Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Vermutungen der Zahlungsunfähigkeit

a) Zahlungseinstellung Rz. 68 Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gesetzlich widerleglich vermutet. aa) Definition Rz. 69 Zahlungseinstellung ist dasjenige äußere Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,[153] so dass sic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 449 Bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit der abhängigen Gesellschaft ist der entstandene Verlustausgleichsanspruch in der Liquiditätsbilanz nur zu berücksichtigen, wenn der Zufluss innerhalb von max. drei Wochen überwiegend wahrscheinlich ist. Streitig ist, ob die abhängige Gesellschaft bei erwartbarem Verlust und aktuellem Liquiditätsbedarf bereits vor dem Abschlussst...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Schicksal des Unternehmensvertrages in der eröffneten Insolvenz

aa) Beendigung des Unternehmensvertrages Rz. 450 Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der beteiligten Unternehmen sind umstritten. Mit der herrschenden Meinung gehe ich davon aus, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eines der beteiligten Unternehmen der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, EAV) automatisch beendet ist.[889] Zur Beg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit

Rz. 86 Nach der Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO droht der Schuldner zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. Bei dieser Beurteilung ist "in aller Regel" ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen. Die Beurteilung erfolgt anhand eines Finanzplans. ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Anzeige eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 559 Nach § 42 Abs. 1 Stazt 2 StaRUG sind die Insolvenzantragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Dies dürfte sowohl für nach Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache eingetretene als auch für zwar schon zuvor eingetretene, aber erst danach entdeckte Zahlungsunfähigkeit ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit

Rz. 193 Die Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit erfordert entweder die Aufbringung zusätzlicher liquider Mittel oder die Verschiebung der Fälligkeiten bzw. ernsthafter Einforderung von Verbindlichkeiten, sodass (wieder) alle Verbindlichkeiten bei Fälligkeit oder ernsthafter Einforderung entsprechend dem erstellten Liquiditätsstatus erfüllt werden können. Bezüglich der Generi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 49 Zahlungsunfähigkeit ist als allgemeiner Eröffnungsgrund der weitere Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft und, anders als Überschuldung, auch ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen jedes insolvenzfähigen (§ 11 InsO) Schuldners, etwa natürlicher Personen, einzelkaufmännischer Unternehmen od...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Insolvenz der herrschenden Gesellschaft

Rz. 453 In der Insolvenz des herrschenden Unternehmens ist der Verlustausgleichsanspruch des abhängigen Unternehmens eine Insolvenzforderung. Selbstverständlich kann auch hier nur der bis zur Vertragsbeendigung entstandene Fehlbetrag geltend gemacht werden.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 85 Nach diesem durch die InsO eingeführten Insolvenzantragsgrund hat der Schuldner das Recht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit[213] Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu stellen. Eine Verpflichtung des Schuldners zur Insolvenzantragstellung bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht jedoch nicht. Auch kann aus diesem Insolvenzantragsg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Insolvenz im Konzern, Insolvenz der GmbH & Co.KG

1. Konzerninsolvenz Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft

Rz. 546 Jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eintritts der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Beurteilungszeitraum "in der Regel" 24 Monate, § 18 Abs. 2 Satz 2 InsO [1061]) der Gesellschaft hat der Geschäftsführer mehrere Verfahren zur Sanierung des Unternehmens zur Auswahl:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 805 Gerät eine GmbH & Co.KG in die Insolvenz, ist kein einheitliches Insolvenzverfahren zu führen, sondern gem. dem Grundsatz in § 11 Abs. 1 InsO ggf. zwei Insolvenzverfahren: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung des Eröffnungsantrages mangels Masse führt zur Auflösung der R...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Persönliche Insolvenz des Geschäftsführers

Rz. 646 Sollte der Anspruch aus § 15b InsO die persönliche Insolvenz des Geschäftsführers nach sich ziehen, erfasst die mögliche Restschuldbefreiung auch diese Verbindlichkeit, da es keine Verbindlichkeit aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach § 302 Nr. 1 InsO ist.[1300]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenz des Kommanditisten

Rz. 809 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Kommanditisten[1632] hat mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft zur Folge, §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 3 HGB n.F. Das gilt auch dann, wenn zugleich über das Vermögen der KG ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,[1633] weil die Sonderregelung in § ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Krise und Insolvenz

a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Umwandlungen nach dem UmwG aus der Insolvenz

a) Grundsätzliches Rz. 848 Nach der Rechtslage vor ESUG konnten Umwandlungen insolventer, d.h. aufgelöster (z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) Rechtsträger im Insolvenzverfahren nicht vorgenommen werden, da vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens die nach § 3 Abs. 3 UmwG erforderliche Fortsetzung nicht beschlossen werden konnte.[1697] Rz. 849 Nach aktueller Gesetzeslage kann nun im I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) In der Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 502 Versicherungsnehmer wird regelmäßig die Gesellschaft sein, Versicherter der Geschäftsführer (= Versicherung für fremde Rechnung). Dann stehen dem Geschäftsführer als Versicherten die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu, während grds. verfügungsbefugt die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin bleibt, wozu auch die Geltendmachung der Rechte der versicherten Person ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Prüfung der Zahlungsunfähigkeit, Liquiditätsbilanz(-status), Liquiditätsplan

Rz. 76 Nach jahrelanger Rspr. des BGH war zur Prüfung bzw. Darlegung der Zahlungsunfähigkeit ein Liquiditätsstatus bzw. eine Liquiditätsbilanz aufzustellen,[195] der/die alle im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und binnen 3 Wochen zu erlangenden liquiden Mittel in Beziehung zu den am selben Stichtag fälligen und ernstlich eingeforderten Verbindlichkeiten und zusätzlich den...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verlustausgleichsanspruch

(1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Haftungsanspruch in der Insolvenz der KG

Rz. 295 In der Insolvenz der KG macht der Insolvenzverwalter die (wieder aufgelebten) Haftungsansprüche gegen die Kommanditisten geltend, § 171 Abs. 2 HGB, § 93 InsO. Er handelt mit treuhänderischer Einziehungsermächtigung und ist insoweit gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger; der in Anspruch genommene Kommanditist bringt durch Zahlung konkrete Gläubiger...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftung bei (Beteiligung an) existenzvernichtenden Eingriffen, vorsätzliche Verursachung der Insolvenz

Rz. 540 Pflichtverletzungen des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 1 u. 2 GmbHG führen grds. nicht zu einer Außenhaftung. Jedoch kann sich eine Außenhaftung des Geschäftsführers für mittelbare Schädigungen etwa von Gesellschaftsgläubigern wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ergeben. Voraussetzung ist, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig geha...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / F. Haftungsgefahren für Geschäftsleiter in Krise und Insolvenz der Gesellschaft, insbes. der GmbH

I. Grundsätzliches zur Geschäftsleiterhaftung Rz. 464 In der Krise des Unternehmens, insbesondere wenn das Unternehmen in einer haftungsbeschränkten Rechtsform geführt wird, trifft die Geschäftsleiter nicht nur die Verantwortlichkeit für das Interesse der von ihnen geführten Gesellschaft, sondern auch verstärkt eine Verantwortlichkeit für Gläubigerinteressen.[912] Inwieweit b...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei Sanierung oder Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz mit Insolvenzplan oder Eigenverwaltung

1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenz der Komplementärin

Rz. 806 Das früher (bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024) in §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. angeordnete Ausscheiden der insolventen GmbH aus der KG hatte zahlreiche Folgefragen auch und gerade betreffend die persönlichen Haftungsgefahren für die Kommanditisten (meist natürliche Personen) aufgeworfen.[1629] Für den praktisch häufigen Fall, dass die GmbH die ei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft

Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlust auszugleichen.[892] Der Insolvenzverwa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Insolvenz(antrags)verschleppung (§ 15a Abs. 4 und 5 InsO)

Rz. 259 Die Straftat der Insolvenzverschleppung bei haftungsbeschränkten Gesellschaften, also solchen, die keine natürliche Person als Vollhafter haben, ist durch das MoMiG aus den einzelnen, die Gesellschaften betreffenden Gesetzen herausgenommen und rechtsformübergreifend in § 15a Abs. 4 (Vorsatztat) und Abs. 5 (Fahrlässigkeitstat) InsO geregelt worden. Dadurch wurde zugle...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Insolvenz der GmbH

Rz. 525 Die GmbH[1794] und auch die Vor-GmbH[1795] ist als juristische Person und Handelsgesellschaft insolvenzfähig. Dies ist sie auch dann noch, wenn die Gesellschaft schon aufgelöst, ihr Vermögen aber noch nicht verteilt ist (§ 11 Abs. 1, 3 InsO). a) Pflicht zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung Rz. 526 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflich...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Haftung wegen Kapitalrückzahlungen in der Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 289 In der GmbH & Co.KG muss hinsichtlich Tatbestand und Rechtsfolge unterschieden werden zwischen Rückgewähr des Stammkapitals und Rückzahlung der Kommanditeinlage.[500] 1. Rückzahlung des Stammkapitals (§§ 30, 31 GmbHG [analog]) Rz. 290 Auf die GmbH & Co.KG sind – neben den Haftungsvorschriften der §§ 171 ff. HGB – die Kapitalerhaltungsregeln der §§ 30, 31 GmbHG grds. en...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VI. Haftung des Gesellschafters bei Unternehmensverträgen, statuarischen oder vertraglichen Verlustausgleichsregelungen in Krise und Insolvenz

1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Krise und Insolvenz a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / V. Gesellschafterdarlehen und andere Finanzierungshilfen durch den Gesellschafter in der Insolvenz der haftungsbeschränkten Gesellschaft (früher: Eigenkapitalersatzrecht)

1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XI. Beendigung, Liquidation, Insolvenz

1. Liquidation im Gründungsstadium Rz. 519 Auf die Vor-GmbH, also eine bereits gegründete, aber noch nicht eingetragene GmbH, findet grds. das GmbH-Recht Anwendung, sofern dieses nicht die Eintragung voraussetzt.[1754] Das Recht der GmbH wird allerdings nicht mehr angewendet, wenn die Absicht der Eintragung der GmbH im Handelsregister aufgegeben wird und trotzdem das Unterneh...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Auswirkungen bei Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter

a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietfo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

aa) Insolvenzreife Rz. 635 Der Insolvenzverwalter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Insolvenzreife.[1271] Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob ggf. Abweichungen zum Überschuldungsstatus zu berücksichtigen sind[1272] bzw. dass stille Reserven nicht vo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Legalitätspflicht

aa) Spezifische Insolvenzrechtliche Pflichten Rz. 857 Der Geschäftsführer des (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldners hat selbstverständlich die spezifischen insolvenzverfahrensrechtlichen Pflichten, vergleichbar den Pflichten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu wahren, zu welchen u.a. gehören:[1723]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Prozessuales

(1) Zuständiges Gericht Rz. 643 Welches Gericht für Klagen aus § 64 GmbHG a.F. zuständig ist, war lange nicht abschließend geklärt. Der der BGH hat entschieden, dass für Ansprüche aus den insoweit vergleichbaren Vorschriften der §§ 130a Abs. 1 Satz 1 u. 2, 177a HGB a.F. gem. § 29 Abs. 1 ZPO der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet ist.[1293] (2) Vorbehaltsurteil Rz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) "Neu"-Gläubiger

(1) Qualifikation als Neugläubiger Rz. 675 Neugläubiger[1336] sind solche, die ihre Forderung gegen die insolvente Gesellschaft nach dem Zeitpunkt erworben haben, zu dem der Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen.[1337] Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertragspartner sowohl Alt- als auch Neugläubiger sein.[1338] Entscheidend ist, ob der Gläubiger seine Leistung no...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Fallgruppen

aa) Verschleppungshaftung für Arbeitnehmerlohn Rz. 684 Hier werden zwei Rechtsfragen bislang unterschiedlich beurteilt: welcher Rechtsweg ist eröffnet (ordentliche oder Arbeitsgerichtsbarkeit?) und sind Arbeitnehmer wegen der Lohnansprüche nach Beginn der Insolvenzverschleppung Alt- oder Neugläubiger? (1) Rechtsweg Rz. 685 Zum eröffneten Rechtsweg liegt bisher nur uneinheitlich...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 3 Fälligkeit bei Insolvenz

Wenn der Arbeitgeber eine Einmalzahlung wegen Insolvenz nicht auszahlt, ist die Einmalzahlung dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie üblicherweise ausgezahlt worden wäre.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Insolvenzverursachungshaftung

1. Pflicht zur Krisenfrüherkennung Rz. 508 Nach § 91 Abs. 2 AktG eingefügt, durch den der Vorstand der AG verpflichtet wird,[993] geeignete Maßnahmen zu treffen, insb. ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können. Welche konkreten Pflichten daraus herzuleiten sind, was also unter einem Ü...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Treuhand in Insolvenz und Zwangsvollstreckung

Rz. 479 Die Verlagerung der Rechtsinhaberschaft vom Treugeber auf den Treuhänder bedingt insb. bei Insolvenz und Zwangsvollstreckung einige Besonderheiten, anhand derer sich die Doppelrolle des Treuhänders als Gesellschafter und Treuhänder deutlich zeigt.[603] 1. Beim Treuhänder Rz. 480 Da der Treuhänder unmittelbarer Gesellschafter ist, fällt der von ihm verwaltete Gesellscha...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Zahlungsveranlassungen, Normadressaten

aa) Geschäftsleiter Rz. 597 Grds. ist der bestellte Geschäftsführer der Gesellschaft Normadressat. Das gilt auch, wenn er nach den Vorstellungen der Gesellschafter nur "kommissarischer" Geschäftsführer sein soll.[1178] Der Geschäftsleiter kann nur für solche Schmälerungen des Gesellschaftsvermögens verantwortlich gemacht werden, die mit seinem Wissen und Willen geschehen sind ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Insolvenzverschleppungshaftung

1. Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen an Gläubiger der Gesellschaft (§ 15b InsO) a) Allgemeines, Rechtscharakter der Norm Rz. 569 Nach § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 130a Abs. 1 u. 2, 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F. bestand für Geschäftsleiter aller haftungsbeschränkter Gesellschaften die Pflicht gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz von Zah...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Schutzgesetz

Rz. 662 Nach ständiger Rspr. haben die Regelungen, welche Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften bei Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) zur Insolvenzantragstellung verpflichten, gläubigerschützenden Charakter. Ihre Verletzung kann also Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB gegen den die Insolvenz verschleppenden Geschäft...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- und beitragsrechtliche Wirkung

Zusammenfassung Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Überschneidungen, Anwendungsbereich und Rechtsfolge

Rz. 531 Die Regelung weist Überschneidungen mit mehreren anderen Gläubigerschutzinstrumenten auf. Rz. 532 Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ausschüttung des Stammkapitals in § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG kann für den Geschäftsführer eine Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 3 GmbHG entstehen. Rz. 533 Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG sind Gesellschafterdarlehen oder stille Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.2 Kenntnis von der Insolvenz

Hat ein Arbeitnehmer nach einer Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (am 15.6.) noch bis zum 30.6. gearbeitet, jedoch erst am 15.7. vom Abweisungsbeschluss Kenntnis erlangt, umfasst der 3-monatige Insolvenzgeldzeitraum die Zeit bis zu dem Tag, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Insolvenz erlangt hat. Weil das Arbeitsverhältnis vor der Kenntnisnahme endete, daue...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Kapitalerhöhung während eines laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens

Rz. 435 Die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung sowohl im Insolvenz- als auch im Liquidationsverfahren ist allgemein anerkannt.[1441] Gem. § 35 InsO wird auch während des laufenden Insolvenzverfahrens erlangtes Vermögen des Gemeinschuldners Bestandteil der Insolvenzmasse, sodass die mit der Durchführung der Kapitalerhöhung entstehenden Einlageansprüche der Gesellschaft in die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Testamentsvollstrecker, Insolvenz- und Nachlassverwalter

Rz. 81 Testamentsvollstrecker, Insolvenz- und Nachlassverwalter sind im eigenen Namen kraft ihres Amtes beschwerdeberechtigt.[306] Dagegen hat der Rechteinhaber nur ein Beschwerderecht, soweit er eine Überschreitung der Verfügungsbefugnis des Amtsinhabers geltend macht;[307] ansonsten besteht in diesen Fällen kein eigenes Beschwerderecht; z.B. des Erben,[308] des Insolvenz- ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Sanierungsprivileg

Rz. 362 Das sog. Sanierungsprivileg in § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG a.F. wurde in abgewandelter Form in § 39 Abs. 4 Satz 2 und § 135 Abs. 4 InsO übernommen. Es gilt auch weiterhin für solche Gesellschafter, die vor dem Anteilserwerb aus dem Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 heraus fielen, also weder Gesellschafter noch gleichgestellte Personen waren oder die vor dem Hinzu...mehr