Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Spezifische Insolvenzrechtliche Pflichten

Rz. 857 Der Geschäftsführer des (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldners hat selbstverständlich die spezifischen insolvenzverfahrensrechtlichen Pflichten, vergleichbar den Pflichten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu wahren, zu welchen u.a. gehören:[1723]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Beseitigung der Überschuldung durch EAV, schuldrechtliche Verlustdeckungszusagen des Gesellschafters oder durch gesellschaftsvertragliche Verlustausgleichspflicht?

Rz. 150 Durch eine Verlustausgleichsverpflichtung (entspr. § 302 AktG) im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrages (EAV entspr. § 291 AktG) kann eine Überschuldung i.S.d. § 19 InsO verhindert oder beseitigt werden, wenn der Verlustausgleich für im Geschäftsjahr entstandene Verluste, zu dem die beherrschende Gesellschaft verpflichtet ist, der Höhe ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Aufbringung und Erhaltung des Stamm- bzw. Grundkapitals

Rz. 518 Es ist grds. Aufgabe des Geschäftsleiters, die ordnungsgemäße Einzahlung des Stamm- bzw. Grundkapitals zu fordern und Rückerstattung desselben an die Gesellschafter zu unterlassen. In diesem Zusammenhang ergeben sich erhebliche zusätzliche Pflichten und Haftungsgefahren des Geschäftsleiters, wenn er die Flexibilisierungen bei der Kapitalaufbringung nach §§ 19 Abs. 4 ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abtretung des Geschäftsanteils an einen Nicht-Darlehensgeber

Rz. 388 Auch der umgekehrte Fall, dass die Gesellschafterstellung des Darlehensgebers etwa durch Abtretung beendet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Der BGH hat dazu entschieden, dass in diesem Fall "allenfalls" der Darlehensanspruch des innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag (oder danach) ausgeschiedenen Gesellschafters als nachrangig zu behandeln ist.[754]...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Wesen

Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung des Patrons...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Vorbehaltsurteil

Rz. 644 Dem Geschäftsführer ist im Urteil vorzubehalten, Erstattungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter i.H.d. hypothetischen Quote (Rang und Höhe) des durch die verbotene Zahlung begünstigten Gläubigers geltend zu machen.[1294] Dieser Vorbehalt ist von Amts wegen aufzunehmen, weil eine ungerechtfertigte Bereicherung der Masse auszuschließen ist.[1295] Gegenstandswert...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 10. Geltendmachung

Rz. 438 Eine vergleichsweise Einigung des Insolvenzverwalters mit dem Gesellschafter über die Ansprüche nach § 135 InsO ist möglich; eine solche schließt spätere Nachforderungen aus.[866] Für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Gesellschafter aus §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO gilt der besondere Gerichtsstand für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters nach § 22 ZP...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Rechtsweg

Rz. 685 Zum eröffneten Rechtsweg liegt bisher nur uneinheitliche Rspr. vor: Rz. 686 Das OLG Hamburg[1356] hat für die Schadensersatzklage den Weg zu den ordentlichen Gerichten als eröffnet angesehen. Das ist m.E. zutreffend, da es sich um die Geltendmachung eines allgemeinen Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung handelt. Rz. 687 Nach der arbeitsgerichtlichen Rspr. i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung

Rz. 391 Zahlt ein Gesellschafter die im letzten Jahr vor Insolvenzantrag zur Darlehensrückgewährung von der Gesellschaft erhaltenen Beträge wieder an die Gesellschaft zurück, um die ursprüngliche Vermögenslage wiederherzustellen, entfällt die mit der Rückgewährung eingetretene objektive Gläubigerbenachteiligung.[757] Dafür ist erforderlich, dass die Rückzahlung des Gesellsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Haftung nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung der Steuerzahlung?

Rz. 718 Den Geschäftsführer trifft die volle persönliche Haftung für nicht fristgerecht bei Fälligkeit abgeführte Lohnsteuer auch dann (wieder), wenn er die Lohnsteuer zwar an das FA gezahlt hat, die Zahlung aber unter Verletzung der Pflichten aus dem Steuerschuldverhältnis verspätet erfolgte und der Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten und das FA sie zurüc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftungsgefahren für den vorläufig eigenverwaltenden Schuldner

Rz. 855 Ein Problem für den (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldner bzw. dessen Geschäftsführer[1718] besteht in den zahlreichen Haftungsgefahren,[1719] die grds. auch den Sanierungs-Geschäftsführer unverändert treffen können und die von der Rspr. noch keineswegs abschließend geklärt sind. Zu den Haftungsgefahren gehören bspw. die Haftungen wegen Verletzung der Sorgfaltspfli...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Erkennbarkeit der Insolvenzreife

Rz. 605 Für das Verschulden des Geschäftsführers ist erforderlich, dass er die Insolvenzreife kennt oder fahrlässig nicht kennt.[1200] Es genügt also Erkennbarkeit der Insolvenzantragsvoraussetzungen. Die Erkennbarkeit der Insolvenzreife kann sich auch aus Kenntnis von Tatsachen ergeben, die der Geschäftsführer aus anderen Quellen als in seiner Eigenschaft als Geschäftsführe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Faktischer Geschäftsführer

Rz. 598 Neben dem bestellten Geschäftsführer trifft die Erstattungspflicht auch den faktischen Geschäftsführer [1183] (s.o. Rdn 473 ff.) und den Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften für jede Gesellschaft gesondert.[1184]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Grundsätze

Rz. 610 Als Maßstab für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ist zunächst davon auszugehen, dass der Geschäftsführer nach § 15b InsO grds. verpflichtet ist, nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH Masseschmälerungen zugunsten einzelner Gläubiger zu verhindern. Erlaubt sind nach § 15b Abs. 1 Satz 2 (entspricht § 64 Satz 2 GmbHG a.F.) nur Zahlungen, die der Sorgfa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Weitere gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen

Rz. 836 Aufgrund der Regelung in § 254a Abs. 2 InsO ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Anforderungen, die etwa an einen Anteilsinhaberwechsel Kapitalveränderungen, etc. gestellt sind (etwa Beschluss zur Verfügung über Anteilsrechte, Registeranmeldungen, etc.) das Gesellschaftsrecht durch die ESUG-Regelungen in der InsO verdrängt wird.[1678] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zwangsversteigerung, Insolvenz

Rz. 13 Nicht erforderlich ist die Voreintragung bei Eintragung eines Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerkes.[21] Wird das Insolvenzverfahren über einen Nachlass eröffnet, so bedarf es für die Eintragung des Insolvenzvermerkes der Voreintragung der Erben nicht.[22] Dies gilt auch bei der Sonderinsolvenz einer vollbeendeten KG.[23] Für die Eintragung einer Zwang...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Zeitliche Dauer des Rangrücktritts

Rz. 166 Zweifel waren auch aufgekommen, für welchen Zeitraum der Rangrücktritt gelten muss, um den Überschuldungsstatus von der erfassten Verbindlichkeit zu entlasten. aa) Beginn Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Einfluss der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Gesellschaft

1. Auflösung der Gesellschaft Rz. 762 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen besteht die Gesellschaft als solche weiter; sie ist weiterhin Trägerin von Rechten und Pflichten. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist allerdings regelmäßig ein Auflösungsgrund (etwa §§ 728 Abs. 1 Satz 1 BGB, 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 H...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Begriff der Unternehmenskrise

Rz. 8 Krise ist ein aus dem altgriechischen Wort Krisis abgeleiteter Begriff der Umgangssprache. Max Frisch wird mit den Worten zitiert: "Krise kann ein produktiver Zustand sein; man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Allgemein wird mit dem Begriff eine Unternehmenssituation bzw. eine bedrohliche Unternehmensentwicklung beschrieben, die Handlungsbedarf he...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Berater

Rz. 237 I.d.R. begründet ein Beratervertrag über die Beratung der GmbH in der Krise keine Vermögensbetreuungspflicht des Beraters i.S.d. § 266 StGB. Eine solche Pflicht kann aber dann bestehen, wenn der Berater in Bezug auf das Vermögen der Gesellschaft tatsächliche Entscheidungsmacht erlangt und wie ein Vorstand/Geschäftsführer agiert.[443]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Voraussetzungen und Anforderungen an eine positive Prognose

aa) Zahlungsfähigkeit und Fortführungswille Rz. 35 Selbstverständlich muss das Unternehmen im Prognosezeitpunkt zahlungsfähig sein oder die Zahlungsfähigkeit muss innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO wiederhergestellt sein. Darüber hinaus darf der Schuldner während des Prognosezeitraums (s.u. Rdn 43) nicht zahlungsfähig werden. Ferner ist für eine positive Progno...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Untreue (§ 266 StGB)

Rz. 219 Generell setzt der Untreuetatbestand eine schuldrechtliche Vermögensbetreuungspflicht voraus, die über die jedermann obliegenden Pflichten zur Wahrung der Rechtssphäre des jeweils Anderen hinausgehen.[415] Die Gefahr der Begehung einer Untreue besteht in der Krise der GmbH in mehreren Konstellationen: a) Geschäftsführer aa) Abgrenzung zu Bankrott Rz. 220 Nach der früher ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Verknüpfung des BRIS mit Registern über Insolvenz und wirtschaftliche Eigentümer

Rz. 173 Das BRIS soll zukünftig mit den mitgliedstaatlichen Insolvenzregistern (insolvency registers interconnection – IRI) und den Registern wirtschaftlicher Eigentümer (beneficial ownership registers interconnection system – BORIS)) verknüpft werden. Dadurch soll eine vereinfachte Suche nach Informationen über in der EU ansässige Unternehmen ermöglicht werden. Den Unterneh...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verteidigungseinwendungen des Kommanditisten

Rz. 303 Der Kommanditist kann einwenden, seine Inanspruchnahme sei zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, nicht (mehr) erforderlich. Hierfür trägt er sodann die Darlegungs- und Beweislast.[544] Das kann m.E. aber nur gelten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seiner vorgenannten Darlegungslast entsprochen hat. Rz. 304 Nicht mehr zur...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.3 Unterbrechungstatbestand am Insolvenztag

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis am Insolvenztag wegen einer der in § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV genannten Tatbestände unterbrochen ist, ist eine Unterbrechungsmeldung mit einem der zutreffenden Abgabegründe "51" bis "53" zum letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zu erstatten. Als Tatbestand nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zählt z. B. der Bezug von Kranke...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ausschluss des Bezugsrechts der Altgesellschafter auf neue Anteile?

Rz. 826 In § 225a Abs. 2 Satz 3 InsO ist geregelt, dass das Bezugsrecht der Altgesellschafter auf die im Wege der Planmaßnahmen neu gebildeten Geschäftsanteile ausgeschlossen werden kann. Das ist unproblematisch gegenüber einem Gesellschafter, der im Vorfeld der Beschlussfassungen deutlich gemacht hat, sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen zu wollen; er kann sich gegen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gehaltsreduzierung

Rz. 515 Die Festlegung einer angemessenen Vergütung für den Geschäftsführer der GmbH ist zivil-/gesellschafts- und steuerrechtlich (vGa beim Gesellschafter-Geschäftsführer) ein Dauerthema.[1002] Die Gesamtvergütung des Geschäftsführers hat in angemessenem Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft zu stehen und darf die üblic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Schaden und insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 739 Es handelt sich um eine Schadensersatzhaftung. Folglich ist Haftungsvoraussetzung, dass die Vorenthaltung für einen Schaden der Sozialkasse kausal ist. Ein Schaden bzw. die Kausalität ist dann zu verneinen, wenn Zahlungen, wären sie noch erfolgt, nach §§ 129 ff. InsO in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft/des Arbeitgebers anfechtbar gewesen wä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Insolvenzgesellschaftsrecht

Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesellschaft.[1] Dabei sind die Bezüge zwischen Gesellschafts- und I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Auschüttungen stehen gelassener Gewinne

Rz. 370 Ob auch Ausschüttungen von Gewinnvorträgen oder vom Gesellschafter gebildeten freien Gewinnrücklagen Zahlungen auf Forderungen sind, die der Forderung auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen gleichgestellt sind, hatte der BGH zunächst offengelassen[710] und wurde in der obergerichtlichen Rspr. unterschiedlich entschieden und war in der Lit. streitig. Teilweise wurd...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO?

Rz. 866 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob und ggf. in welchem Umfang den Geschäftsführer des vorläufig eigenverwaltenden Schuldners die Haftungen wegen verbotener Zahlungen nach § 15b InsO treffen können. Relevant wird die Frage, wenn der Schuldner nicht nur drohend zahlungsunfähig ist, sondern etwa das sog. Schutzschirmverfahren im Stadium der Überschuldung der Gesell...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geltung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten?

Rz. 820 Streitig und, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die seit langem anerkannten gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft weiter Geltung beanspruchen können etwa mit der Folge, dass ein Mehrheitsgesellschafter in der Abstimmung über einen Insolvenzplan aus der Treuepflicht gehi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Haftungsbescheid und Einwendung

Rz. 711 Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers erfolgt durch Haftungsbescheid des Finanzamtes. Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA nicht an der Inanspruchnahme des Geschäftsführers mit gesondertem Haftungsbescheid.[1409] Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA auch nicht an der Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters mit gesondertem Haftung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Umfang des Schadensersatzanspruchs

Rz. 676 Der Schadensersatzanspruch des Neugläubigers richtet sich auf den Ersatz des negativen Interesses. Neugläubiger haben Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der dadurch entstanden ist, dass der Gläubiger in Rechtsbeziehung zu der insolventen Gesellschaft getreten ist und dieser Kredit gewährt oder sonstige Vorleistungen erbracht hat.[1342] Daher richtet sich der...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Risiken des DES

Rz. 107 Im Insolvenzfall wird die als Sacheinlage eingebrachte Forderung möglicherweise (erneut) bewertet und der Gesellschafter für den Fall, dass der Insolvenzverwalter zu einem anderen Bewertungsergebnis kommt, auf den Differenzbetrag zum Nominalwert in Anspruch genommen (§§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 4 GmbHG). Für diesen Anspruch der Gesellschaft haften nach § 24 GmbHG auch die ü...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO

Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise" der Gesellschaft.[632] Rz. 348 Die maßgeblichen Regelungen sind § ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Höhe der Ausgleichszahlung nach § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO

Rz. 425 Ungeklärt war, die Bestimmung der Höhe des vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Ausgleichs. Welcher Anknüfungszeitpunkt gilt und ist eine evtl. Anfechtbarkeit von vor Insolvenzeröffnung erfolgten Zahlungen zu berücksichtigen? Ein Problem für die Berechnung der Ausgleichshöhe liegt darin, dass nach dem Wortlaut des § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO auf den Durchschnitt der Zahl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 300 Auch die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters für die Erforderlichkeit der Leistung des Kommanditisten für die Befriedigung der Gläubiger sind inzwischen ausgeurteilt. Für den Tatbestand der Rückzahlung der Kommanditeinlage als Voraussetzung für das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten genügt der Insolvenzverwalter seiner Da...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (bb) Wesentliche Änderung durch § 15b Abs. 4 Satz 2 InsO

Rz. 621 Nach der ständigen Rspr. des BGH[1238] und entgegen einer starken Meinung in der Lit.[1239] bestand die Ersatzpflicht nach § 64 GmbHG a.F. in voller Höhe jeder einzelnen verbotswidrig geleisteten Zahlung und nicht nur in Höhe des entstandenen Quotenschadens. Eine wesentliche Neuerung findet sich nun in § 15b Abs. 4 InsO. Dort ist in Satz 1 geregelt, dass sämtliche ent...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Patronatserklärung gegenüber einem Gläubiger des Schuldners (externe Patronatserklärung)

Rz. 144 Von einer solchen harten Patronatserklärung, die der Patron ggü. dem Schuldner zugunsten aller Gläubiger des Schuldners abgibt, ist diejenige Patronatserklärung zu unterscheiden, die der Patron lediglich ggü. einem Gläubiger des Schuldners, etwa ggü. einem Kreditinstitut abgibt.[298] Hierbei handelt es sich um ein individuelles Kreditsicherungsmittel. Für ihre Wirksa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zum Versicherungsvertrag

Rz. 490 Versicherungsnehmer ist regelmäßig die Gesellschaft, versicherte Person der Geschäftsführer. Es handelt sich insoweit also um einen Vertrag zugunsten Dritter. Rz. 491 Es besteht grds. kein Anspruch des Geschäftsführers auf Abschluss einer speziellen D&O-Versicherung.[965] Streitig ist, wer zur Entscheidung über den Abschluss einer D&O-Versicherung zuständig ist. Sollt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. der Pflicht zur ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Anfechtung und Anfechtungsprivileg

Rz. 403 Anfechtungsgegner ist nach § 135 Abs. 2 InsO und § 143 Abs. 3 InsO der Gesellschafter. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrent zurück, kann die dadurch bewirkte Befreiung des Gesellschafters von der Sicherung gegenüber dem Gesellschafter angefochten werden mit der Folge, dass der Gesellschafter die dem gesicherten Gläubiger gewä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Abstrakte (numerus clausus) oder konkrete Zulässigkeit der gesellschaftsrechtlichen Maßnahme?

Rz. 814 Nach § 225a Abs. 3 InsO kann im Insolvenzplan jede gesellschaftsrechtlich zulässige Regelung getroffen werden. Fraglich ist dabei, ob hierbei die abstrakte Zulässigkeit der gesellschaftsrechtlichen Maßnahme, d.h. allein der Umstand ausreicht, dass sie sich innerhalb des gesellschaftsrechtlichen numerus clausus bewegt,[1644] oder ob die Maßnahme im konkreten Fall den ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Doppelbesicherung des Gläubigers

Rz. 408 Dieser Fall liegt vor, wenn der Darlehensgeber sowohl durch eine Sicherheit der darlehensnehmenden Gesellschaft als auch aus dem Vermögen des Gesellschafters besichert ist. Zwar hat der Darlehensgeber die Wahlfreiheit, welche Sicherheit er in Anspruch nimmt,[780] der von § 44a InsO normierte Zweck bedeutet jedoch, dass die Gesellschaftersicherheit im wirtschaftlichen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Hinzuziehung von Beratern

Rz. 607 Der Geschäftsführer kann sich auch nicht auf fachliche Unkenntnis in steuer- oder handelsrechtlichen Dingen berufen; vielmehr muss er sich diese bei Übernahme des Geschäftsführeramtes in eigener Person verschaffen.[1210] Dies gilt auch, soweit der Geschäftsführer Rat durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt einholt; diesen muss er sorgfältig auswählen und überwach...mehr