Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG)

Tz. 72 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Freigrenze soll gewährleisten, dass kleinere und mittlere Unternehmen von der Zinsschranke nicht betroffen sind. Sie wurde durch das BürgerentlastungsG – Krankenversicherung – zunächst nur für Wj, die vor dem 01.01.2010 endeten – von 1 Mio EUR auf 3 Mio EUR angehoben (s § 52 Abs 12d S 3 EStG idF des BürgerentlastungsG – Krankenversicheru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Nutzung der EBITDA-Vorträge (§ 4h Abs 1 S 4 EStG)

Tz. 240f Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Übersteigen in einem Wj die Nettozinsaufwendungen das verrechenbare EBITDA und greift keine der Ausnahmeregelungen des § 4h Abs 2 EStG, können der übersteigende Zinsaufwendungen mit den vorhandenen EBITDA-Vorträgen der vorangegangenen fünf Wj verrechnet werden. Dabei wird der älteste EBITDA-Vortrag zuerst aufgebraucht (s § 4h Abs 1 S 4 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.5 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG, wenn der Betrieb gewerblicher Art von seinem Umfang her nicht mit dem Eigenbetrieb identisch ist

Tz. 324b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach hM (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 36; s Urt des FG Ddf v 16.11.2010, Az: 6 K 3643/09 F; s Schiffers, DStZ 2019, 705; und s Bott/Gastl, DStZ 2012, 570; aA s Schüttler/Engels/Schmidt, DStR 2012, 1069) sind hinsichtlich der Rücklagenbildung (s Tz 307ff) die für einen Regiebetrieb geltenden Grundsätze auch anzuwenden, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Rechtsanspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung (§ 6a Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 554 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung ergibt sich beim Ges-GF regelmäßig aus einem Individualvertrag, dessen Wirksamkeit sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen richtet (s R 6a Abs 2 EStR). Bei Ges-GF kann sich neben dieser in der Praxis seltenen Frage häufiger aufgr der oft renditeorientierten Anlage das Problem der Beurteilung wertp...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Steuerprivilegierung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 444 Weiterhin bestehen geblieben ist die Steuerprivilegierung gem. §§ 24, 34 EStG . Nach § 34 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer für bestimmte außerordentliche Einkünfte, welche in § 34 Abs. 2 EStG aufgezählt sind, nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen. Diese außerordentlichen Einkünfte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen aus der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG

Rn. 179 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG erfüllt, so gilt die Tätigkeit der PersGes in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, und die Gesellschafter gelten bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen (s Rn 23ff) als Mitunternehmer. Diese Fiktion gilt auch für Leistungsbeziehungen zwischen beteiligungsidentischen PersGes, v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 226 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 195) handelt es sich bei der Bestimmung des § 6b EStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Diese ist nach § 8 Abs 1 KStG auch bei der Einkommensermittlung von Kö und damit von BgA zu berücksichtigen. Es bestehen daher keine Bedenken, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6b EStG von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft stellt einen (nach hM eigenständigen, dh nicht einem anderen BgA als dessen BV zugeordneten) oder ggf auch mehrere eigenständige BgA dar (s Tz 51ff). Auch die Beteiligung an einer Pers-Ges, die (zB mangels Gewinnerzielungsabsicht) keinen Gew unterhält, kann nach Maßgabe des § 4 K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52 Anwendungsvorschriften

Schrifttum: Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, Habilitation, Köln 2002; Nöcker, Rückwirkende Gesetzgebung, AO-StB 2010, 369; Koops/Dräger, Verfassungsrechtliche Grenzen der "unechten Rückwirkung" von Steuergesetzen, DB 2010, 2247; Birk, Der Schutz vermögenswerter Rechtspositionen bei der Änderung von Steuergesetzen, FR 2011, 1; Cyftci, Übergangsfristen bei Gesetzes-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaften (§ 4h Abs 2 S 2 EStG)

4.5.1 Allgemeines Tz. 191 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 2 S 2 EStG gilt für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als MU anzusehen sind und die unmittelbar oder mittelbar einer Kö nachgeordnet ist, § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG entspr. Ohne diese Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a KStG könnte über FK-Vergütungen, die die nachgeordnete Pers-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Stand-alone-Klausel (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG)

4.3.1 Allgemeines Tz. 77 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke ist nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 nicht anzuwenden, wenn der "Stpfl" keiner Person iSd § 1 Abs 2 AStG nahesteht und über keine BetrSt außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet (sog Stand-alone-Klausel). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3 Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG)

13.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 267 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unter § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG fallen nur die BgA, die selbst eine eigene Rechtspersönlichkeit nach den Grundsätzen des öff Rechts besitzen (s § 4 Abs 2 KStG), zB Zweckverbände oder (rechtsfähige) AöR (Versorgungsbetriebe, Sparkassen, Landesbanken, Versicherungen usw). Hierzu s Schr des BMF v 28.01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zinsaufwendungen und -erträge (§ 4h Abs 3 S 3 und 4 EStG)

5.2.1 Allgemeines Tz. 213 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 3 S 2 und 3 EStG definieren die Zinsaufwendungen und die Zinserträge iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG, auf die sich die Abzugsbeschränkung des § 4h Abs 1 EStG erstreckt. Zinsaufwendungen idS sind Vergütungen für FK, wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK (iSd Art 2 Abs 1 ATA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige

Schrifttum: Lüdicke, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002, Änderungen bei beschränkt StPfl, IStR 1999, 193; Schnitger, Das Ende der Bruttobesteuerung beschränkt StPfl, FR 2003, 745; Endres, Die Fußball-WM einmal aus anderer Sicht: Steuerfragen rund um das runde Leder, PIStB 2006, 143; Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl, DStR 2008, Beiheft zu Heft 17, 25; Hartmann, Ne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im internationalen Recht

2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen Tz. 30 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5 Schriftform (§ 6a Abs 1 Nr 3 EStG)

3.4.2.5.1 Allgemeine Grundsätze Tz. 567 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 3 EStG setzt die Bildung einer Pensionsrückstellung voraus, dass die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten künftigen Leistungen enthält. Bei Ges-GF ist sowohl für die Erteilung der Zusage als auch einer späteren Än...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im nationalen Recht

2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit aus Billigkeitsgründen

Tz. 273 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG greift – da er BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit voraussetzt – grds nur dann, wenn Leistungen an ein anderes Rechtssubjekt erbracht werden, während § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Leistungen eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit an seine Träger-Kö erfasst. Tz. 274 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach Rechts-Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.12 Kapitalerträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Falle der Auflösung eines BgA

Tz. 343b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 UE ist fraglich, wie im Fall eines BgA zu verfahren ist, der seinen Gewinn bisher nicht durch BV-Vergleich ermittelt hat und auch die Umsatz- und Gewinngrenze des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht überschritten hat und der nunmehr durch Betriebsaufgabe beendet werden soll. Hierzu ist uE folgende Rechts-Auff zu vertreten: Nach R 4.5 Abs 6 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.3 Keine Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 2 EStG darf eine Pensionsrückstellung in der St-Bil nur gebildet werden, soweit die Zusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Gewinnabhängige Pensionszusagen, bei denen der Pensionsanspruch von der regelmäßig ungewissen künftigen Gewinnentwicklung abhängt, werden also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.4 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Tz. 324a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den landesrechtlichen Vorschriften können Regiebetriebe auch nach den für Eigenbetriebe maßgeblichen Bestimmungen verwaltet werden, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigt (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, s Tz 20). Hierzu zB s § 86 Abs 2 S 1 GemO – Rh-Pf und s § 107 Abs 2 GemO – NRW. Die Fin-Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Umwandlungs-Vorgängen

Tz. 335 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufgr der Änderung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG durch das JStG 2007 bzw durch das SEStEG (s Tz 255ff) gelten "in Fällen der Einbringung nach dem Sechsten und des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG " (für Umwandlungen, für die das UmwStG idF des SEStEG anzuwenden ist) bzw "in Fällen der Einbringung nach dem Achten und des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG

Tz. 81 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Steht der Stpfl keiner Person nahe und verfügt der Stpfl über keine BetrSt außerhalb des Staates, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet, sind die Nettozinsaufwendungen in voller Höhe abzb. Die Voraussetzungen müssen nach Verw-Auff während des gesamten Wj vorliegen (s Entw eines Schr des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausschlussgründe (§ 44a Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Vom Steuerabzug darf in den Fällen der KapSt auf Zinsen und Dividenden und dividendenähnliche Erträge aus ausländischen Beteiligungen nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, Anteile an Sammelschuldverschreibungen, Wertrechte, die Einlagen und Guthaben oder sonstigen WG zum Zeitpunkt des Einnahmezuflusses unter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Personengesellschaft und Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtige iSd Stand-alone-Klausel (§ 4h Abs 2 S 3 EStG)

Tz. 201 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für Zwecke der Anwendung des Ausnahmetatbestands des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 ("Stand-alone-Klausel") tritt an die Stelle des Stpfl bei Pers-Ges und MU-Schaften die Pers-Ges oder MU-Schaft (s auch Tz. 77). Tz. 202–211 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonderregel bei Einschaltung von Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die in § 73f EStDV enthaltene Sonderregelung für den Steuerabzug auf Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten basiert auf der Ermächtigung des § 50a Abs 6 EStG. Rn. 75 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei Urheberrechten zahlt der Vergütungsschuldner oftmals nicht direkt an den jeweiligen Rechteinhaber, sondern an ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4 Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen von Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG)

13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.6 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Falle der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs 6 KStG

Tz. 324e Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bzgl der Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei der Zusammenfassung von BgA enthält das BMF-Schr v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 32) nur die Aussage, dass im Falle der Zusammenfassung eines BgA in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges (der als Regiebetrieb gilt, s Tz 326) mit einem Eigenbetrieb der zusammengefasste BgA f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.2 Betriebe gewerblicher Art, die die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschreiten

Tz. 293 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der (nicht den Rücklagen zugeführte) Gewinn und vGA des BgA führen auch dann zu Kap-Erträgen der Träger-Kö, wenn der BgA Umsätze (einschl der stfreien Umsätze, ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr 8 bis 10 UStG) von mehr als 350 000 EUR im Kj oder einen Gewinn von mehr als 30 000 EUR im Wj hat. Diese – durch das UntStFG eingeführten und durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Abgeltungswirkung und Ausnahmen (§ 50 Abs 2 EStG)

A. Grundsätzliche Abgeltungswirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG) Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Regelfall gilt die ESt für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn (§§ 38ff EStG), dem Steuerabzug vom KapErtr (§§ 43ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterworfen sind, bei beschränkt StPfl durch den Steuerabzug (Quellensteuer) als abgegolten. Eine Veranlagung zur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Der nicht entnommene Gewinn (§ 34a Abs 2 EStG)

A. Definition und Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns Rn. 67 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber definiert den nicht entnommenen Gewinn in § 34a Abs 2 EStG wie folgt: Zitat "Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist der nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG: Einkünfte aus gewerblichen (Einzel-)Unternehmen

A. Begriff des Gewerbebetriebs Rn. 3 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die einkommensteuerlichen Begriffe "Gewerbebetrieb" und "gewerbliches Unternehmen" in § 15 Abs 1 S 1 EStG und in § 15 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG sind Synonyme: BFH v 17.01.1973, BStBl II 1973, 260 zu 1. mit Hinweis auf § 2 Nr 1 S 2 GewStG aF (heute § 2 Abs 1 S 2 GewStG). Eine eigenständige einkommensteuerliche Definitio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Zuständiges FA, Wirkung der Genehmigung (§ 37a Abs 3 EStG)

A. Örtlich zuständiges FA (§ 37a Abs 3 S 1 und 2 EStG) Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Entscheidung über den Antrag auf Pauschalierung trifft nach § 37a Abs 3 S 1 EStG das Betriebsstätten-FA des Prämien gewährenden Unternehmens (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Durch den in § 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG enthaltenen Verweis auf § 40 Abs 2 EStG gilt der lohnsteuerliche Betriebsstä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Abstandnahme vom Abzug bei Dauerüberzahlern (§ 44a Abs 5 EStG)

A. Personenkreis Rn. 80 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt und beschränkt estpfl und kstpfl Gläubigern der KapErtr möglich, mithin nicht für PersGes, weil diese nicht selbst estpfl sind (§ 44a Abs 5 EStG und § 31 Abs 1 KStG iVm § 44a Abs 5 EStG). Sie bietet gegenüber der früheren Erstattungslösung für die betroffenen Gesellschaften einen erheblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. § 15 Abs 4 S 6–8 EStG: Mitunternehmerische Beteiligungen von KapGes an (Verlust-)KapGes

Schrifttum: Hegemann/Querbach, Die stille Beteiligung von KapGes nach dem StVergAbG, GStB 2003, 268; Wagner, Das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot nach § 15 Abs 4, insbesondere bei Termingeschäften und bei stillen Gesellschaften, DStZ 2003, 798; Ronge, Zur Beendigung atypisch stiller Beteiligungen im GmbH-Konzern, FR 2004, 78; Groh, Verluste in der stillen Gesellschaft, DB 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Sondervorschrift für EU-/EWR-Fälle (§ 50a Abs 3 EStG)

A. Bemessungsgrundlage Rn. 41 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zwecks Vermeidung europarechtlicher Probleme (vgl EuGH v 03.10.2006, BStBl II 2007, 352) enthält § 50a Abs 3 EStG für das Steuerabzugsverfahren in Bezug auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (s Rn 42ff) sowie die Höhe des einschlägigen Abzugsteuersatzes (s Rn 46ff) eine Sondervorschrift für EU- und EWR-Fälle. Rn. 42 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Konzeption der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a Abs 1 EStG)

A. Begünstigung nicht entnommener Gewinne bestimmter StPfl Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die in § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG normierte Begünstigung nicht entnommener Gewinne durch Anwendung eines Sondertarifs soll es StPfl ermöglichen, Kapital langfristig im Unternehmen zu binden und vorzugsweise eine Eigenkapitalfinanzierung von Investitionen vorzunehmen. Zahlreiche Restrik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahren (§ 50a Abs 5 EStG)

A. Entstehungszeitpunkt Rn. 57 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die ESt in Form der Abzugsteuer entsteht abweichend von § 38 AO mit dem Zufluss der Einnahmen beim Vergütungsgläubiger (§ 50a Abs 5 S 1 EStG). § 73c EStDV enthält dazu eine Konkretion dahin, dass es bei Zahlung, Verrechnung, Gutschrift, Zahlungsaufschub wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten des Vergütungsschuldn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pauschale Erhebung der auf Sachprämien entfallenden ESt (§ 37a Abs 1 EStG)

A. Pauschalierung der ESt auf Sachprämien auf Antrag 1. Gewährung von Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG durch ein Unternehmen Rn. 15 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Materiell-rechtlich setzt § 37a Abs 1 EStG voraus, dass ein Unternehmen, gleich welcher Rechtsform (vgl BFH v 14.09.2005, VI R 89/98, BStBl II 2006, 92 unter II.3. zu § 40a EStG), Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG im eigenen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern (§ 34a Abs 5 EStG)

A. Auslösung der Nachversteuerung bei Übertragung oder Überführung eines Wirtschaftsguts (§ 34a Abs 5 S 1 EStG) Rn. 167 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Überführung oder Übertragung von WG nach § 6 Abs 5 S 1–3 EStG führt unter den Voraussetzungen des § 34a Abs 4 EStG zur Nachversteuerung. Somit stellen die vorgenannten Vorgänge für Zwecke des § 34a EStG Entnahmen dar und in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. § 15 Abs 3 S 1 Nr 1 EStG: Gewerblichkeit sämtlicher Einkünfte einer PersGes bei teilweise gewerblicher Tätigkeit (1. Alt, Abfärbung bzw Seitwärtsinfektion) oder bei passiver Beteiligung an einer gewerblichen PersGes (2. Alt, Aufwärtsinfektion)

A. Alt 1: Die teilweise (gemischte) originär gewerbliche Tätigkeit einer PersGes führt zur Gewerblichkeit sämtlicher Einkünfte (sog Abfärbung bzw Seitwärtsinfektion) Schrifttum: Stadie, Die teilweise gewerblich tätige PersGes, FR 1989, 93; Söffing, Beteiligung einer nicht gewerblich tätigen PersGes an einer gewerblich tätigen PersGes, FR 1994, 805; Neu, Einkünfteinfektion nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Abstandnahme bei steuerpflichtigen Personen (§ 44a Abs 1 und 2 EStG)

A. Persönliche Voraussetzungen Rn. 15 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt estpfl natürlichen Personen möglich. Hierzu zählen nicht nur die Fälle nach § 1 Abs 1 und 2 EStG, sondern auch nach § 1 Abs 3 EStG. Der durch das AmtshilfeRLUmsG erfolgten Verschiebung dieser Beschränkung nach § 44a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG hätte man aber gegenüber der früheren F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigungsbetrag/nachversteuerungspflichtiger Betrag (§ 34a Abs 3 EStG)

A. Einordnung Rn. 109 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nachdem im vorangehenden Abschnitt der Begriff und die Herleitung des "nicht entnommenen Gewinns" iSd § 34a Abs 2 EStG eingehend diskutiert wurden, erfolgt nun eine ausführliche Auseinandersetzung mit den weiteren zentralen Begriffen des sog Begünstigungsbetrages sowie des nachversteuerungspflichtigen Betrags, welche in Abs 3 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Bemessungsgrundlage und Steuersatz (§ 50a Abs 2 EStG)

A. Bemessungsgrundlage Rn. 33 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nachversteuerung (§ 34a Abs 4 EStG)

A. Grundfall der Nachversteuerung (§ 34a Abs 4 S 1 EStG) 1. Systematik Rn. 123 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Nachversteuerung iSd § 34a Abs 4 S 1 EStG wird im Grundfall vorbehaltlich Abs 5 immer dann ausgelöst, wenn der positive Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wj bei einem Betrieb oder Mitunternehmeranteil (Entnahmeüberhang) in einem Wj, den gem § 4 Abs 1 S 1 EStG oder § 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Sonderfälle der Nachversteuerung – fiktive Entnahme (§ 34a Abs 6 EStG)

A. Nachversteuerungsfälle nach § 34a Abs 6 EStG Rn. 179 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Neben den in § 34a Abs 4 und 5 EStG aufgeführten Tatbeständen der (faktischen) Entnahme wurde in Abs 6 S. 1 eine Regelung eingefügt, die durch das SchädlStPraktG v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) noch erweitert wurde und die Nachversteuerung bei Eintritt der folgenden Fälle anordnet: in den Fälle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Volle Entlastung von KapSt bei besonderen von der KSt befreiten Organisationen (§ 44a Abs 7 EStG)

A. Personenkreis Rn. 100 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des ...mehr