Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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Portugal1 Der Verfasser dan... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 7 Der zeitliche Ablauf der Gründung hängt davon ab, ob sich der Gesellschafter bei der Firmierung mit einem vorreservierten Unternehmensnamen und einem mehr oder weniger standardtsierten GmbH-Vertrag begnügt oder ob er – und das wird häufig bei der Gründung mit ausländischen Gesellschaftern so sein – Wert legt auf die individuelle ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / II. Gründung der GmbH

1. Inhaltliche Anforderungen an die Gründung Rz. 64 Mit der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft unterliegen konsequenterweise auch alle zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt des Vertrags. Rz. 65 Aus dem Gesellschaftsstatut ergeben ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 5 Die Gründung einer Sp. z o.o. ist schnell und unkompliziert. Sie setzt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder – im Falle einer Gründung über ein dafür bestimmtes amtliches Internetportal – die Verwendung eines dafür online zur Verfügung gestellten vereinfachten Mustergesellschaftsvertrags voraus. Die notarielle...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Rechtslage vor Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags Rz. 7 Das Gründungsverfahren[5] wird dadurch in Gang gesetzt, dass die potentiellen Gesellschafter Verhandlungen über die Gründung der Gesellschaft aufnehmen, deren Abbruch ohne Auswirkungen ist. Sie können – sofern über die wesentlichen Punkte des Gesellschaftsvertrags Einigung...mehr

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England und Wales1 England ... / B. Gründung der Ltd.

I. Überblick über das Gründungsverfahren nach dem CA 2006 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung und einzelne Zeitphasen der Gründung a) Findung von Gründungsgesellschaftern, ersten Geschäftsführern und ersten Gesellschaftssekretären Rz. 46 Ltd.s müssen mindestens einen Gründungsgesellschafter (subscriber), einen Geschäftsführer (director) und können einen Gesellschaftssekre...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 23 Hinsichtlich der Gründungskosten ist zwischen der "Turbo"-GmbH und der "normalen" GmbH zu unterscheiden. Bei Ersterer liegen die Kosten für Beantragung der Steuernummer, Gründung der Gesellschaft und Veröffentlichung folgendermaßen:mehr

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Schweiz / 2. Die einzelnen Schritte zur Gründung einer GmbH

Rz. 7 Im Hinblick auf die Gründung der GmbH sind gewisse Abklärungen und Vorarbeiten nötig, damit alle erforderlichen Informationen und Unterlagen im Zeitpunkt der Gründung vorliegen. Für diese Vorabklärungen empfiehlt es sich, eine juristische Fachperson beizuziehen. a) Gründungsdokumente und Belege Rz. 8 Der öffentlich zu beurkundende Errichtungsakt muss die Erklärung der Gr...mehr

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Griechenland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 41 Seit Abschaffung der Mindestkapitalanforderungen sowie der Abschaffung der Kapitalakkumulationssteuer für die Gründung der EPE und seit der Umsetzung des digitalen One-stop-Shops ab Februar 2020 sind die Kosten für Unternehmensgründungen erheblich gesunken. Die Gebühren für die Gründung einer EPE (sowie für die der anderen Kapitalgesellschaften AE und IKE) über das di...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung

Rz. 12 Die Gründung einer GmbH könnte in kürzester Zeit abgewickelt werden, vorausgesetzt es existiert bereits ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft (die Verfügbarkeit des gewählten Gesellschaftsnamens sollte vorab beim RCS überprüft werden). Grund für die Existenz eines Bankkontos ist die notwendige Einzahlung des Stammkapitals (in bar, respektive durch...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung

Rz. 21 Die B.V. kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Der Gründungsakt muss notariell beurkundet werden. Die Gründungsurkunde (akte van oprichting), die in niederländischer Sprache abgefasst ist, besteht aus drei Teilen: Der erste Teil enthält die Identifikation der Gründer und ersten Gesellschafter durch den Notar und die Erklärung ihrer Absicht, eine B.V....mehr

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Schweiz / 3. Gründung aufgrund einer im Ausland errichteten öffentlichen Urkunde

Rz. 18 Auch ausländische Urkunden sind zulässig, wenn sie mit einer Bescheinigung der für den Errichtungsort zuständigen Behörden, die bestätigt, dass sie von der zuständigen Urkundsperson errichtet worden ist, sowie einer Apostille versehen sind.mehr

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England und Wales1 England ... / a) Bestellung bei der Gründung

Rz. 407 Personen, die in den Gründungspapieren als Geschäftsführer benannt werden und in diesem zugestimmt haben, gelten kraft gesetzlicher Fiktion als bestelltes Organ der Gesellschaft ab der Gründung (Sec. 9, 12 CA 2006).mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Gründung vom Ausland aus

Rz. 63 Eine Ltd. kann auch vom Ausland aus gegründet werden, insbesondere wenn sich die Gründer des elektronischen Zugangs zum Companies House oder spezialisierter Dienstleister in England oder im Ausland bedienen, die ihre Dienste auch im Internet anbieten. Das Companies House ist eines der technisch am weitesten fortgeschrittenen Gesellschaftsregister der Welt.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Kosten der Gründung

Rz. 52 Mit folgenden Kosten ist bei einer Registrierung in Dubai zu rechnen. Die Reihenfolge entspricht in etwa der Reihenfolge der Fälligkeit der Kosten. 1. Kostentabelle Rz. 53mehr

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Bulgarien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 16 Die Handelsregistergebühren für die Eintragung einer OOD betragen 110 BGN (ca. 56 EUR) oder 55 BGN (ca. 28 EUR), wenn die Anmeldung elektronisch erfolgt. Die Gebühren sind per Banküberweisung im Vorab zu entrichten. Ein automatischer Gebührenabzug ist nicht vorgesehen.mehr

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Mexiko / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Für die Gründung ist mit Anwaltskosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 EUR zu rechnen; hinzu kommen die Gebühren für Handelsregister und Notar in Höhe von weiteren 2.000 bis 3.000 EUR. Bei Gründungen mit sehr hohem Gesellschaftskapital im Millionen Euro-Bereich können sich die Gebühren deutlich, auf über 20.000 EUR, erhöhen, da die Register nach einer Gebührentabelle abre...mehr

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Norwegen / IV. Kosten der Gründung

Rz. 9 Die Kosten der Gründung bestehen aus den Kosten, die bei der Erstellung der Gründungsdokumentation anfallen mögen, und aus einer Gebühr, die durch die Eintragung der AS im Handelsregister anfällt. Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Handelsregisteranmeldung ca. 6.000 NOK und bei einer schriftlichen Anmeldung ca. 7.000 NOK. Im Falle von Sacheinlagen i...mehr

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Estland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 24 Bei der Gründung der OÜ (Stammkapital 2.500 EUR) fallen folgende Kosten an:mehr

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Ungarn / IV. Kosten der Gründung

Rz. 34 Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist seit dem 16.3.2017 gerichtsgebührenfrei. Im Zusammenhang mit der Gründung und Eintragung der GmbH fallen Kosten für die obligatorische Beauftragung eines Rechtsanwalts an, welcher neben dem Verfahren vor dem Registergericht auch die notwendigen Urkundenentwürfe erstellen muss. Die Kosten notarieller Firmenzeichnungser...mehr

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Lettland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 20 Zusammengefasst erfordert die Gründung einer SIA folgende Gebühren bzw. Zahlungen:mehr

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Russland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Die Aufwendungen für die Gründung einer GmbH (ohne Einzahlung des Gesellschaftskapitals) setzen sich ungefähr aus folgenden Positionen zusammen:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 18 Für eine Gesellschaftsgründung fallen neben Kosten eines allenfalls beauftragten Anwalts folgende Kosten an: Die Kosten ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 40 Es ist schwierig, die Kosten für die Gründung einer B.V. zu benennen. Es gibt einige Kosten, die stets anfallen. Kosten für den Entwurf einer Gründungsurkunde aber differieren beispielsweise je nach Notar. Auch der Inhalt des Gesellschaftsvertrags – ob der Gesellschaftsvertrag dem Standard entspricht oder aber ausführlich und spezifisch ist – spielt eine Rolle. Laut d...mehr

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Brasilien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die Kosten der Gründung einer Limitada belaufen sich im Regelfall auf ca. 4.000 bis 6.000 EUR; dies schließt die Kosten anwaltlicher Berater und die Kosten der Erstellung einer Eröffnungsbilanz ein. Dieser Betrag gilt für "Standardfälle"; er kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad bzw. besonderen Genehmigungserfordernissen auch (deutlich) höher liegen.mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 25 Die Kosten der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister belaufen sich auf ca. 50 EUR einschließlich der Veröffentlichung im BODACC.[16] Die Kosten für die Veröffentlichung der Gründungsanzeige belaufen sich auf ca. 150 EUR. Hinzu kommen die Kosten einer ggf. erforderlichen (oder freiwilligen) Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Bei Einschaltung einer prof...mehr

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Slowakei / 2. Gründung der Gesellschaft

Rz. 8 Voraussetzung für die Gründung einer GmbH mit mehr als einem Gesellschafter ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Gesellschaftsvertrag gilt dann als abgeschlossen, und die Gesellschaft damit als gegründet, sobald er von allen Gesellschaftern unterzeichnet worden ist. Durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags werden die gegenseitigen Beziehungen zwische...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vertretung bei der Gründung, Vollmacht

Rz. 69 Die Gesellschafter können sich bei der Gründung der Gesellschaft mit einer Vollmacht vertreten lassen. Diese Bevollmächtigung muss gem. Art. 2:176 NL-BGB schriftlich erfolgen. Eine notarielle Vollmacht ist nicht erforderlich. Der Vorentwurf sieht Änderungen von Art. 2:176NL-BGB vor. Zum einen wird die derzeit geltende Fassung als Abs. 1. umnummeriert. Zudem wird ein A...mehr

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England und Wales1 England ... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 91 Die Gebühren für die Registereintragung durch Übermittlung von Dokumenten einschließlich der Bekanntmachung bilden den hauptsächlichen Kostenpunkt. Die Gebühren, die das Companies House für seine Dienste erhebt, betragen derzeit:[11]mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 5 Die Gründung einer geschlossenen Aktiengesellschaft (uždaroji akcinė bendrovė – UAB) ist im ZGB und im AGG geregelt. Das Gründungsverfahren selbst ist nicht kompliziert, in der Praxis sind formelle Vorschriften genau zu beachten und alle Gründungsdokumente sorgfältig vorzubereiten. Die Gründungsdokumente sind folgende:mehr

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Finnland / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 11 Die Gründung der Aktiengesellschaft wurde durch die Reform im Jahr 2006 erheblich vereinfacht. Sie hat folgende drei Voraussetzungen: 1. Abschluss des Gründungsvertrags Rz. 12 Das zentrale Gründungsdokument ist der Gründungsvertrag, der datiert und von allen Gründungsaktionären unterschrieben werden muss. Die Schriftform genügt, e...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung Rz. 21 Die B.V. kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Der Gründungsakt muss notariell beurkundet werden. Die Gründungsurkunde (akte van oprichting), die in niederländischer Sprache abgefasst ist, besteht aus drei Teilen: Der erste Teil enthält die Identifikation der Gründer und...mehr

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Italien / B. Gründung der GmbH

I. Gründungsverfahren 1. Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag Rz. 29 Die Gründung der GmbH (società a responsabilità limitata) erfolgt durch notarielle Urkunde, welcher der Gesellschaftsvertrag (statuto) grundsätzlich beizufügen ist. Das für die Gründung maßgebliche Dokument ist somit die Gründungsurkunde (atto costitutivo). Laut neuer Fassung des Art. 2463 c.c., welche k...mehr

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Lettland / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Gründung einer SIA Rz. 8 Um eine SIA zu gründen, sind der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, die Festlegung einer Satzung sowie die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Es ist darauf zu achten, dass bei der Gründung einer "lettischen GmbH" (SIA) sowohl die Satzung als auch der Gesellschaftsvertrag notwendig sind. Die G...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / B. Gründung der Gesellschaft (close corporation)

I. Wahl des Gründungsstaates Rz. 10 Die Wahl des Gründungsstaates sollte sich bei der Gründung einer close corporation primär danach richten, in welchem Staat die Gesellschaft hauptsächlich geschäftlich tätig werden soll. Die Gesellschaft braucht nämlich für jeden Staat, in dem sie zukünftig geschäftlich tätig werden will, eine Erlaubnis (z.B. certificate of authority oder fo...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / B. Gründung einer Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung Rz. 12 Die Gründung einer GmbH könnte in kürzester Zeit abgewickelt werden, vorausgesetzt es existiert bereits ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft (die Verfügbarkeit des gewählten Gesellschaftsnamens sollte vorab beim RCS überprüft werden). Grund für die Existenz eines Ban...mehr

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Mexiko / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 3 Der mexikanische Notar gründet die S. de R.L., nachdem er den Gesellschaftsvertrag überprüft und den übereinstimmenden Willen der Gesellschafter festgestellt hat. Die Identität der Gesellschafter muss dem Notar durch persönliches Erscheinen oder Vorlage von Dokumenten nachgewiesen werden. Die Gesellschafter können sich im Gründun...mehr

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Norwegen / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 5 Die Gründung der AS kann privatschriftlich oder elektronisch erfolgen[17] und bedarf daher nicht einer notariellen Form, die im norwegischen Recht ehedem völlig unbekannt ist.[18] Weiterhin ist für die Anmeldung der AS zur Eintragung im Handelsregister eine öffentlich beglaubigte Form nicht erforderlich. Stattdessen kann die Hand...mehr

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Schweden / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 14 Früher konnte eine schwedische Aktiengesellschaft entweder im sog. Sukzessivverfahren oder im sog. Simultanverfahren gegründet werden. Da das Sukzessivverfahren keine praktische Bedeutung mehr hatte, müssen seit dem 1.1.2006 alle Aktiengesellschaften im Simultanverfahren gegründet werden, d.h. sämtliche Gründungsmaßnahmen werden...mehr

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Ungarn / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Formen des Gründungsverfahrens Rz. 9 Handelsregisterverfahren werden ausschließlich auf elektronischem Weg durchgeführt. Die Bearbeitungszeiten sind verhältnismäßig kurz, und die Tätigkeit der Registergerichte kann als effektiv und wirtschaftsfreundlich bezeichnet werden. Hinsichtlich der Gründung einer GmbH in Ungarn muss des Weiter...mehr

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Kanada / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 4 Erster Schritt im Rahmen einer Gesellschaftsgründung ist die Namensrecherche. Diese ist nach dem Gesetz nicht zwingend, jedoch führt die Wahl eines bereits von einer anderen Gesellschaft belegten oder eines verwechslungsfähigen Namens zur Zurückweisung der Anmeldung; eine Abänderung der Anmeldung ist nicht möglich. Deshalb wird r...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Gründungsurkunde und Satzung Rz. 29 Die S.L. wird durch notarielle Urkunde (Escritura pública de constitución) errichtet (Art. 20 LSC). Diese ist im Handelsregister einzutragen. Erst mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit (Art. 33 LSC). Die Gründungsurkunde muss von sämtlichen Gründungsgesellschaftern persön...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 28 Die Gründung einer proprietary company erfolgt durch Einreichung bestimmter gesetzlich vorgeschriebener Unterlagen und Eintragung (incorporation) bei der ASIC. Die Gründung ist relativ unaufwändig und vollzieht sich folgendermaßen:[35]mehr

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Slowakei / 3. Schritte bei Gründung der Gesellschaft

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Serbien / 5. Gründung vom Ausland aus

Rz. 11 Die Gründung einer Gesellschaft vom Ausland aus ist aus praktischer Sicht unproblematisch. Aufgrund einer beglaubigten Vollmacht kann ein serbischer Anwalt sämtliche für die Gründung notwendigen Handlungen für die Gründer vornehmen. Verschiedene Unterlagen (Musterfirmazeichnung, Annahme der Bestellung zum Geschäftsführer) sind vom Geschäftsführer persönlich zu unterfe...mehr

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Türkei / IV. Kosten der Gründung

Rz. 53 Neben der Kapitaleinlage, die mindestens 10.000 TL (ca. 950 EUR, Stand Ende Juni 2021) beträgt, fallen folgende Kosten an:mehr

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Lettland / 2. Gründung einer "kleinen" SIA (1-EUR SIA)

Rz. 9 Die Gründung der "kleinen" SIA erfolgt ähnlich der regulären SIA, wobei die folgenden Sonderregelungen zu beachten sind: Das Stammkapital ist im vollen Umfang bereits vor Eintragung bzw. vor Abgabe des Registrierungsantrags einzuzahlen (§ 146 Abs. 21 HGB). Die "kleine" SIA kann weder durch Kapitalherabsetzung noch durch Umwandlung einer bereits existierenden SIA gegrün...mehr

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Belgien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die mit der Gründung einer GmbH in Belgien verbundenen Kosten sind überschaubar. Rz. 20 Die für die Beurkundung der Gründung anfallenden Notarkosten belaufen sich auf rund 1.500 EUR. Die Gebühr für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beträgt seit dem 1.3.2020 190,10 EUR (exkl. 21 % MwSt.). Es ist in Belgien allgemein üblich, dass diese Kosten dem Notar bereit...mehr

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Italien / 2. Vertretung bei der Gründung

Rz. 67 Die Gesellschafter können sich bei Gründung durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Diese benötigen eine notarielle Vollmacht, welche die Gründung der Gesellschaft, die Wahl des Geschäftsführers sowie eventuell weitere bei Gründung zu fassenden Beschlüssen enthält. Grundsätzlich kann eine Gesellschaft auch im Ausland gegründet werden, allerdings sind dann alle Unterla...mehr

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Slowakei / 1. Allgemeines über die Gründung

Rz. 7 Das HGB unterscheidet die Rechtsbegriffe der Gründung und des Entstehens der Gesellschaft. Unter dem Begriff "Gründung der Gesellschaft" ist der durch das Gesetz festgelegte Vorgang der Verfassung und der Unterzeichnung der Gründungsdokumente – Gesellschaftsvertrag bzw. Gründungsurkunde – zu verstehen. Als Zeitpunkt des Entstehens der Gesellschaft gilt der Tag der Eint...mehr

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Rumänien / 6. Gründung vom Ausland aus

Rz. 14 Die Gesellschafter bzw. deren gesetzliche Vertreter oder die Geschäftsführer der zu gründenden Gesellschaft müssen zum Zwecke der Gründung grundsätzlich nicht persönlich in Rumänien erscheinen. Üblicherweise wird die Gründung durch einen rumänischen Rechtsanwalt betreut. Verschiedene Unterlagen (Musterfirmazeichnung, Erklärungen der Gesellschafter/Geschäftsführer, Bes...mehr