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19.01.2015
Lebensversicherung
Der Schaden, der Versicherungskunden dadurch entsteht, dass sie zur Kündigung von Altverträgen und zum Abschluss von Neuverträgen gedrängt werden, ist beträchtlich. Wann haften Vermittler, die Kunden zu derartigen Torheiten verleiten? Hat der Vermittler die Beratung nicht pflichtgemäß dokumentiert, kann es zur Umkehr der Beweislast kommen.
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