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11.09.2017
Ergänzungspflegschaft
Ein Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes kann bei entzogener Gesundheitssorge auch gegenüber einem als Ergänzungspfleger bestellten Jugendamt geltend gemacht werden. Der Anspruch kann jedoch entfallen, wenn die Gefahr besteht, dass er dem Kindeswohl widerspricht. Dies ist der Fall, wenn zu befürchten ist, dass die Auskunft missbraucht wird, um Einfluss in dem entzogenen Sorgerechtsbereich zu nehmen.
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