Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / c) Widerspruch des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung

Rz. 150 Der Schuldner kann der Eintragungsanordnung binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht widersprechen, § 882d Abs. 1 S. 1 ZPO. Der Widerspruch hemmt jedoch die Vollziehung nicht, § 882d Abs. 1 S. 2 ZPO. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckun...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / B. Zustellung und Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 6 Bei der Zustellung des PfÜBs erfolgt die Zustellung einerseits an den Schuldner (§ 829 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3) und andererseits an den Drittschuldner (§ 829 Abs. 2 S. 1 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3). Für die Wirksamkeit der Forderungspfändung ist gem. § 829 Abs. 3 ZPO ausschließlich die Zustellung an den Drittschuldner maßgeblich, d.h. mit der Zustellung ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verfahrensablauf nach Modul G 1

Rz. 72 Voraussetzungen zur Auskunftspflicht sind: Rz. 73 Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner nach Auftrag des Gläubigers zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zunächst zur Begleichung der Forderung eine Frist von zw...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 82 Der Schuldner hat die zur Abgabe der Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen zum Termin beizubringen. Rz. 83 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen , sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Diese Angaben füllt d...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / 1. Die Erforderlichkeit des Inkassoaußendienstes

Die Sicht der verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei Der Gläubiger ist in der Wahl der Maßnahmen der Rechtsverfolgung nicht frei. Vielmehr müssen die von ihm eingeleiteten Maßnahmen nach allgemeinen Grundsätzen aus der Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei (BGH NJW 2016, 2751) zweckmäßig und erforderlich sein. Das hat Folgen: Der Gläubige...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Schuldnerregister/Schuldnerverzeichnis

a) Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Rz. 144 Nach § 882b Abs. 1 ZPO führen die zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 882h Abs. 1 ZPO) ein Schuldnerverzeichnis, in das der Gerichtsvollzieher nach § 882c ZPO oder aber andere Vollstreckungsbehörden bzw. das Insolvenzgericht die Eintragung eines Schuldners angeordnet haben. Rz. 145 Im Schuldnerverzeichnis werden Name, Vorname und G...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / XI. Modul Q – Anwaltskosten und Forderungsaufstellung

Rz. 129 In Anlage 2 – Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen des Vollstreckungsauftrags heißt es: "Die Beifügung von zusätzlichen Anlagen für die Forderungsaufstellung, die von der Anlage 1 abweichen, ist zulässig, wenn die für den Auftrag erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig in die Anlage 1 eingetragen werden können." Rz. 130 Dies bedeutet aber auch konkret, da...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / V. Sachpfändung und Verwertung

1. Sachpfändung nach Modul K Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutu...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / XII. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 137 Für jedes Bundesland werden zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet. Diese haben die Aufgabe, die amtlichen Vermögensverzeichnisregister und Schuldnerverzeichnisregister zu führen und verwalten. Rz. 138 Übersicht über die Zentralen Vollstreckungsgerichte (Amtsgerichte)mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gehörsverletzung des Beschwerdegerichtes als Ausgangspunkt Die gegen diese Beurteilung gerichtete Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Der im Streitfall gegebene Gehörsverstoß ist entscheidungserheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin o...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / f) Abdrucke aus den Registern im Abo-Verfahren

Rz. 158 § 882g ZPO regelt, wer einen Abdruck aus dem Schuldnerverzeichnis im laufenden Bezug beantragen kann, dies sind unter anderem die IHKs, RAKs, Handwerkskammern, Architektenkammern, Ärztekammern, Antragsteller, die Abdrucke zur Errichtung und Führung nicht öffentlicher zentraler Schuldnerverzeichnisse verwenden oder Antragsteller, deren berechtigtem Interesse durch Ein...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 1 I. Der Fall

Ablehnung des Vergütungsanspruches für die gütliche Einigung Die Gläubigerin erteilte unter dem 12.12.2017 einen Vollstreckungsauftrag gegen die Schuldnerin wegen einer durch einen KFB titulierten Geldforderung. In dem dafür verwendeten Musterformular gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 1 GVFV waren Eintragungen unter anderem bei den Modulen E 2 und E 3 (Einziehung von Teilbeträgen ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unterschiedliche Vorgehensweisen

Rz. 69 Der Gläubiger hat die Wahl, ob er Rz. 70 Achtung: Modul G 1 und Modul G 2 können nicht gleichzeitig ausgewählt ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 8. Erneute Vermögensauskunft

Rz. 91 Die Einholung einer erneuten Vermögensauskunft (Modul G 3) innerhalb der zweijährigen Sperrfrist ist in § 802d ZPO geregelt. Sie ist nur möglich, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 92 Als wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, die ei...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Unterhaltsvollstreckung gegen verstorbenen Schuldner Die Gläubigerin betreibt aus dem Vergleich wegen rückständiger Unterhaltsforderungen für die Jahre 2016 und 2017 die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner ist während des Rechtsmittelverfahrens verstorben, die Erben noch nicht ermittelt. Vorsorgevollmacht erteilt – Betreuerin bestellt Der verstorbene Schuldner hatte die Rechtsbe...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / e) Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis, § 882e ZPO

Rz. 155 Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, § 882e Abs. 1 ZPO. Im Fall des § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Eintragungsanordnung des Insolvenzgerichts) beträgt die Löschungsfrist fünf Jahre seit Erlass des Abweisungsbeschlusses. Rz. 156 D...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / I. Zustellung

Rz. 47 Da von der Pfändung sowohl Schuldner wie auch Drittschuldner betroffen sind, wird der Pfändungsbeschluss beiden zugestellt. Die Zustellung an den Schuldner ist für das Wirksamwerden der Pfändung ohne Bedeutung. Hier zählt vielmehr die Zustellung an den Drittschuldner. Erst mit erfolgter Zustellung an den Drittschuldner gilt die Pfändung als bewirkt. Die Zustellung erf...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 7. Nachbesserung/Ergänzung

Rz. 88 Sofern der begründete Verdacht besteht, dass die abgegebene Vermögensauskunft unvollständig, ungenau oder widersprüchlich ist, kann der Gläubiger – wie bisher – unabhängig von der zweijährigen Sperrfrist die Anberaumung eines neuen Termins zur Vervollständigung des Verzeichnisses verlangen. Rz. 89 Bei der Ergänzung/Nachbesserung handelt es sich um die Fortsetzung des n...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / D. Formularzwang

Rz. 17 Am 31.8.2012 wurde die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung-ZVFV ) im Bundesgesetzblatt verkündet; sie ist am 1.9.2012 in Kraft getreten.[1] Rz. 18 Mit dieser Verordnung wurdenmehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / II. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstattungsfähigkeit

Generelle Zulässigkeit des Inkassoaußendienstes Der Inkassoaußendienst ist eine Ausprägung der nach § 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 RDG registrierten Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten vorbehaltenen Inkassodienstleistung, denn er dient der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen. Auch wird die Forderungseinziehung als eigenstä...mehr

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FoVo 8+9/2020, Kosten bei e... / I. Das Problem

PfÜB soll 24,50 EUR kosten Unser Mandant betreibt als Gläubiger mit uns als Rechtsdienstleister gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. In diesem Rahmen wurde der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) nach § 829a ZPO im elektronischen Verfahren beantragt. Überrascht waren wir dann aber von der Kostenrechnung der Gerichtskasse Es wurde eine Verfahrensg...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / a) Einseitig durch notariellen Widerruf

Rz. 9 Bei einem gemeinschaftlichen Testament tritt die Bindungswirkung bezüglich der wechselbezüglichen Verfügungen erst mit dem Tod des Erstversterbenden ein. Vor dem Tod ist jeder Ehegatte berechtigt, durch einseitigen notariellen Widerruf, der dem anderen Ehegatten zugehen muss, das Testament und somit seine Beschränkung der Testierfreiheit aufzuheben (vergleiche §§ 2271 ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 130 Der Rücktritt kann nur von einem unbeschränkt geschäftsfähigen Erblasser erklärt werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Das nicht ausgeübte Rücktrittsrecht ist nicht vererblich.[123] Hat ein Erblasser den in ein...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung von Drittkonten in der Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Eine Schwärzung oder Löschung von Auskünften des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher (GV) über Konten, über die der Schuldner lediglich verfügungsbefugt ist, ist grundsätzlich nicht zulässig. LG Rostock, Beschl. v. 7.5.2019 – 3 T 66/19 1 I. Der Fall Auftrag zur Sachpfändung mit Vermögensauskunft Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus e...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung vo... / 2 II. Die Entscheidung

GV muss Kontoinhaber bei Verfügungsberechtigung mitteilen Die gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vom 13.2.2019 ist in der Sache begründet. Sie führt zur Änderung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts dahin, dass auf die Vollstreckungserinnerung der G...mehr

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FoVo 12/2019, Der taktische... / 2 II. Die Entscheidung

BGH widerspricht den Vorinstanzen Der GV hätte das an ihn von der Gläubigerin mit Schreiben ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 8.5.2018 herangetragene Begehren nicht als mangels Verwendung eines neuen Auftragsformulars gemäß § 753 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 1 GVFV abzulehnenden neuen Vollstreckungsauftrag, sondern als Antrag der Gläubigerin auf weitere Ausführung des Vollstreckungs...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 3 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Sie ist als Institut allgemein anerkannt und ergibt sich aus dem Zusammenspiel von § 802c und § 802d ZPO. Nach § 802c ZPO hat der Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Nur wenn die Auskunft vollständig, präzise und widerspruchsfre...mehr

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FoVo 12/2019, Der taktische... / Leitsatz

Die Aufenthaltsermittlung gemäß Modul L der Anlage zur Gerichtsvollzieherformular-Verordnung stellt keine selbstständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern lediglich eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis dar. Nach ihrer Vornahme endet der dem Gerichtsvollzieher erteilte Vollstreckungsauftrag daher nic...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 3 Der Praxistipp

Streitfragen um die gütliche Erledigung Die Streitfragen um die gütliche Erledigung reißen auch nach der Neuregelung in Nrn. 207/208 KV GvKostG nicht ab. Die mangelnde Präzision des Gesetzgebers in der Formulierung der normativen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes und seiner Ziele in der Gesetzesbegründung führen immer wieder dazu, dass die Gerichte sich mit der Vergütu...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft ohne Einkommen und Vermögen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. Dabei gab er an, über kein eigenes Vermögen zu verfügen. Er werde von seinen Verwandten und seiner Lebensgefährtin unterstützt. Der Gläubiger verlangt nunmehr die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses, insbeson...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen der Nachbesserung Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Ein Gläubiger kann die Nachbesserung einer Vermögensauskunft verlangen, wenn der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat. Dazu muss aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder ...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung vo... / Leitsatz

Eine Schwärzung oder Löschung von Auskünften des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher (GV) über Konten, über die der Schuldner lediglich verfügungsbefugt ist, ist grundsätzlich nicht zulässig. LG Rostock, Beschl. v. 7.5.2019 – 3 T 66/19mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / I. Ein Ausgangsfall

Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Dieser hat vor 13 Monaten für einen anderen Gläubiger eine unergiebige Vermögensauskunft abgegeben. Nunmehr hat der Gläubiger erfahren, dass der Schuldner vor kurzem geheiratet hat. Es stellt sich die Frage, ob es nun möglich ist, eine erneute Vermögensauskunft zu erlangen. Die Praxis der Gerichtsvollzieher i...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 2 II. Die Entscheidung

Kein Versuch der gütlichen Erledigung Die nach § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässige weitere Beschwerde ist unbegründet. Ein Versuch einer gütlichen Einigung wurde im konkreten Fall nicht unternommen. Für den Ansatz der Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG nebst der hierauf entfallenden Auslagenpauschale fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, wenn der Sch...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung vo... / 3 Der Praxistipp

Nutzung von Konten Dritter Der Gerichtsvollzieher hat übersehen, dass der Dritte, der den bargeldlosen Zahlungsverkehr für den Schuldner durch die Einräumung der Verfügungsbefugnis übernimmt, in einem Auftragsverhältnis zum Schuldner steht, §§ 662 ff. BGB. Hieraus resultiert die Pflicht, alles durch den Auftrag erlangte – die Gutschriften auf dem Konto – herauszugeben, § 667 ...mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / II. So können Sie profitieren

Sperrfrist vs. Veränderungen Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Hinweis Für de...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 1 I. Der Fall

Vollstreckungsauftrag ohne Auftrag oder Ausschluss der gütlichen Erledigung Die Gläubigerin betreibt gegen die nicht am Verfahren beteiligte Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Sie hat zu diesem Zwecke die für die im Vollstreckungsauftrag genannte Adresse örtlich zuständige Obergerichtsvollzieherin (OGV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt (Modul G1). Zugleich w...mehr

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§ 38 Hauptverhandlung / B. Eigenladung von Zeugen und Sachverständigen für den Hauptverhandlungstermin

Rz. 10 Ein sehr selten genutztes Beweisinstrument ist die Selbstladung eines Sachverständigen, etwa um eine Messung direkt in der Sitzung gutachterlich einschätzen zu können oder um einen gerichtlich bestellten Sachverständigen widerlegen zu können. Geregelt ist diese Möglichkeit in § 220 StPO. Geladen wird der Zeuge/Sachverständige über den Gerichtsvollzieher, § 38 StPO. Di...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / C. Quotenvorrecht gegenüber dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 7 Mit einer Zahlung des Rechtsschutzversicherers geht ein etwaiger Erstattungsanspruch auf diesen über, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG. Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser, vor allem in der Kaskoversicherung gängigen, Regelung des sogenannten Quotenvor...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / a) Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 49 Außergerichtliche Vollstreckungstitel, etwa vollstreckbare notarielle Urkunden, werden im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher auf formlosen Antrag des Gläubigers zugestellt, § 192 ZPO. Der Gerichtsvollzieher kann die Zustellung entweder in eigener Person vornehmen oder aber die Zustellung gem. § 193 Abs. 1 ZPO unter Einschaltung der Post vornehmen. Ein Antrag a...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / IV. Gerichtsvollzieher

Rz. 26 Der Gerichtsvollzieher ist eine in den Gerichtsablauf eingebundene Person, auch wenn er nur locker über die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle in den Ablauf der gerichtlichen Tätigkeit einbezogen ist. Neben der ihm obliegenden Kerntätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gerichtsvollzieher auch Zustellungen bewirken .mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / VII. Zustellung im Parteibetrieb durch Gerichtsvollzieher

Rz. 21 Die Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher kommt in der Praxis häufig in zwei Konstellationen vor. Einmal, wenn es um die beabsichtigte Zwangsvollstreckung aus einem Urteil geht. Dann wird von dem die Vollstreckung beauftragenden Gläubiger dem Gerichtsvollzier der mit der Vollstreckungsklausel versehene Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbesc...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / B. Gerichtsvollzieher

I. Aufgabenbereich Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers

Rz. 7 Der Gerichtsvollzieher unterliegt als (Vollstreckungs-)Beamter der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts. Sowohl der Gläubiger (z.B. bei Weigerung des Gerichtsvollziehers zur Vornahme bestimmter, von ihm gewollter Vollstreckungsmaßnahmen) als auch der Schuldner (bei erfolgtem Vollstreckungszugriff) können gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers im Wege der Erinnerung...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Kosten des Gerichtsvollziehers

Rz. 13 Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe der Vorschriften des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GVKostG). Er kann gem. § 4 GVKostG jeweils im Voraus einen Vorschuss für die entstehenden Kosten verlangen. Der Gerichtsvollzieher kann dabei die Durchführung des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Kosten wer...mehr

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§ 42 Fragen und Antworten

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr