Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung

Rz. 205 Das OLG Nürnberg hat schon früh die Ansicht vertreten, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet sei, vor Klageerhebung zu klären, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist, sowie den Mandanten nach Aufklärung über das Kostenrisiko entscheiden zu lassen, ob ein Klageauftrag unabhängig von einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erteilt wird.[835] Gegen diese Auffa...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern

I. Der Versicherungsschutz umfasst 1. Tätigkeiten nach § 33 StBerG; 2. die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen, auch wenn der Auftraggeber hierzu nicht schon aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. II. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigk...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Definition

Rz. 112 Das VVG definiert den Begriff des Versicherungsfalls in der Haftpflichtversicherung nicht unmittelbar. § 1 AVB knüpft den Versicherungsschutz an einen "Verstoß" des Versicherungsnehmers. Damit ist der Versicherungsfall im Kern beschrieben. In § 5 I AVB wird die Definition präzisiert: Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsn...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Rechtsgrundlagen für die Haftpflichtversicherung für Anwälte [1] sind Die Allgemeinen Vers...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Versicherungsschutz

Rz. 509 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO setzt ferner voraus, dass "insoweit Versicherungsschutz besteht" (vgl. § 18 Rdn 1 ff.).[1147] Hierzu ist nicht nur die Höhe der Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Der Versicherungsschutz kann auch in den in § 51 Abs. 3 BRAO aufgezählten Ausnahmetatbeständen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung problematisch sein.[1148] Betroffen sind v....mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Vermögensschaden

Rz. 47 Versichert ist nur das Risiko der Inanspruchnahme durch einen Dritten, wenn und soweit dieser einen Vermögensschaden erlitten hat. § 1 I Nr. 2 AVB definiert den Vermögensschaden lediglich negativ: Vermögensschäden sind danach solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschäd...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1.2

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 77 Im Recht der Haftpflichtversicherungen gilt grds. das Trennungsprinzip. Das Haftpflichtverhältnis zwischen dem Anspruchsteller und dem Versicherungsnehmer wird getrennt vom Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer behandelt. Logisch vorrangig ist zunächst – ggf. im Haftpflichtprozess – zu klären, ob und warum der Versicherungsnehmer haftet. Stre...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / IV. Direktanspruch des Dritten nach § 115 VVG

Rz. 147 Im Gesetzgebungsverfahren war für den Bereich der Pflicht-Haftpflichtversicherungen zunächst vorgesehen, einen allgemeinen unmittelbaren Anspruch des Dritten gegen den Versicherer zu statuieren. Dieses Vorhaben wurde aber dann kurzfristig wieder fallengelassen. Wie bisher auch können Ansprüche gegen den Unfallgegner in der Kfz-Haftpflichtversicherung unmittelbar gege...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Allgemeines

Rz. 119 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten, dem Versicherer den Fall anzuzeigen und daran mitzuwirken, dass der Sachverhalt richtig aufgeklärt wird.[273] Darauf ist der Versicherer in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch dringender angewiesen als im Sachschadenbereich oder auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung,...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4)

§ 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er na...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / C. Das Versicherungsverhältnis (§§ 7 – 16)

§ 7 Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung, Verpfändung, Rückgriffsansprüche I. Versicherung für fremde Rechnung 1. Geltung der Vertragsbestimmungen für versicherte Personen Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtansprüche erstreckt, die gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst gerichtet sind (versicherte Personen), finden alle in dem Versicherungsvert...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / d) Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 28 I.Ü. verweist § 51a Abs. 1 Satz 2 BRAO auf § 51 BRAO, und zwar auf dessen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Nr. 2 bis 5 und die Abs. 5 bis 7, also insb. nicht auf § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. Dort wird den Versicherern die Möglichkeit gegeben, die Haftung (versicherungstechnisch müsste es "die Deckung" heißen) für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung auszuschlie...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Zeitliche Komponente

Rz. 113 Der Unterschied hat erhebliche praktische Auswirkungen, weil Ursache und Schadensfolge zeitlich weit auseinanderliegen können.[264] Mit der Definition des § 5 AVB als "Verstoß" (des Rechtsanwalts gegen seine Berufspflichten) knüpft die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an den frühestmöglichen Zeitpunkt an. Der Anwalt, der falsch berät, hat im Zeitpunkt der Fal...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. GmbH und AG

Rz. 32 Auch Berufsträgergesellschaften selbst können Versicherungsnehmer sein. Mit § 59j BRAO [57] hat der Gesetzgeber die Haftpflichtversicherung der Anwalts-GmbH geregelt. Danach muss die GmbH als juristische Person neben dem Anwalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Von ihr hängt die Zulassung ab; es handelt sich also um Pflichtversicherungen i.S.d. § 113 Abs...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mindestens das Vierfache der...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1.1

Abgedruckt sind die aktuell gültigen Bedingungen der Allianz Versicherungs AG.mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 4 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BBR-W)

A. Besondere Bedingungen 1. Mitversicherung Mitversichert ist ein gemäß § 121 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bestellter Vertreter während der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gemäß § 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erhält. 2. Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 3 III Nr...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 1.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen

A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4) § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm se...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung zur Bürohaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte, Steuerberater (sowie vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer)

A. Risikobeschreibung I. Personen- und Sachschäden Versichert ist abweichend von Teil 1.1 § 1 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner Sozien/- Partner und seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass sie wegen eines Sachschadens oder Personenschadens von einem Dritten in Anspruch genommen wer...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Der Versicherungsfall (§§ 5 und 6)

§ 5 Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers I. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. II. Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Anzeigepflichten 1.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (vgl. § 11) spätestens innerhalb einer Woche anzuzeige...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 11 Form der Willenserklärungen gegenüber dem Versicherer

Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen auch dann in Text- oder Schriftform erfolgen, wenn eine solche Form weder im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist, und an die Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin gerichtet werden.mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 1.2 Versicherungsschutz für gesellschaftsrechtliche akzessorische Haftung

A. Gegenstand des Versicherungsschutzes In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entspreche...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Zurechnung

In der Person eines Sozius oder Partners in einer Partnerschaftsgesellschaft gegebene Umstände, die den Versicherungsschutz beeinflussen, gehen zu Lasten aller Sozien und der Sozietät bzw. aller Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft.mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 2 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA)

A. Besondere Bedingungen 1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mind...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 3 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Steuerberater (BBR-S)

A. Besondere Bedingungen 1. Mitversicherung a) Mitversichert sind allgemeine Vertreter (§ 69 StBerG), Praxisabwickler (§ 70 StBerG) oder Praxistreuhänder (§ 71 StBerG) für die Dauer ihrer Bestellung sowie Vertreter (§ 145 StBerG) während der Dauer eines Berufs- oder Vertretungsverbots. Diese Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem die Mitversicherten durch eine eig...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Sinn und Zweck

Rz. 481 Die Einführung einer vertraglichen Haftungsbeschränkung ermöglicht es dem Rechtsanwalt, sein hohes, möglicherweise existenzgefährdendes Haftungsrisiko in vertretbaren Grenzen zu halten.[1112] Die Regelung soll im Haftungsfall die Interessen des Rechtsanwalts und des Mandanten zu einem angemessenen Ausgleich führen. Durch eine klare gesetzliche Regelung sollen Rechtsa...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 5 Zusatzvereinbarung zur Bürohaftpflichtversicherung

Durch entsprechenden Hinweis im Versicherungsschein oder Nachtrag kann für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater die Bürohaftpflichtversicherung mitversichert werden. Für vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer ist die Mitversicherung nur möglich, wenn sie vor der Bestellung gem. WPO bei einer Allianz-Gesellschaft Versicherungsschutz hatten oder die Rechtsanwalts...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 2 Vorwärts- und Rückwärtsversicherung

I. Vorwärtsversicherung Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an (§ 3) bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. II. Rückwärtsversicherung 1. Versicherungsumfang Die Rückwärtsversicherung bietet Versicherungsschutz für in der Vergangenheit vorgekommene Verstöße. Bei Antragstellung ist die zu versichernde Zeit nach Anfang...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 4 Ausschlüsse

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche 1. mit Auslandsbezug, entsprechend den Regelungen in den Besonderen Bedingungen (Teil 2 BBR-RA, Teil 3 BBR-S und Teil 4 BBR-W); 2. soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen; 3. wegen Schäden durch Veruntreuung entsprechend den Regelungen in den...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 10 Verjährung, zuständiges Gericht, anwendbares Recht

I. Verjährung Die Verjährung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. II. Zuständiges Gericht 1. Klagen gegen den Versicherer 1.1 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können gegen den Versicherer bei dem für seinen Geschäftssitz oder für den Geschäftssitz seiner vertragsführenden Niederlassung örtlich zuständi...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 11 a Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Rechtsfolgen von Anzeigepflichtverletzungen

I. Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind,...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 13 Mitarbeiter

I. Mitarbeiter als Risikoerweiterung Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeiters, der nicht Sozius im Sinne des § 1 II ist, gilt als Erweiterung des versicherten Risikos nach § 11 b I Ziffer 2. II. Folgen der Nichtanzeige Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 12 Sozien

I. Versicherungsfall Der Versicherungsfall auch nur eines Sozius (§ 1 II) gilt als Versicherungsfall aller Sozien. Dies gilt nicht für Tätigkeiten außerhalb der gemeinschaftlichen Berufsausübung. II. Durchschnittsleistung Der Versicherer tritt für die Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung ein. Für diese Durchschnittsleistung gilt folgendes: 1. Berechnung ...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / D. Versicherungsverträge mit ausländischen Versicherern

Rz. 6 Ausländische Versicherer können in der Bundesrepublik tätig sein. Das gilt insb. für Versicherer aus der EU oder einem EWR-Staat. Diesen ist die Tätigkeit hier erleichtert.[8] Bei einem Vertragsabschluss mit im Ausland ansässigen Versicherungsunternehmen ist stets zu prüfen, inwieweit die Bedingungen u.U. anderen Prinzipien, z.B. in der Haftpflichtversicherung dem "cla...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 15 Sachschäden, Datenschäden, sonstige Schäden

I. Sachschäden Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden an Akten, Schriftstücken und sonstigen beweglichen Sachen, die bei der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für die Sachbehandlung in Betracht kommen, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden die dadurch entstehe...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Gegenstand des Versicherungsschutzes

In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entsprechend §§ 128, 130 HGB (Eintrittsversicheru...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / C. Umfang

1. Abwehrschutz und Freistellung Der Versicherungsschutz für die Eintritts- bzw. Austrittsversicherung oder die Versicherung für die interprofessionelle akzessorische Haftung umfasst die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Berufshaftpflichtversicherung besteht, die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpf...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 6 Leistungsfreiheit, Leistungskürzung und Fortbestehen der Leistungspflicht bei einer Obliegenheitsverletzung nach § 5

I. Leistungsfreiheit Wird eine Obliegenheit verletzt, die dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. II. Leistungskürzung Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwe...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Verstoß durch Unterlassen

Rz. 101 Die Frage, ob der Verstoß noch in die (ggf. durch Rückwärtsversicherung erweiterte) Versicherungszeit fällt, ist dann schwer zu beantworten, wenn der Verstoß in einem Unterlassen liegt. Die Unterlassung bewirkt meist keinen sofort eintretenden Schaden. Dem trägt die Regelung des § 2 III AVB Rechnung, indem sie bei einer fahrlässigen Unterlassung auf den Zeitpunkt abs...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 7 Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung, Verpfändung, Rückgriffsansprüche

I. Versicherung für fremde Rechnung 1. Geltung der Vertragsbestimmungen für versicherte Personen Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtansprüche erstreckt, die gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst gerichtet sind (versicherte Personen), finden alle in dem Versicherungsvertrag bezüglich des Versicherungsnehmers getroffenen Bestimmungen auch auf diese Pe...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Beschränkung der Haftung auf die Mindestversicherungssumme

Rz. 495 Untergrenze einer Haftungsbeschränkung durch Vereinbarung im Einzelfall ist die Höhe der Mindestversicherungssumme. Die Versicherungssumme ist in § 51 Abs. 4 BRAO für jeden Versicherungsfall auf mindestens 250.000,00 EUR festgelegt. Gem. § 51 Abs. 8 BRAO kann das BMJ diese Summe mit Zustimmung des Bundesrates und nach Anhörung der Bundesrechtsanwaltskammer neu festse...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 9 Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen

I. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertra...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Regress des Versicherers

Rz. 143 Die Klauseln über Rückgriffsansprüche des Versicherers, § 7 III AVB, entsprechen § 86 VVG, auf den sie auch Bezug nehmen. In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist der Übergang einer Forderung zugunsten des Versicherers aufgrund einer Schadensersatzleistung nicht sehr häufig, besteht der Grund für die Haftpflichtzahlung doch oftmals gerade darin, dass besti...mehr