Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 09/2023, … und wieder einmal auf den Hund gekommen!

Als Friedrich Schiller dichtete: "drum prüfe, wer sich ewig bindet …", hat er sicherlich nicht an die vielen Hundebesitzer-Paare gedacht, die sich im Überschwang der Gefühle einen Hund anschaffen, ohne daran zu denken, was mit dem Hund passiert, wenn die Partnerschaft auseinanderbricht. Jetzt musste wieder einmal ein Gericht, diesmal das Landgericht Frankenthal (2 S 149/22), ...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfra... / 1. Kindesunterhalt

Auf die Frage, wie häufig die Erhaltung bzw. Erlangung eines Anspruches auf Kindesunterhalt für den eigenen Haushalt bei sorge- und umgangsrechtlichen Konflikten in der jeweiligen anwaltlichen Praxis eine Rolle spielt, gaben 74 % der Teilnehmer an, dies sei oft der Fall. Für 5 % der Kolleginnen und Kollegen war das unterhaltsrechtliche Interesse der Mandanten in kindschaftsr...mehr

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FF 09/2023, FamFG

Prütting/Helms (Hrsg.)6. Aufl. 2023, 2961 Seiten, Otto Schmidt KG Köln, 159 EURISBN 978-3-504-47956-5 Die Neuauflage dieses Kommentars auf Dünndruckpapier war erforderlich, weil entsprechend dem Vorwort der Herausgeber auf dem familienrechtlichen Gebiet in der jüngsten Vergangenheit mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind. Die bewährte äußere Form ist beibehalten wo...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im Juli 2013 geborenen Tochter C., die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht in Hö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.4 Fälle, in denen das AGB-Recht nicht anwendbar ist

Das AGB-Recht ist nicht auf alle Verträge anwendbar. § 310 Abs. 4 BGB schließt die Schutzvorschriften aus für Verträge im Erbrecht, im Familienrecht und im Gesellschaftsrecht, sowie für Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Dagegen unterfallen Individualarbeitsverträge den §§ 305 ff. BGB, allerdings "unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 7 Checkliste AGB

Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über die im Zusammenhang mit AGB regelmäßig auftretenden Fragen und ihre Prüfung in der sachlogisch gebotenen Reihenfolge. Der Gesetzestext kann im Internet abgerufen werden.[1]mehr

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Autorenverzeichnis

Jürgen Beck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Prof. Dr. Martin Becker Apl. Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Carsten Beisheim Rechtsanwalt, Düsseldorf Manfred Ehlers Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrec...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 1741 Wird ein Ehegatte lediglich aufgrund einer "familienrechtlichen Verpflichtung" im Unternehmen des anderen Ehegatten tätig, begründet sich hieraus noch kein Arbeits- oder Dienstverhältnis i.S.v. § 611 BGB. Eine entsprechende familienrechtliche Verpflichtung besteht für Ehegatten grds. nicht. Im Gegensatz zu der früheren Regelung in § 1356 Abs. 2 BGB sieht dessen aktu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 5. Beispiele für mögliche Interessenkollisionen im Familienrecht

Rz. 54 Im Familienrecht lassen sich eine ganze Reihe von klassischen Kollisionsthemen finden. Natürlich sind die nachstehenden Beispiele nicht abschließend. Die Entscheidungen können aber bei der eigenen Prüfung behilflich sein. Neben dem unter Rdn 52 beschriebenen Fall kommt eine Interessenkollision häufig auch dann vor, wenn Kinder, für die Unterhaltsansprüche geltend gema...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Reduktion Schwierigkeit beim Fachanwalt für Familienrecht?

Rz. 182 Keinesfalls ist nach Ansicht der Verfasserin der Auffassung zu folgen, die annimmt, bei einem Fachanwalt sei das Kriterium "Schwierigkeit" immer abzusenken, da ihm die Bearbeitung auch schwierigerer Fälle grundsätzlich leichter fällt als einem Nicht-Fachanwalt. Umgekehrt würde dies bedeuten, dass der Rechtsanwalt, der weder spezialisiert noch besonders gut ist, die h...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / B. Mandatsablehnung

Rz. 3 Gerade im Familienrecht treten Mandanten mit schwieriger Persönlichkeitsstruktur gehäuft auf. Solange eine Pflicht zur Annahme des Mandats nicht besteht, sollten Anwälte daher immer sorgfältig prüfen, ob sie ein Mandat annehmen möchten. Trennung/Scheidung stellen eine außergewöhnliche Lebenssituation für Menschen dar. Es geht um "alles, was wichtig ist". Trennung/Schei...mehr

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§ 1 Allgemeines / IV. Mehrere Rechtsanwälte

Rz. 96 Wurde der Auftrag mehreren Rechtsanwälten, die nicht in einer Berufsausübungsgesellschaft ihren Beruf gemeinschaftlich ausüben, zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung. Diesen Fall findet man sehr häufig in Strafverfahren, eher selten im Familienrecht. Rz. 97 Im Familienrecht kommen aber doch sehr ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Allgemeines / V. Der erteilte Auftrag

Rz. 98 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei Verfahrensauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG).[34] Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Notwendig ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen Angelegenheit und G...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 75 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Antrag und Widerantrag bei Zugewinn

Rz. 618 Im Gerichtskostengesetz für Familiensachen, das nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG auch für die Anwaltsgebühren anzuwenden ist, findet sich in § 39 FamGKG eine eigene Wertvorschrift für Antrag und Widerantrag. Dabei hat sich der Gesetzgeber erst mit dem 2. KostRMoG dazu durchgerungen, aus der bisher in § 39 FamGKG angesprochenen Widerklage sprachlich einen Widerantrag zu form...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 454 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" in Höhe von 0,3 unter Nr. 1010 VV RVG aufgenommen. Die Gebühr entsteht in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und neben dem Kriterium einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme mindestens drei gerichtliche ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Grundsätzliches

Rz. 421 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen, die Auftraggeber sind, tätig, erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses sch...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / III. Gesetzliche Vergütung ist zu hoch

Rz. 7 Es kommt auch vor, dass die Tätigkeit des Anwalts sehr hohe Gebühren auslöst, da der Gegenstandswert bei sehr vermögenden Mandanten im Familienrecht, insbesondere im Güterrecht oder bei zusätzlicher Gestaltung eines Erbvertrags hohe Gebühren auslösen kann. Rz. 8 Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung ist außergerichtlich nicht problematisch, wenn die Vergütung i...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Gebühren in familienrechtlichen Mandaten berechnen sich i.d.R. nach dem Gegenstandswert. Eine Ausnahme bilden hier z.B. Festgebühren bei Beratungshilfe. Die Wertberechnung ist daher in der Praxis ein sehr wichtiges Thema, vor allem im Familienrecht, da hier eine Fülle an Wertvorschriften existiert. Darüber hinaus gibt es zu diesen Wertbestimmungen eine schier endlo...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Nebenforderungen, § 37 FamGKG

Rz. 208 Nebenforderungen (Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten) werden bei der Wertberechnung nicht berücksichtigt, § 37 Abs. 1 FamGKG. Soweit diese Nebenforderungen allerdings ohne den Hauptgegenstand betroffen sind, gilt deren Wert, § 37 Abs. 2 FamGKG, soweit er den Wert des Hauptgegenstands nicht übersteigt. Sind die Kosten des Verfahrens ohne den Hauptgegenstand betrof...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 2. Zeitpunkt und Umfang der Kündigung

Rz. 82 Wie unter Rdn 69 oben dargelegt, bedarf die Kündigung des Zugangs. Nicht selten gibt es über den Zeitpunkt des Zugangs Nachweisprobleme. Diese können vermieden werden, indem eine entsprechende – nachweisbar zugegangene – Bestätigung erfolgt: Rz. 83 Formulierungshilfe (ohne Gewähr) "Sehr geehrter . . . . .," wir haben gestern in Ihrer Familiensache miteinander telefonie...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Rechtliche Schwierigkeit

Rz. 178 Immer ist anhand eines objektiven Maßstabes zu prüfen, ob die anwaltliche Tätigkeit schwierig ist oder nicht. Das bedeutet, dass ein RA nicht schon deshalb die Gebühren anheben kann, weil er als Fachanwalt im Familienrecht spezialisiert ist (siehe auch Rdn 182 f. unten). Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet muss objektiv schwierig sein. Das bedeutet beispielsweise, ...mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des RA

Rz. 92 Der Rechtsanwalt hat gemäß § 613 BGB seine Dienste persönlich zu leisten. Dies ist nicht immer möglich. Überträgt der Rechtsanwalt die Ausübung der Dienste auf andere Personen, so handelt er auf eigenes Risiko mit den sich daraus ergebenden Haftungsfolgen. Er kann sich deshalb z.B. bei Verhinderung von einem anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vergütung für ein...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Ehevertrag – Vereinbarung von Wert und Gebühren

Rz. 264 Um Schwierigkeiten bei der Bewertung der ehevertraglichen Regelung sowie bei der Bemessung der Geschäftsgebühr zu umgehen, kann eine konkrete Regelung mit dem Mandanten getroffen werden: Rz. 265 Formulierungshilfen "Für alle Regelungspunkte des Ehevertrags ist ein eigener gesetzlicher Gegenstandswert gegeben. Diese Werte werden addiert. Hieraus berechnen sich die Anwa...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei konnte die Beiordnung aufgrund einer BGH-Entscheidung in 2008 auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[6] Diese BGH-Rechtsprechung ist nun nicht mehr erforderlich, nachdem Berufsausübungsgesellschaften seit dem 1.8.2022 gem. §§ 59k, 59l BRAO als solche rechtsdienstlei...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / VI. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 50 Zitat "Im gewöhnlichen zivilprozessualen Verfahren über Beschwerden gegen Kostenentscheidungen gemäß § 91a Abs. 1 ZPO verdient der Rechtsanwalt nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Es ist kein Sachgrund ersichtlich, der eine gebührenrechtlich andere Behandlung in Familienstreitsachen rechtfertigen könnte. Daher erwächst auch im Verfahren nach übereinstim...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Antrag und Widerantrag, Aufrechnung etc., § 39 FamGKG

Rz. 265 Antrag, Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel und hilfsweise Aufrechnung sind in § 39 FamGKG geregelt. Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet, § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammenge...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 111 Bewertet werden nach § 100 Abs. 1 GNotKG z.B.:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Mehrere Regelungen/Güterstandsschaukel

Rz. 118 Auch bei Modifikation des Güterstands durch Ehevertrag (i.S.v. § 1408 BGB) berechnet sich der Geschäftswert nach § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 GNotKG.[75] Für Eheverträge, in denen ausschließlich Modifikationen zu den Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB geregelt werden, richtet sich die Wertbestimmung für den Notar nach § 51 Abs. 2 GNotKG; es gilt als W...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 674 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht (wie z.B. in VKH-Prüfungsverfahren, da hier keine Gerichtskosten berechnet werden) nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest,...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Der Unterbevollmächtigte

Rz. 641 Im Hinblick auf die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts und die Konzentration auf das örtlich zuständige Gericht, bei dem die Ehesache anhängig ist, spielt die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten auch in Familiensachen eine große Rolle. Rz. 642 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Fälle von Untervollma...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtskosten

Rz. 665 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, § 55 Abs. 2 FamGKG, kann Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Der Wert einer Verfahrenswertbeschwerde berechnet sich nach Differenz zwischen den nach dem festgesetzten ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. Grundsätzliches

Rz. 246 Im RVG sind Vergütungsansprüche sowohl für das Bewilligungsverfahren als auch für das angestrebte Verfahren geregelt. Auf diese Vergütungen wird in den nachfolgenden Kapiteln eingegangen. Streitfragen zur Verfahrenskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe werden von den einzelnen Gerichten ganz unterschiedlich beantwortet. Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt muss sich ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Vorschussanforderung gegenüber dem Mandanten

Rz. 272 Hat der Auftraggeber einen Vorschuss geleistet, so darf der Rechtsanwalt diesen Vorschuss auf seine weitere Vergütung verrechnen, und zwar bis zur Höhe dieser Differenz, d.h., der sogenannten "weiteren Vergütung". In § 58 Abs. 2 RVG heißt es: 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des VV bestimmen (Anmerkung Verfasserin: im Familienrecht der Fall....mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 8 Grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist, dass Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Nach § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung gegeben, wenn Rechtssuchende die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenza...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Der Klassiker – Die Stundensatzvereinbarung

Rz. 237 Stundensatzvereinbarungen dürften als Klassiker unter den Vergütungsvereinbarungen gelten. Auf die Problematik hinsichtlich der Transparenz und die aktuelle Entscheidung des EuGH ist unter Rdn 303 ff. in diesem Kapitel umfangreich ausgeführt.[176] Rz. 238 Gegenüber Verbrauchern sollte der Stundensatz zzgl. Umsatzsteuer mit Bruttobetrag angegeben werden. Rz. 239 Formul...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 1. Vorschriften

Rz. 18 Schon bei der Mandatsannahme warten auf Anwälte die ersten Fallstricke im Hinblick auf eine etwaige Interessenkollision. Gerade im Familienrecht ist der Wunsch, aus Kostengründen einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen für Mandanten vielfach verlockend. Doch kennt man die wichtigen BGH-Entscheidungen und die maßgeblichen Vorschriften, kann man mit Transparenz und Klar...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / E. Widerrufsbelehrung

Rz. 93 Die Regelungen der §§ 312b, 312g, 355, 356, 357a BGB, Art. 246a, 246b EGBGB des Fernabsatzes und des Verbraucherschutzes sind auch auf Anwaltsverträge anwendbar, so entschied der BGH 2017.[33] Rz. 94 Die Voraussetzungen zur Annahme eines Fernabsatzgeschäfts sind nach BGH:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr

Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Rechtsanwalt zur Erledigung der Angelegenheit beschr...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VII. Möglichkeiten der Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung

Rz. 195 § 124 Abs. 1 ZPO regelt die Möglichkeiten der Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe: Zitat "(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn" 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; 2. die Partei absichtlich oder au...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Fälligkeit der Gerichtskosten

Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.2 Anspruch auf Erziehungsrente nach Rentensplitting

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) zum 1.7.1977 findet bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters und Invalidität zwischen den Eheg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet nach dem ab 1.7.1977 geltenden Eherecht[1] i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt. Seit dem 1.1.2005 gilt dies auch bei Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften[2] nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG v. 22.2.2001, BGBl. I S. 266). Durch den Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit/Lebensp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (vgl. 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts – 1. EheRG v. 14.6.1976, BGBl. I S. 1421). Mit Wirkung zum 1.1.2005 gilt dies auch bei Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (vgl. Gesetz zur Überarbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / Zusammenfassung

Begriff Der Ehegatte ist eine mit einem anderen durch wirksame Ehe verbundene Person. Die Ehe begründet zwischen den Ehegatten wechselseitige Rechte und Pflichten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ehefähigkeit und Eheschließung und die daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen den Eheleuten sind in den §§ 1303 ff. BGB geregelt. Zudem ist die umfassende Rechtspr...mehr