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04.04.2013
Trennungsjahr
Wer das Trennungsjahr nicht ernst nimmt, wird auch nicht geschieden. Wer sich von seiner Ehefrau weiterhin die Wäsche waschen und den Kühlschrank füllen lässt, wer mit ihr weiterhin in einem Bett liegt, kann nicht gleichzeitig behaupten, von ihr getrennt zu leben.
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