Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.6 Ziele

Rz. 18 Bereits der Gesetzgeber hat mit diesem Leistungsinhalt eine zentrale Funktion dieser besonderen Hilfeart erkannt und formuliert. An der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Hilfen angesiedelt, überwindet diese Hilfeform die starren Grenzen zwischen den einzelnen Hilfeformen. Unter Nutzung der personellen und fachlichen Ressourcen einer Einrichtung wird da...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.1.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 10 Satz 1 verpflichtet den Jugendhilfeträger bei der Aufstellung und Überprüfung des Hilfeplans im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie prozesshaft auch die Perspektive der Hilfe zu klären. Rz. 11 Bei den Hilfen außerhalb der Familie handelt es sich um solche nach §§ 33, 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 und bei Volljährigen i. V. m...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.3.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 6 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.3 Kontaktverbot nach Satz 3

Rz. 25 Satz 3 normiert ein absolutes Kontaktverbot; vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden. Rz. 26 Diese Einschränkung ist Ausfluss des Offenbarungs- und Ausforschungsverbots des § 1758 BGB und dient insbesondere dem Schutz der vom Adoptionsverfahren betroffenen Personen (BT-Drs. 19/28870 S. 108). Rz. 27 Sinn der Regelung ist der Schutz der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.1 Struktur der Regelung nach der Neufassung durch das KJSG vom 3.6.2021

Rz. 3 Die Änderung im Einzelnen zu § 37 hat der Gesetzgeber wie folgt gestaltet. Der Gesetzgeber hat zunächst den Titel geändert in "Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie" (statt wie bisher: "Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie"). Rz. 4 Abs. 1 ist neu gestaltet worden. Das in Abs. 1 Satz 1 geregelte ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.2 Leichte Sprache

Rz. 12 Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 bei der Nachbetreuungshilfe auch der Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Unterstützung eingefügt. Der Begriff "wahrnehmbar" war bereits im ursprünglichen Text vorgesehen (vgl. Gesetzesentwurf: BR-Drs. 5/21 S. 14 = BT-D...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.2 Beginn der Übergangs- und Teilhabeplanung nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 ist die Teilhabeplanung frühzeitig, i. d. R. ein Jahr vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel, vom Träger der Jugendhilfe einzuleiten. Als Zeitpunkt für Einleitung der Teilhabeplanung war ursprünglich 6 Monate vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel vorgesehen (BR-Drs. 5/21 S. 9 = BT-Drs. 19/26107 S. 20) und ist auf Beschlussempfehlung und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist § 36 Abs. 1 Sätze 3 und 4 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 enthielt (vgl. BR-Drs. 5/21, S. 89 = BT-Drs. 19/26107, S. 91; die Regelungen stellen eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 dar). Vorgängervorschrift zu Abs. 4 ist § 37 Abs. 2a in seiner...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.5 Ziele

Rz. 14 Der Gesetzgeber geht aufgrund der besonderen milieubedingte Gefährdungslagen davon aus, dass den betroffenen Jugendlichen häufig nur noch durch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) geholfen werden kann, wenn die Gesellschaft diese jungen Menschen nicht völlig aufgeben will (BT-Drs. 11/5948 S. 72). Als ausdrückliche Ziele benennt die Vorschrift daher...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.6 Methodik

Rz. 16 Die Hilfe findet außerhalb der Familie statt. Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung i. d. R. aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Der Ausgangspunkt der Hilfe lautet für die Fachkraft häufig, mit besonders gefährdeten, Hilfen gegenüber nur wenig offenen Jugendlichen konfrontiert zu sein. Dies...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.3 Rückkehroption – Vorrang der Herkunftsfamilie nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Im Interesse des Kindes und im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 GG präferiert ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 59 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Cirullies, Neue Gesetzesregelungen zum Kinderschutz und in Gewaltschutzsachen – Teil 1, FamRB 2021 S. 346, Teil 2, S. 389; DIJuF-Rechtsgutachten v....mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37c ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1

Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1 Notwendiger Unterhalt nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 5 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH B...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.2 Prüfzeitpunkt

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Prüfpflicht ist festgelegt. Der Jugendhilfeträger hat bereits ein Jahr vor dem im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung in das Prüfverfahren einzusteigen. Der Hilfeplan, der nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zwingend aufzustellen ist, beinhaltet nicht nur die ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen über die Feststellungen über den Bedarf, die zu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.2.1 Allgemeines Zusammenführungsgebot nach Satz 1

Rz. 14 Nach Abs. 2 dürfen Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erhoben worden sind, nur zusammengeführt werden, wenn und solange dies wegen eines unmittelbaren Sachzusammenhanges erforderlich ist. Rz. 15 Sinn dieser besonderen jugendhilferechtlichen Datenschutzregelung über die Zusammenführung von Sozialdaten ist es, dem i. d. R. be...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 64 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gesetzgeber Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.1 Personenkreis

Rz. 48 Die vermutete Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis nach § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt unmittelbar für die Pflegeperson, bei der das Kind längere Zeit in Familienpflege ist, also für die Pflege- und Erziehungspersonen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33. Außerdem stellt § 1688 Abs. 2 BGB der Pflegeperson bestimmte Personen gleich. Auch für die folgenden Pe...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft (vgl. zu den Gesetzesmaterialien; BR-Drs. 5/21 S. 93 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 95 f.). Durch Art. 1 Nr. 32 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 62 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Eine entsprechende Regelung bestand im Jugendwohlfahrtsgesetz nicht. Änderungen erfuhr die mit dem SGB VIII eingefügte Vorschrift durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (B...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10....mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.1 Beteiligung bei Auswahl der Einrichtung oder Pflegeperson nach Satz 1

Rz. 31 Bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegeperson – also bei den Hilfen außerhalb der Familie nach §§ 33, 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 und bei Hilfen für junge Volljährigen i. V. m. § 41 – sind der Personensorgeberechtigte und das Kind (bzw. der Volljährige) an der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen (vgl. auch: DIJuF-Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.3 Adoptionsvorrang – Annahme als Kind als dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 3

Rz. 23 Abs. 3 regelt den Grundsatz des Adoptionsvorrangs, der ursprünglich in § 36 Abs. 1 Satz 2 geregelt war (vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Rz. 24 Die Prüfung der Annahme als Kind – also der Adoptionsvorrang – ist bei der Erarbeitung der dauerhaften Lebensperspektive allerdings nur ein Regelbeispiel, wie sich aus der Formulierung "insbesondere" ergibt. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) passierte zunächst am 8.7.2005 eine umfassende Ände...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.1 Niederschwellige Angebote – Erziehungsberatung u. a. nach Satz 1

Rz. 8 § 36a Abs. 2 Satz 1 regelt, dass abweichend von Abs. 1 der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zulassen soll und trifft damit Regelungen für die sog. gesteuerte Selbstbeschaffung (zum Begriff vgl. Kunkel, Gesteuerte Selbstbeschaffung nach § 36a Abs. 2 SGB VIII, ZKJ 2007 S. 241). Diese stellt eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.5 Einmalige Beihilfen nach Abs. 3

Rz. 13 Neben den laufenden Leistungen nach § 39 Abs. 2 können auch einmalige Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen nach Abs. 3 gewährt werden. Eine terminologische Differenzierung der Begriffe liegt darin begründet, dass die Beihilfe einmalig für besondere Anlässe zu zahlen ist, der Zuschuss hingegen einen Teil der laufenden Leistungen darstellt. Bei einer einmali...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993 hat der Gesetzgeber die Beratungsmöglichkeit in Abs. 3 von einer Kann- in eine Sollvorschrift gewandelt u...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die Eingliederungshilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage)

Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern hingewirkt werden, wobei Ziel der Zusammenarbeit allein das Kindeswohl ist. Die Vorschrift stellt damit das G...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.9 Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG) nach Abs. 6 Satz 1 und Satz 2

Rz. 40 Nach Einführung des steuerrechtlichen Familienleistungsausgleiches i. S. d. § 31 EStG, der an die Stelle des früheren Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz getreten ist, regelte der Gesetzgeber die Anrechnung von Kindergeld in § 39 Abs. 6. Mit der Neuregelung stellt das Kindergeld nun keine Sozialleistung mehr dar, sondern eine Steuervergünstigung (zutreffend W...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 46 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 66 Bay VGH, Beschluss v. 18.11.2020, 12 ZB 20.152: Zum gesetzlich vorgeschriebenen Gebot der Zusammenarbeit; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.2.2018, 3 LB 19/15: Zur Kostenerstattung gemäß § 89a SGB VIII bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne von § 37 Abs. 2 SGB VIII; BGH, Urteil v. 21.10.2004, III ZR 254/03: Zum pflichtwidrig unterbliebenen "Antrittsbesu...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.4 Leistungsinhalt

Rz. 13 Besonderheit der Erziehung in einer Tagesgruppe ist der teilstationäre Charakter zwischen ambulanter und stationärer Hilfe. Kinder und Jugendliche, die in einer Tagesgruppe betreut werden, wohnen weiterhin bei ihren Eltern. Sie besuchen ihre normalen Schulen und verbringen auch ihre Wochenenden in der Familie. Konzeptionell ist diese Hilfeart daher zwischen Sozialer G...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 36a insbesondere in seinem Abs. 1 schreibt das Leitbild des Jugendhilferechts und den Grundsatz vom Entscheidungsprimat des Jugendamts gesetzlich fest; eine Kostenerstattung erfolgt daher grundsätzlich nur bei einer Entscheidung durch das Jugendamt (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 36a Rz. 10). Die Vorschrift dient damit –...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt die Rahmenbedingungen der Beratungsdienste und Einrichtungen, welche meistens "Erziehungsberatung" genannt werden. Die Vorschrift hat damit insbesondere die Funktion der Aufgabenumschreibung der Beratungsdienste und Einrichtungen, die herkömmlich als "Erziehungsberatung", inzwischen aber meist als Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und E...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.8 Landesrechtliche Regelungen nach Abs. 5 Satz 3

Rz. 38 § 39 Abs. 5 Satz 3 bestimmt, dass das Nähere durch Landesrecht zu regeln ist. Hierzu liegt z. B. für Nordrhein-Westfalen vor der Erlass über die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gem. § 39 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit – IV B 2 – 6122.1 – v. 10.10.2000 (ab 29.7.2010 MFKJKS) – Stan...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 3 Musterbewilligungsbescheid

Rz. 45 Stadt Musterstadt · Postfach 1234 · 12345 Musterstadt Gegen Zustellungsurkunde Ihr Pflegekind …, geb. … Sehr geehrte(r) … auf Antrag gewähre ich der/dem/den sorgeberechtigten Mutter/Vater/(Amts-)Vormund/Eltern Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), und zwar in Form der Gewährung von Vollzei...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) seit 1.8.2022 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 auch ein vollständig neuer § 38 in das SGB VIII...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.2 Umfang der Hilfe nach Abs. 2

Rz. 41 Der Umfang und die Ausgestaltung der Hilfe bestimmt sich gemäß der Verweisungsvorschrift des § 41 Abs. 2 nach § 27 Abs. 3 und 4 sowie §§ 28 bis 30, §§ 33 bis 36 und § 39 und 40 (zur Ausgestaltung der Hilfe vgl. auch Wiesner, § 41 SGB VIII, Rz. 27 ff.; vgl. auch die Übersicht bei Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.12.2022, § 41 Rz. 17; vgl. zur Hilfe nach § 34 Hei...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.3 Inhalt der sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Verhältnis zu anderen Hilfen

Rz. 9 Die sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 35 ausschließlich an Jugendliche und ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene, die einer sehr individuellen, flexiblen, auf ihre Lebensform abgestimmten Unterstützung bedürfen und die i. d. R. nicht (mehr) von anderen Angeboten der Jugendhilfe erreicht werden bzw. die...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.4 Förderungsverpflichtung nach Satz 3 (alte Rechtslage)

Rz. 28 Nach Satz 3 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll während dieser Zeit – vertretbarer Zeitraum i. S. d. Satz 2 – durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder des Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Solange die Rückkehroption besteht, ist das Jugendamt daher verpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3 Beachtung der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 nach Satz 3

Rz. 15 Durch den durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) neu eingefügten Satz 3 wird der Jugendhilfeträger nunmehr mit Wirkung zum 10.6.2021 auch zur Beachtung diverser Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 verpflichtet. Rz. 16 Der Gesetzgeber trägt damit der Empfehlung Nr. 4 der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch und suchterkrankte...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.2 Bedarfe in den Lebens- und Wohnbereichen nach § 80 Abs. 2 Nr. 3

Rz. 21 Weiter ordnet § 80 Abs. 2 Nr. 3 an, Einrichtungen und Dienste so zu planen, dass ein dem nach Abs. 1 Nr. 2 ermittelten Bedarf entsprechendes Zusammenwirken der Angebote von Jugendhilfeleistungen in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und Familien sichergestellt ist. Auch dieses Ergebnis ist bei den zu schließenden Vereinbarungen mit den Leistungserbringe...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.2 Abstimmungsgebot nach Satz 2

Rz. 39 Das Fördergebot der Zusammenarbeit wird determiniert durch das in Satz 2 beschriebene Abstimmungsgebot. Eine gedeihliche Zusammenarbeit kann nur erfolgen, wenn alle Beteiligten transparent und offen zusammenarbeiten. Daher muss nach Satz 2 durch den Jugendhilfeträger ein Transfer zwischen Pflegefamilienberatung nach § 37a und Elternberatung nach § 37 Abs. 1 erfolgen; ...mehr