Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.4 Vertrauensarbeitszeit

Das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass den Arbeitnehmern keine festen Arbeitszeiten, sondern in der Regel nur ein täglicher und wöchentlicher Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Der Arbeitgeber verzichtet dabei auf eine Arbeitszeiterfassung und -kontrolle. Vertraglich ist dennoch eine bestimmte regelmäßige Arbeitszeit (z. B. 40 Stunde...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.3 Jahresarbeitszeitmodelle und Flexibilisierung von Schicht- und Dienstplänen

Unter Jahresarbeitszeit versteht man eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die bezogen auf das Jahr zu erbringen ist. Jahresarbeitszeitmodelle sind am ehesten für Betriebe mit wiederkehrend planbaren saisonalen Schwankungen des Arbeitsanfalls geeignet. Die wöchentliche Arbeitszeit von z. B. 40 Stunden ist dabei im Jahresdurchschnitt zu erreichen. Ein solches Arbeitszeitm...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 10 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis der Vertrauensarbeitszeit kommt der Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie der Erfüllung der arbeitszeitgesetzlichen Aufzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen seiner Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes dafür sorgen, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit die arbeitszeitgesetzlichen...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 9 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. So ist der Arbeitgeber insbesondere dafür verantwortlich, dass folgende Grenzen der Arbeitszeitgestaltung eingehalten werden: Werktägliche Höchstarbeitszeit als täglicher "Spitzenwert" (10 Stunden; § 3 Satz 2 ArbZG); maximal zulässi...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 12 Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Erfassung und Geltendmachung von Überstunden

Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zur Zeiterfassung hatte ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Überstundenklage vor dem ArbG Emden eine Überstundenvergütung geltend gemacht. Er tat dies auf Basis technischer Zeitaufzeichnungen des Arbeitgebers. Weitere Arbeitszeitnachweise hatte der Arbeitgeber nicht geführt. Mit seiner Klage vor dem ArbG Emden hatte der Arbeitnehmer in erste...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.2.1 Persönliche Verhinderung des Arbeitnehmers

Nach der gesetzlichen Regelung des § 616 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf die Arbeitsvergütung auch dann, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist. In der Regel fallen hierunter Ereignisse im persönlichen Leben oder im Familien- und Verwandten...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.1 Rechtsgrundlage für die Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen kann sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Bei der Festlegung eines Arbeitszeitrahmens als Zeitspanne, innerhalb der die vertragliche Arbeitszeit erbracht werden kann, steht dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2 Flexible Arbeitszeit im Tagesdienst

Eine Weiterentwicklung der Gleitzeit stellt die flexible Arbeitszeit im Tagesdienst mit Arbeitszeitrahmen und bereichsspezifischen Servicezeiten dar, die auch als "variable Arbeitszeit" bezeichnet wird. In diesem Modell steht dem Arbeitnehmer ein definierter (und ggf. bereichsspezifisch differenzierter) täglicher Zeitrahmen (z. B. Montag bis Freitag 7–19 Uhr) für die Erbring...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 5.2 Festlegung von Arbeitstagen

Für Festlegung der möglichen Arbeitstage ergeben sich bei Arbeitnehmern in Vertrauensarbeitszeit ebenfalls keine Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitszeitmodellen des flexiblen Tagesdienstes. Häufig wird bei Arbeitnehmern in Vertrauensarbeitszeit eine 5-Tage-Woche (regelmäßig die Wochentage Montag bis Freitag) bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. Soweit im Arbeitsvertrag...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Auch hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des Arbeitstages oder der Woche ergeben sich für die Vertrauensarbeitszeit keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitszeitmodellen im Bereich flexibler Arbeitszeiten im Tagesdienst (Gleitzeit, variable Arbeitszeit). Ähnlich den Regelungen für zeiterfassungsbasierte Arbeitszeitmodelle besteht für Arb...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 13 Zusammenfassung und Ausblick

Kernelement der Vertrauensarbeitszeit ist die Fokussierung des betrieblichen Arbeitszeitmanagements auf die Schaffung transparenter und fairer Rahmenbedingungen für eine Ausbalancierung von Aufgaben und Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft. Die impliziten Voraussetzungen erscheinen dabei oft schwieriger zu realisieren als die förmlichen betrieblichen Regelungen...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.2.2 Führung und Steuerung von Zeitkonten

Im Falle der Einführung der flexiblen Arbeitszeit sollten Regelungen über die Verantwortlichkeit für die Zeitkontensteuerung und den Ausgleich des Zeitkontos bei Ausscheiden getroffen werden. Für die Zeitkontensteuerung wird häufig auf das sogenannte "Ampel-Modell" zurückgegriffen, das die Verantwortlichkeit für die Saldensteuerung in Abhängigkeit vom Stand des Zeitsaldos re...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 6 Ausgleich von Plus- und Minusstunden

Der Verzicht auf eine betriebsseitige Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit-Verpflichtungen bringt es zwangsläufig mit sich, dass für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit kein fortlaufendes Zeitkonto geführt wird, wie dies etwa bei traditioneller Gleitzeit mit Kernzeit oder variabler Arbeitszeit der Fall ist. Wie eingangs ausgeführt[1], bedeutet der Verzicht auf eine betr...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 11 Perspektiven der Vertrauensarbeitszeit nach den Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Zeiterfassung

Die oben zitierten Entscheidungen des EuGH vom 14.5.2019 und des BAG vom 13.9.2022[1] werden perspektivisch zu erweiterten, gesetzlichen Aufzeichnungspflichten auch im Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes führen. Derzeit verpflichtet § 16 Abs. 2 ArbZG, wie vorstehend dargelegt, den Arbeitgeber lediglich, die über die Arbeitszeit des § 3 ArbZG (8 Stunden an Werktagen Montag...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 2 Begriff der Vertrauensarbeitszeit

Als Vertrauensarbeitszeit werden Arbeitszeitmodelle bezeichnet, in denen der Arbeitgeber grundsätzlich auf eine Kontrolle der Einhaltung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit-Verpflichtungen verzichtet. Vertrauensarbeitszeit bedeutet dabei nicht, dass es überhaupt keine Erfassung von Arbeitszeiten gibt: So kann die Erfüllung der arbeitszeitgesetzlichen Aufzeichnungspflichten[1...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 8.2 Arbeitsvertrag

Vertrauensarbeitszeit schließt Ansprüche auf Vergütung von Überstunden nicht generell aus. Hat der Arbeitnehmer es durch den Umfang der vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeit schlichtweg nicht mehr in der Hand, Überstunden durch die Selbstbestimmung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auszugleichen, sind diese grundsätzlich zu vergüten.[1] Für Arbeitnehmer mit fest be...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 7 Störfälle der Vertrauensarbeitszeit: Überlast und Misstrauen

Die Vertrauensarbeitszeit "lebt" von dem Gedanken, dass Führungskraft und Arbeitnehmer im fortlaufenden Gespräch über Aufgaben, Ziele und Ergebnisse eine Übersetzung der vertraglichen Arbeitszeit-Verpflichtungen in Aufgabenpakete bewerkstelligen. Insoweit bedeutet Vertrauensarbeitszeit das permanente Streben nach einer Balance von Aufgaben- und Arbeitszeitumfang. Ziel: Balanc...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / Zusammenfassung

Überblick Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit soll in der Regel sowohl die Voraussetzungen für einen kunden- und bedarfsgerechten Einsatz der Arbeitszeit schaffen als auch den Interessen der Arbeitnehmer zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und außerberuflichen Verpflichtungen entgegenkommen. Strategien der betrieblichen Arbeitszeitflexibilisierung zielen dabei vor...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / Zusammenfassung

Überblick Die Sinnhaftigkeit einer betriebsseitigen Arbeitszeiterfassung – insbesondere der "klassischen" elektronischen (Anwesenheits-)Zeiterfassung durch Kommen-/Gehen-Buchungen – wird seit inzwischen ca. 20 Jahren aus einer ganzen Reihe von Gründen in der betrieblichen Praxis diskutiert. Zweifel an einem Festhalten an der exakten Arbeitszeiterfassung als Kriterium für die ...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.1 Gleitzeit

Gleitende Arbeitszeit ("Gleitzeit" oder "Gleitzeit/Kernzeit") überlässt es dem Arbeitnehmer, Beginn und Ende der täglichen individuellen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst zu regeln (Gleitzeit) und verpflichtet ihn nur zur Einhaltung einer bestimmten täglichen Zeitspanne als fester Arbeitszeit (Kernzeit). In der Praxis hat sich die Gleitzeit aus den folge...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 5.3 Insolvenz des Arbeitgebers

Der Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers wird durch die Richtlinie 2008/94/EG vom 22.10.2008[1] gewährleistet. Sie fordert für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers den Ausgleich von Nachteilen durch Garantieeinrichtungen. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit müssen die vom Vermögen des Arbeitgebers unabhängigen Garantieeinrichtungen vor 3 Nacht...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.3 Rechtsfolgen und sonstige Pflichten des Arbeitgebers

Die Rechtsfolgen für verbotene Diskriminierungen sind in § 7 AGG und § 15 AGG geregelt. Nach § 7 Abs. 2 AGG sind Vereinbarungen nichtig, die gegen ein Benachteiligungsverbot des AGG verstoßen. Bei Einzelverträgen kann es eventuell zu einer ergänzenden Vertragsauslegung kommen, aber möglicherweise zu einer Gleichbehandlung "nach oben".[1] Jedenfalls für Betriebsvereinbarungen...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.1 Nachweispflichten des Arbeitgebers

Die Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991[1] (Nachweisrichtlinie) hatte Mindestforderungen zur Information des Arbeitnehmers über die für ihn geltenden Arbeitsbedingungen (zu erbringende Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, ggf. geltende Tarifverträge) aufgestellt. Die Richtlinie galt für alle bestehenden und neuen Arbeitsverträge, die dem Recht eines Mitgliedst...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.4 Anzeige- und Nachweispflichten

Die Anzeige- und Nachweispflichten bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation werden in § 9 Abs. 2 EFZG eigenständig geregelt. Mitzuteilen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Maßnahmedauer und gegebenenfalls eine Verlängerung der Maßnahme. Wie die Mitteilung (Anzeige) bei Krankheit hat diese Mitteilun...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 5.1 Massenentlassungen

Die Richtlinie 98/59/EG vom 20.7.1998[1] enthält Mindestvorschriften zum Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen. Darunter versteht die Richtlinie kollektive Entlassungen, die ein Arbeitgeber aus Gründen vornimmt, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen. Bezugsgröße für das Vorliegen einer kollektiven Entlassung ist – nach Wahl der Mitgliedstaaten – entweder ein Z...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 3 Bildungsurlaub

Einige Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor. Gegenstand ist vorrangig die berufliche oder politische Weiterbildung. Dem Bildungsurlaub zugänglich sind dabei grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die von der Landesverwaltung als geeignet anerkannt wurden. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.1 Besuch der Berufsschule

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizustellen. Die Freistellung umfasst neben den eigentlichen Unterrichtsterminen, einschließlich der Pausen (sachnotwendig), auch die Wegezeiten zwischen betrieblicher Ausbildungsstätte und Berufsschule. Die Freistellung hat in gleic...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.2 Rechtfertigung

Die allgemeine Rechtfertigung für mittelbare Diskriminierungen und die speziellen Rechtfertigungstatbestände für unmittelbare Diskriminierungen (wesentliche und entscheidende Anforderung des Berufs) sind in § 3 Abs. 2 AGG sowie § 8 AGG übernommen worden. Gerade § 8 AGG nimmt an Bedeutung in der Rechtsprechung zu.[1] Die Gesetzesbegründung nennt z. B. für die wesentliche und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Auswirkungen auf die Lohnsteuer

Rz. 37 Probleme bereitet § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG auch für die lohnsteuerliche Beurteilung von Reisekosten bei Arbeitnehmern. Weil dann, wenn der Arbeitgeber die Übernachtungs- und Verpflegungskosten eines Arbeitnehmers übernimmt, gem. R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR, nur der Sachbezugswert und nicht der in Rechnung gestellte Betrag anzusetzen ist[1], kommt es auf die Vertragsbeziehu...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.7 Wechselwirkung und Vorrang des Europarechts gegenüber deutschem Recht – Beispiel Urlaubsrecht

Das europäische Recht hat einen erheblichen Einfluss auf das in Deutschland geltende Arbeitsrecht. Die Einwirkung erfolgt insbesondere über die europä­ischen Richtlinien, die materielle Mindeststandards für die deutsche Gesetzgebung setzen, und über deren Interpretation durch den EuGH, die für die deutschen Gerichte verbindlich ist. Dieser Einfluss zeigt sich oft auch erst l...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.3 Freistellung Jugendlicher zu ärztlichen Untersuchungen

Für den Gesundheitsschutz jugendlicher (Alter 15 bis unter 18 Jahre[1]) Arbeitnehmer sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Reihe ärztlicher Untersuchungen vor.[2] Für diese Untersuchungen schafft § 43 JArbSchG einen eigenen Freistellungsanspruch der Jugendlichen. Der Arbeitgeber hat danach den Jugendlichen für die Durchführung der (aller) in jenem Abschnitt des JArbSchG f...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 6 Arbeitnehmerdatenschutz

Seit den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts hat die EU auch den Datenschutz harmonisiert, zunächst mit der Richtline 95/46/EG vom 24.10.1995[1], nunmehr mit der sog. Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 v. 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Datenverkehr[2] sowie der Richtlinie (EU) 2016/680 v. 27.4.20...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.5 Rechtsfolge

Kann der Arbeitgeber die Ungleichbehandlung nicht ausnahmsweise sachlich rechtfertigen[1] und führt die Ungleichbehandlung zu einer schlechteren Entlohnung von Arbeitnehmern eines Geschlechts, so verbietet Art. 157 AEUV die weitere Anwendung des zugrunde liegenden Differenzierungskriteriums. Dem benachteiligten Geschlecht müssen also wegen des Vorrangs des Unionsrechts[2] di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.1 Varianten für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils

Grundsätzlich ist bei der privaten Nutzung eines Firmen-Pkw danach zu unterscheiden, ob die Überlassung als unentgeltliche Wertabgabe[1] erfolgt oder ob es sich um einen Leistungsaustausch handelt. Unentgeltliche Wertabgabe: Die private Nutzung des Firmenwagens (unentgeltliche Wertabgabe) ist bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich geregelt. Nutzt der Unterne...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.2 Begriff des Entgelts

Der Begriff "Entgelt" ist in Art. 157 Abs. 2 AEUV definiert. Er umfasst "die üblichen Grund- und Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen […], die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt".[1] Die Zuwendung muss ihren Rechtsgrund in dem konkreten Arbeitsverhältnis haben...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.3 Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung, Religion/­Weltanschauung und sexueller Orientierung sowie wegen des ­Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG erfasst neben dem Alter [1] auch die Merkmale Behinderung, Religion oder Weltanschauung sowie die sexuelle Ausrichtung. Für diese verbotenen Differenzierungskriterien fehlt es an Definitionen. Der Schutz der sexuellen Ausrichtung wurde erforderlich, weil der EuGH dies nicht unter das Merkmal Geschlecht eingeordnet hat.[2] Zur Diskriminierung von Mens...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.6 Freistellung für Jugendleiter

Die meisten Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen vor, dass der Arbeitgeber in Jugendhilfe, Jugendpflege oder Jugendwohlfahrtspflege tätigen Arbeitnehmern auf Antrag besonderen Urlaub gewährt. Während des Urlaubs ist ganz überwiegend keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten (Ausnahme Hessen: Entgeltfortzahlung mit Erstattungsmöglichkeit). Für die einzelnen ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Das Gesetz setzt für den Entgeltfortzahlungsanspruch eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation voraus. Unter "Vorsorge" werden Maßnahmen verstanden, die gesundheitliche Schwächungen im Vorstadium zu einer Krankheit beseitigen sollen. Rehabilitationsmaßnahmen sind hingegen solche Maßnahmen, die im Rahmen der Behandlung einer eingetretenen Erkrankung ergriffe...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.3 Durchführung der Maßnahme

Entgeltfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber besteht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG, wenn die Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation entweder stationär oder ambulant durchgeführt wird. Es besteht nicht das Erfordernis, in der Einrichtung auch untergebracht und verpflegt zu werden.[1] Die Maßnahme muss ferner in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.1 Gleichbehandlung der Geschlechter – Richtlinie 2006/54/EG

Mit der Richtlinie 76/207/EWG, geändert durch die Richtlinie 2002/73/EG, hatte die EG ein umfassendes Gleichbehandlungsprogramm zwischen den Geschlechtern aufgestellt, das weit über die von Art. 157 AEUV garantierte Entgeltgleichheit hinausreicht. Zum 15.8.2009 ist die Richtlinie 76/207/EWG außer Kraft getreten[1], an ihrer Stelle steht nun die Richtlinie 2006/54/EG. Die Ric...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.3 Teilzeitarbeit und Befristung

Die Richtlinien zur Teilzeitarbeit und zur Befristung sind in Deutschland durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000[1] umgesetzt worden. Die Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vom 15.12.1997[2] setzt eine Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über Teilzeitarbeit (RV-Tz) in Kraft. Diese dient dem Ziel, unmittelbare Diskriminierungen von Teilzeitbes...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.5.3 Zeit- und Leiharbeitnehmer, Entsandte

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern in befristeten Arbeitsverhältnissen[1] und in Leiharbeitsverhältnissen[2] ist Gegenstand der Richtlinie 91/383/EWG vom 25.6.1991.[3] In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinienvorgaben durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1996. Der europäische Binnenmarkt hat zu einem zunehmenden grenzüberschreite...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind Gegenstand einer Vielzahl unionsrechtlicher Richtlinien. Zu nennen ist in erster Linie die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG vom 12.6.1989[1] zum Gesundheitsschutz, die allgemeine Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer aufstellt, die der Verhütung berufsbedingter Gefährdungen und der Kontrolle von...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.2 Verbot der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft – Richtlinie 2000/43/EG

Die Richtlinie 2000/43/EG verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft. Die Richtlinie enthält keine Definition ihres Schutzbereichs, nach ihrem Art. 3 Abs. 2 ist aber jedenfalls die Staatsangehörigkeit wegen des insoweit vorrangigen Art. 18 AEUV nicht erfasst. Bereits die (pauschale) öffentliche Äußerung eines Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Entgeltfortzahlung

Soweit nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 EFZG an die Stelle der §§ 3 ff. EFZG treten, ist die Entgeltfortzahlung unter den gleichen Konditionen wie eine Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach §§ 3 ff. EFZG zu leisten. Insbesondere muss die Arbeitsunfähigkeit ihre alleinige Ursache in der Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder R...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.6 Geschäftsgeheimnisse

Der Schutz von vertraulichem Know-how und vertraulichen Geschäftsinformationen ist Gegenstand der Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8.6.2016, die nach ihrem Art. 19 Abs. 1 bis spätestens zum 9.6.2018 umzusetzen war.[1] Im Wesentlichen enthält die Richtlinie grundlegende Begriffsdefinitionen (vgl. Art. 1 bis Art. 4) und setzt im deutschen Recht bereits bekannte Mindestbedingungen ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.2 Ordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt dazu, dass der Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat, ob er entweder am Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung festhalten oder sich innerhalb eines Monats nach der Kündigung lossagen will mit der Folge, dass die Entschädigungspflicht ebenfalls wegfällt. Wettbewerbsverb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.3 Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt zu einem Wahlrecht. Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht, wenn die Kündigung nicht auf einem eigenen vertragswidrigen Verhalten beruht. Folge: Wahlrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat demgegenüber das Wahlrecht, wenn die von ihm ausgesprochene Kündigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.6 Insolvenz des Arbeitgebers

Wird der Arbeitgeber insolvent, wird der Betrieb aber fortgeführt, hat der Insolvenzverwalter das Recht, die Einhaltung des Wettbewerbsverbots zu fordern oder aber dies abzulehnen mit der Folge, dass das Wettbewerbsverbot und die Entschädigungspflicht entfallen.[1]mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Ist ein wirksames Wettbewerbsverbot zwischen den Arbeitsvertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten hierauf zu reagieren. Karenzentschädigung muss nicht gezahlt werden Der Arbeitgeber stellt für die Zeit des Verstoßes natürlich die Zahlung der Karenzentschädigung ein. Die Karenz...mehr