Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Tatsächliche Einkünfte

Rz. 254 Nach § 1577 Abs. 1 BGB wird das Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit stets berücksichtigt. Hierzu zählt insb. das Erwerbseinkommen in Gestalt des bereinigten Nettoeinkommens (also der Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern und Sozialversicherungsabgaben) inklusive aller Zulagen, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgelder. Zum realen Einkommen zählen aber auch Renten und Pe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Unterhaltstatbestand

Rz. 171 Der Ehegattenunterhalt unterteilt sich in den Familienunterhalt während der Familieneinheit (§§ 1360, 1360a BGB), den Trennungsunterhalt nach Auflösung der Familieneinheit, aber während noch bestehender Ehe (§ 1361 BGB) und den nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB). Nachfolgend wird nur der nacheheliche Unterhalt dargestellt. Rz. 172 I.R.d. nachehelichen Unterhalt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Verbot der Doppelverwertung in Zugewinnausgleich und Unterhalt

Rz. 104 Die Rspr. und Literatur[224] verdeutlichen das Thema der Doppelberücksichtigung von Vermögenspositionen und Schulden bei Unterhalt und Zugewinn: Nach st. Rspr. des BGH ist ein güterrechtlicher Ausgleich eines vorhandenen Vermögenswerts nicht zulässig, soweit diese Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Haftung nur für eigene Verbindlichkeiten

Rz. 5 Weitere Folge der Vermögenstrennung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ist die grds. Haftung jedes Ehegatten nur für eigene Verbindlichkeiten.[2] In der Gestaltungsberatung gilt es, diesen Grundsatz besonders zu betonen, damit die Ehegatten ihre Vermögensorganisation entsprechend ausrichten können. Für Verbindlichkeiten des anderen haftet ein Ehegatte nur dann, wenn fü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / D. Ehevertragliche Gestaltungen für den Unternehmer

I. Vertragsfreiheit und Inhaltskontrolle von Eheverträgen 1. Begriff und Form des Ehevertrages Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Rechtsfolgen

(1) Herabsetzung auf den angemessenen Unterhalt Rz. 219 § 1578b BGB nennt auch bei einer Herabsetzung des Unterhalts sogleich den Ersatzmaßstab für den Fall, dass die Zahlung des eheangemessenen Unterhalts i.S.d. § 1578 BGB unbillig ist: Es ist dann nur der Unterhalt nach dem angemessenen Lebensbedarf zu leisten. Dieser Ersatzmaßstab ist durch die Rspr. definiert. Für die Erm...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / V. Besonderheiten bei der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen

Rz. 127 Neben der Bewertung ganzer Unternehmen sind im Zugewinn auch Unternehmensbeteiligungen zu bewerten. Hierzu gibt es verschiedene Methoden. 1. Direkte/indirekte Bewertung a) Direkte Bewertung Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Bewertungen und Stichtage beim Zugewinnausgleich

1. Anfangsvermögen a) Begriff des Anfangsvermögens Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zu...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Steuerpflicht beim Empfänger

Rz. 348 Der Empfänger hat den Unterhalt als Folge des Realsplittings als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern, jedoch nur, soweit die Zahlungen beim Verpflichteten auch tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (Korrespondenzprinzip).[822]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Objektivierter Wert/Subjektiver Wert

a) Objektivierter Wert Rz. 130 Der objektivierte Wert des Unternehmensanteils entspricht dem quotalen Wertanteil am objektiven Gesamtwert des Unternehmens. b) Subjektiver Wert Rz. 131 Der subjektive Wert beinhaltet die Einschätzung des Wertes der Beteiligung an einem Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anteils...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / B. Unterhaltsberechnung bei selbstständigen Unternehmern und Gesellschaftern

I. Voraussetzungen eines (nachehelichen) Unterhaltsanspruchs 1. Unterhaltstatbestand Rz. 171 Der Ehegattenunterhalt unterteilt sich in den Familienunterhalt während der Familieneinheit (§§ 1360, 1360a BGB), den Trennungsunterhalt nach Auflösung der Familieneinheit, aber während noch bestehender Ehe (§ 1361 BGB) und den nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB). Nachfolgend wir...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Grundsätze der Zugewinngemeinschaft

1. Grundzüge der Zugewinngemeinschaft Rz. 2 Die Zugewinngemeinschaft ist gesetzlicher Güterstand (§ 1363 Abs. 1 BGB), der seit Inkrafttreten des EheöffnungsG am 1.10.2017 sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare gilt (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht zur Disposition der Ehegatten und kann durch notariel...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Nahe Angehörige

Rz. 319 Sofern Rechtsverhältnisse mit nahen Angehörigen bestehen, sind diese einer besonderen Prüfung zu unterziehen. So ist bei Miet- oder Pachtverträgen etwa zu fragen, ob der angepachtete Gegenstand wirklich für den Betrieb benötigt wird und ob die Gegenleistung angemessen ist.[764]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VI. Auskunftsansprüche bzgl. des Unternehmens im Zugewinnausgleich

Rz. 137 Da der Gläubiger des Zugewinnausgleichsanspruchs für dessen Bestehen und Höhe die Beweislast zu tragen hat, gewährt das Gesetz den Ehegatten in § 1379 BGB Auskunftsansprüche, um zu einer entsprechenden Darlegung in der Lage zu sein. 1. Gegenstand der Auskunft a) Endvermögen Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Grundsätze der Bewertung von Freiberuflerpraxen

a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gegenstand der Auskunft

a) Einkommen und Vermögen Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege vorzulegen. W...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Abschreibungen

Rz. 302 Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind handelsrechtlich abzuschreiben (§ 253 Abs. 2 HGB). Steuerrechtlich sind sie mit den Anschaffungs-(Herstellungs-)kosten abzgl. der Absetzungen u.a. für Abnutzungen zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). aa) Abschreibungsarten Rz. 303 Im Steuerrecht wird zwischen verschiedenen Abschreibungsmethoden unterschieden. So erfolgt die lineare Absc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Notarkanzlei

Rz. 123 Für die Bewertung einer Notarkanzlei kommt es derzeit auf den reinen Substanzwert an, da ein Goodwill nicht existiert, weil das Notariat aus berufsrechtlichen Gründen nicht veräußert werden kann, sondern die Notare staatlich ernannt werden.[292]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Anfangsvermögen

a) Begriff des Anfangsvermögens Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlic...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Vertragsfreiheit und Inhaltskontrolle von Eheverträgen

1. Begriff und Form des Ehevertrages Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Allgemeine Urkundsbestandteile

aa) Präambel Rz. 414 Der 15. Deutsche Familiengerichtstag[964] gibt folgende Empfehlung: Zitat "Die Vertragsgrundlagen in Bezug auf die Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (jeweilige berufliche Tätigkeit des Ehegatten, Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes, Führung einer kinderlosen Ehe) sind im Ehevertrag so konkret wie möglich festzuhalten." Rz. 415 Nach Auffassung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Form der Auskunft

a) Verzeichnis Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Ve...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Folgen der Rspr. für die Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

aa) Anpassung der Bewertungsmethoden an das Doppelverwertungsverbot Rz. 107 Im Grundsatz ist zunächst bei den dargestellten betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden anzusetzen, um eine zutreffende Unternehmensbewertung zu erhalten. Da auch für § 1376 BGB der wahre, wirkliche Wert anzusetzen ist, muss die Wertberechnungsmethode mit Blick auf den betriebswirtschaftlichen Sta...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Endvermögen

a) Endvermögen Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Markt

Rz. 83 Neben der Berechnung des Ertragswertes ist immer auch zu überprüfen, ob es für das Unternehmen einen Markt gibt; nur dann ist der Ansatz des Ertragswertes als Wert für das fortgeführte Unternehmen möglich.[173] Dies hat der BGH für die Versicherungsagentur eines Handelsvertreters abgelehnt.[174]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Zeitrahmen

Rz. 355 Die Auskunft kann für volle drei Kalenderjahre verlangt werden, wie sie dem Ermittlungszeitraum zugrunde liegen. Wenn sich dieser auf weitere Jahre erstreckt, so kann auch für diesen Zeitraum Auskunft verlangt werden. Die Auskunft muss jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres vorgelegt werden.[847]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Objektivierter Wert

Rz. 130 Der objektivierte Wert des Unternehmensanteils entspricht dem quotalen Wertanteil am objektiven Gesamtwert des Unternehmens.mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bedürftigkeit

Rz. 253 Nach § 1577 Abs. 1 BGB kann der geschiedene Ehegatte Unterhalt nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann. Insoweit ist er nicht bedürftig. Zur Deckung des Bedarfs nach § 1577 BGB kommen tatsächliche oder fiktive Einkünfte bzw. Vorteile ebenso in Betracht wie reale oder fiktive Vermögenserträge. a) Tats...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / III. Modifikationen des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 445 In der Praxis kommt es weit häufiger zu einer Modifikation des gesetzlichen Güterstandes, welche die Zugewinnansprüche bei Scheidung ausschließt, als zu einer reinen Gütertrennung. In der vertraglichen Anpassung der Zugewinngemeinschaft liegt daher heute die zentrale Gestaltungsaufgabe. 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Voraussetzungen eines (nachehelichen) Unterhaltsanspruchs

1. Unterhaltstatbestand Rz. 171 Der Ehegattenunterhalt unterteilt sich in den Familienunterhalt während der Familieneinheit (§§ 1360, 1360a BGB), den Trennungsunterhalt nach Auflösung der Familieneinheit, aber während noch bestehender Ehe (§ 1361 BGB) und den nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB). Nachfolgend wird nur der nacheheliche Unterhalt dargestellt. Rz. 172 I.R.d. ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Kindesbetreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)

aa) Struktur von § 1570 BGB Rz. 176 Der Unterhaltsanspruch ist nach § 1570 BGB dreigeteilt: § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt einen "Basisunterhalt" für einen festen Zeitraum von drei Jahren.[435] Während dieses Zeitraumes besteht keine Erwerbsobliegenheit[436] und somit auch keine Notwendigkeit der Fremdbetreuung. Damit kann auch eine bisher schon praktizierte eigene Berufstät...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Steuerliche Gewinnermittlung

a) Betriebsvermögensvergleich Rz. 284 Für diejenigen Steuerpflichtigen, die nach Handelsrecht (§§ 242 ff. HGB) oder Steuerrecht (§ 141 AO) verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG ermittelt. In gleicher Weise kann der Gewinn ermittelt werden, wenn freiwillig solch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 5. Vereinbarungen zur Zugewinnausgleichsquote

Rz. 468 Ferner können Veränderungen der gesetzlichen Zugewinnausgleichsquote vereinbart werden. a) Fälligkeitsvereinbarungen Rz. 469 Ehevertraglich kann etwa die Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung anders geregelt werden, denn es kommt in der Praxis durchaus vor, dass Ehegatten mit der Höhe des Zugewinns grds. einverstanden sind, aber nicht über die Liquidität verfügen,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Kriterien für die Billigkeitsabwägung

(1) Wahrung der Belange des Kindes Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / IV. Auskunftsansprüche bzgl. des Unternehmens im Unterhaltsrecht

1. Gegenstand der Auskunft a) Einkommen und Vermögen Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Ver...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Bewertung

Rz. 60 Für die Bewertung des Endvermögens kann auf die Ausführungen zum Anfangsvermögen Bezug genommen werden.[108]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bedeutsame unterhaltsrechtliche Abweichungen

Rz. 301 Nachfolgend werden die bedeutsamsten unterhaltsrechtlichen Abweichungen vom steuerrechtlichen Einkommen dargestellt. a) Abschreibungen Rz. 302 Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind handelsrechtlich abzuschreiben (§ 253 Abs. 2 HGB). Steuerrechtlich sind sie mit den Anschaffungs-(Herstellungs-)kosten abzgl. der Absetzungen u.a. für Abnutzungen zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 ES...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen

a) Steuern Rz. 326 Grds. stellt der BGH auf den Zeitraum ab, in dem die Steuern tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[776] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Außerdem entspricht dies der Gleichbehandlung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Rz. 327 Allerdings ist das Einkommen eines...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VII. Der deutsch-französische Wahlgüterstand

Rz. 148 Zwischen Deutschland und Frankreich wurde 2010 das Abkommen über den deutsch-französischen Wahlgüterstand ("WZGA") geschlossen. Die Regelungen sind zum 1.5.2013 in Kraft getreten.[361] Die Umsetzung in nationales Recht wurde in Deutschland in § 1519 BGB geregelt, der seinerseits auf das Abkommen verweist und die Anwendung des § 1412 BGB ausschließt. Dieser Güterstand[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Möglichkeiten der Kindesbetreuung

Rz. 178 Zunächst sind die vorhandenen Möglichkeiten der Kindesbetreuung individuell auszuloten. Da der kindesbetreuende Elternteil für die Begründung einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus beweispflichtig ist, muss er im Unterhaltsprozess vortragen und nachweisen, dass eine solche Möglichkeit der Kindesbetreuung nicht besteht o...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Anpassung der Bewertungsmethoden an das Doppelverwertungsverbot

Rz. 107 Im Grundsatz ist zunächst bei den dargestellten betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden anzusetzen, um eine zutreffende Unternehmensbewertung zu erhalten. Da auch für § 1376 BGB der wahre, wirkliche Wert anzusetzen ist, muss die Wertberechnungsmethode mit Blick auf den betriebswirtschaftlichen Stand der Entwicklung ausgewählt werden. Damit steht das (modifizierte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vollständiger Unterhaltsverzicht

Rz. 481 Nach § 1585c BGB kann ein vollständiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt sowohl im vorsorgenden Ehevertrag als auch in der Scheidungsvereinbarung erfolgen. Eine solche Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung. Die Grenzen der Sittenwidrigkeit und des Verstoßes gegen Treu und Glauben sind im Rahmen der Inhalts- und Ausübungskontrolle zu beachten (vgl. ausfü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Voraussetzungen

Rz. 346 Steuerliche Voraussetzungen für das begrenzte Realsplitting sind:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Struktur von § 1570 BGB

Rz. 176 Der Unterhaltsanspruch ist nach § 1570 BGB dreigeteilt: § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt einen "Basisunterhalt" für einen festen Zeitraum von drei Jahren.[435] Während dieses Zeitraumes besteht keine Erwerbsobliegenheit[436] und somit auch keine Notwendigkeit der Fremdbetreuung. Damit kann auch eine bisher schon praktizierte eigene Berufstätigkeit mit Fremdbetreuung f...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Einfluss gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklauseln

Rz. 132 Bei den Unternehmensbeteiligungen stellt sich schließlich für die Bewertung die Frage, wie i.R.d. Wertfeststellung mit einer nach dem Gesellschaftsvertrag unveräußerlichen Beteiligung oder einer solchen mit einem niedrigeren Abfindungswert umzugehen ist. Rz. 133 Nach § 711 Abs. 1 BGB n.F., § 105 Abs. 3 HGB bedarf die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellsc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Steuern

Rz. 326 Grds. stellt der BGH auf den Zeitraum ab, in dem die Steuern tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[776] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Außerdem entspricht dies der Gleichbehandlung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Rz. 327 Allerdings ist das Einkommen eines Selbststä...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Zukunftserfolgswert

Rz. 73 Unter dem Ertragswert versteht man die Summe aller zukünftigen Erträge des fortgeführten Unternehmens,[135] vermehrt um den Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen.[136] Unterste Grenze des Unternehmenswertes[137] ist der Liquidationswert.[138] Die zukünftigen Erträge werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst (kapitalisie...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Benachteiligungsabsicht

Rz. 50 Eine solche liegt vor, wenn die Benachteiligung des anderen Ehegatten das leitende Motiv des Handelns ist.[90] Es muss sich nicht um das einzige Motiv handeln.[91] Beispiel Ein Ehegatte hebt alle gemeinsamen Ersparnisse von einem Festgeldkonto ab und verbrennt aus Wut und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe das Bargeld im Ofen. Hier liegt sowohl Verschwendung als a...mehr