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16.10.2017
Betriebsprüfung
Stellen Betriebsprüfer fest, dass im Unternehmen sogenannte Scheinselbstständige tätig sind, kann es sich lohnen, gegen den Prüfungsbescheid vorzugehen. Arbeitgeber sollten dabei nicht allein die Statusfeststellung, sondern auch Einwendungen gegen die Beitragsnachforderung im Blick haben.
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