist unter Berücksichtigung der dem Sachverhalt zugrunde liegenden besonderen Umstände zu befürworten. Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt ergibt sich aus § 1610 Abs. 2 BGB. Hiernach schulden Eltern ihren Kindern grundsätzlich eine begabungsangemessene Ausbildung. Das Ausbildungsunterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist allerdings von gege...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 10. Fall 10: Abänderungsverfahren – Vollsteckungsgegenantragsverfahren

Für die Abgrenzung von Abänderungsgründen bei einer Entscheidung nach § 238 FamFG bzw. bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 239 FamFG i.V.m. dem materiellen Recht und Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einer Entscheidung nach § 767 ZPO bzw. aus einem Vergleich nach § 795 i.V.m. § 767 ZPO kommt es darauf an, ob es sich um einen der Wandelung unterliegenden Umstand h...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Erstvergleich

Die Parteien schließen einen Vergleich mit Unterhaltsverpflichtung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt; für die Folgezeit sind sich die Parteien einig, dass die Voraussetzungen für einen vom Gläubiger zunächst behaupteten gesetzlichen Anspruch entfallen werden. Nach der Rechtsprechung des BGH[14] ist für die Folgezeit vom Gläubiger ein Erstantrag nach § 258 ZPO zu erheben, weil...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 5. § 238 bzw. § 239 FamFG oder § 767 bzw. § 795 i.V.m. § 767 ZPO – Abänderungsantrag oder Vollstreckungsgegenantrag

Besteht ein rechtskraftfähiger oder nichtrechtskraftfähiger Titel über den gesamten auch künftigen Anspruch, ist nicht der Abänderungsantrag nach § 238 bzw. § 239 FamFG der statthafte Rechtsbehelf, sondern der Vollstreckungsgegenantrag nach § 767 bzw. §§ 795, 767 ZPO, wenn nicht ein veränderlicher Umstand geltend gemacht wird, sondern ein unwandelbarer Umstand, der den Unter...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 11. Anpassung des Unterhalts

Im Abänderungsverfahren ist der Unterhalt bei einer Entscheidung grundsätzlich nicht neu festzusetzen, sondern an die geänderten Verhältnisse anzupassen.[26] Das Gleiche gilt für die Abänderung eines Vergleichs nach den Regeln der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Auch wenn bei einem Vergleich der Wille der Parteien maßgebend ist, ist das Ergebnis meist nicht wesentlich anders...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Auf den Erstantrag des Gläubigers nach § 258 ZPO wird bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Unterhaltszahlungen verurteilt; für die Folgezeit wird der Antrag abgewiesen, weil die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch fehlen. Für die Antragsart, die der Gläubiger für die Folgezeit ergreifen muss, kommt es darauf an, ob die Anspruchsvoraussetzungen bereits f...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 1. Der Zugewinn im Verbund – aus Sicht des Gläubigers i.d.R. ein Anwaltsregress!

Zu unterscheiden sind: Damit es überhaupt zur Fälligkeit einer Zugewinnausgleichsforderung kommt (§ 1378 Abs. 3 S. 1 BGB), muss der Güterstand beendet werden. Erst dann entsteht die Forderung und wird fällig. Der Berechnungszeitpunkt orientiert si...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 3. § 238 FamFG – Abänderungsantrag bei Entscheidung

§ 238 FamFG setzt eine rechtskraftfähige Titulierung des gesamten auch künftigen Unterhaltsanspruchs in einer Entscheidung aufgrund einer Prognose der künftigen Entwicklung der Verhältnisse voraus.mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / Leitsatz

§ 16 Nr. 4 RVG ist in Beratungshilfeangelegenheiten nicht entsprechend anwendbar. Ausgehend von den im Rahmen der Gewährung der Beratungshilfe zu berücksichtigenden jeweiligen Lebenssachverhalten und deren Abgrenzbarkeit untereinander ist es angemessen, zwischen folgenden beratungshilferechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zu unterscheiden und...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 2 Anmerkung

Das LG orientiert sich an der überwiegenden und auch zutreffenden Auffassung der Gerichte und in der Literatur, dass § 16 Nr. 4 RVG, wonach eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaftssache und die Folgesachen als ein Verfahren gelten, in Beratungshilfeangelegenheiten weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Diese Auffassung ...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Dem Erstantrag des Gläubigers nach § 258 ZPO wird voll stattgegeben. aa) Der Gläubiger muss einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG erheben. Nach dieser Vorschrift ist jeder Wunsch auf Abänderung einer Rentenentscheidung zu beurteilen, gleich ob im Einzelfall eine formelle Rechtskraft zu durchbrechen ist oder nicht.[4] (1) Gestützt auf nachträgliche Veränderung der Verhältnis...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG hat Erfolg. Sie führt dazu, dass die für die – ehemals selbstständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren hinzuverbundenen Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zugunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von ...mehr

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AGS 10/2013, Kein Mehrwert ... / 3 Anmerkung

Das OLG Stuttgart hat richtig entschieden, soweit der Leitsatz betroffen ist: Wird auf gerichtlich anhängige Unterhaltsforderungen verzichtet, gilt der Wert der anhängigen Gegenstände. Es ist deshalb nach § 51 FamGKG zu bemessen. Ein Unterhaltsverzicht ist von dem Zwölfmonatszeitraum des § 51 Abs. 1 FamGKG allerdings auch dann erfasst, wenn der Unterhaltsverzicht temporal au...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 5. Zinsen und Tenorierung im Verbundverfahren

Sofern der Zugewinn mit einem Zahlungsantrag im Verbund geltend gemacht wurde, ist nicht zweifelsfrei, ob das Gericht den Beschlusstenor dahingehend abfasst, dass Zinsen ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet werden. In einer bislang nicht veröffentlichen Entscheidung des OLG Köln[22] wird nämlich die Auffassung vertreten, dass ein Zinsanspruch auf den Zugewinna...mehr