News
12.09.2016
Unfallversicherung
Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Versicherung sind oft entscheidend für den Erhalt des Versicherungsschutzes. Wer verschweigt, dass er zwei Unfallversicherungen besitzt, ist im Falle eines Unfalls nicht doppelt abgesichert, sondern gar nicht. Es gibt, so das Gericht, kein Recht zur Lüge, auch wenn die Versicherung die fragliche Information anderweitig erhalten kann.
mehr