Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Darlehensvertrag

Rz. 42 Beim partiarischen Darlehensvertrag wird als Gegenleistung für ein Darlehen ein Entgelt proportional zum Gewinn des Unternehmens versprochen. Während ein partiarischer Darlehensvertrag ein Austauschverhältnis ist (Kreditgewährung gegen Gewinnbeteiligung), ist eine stille Gesellschaft ein echtes Gesellschaftsverhältnis, bei dem die Förderung eines gemeinsamen Zwecks im...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Besicherung und Doppelbesicherung

Rz. 476 Eine weitere Fallgruppe der Anfechtbarkeit sind die Besicherungs- und Doppelbesicherungsfälle. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn der Gesellschafter eine Darlehensgewährung vornimmt und die Gesellschaft dieses Darlehen besichert, sich die Anfechtungsfrist auf zehn Jahre erhöhen kann. Erfasst ist der Fall, bei dem der Gesellschafter sich aus der von der ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Haftung nur für eigene Verbindlichkeiten

Rz. 5 Weitere Folge der Vermögenstrennung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ist die grds. Haftung jedes Ehegatten nur für eigene Verbindlichkeiten.[2] In der Gestaltungsberatung gilt es, diesen Grundsatz besonders zu betonen, damit die Ehegatten ihre Vermögensorganisation entsprechend ausrichten können. Für Verbindlichkeiten des anderen haftet ein Ehegatte nur dann, wenn fü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Finanzplankredit

Rz. 489 Beim Finanzplankredit [1638] handelt es sich um einen Kredit, der nach dem Finanzierungsplan der Gesellschaft zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erforderlich ist und der von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt wird. Die Verpflichtung erfolgt auf satzungsrechtlicher Grundlage oder in Form einer schuldrechtlichen Nebenabrede zwischen den Gesellschaftern. ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Allgemeine Haftungstatbestände

Rz. 468 Selbstverständlich hat der Geschäftsleiter auch in der Krise der Gesellschaft die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (vgl. nur § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG). Bei Verletzung dieser Pflicht kommt eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der sog. Culpahaftung in Betracht (vgl. §§ 43 Abs. 2 GmbHG, 93 Abs....mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Von der Prokura gedeckte Geschäfte und Rechtshandlungen

Rz. 16 Der Prokurist kann im Namen seines Geschäftsherrn insb. folgende Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen:[36]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Nachrang

Rz. 399 Durch die Formulierungen "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen (Gesellschafter-)Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und "gleichgestellte Forderung" bzw. "einem Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 135 InsO wurde der frühere sachliche Anwendungsbereich des Eigenkapitalersatzrechts jedenfalls für vom Gesellschafter gegeben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 800 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 18 EStG befreit das Aufgeld für ein an die Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (§ 5 LAG) gegebenes Darlehen, wenn das Darlehen nach § 7f EStG 1953 im Jahr der Hingabe als BA abzugsfähig war. Rn. 800a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil andernfalls stpfl BE vorlägen (s Rn 801). Rn. 800b Stand: ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Erbringung der Einlage durch Hin- und Herzahlen

Rz. 60 Das Grundmodell des sog. Hin- und Herzahlens besteht darin, dass der zur Bareinlage Verpflichtete eine Einlage erbringt und ihm diese als Darlehen nach mehr oder weniger kurzer Zeit wieder zurückgewährt wird. Diese Vorgehensweise findet sich nicht nur i.R.d. Kapitalaufbringung, sondern ist auch bei Kapitalerhöhungsvorgängen zu beobachten. Als Gegenleistung für die Bar...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Steuerliche Behandlung des Komplementärs (natürliche Person)

Rz. 473 Die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sind zwar – anders als die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG – im Gesetz nicht als Mitunternehmer bezeichnet. Sie sind aber nach der BFH-Rspr.[839] "wie Mitunternehmer zu behandeln". Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG werden die von der KGaA gezahlten Gewinnanteile und Vergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG im R...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrecht

Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zuvor auch eine...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Besitz-Mitunternehmerschaft

a) Typische Betriebsaufspaltung Rz. 221 Ist das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft, gehört ein der Betriebs-GmbH von der Gesellschaft mit Mitteln des Gesamthandsvermögens gewährtes Darlehen jedoch stets zu ihrem Betriebsvermögen.[434] Werden die Darlehen von den Gesellschaftern der Besitzgesellschaft unmittelbar an die Betriebs-GmbH gewährt, sind sie im Sonderbetrieb...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Besicherung einer Entgeltforderung durch den Gesellschafter

Rz. 407 Zweifelhaft ist, ob § 135 Abs. 2 InsO anwendbar ist, wenn der Gesellschafter eine Entgeltforderung eines Lieferanten oder Dienstleisters der Gesellschaft besichert. M.E. liegt hier ein Darlehen oder eine diesem wirtschaftlich entsprechende Forderung nicht vor, so dass bei Tilgung der Forderung durch die Gesellschaft eine Anfechtung nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft

Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO i.V.m. § 180 Abs. 2 AO). Auch hier erfolgt die Zu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Außerinsolvenzliche Rechtsfolge der Rückzahlung des Kommanditkapitals (§ 172 Abs. 4 HGB)

Rz. 293 Rückzahlungen des Kommanditkapitals / der Hafteinlage an den Kommanditisten lassen seine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der KG gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nach § 172 Abs. 4 HGB wiederaufleben.[512] Gläubiger der KG können den Kommanditisten dann nach §§ 171, 172 Abs. 4 HGB in Anspruch nehmen, auch wenn sie wissen, dass der Kommanditist nicht zur ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besitzeinzelunternehmen

Rz. 220 Seit dem BFH-Urt. v. 7.3.1978 – VIII R 38/74 [432] gehört im Fall einer Betriebsaufspaltung eine Darlehensforderung des Besitzunternehmens in der Rechtsform des Einzelunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, wenn das Darlehen dazu dient, die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern un...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Kurzfristige oder fortlaufende Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling

Rz. 378 Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung war fraglich geworden, was für die Anfechtung von Kreditrückzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Fällen einer Kreditgewährung durch den Gesellschafter in der Art eines Kontokorrentkredits gilt, insbesondere ob die Kreditrückführungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder danach in ihrer Summe anfechtbar si...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Anerkennung der Mitunternehmerstellung in der Familiengesellschaft

Rz. 333 Regelmäßig werden in der Praxis Familiengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt. Bei Aufnahme eines Angehörigen in eine Personengesellschaft ist sowohl das Gesellschaftsverhältnis als auch die steuerliche Anerkennung der Gewinnverteilung zu prüfen. Anhand des Gesellschaftsverhältnis wird bewertet, ob eine Mitunternehmerschaft grds. anerkannt wird...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO

Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise" der Gesellschaft.[632] Rz. 348 Die maßgeblichen Regelungen sind § ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (4) Vierkontenmodell

Rz. 1111 I.R.d. Vierkontenmodells[1486] wird das Kapitalkonto II nochmals untergliedert, sodass insgesamt vier Gesellschafterkonten geführt werden: In diesem Fall werden auf dem Kapitalkonto II nur die nicht entnahmefähigen Gewinne e...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Behandlung des Rangrücktritts bei der Betriebs-GmbH

a) Zivilrecht Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.5 Übernahme der Mietschulden vom Träger

Mietschulden können von dem kommunalen Träger als Darlehen übernommen werden, wenn ansonsten Wohnungslosigkeit droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. Unter bestimmten Umständen können auch Stromschulden darlehensweise als "mit drohender Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage" übernommen werden.[1]mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / 2 Gründe:

[17] Die zulässige Klage ist unbegründet. [18] Die Klägerin hat gegen den Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Zahlungsansprüche aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts. 1. [19] Ein Anspruch der Klägerin ergibt sich nicht als Rückzahlungsanspruch auf eine überlassene Darlehensvaluta aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB . Die aus ihrem Gewinn bei "Wer wird Millionär" an den Bek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die öffentlichen Zuschüsse (§ 3 Nr 58 EStG Fall 3)

Rn. 2024 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 3 betrifft öffentliche Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten (s Rn 2023a) gewährt werden für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte ETW, soweit die Zuschüsse die Vorteile aus einer entsprechenden Förderun...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Ablauf der Stufengründung

Rz. 636 Die Stufengründung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird eine GmbH im Wege der Bargründung gegründet. Dabei ist es ausreichend, die GmbH mit dem Mindeststammkapital auszustatten. Insb. wenn an der GmbH bzw. dem einzubringenden Unternehmen mehrere Personen beteiligt sind, ist es sinnvoll, bereits bei der Gründung der GmbH eine Einbringungsverpflichtung im Gründungsp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Rechtsfolgen des § 19 Abs. 5 GmbHG

Rz. 62 Liegen die eben erörterten Voraussetzungen des § 19 Abs. 5 GmbHG vor, ist die vereinbarte Einlageschuld des Gesellschafters trotz des Hin- und Herzahlens erfüllt. Ist die Kapitalaufbringung demnach ordnungsgemäß, kann sie nicht mehr unter Berufung auf § 19 Abs. 2 Satz 1 GmbHG oder § 8 Abs. 2 Satz 1 GmbHG infrage gestellt werden. Sind die Voraussetzungen des § 19 Abs. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Begriff

Rz. 692 Bei verdeckten Sacheinlagen handelt es sich um Gestaltungen zur Umgehung der Sacheinlagevorschriften, wobei der Gesellschaft nicht effektiv oder bleibend Barkapital und neue Liquidität zugeführt wird.[2206] Es wird eine Bareinlage vereinbart; die Gesellschaft soll aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschüsse / 3.10 Zinszuschuss

Unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer finanziell bei der Rückzahlung eines Darlehens durch die Gewährung von Zuschüssen, werden diese Zuschüsse im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt und stellen somit steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar.mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Anerkennung von Darlehensbeziehungen in der Betriebsaufspaltung

Rz. 219 Das Besitzunternehmen und die Betriebsgesellschaft sind verbundene, aber rechtlich selbstständige Unternehmen.[431] Darlehensbeziehungen zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen werden daher für steuerliche Zwecke anerkannt und nicht als Einlagen der Besitzgesellschaft in die Betriebsgesellschaft behandelt.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Ordnungsgemäßes Hin- und Herzahlen

Rz. 713 Ist vor der Einlage eine Leistung an den Aktionär vereinbart worden, die wirtschaftlich einer Rückzahlung der Einlage entspricht und die nicht als verdeckte Sacheinlage i.S.d. § 27 Abs. 4 AktG zu beurteilen ist, befreit diese gem. § 27 Abs. 4 AktG den Aktionär von seiner Einlageverpflichtung nur, wenn die Leistung durch einen vollwertigen Rückgewähranspruch gedeckt i...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Exkurs: Kapitalaufbringung und sog. Vorbelastungsbilanz

Rz. 35 Die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, besonders die §§ 19 und 30 GmbHG, sind nach ständiger Rspr. des BGH "das Kernstück des GmbH-Rechts", die "keine Aushöhlung" vertragen, "gleichviel in welcher Form".[52] Nur wenn das den Zugriff der Gesellschaftsgläubiger allein zur Verfügung stehende Vermögen vollständig und richtig aufgebracht ist, erscheint...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Zweck

Rz. 1407 Die Vereinigung hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Diese Vorgehensweise führt zu besseren Ergebnissen als ein einzelnes Vorgehen des jeweiligen Mitgliedes. Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Ihre T...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Gewerbesteuerliche Nachteile

Rz. 203 Durch die Begründung eines eigenen Gewerbebetriebs des Besitzunternehmens liegen zwei getrennte Betriebe vor. S.o. Rdn 195 zur erweiterten Kürzung nach § 9 Abs. Nr. 1 Satz 2 GewStG.[394] Im Einzelnen gelten folgende Rechtsfolgen:[395]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Leistung zur freien Verfügung

Rz. 81 Eine schuldtilgende Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung erfordert, dass die Einlage der Verfügungsmacht des Gesellschafters entzogen und endgültig rechtlich und tatsächlich in das Vermögen der (Vor-)GmbH übergegangen ist.[317] Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Einlage als Vermögenssubstanz der Gesellschaft und damit als Haftungsfonds für Glä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 3 Besonderer unabweisbarer Bedarf

Ein Mehrbedarf wird darüber hinaus anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Verdeckte Sachkapitalerhöhung

Rz. 422 Wie bei der Gründung (vgl. dazu schon Rdn 65 ff.) begegnet man auch bei der Kapitalerhöhung in der Praxis sog. "verdeckten Sachkapitalerhöhungen".[1409] Tatsächlich ist oft nicht beabsichtigt, Barkapital real zu erbringen, sondern damit vielmehr sogleich von den Gesellschaftern Waren oder Rechte/Forderungen zu kaufen bzw. mit Forderungen dieser Personen zu verrechnen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 459 Für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Anteilseigner, in welchem Umfang der Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der Kapitalgesellschaft steuerlich Berücksichtigung finden kann. Für den Bereich der Anteile in einem Betriebs- oder Sonderbetriebs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Cash-Pool, Hin- und Herzahlen bzw. Her- und Hinzahlen

Rz. 409 Nicht selten kommt es zu Fehlern bei der Leistung auf die übernommenen Geschäftsanteile. So etwa, wenn der vom Gesellschafter an die GmbH gezahlte Einlagebetrag dazu verwendet wird, ihm dieses Geld kurze Zeit später als Darlehen zurückzugewähren (sog. Hin- und Herzahlen).[1352] Die Grundsätze des Hin- und Herzahlens gem. § 19 Abs. 5 GmbHG finden gem. § 56a GmbHG auch...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (6) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Mezzanine Swap

Rz. 348 Gerät ein Unternehmen in Schieflage, das einen nennenswerten Teil seiner Finanzierung über Gesellschafterdarlehen erhält, liegt es nahe, eine (drohende) bilanzielle Überschuldung durch Umwandlung der bestehenden Verbindlichkeiten in Eigenkapital zu versuchen. Die Durchführung eines solchen Debt Equity Swaps führt allerdings entweder durch Konfusion oder durch Verzich...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Handelsbilanz und Kapitalerhaltung

Rz. 30 Für die GmbH ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung nicht so streng ausgeprägt wie bei der AG. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegt lediglich das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen der strengen Kapitalbindung. Der Gesetzgeber hat sich also gegen ein "Verbot der Einlagenrückgewähr" entschieden, weil nur eine bestimmte Vermögensmasse nach §...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Wirkung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Die harte interne Patronatserklärung beseitigt die Überschuldung nur, wenn sie der Gesellschaft einen eigenen durchsetzbaren Anspruch gegen den Patron einräumt.[276] Außerdem ist erforderlich, dass die Leistungen des Patrons der Gesellschaft endgültig verbleiben, dass also nicht nur ein aufschiebend bedingtes, in der Krise zu gewährendes Darlehen vereinbart ist. Dahe...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.6 Anlage zum Wohnungsbau

Eine weitere Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen zu verwenden, ist der unmittelbare Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie der Bau oder die Erweiterung von Wohngebäuden. Auch eine Rückzahlung von Darlehen (Entschuldung) wegen der vorgenannten Vorhaben ist mit vermögenswirksamen Leistungen möglich.[1]...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Betriebsvermögen

Rz. 243 Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Betriebsvermögen im handelsbilanzrechtlichen und im ertragsteuerrechtlichen Sinn nicht zwingend übereinstimmen muss. Eine vollständige Deckungsgleichheit besteht lediglich bei Kapitalgesellschaften, weil diese ausnahmslos gewerbliche Einkünfte erzielen (vgl. § 8 Abs. 2 KStG), mit der Konsequenz, dass die dazu eingesetzten ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 8. Finanzierung

Rz. 1416 Kapital ist für die Gründung der Vereinigung nicht erforderlich. Eine Vereinigung kann mit oder ohne Bar- oder Sacheinlagen bzw. sonstige einlagefähige Gegenstände gegründet werden. Als sonstige einlagefähige Gegenstände kommen Dienstleistungen, Rechte, Patente, besonderes Wissen (Know-how), Geschäftsverbindungen oder eine Aufrechnung des Mitgliedes gegen seine etwa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Genehmigungserfordernisse

Rz. 18 Grds. stellt für GmbHs mit einem genehmigungsbedürftigen Unternehmensgegenstand die Erteilung der Genehmigung keine Eintragungsvoraussetzung dar. Zu diesem Grundsatz bestehen allerdings zwei Ausnahmen. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn eine rechtsformunabhängige Norm des Registerverfahrensrechts ausdrücklich anordnet, dass die Registereintragung erst dann vorgenommen wer...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Auszahlung

Rz. 455 Auszahlung i.S.d. § 30 GmbHG ist nicht nur das Auskehren von Barmitteln, sondern jede Verringerung des Gesellschaftsvermögens.[1498] Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Auszahlung offen oder verdeckt im Rahmen eines Austauschgeschäftes ohne gleichwertige Gegenleistung unmittelbar oder mittelbar oder als Gewinnausschüttung erfolgt.[1499] Wegen der aus Gläubigerschut...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Grundlagen

Rz. 295 Als Akquisitionsfinanzierung wird die Finanzierung des Erwerbs von Anteilen und/oder Vermögensgegenständen einer Zielgesellschaft durch einen Investor – meist durch die Zwischenschaltung einer Zweckgesellschaft[221] – verstanden. Zur Unternehmensfinanzierung kann sie also immer dann eingesetzt werden, wenn Wachstumskapital zur Ausweitung der operativen Möglichkeiten ...mehr