Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Schadenersatzanspruch

Rz. 1419 § 119 I 1 Hs. 1 SGB X begründet keinen Beitragsanspruch des SVT, sondern regelt den Übergang eines vorhandenen Beitragsanspruchs des Geschädigten. Die Forderung nach § 119 SGB X setzt dazu einen Schadenersatzanspruch des Verletzten voraus. Rz. 1419a Auch Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB, Art. 34 GG) begründen einen Regressanspruch.[887] Bei Ansprüchen nach dem Nato-T...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / 5. Besonders strenge Anforderungen an die Prüfung milderer Mittel aufgrund von Verschuldenserwägungen?

Hervorzuheben ist auch die Argumentation des BVerfG, dass im vorliegenden Fall besonders strenge Anforderungen an die Prüfung milderer Mittel zu stellen seien, weil die Unterbringung der Kinder nicht wegen einer missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge angeordnet worden sei, sondern freiwillig wegen eines unverschuldeten Unvermögens der Eltern erfolgt sei. "Aufgrund d...mehr

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FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 5 Schmidt, Amtshaftung und interne Verantwortlichkeit des Konkursverwalters – Eine Analyse des § 82 KO, KTS 1976, 191 ff.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Analoge Anwendung von Abs. 2 auf den "halbstarken" Verwalter

Rn 63 Grundsätzlich gibt es keine analoge Anwendung von Abs. 2 auf den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter.[133] Es sind jedoch Fälle denkbar, in denen das Gericht kraft Einzelermächtigung den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter mit wesentlichen Verwaltungs- und Verfügungskompetenzen ausstattet (sog. halbstarker Verwalter). In solchen Fällen kann sich die Einzelerm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 19 Ehlers, Haftungsgefahren des zukünftigen Insolvenzverwalters, ZInsO 1998, 356; ders., Besondere Haftungsgefahren für Juristen in der Insolvenzverwaltung – insbesondere die Notwendigkeit der Nutzung betriebswirtschaftlicher Techniken, ZInsO 2005, 902; Gundlach, Die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Aus- und Absonderungsberechtigten, NZI 2001, 350 ff.; Lüke, Haft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel

Rn 20 Weder gegen die Versagung der Bestellung eines nach Abs. 3 einstimmig gewählten Verwalterkandidaten noch gegen die Bestellung eines (vorläufigen) Verwalters unter Verletzung der Mitwirkungsrechte des vorläufigen Gläubigerausschusses ist ein Rechtsmittel bzw. eine sofortige Beschwerde möglich, wie sich aus § 6 ergibt. Insofern wird hinsichtlich der Bestellung des Verwal...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nachdem die früheren insolvenzrechtlichen Regelungen in KO, VerglO und GesO keine ausdrückliche Regelung über die Verjährung der insolvenzspezifischen Ersatzansprüche gegen den Verwalter aus § 82 KO, § 42 VerglO und § 8 Abs. 1 Satz 2 GesO enthielten, findet sich in der InsO nunmehr eine eindeutige Regelung. Damit war auch der mittlerweile akademische Streit entschieden,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Aufsicht des Insolvenzgerichts

Rn 4 Trotz stärkerer Ausrichtung der InsO auf die Gläubigergesamtheit unterliegt der Verwalter hinsichtlich der Erfüllung seiner Amtspflichten einer Überwachung durch das Insolvenzgericht. Inhaltlich ist diese Aufsicht wie nach bisherigem Recht[2] grundsätzlich auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt. Die Zweckmäßigkeit des Verwalterhandelns ist also nicht Gegenstand de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Vergütungsansprüche bei Masseunzulänglichkeit

Rn 39 Im Falle einer Masseunzulänglichkeit bestand nach überkommenem Recht das Problem, dass nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung[32] für die Vergütung des Verwalters eine zeitraumbezogene Aufteilung vorzunehmen war in solche Vergütungsteile, die vor und solche, die nach dem Eintritt oder der Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstanden waren.[33] Sicher...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Amtshaftung

a) Die sich aus § 37 Abs. 1 SGB VIII ergebende Verpflichtung des Jugendamts, die leiblichen Eltern über die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie zu unterrichten, hat nicht den Zweck, den Kindesvater vor der Zahlung nicht mehr geschuldeten Kindes- und Betreuungsunterhalts an seine geschiedene Ehefrau zu schützen. b) Die besondere, sich aus § 92 Abs. 3 S. 1 SGB VIII...mehr

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zfs 08/2014, Hoheitliche Tä... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass deliktische Ansprüche des Kl. gegen den Bekl. wegen der behaupteten Beschädigung seines Fahrzeugs im Rahmen des Abschleppvorgangs gem. Art. 34 S. 1 GG ausgeschlossen sind. Der Bekl. handelte bei der Durchführung des ihm von der Stadt M erteilten Abschleppauftrages in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes, so dass di...mehr

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zfs 08/2014, Hoheitliche Tä... / 3 Anmerkung

Die Stadt hatte eine Ersatzvornahme im Wege der sog. Fremdvornahme gewählt. Mit der Durchführung der Ersatzvornahme hatte sie einen privaten Dritten, das in Anspruch genommene Abschleppunternehmen, beauftragt. Da das Abschleppunternehmen nur einen eng begrenzten Entscheidungsspielraum für die Durchführung der Ersatzvornahme hatte und den Einzelweisungen der Stadt folgen muss...mehr

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FF 7+8/2014, FF 7+8/2014 / Amtshaftung

a) Zu (hier: verneinten) Amtshaftungsansprüchen wegen des Verhaltens von Mitarbeitern des Jugendamts im Zusammenhang mit der Beantragung familiengerichtlicher Maßnahmen wegen möglicher Kindeswohlgefährdung. b) Die Entscheidung über die Erstattung von Auslagen nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde ist nach Billigkeitsgründen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 24.4.2014 – 1 ...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung für Steinschlagschäden an einem vorbeifahrenden Kfz bei Mäharbeiten am Grünstreifen einer Bundesstraße

GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ist das die Arbeiten durchführende Land verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzurühren, um die Schädigung vorbeifahrender Fahrzeuge durch bei den Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine zu verhindern. Dabei bietet sich insb. die Aufstellung einer auf Rollen montierten, wieder verwendbaren Sc...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung fü... / Leitsatz

Bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ist das die Arbeiten durchführende Land verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzurühren, um die Schädigung vorbeifahrender Fahrzeuge durch bei den Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine zu verhindern. Dabei bietet sich insb. die Aufstellung einer auf Rollen montierten, wieder verwendbaren Schuttwand auf Kunststoffplanen an, um vorb...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung fü... / 3 Anmerkung:

Eine Haftung für durch Mäharbeiten verursachte Schäden durch Abschleudern von Steinen und Beschädigung vorbeifahrender Fahrzeuge hat der BGH beim Einsatz eines Mähfahrzeugs (Unimog) gem. § 7 Abs. 1 StVG bejaht. Das auf der BAB eingesetzte Fahrzeug war eine Arbeitsmaschine, diente allerdings auch Transportzwecken, so dass sie sich im Betrieb gem. § 7 Abs. 1 StVG befand (BGH D...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung fü... / Sachverhalt

Die Kl. war mit ihrem Kfz auf einer Bundesstraße unterwegs, an deren Straßenrand zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei die zur Bundesstraße gehörenden Grünstreifen mit Freischneidern mähten. Dabei wurden Motorsensen eingesetzt, die über keine Auffangkörbe verfügten. Bei den Mäharbeiten wurden Steine hochgeschleudert, die das Fahrzeug der Kl. beschädigten. Nach Abweisung der ...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung fü... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… b) Die tatrichterliche Würdigung des BG, die Mitarbeiter der Straßenmeisterei des beklagten Landes hätten die ihnen gegenüber den die B 166 befahrenden Verkehrsteilnehmern obliegenden Amtspflichten schuldhaft verletzt, lässt keine Rechtsfehler erkennen." [13] aa) Zu den Amtspflichten, die Amtsträger zu beachten haben, gehört die Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten. Eine...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Verfolgung – Verjährung

Rz. 824 Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Verwalter können die Beteiligten bereits während der Dauer der Verwaltung (und ohne dass der Verwalter vorher entlassen wurde) auf dem Prozessweg geltend machen. Als Gerichtsstand kommt § 31 ZPO in Betracht. Das Vollstreckungsgericht kann den Verwalter nicht anweisen, einem Beteiligten Schadensersatz zu leisten. Rz. 825 Erfüllt d...mehr

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zfs 04/2013, Beschädigung d... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das BG davon ausgegangen, dass die Erzieherinnen der in öffentlicher Trägerschaft stehenden Kindertagesstätte in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig waren und sich die Haftung der beklagten Stadt daher nach Amtshaftungsgrundsätzen gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG beurteilt. Dies wird von der Revision auch nicht in Frage ...mehr

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zfs 03/2013, Haftung einer ... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von der Bekl. Schadensersatz aus Amtshaftung wegen unzutreffender Auskünfte über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kl., die zuvor ebenfalls gesetzlich krankenversichert war, wechselte nach einem Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiter der Bekl., dem Zeugen K, mit Wirkung zum 1.4.2007 zur Bekl. als gesetzlichem Krankenversicherer. Die...mehr

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zfs 03/2013, Haftung einer ... / 3 Anmerkung:

Im Bereich der Sozialleistung ist der versicherte Bürger umfassend zu informieren (vgl. BGH MDR 2005, 1166; BGH BGH-Report 2004, 1617; OLG Hamm MDR 2008, 389; Stein/Ital/Schwall, Praxis-Handbuch des Amts- und Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn 738). Die Pflicht zur zutreffenden Auskunft folgt aus § 141 SGB I. Der Bürger muss sein Verhalten aufgrund der Auskunft ausrichten kön...mehr

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zfs 03/2013, Haftung einer ... / 2 Aus den Gründen:

“Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kl. steht gegen die Bekl. ein Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG i.H.v. 2.533,18 EUR zu. 1. Die Bekl. ist als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruchsverpflichtete aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Gem. § 4 Abs. 1 SGB V handelt es sich bei der Bekl. um eine Körperschaft des öffe...mehr

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FoVo 2/2013, Es läuft noch nicht alles rund …

Unsicherheiten bleiben Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Die Erfahrungen des ersten Monats zeigen, dass noch viel Unsicherheit herrscht. Hieran haben die Landesjustizverwaltungen einen wesentlichen Anteil, weil sie es nicht geschafft haben, mit der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung rechtzeitig Klarheit im Sinne aller Beteiligten zu schaffen. ...mehr

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FoVo 3/2013 Sonderheft, Gru... / I. Die Grundsätze der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher als Dienstleister des Gläubigers Als ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung und damit zugleich als Grundsätze für die Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers wird postuliert, dass er die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben hat, seine Tätigkeit auf die vollständige Befriedigung des Gläubigers ausrichten muss und zugleich im Sinne von Schuldner wie Gläubiger...mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung ei... / Leitsatz

Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg. BGH, Urt. v. 5.7.2012 – III ZR 240/11mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung eines Landes wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für "desolaten" Zustand eines Gehwegs

BGB § 839; BerlStrG § 7 Leitsatz Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg. BGH, Urt. v. 5.7.2012 – III ZR 240/11 Sachverhalt Die im Jahre 1939 geborene Kl. verlangt von dem Bekl. materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung von Verkehrssicherungspfl...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: Keine Pflicht zur Ingewahrsamnahme des gepfändeten Gegenstands

Leitsatz Die Zivilprozessordnung eröffnet die Möglichkeit, einen gepfändeten Gegenstand im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern dadurch nicht die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird. Es besteht grundsätzlich keine Amtspflicht zugunsten des Schuldners, den Gegenstand in Verwahrung zu nehmen, um etwaigen Schäden an dem gepfändeten Gegenstand im Zuge des fortbeste...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / Leitsatz

Die Zivilprozessordnung eröffnet die Möglichkeit, einen gepfändeten Gegenstand im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern dadurch nicht die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird. Es besteht grundsätzlich keine Amtspflicht zugunsten des Schuldners, den Gegenstand in Verwahrung zu nehmen, um etwaigen Schäden an dem gepfändeten Gegenstand im Zuge des fortbestehenden B...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / III. Der Praxistipp

Entscheidung gibt wichtigen Hinweis für die Vollstreckungspraxis Die Entscheidung gibt für die Praxis einen ganz wichtigen Hinweis. Findet der GV beim Schuldner einen Pkw oder ein Motorrad, so handelt es sich meist um einen wertvollen Gegenstand, der eine nicht nur unerhebliche (Teil-)Befriedigung des Gläubigers verspricht. Nicht selten verdirbt der GV dem Gläubiger aber die ...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / I. Der Fall

Die Antragstellerin begehrt PKH für eine beabsichtigte Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern. Sie meint, der Antragsgegner müsse ihr Schadensersatz in Höhe von mindestens 300 EUR leisten, da der GV ein ehemals auf die Antragstellerin zugelassenes Fahrzeug lediglich gepfändet, nicht jedoch in Verwahrung genommen habe. Das Fahrzeug, das sich zum Zeitpunkt der Pfändung a...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / II. Die Entscheidung

Keine Amtspflicht, die gepfändete Sache zu entfernen Die ZPO, auf die die Abgabenordnung verweist, eröffnet die Möglichkeit, einen gepfändeten Gegenstand im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern dadurch nicht die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird. Es besteht grundsätzlich keine Amtspflicht zugunsten des Schuldners, den Gegenstand in Verwahrung zu nehmen, um et...mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung ei... / Sachverhalt

Die im Jahre 1939 geborene Kl. verlangt von dem Bekl. materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Die Kl. stürzte am Vormittag des 24.9.2009 auf einem von ihr seit etlichen Jahren benutzten Überweg des Mittelstreifens der N-Straße an der Kreuzung zur A-Straße in Berlin-P. Dieser vor dem 3.10.1990 angelegte Weg bestand am Tag...mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung ei... / 2 Aus den Gründen:

[4] “Die zulässige Revision hat in der Sache keinen Erfolg. [5] I. Nach Auffassung des BG ist das schädigende Ereignis Folge einer von dem Bekl. zu vertretenden Verletzung der im Land Berlin hoheitlich ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht. Der streitgegenständliche Überweg habe sich ausweislich der vorgelegten Lichtbilder insg. in einem desolaten Zustand befunden, ...mehr

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FoVo 7/2012, Grundsätze der... / I. Die Grundsätze der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher als Dienstleister des Gläubigers Als ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung und damit zugleich als Grundsatz für die Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers wird postuliert, dass er die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben hat, seine Tätigkeit auf die vollständige Befriedigung des Gläubigers ausrichten muss und zugleich im Sinne von Schuldner wie Gläubiger ...mehr

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FoVo 7/2012, Anforderung an... / II. Die Lösung

Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung Eine ausdrückliche Regelung über Art und Inhalt der Bezeichnung des Drittschuldners lässt sich den Vorschriften über die Forderungspfändung, wie allgemein der ZPO, nicht entnehmen. § 829 ZPO spricht schlicht von dem Drittschuldner, dem die Verfügung über die Forderung zu verbieten und der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zuzustelle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 196 Einsich... / 2.2 Merkblatt über Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Die Regelung in Abs. 2 verpflichtet die Krankenkasse darüber hinaus, jedem Mitglied unentgeltlich ein Merkblatt über Beginn und Ende der Mitgliedschaft bei Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung, über Beitrittsrechte sowie die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen und über die Beiträge auszuhändigen. Anders als in § 325 Abs. 1 RVO, der den kostenlos...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2011, Darf die inso... / 3 Der Praxistipp

Rechtspfleger schießen über das Ziel hinaus – Amtshaftung? Die Entscheidung des LG Mühlhausen zeigt – leider wieder einmal – dass "vorauseilender Gehorsam" und der Wunsch, den Schuldner zu schützen, die sachgerechte Durchsetzung von Vollstreckungsansprüchen zeitlich hindern. Presseverlautbarungen ersetzen nicht harte Tatsachen Der Presse war zu entnehmen, dass die XYZ in Insolv...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dachlawine: Gemeinde für Beseitigung der Gefahr zuständig?

Leitsatz Ist es einem Gebäudeeigentümer nicht zuzumuten, ein auf dem Dach überhängendes Schneebrett selbst zu entfernen, so ist die Gemeinde verpflichtet, die hierdurch drohende Gefahr zu beseitigen. Handelt der hierzu von der Gemeinde Beauftragte (hier: Feuerwehr) fahrlässig und entsteht hierdurch ein Schaden, so haftet die Gemeinde nach den Grundsätzen der Amtshaftung. (Leit...mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung wegen unwirksamer Testamentserrichtung

Leitsatz Ein Amtsträger, der bei der Bestätigung einer Unterschrift unter ein Testament den Anschein erweckt, er habe eine Prüfung vorgenommen und die Testamentserrichtung gehe in Ordnung, handelt pflichtwidrig, selbst wenn er zuvor darauf hingewiesen hat, dass er nicht befugt ist, ein Testament zu beurkunden. OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 2010 – 12 U 102/10 Sachverhal...mehr

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zfs 01/2009, Amtshaftung bei Nichtanerkennung einer in EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis; gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Führerscheintourismus

EG Art. 288; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; Art 7 Abs. 1, 5; Art. 8 Abs. 2, 4; Art. 9; BGB 839; FeV §§ 11, 28 Abs. 4, 46 Abs. 3, 5 Leitsatz Ergibt sich aus einem Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist, dass der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusam...mehr

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zfs 04/2011, Grundsätzlich kein Anspruch auf Streuen von Straßen; Amtshaftung

GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, 14 Abs. 1, 3 Abs. 1; StrReinGNRW § 1; StrWG NRW § 9a § 9; örtliche Straßenreinigungssatzung; BGB § 839; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Der Amtspflicht i.S.d. § 839 BGB, die Gemeindestraßen ordnungsgemäß zu reinigen und ihre Verkehrssicherheit zu gewährleisten, steht kein subjektiv-öffentliches Recht der Straßenbenutzer auf Erfüllung der Amtspflichten g...mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung w... / Leitsatz

Ein Amtsträger, der bei der Bestätigung einer Unterschrift unter ein Testament den Anschein erweckt, er habe eine Prüfung vorgenommen und die Testamentserrichtung gehe in Ordnung, handelt pflichtwidrig, selbst wenn er zuvor darauf hingewiesen hat, dass er nicht befugt ist, ein Testament zu beurkunden. OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 2010 – 12 U 102/10mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung w... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte Amtshaftungsansprüche geltend. Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehemann, Karl-Heinz L, waren Eigentümer einer Wohnung in der F-Straße 1, ... Diese war seit 1984 an Hartmut K vermietet. Karl-Heinz L setzte im Sommer 2006 handschriftlich den Text des Testaments ohne Datumszusätze sowie Beglaubigungsvermerk auf (Testament vom 4. ...mehr

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zfs 01/2009, Amtshaftung be... / Leitsatz

Ergibt sich aus einem Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist, dass der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen worden ist, seinen Wohnsitz bei Erteilung der Fahrerlaubnis nicht im Ausstellermitgliedstaa...mehr

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zfs 01/2009, Amtshaftung be... / Sachverhalt

[1] Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, macht gegen den beklagten Freistaat Schadenersatzansprüche geltend, weil ihm für einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr das Recht aberkannt worden war, von seiner in der tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. [2] Dem Kläger wurde durch Strafbefehl vom 23.10.1995 die Fahrerlaubnis...mehr

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zfs 01/2009, Amtshaftung be... / Anmerkung

Hinweis: Die in vorstehender Entscheidung benannten Vorinstanzen: LG Passau, Entscheidung v. 19.1.2007 – 4 O 926/06 – OLG München, Entscheidung v. 12.7.2007 – 1 U 2042/07. Zu den oben angesprochenen Schlussanträgen des Generalanwalts siehe zfs 2008, 314. Zur Rspr. des EuGH zur Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus anderen EU-Staaten und insbesondere zu Ausnahmen von der Anerk...mehr

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zfs 01/2009, Amtshaftung be... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „I. [4] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR München 2007, 976 abgedr. ist, ist der Auffassung, das Landratsamt habe sich amtspflichtwidrig verhalten, indem es vom Kläger nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis in Tschechien die Beibringung eines Gutachtens nach § 11 FeV zum Nachweis seiner Fahreignung verlangt und ihm, nachdem er dieser Aufforderung ...mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung w... / Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist zulässig. In der Sache Erfolg hat sie keinen Erfolg. Der Senat folgt nach Überprüfung den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts. Danach kann die Klägerin Schadensersatz gemäß § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG in Höhe von 76.781,39 EUR beanspruchen. Denn der Ortsvorsteher der Beklagten hat bei der Bestätigung der Echtheit der Unterschrift unter ...mehr