Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 2.1 "Steuerbüro" oder professionelles Dienstleistungsunternehmen?

Es gibt Kanzleien, die nicht zufrieden sind mit dem, "was die Arbeit in der Kanzlei abwirft". Ganz zu schweigen davon, wie das Personal die Arbeitsbelastung empfindet. Eigentlich müsste sich ein Unternehmen doch über viel Arbeit freuen. Ist das nicht der Fall, gilt es, eine grundlegende Baustelle zu bearbeiten: die Dienstleistungs- und Honorargestaltung der Kanzlei. Viele Ste...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.2 Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben

Rz. 76 Die zweite Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist einschlägig, wenn die Handelnden mit der Verschaffung des Vermögensgegenstandes einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleib...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.7 Behandlung von Kraftfahrzeugen

Rz. 376 Hat ein Lebensgefährte einen Pkw mit in die Beziehung gebracht und trennen sich die Lebensgefährten, so kann derjenige, der den Wagen mitgebracht hat, diesen auch nach der Trennung mitnehmen. Dies gilt auch dann, wenn während der Beziehung der andere Ehegatte Aufwendungen für den Wagen, sei es durch Reparaturen oder Wartung, aufgebracht hat. Hier gilt weiterhin das A...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem so genannten Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten un...mehr

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Güterrecht / 11.1 Das Gesamtgut

Rz. 267 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Zu dem Gesamtgut gehört nach Satz 2 dieser Vorschrift auch das Vermögen, welches der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft jeweils er...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.6 Werbung und bezahlte Sichtbarkeit

Prinzipiell funktionieren Anzeigen für Steuerkanzleien nicht – Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Regelmäßig im lokalen Anzeigenblatt zu erscheinen, sichert manchen Kanzleien in mittelgroßen Städten allgemeine Bekanntheit. Jährlich die größte Anzeige in den Gelben Seiten einer Großstadt zu haben, bringt einer anderen Kanzlei jährlich 3-4 Unternehmermandate. Unter "Werbung ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 4 Alleinige Schulden

Rz. 72 Fraglich ist, wie die Konstellation zu bewerten ist, in der ein Ehegatte ein von ihm im Außenverhältnis allein aufgenommenes Darlehen für den Erwerb von Miteigentum zur Verfügung stellt. Scheitert die Ehe, wird für die Zinsbelastung § 748 BGB herangezogen, um eine hälftige Beteiligung des anderen Ehegatten zu bewirken. Der Tilgungsanteil ist von dieser Vorschrift jedo...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung: Kein Gestaltungsmissbrauch

Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung: A ist als alleiniger Kommanditist und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH über eine GmbH & Co. KG mittelbar zu 100 % an einer GmbH beteiligt. A übernimmt anlässlich einer Kapitalerhöhung der GmbH unmittelbar selbst den neugeschaffenen Geschäftsanteil und muss hierfür über den Nennbetrag des Geschäftsanteil...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.4 Sonderfall der Belastung mit einem lebenslangen Recht

Rz. 83 Oftmals wird – insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – ein Grundstück auf ein Familienmitglied übertragen und gleichzeitig zu Gunsten des Zuwenders ein Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibgedinge an dem Grundstück eingetragen. Der BGH hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie Belastungen, die mit einem nach § 1374 Abs. 2 BGB privi...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 316 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenst...mehr

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Ehegatten / 4.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag zwischen den Ehegatten vor oder während der Ehe vereinbart werden[1] und kommt in der Praxis kaum vor. Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen und Gesamtgut [2]: Am Gesamtgut entsteht eine Gemeinschaft beider Ehegatten zur gesamten Hand, wobei beide Eigentümer werden.[3] Zu dem Gesamtgut gehö...mehr

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Güterrecht / 3.4.17 Hochzeitsgeschenke

Rz. 129 Hochzeitsgeschenke gehören nur dann in das Anfangsvermögen der Ehegatten, wenn sie ihnen im Zeitpunkt der Eheschließung bereits übergeben waren. Geschenke, die zwar anlässlich der Hochzeit gemacht werden, aber erst nach der standesamtlichen Trauung überreicht werden, fallen nicht in das Anfangsvermögen. Zu prüfen ist aber, ob sie möglicherweise in den privilegierten ...mehr

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Güterrecht / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[145] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anw...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.7 Rückforderung aus der Zeit vor der Eheschließung

Rz. 121 Beispiel Die Verlobten M und F bauten im Jahr 2000 auf einem im Alleineigentum des M stehenden Grundstück ein Haus. Die Kosten für den Hausbau trugen M und F gemeinsam mit je 150.000 EUR. Nachdem das Haus fertiggestellt war, heirateten M und F im Jahr 2003. Das bebaute Grundstück verblieb weiterhin im Alleineigentum des M. 2008 stellte die F den Scheidungsantrag. Sie...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.1 Zuwendungen des Ehegatten an die Schwiegereltern

Rz. 127 Beispiel Die Eheleute M und F leben gemeinsam mit den Eltern der F unentgeltlich in einem im Eigentum der Eltern stehenden Haus. M baut während der Ehe das Familienheim der Schwiegereltern aus, damit die ausgebauten Räume auch von seiner Familie weiter genutzt werden können. Für diesen Umbau investiert M 50.000 EUR. M und F trennen sich und M verlangt nun die 50.000 ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.5 Bausparverträge/Bausparkonten

Rz. 88 Bausparkonten können genau wie das klassische Girokonto als Einzel- oder Gemeinschaftskonto geführt werden. Das Guthaben auf dem Bausparkonto steht im Innenverhältnis nur dem einen Ehegatten zu, wenn ein Einzelkonto vorliegt, der Bausparvertrag und das Bausparkonto also auf den Namen nur eines Ehegatten laufen. Wenn nur der Nichtinhaber Einzahlungen auf das Konto vorg...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 3 Während einer bestehenden Ehe kommt es zwangsläufig zum Erwerb von Miteigentum an beweglichen Sachen, aber oftmals auch an Immobilien und Grundstücken. Dadurch begründen die Eheleute eine Art Gemeinschaft, in der durch interne (stillschweigende) Verabredungen eindeutig ist, wer die damit verbundenen Lasten trägt. Erst wenn die Ehe scheitert, rückt die Frage der Eigentu...mehr

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Güterrecht / 13.1 Haftung des Gesamtgutes bei gemeinschaftlicher Verwaltung

Rz. 286 Bei einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtgutes richtet sich die Haftung nach §§ 1459–1462 BGB. Nach der Grundregel des § 1459 Abs. 1 BGB können die Gläubiger des Ehemannes und der Ehefrau aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen, soweit sich aus §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt. Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften daneben die Ehegatten auch als ...mehr

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Güterrecht / 14.3 Beendigung durch Aufhebungsurteil

Rz. 297 §§ 1447, 1448 und 1469 BGB geben den Ehegatten die Möglichkeit, auf Aufhebung der Gütergemeinschaft zu klagen. § 1447 BGB gibt dem nichtverwaltenden Ehegatten diese Möglichkeit und knüpft an ein Fehlverhalten oder mangelnde Eignung des Gesamtgutsverwalters an. § 1448 BGB bezieht sich auf den Verwalter des Gesamtgutes. Der Gesamtgutsverwalter kann auf Aufhebung der Gü...mehr

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Güterrecht / 3.4.24 Lotteriegewinn

Rz. 150 Im Hinblick auf die einer Analogie nicht zugänglichen privilegierten Erwerbe ist ein Lottogewinn, der während der Ehezeit erzielt wird, nicht dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen.[170] Soweit der Gewinn zum Stichtag noch vorhanden ist, erhöht er das Endvermögen. Auch wenn der Lottogewinn erst längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt dies für sich...mehr

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Güterrecht / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[149] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem i...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.1 Von Todes wegen erworben

Rz. 75 Der ersten Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist dasjenige Vermögen zuzuordnen, welches ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält. Grundsätzlich gehört jeglicher Vermögenserwerb, der seinen Ursprung in den Vorschriften des Erbrechts hat, unter diese Begrifflichkeit subsumiert; insbesondere also dasjenige Vermögen, welc...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.3 Gemeinschaftskonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 83 Gemeinschaftskonten bei Eheleuten sind in der Regel Oder-Konten, jeder der Ehegatten kann also im Außenverhältnis über das Guthaben ohne Beteiligung des anderen verfügen. Handelt es sich bei dem Gemeinschaftskonto ausnahmsweise um ein Und-Konto, so können die Ehegatten nur gemeinsam über das Konto verfügen. Sind die Ehegatten beide Inhaber eines Kontos, sind sie Gesamt...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.6 Behandlung von Bankkonten

Rz. 374 Hat ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf das Einzelkonto des anderen während bestehender Gemeinschaft Geldbeträge eingezahlt, so hat er in der Regel nach Scheitern der Beziehung wegen des Abrechnungsverbotes keinen Anspruch auf Auszahlung des eingezahlten Betrages. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte jedoch auch hier die Möglichkeit eröffnet werden, w...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 4.3 Werte- und Nutzenbotschaft

Strategische Überlegungen sollten Sie damit beginnen, herauszufinden, was der Wert Ihrer Dienstleistung ist, und diesen zu kommunizieren. Der Unterschied zwischen Produktmarketing und Marketing für Dienstleistungen liegt in der Immaterialität. Eine Dienstleistung kann man nicht auf den Tisch legen und anfassen, prüfen und begutachten. Der Wert einer Dienstleistung ist nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

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Güterrecht / 4 Auflösung der Zugewinngemeinschaft durch Tod

Rz. 247 Auch wenn die Realität jeder dritten Ehe anders aussieht, wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dementsprechend wird der Güterstand im Normalfall durch den Tod eines Ehegatten beendet. Wie der Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod funktioniert, ist in § 1371 BGB geregelt. § 1371 BGB schafft eine Verbin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 2 Rechte und Pflichten aufgrund der Ehe

Beide Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.[1] Sie tragen füreinander Verantwortung. Sie regeln die Haushaltsführung in beiderseitigem Einvernehmen.[2] Soweit die Haushaltsführung einem Ehegatten überlassen ist, leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.[3] Jeder Ehegatte ist berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.[4] Dabei ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[86] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Aus diesem Grund...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.1 Das Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2 BGB

Rz. 312 Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser Vorschrift für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 3.1 Unterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, der den gemeinsamen Lebensverhältnissen entspricht.[1] Voraussetzung für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs durch einen Ehegatten ist dessen Bedürftigkeit. Bedürftig ist derjenige Ehegatte, dessen Einkünfte aus eigenem Vermögen und zumutbarer Erwerbstätigkeit nicht zur Befried...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.2 Rückgewähr von Zuwendungen

Rz. 351 Auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist bei der Zuwendung von Vermögenswerten zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Schenkung oder um eine unbenannte (gemeinschaftsbezogene) Zuwendung handelt. Zuwendungen zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder an Weihnachten erfolgen freigiebig und uneigennützig. Hier handelt es sich um klassische Sch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.1.1 Zustandekommen

Rz. 347 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt nicht alleine schon deshalb in Betracht, weil Personen zusammen leben und wirtschaften. Aus diesem Grunde kann eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung auch nicht umfassend über das Gesellschaftsrecht abgewickelt werden. Rz. 348 Nach älterer Rechtsprechung des II. Senats des BGH[429] soll eine Abwicklung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.5 Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Vereinbaren die Ehegatten durch notariellen Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft.[1] § 1368 BGB gilt entsprechend. § 1412 BGB ist nicht anzuwenden. Vergleichbar ist der seit 1.5.2013...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.3 Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben

Rz. 78 Der Begriff der Schenkung im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB entspricht dem des § 516 Abs. 1 BGB. Erforderlich ist, dass sämtliche Voraussetzungen einer Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB vorliegen. Danach muss zwischen den Parteien gemäß den allgemeinen Regeln ein Vertrag darüber zu Stande kommen, dass die Zuwendung des Zuwendenden an den Zuwendungsempfänger unentgeltlich ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3.1 Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 189 Entscheidung des BGH vom 30.6.1999[248]: Die Eheleute haben im Güterstand der Gütertrennung gelebt. Während bestehender Ehe haben die Eheleute auf den Namen der Ehefrau diverse Grundstücke erworben. Der Ehemann leistete seinerseits nicht unerhebliche Geldbeträge für den Erwerb der Immobilien und übernahm Reparaturaufgaben. Hier hat der BGH entgegen der Annahme des Be...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.1 Begriff

Rz. 287 Bei dem von der Rechtsprechung[355] entwickelten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch handelt es sich um ein Rechtsinstitut, welches entweder einem Verwandten – in der Regel dem einen Elternteil –, der ein gemeinsames Kind alleine unterhält (durch Betreuung und Barunterhalt), obwohl auch der andere Elternteil unterhaltspflichtig wäre, einen Ausgleichsanspruch für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (WEMoG) / 1 Kauf, Wirkungsweise und Wartung

Kauf Beim Kauf der Geräte ist darauf zu achten, dass nur zertifizierte, also mit Prüfsiegeln versehene, Geräte angeschafft werden. Das VDS-Siegel (Verband der Sachversicherer) ist hierbei der Beweis, dass das Gerät die Anforderungen der DIN EN 14676 erfüllt. Nach der DIN 14676-1 werden 3 Bauweisen von Rauchmeldern unterschieden: ohne Ferninspektionsmöglichkeit, mit teilweiser...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Herausgabeanspruch nach Auftragsrecht

Rz. 124 Der Vollmachtgeber hat als Auftraggeber zunächst das Bestehen eines Auftragsverhältnisses zu beweisen. Hier wird ihm die regelmäßig von der Rechtsprechung angenommene Vermutung helfen, dass jede Bevollmächtigung auf einem Auftragsverhältnis beruht (wegen der Einzelheiten vgl. § 3 Rdn 6 ff.). Wurden dem Bevollmächtigten Gegenstände zur Ausführung des Auftrags überlasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.2.1 Unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Der Gesellschafterbestand ändert sich unmittelbar, wenn ein Mitgliedsrecht an der Gesellschaft zivilrechtlich wirksam auf ein anderes oder neues Mitglied der Personengesellschaft übergeht.[1] Ein Gesellschafter ist neu i. S. d. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft von ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.1 Allgemeines

Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt die unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass innerhalb von 10 Jahren mindestens 90 % der Anteile [1] am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.4.1 Aufstockung der Anteile und Kapitalerhöhungen

Stockt ein Neugesellschafter seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts (innerhalb von 10 Jahren) auf, werden sowohl der erstmalige Erwerb als auch die Hinzuerwerbe bei der Berechnung der Quote berücksichtigt.[1] Veränderungen der Vermögensbeteiligung von Neugesellschaftern durch Kapitale...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.11 Ermittlung des %-Satzes

Zunächst ist vorauszuschicken, dass für die Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG nur solche Anteilsübergänge zu berücksichtigen sind, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Zur Ermittlung des %-Satzes[2] ist auf das Verhältnis der Beteiligung der Neugesellschafter zu der fortbestehenden Beteiligung von Altgesellschaftern nach dem Gesellschafterwechsel abzustellen. Maßgebend ist hierfür...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.1 Altgesellschafter

Unmittelbar beteiligter Altgesellschafter [1] Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer Gründungsgesellschafter ist, vor dem Beginn des 10-Jahreszeitraums[2] beteiligt war, im Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks beteiligt war oder bei einer früheren Verwirklichung des Tatbestands na...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Kapitalanlage/Wertpapiergeschäfte

Rz. 63 Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht problematisch sind die Fälle, in denen der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber dessen Vermögen aktiv verwaltet. Zum einen sind die gesetzlichen Regelungen des Auftragsrechts völlig unzureichend, zum anderen werden zwischen den Parteien so gut wie nie Anlagerichtlinien vereinbart. Daraus folgt, dass de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.2.2 Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Da es zivilrechtlich keine mittelbare Änderung eines Gesellschafterbestands gibt und bei der mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands zivilrechtlich kein Anteil an der grundbesitzenden Gesellschaft auf einen Neugesellschafter übergeht, scheidet eine Anknüpfung an das Zivilrecht aus. Aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht ist maßgeblich, wer hinter dem an der grundbesi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.2.1 Allgemeines

Im Rahmen der Anteilsvereinigung ist zu unterscheiden zwischen der unmittelbaren und der mittelbaren Anteilsvereinigung. Bei der Anteilsvereinigung wird ein Erwerb des entsprechenden Grundstücks von der Gesellschaft durch den Gesellschafter fingiert. Sowohl nur die unmittelbare als auch nur die mittelbare Anteilsvereinigung erfüllen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG. Gleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.6.1 Unmittelbar beteiligter Altgesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligt war, Gründungsgesellschafter ist, vor dem Beginn des 10-Jahreszeitraums des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG beteiligt war, im Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks beteiligt war oder bei einer früheren Verwirklichu...mehr