Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Zeitpunkt der Wettbewerbsvereinbarung

Rz. 25 Ob eine Wettbewerbsvereinbarung den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 74 ff. HGB unterliegt, insb. mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung, hängt schließlich davon ab, wann die Vereinbarung abgeschlossen wurde. Ist dies zu Beginn oder während der Dauer des Arbeitsvertrages geschehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rz. 26 Die einschränkungslose...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verh...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 99 Nach einer Entscheidung des LAG München v. 19.12.2007 – 11 Sa 294/07 (LAGE § 74 HGB, Nr. 22) findet der § 75 HGB auch bei einer anfechtungsbedingten Beendigung eines in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses analoge Anwendung. Rz. 100 Umstritten ist die Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und insb. die analoge Anwendung des § 75 HGB bei Beendigung des Arbe...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Gesetzliche Regelung

Rz. 6 Gesetzlich geregelt sind die Vorschriften über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in den §§ 74 bis 75f HGB. Diese Vorschriften wurden nur für kaufmännische Angestellte geschaffen. Nachdem jedoch zunächst die Rspr. die Geltung auch auf Arbeitnehmer ausgeweitet hat (BAG v. 13.9.1969 – 3 AZR 138/68, DB 1970, 63), hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2003 die §§ 74 ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Arbeitgeberseitiger Verzicht nach § 75a HGB

Rz. 90 Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich von der Wettbewerbsvereinbarung zu befreien, besteht darin, dass er einseitig auf das Wettbewerbsverbot verzichtet (§ 75a HGB). Dieser Verzicht kann nur schriftlich und vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggü. dem Arbeitnehmer erklärt werden. Dann ist der Arbeitnehmer sofort nach Vertragsende frei. Der Arbeitgeber...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / M. Muster: Wettbewerbsvereinbarungen

Rz. 122 Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Wettbewerbsvereinbarung zwischen – im Folgenden: Arbeitgeber – und _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer –mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / K. Transnationale Konfliktfälle

Rz. 116 Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot haben auf internationaler Ebene besondere Bedeutung gewonnen. Dabei ist im Einzelfall zu klären, nach welcher nationalen Rechtsordnung solche Konfliktfälle zu lösen sind. Im Fall "Lopez" (General Motors./.Volkswagen AG) klagte General Motors zunächst in Deutschland mit dem Versuch, gegen VW ein Bes...mehr

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§ 7 Mitteilungspflichten de... / F. Wettbewerbsverbote

Rz. 6 Auf bestehende einschlägige Wettbewerbsverbote, die sich auf die auszuübende Tätigkeit beziehen, muss der Arbeitnehmer von sich aus hinweisen, da sich hieraus u.U. eine erhebliche Beeinträchtigung der geschuldeten Arbeitsleistung ergibt (vgl. zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Rz. 7 Soweit der Bewerber seinen Mitteilungs- und Offenbarungspflichten nicht nachkommt...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Aufhebungsvertrag

Rz. 91 Schließen die Parteien einen Aufhebungsvertrag können die in § 75 Abs. 1 und Abs. 2 HGB fixierten Befreiungstatbestände analog Anwendung finden. Dies hängt davon ab, wer Anlass und Anstoß zur Vertragsaufhebung gegeben hat (BAG v. 23.2.1977 – 3 AZR 620/75, DB 1977, 1143). Bei vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers kann sich der Arbeitgeber gem. § 75 Abs. 1 HGB an...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Auf die Karenzentschädigung anrechenbare Leistungen

Rz. 73 Gem. § 74c Abs. 1 S. 1 HGB muss sich der Arbeitnehmer auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen, was er während des Verbotszeitraumes durch anderweitige Arbeitstätigkeit verdient hat oder hätte verdienen können. Unterlässt er böswillig eine ihm zumutbare Möglichkeit zu neuer Arbeit, muss er sich auch den fiktiven Arbeitslohn anrechnen lassen. Die Entschädigungspfli...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / B. Anwendungsbereich und gesetzliche Regelungen

I. Grenze der Zulässigkeit Rz. 5 Nach Beendigung des Arbeitsvertrages unterliegt der Arbeitnehmer einem Konkurrenzverbot nur dann, wenn der Arbeitgeber dies mit ihm zuvor wirksam vereinbart hat. Automatisch gilt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht. Es gilt auch dann nicht, wenn die Parteien zwar eine solche Wettbewerbsvereinbarung gewollt haben, hierbei aber nicht di...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / XV. Arbeitsverhältnisse/Wettbewerbsverbote

Rz. 39 Die Frage des Arbeitgebers nach anderen, parallelen Arbeitsverhältnissen sowie nach bestehenden Wettbewerbsverboten ist grds. zulässig. Bei hervorgehobenen Angestelltenpositionen wird sogar eine Verpflichtung des Bewerbers anzunehmen sein, Wettbewerbsverbote von sich aus nach Ort, Zeit und Gegenstand zu offenbaren (vgl. Schaub, NWB 2006, 4625). Das Recht des Arbeitgeb...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Grenze der Zulässigkeit

Rz. 5 Nach Beendigung des Arbeitsvertrages unterliegt der Arbeitnehmer einem Konkurrenzverbot nur dann, wenn der Arbeitgeber dies mit ihm zuvor wirksam vereinbart hat. Automatisch gilt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht. Es gilt auch dann nicht, wenn die Parteien zwar eine solche Wettbewerbsvereinbarung gewollt haben, hierbei aber nicht die vom Gesetz zwingend vorg...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Karenzentschädigung

Rz. 68 Gem. § 74 Abs. 2 HGB ist das Wettbewerbsverbot nur wirksam, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, für die Dauer des Verbotes eine Karenzentschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbotes mindestens 50 % der vom Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. Es empfiehlt sich stets, einen Prozentbetrag und nicht eine feste Summe zu nenn...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 10. Erledigung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Rz. 395 Eine Frage der Auslegung im Einzelfall ist es, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot "miterledigt" sein sollte (vgl. BAG v. 24.6.2009 – 10 AZR 707/08 (F), BB 2009, 1805 = NZG 2009, 3529; BAG v. 19.11.2008, NZA 2009, 318 = DB 2009, 686). I.d.R. spricht bei umfassenden typischen Erledigungsklauseln eine Vermutung für die Miterledigung (vgl. BAG v. 24.6.2009 – 10 A...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Kundenschutzklauseln, Mandantenübernahmeklauseln

Rz. 9 Den Vorschriften zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot können auch sog. Kundenschutzklauseln unterworfen sein. Verbietet der Arbeitgeber seinem ausscheidenden Arbeitnehmer die Mitnahme bestimmter Kunden und deren künftige Betreuung zugunsten eines anderen Arbeitgebers, kann darin indirekt das Verbot oder zumindest eine erhebliche Einschränkung künftiger Berufstätigke...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / s) Wettbewerbsverbote

aa) Allgemeines Rz. 1004 Das BAG sieht das Verbot, mit dem Arbeitgeber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht begründet (BAG v. 17.10.1969, AP Nr. 7 zu § 611 BGB – Treuepflicht). Dies besteht auch dann, wenn im Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthalten ist (BAG v. 16.8.1990, AP Nr. 1...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / D. Nichtigkeit und Unverbindlichkeit

I. Nichtiges Wettbewerbsverbot Rz. 41 Das Wettbewerbsverbot ist gem. § 74a Abs. 2 HGB nichtig,mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / F. Entschädigungspflicht des Arbeitgebers

I. Karenzentschädigung Rz. 68 Gem. § 74 Abs. 2 HGB ist das Wettbewerbsverbot nur wirksam, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, für die Dauer des Verbotes eine Karenzentschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbotes mindestens 50 % der vom Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. Es empfiehlt sich stets, einen Prozentbetrag und nicht ei...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / IV. Abdingbarkeit des § 74c HGB

Rz. 82 § 74c HGB kann zugunsten des Arbeitnehmers abbedungen werden (zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers s. BAG v. 16.12.2021 – 8 AZR 498/20, NZA 2022, 713). Wird vereinbart, die Entschädigung für die ganze Dauer des Wettbewerbsverbotes in einem Betrag im Voraus zu zahlen, ist mangels gegenteiliger ausdrücklicher Abrede anzunehmen, dass der Ar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1847 Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hat sich analog § 60 Abs. 1 HGB jeder Arbeitnehmer (Handlungsgehilfe) eines Wettbewerbes zulasten seines Arbeitgebers grds. zu enthalten, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen Regelungen bestehen (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/20, juris Rn 38; BAG v. 30.5.2018 – 10 AZR 789/16, juris...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / J. Sperrabreden mit anderen Arbeitgebern

Rz. 115 Zwischen verschiedenen Arbeitgebern kann vereinbart werden, dass sie sich gegenseitig verpflichten, aktuelle oder frühere Arbeitnehmer des anderen Arbeitgebers nicht abzuwerben und selbst einzustellen. Eine solche Vereinbarung (Sperrabrede) ist rechtlich aber nur eine sog. Naturalobligation. Beide Parteien können hiervon jederzeit zurücktreten. Auf Erfüllung der Vere...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / VI. Auskunftspflicht des Arbeitnehmers

Rz. 84 Der Arbeitnehmer ist ggü. dem früheren Arbeitgeber über die Höhe anderweitiger Einkünfte auskunftspflichtig (vgl. BAG v. 27.2.2019 – 10 AZR 340/18, DStR 2019, 1583, für die Auskunftspflicht zur Anrechnung des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit). Bei Selbstständigen kann die Vorlage der Bilanz verlangt werden. Bis zur Erteilung der Auskunft steht dem Arbeitgeber ein...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Berechnung der Karenzentschädigung

Rz. 70 Bei der Berechnung der Karenzentschädigung sind sämtliche vertraglichen Einkommensbestandteile zu berücksichtigen. Dazu gehören demnach: Leistungszulagen, Provisionen, 13. Gehalt, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Natural- und Sachleistungen (vgl. dazu mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen MünchArbR/Thüsing, § 74 Rn 47; Schaub/Vogelsang, ArbR-HdB, § 55 Rn 79). Natu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 1004 Das BAG sieht das Verbot, mit dem Arbeitgeber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht begründet (BAG v. 17.10.1969, AP Nr. 7 zu § 611 BGB – Treuepflicht). Dies besteht auch dann, wenn im Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthalten ist (BAG v. 16.8.1990, AP Nr. 10 zu § 611 BGB ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1856 Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot stehen Arbeitgebern in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverbot eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche zu. Das in §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/2...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Wettbewerbsvereinbarung

Rz. 143 Muster 16.8: Wettbewerbsvereinbarung Muster 16.8: Wettbewerbsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird unter Bezugnahme auf den Anstellungsvertrag vom _________________________ folgendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart: § ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nach Vertragsbeendigung

Rz. 680 Ob bzw. inwieweit "nach"-vertragliche Verschwiegenheitspflichten, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung zu beachten sind, ist in Rspr. und Literatur umstritten (vgl. im Einzelnen § 33 Rdn 1 ff.). Das GeschGehG enthält dazu keine Vorgaben. Insofern empfiehlt sich unbedingt eine entsprechende Regelung für die Zeit nach de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / C. Vertragliche Grundlage

Rz. 12 Soweit die Parteien zweckmäßigerweise zur Vermeidung jedweder Rechtsunsicherheit bereits im Anstellungsvertrag eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht vereinbart haben, muss der Mitarbeiter diese beachten (zur AGB-Kontrolle s. oben § 17 Rdn 989, 990). In der kautelarjuristischen Praxis werden Vertragsklauseln mit einer nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Unzulässige Verträge und Vereinbarungen

Rz. 42 Die Unwirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages kann sich u.a. aus § 4 Abs. 3 BBiG ergeben, wenn er die Ausbildung zu anderen als anerkannten Ausbildungsberufen zum Gegenstand hat, oder daraus, dass der Vertragsschluss mit Rechtsmängeln behaftet ist. Rz. 43 Auch einzelne Abreden können nach dem BBiG unwirksam sein, ohne dass jedoch die Vermutung des § 139 BGB greift...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Aufhebungsvertrag (vgl. § 27 Rdn 1 ff.) besteht seitens der GmbH regelmäßig da...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verschwiegenheitsregelungen für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 990 Der Arbeitnehmer ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines Arbeitgebers zu bewahren (BAG v. 24.11.1956, AP Nr. 4 zu § 611 BGB; BAG v. 15.12.1987, AP Nr. 5 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis; BAG v. 16.3.1982, AP Nr. 1 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis). Allerdings gilt es festzuhalten,...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 22. Konkurrenztätigkeit

Rz. 510 Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jede Tätigkeit verboten, die seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen könnte. Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Pflichten des Auszubildenden

Rz. 32 Die wichtigsten Pflichten des Auszubildenden sind in § 13 BBiG aufgeführt. Sie sind kraft Gesetzes Inhalt des Ausbildungsvertrages. Weitere Pflichten können sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften sowie aus den für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätzen ergeben. Rz. 33 Eine wichtige Pflicht des Auszubildenden ist die Arbeitspflicht, deren konkrete Form sich ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 62. Konkurrenzverbot

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / C. Personalfragebogen

Rz. 41 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Bewerber einen Personalfragebogen ausfüllen zu lassen. Hierbei sind grds. dieselben Fragen wie bei einem Gespräch zulässig. Zu achten ist darauf, dass in den Fragebogen keine Fragen aufgenommen werden sollten, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Werden in unzulässiger Weise Fragen gestell...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer

Rz. 294 Für den GmbH-Geschäftsführer seinerseits können erhebliche Verstöße, die der GmbH zuzurechnen sind, wie beispielsweise die erhebliche Beschneidung des Aufgabenbereichs des GF (vgl. BGH v. 6.3.2012 – II ZR 76/11, DB 2012, 1037 = NJW 2012, 1656), einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (a.o. Eigenkündigung). Ggf. haftet die GmbH für den Verdienstausf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Generalbereinigung, Problem der Drei-Jahres Frist des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG und Abfindungscap

Rz. 697 Vielfach wird ein Aufhebungsvertrag zur Generalbereinigung geschlossen (s.u. Rdn 718). Auch nachfolgende Beraterverträge spielen in der Praxis eine Rolle (vgl. zur Abschluss-Zuständigkeit oben Rdn 582 ff.; ferner van Kann/Keiluweit, AG 2010, 805). Da im Rahmen einer Generalbereinigung regelmäßig Vergütungsfragen des Vorstands zu behandeln sind, kann gem. § 107 Abs. 3...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Grenzen der Wirksamkeit von Vertragsstrafenregelungen

Rz. 997 Vertragsstrafenvereinbarungen, die die arbeitsvertragswidrige Nichterfüllung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers sanktionieren, benachteiligen diesen nicht generell unangemessen (BAG v. 4.3.2004 – 8 AZR 196/03, NZA 2004, 727, 733). Der Arbeitnehmer hat i.d.R. weder ein Interesse daran noch ein Recht, den Arbeitsvertrag zu brechen. Die Abreden zur Verhinderung der ve...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Widerruf von Versorgungszusagen

Rz. 300 I.R.d. Verhandlungen zur Trennung stellt sich vielfach die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, durch einseitigen Widerruf die betriebliche Versorgungszusage zu beenden, wenn dem Mitarbeiter Verfehlungen vorgeworfen werden. Die Messlatte für einen solchen einseitigen Widerruf ist hoch. Rz. 301 Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, berechti...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / C. Rechtsstellung des Betriebserwerbers

Rz. 23 Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein. Aufgrund des Wechsels in der Arbeitgeberstellung erwirbt der neue Inhaber in erster Linie den Anspruch auf Leistung der vom Arbeitnehmer dem Betriebsveräußerer ggü. geschuldeten Dienste einschließlich der Nebenansprüche a...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Allgemeines

Rz. 139 Das nachfolgende Dienstvertragsmuster trägt der mehr oder weniger herausragenden Stellung des genannten Personenkreises Rechnung und zeigt die vielfach üblichen Ausstattungsstandards von Führungspositionen auf. Es ist i.R.d. rechtlich Zulässigen individuell der Stellung des Mitarbeiters und den Betriebsüblichkeiten anzupassen und an den vorgesehenen Stellen zu ergänz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitglieds nach Abberufung (Eigenkündigung)

Rz. 703 Alternativ zu § 615 BGB besteht für das abberufene Vorstandsmitglied die Möglichkeit, seinerseits eine außerordentliche Eigenkündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB auszusprechen, weil die AG die Erbringung der geschuldeten Dienste durch die Abberufung unmöglich gemacht hat (vgl. BGH v. 28.10.2002, NZA 2002, 1324 = DB 2002, 2273: Eigenkündigung). Die fristlose E...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Leistungsverweigerung des Arbeitgebers

Rz. 1047 Erfüllt der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht, bspw. indem er unentschuldigt fehlt oder seine Leistung aus sonstigen Gründen unberechtigt verweigert, ist der Arbeitgeber gem. § 320 Abs. 1 BGB berechtigt, die Vergütung zurückzubehalten. Das Dienstvertragsrecht enthält keine Regelung bezüglich eines Minderungsrechts, sodass die quantitative oder qualitative Schl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Muster – Freier Mitarbeiter Vertrag

Rz. 1436 Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Anm.: Den Vertrag als Freier-Mitarbeiter-Vertrag bezeichnen, um den Willen der Vertragsparteien zu bekunden.) Freier-Mitarbeiter-Vertrag zwischen der Fa. _________________________ _________________________ (Adresse) – im Folgenden auch "Auftraggeber" genannt – und Herrn/Frau __________________...mehr