Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Anlass

Rz. 4 Das jahrelange Schattendasein der Zweigniederlassungen wurde in der Vergangenheit für kurze Zeit, dafür aber umso heftiger unterbrochen. Auslöser für diese Entwicklung war die Rechtsprechung des EuGH zur europäischen Niederlassungsfreiheit in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003). Danach waren Gesellschaften, die in einem Mitgliedst...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Qualifikation als allgemeines Verkehrsrecht

Rz. 54 Ein geringeres Konfliktpotential im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit weisen grundsätzlich auch solche Regelungen auf, die Bestandteil des sog. allgemeinen Verkehrsrechts sind. Dabei handelt es sich um Rechtsvorschriften, die unterschiedslos auf natürliche und juristische Personen, auf In- und Ausländer anwendbar sind, wie die allgemeinen Haftungstatbestände des...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Englische Scheinauslandsgesellschaften

Rz. 8 Diese rechtliche Entwicklung hatte zur Folge, dass insbesondere in den Jahren von ca. 2000 bis 2010 eine Vielzahl von solchen Scheinauslandsgesellschaften von deutschen Unternehmensgründern im Vereinigten Königreich errichtet worden sind. Verschiedenen Schätzungen zufolge soll es sich dabei um 30.000 bis 50.000 Gesellschaften gehandelt haben.[11] Die Scheinauslandsgese...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Grenzüberschreitende Verschmelzung und Spaltung

Rz. 350 Wie bereits bei der Darstellung der Fusions-Richtlinie[385] beschrieben (vgl. hierzu Rdn 70–82), sind im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) auch grenzüberschreitende Umwandlungen erfasst. Gegenwärtig ist das Umwandlungsgesetz (UmwG) nach seinem § 1 Abs. 1 jedoch grundsätzlich auf Rechtsträger beschränkt, die ihren Sitz in Deutschland haben. Für das Steuerrecht nimmt da...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 53 Da eine deutsche GmbH nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG – eine unmittelbare Verkettung von inländische...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 200 Auch für das DBA-Recht ist entscheidend, ob eine Gesellschaft aufgrund eines Rechtstypenvergleichs als Personen- oder Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist, weil insbesondere die Abkommensberechtigung, d.h. ob sie selbst Rechte aus einem DBA herleiten kann, davon abhängt. Zum Teil werden Personengesellschaften durch einzelne DBA als abkommensberechtigte Personen q...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Fokus zahlreicher Unternehmen ist heutzutage nicht mehr nur auf den nationalen, sondern ebenso auf den europäischen bzw. den Weltmarkt gerichtet. Zur Entfaltung der Auslandstätigkeit werden Auslandsgesellschaften gegründet bzw. erworben. Abhängig von den Rahmenbedingungen, vor allem in gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Hinsicht (Stichwort "Wettbewerb d...mehr

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Japan / C. Retrospektive

Rz. 6 Zum 1.1.1940 wurde durch Gesetz Nr. 74 vom 5.4.1938 unter dem Namen yūgen gaisha hō (Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung) der damals neue Rechtsträger yūgen gaisha begründet.[5] Dabei stand die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung Pate, die schon 1892 eingeführt worden war. Aber auch die österreichische GmbH von 1906, die französische sociét...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Rechtsquellen des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts und Gesellschaftsformen

Rz. 1 Bei den USA handelt es sich um einen Mehrrechtsstaat. Kennzeichnend hierfür ist als Ausfluss der horizontalen Gewaltenteilung eine Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund (federal law) auf der einen Seite und den Einzelstaaten (state law) auf der anderen Seite. Aus diesem Grund gibt es in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaft...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Überblick

Rz. 226 Im rein inländischen Kapitalgesellschaftskonzern bietet die Organschaft i.S.d. §§ 14 ff. KStG (i.V.m. § 2 Abs. 2 GewStG) die Möglichkeit, Gewinne der einen Gesellschaft mit Verlusten der anderen zu verrechnen. Das schafft vor allem einen erheblichen Liquiditätsvorteil. Rz. 227 Beispiel: Die A-GmbH hält sämtliche Geschäftsanteile an der B-GmbH. Zwischen der A-GmbH als ...mehr

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Norwegen / A. Einführung

Rz. 1 Das norwegische Kapitalgesellschaftsrecht kennt die GmbH (Aksjeselskap, abgekürzt: AS) und die Aktiengesellschaft (Allmennaksjeselskap, abgekürzt: ASA). Während sich die AS mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichen lässt, entspricht die ASA der deutschen Aktiengesellschaft (AG).[1] Eine der deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG...mehr

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Brasilien / A. Einführung

Rz. 1 Die Rechtsform der Sociedade Limitada ist in Brasilien im Jahre 1919 als "Sociedade por quotas de responsabilidade limitada" durch Decreto 3.708/1919 (sog. Limitada-Dekret) geschaffen worden und hat sich rasch verbreitet: In den Jahren 1985 bis 2002 wählten von 8.443.677 neu gegründeten Unternehmen 4.059.727 (48,08 %) die Rechtsform der Limitada. 18.807 (0,22 %) Untern...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / II. Kollisionsrecht (Internationales Gesellschaftsrecht)

Rz. 21 Auch wenn das materielle Gesellschaftsrecht keine Vorgaben enthält oder diese korrekt eingehalten wurden, bleibt zu prüfen, ob die Verlegung des Verwaltungssitzes kollisionsrechtlich zu einem Statutenwechsel führt. Dazu ist das Internationale Gesellschaftsrecht in beiden beteiligten Staaten (Herkunfts- und Aufnahmestaat) heranzuziehen.[53] Rz. 22 Wendet der Herkunftsst...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / I. Wechsel vom ausländischen zum deutschen Gesellschaftsstatut

Rz. 42 Verlegt eine GmbH mit Sitz im Ausland ihren Sitz ins Inland (Zuzug),[66] so ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung ins Inland führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts. Das deutsche Gesellschaftsstatut tritt dann also an die Stelle des bislang geltenden ausländischen Rechts. Da d...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 28 Die Gründung einer proprietary company erfolgt durch Einreichung bestimmter gesetzlich vorgeschriebener Unterlagen und Eintragung (incorporation) bei der ASIC. Die Gründung ist relativ unaufwändig und vollzieht sich folgendermaßen:[35]mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / e) Grenzüberschreitende Verschmelzung

Rz. 175 Abschnitt 7 Abteilung 3A des Zweiten Buches des NL-BGB enthält besondere Bestimmungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen [57] und gelangt zur Anwendung, wenn eine B.V. verschmilzt z.B. mit einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Im Folgenden werden einige Unterschiede i...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Verlegung der Hauptverwaltung ins Ausland

Rz. 48 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung von Deutschland ins Ausland (Wegzugsfall), so trat nach der bis zum Inkrafttreten des MoMiG geltenden Rechtslage auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften damals eindeutig geltenden – Sitztheorie ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts tr...mehr

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Dänemark / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 74 Das zentrale Leitungsorgan hat gem. § 50 SEL so schnell wie möglich nach der Gründung der Gesellschaft ein Gesellschafterverzeichnis (d.h. ein Verzeichnis aller Kapitaleigner [sog. Eigentümerbuch – ejerbog]) zu errichten. Das Eigentümerbuch muss in Gesellschaften, in denen Namenskapitalanteile ausgestellt sind (vgl. § 48 Abs. 2 sowie § 49 SEL und siehe auch Rdn 81), n...mehr

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Schweden / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 79 Der einzelne Aktionär hat nach schwedischem Aktienrecht zunächst einmal kaum eigene Rechte, abgesehen vom Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und dem Recht auf Dividende, vorausgesetzt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung wurde gefasst. Ist er Mehrheitsaktionär, ergebe sich aus dieser Stellung allerdings eine Reihe von besonderen Rechten. Eige...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 181 Der überkommenen Rechtsprechung des BFH zu Verlusten ausländischer Betriebsstätten unbeschränkt Steuerpflichtiger liegt der bereits auf den RFH zurückgehende Gedanke zugrunde, dass die Freistellung nach den DBA sowohl positive als auch negative Einkünfte erfasst (sog. Symmetriethese). Das hat zur Folge, dass die Verluste aus ausländischen Betriebsstätten aufgrund der...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 154 Die S.L. besteht üblicherweise aus zwei oder mehreren Personen ohne eine nach oben beschränkte Zahl von Gesellschaftern, es sei denn, es handelt sich um eine Einpersonen-S.L., die als solche gegründet wurde oder die nachträglich entstanden ist. Als Gesellschafter einer S.L. kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen jedweder Art in Betracht, so dass auch ...mehr

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Finnland / 1. Firma

Rz. 31 Die Aktiengesellschaft muss eine Firma führen, die auch auf Briefköpfen und Formularen verwendet werden muss. Bei der Auswahl der Firma sind die allgemeinen firmenrechtlichen Grundsätze wie Unterscheidungskraft und Irreführungsverbot zu beachten. Rz. 32 Die Firma der privaten Aktiengesellschaft muss nach TNL 7.1 Nr. 4 das Wort "Aktiengesellschaft" (auf Finnisch: "osake...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / XI. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 87 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags bedarf der notariellen Beurkundung (Art. 21 ff. LSC). Ob der Gründungsvertrag einer Gesellschaft vor einem ausländischen Notar abgeschlossen werden darf und als solcher in das spanische Handelsregister dann eintragungsfähig ist, ist nicht ganz unumstritten. Es liegt zwar ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs, Tribunal ...mehr

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China / II. Ausländische Investoren

Rz. 5 Ausländern ist es möglich, eine GmbH oder Aktiengesellschaft nach dem Gesellschaftsgesetz zu gründen, wenn die besonderen Vorgaben zum ausländischen Investitionsrecht eingehalten werden, die 2020 in einem besonderen Gesetz vor die Klammer gezogen wurden. Zuvor war die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für ausländische Investoren nur nach den Sonderbe...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Wechsel des Gesellschafters aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 128 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Das Güterstatut bestimmt sich seit dem 29.1.2019 gem. Art. 22 der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) vom 24.6.2016[173] vorrangig nach einer vertraglichen Rechtswahl der Eheleute. Liegt keine Rechtswahl vor, so ist bei vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen auf die...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VI. Geltung der Gründungstheorie für deutsche GmbH mit Verwaltungssitz im Ausland

Rz. 25 Die Anerkennung einer nach deutschem Recht in Deutschland gegründeten und im deutschen Handelsregister eingetragenen GmbH war lange ungeklärt. Die wohl überwiegende Ansicht ging davon aus, dass auch bei einer nach deutschem Recht gegründeten GmbH das Gesellschaftsstatut nach dem tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft zu bestimmen sei. Sei dieser im Ausland bel...mehr

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Singapur / A. Einführung

Rz. 1 Das ursprünglich von der englischen Rechtstradition geprägte (Gesellschafts-)Recht Singapurs hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen singapurischen Common Law weiterentwickelt. Obwohl die Rechtsprechung nach wie vor Impulse aus dem englischen Case Law bezieht, nehmen Umfang und Bedeutung des Gesetzesrechts stetig zu. Hierzu zählt auch der ständig we...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Identität des Rechtsträgers

Rz. 115 Die Rechtslage stellt sich bei einer Mehrpersonen-Limited in Gestalt einer unechten Auslandsgesellschaft (Scheinauslandsgesellschaft) somit wie folgt dar: Rz. 116 Tatsächlich handelt es sich bei der englischen Kapitalgesellschaft und der deutschen Personengesellschaft um eine Gesellschaft (und einen Rechtsträger). Rechtlich wird die Form der Gesellschaft im Vereinigte...mehr

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Dänemark / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 55 Die Mitglieder des Direktoriums, des Aufsichtsrats bzw. des Verwaltungsrats einer Gesellschaft sowie ggf. der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft müssen nach § 10 SEL registriert werden. Rz. 56 § 16 der Verordnung über die Anmeldung, die Registrierung, Gebühren sowie Veröffentlichungen u.a. bei der Gewerbeverwaltung (bekendtgrelse om anmeldelse, registrering, gebyr samt...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Gründung einer LLC im Emirat Dubai

Rz. 35 Die Gründung einer LLC durch eine deutsche Kapitalgesellschaft als ausländische Gesellschafterin soll hier am Beispiel des Emirats Dubai skizziert werden. Folgende Unterlagen sind bei der Registrierungsbehörde, dem Dubai Department of Economic Development (DED), einzureichen:mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Rechtsprechungsentwicklung des EuGH

Rz. 11 Im Jahre 2002 hatte der EuGH in der Rechtssache Überseering [21] über die Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines Mitgliedstaates, namentlich der Niederlande, wirksam gegründeten Gesellschaft, die an dem Ort ihrer Gründung jedoch keinerlei Geschäftstätigkeit ausübte, zu befinden. Der EuGH erkannte einer solchen Gesellschaft eine...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Anknüpfung

Rz. 172 Im Hinblick auf die kollisionsrechtliche Einordnung war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG zwischen den Rechtsprechungs- und den Novellenregeln zu differenzieren (siehe Rdn 170). Während die Rechtsprechungsregeln aufgrund ihres dogmatischen Ursprungs in §§ 30, 31 GmbHG als abstrakt-präventive Regelungen eingestuft wurden, die sich einer insolvenzrechtlichen Qualifik...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach deutschem materiellen Umwandlungsrecht

Rz. 164 Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach deutschem materiellen Recht ist umstritten. Ein Teil der Lehre geht davon aus, dass sich aus § 1 Abs. 1 UmwG 1994 eine Regelungslücke ergebe, da sich das UmwG auf Verschmelzung unter "Rechtsträgern mit Sitz im Inland" beschränke. Folge sei, dass in Bezug auf Verschmelzungen unter Beteiligung von Rechtsträg...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Rechtfertigung insolvenzrechtlicher Regelungen vor der Niederlassungsfreiheit

Rz. 49 Es fragt sich, ob sich eine solche "Qualifikationslösung" im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit nicht als Trojanisches Pferd entpuppt. Die in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art festgestellten Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit waren sämtlich Folge der gesellschaftsrechtlichen Anknüpfung an den tatsächlichen Verwaltungssitz und der sich hieraus erg...mehr

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Italien / d) Genossenschaft

Rz. 20 Die Genossenschaft (società cooperativa – soc. coop.) ist durch die gegenseitige Unterstützung der Genossen und die Erzielung von Vorteilen und Leistungen zu günstigeren Bedingungen charakterisiert als der Markt dem Einzelnen ermöglicht. Die überschüssigen Güter und Leistungen dürfen verkauft und der hieraus erzielte und nicht für Investitionen verwendete Gewinn kann ...mehr

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Slowenien / 2. Verschmelzung

Rz. 81 Eine Verschmelzung ist durch Verbindung zweier Kapitalgesellschaften durch Übertragung des Vermögens der einen auf die andere oder durch Neugründung einer Gesellschaft für die Übernahme des Kapitals der zu verschmelzenden Gesellschaften ohne Liquidation möglich (Art. 580 ff. ZGD-1).mehr

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Österreich / 4. Form des Firmenbuches

Rz. 102 Das Hauptbuch und seit 1.1.2007 auch die Urkundensammlung werden vollelektronisch geführt. Die Urkundensammlung wurde davor in Papierform geführt, wobei sich die Urkunden dezentral beim jeweils zuständigen Gericht befanden. Eine Rückerfassung von Urkunden, die vor dem 31.12.2006 eingelangt sind, ist nur eingeschränkt möglich.[50] Die elektronische Übermittlung von Ur...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (3) Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht und Ansässigkeit in der EU (Art. 3b und 3c Fusions-Richtlinie)

Rz. 78 Die Kapitalgesellschaften müssen ohne Befreiung und ohne Wahlmöglichkeit körperschaftsteuerpflichtig sein und der steuerlich relevante Ansässigkeitsort muss in der EU liegen. Bei Doppelansässigkeit entscheidet das jeweilige DBA über die Ansässigkeit.mehr

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Slowenien / 4. Vermögensübertragung

Rz. 83 Eine Vermögensübertragung auf die öffentliche Hand (d.h. Republik Slowenien oder Gemeinde) ist wie etwa im deutschen Umwandlungsgesetz durch alle Kapitalgesellschaften (AG, KGaA und GmbH) möglich.mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Allgemeines

Rz. 119 Der Corporations Act enthält für alle zahlungsunfähigen Kapitalgesellschaften, d.h. einschließlich der proprietary company, eine einheitliche Regelung, wobei es Unterschiede im Hinblick auf die vor den einzelnen State Supreme Courts und dem Federal Court of Australia, die parallel zuständig sind, einzuhaltenden Verfahrensregeln gibt.[134]mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Laufende Besteuerung

Rz. 181 Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens für natürliche Personen und Kapitalgesellschaften erfolgt nach denselben Regeln. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens richtet sich ausschließlich nach den US-amerikanischen Steuergesetzen. Die amerikanischen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die bei der Erstellung von US-Jahresabschlüssen zu beachten si...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Jährliche Gesellschafterversammlung

Rz. 344 Bis auf eine Ausnahme für sog. traded companies sind haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften nicht verpflichtet, jährliche Gesellschafterversammlungen abzuhalten, weshalb das Thema hier nicht vertieft wird. Falls ein AGM abzuhalten ist, muss es innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag stattfinden.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 4. Meistbegünstigung

Rz. 88 Das Handelsabkommen enthält einen allgemeinen Grundsatz der Meistbegünstigung. Danach dürfen Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich in der Europäischen Union nicht schlechter behandelt werden als Unternehmen aus Drittstaaten. Rz. 89 Der Grundsatz der Meistbegünstigung könnte auch für die Anerkennung von Kapitalgesellschaften aus dem Vereinigten Königreich von Bedeu...mehr

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Griechenland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 41 Seit Abschaffung der Mindestkapitalanforderungen sowie der Abschaffung der Kapitalakkumulationssteuer für die Gründung der EPE und seit der Umsetzung des digitalen One-stop-Shops ab Februar 2020 sind die Kosten für Unternehmensgründungen erheblich gesunken. Die Gebühren für die Gründung einer EPE (sowie für die der anderen Kapitalgesellschaften AE und IKE) über das di...mehr

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Griechenland / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 111 Der Rechtsrahmen für die Umwandlungen sowohl von Personen- als auch von Kapitalgesellschaften wurde im Jahre 2019 durch das Gesetz 4601/2019 einheitlich festgelegt. In dem Gesetz sind die Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Fallkonstellationen der Umwandlung, der Fusion und der Abspaltung der EPE vorgesehen. Es gibt keine Einschränkung bzgl. der Fusion einer EPE mit ...mehr

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Italien / 1. Personengesellschaften

Rz. 10 Bei diesem Gesellschaftstyp überwiegt das persönliche Element vor dem der Vermögensbeteiligung. Sie stehen daher im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Die Personengesellschaften sind keine eigenständige juristische Person, so dass auch das persönliche Vermögen der Gesellschafter dazu dient, die Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen.[6] Dabei sind die Gesellschaft...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Reichweite der Niederlassungsfreiheit

Rz. 19 Die Reichweite des in den Art. 49, 54 AEUV enthaltenen kollisionsrechtlichen Herkunftslandprinzips deckt sich im Wesentlichen mit derjenigen des Gesellschaftsstatuts im herkömmlichen Sinne. Es rechnen dazu die Gründung, Rechtsfähigkeit, körperschaftliche Verfassung, Geschäftsführung, Vertretung, Organ- und Gesellschafterhaftung, Umstrukturierung und Beendigung der Ges...mehr

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Norwegen / II. Buchführungspflicht

Rz. 161 Die AS ist stets buchführungspflichtig.[499] Innerhalb von sechs Monaten ab dem Ende eines Geschäftsjahres hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Vorjahr zu erstellen,[500] die durch sämtliche Verwaltungsratsmitglieder und den Geschäftsleiter zu unterzeichnen sind.[501] Verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des La...mehr

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England und Wales1 England ... / Literaturtipps

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