Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.5 Umfang der Leistungserbringung

Rz. 10 Die Vorschrift stellt klar, dass Hilfe nicht nur präventiv und rein informatorisch erfolgen darf, denn es ist auf eine Klärung und Bewältigung hinzuarbeiten. Ausdrücklich sind die zugrunde liegenden Ursachen einzubeziehen. Hieraus ist zu folgern, dass nach Festlegung und Eingrenzung des Problems und damit des Hilfebedarfs ein konkretes Hilfsangebot zu entwickeln und u...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umzug wegen Homeoffice als Werbungskosten

Leitsatz Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Soziales Jahr

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 In einem sozialen Jahr engagieren sich Menschen gegen idR geringes Entgelt für andere und das Gemeinwohl. Es wird oft als Synonym für das für junge Menschen bis zum 26. Lebensjahr konzipierte und im Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelte freiwillige soziale Jahr verwandt (> Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Darüber hinaus gibt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG) ist eine besondere Form der stationären Heimerziehung nach §§ 27ff und § 34 SGB III, in der Pädagogen mit Kindern und Jugendlichen zusammenleben, die wegen gravierender Verhaltsauffälligkeiten einer professionellen Fremdbetreuung bedürfen. Besteht eine SPLG aus der eigenen Familie des Pädagogen sowie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.2 Familienbegriffe – Herkunftsfamilie, Kernfamilie und andere Familie

Rz. 11 Der Begriff "andere Familie" i. S. d. § 33 Satz 1 ist dabei in Abgrenzung zur "Herkunftsfamilie" zu sehen. Beide Begriffe stellen den jeweiligen Gegenbegriff dar; wobei der Begriff "Familie" in diesem Kontext rein funktional zu verstehen ist und der Abgrenzung zu institutionellen Hilfeformen, die nicht zwingend an bestimmte Personen gebunden sind, dient. Mit dem Begri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.3 Erziehung in einer anderen Familie nach Satz 2 Nr. 2

Rz. 33 Wenn eine Rückkehr ausscheidet, dann können Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Bedingungen in der Herkunftsfamilie es auch erforderlich machen, nicht auf eine Rückkehr hinzuarbeiten, sondern die Erziehung in einer anderen Familie im Sinne einer Vollzeitpflege (§ 33) vorzubereiten (Nr. 2). Vorbereitung meint dabei die Bedingungen zur Erziehung in einer andere...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.7 Methodik und Datenschutz

Rz. 20 Als intensivste ambulante Hilfsform reicht die Sozialpädagogische Familienhilfe am weitesten in den "Binnenraum der Familie" hinein, wie es in der Regierungsbegründung treffend heißt (BT-Drs. 11/5948 S. 70; zum Begriff vgl. auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2023, § 31 SGB VIII Rz. 10). Die Motivation der Familienmitglieder und die Aushandlung akz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 18 Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 zielen auf eine umfassende Unterstützung der gesamten Familie ab, um eine Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und um die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken, wiederherzustellen und zu sichern (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). § 31 zielt damit auf die Beseitigung e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.4 Anspruchsvoraussetzung

Rz. 10 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein (zu den allgemeinen Voraussetzungen der notwendigen Gefährdungslage vgl. die Komm. zu § 27). Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Vorau...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.2.2 Pflicht zur familiären Mitarbeit

Rz. 30 Der Gesetzgeber hat mit Satz 2 HS 2 eine besondere Ausformung der "Geeignetheit" konturiert und besonderes angeordnet, dass die Mitarbeit der Familie erforderlich ist. Bei der Verpflichtung zur Mitwirkung handelt es sich nicht um eine Mitwirkungspflicht i. S. d. § 60 SGB I (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 31 Rz. 22); die Weigerung i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.7 Methodik

Rz. 15 Die Arbeit des Erziehungsbeistandes wird vorrangig in der Einzelberatung und Einzelarbeit mit dem Kind oder Jugendlichen bestehen. Daneben können aber auch Gruppenarbeit, freizeitpädagogische Maßnahmen oder auch eine auf die Familie ausgedehnte Beratung in Betracht kommen (vgl. insoweit auch bei Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 30 Rz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird der ganzen Familie geleistet und soll nicht nur in der Familie vorhandene Kinder, sondern alle Familienmitglieder erreichen, bei denen zumeist multiple Probleme vorliegen (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). Die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut und unterstützt die gesamte Familie. Dies können neben den Perso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.4 Bieten einer Lebensform für längere Zeit nach Satz 2 Nr. 3 HS 1

Rz. 34 Das Angebot der Heimerziehung als Lebensform für längere Zeit (Nr. 3, HS 1) wurde durch das 1. SGB VIII-ÄndG (BGBl. I S. 239; vgl. auch BT-Drs. 12/2866 S. 3) ausdrücklich in die Vorschrift aufgenommen, nachdem ursprünglich sogar der Begriff "Heimerziehung" vermieden wurde (vgl. Rz. 1). Die bis dahin geregelten alternativen Ziele der Heimerziehung gingen davon aus, das...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.2 Rückkehroption nach Satz 2 Nr. 1

Rz. 28 Generell geht Hilfe zur Erziehung in Form der Fremdunterbringung davon aus, dass zunächst die Rückkehroption (Nr. 1) offenzuhalten und zu bevorzugen ist. Dies folgt etwa auch aus § 37 Abs. 1. Daneben gebietet es auch das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK darauf hinzuwirken, dass eine Inpflegegabe nur eine vorübergehende Maßnahme ist und eine...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.5 Abgrenzung

Rz. 17 Zur Abgrenzung der Hilfe von anderen Hilfsformen kann auf die besondere Zielsetzung und die Adressaten der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurückgegriffen werden. Als familienbezogene Leistung mit dem universellen und generellen Charakter unterscheidet sich die Sozialpädagogische Familienhilfe grundlegend von der Hilfe des § 30 – dem Erziehungsbeistand, Betreuungshe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.3 Personelle Ausstattung und Organisation

Rz. 34 Aus der Vorschrift folgt, dass die Hilfe durch eine Einzelperson zu leisten ist. Erbracht wird die Sozialpädagogische Familienhilfe von sog. Familienhelfern als Leistungserbringer. Es muss sich hierbei um eine Fachkraft mit entsprechender Qualifikation handeln. Der Wortlaut der Vorschrift stellt klar, dass die Hilfe ein sozialpädagogisches Konzept verfolgen soll. Die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Die R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 11 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 3 Mustervertrag Sozialpädagogische Familienhilfe

Rz. 37 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertragsentwurf zwischen der Stadt … – Jugendamt –, vertreten durch den Oberbürgermeister, 12345 Musterstadt, im Folgenden "Jugendamt" genannt und der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Musterstadt –, vertreten durch die/den Geschäftsführer(in), Frau/Herrn …, … (Anschrift), im Folgenden "Träger" genannt über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.4 Adoptionspflege

Rz. 18 Umstritten ist, ob eine Adoptionspflege als Hilfe zur Erziehung anzusehen ist (bejahend etwa Mrozynski, SGB VIII, § 33 Rz. 5; verneinend Kunkel, in: LPK-SGB VIII, § 33 Rz. 6; Fischer, in: Schellhorn u. a., SGB VIII, § 33 Rz. 6). Man wird hier hinsichtlich des Zeitpunkts und der ursprünglichen Zielsetzung der Aufnahme des Kindes zu differenzieren haben. Denn auch eine ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.2 Dringende Gefahr für das Kindeswohl

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist ein Kind bzw. Jugendlicher in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl die Inobhutnahme erfordert. Die Polizeigesetze der Länder enthalten Regelungen, wonach die Polizei Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam nehmen kann, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.3 Abgrenzung – Heimerziehung und Vollzeitpflege

Rz. 8 Aufgabe des Jugendamtes ist es, bei der Prüfung der Bedarfslage zunächst festzustellen, ob eine Heimerziehung die geeignete und erforderliche Maßnahme ist. Ist eine Fremdunterbringung geboten, ist eine Abgrenzung von der Vollzeitpflege vorzunehmen (vgl. hierzu auch DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.1.2021, SN_2020_1321 Bn, JAmt 2021 S. 91; zu einem Fall der parallelen Gewähr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.1 Begriff der Vollzeitpflege

Rz. 10 Die Vorschrift verwendet den Begriff der Vollzeitpflege, definiert ihn jedoch nicht. Vollzeitpflege bedeutet im Gegensatz zur Tagespflege nach § 22 Unterbringung und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie – also außerhalb des Elternhauses – über Tag und über Nacht in einer anderen Familie (diese Definition hatte bereits der Gesetzgeber g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Hilfeberechtigte sind nach dem Wortlaut der Vorschrift Kinder und Jugendliche. Daher ist zunächst gemäß den Definitionen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Gemäß der Begriffsdefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendlicher, wer 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.8 Ordnungsrechtliche Kompetenzen des Familienhelfers

Rz. 24 Der Familienhelfer ist dabei kein Instrument der Eingriffsverwaltung. Es ist nicht vorrangig Aufgabe des Familienhelfers, die Familie zu kontrollieren und Eingriffe in das Gefüge der Familie vorzubereiten oder gar vorzunehmen. Die Rolle des Familienhelfers beschränkt sich vielmehr auf die des "Vertrauensbilders". Gleichwohl hat ein Familienhelfer in einer akuten Gefäh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift benennt ihre wesentlichen Ziele und Merkmale in Satz 1. Demnach soll die Hilfsform eine Beratung und Unterstützung von Familien bei verschiedenen Problemen bieten. Hilfe kommt in Betracht bei Erziehungsaufgaben, bei zu bewältigenden Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Der Anwendungsbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 13 Das Hilfsangebot konzentriert sich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Bearbeitung und nach Möglichkeit Klärung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung (der Sozialisationsfähigkeit) der Familien. Ziel ist es, durch Beratung und Unterstützung K...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.1 Überblick

Rz. 26 Nach Satz 2 HS 1 soll Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie maßgebliches Kriterium zur Bewertung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Ziels sein. Als allgemeines Ziel der Heimerziehung nennt die Vorschrift zunächst die Förderung der Entwicklung von Kindern...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.3 Familiengerichtliche Entscheidung

Rz. 41 Die Maßnahmen des Jugendamtes nach § 42 stellen keine behördlichen Anordnungen dar, deren Rechtmäßigkeit durch das Familiengericht (vor dem 1.7.1998 das Vormundschaftsgericht) zu prüfen ist (OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.1.2019, 4 WF 145/18). Das Familiengericht hat vielmehr die danach erforderlichen sorgerechtlichen Entscheidungen zu treffen (OLG Bamberg, Beschluss ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.4 Kostenbeteiligung

Rz. 36 Die Familie, welcher Hilfe geleistet wird, kann zur Kostenbeteiligung nicht herangezogen werden, da die Hilfe nach dieser Vorschrift nicht im Katalog des § 91 vorgesehen ist, was Voraussetzung für eine Heranziehung wäre. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist daher – wie alle ambulanten Leistungen nach SGB VIII – kostenfrei.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.2 Dauer und familiäre Mitarbeit nach Satz 2

Rz. 25 Der Gesetzgeber hat mit Satz 2 zwei grundlegende Aspekte der Sozialpädagogischen Familienhilfe gesondert geregelt und zwar die längerfristige Dauer der Hilfemaßnahme und die Erforderlichkeit der Mitarbeit der Familie. 2.2.1 Dauer der Sozialpädagogischen Familienhilfe Rz. 26 Satz 2 HS 1 ordnet zunächst an, dass die Hilfe i. d. R. auf längere Dauer angelegt ist. Die Sozia...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 8 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.4 Zuständigkeit

Rz. 24 Sachlich zuständig für die Inobhutnahme ist gemäß Abs. 1 Satz 1 das Jugendamt. Die örtliche Zuständigkeit ist in §§ 85 Abs. 1, 87 geregelt. Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Kinder oder Jugendlicher ist gemäß § 88a Abs. 2 die aufgrund der Zuweisungsentscheidung gemäß § 42b Abs. 3 Satz 1 nach Landesrecht zuständige Stelle verantwortlich. Die freien Träge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion (zu den Voraussetzungen insoweit vgl. auch bei Nellissen, in: S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.1 Zweck der Vollzeitpflege

Rz. 4 Zweck der Vollzeitpflege ist die Kompensation des Entwicklungsdefizits des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie durch die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie. Die Vollzeitpflege ersetzt damit die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum und bietet dem Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Darin erschöpft sich auch regelmä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.5 Weitere Aspekte der Vollzeitpflege als Anspruchsvoraussetzung

Rz. 19 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege setzt nicht voraus, dass die Herkunftsfamilie des Kindes oder des Jugendlichen noch vorhanden ist. Vollzeitpflege (und andere Hilfen) umfassen auch die Fälle, in denen die leiblichen Eltern verstorben sind oder eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie aus anderen Gründen ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil v. 15.12.1995, 5 C 2/94). Rz. 20 Au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Heimerziehung ist neben der Vollzeitpflege eine der klassischen Jugendhilfeformen. Sie ist wie § 33 eine stationäre Hilfe, welche eine Fremdunterbringung des Kindes oder Jugendlichen regelt. Im früheren Recht war diese lediglich im allgemeinen Katalog des § 5 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.3 Verhältnismäßigkeit

Rz. 7 Bei der Fremdunterbringung handelt es sich um einen der stärksten Eingriffe in das Elternrecht. Vor der Vollzeitpflege wird daher sorgfältig aufzuklären sein, ob nicht andere Maßnahmen ausreichend sind, um die Gefährdungen aufzufangen. Dies folgt nicht zuletzt aus der allgemeinen Voraussetzung des § 27, wonach Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege geeignet und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.4 Inhalt der Hilfe

Rz. 37 Besonderes Merkmal der Heimerziehung ist, dass die Kinder und Jugendlichen Tag und Nacht ihren Lebensraum in der Einrichtung bzw. der sonstigen Wohnform haben. Der Ort, an welchem sie in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen, ist also auch ihr Lebensmittelpunkt. Die Hilfe ist dabei gerade nicht (mehr wie noch im früheren Verständnis) als "lebenslange" Hilfe, also ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.8 Personelle Ausstattung und Organisation

Rz. 20 Die Vorschrift stellt durch ihren Wortlaut klar, dass der Erziehungsbeistand eine bestimmte Person sein soll. Nicht geregelt ist dagegen, welche fachliche Qualifikation dieser haben muss. Die Regierungsbegründung (BT-Drs. 11/5948 S. 70) hebt hervor, dass sich in der Praxis die Erziehungsbeistandschaft durch pädagogisch fundiert arbeitende Fachkräfte freier oder öffent...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.6 Leistungsberechtigte

Rz. 33 Anspruchsinhaber ist der Personensorgeberechtigte. Der Personensorgeberechtigte ist daher auch der Adressat des (Bewilligungs)Bescheids nach § 27 i.V.m. § 33 (vgl. stellv. und zutreffend m. w. N. Kunkel, ZKJ 2022 S. 447). Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.3 Begleitung und Hilfeplanung

Rz. 44 Zur Vermeidung von Nachteilen für das Kind aufgrund eines Auseinanderfallens von rechtlicher und sozialer Zugehörigkeit (dies hatte der Gesetzgeber bereits betont, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 71) wird das Jugendamt in enger Begleitung des Pflegeverhältnisses zu versuchen haben, Unsicherheiten bestmöglich aufzufangen und mit den Beteiligten Handlungsvorgaben zu erarbeiten....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.2.1 Dauer der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Rz. 26 Satz 2 HS 1 ordnet zunächst an, dass die Hilfe i. d. R. auf längere Dauer angelegt ist. Die Sozialpädagogische Familienhilfe zielt auf eine Verselbständigung des Familiengefüges ab und setzt insoweit eine langfristige Planung voraus (vgl. hierzu bereits oben unter Rz. 10 Ziele), da sich kurzfristig und durch den Einsatz des Familienhelfers nur akute Krisensituationen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1 Sozialpädagogische Familienhilfe nach Satz 1

Rz. 3 Nach Satz 1 soll Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 2.1.1 Leistungsberechtigte Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe ist, wie bei ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.4 Besondere Formen der Familienpflege nach Satz 2

Rz. 45 Satz 2 ordnet weiter an, dass für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen sind. In der Praxis bilden sich zunehmend besondere Formen der Familienpflege als Mischformen zwischen "normaler" Vollzeitpflege und Heimerziehung heraus, die sog. Sonderpflegestellen, heilpädagogischen Pflegeste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem – keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Leitsatz Für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 EStG nicht in Anspruch genommen werden (Abgrenzung vom Senatsurteil vom 3.9.2015 – VI R 18/14, BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272). Normenkette § 35a A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.1 Möglicher Familiennachzug

Zentrales Problem der Vermietung an (zunächst) alleinstehende Flüchtlinge ist die spätere Überbelegung von dann zu kleinen Wohnungen: Neben "Dauerbesuchern" liegen die Gründe hier im Familiennachzug, der sukzessive einsetzen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Überbelegung im Wohnungseig... / 1 Richtwerte

Die Überbelegung spielt i. d. R. bei vermieteten Eigentumswohnungen eine Rolle. Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen von einer Wohnungsüberbelegung erhebliche Belästigungen zum Nachteil einer Eigentümergemeinschaft aus, so kann in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Sofortzuschlag nach dem SGB II als zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe werden nach der Gesetzesbegründung bereits durch die geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen z...mehr