Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 21 Verjährung / 2. § 199 Abs. 3 BGB

Rz. 32 Sonstige Schadensersatzansprüche, im hier interessierenden Zusammenhang vor allem solche wegen der Verletzung von Eigentum und Vermögen, verjähren nach § 199 Abs. 3 BGB entweder mit Ablauf von zehn Jahren nach Schadenseintritt oder 30 Jahre nach Vornahme der Verletzungshandlung – je nachdem, welche Frist früher endet.mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Mahnbescheid bzw. Europäischer Zahlungsbefehl, Abs. 1 Nr. 3

Rz. 91 Der Klageerhebung stehen in ihrer Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 BGB verschiedene weitere Formen der Rechtsverfolgung gleich – soweit im vorliegend interessierenden Zusammenhang von Interesse – insbesondere auch die Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren oder – etwa in grenzüberschreitenden Fällen – eines Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnv...mehr

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§ 21 Verjährung / 3. Gegenstand

Rz. 57 Gegenstand der subjektiven Voraussetzungen des Beginns regelmäßiger Verjährung sind gleichermaßen notwendig wie ausreichend allein Tatsachen. (Grundsätzlich) Ohne Belang ist hingegen, ob der Gläubiger dieselben auch rechtlich zutreffend bewertet.[115] Nur ausnahmsweise, bei ungeklärter Rechtslage, namentlich dann, wenn etwa ein Gläubiger wegen zweifelhafter, streitige...mehr

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§ 21 Verjährung / b) Zustellung der Klage "demnächst"

Rz. 88 Zur Unterbrechung der Verjährung genügt regelmäßig die Einreichung der Klageschrift bei Gericht. Die Zustellung der Klage an den oder die Beklagten wirkt auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung zurück, wenn erstere "demnächst" erfolgt (§ 167 ZPO), das heißt in nicht allzu erheblichem zeitlichem Abstand. Geschieht dies nicht, so kommt es darauf an, wer hierfür verantwor...mehr

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§ 21 Verjährung / 3. Güte-/Streitbeilegungsantrag, Abs. 1 Nr. 4 a

Rz. 93 Eine Verjährungshemmung kann – gemäß der durch Art. 6 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19.2.2016[225] eingefügten Neuregelung – auch durch Veranlassung der Bekanntgabe eines Streitbeilegungsantrages bei staatlichen/staatlich anerkannten ( § 204 Abs. 1 Nr. 4a BGB) oder – im Einvernehmen mit dem Antragsgegner – auch bei einer anderen Streitbeilegungsstelle (ehedem: ...mehr

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§ 21 Verjährung / 4. Kenntnisträger

Rz. 59 Nachdem § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis seitens des Geschädigten abstellt, kommt es im Falle – ausnahmsweise beachtlicher – mittelbarer Schädigung (etwa nach §§ 844, 845 BGB, § 10 StVG, § 5 HPflG) auf den danach Anspruchsberechtigten an.[122] Rz. 60 Bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen ist die Kenntnis des gesetzlichen Vert...mehr

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§ 21 Verjährung / I. Anspruchsentstehung

Rz. 44 Anspruchsentstehung im vorgenannten Sinne ist anzunehmen, sobald ein Anspruch klageweise, sei es im Wege einer Leistungs-, Stufen- oder auch Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann, was regelmäßig dessen Fälligkeit voraussetzt.[84] Ein Schaden entsteht, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschle...mehr

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§ 21 Verjährung / 7. Prozesskostenhilfe, Abs. 1 Nr. 14

Rz. 99 In der Praxis – nicht nur des Unfallhaftpflichtrechts – überaus bedeutsam ist auch die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB durch die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, bei der sogar ausdrücklich eine dem § 167 ZPO entsprechende Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Einreichung kodifiziert ist (was freilic...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. § 199 Abs. 2 BGB

Rz. 31 Schadensersatz- (und Schmerzensgeld-)ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, denen im Rahmen des Unfallhaftpflichtrechts eine ganz erhebliche, vor allem auch wirtschaftliche Bedeutung beizumessen ist, verjähren – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund (Vertrag oder Gesetz, Verschuldens- oder Gefährdungshaftung) – jedenfalls mit Ablauf von 30 Jahre...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 56 Grob fahrlässige Unkenntnis ist anzunehmen, wenn dem Gläubiger eine Kenntnis nur deshalb fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt bzw. das nicht beachtet hat, was in concreto jedem hätte einleuchten müssen.[110] Nicht nur, aber auch hierzu sind – entsprechend dem...mehr

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§ 21 Verjährung / IV. Ausgleichsansprüche

Rz. 35 Ausgleichsansprüche (§ 426 Abs. 1 BGB) – egal ob auf Befreiung, Mitwirkung oder Zahlung gerichtet – verjähren einheitlich; und zwar bereits mit der Entstehung der Gesamtschuld, also nicht etwa erst mit der Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners durch den Gläubiger);[72] und zwar unabhängig davon, ob der Ausgleichsanspruch schon beziffert werden bzw. Gegenstand einer L...mehr

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§ 21 Verjährung / III. Titulierte Ansprüche, § 197 BGB

Rz. 34 Durch rechtskräftige Entscheidung oder in vollstreckbaren Vergleichen oder Urkunden titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BGB).[71] Für Ansprüche auf künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt nach § 197 Abs. 2 BGB selbst dann nur die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist.mehr

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§ 21 Verjährung / V. Verzugsschaden

Rz. 36 Bei Ansprüchen auf Ersatz von Verzugsschaden beginnt die Verjährungsfrist mit der Entstehung des Schadens,[74] endet aber gem. § 217 BGB spätestens mit dem Hauptsacheanspruch. Die (regelmäßige) Verjährungsfrist hinsichtlich eines Anspruchs auf Prozesszinsen aus einer Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderung beginnt folgerichtig bereits mit Rechtshängigkeit der Hau...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Bestimmtheit der Teilklage (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 36 Bei einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbstständige Ansprüche – beispielsweise Sach-, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und Schmerzensgeld – geltend gemacht werden, bedarf es einer näheren Spezifizierung, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge diese Ansprüche bis zu der geltend gemachten Gesam...mehr

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§ 26 Klagearten / 4. Gegenwärtige Gefahr (Interesse an alsbaldiger Feststellung)

Rz. 96 Bei einer positiven Feststellungsklage (siehe oben Rdn 70, zur negativen Feststellungsklage siehe unten Rdn 167 ff.) liegt eine Gefährdung der Rechtslage des Klägers in der Regel schon darin, dass der Beklagte das Recht des Klägers ernsthaft bestreitet.[263] Ebenso genügt der drohende Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche des Geschädigten, der durch die Klageerheb...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Anerkenntnis und Verjährungsverzicht

Rz. 105 Mangels Gefährdung der Rechtslage des Geschädigten ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn der Schädiger seine Haftung anerkannt und auf seine Verjährungseinrede verzichtet hat.[304] Dies gilt auch im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers.[305] Allerdings lässt nur eine Erklärung des Einstandspflichtigen, die di...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / G. Weitere Fragestellungen

Rz. 59 Trifft die Leistungspflicht des Versicherers nach § 117 Abs. 1 oder 2 VVG mit einer Ersatzpflicht aufgrund fahrlässiger Amtspflichtverletzung zusammen, legt § 117 Abs. 4 VVG fest, dass die Ersatzpflicht des Versicherers gegenüber der Haftung des Dienstherrn zurücktritt. Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 28.10.1982[54] zu der gegebenen Konkurrenzsituat...mehr

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§ 26 Klagearten / 3. Verjährungseinrede

Rz. 275 Die – prozessuale – Klagebefugnis, im Wege einer Abänderungsklage die Anpassung der geschuldeten Leistungen an die veränderten Verhältnisse zu begehren, ist kein materiell-rechtlicher Anspruch und unterliegt daher auch nicht der Verjährung (§ 194 Abs. 1 BGB; str.).[713] Rz. 276 Davon zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob der materiell-rechtliche Anpassungsanspruch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Überblick

Rz. 1094 Einem geschädigten Gläubiger stehen oft nicht nur ein, sondern gleich mehrere Schuldner gegenüber. Ob und inwieweit der Geschädigte von den Verursachern seines Schadens Ersatz als Gesamtschuldner verlangen kann, hängt damit zusammen, ob sie als Gesamtschuldner haften, ferner davon, ob sich einzelne oder alle Schadensverursacher gegenüber dem Geschädigten auf anspruc...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Normalfall: Rentenzahlung

Rz. 241 Gemäß § 843 Abs. 1 BGB ist der Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten. In § 8 Abs. 1 HPflG und § 13 Abs. 1 StVG ist dies dahin präzisiert, dass "für die Zukunft" eine Geldrente zu entrichten ist. Für die Vergangenheit (bis zum Tag der letzten mündlichen Verhandlung im Rechts...mehr

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§ 26 Klagearten / II. Bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 Eine zulässige Leistungsklage setzt einen hinreichend bestimmten Antrag voraus (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; siehe § 25 Rdn 135 f.). Der Antrag – und damit die geforderte Leistung – muss im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung aus dem begehrten Titel einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (arg. § 308 Abs. 1 ZPO);[8] eine hinreichende Bestimmtheit kann gegebenenf...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / VI. Sonstiges

Rz. 113 Im Falle mitwirkenden Verschuldens des Verletzten gilt gemäß § 27 AtomG die Regelung des § 254 BGB. Rz. 114 Die Verjährung der Ersatzansprüche nach dem AtomG tritt gemäß § 32 Abs. 1 AtomG mit Ablauf von drei Jahren seit dem Zeitpunkt ein, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müss...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Rechtslage für Versicherungsfälle aus Altverträgen

Rz. 69 Für Versicherungsfälle aus Altverträgen, die bis zum Inkrafttreten der VVG-Reform entstanden sind, ist nach näherer Maßgabe des Art. 1 EGVVG das VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Rz. 70 § 3 Nr. 7 S. 3 PflVG a.F. in Verbindung mit § 158e Abs. 2 VVG schützt den Versicherer dagegen, dass der Versicherungsnehmer ohne seine Kenntnis mit dem ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / V. Rechtskraft

Rz. 70 Zwar sollen durch die Verbescheidung eines – unbeschränkten – Schmerzensgeldzahlungsbegehrens grundsätzlich alle bereits eingetretenen, erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten werden (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs). Folgerichtig sind zugleich auch nur solche vorhersehbaren Folgen von de...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VI. Werkvertrag

Rz. 149 § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VII. Reisevertrag

Rz. 157 § 651a BGB a.F.: Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (…) § 651e BGB a.F.: Abhilfe (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Einführung und Anwendbarkeit in den neuen Bundesländern

Rz. 951 Anders als in der Bundesrepublik Deutschland war das Staatshaftungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik in einem besonderen Staatshaftungsgesetz (StHG) geregelt (Gesetz vom 12.5.1969, BGBl I, 34, geändert durch Gesetz vom 14.12.1988, BGBl I, 329). Dass dieses Gesetz in der Rechtswirklichkeit der DDR keine Rolle gespielt hat und nichts an dem Unrechtscharakter ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 4. Feststellungsklage

Rz. 52 Für Klaganträge auf Feststellung, dass die Beklagtenseite (auch künftigen) immateriellen Schaden zu ersetzen habe, besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche, darzulegende Feststellungsinteresse schon dann, wenn aus Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung Grund besteht, mit dem Eintritt eines weiteren Schadens wenigstens zu rechnen und damit eine abschl...mehr

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§ 26 Klagearten / VII. Besonderheiten bei wiederkehrenden Leistungen (§§ 258, 323 ZPO)

Rz. 162 Bei der Geltendmachung einer Haftpflichtrente im Wege einer Klage auf zukünftige Leistungen (§ 258 ZPO; siehe oben Rdn 45 ff.) zwingt die bloße Befürchtung, dass die geforderte Rente später einmal wegen Steigerungen des Lohnniveaus, sinkender Kaufkraft des Geldes oder einer Änderung der Sozialversicherungsgesetzgebung nicht mehr ausreichend sein wird, den Gläubiger g...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Sonstige Fragen

Rz. 1082 Hinsichtlich des Vorrangs des Primärrechtsschutzes und spezialgesetzlicher Regelungen sowie der Aktiv- und Passivlegitimation, der Verjährung und des Rechtswegs gelten die Ausführungen zum enteignungsgleichen Eingriff entsprechend.mehr

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§ 26 Klagearten / c) Verhältnis zur Leistungs- und positiven Feststellungsklage

Rz. 178 Soweit vom Verletzten bereits Leistungsklage oder positive Feststellungsklage erhoben worden ist, bleibt für eine negative Feststellungsklage des Schädigers wegen anderweitiger Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) kein Raum mehr: Der Streitgegenstand der Leistungsklage umfasst auch den der späteren negativen Feststellungsklage, da der Antrag auf Verurteilung zur...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Allgemeines/Überblick

Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Vertraglic...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / A. Umwelthaftungsgesetz

Rz. 1 Umwelthaftungsgesetz (in der Fassung vom 10.12.1990,[1] in Kraft seit 1.1.1991; zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 17.7.2017)[2] § 1 UmweltHG: Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 3. Haftpflichtversicherung

Rz. 54 Zur Deckung des Haftpflichtrisikos aus § 1 HaftpflG sind Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 14 Abs. 1 AEG verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt 20 Mio. EUR je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zwei Mal zur V...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Allgemeines

Rz. 31 Gerade in Haftpflichtsachen wird nicht selten nur ein Teil des teilbaren Anspruches oder der Ansprüche des Geschädigten eingeklagt, um das Kostenrisiko klein zu halten. Dies ist allerdings im Hinblick auf eine drohende Verjährung und die Rechtskraftwirkung des erstrittenen Urteils nicht ohne Risiko (siehe unten Rdn 36 ff.).[76] Stellt der Kläger ausdrücklich klar oder...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Konkurrenzen

Rz. 967 Ansprüche gemäß § 1 StHG können neben Amtshaftungsansprüchen geltend gemacht werden. Es besteht insoweit also Anspruchskonkurrenz.[2993] Da die Haftung nach dem Staatshaftungsgesetz jedoch eine spezialgesetzliche Ausformung der allgemeinen Grundsätze über den enteignungsgleichen Eingriff darstellt, geht sie diesem als lex specialis ebenso vor wie einem Aufopferungsan...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / A. Gesetzliche Grundlagen (Auszug)

Rz. 1 § 3 BinSchG[1] (1) Der Schiffseigner ist für den Schaden verantwortlich, den eine Person der Schiffsbesatzung oder ein an Bord tätiger Lotse einem Dritten in Ausführung von Dienstverrichtungen schuldhaft zufügt. (2) Zur Schiffsbesatzung gehören der Schiffer, die Schiffsmannschaft (§ 21) und alle übrigen auf dem Schiffe angestellten Personen. § 4 BinSchG (1) Der Schiffsei...mehr

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§ 24 Vergleich / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Berufungsgründe

Rz. 121 Die Berufungsbegründung muss – sofern (auch) die rechtliche Beurteilung durch die erste Instanz angegriffen wird – die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung [424] und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, we...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Ersatzberechtigter

Rz. 38 Zum Schadensersatz berechtigt ist der in seinem Recht nach § 114 BBergG Beeinträchtigte, also derjenige, dessen Körper oder Gesundheit verletzt bzw. dessen Sache beschädigt wurde. Bei einem Sachschaden ist das in erster Linie der dinglich Berechtigte, also etwa der Eigentümer oder der Inhaber dinglicher Rechte aus Nießbrauch, Dienstbarkeit oder dinglichem Wohnrecht. K...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Prozesszinsen

Rz. 281 Unabhängig von einem früheren Verzugseintritt kann der Verletzte, wenn er seinen Schadensersatzanspruch im Wege der Leistungsklage geltend macht, Prozesszinsen gemäß § 291 BGB geltend machen; die Erhebung einer Feststellungsklage reicht nicht aus.[586] Der Verzinsungsbeginn setzt Rechtshängigkeit voraus. Hingegen fehlt für Personenschäden, zu denen der Verdienstausfa...mehr

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§ 9 Produkthaftung / II. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Rz. 8 Die Haftung nach dem ProdHaftG ist Gefährdungshaftung und tritt bei Personenschäden und bei ­Schäden an privat genutzten Sachen neben die allgemeine deliktsrechtliche Produkthaftung; auf ein Verschulden des Herstellers kommt es nicht an. Der Schutzumfang bleibt aber hinter dem der allgemeinen deliktischen Produkthaftung zurück (Selbstbehalt bei Sachschäden, Haftungshöc...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Vorhersehbare (Folge-)Schäden

Rz. 100 Bei infolge einer erlittenen Rechtsgutsverletzung zwar noch nicht eingetretenen, aber objektiv, d.h. aus Sicht eines Fachmanns des jeweiligen Faches – bei Körperschäden folglich aus dem medizinischen Fachkreis[273] –, als möglich voraussehbaren Schäden, droht infolge des Grundsatzes der Schadenseinheit (siehe oben § 21 Rdn 45 f.) die Verjährung auch des nur vorherseh...mehr