Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Störung der Geschäftsgrundlage/Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 432 Weder die Anfechtung noch die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) greift in den Fällen ein, in denen der Arbeitgeber sich verpflichtet hat, eine Abfindung i.H.d. Differenz zwischen dem augenblicklichen Nettogehalt und dem zu beanspruchenden Alg für die Zeit bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn zu zahlen und der Gesetzgeber nach Abschluss dieser Aufhebungsver...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XI. Betriebsübergang/Schutzzweck des § 613a BGB/Wechsel in eine Transfergesellschaft

Rz. 65 Ein Aufhebungsvertrag, der im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang geschlossen wird, ist gem. § 134 BGB unwirksam, wenn darin eine Umgehung des § 613a BGB liegt. Nichtigkeit ist bspw. dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, für den E...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / I. Gestaltungsgrenzen/AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB

Rz. 79 Bei Aufhebungsverträgen sind grds. die §§ 305 ff. BGB zu berücksichtigen. Vielfach wird es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handeln. Allerdings ist zunächst sorgfältig zu prüfen, ob nicht eine AGB-Kontrolle ausscheidet, weil eine Individualvereinbarung vorliegt (vgl. Klumpp, in Clemenz/Kreft/Krause, AGB-Arbeitsrecht, § 307 Rn 131). Denn aufgrund der arbeitsrech...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Bedingungen/Bedingungsfeindlichkeit

Rz. 45 Aufschiebend bedingte Aufhebungsverträge sind nur eingeschränkt wirksam. Denn sie dürfen nicht als Weg zur Umgehung des Kündigungsschutzes dienen. Unwirksam ist eine Aufhebungsvereinbarung, nach welcher das Anstellungsverhältnis ohne weiteres enden soll, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ende seines Urlaubes die Arbeit am vereinbarten Tag nicht wieder aufnimmt (vgl. BAG ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Kündigung und des Aufhebungsvertrags

A. Allgemeines Rz. 1 Eine Kündigung kann ebenso wie der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer erhebliche sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen mit sich bringen und ihn finanziell stark belasten. Mögliche sozialrechtliche Folgen für den Arbeitgeber sind seit Februar 2006 entfallen. Rz. 2 Um die (z.T. erheblichen) Nachteile, die eine Kündigung oder der Ab...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich

Zusammenfassung Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Gerade vor diesem Hintergrund werden häufig auch Kündigungsschutzprozesse vorrangig mit dem Ziel geführt, ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXXII. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

Rz. 402 Eine salvatorische Klausel hat sich als zweckmäßig gerade bei umfassenden Aufhebungsvereinbarungen erwiesen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine möglicherweise bestehende Teilnichtigkeit des Aufhebungsvertrages nicht gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit der gesamten Aufhebungsvereinbarung führen soll. Gleichzeitig sollte die Klausel nicht nur die Wirksamkeit des Ve...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 10. Formerfordernis von Klageverzichtsvereinbarungen

Rz. 34 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 623 BGB gilt dieser (nur) für Auflösungsverträge. Umstritten ist, welche Vertragsgestaltungen – außerhalb von Aufhebungsverträgen – als Auflösungsverträge i.S.d. § 623 BGB anzusehen sind (vgl. BAG v. 19.4.2007 – 2 AZR 208/06, NZA 2007, 1227 = DB 2007, 2266). Rz. 35 Klageverzichtsvereinbarungen sind Auflösungsvereinbarungen i.S.v. ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 12. Verzicht auf eine Ausgleichs-/Erledigungsklausel

Rz. 397 Zweifel an der Zweckmäßigkeit einer (weitgehenden) Erledigungsklausel können bestehen, soweit zwischen der Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung und dem rechtlichen Ende ein längerer Zeitraum ansteht und der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum nicht freigestellt ist. In diesem Fall können noch Ansprüche entstehen, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung der Aufh...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Anfechtung wegen Androhung einer Kündigung

Rz. 422 Die Androhung eines Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (vgl. BAG v. 15.12.2005 – 6 AZR 1...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / j) Aufhebungsvereinbarung als Mittel der Probezeitverlängerung

Rz. 245 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber selbst am Ende einer sechsmonatigen Probezeit kein eindeutiges Bild darüber gewonnen hat, ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. In solchen Fällen ist es zwar möglich, die Probezeit durch eine Individualabrede mit dem Arbeitnehmer über die Dauer von sechs Monaten hinaus zu verlänge...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VII. Besonderheiten beim Abschluss mit Ausländern

Rz. 57 Bei Aufhebungsvereinbarungen mit einem ausländischen Arbeitnehmer sollte der Arbeitgeber zur Vermeidung einer etwaigen Unwirksamkeit gewährleisten, dass der Arbeitnehmer den Inhalt des Vertrages, soweit dieser – wie regelmäßig – in deutscher Sprache und nicht der Landessprache des Arbeitnehmers abgefasst ist, richtig versteht. Allerdings darf der Arbeitgeber nach der ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 8. Erledigung von Aktienansprüchen und vorenthaltener Dienstwagennutzung

Rz. 393 Ergibt die Auslegung, dass die Parteien des Aufhebungsvertrages die wechselseitigen Rechte und Pflichten umfangreich und abschließend regeln wollten, bspw. dadurch, dass nicht bestimmte geldwerte Ansprüche des Arbeitnehmers ausdrücklich ausgenommen sind, ist der Wille der Parteien bei Abschluss der Aufhebungsvereinbarung erkennbar darauf gerichtet, alle vertraglichen...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Schriftform des § 623 BGB – sowie nach § 126 und § 127a BGB

Rz. 15 Gem. § 623 Hs. 1 BGB bedürfen Auflösungsverträge (= echte Aufhebungsverträge) und Kündigungen für alle Arbeitnehmer, Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dadurch soll Rechtssicherheit für die Vertragsparteien (vgl. LAG Köln v. 28.4.2021 – 11 Sa 1049/20 "insbesondere Rechtssicherheit"; LAG München v. 12.11.2020 – 3 Sa 301/20...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXIV. Erstattung von Rechtsanwaltskosten

Rz. 358 Soweit Rechtsschutzversicherungen ihre Eintrittspflicht bei Aufhebungsvereinbarungen mit dem Hinweis auf einen fehlenden Rechtsverstoß des Arbeitgebers (zunächst) verneinen, stellt sich die Frage, wie sich zeitnah eine Deckungszusage erreichen lässt. Standard ist, dass sich eine rasche Deckungszusage ggf. unter Bezug auf die Rechtsprechung des BAG erzielen lässt, won...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 13. Außerordentliche Kündigung während Freistellung

Rz. 137 Während der Freistellungszeit ist eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeschlossen. Dies gilt auch für die in einer Aufhebungsvereinbarung vereinbarte Freistellung bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Verdacht einer schwerwiegenden strafbaren Handlung ist grds. Auch dann geeignet, dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbe...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXIX. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

Rz. 382 Gem. § 312 SGB III ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Alg oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung). Es genügt die Übersendung einer Kopie des unterschriebenen Originals an den Arbeitnehmer (vgl. Küttner/Kreitner, Personal...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / F. Anfechtung, Nichtigkeit und Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 413 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich eine Partei nach Abschluss der Aufhebungsvereinbarung davon wieder lösen möchte. Soweit – wie meist – kein Rücktrittsrecht vereinbart ist, kommen die Anfechtung sowie ggf. die Rechtsfigur der Störung der Geschäftsgrundlage oder die Nichtigkeit in Betracht. I. Anfechtung 1. Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 S. 1 Alt. 1...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Freie Vereinbarkeit – keine Angemessenheitskontrolle nach AGB

Rz. 175 I.R.d. Verhandlungen um eine Abfindung ist den Parteien hinsichtlich der Höhe nach oben oder nach unten keine Grenze gesetzt. Eine Aufhebungsvereinbarung ist nicht deshalb unwirksam, weil überhaupt keine Abfindung festgesetzt wird. Umgekehrt gibt es keine obere Begrenzung. Als Hauptleistung unterliegt die Abfindung keiner Angemessenheitskontrolle unter AGB-Aspekten (...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVIII. Offene Spesen und Auslagen

Rz. 342 Soweit der Mitarbeiter erstattungspflichtige Auslagen und Spesen für die Firma getätigt hat, die noch nicht abgerechnet und erstattet sind, sollte dies in der Aufhebungsvereinbarung geregelt werden. Eine allgemeine Erledigungsklausel würde solche Spesen erfassen (vgl. § 14 des Mustervertrages, Rdn 454).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Auskunfts-/Aufklärungspflichten

Rz. 305 Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger gem. § 4a BetrAVG dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse Auskunft zu erteilen. Eine solche Auskunft des Arbeitgebers stellt kein konstitutives oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar (vgl. BAG v. 8.11.1983 – 3 AZR 511/81, DB 1984, 836 = AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG). Der Arbeitg...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Anfechtung wegen In-Aussicht-Stellung eines guten Zeugnisses und einer Abfindung

Rz. 427 Die im Rahmen von Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag gefallene Äußerung des Bevollmächtigten des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer erhalte eine Abfindung und ein gutes Zeugnis nur, wenn er die Auflösung akzeptiere, stellt keine zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags geeignete rechtswidrige Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 BGB dar. Einen Abfindungsanspruch kann der Arb...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Anfechtung wegen Androhung der Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 421 Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages über seinen beruflichen Werdegang arglistig getäuscht, darf der Arbeitgeber bei der Verhandlung über den Abschluss des Aufhebungsvertrages damit drohen, von dem Anfechtungsrecht für den Fall Gebrauch zu machen, dass der Arbeitnehmer nicht bereit ist, in den Aufhebungsvertrag einzuwilligen (vgl. L...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IX. Aktienoptionen beim Ausscheiden des Arbeitnehmers/Long-Term-Incentive-Pläne (LTIP)

Rz. 266 In großen börsennotierten Konzernen gibt es neben der Fixvergütung und der jährlichen Zusatzvergütung/Jahrestantieme (Short-Term-Incentive – STI) vielfach zusätzlich sog. Long-Term-Incentive-Pläne (LTIP) für die Führungskräfte des Konzerns. Dabei handelt es sich um einen Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung, die arbeitsrechtlich als Arbeitsentgelt ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Inhalt des Gebots fairen Verhandelns

Rz. 445 Das vom BAG (vgl. BAG v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18, juris) neu entwickelte und mit BAG-Urteil (v. 24.2.2022 – 6 AZR 333/21, juris) bestätigte Gebot fairen Verhandelns schützt – unterhalb der Schwelle der von §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel – die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen. Es geht um das Gebot eines Mindestmaßes an Fairness im Vorfeld de...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Faktor

Rz. 178 Ansonsten hat sich vielfach – aber keinesfalls stets – ein halber Monatsverdienst pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (sog. Regelabfindung) durchgesetzt (vgl. Anton-Dyck/Böhm, ArbRB 2020, 28 ff., mit einem Rechtsprechungsüberblick zur Höhe der Abfindung bei Auflösungsanträgen nach § § 9,10 KSchG). Es gibt unzählige unterschiedlich gelagerte Einzelfälle, worin andere M...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Beweislast

Rz. 447 Die Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns und die Kausalität dieses Verstoßes für den Abschluss des Aufhebungsvertrags trägt derjenige, der sich auf eine Verletzung des § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB beruft, also regelmäßig der Arbeitnehmer (vgl. BAG v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18, juris Rn 43). Rz. 448 Hinweis Vergleichbar der Vermutu...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Keine Steuerfreiheit

aa) Abschaffung steuerlicher Freibeträge Rz. 200 Der Gesetzgeber hat in mehreren Etappen die ursprüngliche Steuerfreiheit für Teile der Abfindung – Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. – zunächst reduziert und sodann mit Wirkung zum 1.1.2006 vollständig abgeschafft. Seitdem gibt es keine Steuerfreiheit mehr für aus Anlass der Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VII. Abfindung

1. Rechtsanspruch auf Abfindung? a) Abfindungspoker Rz. 165 Zentraler Punkt jeder Trennungsverhandlung aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung ist die Abfindung für den Arbeitnehmer. Daher werden Aufhebungsverträge z.T. auch als Abfindungsverträge bezeichnet. Nach vielfach anzutreffender – aber in dieser Verallgemeinerung unzutreffender – Auffassung soll der Arbeitgeber stet...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / C. Abschluss

I. Zustandekommen Rz. 14 Wie jeder Vertrag kommt der Aufhebungsvertrag gem. §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande, wobei seit dem 1.5.2000 die Formvorschrift des § 623 BGB (s. nachfolgend Rdn 15 ff.) zu beachten ist. Schlüssige Aufhebungsvereinbarungen sind danach unwirksam (s. unten Rdn 29; vgl. zu den Besonderheiten bei "ruhenden" Arbeitsverhältnissen in Beförde...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Form

1. Schriftform des § 623 BGB – sowie nach § 126 und § 127a BGB Rz. 15 Gem. § 623 Hs. 1 BGB bedürfen Auflösungsverträge (= echte Aufhebungsverträge) und Kündigungen für alle Arbeitnehmer, Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dadurch soll Rechtssicherheit für die Vertragsparteien (vgl. LAG Köln v. 28.4.2021 – 11 Sa 1049/20 "insbesond...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Mitbestimmung bei Freistellung?

Rz. 125 Die Freistellung unterliegt nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Freistellung ist keine mitbestimmungspflichtige Versetzung (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 9.3.2010 – 5 TaBV 10/09 Rn 14 unter Bezug auf BAG v. 28.3.2000, DB 2000, 728).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / i) Risiko beim Auflösungsantrag

aa) Auflösungsantrag bei Arbeitnehmern Rz. 191 Einem weiteren Aspekt kann bei den Verhandlungen z.T. besonderes Gewicht zukommen: Soweit das Gericht in einem etwaigen Verfahren zu der Überzeugung kommen würde, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist, kann das Gericht – wenn der Arbeitgeber gleichwohl an der Trennung von dem Arbeitnehmer festhalten will – auf den Au...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXXI. Erledigungs-/Ausgleichsklausel/-quittung

1. Ziel eines abschließenden Schlussstrichs Rz. 386 Üblicherweise enthalten Aufhebungsvereinbarungen bzw. gerichtliche Vergleiche (vgl. zur Reichweite allgemeiner Erledigungsklauseln in arbeitsgerichtlichen Vergleichen, ausführlich Korinth, ArbRB 2013, 321 ff.) am Ende eine allgemeine Ausgleichsklausel, wonach mit der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche bekannten (oder weite...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Rechtsanspruch auf Abfindung?

a) Abfindungspoker Rz. 165 Zentraler Punkt jeder Trennungsverhandlung aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung ist die Abfindung für den Arbeitnehmer. Daher werden Aufhebungsverträge z.T. auch als Abfindungsverträge bezeichnet. Nach vielfach anzutreffender – aber in dieser Verallgemeinerung unzutreffender – Auffassung soll der Arbeitgeber stets verpflichtet sein, dem Arbeitn...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Direktversicherung

a) Übertragung einer bestehenden Direktversicherung Rz. 306 Soweit eine Direktversicherung für den Mitarbeiter abgeschlossen ist, kann diese i.R.d. Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zu dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses übertragen werden (s. auch oben Rdn 298; vgl. ferner § 8 des Mustervertrags, Rdn 454). Rz. 307 Im Rahmen der Gestaltung der Aufhebungsvereinbar...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / V. Freistellung

1. Freistellungsklausel im Anstellungsvertrag – Vergütungseinbußen Rz. 117 In vielen Anstellungsverträgen ist das einseitige Recht des Arbeitgebers vorgesehen, den Arbeitnehmer entweder jederzeit oder nach Ausspruch einer arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitigen Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge von seinen Arbeitspflichten, ggf. unter Anrechnung des Resturlaubes, freizuste...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Abfindung bei Geschäftsführern und Vorständen

aa) Vorziehen des rechtlichen Endes Rz. 168 Kein echter Abfindungspoker findet bei Geschäftsführern (siehe aber zur neuen Entwicklung nachfolgend sogleich Rdn 170) und Vorstandsmitgliedern (vgl. zur Besteuerung von Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder, die in das Ausland verzogen sind, Binnewies/Wimmer, AG 2017, 271) statt, da es bei diesen i.d.R. lediglich durch Vorzie...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / I. Anfechtung

1. Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) Rz. 414 Ein Anfechtungsrecht des Arbeitgebers wegen arglistiger Täuschung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die ausdrückliche Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen eines Anschlussarbeitsplatzes wahrheitswidrig beantwortet und die Abfindungshöhe sodann auf dieser Basis bestimmt wird. Bei Vergleichserörterungen i...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Höhe der Abfindung

a) Freie Vereinbarkeit – keine Angemessenheitskontrolle nach AGB Rz. 175 I.R.d. Verhandlungen um eine Abfindung ist den Parteien hinsichtlich der Höhe nach oben oder nach unten keine Grenze gesetzt. Eine Aufhebungsvereinbarung ist nicht deshalb unwirksam, weil überhaupt keine Abfindung festgesetzt wird. Umgekehrt gibt es keine obere Begrenzung. Als Hauptleistung unterliegt di...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IV. Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns

1. Inhalt des Gebots fairen Verhandelns Rz. 445 Das vom BAG (vgl. BAG v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18, juris) neu entwickelte und mit BAG-Urteil (v. 24.2.2022 – 6 AZR 333/21, juris) bestätigte Gebot fairen Verhandelns schützt – unterhalb der Schwelle der von §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel – die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen. Es geht um das Gebot eines...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VI. Urlaub

1. Resturlaub in Natur oder Auszahlung – Grundsätze Rz. 144 Soweit nicht der Resturlaub durch die Freistellung abgegolten ist (s.o. Rdn 117 ff.), besteht entweder die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub in dem Zeitraum bis zur rechtlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Natur nimmt (Var. 1) oder aber der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlt...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / X. Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Trennungsgespräch

Rz. 63 Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, – unabhängig von dem beabsichtigten Gesprächsgegenstand – ein Betriebsratsmitglied zu Besprechungen mit dem Arbeitgeber hinzuzuziehen (vgl. LAG Hamm v. 28.1.2016 – 18 Sa 1140/15; BAG v. 20.4.2010 – 1 ABR 580/08). Der einzelne Arbeitnehmer hat keinen generellen Anspruch darauf, zu jedem Personalgespräch über den Abschluss eines Au...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Regelung zum steuerlichen Risiko

Rz. 225 Bereits kleinste Fehler bei der Formulierung der arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarung können dazu führen, dass wesentliche Steuervorteile verloren gehen bzw. Arbeitgeber Steuern im Wege der Lohnsteuerhaftung nachentrichten müssen. Betriebsprüfer und Lohnsteueraußenprüfer lassen sich vielfach bei Prüfungen die im Prüfungszeitraum getroffenen Aufhebungsvereinbarun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXX. Steuerliches Risiko

Rz. 385 Jede Aufhebungsvereinbarung sollte eine Vereinbarung dazu beinhalten, welche Partei ein eventuelles steuerliches Risiko trägt. Dies gilt nicht nur für die Abfindung (Rdn 200 ff.), sondern für alle steuerlich relevanten Regelungen (Rdn 225 ff.; Vervielfältigungsregelung bei der Direktversicherung: Rdn 308 ff.; Weiternutzung des Dienstwagens über das rechtliche Ende hi...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Zeitpunkt/Datum für die rechtliche Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 83 Die Vertragsparteien sind in der Festlegung des rechtlichen Beendigungszeitpunktes grds. frei. Bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Rz. 84 Ausgangspunkt ist die jeweils gültige vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit nicht der Arbeitnehmer an einer Verkürzung dieser Frist interessiert is...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Ziel eines abschließenden Schlussstrichs

Rz. 386 Üblicherweise enthalten Aufhebungsvereinbarungen bzw. gerichtliche Vergleiche (vgl. zur Reichweite allgemeiner Erledigungsklauseln in arbeitsgerichtlichen Vergleichen, ausführlich Korinth, ArbRB 2013, 321 ff.) am Ende eine allgemeine Ausgleichsklausel, wonach mit der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche bekannten (oder weiter gehend: und unbekannten) Ansprüche der Pa...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Anrechnung anderweitigen Verdiensts – Zwischenverdienst – Sprinterklausel

Rz. 130 Für die Frage, ob nach einer Arbeitgeberkündigung mit unwiderruflicher Freistellungserklärung während des nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses anderweitiges Arbeitseinkommen auf die Entgeltfortzahlung anzurechnen ist, gilt nach der Rechtsprechung des BAG Folgendes: Soweit der Arbeitnehmer während einer einseitig vom Arbeitgeber erklärten unwiderruflichen Freistell...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IV. Befristungen

Rz. 49 Keine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses liegt in einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aus betrieblichen Gründen gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Ein sachlicher Grund ist nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien später den Beendigungstermin auf das En...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Massenentlassungsschutz

Rz. 72 Eine anzeigepflichtige Massenentlassung i.S.v. § 17 KSchG liegt vor, wenn in Betrieben – abhängig von der Größe – eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen entlassen werden soll (vgl. Güzel, NZA-RR 2021, 285, 287). Rz. 73 Das BAG sieht § 17 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2, S. 3 KSchG (Anzeigepflicht im Massenentlassungsverfahren) als Verb...mehr