Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Kollisionsrechtliche Behandlung des Trusts

Rz. 234 In Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO werden die Errichtung, Funktionsweise und Auflösung eines Trusts ausdrücklich vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Pflichtteile unterliegen aber gem. Art. 23 lit. h EuErbVO dem Erbstatut. Daher dürfte sich unter der Erbrechtsverordnung an der vorgenannten Problemlage und der bisherigen Lösung wenig ändern. Rz. 235 Für das a...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht im rumänischen Zivilgesetzbuch

Rz. 359 Das Erbrecht ist in Rumänien im Zivilgesetzbuch (Codul Civil Nou – CCN) geregelt, das am 1.10.2011 in Kraft getreten ist. Das rumänische Recht unterscheidet wie das französische Recht zwischen dem pflichtteilsgebundenen Teil des Nachlasses und dem Teil, über den der Erbe frei verfügen kann, Art. 1086 CCN. Der verfügbare Teil des Nachlasses wird dabei – entsprechend d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Dividendenansprüche

Rn. 458 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Phasengleiche Aktivierung: Das Gewinnbezugsrecht des Aktionärs (§ 58 Abs 4 AktG) bzw GmbH-Gesellschafters (§ 29 Abs 1 GmbHG) als bedingte Rechtsposition wandelt sich erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss in einen durchsetzbaren Anspruch. Da der Gewinnverwendungsbeschluss idR erst nach der Feststellung des JA und somit nach dem Bilanzstich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eingriffsnorm und Anwendungswille, Art 9 I.

Rn 2 Die Begriffsbestimmung in I ist an das die Grundfreiheiten betreffende EuGH-Urt in Arblade Rs C-369/96, Slg 1999, I-8453, angelehnt, das die Definition von Francescakis aufgegriffen hat (vgl W.-H. Roth AcP 220 (2020) 458, 512; Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 9). Infolge der Einfügung des Wortes ›insb‹ ist die Wahrung der ›politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Orga...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Gläubiger

Rz. 6 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht entsprechend seiner Schutzfunktion den Pflichtteilsberechtigten zu, also den nach § 2303 BGB abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlingen, Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern), sofern deren Recht nicht durch § 2309 BGB [13] oder in anderer Weise (Pflichtteilsentziehung) ausgeschlossen ist.[14] In diesem Zusammenhang ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast.

Rn 24 § 280 I 2 ordnet die Beweislast für das Vertretenmüssen dem pflichtverletzenden Schuldner zu; die Pflichtverletzung als solche hat jedoch grds der Gläubiger zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 1476 [BGH 01.07.2011 - V ZR 154/10] Rz 31; Canaris JZ 01, 499, 512; Kohler ZZP 05, 25–46; zum alten Schuldrecht BGH NJW 78, 584 [BGH 11.10.1977 - VI ZR 110/75] [Arzthaftung]; Hambg NJW-R...mehr

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AGS 08/2024, Versagung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Die Entscheidung der Einzelrichterin des Senats über die Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zeigt, dass auch BGH-Richter mit den Besonderheiten bei der Festsetzung des Gegenstandswertes nicht so recht vertraut sind. In seiner Hauptsacheentscheidung hat der IX. ZS des BGH in voller Besetzung den "Wert des Rechtsbeschwerde...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Abgrenzung des Güterstatuts zum Erbstatut

Rz. 197 Beispiel Der deutsche Erblasser hatte mit seiner damaligen französischen Braut vor der Eheschließung im Jahr 1993 – noch als Student – bei einem Pariser Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen, mit dem die Brautleute die Errungenschaftsgemeinschaft des französischen Rechts vereinbarten und dem überlebenden Ehegatten das Gesamtgut zuwachsen sollte (clause d’attributi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagefähigkeit

Rn. 278 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Grundsatz: Einlagefähig sind nach dem Wortlaut des § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG nur WG. Mangels WG-Qualität nicht einlagefähig sind dagegen bloße Nutzungsvorteile (s Rn 279). Nutzungsrechte dinglicher ebenso wie obligatorischer Natur sind dagegen selbstständige (immaterielle) WG und als solche grds auch einlagefähig (s Rn 279a, grundlegend BFH v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zahlungsmodalitäten (Abs 3).

Rn 20 § 20 I 1 gibt dem ausgleichsberechtigten Ehegatten einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Geldrente. Wegen der Zahlungsmodalitäten dieser Rente verweist III auf Vorschriften des nachehelichen Unterhaltsrechts. Gem § 1585 I 2 BGB ist die Rente monatlich im Voraus zu entrichten. Das gilt angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes und der Gesetzesmaterialien auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auf dem Weg zu einem europäischen (internationalen) Einheitsrecht.

Rn 34 Über die bisherigen punktuellen Entwicklungen hinaus gibt es vielfältige Bestrebungen für ein europäisches Zivilgesetzbuch bzw für internationales Einheitsrecht. So hat das Europäische Parlament 1989 und 1994 die Organe der EU aufgefordert, mit der Vorbereitung eines einheitlichen europäischen ZGB zu beginnen. Die Kommission hat sodann einen Aktionsplan für ein europäi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1138 BGB – Öffentlicher Glaube des Grundbuchs.

Gesetzestext Die Vorschriften der §§ 891 bis 899 gelten für die Hypothek auch in Ansehung der Forderung und der dem Eigentümer nach § 1137 zustehenden Einreden. Rn 1 Wegen der Akzessorietät der Hypothek und § 404 müsste im Streitfall der Hypothekar das Bestehen der Forderung beweisen, ein gutgläubiger Erwerb einer Hypothek, der keine Forderung zugrunde liegt, wäre nicht mögl...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 7. Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 210 Nach in Deutschland früher wohl einhelliger Ansicht kam § 1371 Abs. 1 BGB nur bei Geltung deutschen Güterrechts zum Zuge, da diese Vorschrift davon ausgeht, dass der Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts gelebt hat. Rz. 211 Umstritten war aber, inwieweit das güterrechtliche Viertel auch dann zu gewähren ist, wenn ausländisches ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 65 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Kalamitätsnutzungen knüpfen stets an das Vorliegen eines außergewöhnlichen Naturereignisses iSv höherer Gewalt an; es muss sich somit um ein Ereignis handeln, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht vorausgesehen und demzufolge nicht abgewendet werden kann. Die Aufzählung in § 34b Abs 1 Nr 2 S 2 EStG (Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der Umfang jeden Unterhaltsanspruchs hängt maßgeblich von der Ermittlung des Einkommens der am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten ab. Das BGB enthält keine Regelung, was bei einer Unterhaltsberechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist (eingehend Kleffmann in: Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch Familienrecht, Teil G Rz 1 ff). Rn 2 Die Einkommensermittlung erfolgt für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, § 573a I.

Rn 3 Der Begriff ›Wohnung‹ (Drasdo NJW-Spezial 16, 481) bedeutet mehr als nur Wohnraum und erfordert eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann (AG Nürtingen WuM 17, 538, LG Saarbrücken ZMR 07, 540, KG JW 25, 1125). Eigene Küche oder Kochgelegenheit (LG Bonn WuM 92, 24), Wasserversorgun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhöhter Elementarbedarf.

Rn 29 Aufgrund geänderter Rspr lässt der BGH (FamRZ 21, 28) eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrages zu. Dies hat zu einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle geführt. Diese enthält nunmehr 15 Einkommensgruppen und umfasst ein Einkommen von bis zu 11.200 EUR. Fraglich ist allerdings...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schweigen im Allgemeinen.

Rn 3 Schweigen stellt auch im kaufmännischen Verkehr grds keine Annahme dar (NK-BGB/Rademacher/G. Schulze § 147 Rz 5). Auch iRv § 663 und § 44 BRAO folgt aus einem Unterlassen der Ablehnungsanzeige nur ein Ersatzanspruch auf das negative Interesse (§ 663 Rn 5; Jauernig/Mansel § 663 Rz 3). Anders im Anwendungsbereich von § 516 II 2, § 362 I HGB und § 5 III 1 PflVG . In diesen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Hauptveranlagungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 72 [Autor/Stand] Der bei der Hauptveranlagung festgesetzte Steuermessbetrag gilt gemäß § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der Neuveranlagung nach § 17 GrStG und Aufhebung des Steuermessbetrags nach § 20 GrStG von dem Kalenderjahr an, das zwei Jahre nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt. Vgl. zum Hauptveranlagungszeitpunkt Rz. 64. Rz. 73 [Autor/Stand] Der Zeitraum, in d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 103 Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 1825 ZGB die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers. Auch der eingetragene Lebenspartner hat unter den oben (vgl. Rdn 100) genannten Voraussetzungen ein Pflichtteilsrecht.[100] Gem. Art. 1829 ZGB gelten Beschränkungen des Pflichtteils durch Testament als nicht geschrieben. Hieraus folgt, dass pflichtteilswidrige ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abgrenzungskriterien

Rn. 643 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ausgehend von der in der Bilanzgliederungssystematik des § 266 Abs 2 A HGB angelegten Dreiteilung des BV ist zu differenzieren zwischenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Billigkeit.

Rn 5 Sind ehebedingte Nachteile nicht gegeben oder durch einen Teil des geltend gemachten Unterhalts ausgeglichen, ist als nächstes zu prüfen, ob und welche Unterhaltsbegrenzung der Billigkeit entspricht. Rn 6 Die einzigen Billigkeitskriterien, die der BGH zunächst berücksichtigt hat, sind Dauer der Ehe und Alter des Unterhaltsberechtigten. Dabei stand weder eine 22-jährige E...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Bewertung der Leistungen: Subjektive Äquivalenz

Rz. 158 Aufgrund der Privatautonomie steht es den Beteiligten grundsätzlich frei, den Wert der von ihnen nach ihrem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu bewerten und damit auch das Verhältnis der Entgeltlichkeit zu bestimmen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz; siehe auch § 7 Rdn 30 ff.).[290] Dadurch entsteht ein gewisser Bewertungsspielraum, auch zur Reduzierung von Pflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gesellschaftsvermögen (früher: Gesamthandsvermögen)

a) Begriff des Gesellschaftsvermögens i.S.d. Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021 Rz. 1183 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Konzeption des BGB und des HGB kam der Personengesellschaft, insb. deren Grundform: der GbR, keine Rechtsfähigkeit zu. Demzufolge konnte die Personengesellschaft nicht Träger eigenen Vermögens sein. Das in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1771 BGB – Aufhebung des Annahmeverhältnisses.

Gesetzestext 1Das Familiengericht kann das Annahmeverhältnis, das zu einem Volljährigen begründet worden ist, auf Antrag des Annehmenden und des Angenommenen aufheben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2Im Übrigen kann das Annahmeverhältnis nur in sinngemäßer Anwendung der Vorschrift des § 1760 Abs. 1 bis 5 aufgehoben werden. 3An die Stelle der Einwilligung des Kindes trit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigentum des Mieters.

Rn 7 Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich nur auf Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen. Trotz der anerkannten Teilrechtsfähigkeit der Außen-GbR (BGH ZMR 01, 338) werden eingebrachte Sachen der Gesellschafter als dem Pfandrecht unterliegend angesehen, während für die OHG und KG dies gerade nicht gilt (vgl Staud/Emmerich § 562 Rz 18). Bei Miteigentum unterliegt entspr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Die wesentlichen Grundsätze zur Inhaltskontrolle im Überblick.

Rn 9a Der BGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen zur Ehevertragsfreiheit seit 2004 die Struktur in Form der Trias objektive Seite, subjektive Seite, Bestandskontrolle, Ausübungskontrolle beibehalten. Rn 9b Zur objektiven Seite geht der BGH vom hohen Rang der Scheidungsfolgen, die dem Kernbereich unterfallen aus, weist aber darauf hin, dass das Verdikt der Sittenwidrigke...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 297 Das österreichische materielle Erbrecht ist durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015[352] mit Wirkung vom 1.1.2017 an wesentlich geändert worden. Im österreichischen Recht erwirbt der Pflichtteilsberechtigte wie im deutschen Recht seit jeher eine Geldforderung gegen den Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind gem. § 757 ABGB der Ehegatte und die Abkömmlinge; fehlen Abkö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1810 BGB – Pflegschaft für ein ungeborenes Kind.

Gesetzestext Für ein bereits gezeugtes Kind kann zur Wahrung seiner künftigen Rechte ein Pfleger bestellt werden, sofern die Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge verhindert wären, wenn das Kind bereits geboren wäre. Mit der Geburt des Kindes endet die Pflegschaft. Rn 1 Normzweck. Die Norm ersetzt ohne inhaltliche Änderungen die §§ 1912, 1918 II aF. Sie dient dem Schu...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt und Steuerbarkeit

Rz. 175 Gem. § 311b Abs. 4, 5 BGB können künftige gesetzliche Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil am Nachlass eines noch lebenden Dritten Vereinbarungen schließen. Derartige Verträge nennen sich üblicherweise Erbschaftsvertrag.[239] Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die Rechtsprechung hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beendigung der Vor- und Nacherbschaft durch Rechtsgeschäft.

Rn 7 Vor- und Nacherbe bilden zwar keine Erbengemeinschaft (s § 2100 Rn 3). Gleichwohl können sie sich über den Nachlass auseinandersetzen (BGH ZEV 01, 19, 20), insb auch Vor- und Nacherbschaft rechtsgeschäftlich aufheben (Frankf ZEV 20, 364). Der Vorerbe kann etwa auch dadurch zum Vollerben gemacht werden, dass ihm der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht überträgt (BayObLG NJW...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellungsverfahren, Bindungswirkung

Rn. 76 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es fand ein gesondertes Teilwertfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der AO und der FGO über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen statt, §§ 179 und 180 AO. Gegenstand der Teilwert-Feststellung konnte auch ein dahin gehender Antrag des StPfl sein, dass ein bestimmtes Grundstück zum Bewertungsstichtag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niemeyer, Ausweisfragen beim Optionsgeschäft, BB 1990, 1022; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Bergen/Klotz, Steuerliche Behandlung der Emittenten von Optionsanleihen bei Nichtausübung der Option, DB 1993, 953; Häuselmann, Wandelanleihen in der HB u StB des Emittenten, BB 2000, 139; Brüggemann/Lühn/Siegel, Bilanzierung ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Bewertungsziel, Grundsätze der Nachlassermittlung und -bewertung

Rz. 4 Entsprechend der grundlegenden Wertung sowohl des BVerfG[4] als auch des BGH[5] ist der Pflichtteilsberechtigte wirtschaftlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er zu dem seinem Pflichtteil entsprechenden Bruchteil Erbe geworden wäre. Das Pflichtteilsrecht stellt also die Absicherung einer gesetzlich garantierten Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers dar.[6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundgedanke und Anwendungsbereich.

Rn 66 Im Unterschied zu den Tatbeständen der Eingriffskondiktion wird die kondiktionsauslösende Vermögensverschiebung bei der Verwendungskondiktion nicht vom Bereicherten, sondern vom Entreicherten herbeigeführt (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, § 69 III 1a). Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bereicherungsschuldner mit eigenen Mitteln Verwendungen auf eine Sache des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die psychisch vermittelte Kausalität.

Rn 56 Statt durch die Naturgesetze kann der Kausalzusammenhang auch durch Entschlüsse des Geschädigten selbst oder Dritter vermittelt werden. Dann sind diese Entschlüsse auf ihre Adäquanz (s.o. Rn 52) und auch darauf zu prüfen, ob der durch sie vermittelte Schaden noch im Schutzbereich der Anspruchsnorm liegt (s.u. Rn 67). Darüber hinaus hat die Rspr bei solchen Entschlüssen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Pflichtteilsentziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2336 Abs. 2 S. 2 BGB)

Rz. 72 § 2336 Abs. 2 S. 2 BGB bestimmt, dass für eine Entziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB wegen einer vom Pflichtteilsberechtigten begangenen Straftat diese zur Zeit der Errichtung begangen und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen muss; beides ist in der Verfügung anzugeben. Dadurch wird zum einen klargestellt, dass zwar die Verurteilung wegen der Straftat, auf wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eingriffsvoraussetzungen.

Rn 4 § 1 gilt für jede natürliche Person als Opfer von Gewalt oder deren Androhung. Eine besondere Beziehung zwischen Opfer und Täter ist nicht erforderlich. Für die Entscheidung maßgeblicher Zeitpunkt ist der der Entscheidungsreife (Köln FamRZ 12, 645). Rn 5 Hinsichtlich der Rechtsgutsverletzungen hat der Gesetzgeber auf § 823 I zurückgegriffen, weshalb wegen der Bedeutung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 22 Dauerschuldverhältnisse sind besonders häufig Gegenstand intertemporaler Sonderregeln. Einerseits soll durch diese Sonderregeln vermieden werden, dass die Gerichte noch über lange Zeit gezwungen sind, altes Recht anzuwenden (s etwa BT-Drs 14/6040, 273), andererseits ist die Anwendbarkeit neuen Rechts hier im Sinne einer unechten Rückwirkung weniger problematisch als be...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / ff) Hinauskündigungsklauseln

Rz. 128 Unter Hinauskündigungsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen zu verstehen, die es ermöglichen, einen Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss oder – im Extremfall – durch einseitige Erklärung eines anderen Gesellschafters aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es zur Rechtfertigung dieser Maßnahme eines sachlichen oder sonstigen wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Volljährige Enkelkinder.

Rn 6 Bei volljährigen Enkelkindern spricht alles dafür, dass sich der Unterhalt der in Anspruch genommenen Großeltern auf den erhöhten Selbstbehalt berufen darf, der beim Elternunterhalt gilt (BGH FuR 06, 366). Dies ist allerdings seit 2020 problematisch. Viele OLG und auch die Düsseldorfer Tabelle sehen keinen festen Selbstbehalt für den Elternunterhalt vor. Dies beruht auf...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 102 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichni...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Einfluss des Güter- oder Vermögensstands

Rz. 144 Der Güterstand von Ehegatten oder der Vermögensstand von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern beeinflusst – wie auch sonst im Pflichtteilsrecht – die Berechnung der Pflichtteilsergänzung. Rz. 145 Lebte der Erblasser in Zugewinngemeinschaft, so ist vor allem § 1371 BGB zu beachten.[425] Die Zugewinngemeinschaft verändert dabei nicht nur die Erb- und Pflichtteilsquoten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Finaler Entnahmebegriff/betriebsfremde Zwecke

Rn. 235 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ziel des Entnahmetatbestands ist – neben der Korrektur- und Neutralisationsfunktion zur zutreffenden Ermittlung des Gewinns – die Erfassung der stillen Reserven eines WG, wenn dieses den betrieblichen Bereich des StPfl verlässt (s Rn 200), dh der sachliche und/oder personelle Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Aus der Steuerverstrick...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Akteneinsicht im Steuerverfahren

Rz. 471 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger wird sich meist auch mit einem steuerlichen Verfahren konfrontiert sehen. Im Steuerverfahren hat man nach bisher h.M. keinen Akteneinsichtsanspruch.[2] Anders als § 29 VwVfG sieht § 91 AO ein solches Recht nicht vor, es soll aber bei Beraterwechsel[3] gewährt werden. Im Übrigen darf das FA nach pflichtgemäßem Ermessen kostenfr...mehr