Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / IV. Gründung der Unterbeteiligungsgesellschaft

1. Errichtung a) Errichtung durch Gesellschaftsvertrag Rz. 233 Voraussetzung für die Entstehung einer Unterbeteiligung ist ein zwischen dem Hauptbeteiligten und dem Unterbeteiligten zu errichtender Gesellschaftsvertrag.[306] Dieser Unterbeteiligungsvertrag ist regelmäßig zweiseitig; wie bei der stillen Gesellschaft ist jedoch auch eine mehrgliedrige Unterbeteiligung möglich.[3...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / e) Besonderheiten bei der Gründung einer stillen Gesellschaft

aa) Allgemeines Rz. 34 Bei der stillen Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) handelt es sich um eine spezielle, auf die Beteiligung an einem Handelsgewerbe beschränkte Form der BGB-Innengesellschaft.[71] In dieser Gesellschaftsform beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Das Handelsgewerbe kann ein Einzelunternehme...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / IV. Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) im Einzelnen

1. Gründung durch Verschmelzung Rz. 2052 Gem. Art. 2 Abs. 1 SE-VO kann eine Europäische Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung von zwei oder mehreren AG entstehen. Als Gründungsgesellschaften sind nur AG i.S.d. Anhangs I zur SE-VO zugelassen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden sind und ihren Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft haben. Der i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Gründung/Kapital/Einlagen

1. Gründung Rz. 2239 Nach § 280 Abs. 1 AktG muss die Feststellung der Satzung bei der Gründung erfolgen.[5584] An der Gründung müssen sich alle Komplementäre und alle Kommanditaktionäre beteiligen. Personenverschiedenheit ist nicht erforderlich. Zulässig ist eine Ein-Mann-Gründung.[5585] Der Komplementär kann schon bei der Gründung alle Aktien übernehmen. Das Stimmrecht ist d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gründung der UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll

Rz. 541 Der Gesetzgeber (zur Ausgangslage s.o. Rdn 20 ff.) hatte noch rechtzeitig erkannt, dass die im RegE vorgesehene Mustersatzung mit Mustergründung und Musterhandelsregisteranmeldung für die Praxis nicht nur untauglich,[1843] sondern mit ganz erheblichen Nachteilen verbunden ist. Er entschied sich für einen Kompromiss mit einem klassischen Gründungsverfahren und einer z...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung bei der Gründung

Rz. 11 Die Beteiligten können sich bei der Gründung vertreten lassen. Gem. § 2 Abs. 2 GmbHG bedarf die Vollmacht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung; diese kann gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auch per Vidoekommunikation erfolgen. Tritt eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft als Gründer auf, so ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung ein a...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift)

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Die Erschienenen ließen folgende Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mehrmanngesellschaft beurkunden und erklärten: Wir gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem als Anlage zu dieser Urkunde genommenen Gesellschaftsvert...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Steuerliche Folgen der Gründung

Rz. 646 Die KG als Personengesellschaft ist als solche nicht einkommensteuerpflichtig, ihr Gewinn wird vielmehr bei den Gesellschaftern erfasst. Für andere Subjekt- und Objektsteuern, z.B. Umsatzsteuer (§ 1 Abs. Nr. 3 UStG), Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), Grunderwerbsteuer (§ 13 GrEStG), ist die KG hingegen selbst Steuersubjekt. Die KG unterliegt nach § 137 AO bes...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Anwendung weiterer Regelungen aus dem Bereich der Gründung der GmbH

Rz. 120 Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass i.Ü. die eingetragene Vorrats- oder Mantel-GmbH nicht nach den Maßstäben einer Vor-GmbH zu beurteilen ist. Dies bedeutet v.a., dass ihre Anteile entspr. § 15 GmbHG übertragen werden und die Rechtsprobleme, die zur Vor-GmbH erörtert werden, ebenso wenig zu berücksichtigen sind. Satzungsänderungen, insb. Kapitalerhöhung...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gründung (Kosten, Publizität)

Rz. 549 Die erste Stufe einer jeden Gesellschaft ist die Gründung. Kosten und Publizität können die Wahl einer Rechtsform durch die Familienmitglieder maßgeblich mitbestimmen. Rz. 550 Die Gründung einer GbR ist nahezu kostenneutral. Formerfordernisse bestehen grds. nicht, allerdings erfordern die auf Ebene der Holding-Gesellschaft zu vereinbarenden Bindungen zwischen den Fami...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Gründung der Gesellschaft (Verfahren und Möglichkeiten der Errichtung)

Rz. 1426 Diejenigen, die eine Vereinigung errichten wollen, müssen einen Gründungsvertrag schließen und die Vereinigung in ein nationales Register des Staates des durch den Gründungsvertrag bestimmten Sitzes der Vereinigung eintragen lassen (Art. 1 Abs. 1 EWIV-VO). 1. Gründungsvertrag a) Form Rz. 1427 Der Gründungsvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden (Art. 5 ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Finanzierung bei Gründung

aa) Überblick Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Gründung der AG

Rz. 74 Auch die AG ist aufgrund der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AktG) strengen Gründungsvorschriften unterworfen (vgl. dazu § 10 Rdn 572). Zur Errichtung bedarf es der Feststellung der Satzung durch die Gründer. Die Satzung muss notariell beurkundet werden (§ 23 Abs. 1 AktG) und im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens fo...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Betriebliche Mitbestimmung bei der Gründung des Joint Ventures

Rz. 100 Geht die Gründung des Joint Ventures mit einer Betriebs- oder Unternehmensveräußerung einher, haben die Partner betriebliche Mitbestimmungsrechte zu beachten. So kann eine Pflicht zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über die geplante Veräußerung eines Betriebes oder eines Betriebsteils (Asset Deal; zu den Begriffen Asset Deal un...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 192 Wettbewerbsverbote im Verhältnis der Gründerunternehmen zum Gemeinschaftsunternehmen sind nach Auffassung der Kommission dann unbedenklich, wenn sie sichmehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Geltung des Gründungsstatuts bei Gründung in einem EWR-Staat

Rz. 25 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des AEUV inhaltlich weitgehend identische Vorschriften.[38] Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaften....mehr

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§ 20 Joint Ventures / I. Gründung des Joint Ventures

Rz. 121 Ein wesentliches steuerliches Gestaltungsziel i.R.d. Gründungsvorgangs besteht regelmäßig darin, die Einbringung von Vermögen der Joint Venture-Partner in die Joint Venture-Gesellschaft steuerneutral, d.h. ohne Aufdeckung steuerpflichtiger stiller Reserven, zu ermöglichen. Hierbei sind je nach Rechtsform der Joint Venture-Gesellschaft unterschiedliche Voraussetzungen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Kosten der Gründung

Rz. 239 Die Beteiligten wünschen in aller Regel, dass die Gesellschaft die Gründungskosten tragen soll. Dann muss eine entspr. Klausel in die Satzung und nicht nur in das Gründungsprotokoll aufgenommen werden.[715] Nur dann kann die Gesellschaft ihren Gründungsaufwand auch steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.[716] Ansonsten müssen die Gründer die Kosten tragen und ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Gründung der GmbH

Rz. 71 Aufgrund der auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung der GmbH nach § 13 Abs. 2 GmbHG gelten im GmbH-Recht strenge Vorschriften zur Kapitalaufbringung und -erhaltung (vgl. dazu § 10 Rdn 100 ff. und § 10 Rdn 454 ff.). Teil der Vorschriften zur Kapitalaufbringung sind die für die Gründung geltenden Vorschriften des GmbHG. Zur Errichtung der GmbH bedarf es grds....mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Gründung der Betriebsaufspaltung zur Vorbereitung der Nachfolge

Rz. 165 Die Betriebsaufspaltung ist ein gutes Instrument zur Nachfolgeplanung, da die übergebende Generation sich durch die Pachtzinsen Einkünfte vorbehält, die Mehrheit in der Betriebs-GmbH behalten kann und die nachfolgende Generation als Nur-Betriebs-Gesellschafter an der Führung und am Gewinn des operativen Unternehmens an die endgültige Unternehmensnachfolge herangeführ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Gründung der Gesellschaft

Rz. 635 Die KG entsteht grds. mit dem wirksamen Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Der Zweck der KG umfasst all das, was auch Zweck einer OHG sein kann. Zwar spricht § 161 Abs. 2 HGB – wie auch § 105 Abs. 1 HGB – nach wie vor von dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma; die Verweisung in § 161 Abs. 2 HGB umfasst jedoch auch § 107 HGB. Im Gegensa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Ausgangslage

Rz. 20 Zum Zwecke der Modernisierung des GmbH-Rechts sollte auch die Gründung der GmbH vereinfacht und verbilligt werden. Die Geschwindigkeit der GmbH-Gründung sollte erhöht werden. Dies versuchte der Gesetzgeber mit Einführung des § 2 Abs. 1a GmbHG zu realisieren. Er eröffnete den Gesellschaftern die Möglichkeit, bei der Gründung ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gründereigenschaft

Rz. 2048 Natürliche Personen sind gänzlich von der Beteiligung an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) ausgeschlossen.[5182] Nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) können sie sich allerdings an dieser beteiligen.[5183] Den Kreis der an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) beteiligungsfähigen Gründer legt die SE-VO abschließend fest. So ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Geringe Eignung des Musterprotokolls für die Praxis

Rz. 22 Das vom Gesetz vorgesehene notarielle Musterprotokoll vermeidet zwar viele Schwächen, die eine Mustersatzung mit Mustergründung und -handelsregisteranmeldung in sich getragen hätte. Es ist allerdings allenfalls für die Gründung von Einmann-Gesellschaften geeignet. Die geringe Kostenprivilegierung der ohnehin äußerst niedrigen Notarkosten bei der Gründung einer GmbH re...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Mehrstaatlicher Bezug

Rz. 2049 Als Voraussetzung für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) verlangt die Verordnung bei allen Gründungsvarianten einen mehrstaatlichen Bezug der Gründungsgesellschaften.[5184] So müssen bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung mindestens zwei der an der Gründung beteiligten AG dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Primäre Gründungsvarianten

Rz. 2046 Die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) stellt verschiedene Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) zur Verfügung. Art. 2 SE-VO enthält die primären Gründungsvarianten. Die Aufzählung in Art. 2 SE-VO ist abschließend. Andere Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) bspw. nach den Regelungen des...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Externe Gründungsprüfung

Rz. 614 Gehört ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates zu den Gründern, werden bei der Gründung Aktien für Rechnung dieser Personen übernommen, oder hat sich ein Mitglied des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats einen besonderen Vorteil oder für die Gründung oder ihre Vorbereitung eine Entschädigung oder Belohnung ausbedungen, ist nach § 33 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 ode...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Satzung und Gründungsurkunde

Rz. 8 Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Errichtung einer sog. Gründungsurkunde (Mantelurkunde), an die als Anlage die Satzung (dazu ausführlich u. Rdn 179 ff.) genommen wird. Es empfiehlt sich, in der Gründungsurkunde (statt durch die Satzung) die erste Geschäftsführung zu bestellen, um nicht für jede Änderung der Geschäftsführung eine Satzungsänderung erforderlich zu mac...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vollzugsphase

Rz. 2090 Das Eintragungsverfahren der Europäischen Gesellschaft (SE) erfolgt bei der Gründung durch Verschmelzung in zwei Schritten.[5282] In einem ersten Schritt stellt eine zuständige Stelle (Gericht, Notar oder eine andere zuständige Behörde, Art. 25 Abs. 2 SE-VO) im Sitzstaat der Gründungsgesellschaften eine sog. Rechtmäßigkeitsbescheinigung aus. Im zweiten Schritt wird ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Einmann-Vor-GmbH

Rz. 36 Die Behandlung der Einpersonen-Vor-GmbH ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Eine Einmann-Vorgründungsgesellschaft kann es nicht geben, da hier noch Personengesellschaftsrecht anwendbar ist, wonach die Einmann-Gesellschaft grds. nicht zulässig ist. Die zunehmende Ansicht in Lit.[117] und Rspr.[118] geht aber davon aus, dass auch bei der Einpersonen-Gründung b...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Gründungsbericht

Rz. 2101 Bei den Regelungen zum Gründungsplan überrascht,[5300] dass der Gründungsplan gem. Art. 32 Abs. 2 Satz 2 SE-VO einen Bericht (Holding-Bericht [5301] oder Gründungsbericht [5302]) enthalten muss, der die Gründung der Holding-SE aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht erläutert. Es muss dargelegt werden, welche Auswirkungen der Übergang zur Rechtsform der Europäische...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Feststellung der Satzung

Rz. 599 Neben den vorstehenden Angaben muss das Gründungsprotokoll auch die Satzung enthalten. § 23 Abs. 3 AktG fordert dabei bestimmte Mindestangaben (s. zu den Einzelheiten Rdn 784 ff.). Weiter ist in der Gründungssatzung nach § 26 Abs. 1 AktG der einem Aktionär oder einem Dritten für seine Mitwirkung an der Gründung eingeräumte Sondervorteil anzugeben. Anzugeben ist schlie...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Mehrheitserfordernis

Rz. 2116 § 10 Abs. 1 SEAG verlangt für den Zustimmungsbeschluss in einer AG eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bzw. bei einer GmbH bei ¾ der abgegebenen Stimmen. Zwar wird in der Literatur[5323] die Kompetenz des deutschen Gesetzgebers, das Mehrheitserfordernis festlegen zu können, bezweifelt. Allerdings gelangt man zu demselben Mehrhei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Firma und Sitz

Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren Sitz in den Mitgli...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation?

Rz. 418 Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit der Urkundsbeteiligten und des Notars an einem Ort.[827] Rz. 419 Mit Inkrafttreten des DiRUG [828] und des DiREG [829] zum 1.8.2022 bzw. 1.8.2023 hat der Gese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Gründungsvollmachten

Rz. 146 Der neue § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG regelt die notarielle Errichtung einer Gründungsvollmacht im Wege der Beurkundung nach §§ 16a ff. BeurkG. Jede Spezialvollmacht, die zur Gründung einer GmbH (bzw. zur nachträglichen Änderung der Gründungsurkunde) erteilt wird, ist hierbei dem Onlinebeurkundungsverfahren zugänglich. Im Zusammenhang mit der Online-Beurkundung von Gründu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Form

Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 8 ff....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Genehmigungsvorbehalt

Rz. 2119 Die Hauptversammlungen jeder der die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) anstrebenden Gesellschaften kann sich die Genehmigung der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SE) vorbehalten (Art. 32 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 SE-VO). Die Regelung entspricht dem Genehmigungsvorbehalt bei der Gründung einer Europäischen...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Verschmelzung durch Neugründung

Rz. 2055 Die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) kann auch durch Verschmelzung zur Neugründung erfolgen. Merkmal ist, dass mehrere AG ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen übertragen und dadurch den neuen Rechtsträger gründen. Im Gegensatz zur Verschmelzung zur Aufnahme müssen bei der Verschmelzung durch Neugründung immer mindestens zwei Gesellschaften ihr Aktiv- un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (11) Weitere Angaben

Rz. 2070 Gem. Art. 20 Art. 2 SE-VO kann der Verschmelzungsplan weitere Angaben enthalten.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Verschmelzungsbericht

Rz. 2075 Auch bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung besteht die Pflicht zur Erstellung eines Verschmelzungsberichts.[5248] Dies ergibt sich aus der Verweisung des Art. 18 SE-VO in das nationale Recht. Der Verschmelzungsbericht dient dem Schutz der Anteilseigner durch Vorabinformation. Es bedurfte keiner besonderen Vorschriften in der SE-VO...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Formerfordernis

Rz. 2117 Aus denselben Überlegungen – aus der Parallelität der Regelungen zur Verschmelzung und den Reglungen zur Holding-Gründung – ist der Zustimmungsbeschluss gem. § 13 Abs. 3 UmwG notariell zu beurkunden.[5325]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorratsgesellschaft

Rz. 96 Die Vorratsgesellschaft ist eine nur zur Weiterveräußerung gegründete Gesellschaft, die niemals unternehmerisch tätig war. Sie dient nur der Abkürzung des Gründungsvorganges. Eine existente – weil eingetragene – GmbH soll sofort verfügbar sein, damit nicht erst das haftungsträchtige Stadium der Vor-GmbH durchlaufen werden muss. Wird die Vorratsgründung dadurch offengel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vollzugsphase

aa) Einbringung der Anteile I (sog. "Mindestquotenphase")/Frist Rz. 2121 Gem. Art. 33 Abs. 1 SE-VO haben die Gesellschafter (Anteilseigner) der an der Gründung beteiligten Gesellschaften 3 Monate Zeit, um zu erklären, ob sie ihre Anteile in die Holding-SE einbringen.[5328] Das Wahlrecht steht sämtlichen Anteilseignern zu. Es müssen weder die Anteilsinhaber, die dem Gründungsp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Digitalisierungsrichtlinie II

aa) Hintergrund Rz. 165 Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht ist weiterhin dynamisch und wird von der EU und dem Bundesjustizministerium vorangetrieben. Den Startschuss bildete die Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151. Diese setzte die Vorgaben des sog. Company Law Packages[473] um. Deren Vorgaben sind in Deutschland im Jahr 2021 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitali...mehr