Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 76 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der IASB hat in IAS 38 umfangreiche Vorschriften zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten erlassen. Diese Bewertungsvorschriften sind grundsätzlich für alle immateriellen Vermögenswerte anzuwenden, die gem. den Ansatzvorschriften aktiviert werden. Gem. E 60.7 waren hiervon die immateriellen Vermögenswerte von Unternehmen in Hochinflati...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Emissionsrechte

Tz. 174 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Mit Blick auf den zunehmenden Ausstoß von Treibhausgasen und der damit ­verbundenen Erderwärmung ist es erklärtes Ziel der Politik (ua. der Mitgliedstaaten der EU), diese Form der Umweltverschmutzung zu reduzieren. Erreicht werden soll eine Reduktion von Treibhausgasen regelmäßig anreizbasiert durch sog. Cap-and-trade-Systeme unter Einsatz v...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Unterschiede zu US-GAAP

Tz. 135 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Obgleich weite Passagen des IFRS 8 mit jenen des SFAS 131 (FASB Accounting Standards Codification 280–10–50) identisch sind und der IASB zur Begründung einzelner Standardisierungsentscheidungen im Rahmen des IFRS 8 explizit auf die Erläuterungen (Basis for Conclusions) des FASB zum SFAS 131 verweist und diesen auch seinen Standarderläuterung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Befreiung von der Segmentberichterstattung

Tz. 29 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 8 gewährt bei Erfüllung der in IFRS 8.2 genannten Anwendungskriterien grundsätzlich keine Möglichkeit, von einer Informationsgewährung zu den Geschäftssegmenten abzusehen. Befreiungs- oder Ausnahmeregelungen, wie zB in der EU-Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013 (Art. 18 Abs. 2) sowie im HGB (§§ 286 Abs. 1 u. 2 bzw. 314 Abs. 2 HGB), d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Separate Anschaffung

Tz. 79 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Erwirbt ein Unternehmen einen aktivierungspflichtigen immateriellen Vermögenswert im Rahmen einer separaten Anschaffung, ist dieser zum Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten errechnen sich aus folgenden Komponenten (IAS 38.27–32):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zusammenfassung aufgrund qualitativer Kriterien

Tz. 49 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IFRS 8.12 können Geschäftssegmente zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst werden, wenn sie in Bezug auf spezifische Kriterien similar (vergleichbar) sind. Eine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten zu einem berichtspflichtigen Segment ist nur dann möglich, wenn diese (kumulative Erfüllung ist gefordert!) (IFRS 8.12): mit de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 36 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der in 1998 erlassene IAS 38 war spätestens erstmalig auf Jahresabschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 01.07.1999 begonnen hatte. Die durch die wesentliche Überarbeitung des IAS 38 in 2004 geänderten Bilanzierungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte waren spätestens ab dem 31.03.2004 erstmalig anzuwenden. Tz. 3...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Allokation der Angaben auf berichtspflichtige Segmente

Tz. 100 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Zurechnung quantitativer Angaben zu Segmenten wird nach IFRS 8 ebenfalls durch die unternehmensinterne Vorgehensweise determiniert. Dabei wird zunächst davon ausgegangen, dass ein sachgerecht handelndes Management für Steuerungszwecke und interne Entscheidungen Ergebniskomponenten, Vermögenswerte etc. sowie Gemeinschaftskomponenten, dh. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Ansatzverbot für verschiedene selbst erstellte immaterielle Güter und Vermögenswerte

Tz. 70 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der IASB hat neben dem bereits genannten Ansatzverbot für Kosten in der Forschungsphase (vgl. Tz. 59) explizite Ansatzverbote für folgende selbst erstellte Vermögenswerte bzw. interne Kosten erlassen: selbst erstellter Goodwill (vgl. Tz. 71); verschiedene selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die nach Ansicht des IASB niemals die sechs ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen

Tz. 21 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Anwendungsbereich von IFRS 8 umfasst Einzel-(Jahres-) und Konzernabschlüsse von Unternehmen, "deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden" ("…whose equity or debt securities are traded in a public market…") oder von Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei einem Wertpapieraufsichtsgremium bereits e...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Tz. 101 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der alte IAS 38 (1998) setzte für die Aktivierung von nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten die kumulative Erfüllung der folgenden zwei Bedingungen voraus:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige

Tz. 34 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind Personen mit (direkter oder indirekter) Verantwortung und Befugnis für die Planung, die Leitung und die Steuerung von Unternehmensaktivitäten (IAS 24.9). Hierzu zählt der IASB in erster Linie die Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans (executive und non-executive direc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Vermögenswert

Tz. 21 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bei einem Vermögenswert handelt es sich gem. IAS 38.8 – angelehnt an die Definition des Conceptual Framework (2010) – um eine Ressource, über die ein Unternehmen aufgrund von vergangenen Ereignissen die Kontrolle hat, und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen durch sie künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Obgleich die Definition ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Voraussetzungen für die Bewertung mit dem Neubewertungsbetrag

Tz. 110 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Bewertung mit dem Neubewertungsbetrag ist auf den Fall beschränkt, dass der beizulegende Zeitwert des zu bewertenden immateriellen Vermögenswertes an einem aktiven Markt bestimmbar ist (IAS 38.72 iVm. IAS 38.75). Damit ist die Anwendbarkeit des Neubewertungsmodells an die Voraussetzung geknüpft, dass der Neubewertungsbetrag mit Hilfe ein...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Angaben auf Unternehmensebene

Tz. 112 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Unabhängig von der Existenz mehrerer berichtspflichtiger Segmente und der gewählten Segmentierungsebenen hat ein Unternehmen, das unter den Anwendungsbereich des IFRS 8 fällt, spezifische, auf das gesamte Unternehmen bezogene Angaben zu machen ("Angaben auf Unternehmensebene", entity-wide dis­closures) (diese Art von Angaben sind in DRS 28 n...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bestimmung der Nutzungsdauer

Tz. 128 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Nutzungsdauer spiegelt allgemein die Anzahl der Perioden wider, in der mit einem Nutzenzufluss durch den (immateriellen) Vermögenswert wahrscheinlich zu rechnen ist. Da die Bestimmung der Nutzungsdauer einen Blick in die mit Unsicherheit behaftete Zukunft verlangt, handelt es sich letztlich immer um eine Schätzung, die im Ermessen des Ma...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung der Gewährung von Segmentinformationen

Tz. 1 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Im Gegensatz zu seinem Vorgängerstandard IAS 14 Segment Reporting (vgl. Tz. 11) enthält IFRS 8 nur eine sehr allgemeine Formulierung einer Zielsetzung der Gewährung von auf Unternehmenssegmente bezogenen Informationen. Der IASB gibt in IFRS 8.1 lediglich ein Grundprinzip (core principle) vor. Demnach hat ein Unternehmen in seinem Abschluss Inf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Die Ansatzvorschriften für separat angeschaffte immaterielle Vermögenswerte (inkl. Tausch)

Tz. 41 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Für die Beurteilung, ob die Ausgaben für einen separat angeschafften immateriellen Vermögenswert aktivierungspflichtig sind, sind die allgemeinen Ansatzvorschriften heranzuziehen. Sind die drei Kriterien "Vorliegen eines immateriellen Vermögenswertes iSd. IAS 38.8" (vgl. Tz. 45), "Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses" (vgl. Tz. 42) und "zuv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Formale Gestaltung des Segmentberichts

Tz. 124 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Vergleichbar zu seinem Vorgängerstandard IAS 14 sowie SFAS 131 enthält IFRS 8 keine verpflichtenden Vorschriften zur konkreten formalen Gestaltung des Segmentberichts. Allerdings gewährt der IASB in den sog. Anwendungshinweisen (Implementation Guidance) ein ausführliches Gestaltungsbeispiel der nach IFRS 8 zu gewährenden Segmentinformationen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Assoziierte Unternehmen

Tz. 27 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IAS 24.9 (b)(ii) stehen sich zwei Unternehmen nahe, wenn eines der Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen des anderen ist. Ein Assoziierungsverhältnis liegt vor, wenn ein Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen hat (vgl. Tz. 19ff.). Ähnlich der Abgrenzung bei den Gemeinschaftsunternehmen stehen sich zwei Unt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Tausch

Tz. 95 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bis zur Überarbeitung des IAS 38 im Jahre 2004 war analog zum Tausch von Sachanlagen auch beim Tausch von immateriellen Vermögenswerten die Ermittlung der Anschaffungskosten abhängig von der Ähnlichkeit der getauschten Vermögenswerte. Beim Tausch eines immateriellen Vermögenswertes durch Hingabe eines nicht ähnlichen immateriellen Vermögenswe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bestimmung der Abschreibungsmethode

Tz. 137 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Als Abschreibungsmethode ist jene Methode zu wählen, die den erwarteten Verlauf des Nutzenverbrauchs des immateriellen Vermögenswertes widerspiegelt (IAS 38.97f.). Grundsätzlich existiert eine Vielzahl von möglichen Abschreibungsmethoden. Der IASB nennt als mögliche Abschreibungsmethoden ausdrücklich die lineare (straight-line), die degressi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Umfang und Art der Angaben

Tz. 80 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entsprechend dem management approach ist die Anzahl der darzustellenden Messgrößen durch die Art und den Umfang der für interne Zwecke ermittelten Ergebnisgröße determiniert sowie durch die Menge und Zusammensetzung der Daten, die neben der Ergebnisgröße regelmäßig dem obersten Entscheidungsträger übermittelt werden (IFRS 8.23). Die einzige S...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Umfang der Neubewertung

Tz. 117 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entscheidet sich das berichterstattende Unternehmen, einen immateriellen Vermögenswert mit dem Neubewertungsmodell folgezubewerten, muss das Neubewertungsmodell für die ganze Gruppe von immateriellen Vermögenswerten, der der betrachtete immaterielle Vermögenswert zuzuordnen ist, angewendet werden (IAS 38.72). Der IASB definiert die möglichen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Konzeption der Informationsgewährung

Tz. 5 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Das zentrale Konzept, das den IFRS 8 prägt, ist der sog. management approach , der im Kontext der Segmentberichterstattung vom FASB entwickelt und im SFAS 131 (seit 2009 FASB Accounting Standards Codification 280–10) konsequent umgesetzt wurde. Er geht auf im Umfeld des amerikanischen Standardsetters Anfang der 1990er Jahre geäußerte Forderunge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 16. Ausgeprägte Hochinflation

Tz. 226d Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS-Erstanwender, die (unter Berücksichtigung der Vorgaben des IAS 21 zur Bestimmung der funktionalen Währung) in der Währung eines Hochinflationslandes bilanzieren (bspw. für eine Tochtergesellschaft), müssen IAS 29 rückwirkend ab dem Übergangszeitpunkt anwenden (vgl. auch IFRS-Komm., Teil B, IAS 29, Tz. 11). Gemäß IFRS 1.IG32 ist bei der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards" enthält spezielle Vorschriften zur erstmaligen Anwendung der IFRS und soll sicherstellen, dass der erste nach IFRS aufgestellte Abschluss eines Unternehmens und dessen Zwischenberichte, sofern diese sich auf die Berichtsperiode des ersten IFRS-Abschlusses beziehen, q...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 190 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Eine umfassende Überarbeitung der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten respektive IAS 38 plant der IASB aktuell nicht. Mit der Bilanzierung nach IAS 38 verbundene Aspekte sind jedoch aktuell zumindest Teil der Research Pipeline des IASB: Bedingte bzw. variable Kaufpreisbestandteile (vgl. Tz. 82a) sowie Emissionsrechte (vgl. Tz. 174...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungsphase

Tz. 55 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Für die Beurteilung der Ansatzfähigkeit von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten ist – zumindest formal (vgl. Tz. 57) – zu untersuchen, ob sich der Herstellungsprozess in der Forschungsphase oder bereits in der Entwicklungsphase befindet (IAS 38.52). Kann das bilanzierende Unternehmen bei einem internen Projekt zur Herstellung eine...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Künftige Entwicklungen

Tz. 136 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach der Veröffentlichung des IFRS 8 am 30. Juni 2006 ergaben sich bisher vier (kleine) Änderungen. Zum einen terminologische Anpassungen durch die Überarbeitung des IAS 1 Presentation of Financial Statements im September 2007. Zum anderen die Änderung des IFRS 8.23 im Rahmen der Improvements to IFRSs vom April 2009, und schließlich die rela...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Ausweis und angabepflichtige Informationen

Tz. 150 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Ausweis von immateriellen Vermögenswerten ist in IAS 38 nicht explizit geregelt. Hinweise auf den Ausweis von immateriellen Vermögenswerten werden in IAS 1 gegeben. So zählen die immateriellen Vermögenswerte zu den Posten, die gem. IAS 1.54 in der Bilanz separat darzustellen sind (vgl. hierzu ausführlich Brücks/Ehrcke, in: Internationale...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Anschaffung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses

Tz. 83 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die ansatzpflichtigen immateriellen Vermögenswerte, die das bilanzierende Unternehmen im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erlangt hat, sind gem. IAS 38.33 – wie auch in IFRS 3.18 bestimmt – mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses zu bewerten. Seit der Überarbeitung des IAS 38 in 2008 unterste...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung der Vorschrift im internationalen Umfeld

Tz. 1 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IAS 24 (rev. 2003) wurde im Dezember 2003 herausgegeben und ist in dieser Form verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der IASB hat am 4. November 2009 mit IAS 24 (rev. 2009) – im Folgenden kurz: IAS 24 – die überarbeitete Fassung von IAS 24 (rev. 2003) herausgegeben. Diese ist verpflichtend f...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkungen

Tz. 54 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ist es im Vergleich zu angeschafften immateriellen Vermögenswerten (zur Abgrenzung zwischen Herstellung und Einzelerwerb vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 18. Aufl., § 13, Tz. 20–22) mitunter herausfordernder zu beurteilen, ob die drei Ansatzkriterien (immaterieller Vermög...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ausnahmen vom Umstellungsgrundsatz der retrospektiven Anwendung

Tz. 37 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 1 sieht zwei Arten von Ausnahmen von der (vollständigen) retrospektiven Anwendung eines jeden IFRS vor (vgl. IFRS 1.12). Zum einen verbieten einige Ausnahmen die retrospektive Anwendung einzelner Aspekte der IFRS (vgl. Tz. 38), zum anderen befreien diverse Ausnahmen von einigen Vorschriften der IFRS (vgl. Tz. 39ff.). Die Einordnung einze...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Versorgungskassen

Tz. 29 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IAS 24.9 (b)(v) definiert unter bestimmten Voraussetzungen auch Versorgungskassen für Leistungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer (des berichtenden Unternehmens) als nahestehende Unternehmen. So ist eine derartige Versorgungskasse dann als nahestehendes Unternehmen zu klassifizieren, wenn entweder das Träg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Wertbestimmung der Angaben

Tz. 94 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Obgleich IFRS 8.25ff. mit "measurement" ("Bewertung") überschrieben ist, geht aus den Ausführungen eindeutig hervor, dass – dem management approach entsprechend – sowohl der Umfang (vgl. Tz. 85–93), der Ansatz als auch die Bewertung der in eine quantitative Angabe einbezogenen Komponenten durch die interne Berichterstattung determiniert werde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Tz. 199 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IFRS 1.IG35 hat ein IFRS-Erstanwender in seiner Eröffnungsbilanz IAS 32 anzuwenden, um begebene Finanzinstrumente (oder Komponenten von zusammengesetzten Finanzinstrumenten) entweder in finanzielle Fremdkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, und zwar entsprechend der Substanz der vertraglichen Vereinbarungen ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bestimmung des Restwertes

Tz. 139 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Restwert eines immateriellen Vermögenswertes ist der Nettobetrag, den ein Unternehmen am Ende der Nutzungsdauer, nach Abzug der erwarteten Verkaufskosten, zu erhalten erwartet (IAS 38.8; zudem vgl. Tz. 30). Der Restwert ist zur Ermittlung des Abschreibungsbetrags von den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu subtrahieren (IAS 38.101). G...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Managementvergütungen

Tz. 64 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert in Form der nachfolgenden Aufgliederung anzugeben (IAS 24.17):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Überleitungsrechnungen von disaggregierten Angaben auf Segmentebene auf aggregierte Angaben auf Unternehmensebene

Tz. 108 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die für jedes Segment ausgewiesenen Ergebnis-, Ertrags-, Vermögenswert- und Schuldengrößen sind jeweils über sämtliche berichtspflichtige Segmente hinweg aufzuaddieren. Die Summen dieser Größen, ohne Einbezug des Sammelsegments "alle sonstigen Segmente" und sonstiger Teilbereiche des Unternehmens, die keine Geschäftssegmente darstellen (Verw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Aktienbasierte Vergütungen

Tz. 119 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 2 behandelt die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungstransaktionen, zB von Aktienoptionsplänen. IFRS 2 war erstmals auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, anzuwenden. IFRS 2 enthält umfangreiche Übergangsvorschriften (IFRS 2.53–59), die eine retrospektive Anwendung in einigen Fällen verpflichtend vorsc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 26 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IAS 24.9 (b)(ii) legt fest, dass ein Unternehmen einem anderen nahesteht, wenn eines der Unternehmen ein Gemeinschaftsunternehmen des anderen ist, dh. wenn eines der beiden Unternehmen zusammen mit einer oder mehreren anderen Parteien die gemeinschaftliche Führung über das Unternehmen ausübt. Wie bereits erwähnt, ist die einstimmige Entscheid...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlegendes

Tz. 77 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Immaterielle Vermögenswerte, die entsprechend den Ansatzvorschriften zu aktivieren sind, sind anfänglich (initially) mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (cost) zu bewerten (IAS 38.24). Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bzw. Marktwert ist im Zugangszeitpunkt grundsätzlich verboten. Allerdings sind die im Rahmen eines Untern...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Nicht monetär

Tz. 19 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Als zweites Kriterium wird gefordert, dass immaterielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IAS 38 nicht monetär sind. In IAS 38 wird keine "positive" Definition für "nicht monetäre Vermögenswerte", sondern lediglich eine "negative" Definition für "monetäre Vermögenswerte" (monetary assets) gegeben. Bei monetären Vermögenswerten handelt e...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Öffentliche Zuschüsse zum Erwerb

Tz. 94 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Manchmal werden immaterielle Vermögenswerte unentgeltlich (free of charge) oder für eine lediglich symbolische Gegenleistung (nominal consideration) von der öffentlichen Hand vergeben. Beispiele für solche mit Hilfe von öffentlichen Zuschüssen "erworbenen" immateriellen Vermögenswerte sind Fluglizenzen, Start- und Landerechte (vgl. dazu ausfü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Versicherungsverträge gem. IFRS 17

Tz. 74n Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 17 "Versicherungsverträge" sollte für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, in Kraft treten. IFRS 17 ersetzt den IFRS 4. Eine vorzeitige Anwendung des IFRS 17 ist zulässig. Allerdings hat der IASB im Juni 2020 Änderungen und Ergänzungen des Standards verabschiedet. Neben zahlreichen inhaltlichen Änderungen w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Schätzungen

Tz. 45 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Grundsätzlich sind bei der Aufstellung eines IFRS-Abschlusses alle Informationen zu berücksichtigen, die zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Veröffentlichung des Abschlusses bekannt werden (IAS 10.3). IFRS 1 schränkt diesen Wertaufhellungszeitraum für einen ersten IFRS-Abschluss indes ein. Zum Übergangszeitpunkt haben die nach IFRS...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Angabe von Informationen zu Geschäftsvorfällen

Tz. 53 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Des Weiteren sind Informationen über die Geschäftsvorfälle und die Forderungen und Verbindlichkeiten, einschließlich Verpflichtungen, zwischen den nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben (IAS 24.18). Diese Informationen sollen den Abschlussadressaten in die Lage versetzen, die möglichen Auswirkungen der Beziehungen auf den Abschluss ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 19. Designation von Verträgen über den Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens

Tz. 226o Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IFRS 9 können Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens zu Vertragsbeginn unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden, wenn der Kauf oder Verkauf durch einen Nettoausgleich in bar oder anderen Finanzinstrumenten oder durch den Tausch von Finanzinstrumenten erfüllt w...mehr