Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen

Die im Urteil des BFH v. 11.7.2017 – IX R 36/15, GmbHR 2017, 1214 = GmbH-StB 2017, 334 (Trossen) = BStBl. II 2019, 208 angeordnete Weitergeltung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen als nachträgliche AK i.R.d. Auflösungsverlustes nach § 17 EStG stellt lediglich eine Option dar, zu deren Inanspruchnahme – anstelle der ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Qualifikation einer Gesellschafterforderung als Gesellschafterdarlehen

aa) Laufende Zinsen Rz. 364 Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Darlehen sind keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen, so dass die pünktliche Begleichung laufender Zinsansprüche nicht der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO unterfällt.[693] Entgegen noch OLG München[694] dürfte sich also, we...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Sicherheiten aus Gesellschaftsvermögen für Gesellschafterdarlehen

Rz. 430 Ist dem Gesellschafter innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft oder danach für ein Gesellschafterdarlehen oder eine gleichgestellte Forderung eine Sicherheit aus dem Vermögen der Gesellschaft gewährt worden, so kann der Insolvenzverwalter diese Rechtshandlung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechten. Rz. 431 Reichweite u...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Zweifelsfragen bei Gesellschafterdarlehen

a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherhe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Rz. 481 Gesellschafterdarlehen sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Fall einer Insolvenz erst dann zu befriedigen, wenn alle anderen Insolvenzforderungen erfüllt wurden.[1582] Wurde ein Rangrücktritt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO vereinbart, sind diese Gesellschafterdarlehen weiter nachrangig und zuletzt zu befriedigen.[1583] Durch diese Regelungen wird die Position der Gesells...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Kurzfristige oder fortlaufende Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling

Rz. 378 Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung war fraglich geworden, was für die Anfechtung von Kreditrückzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Fällen einer Kreditgewährung durch den Gesellschafter in der Art eines Kontokorrentkredits gilt, insbesondere ob die Kreditrückführungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder danach in ihrer Summe anfechtbar si...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / V. Gesellschafterdarlehen und andere Finanzierungshilfen durch den Gesellschafter in der Insolvenz der haftungsbeschränkten Gesellschaft (früher: Eigenkapitalersatzrecht)

1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Das Stehenlassen von Gesellschafterforderungen als Gesellschafterdarlehen

Rz. 484 Gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 InsO sind auch Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, anfechtbar. Als einem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Forderung werden hier auch stehengelassene Forderungen erfasst.[1607] Die Rspr. hat dies ausdrücklich bejaht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anfechtung von Gesellschafterdarlehen nach §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO

Rz. 467 Mit den Anfechtungsregelungen nach der InsO und dem AnfG knüpft der Gesetzgeber an die Rspr. zum sog. eigenkapitalersetzenden Darlehen an. Die Grundüberlegung besteht darin, dass der Gesellschafter, der der Gesellschaft in der Krise statt Eigenkapital Fremdkapital zur Verfügung stellt, nicht den übrigen Fremdkapitalgebern gleichgestellt werden soll. Kraft seines Wiss...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Verlust des Gesellschafterdarlehens

aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 % Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Auschüttungen stehen gelassener Gewinne

Rz. 370 Ob auch Ausschüttungen von Gewinnvorträgen oder vom Gesellschafter gebildeten freien Gewinnrücklagen Zahlungen auf Forderungen sind, die der Forderung auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen gleichgestellt sind, hatte der BGH zunächst offengelassen[710] und wurde in der obergerichtlichen Rspr. unterschiedlich entschieden und war in der Lit. streitig. Teilweise wurd...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Rechtsfolge

Rz. 396 Die Rechtsfolge der Neuregelung ist, dass die von ihr erfassten Rückführungen der Gesellschafterdarlehen und der wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen (s.o.) nicht anfechtbar sind, weil die Rückführungen als nicht gläubigerbenachteiligend i.S.d. § 129 InsO gelten und es somit an einer notwendigen Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung fehlt. Außerdem sind bei ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Tatbestand – nur Neudarlehen im Aussetzungszeitraum

Rz. 393 Zunächst ist für die Privilegierung erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 COVInsAG vorlagen.[762] Ferner ist für die Privilegierung die Rückführung der erfassten Gesellschafterdarlehen bis zum 30.9.2023 und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bis zum selben Zeitpunkt erforderl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Aufrechnung mit oder Rückzahlung von Darlehen

Rz. 461 Wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG fällt die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder eine wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung nicht unter das Auszahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Allein das Vorliegen einer Unterbilanz oder bilanziellen Überschuldung ist für die Beurteilung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen jetzt rechtlich irrelevant. Die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Teleologische Reduktion?

Rz. 398 Schließlich ist darüber nachzudenken, ob die Neuregelung mit der Privilegierung bei der Insolvenzanfechtung teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, dass missbräuchliche/fraudulöse Kreditrückführungen nach Ende des Aussetzungszeitraums nicht privilegiert werden. Hierzu folgender Beispielsfall: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens im Aussetzungszeitraum, Rückfüh...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO

Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherheit für ein Gesellschafterdarlehen nic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung

Rz. 488 Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, die Rechtsfigur der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung expressis verbis in § 135 Abs. 3 InsO und so die Gebrauchsüberlassung von im Eigentum der Gesellschafter stehenden Gegenständen zu regeln. Es wird vertreten, dass der Gesetzgeber mit dieser Änderung deutlich macht, dass die Nutzungsüberlassung keine mit einem G...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Laufende Zinsen

Rz. 364 Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Darlehen sind keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen, so dass die pünktliche Begleichung laufender Zinsansprüche nicht der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO unterfällt.[693] Entgegen noch OLG München[694] dürfte sich also, wenn Zins und Tilgung...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Finanzplandarlehen, Abfindungsanprüche u.a.

Rz. 374 Eine Unsicherheit betr. die Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG kann sich für sog. Finanzplandarlehen und andere (vereinbarte) Finanzierungsbedingungen, etwa Sanierungs- oder Krisendarlehen mit entsprechenden Kündigungsverzichten oder Rangrücktritte ergeben.[719] Diese waren nach alter Rechtslage keine eigenständige Kategorie i.S.d. Eigenkapitalersatzrechts.[7...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Verzinsung als vGA?

Rz. 443 Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinssatzes für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen kann für das Gesellschafterdarlehen ein Risikozuschlag wegen der gesetzlich angeordneten Nachrangigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO gemacht werden.[876]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Doppelinsolvenz, etwa im Konzern

Rz. 390 Bei Doppelinsolvenz des darlehensgebenden Gesellschafters und der darlehensnehmenden Gesellschaft, etwa bei Doppelinsolvenz von Mutter- und Tochtergesellschaft, wird der Insolvenzverwalter der Tochtergesellschaft der Darlehensforderung der Muttergesellschaft regelmäßig den Nachrang nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenhalten und etwaige Rückzahlungen nach § 135 Abs. 1...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 %

Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kapitalersatz

Rz. 480 Das vor dem Inkrafttreten des MoMiG geltende Eigenkapitalersatzrecht wurde vom Gesetzgeber aufgegeben und im Wesentlichen in die InsO überführt. An die Stelle der Betrachtung von Gesellschafterdarlehen als eigenkapitalersetzend ist eine insolvenzrechtliche Betrachtung getreten. Grds. haftet der Gesellschafter nicht über seine Stammeinlage hinaus, selbst wenn er der G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Sonstige gesellschaftsrechtliche Formen der Finanzierung

Rz. 1796 Neben Kapitalerhöhungen bestehen noch andere Formen der Kapitalbeschaffung. Rz. 1797 Die AG kann zunächst Fremdkapital generieren. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Soweit Darlehensgeber allerdings ein Aktionär oder ein diesem nahestehender Dritter ist, bestehen besondere Risiken im Fall der Insolvenz der Gesellschaft: Ein Aktionärsdarlehen ist als Gese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Bilanzgewinn, Einlagenrückgewähr; absteigende und aufsteigende Darlehen (Cash-Pool)

Rz. 1025 In vermögensrechtlicher Sicht haben die Aktionäre nur Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG).[3034] Eine Vergütung für statutarische Nebenleistungen ist darüber hinaus nach § 61 AktG zulässig. I.Ü. ist nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz eine Einlagenrückgewähr unzulässig (§ 57 AktG). § 57 Abs. 1 AktG erfasst Leistungen der AG an den Aktionär. Ebenso falle...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung

Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietforderungen des Gesellschafters also nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 I...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 9. Bezug zum Strafrecht

Rz. 437 Konnte nach früherer Rechtslage die Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens in der Krise der Gesellschaft für den Geschäftsführer strafbare Untreue sein, ist nach heutiger Rechtlage (§ 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG) zweifelhaft, ob sich der Geschäftsführer, der ein fälliges Gesellschafterdarlehen zurückzahlt, strafbar macht. Nach dem Wortlaut der Regelung dürfte...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Anfechtbarkeit vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsgegenstandes?

Rz. 424 Aus der Entscheidung des BGH, dass die Nutzungsüberlassung durch den Gesellschafter mit einem Gesellschafterdarlehen nicht gleichzustellen ist,[826] ergibt sich auch, dass eine Nutzungsbeendigung und Rückgabe des Gegenstandes an den Gesellschafter innerhalb des letzten Jahres vor Insolvenzantrag jedenfalls nicht nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar ist.[827] Das w...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Besicherung einer Entgeltforderung durch den Gesellschafter

Rz. 407 Zweifelhaft ist, ob § 135 Abs. 2 InsO anwendbar ist, wenn der Gesellschafter eine Entgeltforderung eines Lieferanten oder Dienstleisters der Gesellschaft besichert. M.E. liegt hier ein Darlehen oder eine diesem wirtschaftlich entsprechende Forderung nicht vor, so dass bei Tilgung der Forderung durch die Gesellschaft eine Anfechtung nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Kurzüberblick über steuerliche Grundsatzfragen

Rz. 571 Die UG (haftungsbeschränkt) wird als Kapitalgesellschaft in gleicher Weise wie die GmbH besteuert. Problembereiche ergeben sich insb. bei der Gestaltung der Geschäftsführergehälter/Tantiemen, wenn auf diese Weise vermieden werden soll, dass Gewinne entstehen. Hier sind die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung zu berücksichtigen. In der Mehrzahl der Fälle statt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abtretung des Geschäftsanteils an einen Nicht-Darlehensgeber

Rz. 388 Auch der umgekehrte Fall, dass die Gesellschafterstellung des Darlehensgebers etwa durch Abtretung beendet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Der BGH hat dazu entschieden, dass in diesem Fall "allenfalls" der Darlehensanspruch des innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag (oder danach) ausgeschiedenen Gesellschafters als nachrangig zu behandeln ist.[754]...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung

Rz. 391 Zahlt ein Gesellschafter die im letzten Jahr vor Insolvenzantrag zur Darlehensrückgewährung von der Gesellschaft erhaltenen Beträge wieder an die Gesellschaft zurück, um die ursprüngliche Vermögenslage wiederherzustellen, entfällt die mit der Rückgewährung eingetretene objektive Gläubigerbenachteiligung.[757] Dafür ist erforderlich, dass die Rückzahlung des Gesellsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Einzelfälle und Einzelfragen, Beispiele aus der Rspr.

Rz. 221 Grds. setzten als Untreuehandlungen i.S.d. § 266 StGB des Geschäftsführers zu beurteilende Zahlungen den Eintritt eines Vermögensnachteils/-schadens bei der Gesellschaft voraus.[420] Rz. 222 Unternehmerisches Handlungsermessen: Die Einhaltung der sog. business judgenment rules i.S.d. § 93 Abs. 1 AktG stellt einen "sicheren Hafen" gegen Untreue dar.[421] Risikogeschäft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung

Rz. 442 Im Betriebsvermögen gehaltene Anteile unterliegen den vorrangigen §§ 4, 5 EStG. Hier war fraglich, ob eine Gewinnminderung aus dem Ausfall mit dem Darlehen geltend gemacht werden kann oder ob die Einschränkungen des § 3c Abs. 2 EStG, 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG eingreifen. Der BFH hat entschieden, dass das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht greift, und zwar...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Der Darlehensgewährung vergleichbare Vertragsgestaltungen

Rz. 468 Gesellschafterdarlehen i.S.d des § 39 Abs. 1 Nr. 5 Var. 1 InsO sind jede Art von Darlehen somit auch zinslose und partiarische Darlehen,[1551] Patronatserklärungen[1552] sowie Überbrückungskredite.[1553] Für die Einordnung ist es nicht maßgeblich, ob der Gesellschafter zunächst der Gesellschaft Mittel zur Verfügung stellt, damit diese in der Folge die Mittel verwende...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Auswirkungen bei Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter

a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietfo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Darlehen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen

Rz. 375 Nach alter Rechtslage war es in der Transaktionspraxis vor einer Unternehmensveräußerung im Wege der Abtretung der Geschäftsanteile (etwa einer GmbH) üblich, dass die Gesellschaft dem Veräußerer das Darlehen zurückzahlte und der Erwerber nach Erwerb die Gesellschaft wieder mit Darlehen gem. eigener Unternehmensplanung ausstattete. Diese Praxis ist aus der Sicht des U...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Ausnahmeregelungen

Rz. 478 Zu den dargestellten Anfechtungsgrundsätzen finden sich in § 39 Abs. 5 InsO (Kleinstbeteiligtenprivileg) und dem Sanierungsprivileg in § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO Ausnahmetatbestände.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Bewertungsgrundsätze

Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugangsbewertung) und der For...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Einzelfragen bei Gesellschaftersicherheiten (Bonitätsleihe)

a) Nachrang Rz. 399 Durch die Formulierungen "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen (Gesellschafter-)Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und "gleichgestellte Forderung" bzw. "einem Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 135 InsO wurde der frühere sachliche Anwendungsbereich des Eigenkapitalersatzrechts jedenfalls für vom Gesellschaf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 11. Steuerrechtliche Anmerkungen

a) Verlust des Gesellschafterdarlehens aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 % Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarl...mehr