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03.02.2012
Familien- & Erbrecht
Wer in den Besitz eines Nachlasses gerät, sollte sich nach einem dazugehörigen Testament umsehen. Nicht nur, weil er Begünstigter sein könnte, § 2259 BGB verpflichtet ihn auch, Testamente nach dem Tod des Erblassers unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern. Grund: Erben und Nichterben sollen wissen, was erbrechtlich Sache ist, um entsprechend disponieren zu können.
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