Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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zfs 11/2024, Abwesenheitsve... / Leitsatz

1. War der Verteidiger nicht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG "mit nachgewiesener Vollmacht" zur Vertretung befugt und deshalb auch nicht berechtigt, einen Entbindungsantrag für den Betroffenen zu stellen, so ist der Einspruch des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG zu verwerfen. 2. Hat das Amtsgericht gleichwohl zur Sache verhandelt und entschieden, so ist der Betroffene mit dem ...mehr

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V / 12 Verhandlungsfähigkeit, selbst herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit [Rdn 3491]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 306 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[370] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 455 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Kenntnis des Versicherungsnehmers

Rz. 392 Die Anzeigeobliegenheit setzt eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von den gefahrerheblichen Umständen im Zeitpunkt der Erfüllung der Obliegenheit voraus. Grundsätzlich kann sich die Kenntnis aus der eigenen Wahrnehmung bestimmter Beschwerden ergeben und auch aus mitgeteilten Diagnosen von Medizinern.[970] Entscheidend für die Kenntnis ist nicht, ob jemand ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Neu hinzukommende Risiken – Vorsorgeversicherung

Rz. 40 Bedeutsam ist die Abgrenzung einer Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung von einem neuen Risiko. Ein solches ist nur im Rahmen der Vorsorgeversicherung nach A 1 Ziff. 9 AVB/Ziff. 3.1 (3), 4 AHB, versichert. Die Vorsorgeversicherung ist eine Besonderheit in der Haftpflichtversicherung. Die bestehende Versicherung schließt ohne besondere Vereinbarung und zunächst auch oh...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XIII. Rechtsprechung

Rz. 271 Ein Versicherungsmakler, der anstelle einer bestehenden Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung andere Absicherungen dieser Risiken vermittelt, muss dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede verschaffen.[402] Auch bei Reduzierung der Versicherungssumme besteht Beratungsbedarf. D...mehr

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V / 26 Verlesung von Protokollen, Verlesung zur Gedächtnisstützung [Rdn 3693]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Zustandekommen der vorläufigen Deckung

Rz. 19 Für die Zeit vor Einlösung des Versicherungsscheines kann eine vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Durch die VVG-Reform sind mit den §§ 49–52 VVG erstmals Regelungen über die vorläufige Deckung in das Gesetz aufgenommen worden. Daneben ist die vorläufige Deckung in B.2 AKB geregelt. Rz. 20 Die vorläufige Deckungszusage ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag...mehr

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E / 1 Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 1641]

Rdn 1642 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 229 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[301] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beamtenklausel

Rz. 125 Für Beamte stellen die Versicherer in der BUV gelegentlich die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleich, sofern sie zur Entlassung oder zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand führt. Diese früher häufig verwendete Klausel ist mittlerweile zur Ausnahme geworden.[307] Eine solche Klausel lautet etwa: Zitat "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzu...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 360 Hinsichtlich des außerordentlichen Kündigungsrechtes bestimmt § 14 Abs. 3 MB/KK, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht unberührt bleiben. Demgegenüber ist gemäß § 206 Abs. 1 VVG mit Wirkung zum 1.1.2009 "jede" Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die zur Erfüllung der Versicherungspflicht i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG dient, ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Reichweite des "ursächlichen Zusammenhangs" in Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 191 Fraglich ist, wie weit der "ursächliche Zusammenhang" in § 3 Abs. 1 d ARB auszudehnen ist. Wie bereits oben (siehe Rdn 178) angesprochen, wäre selbst bei erforderlicher adäquater Kausalität noch ein sehr weit gehender Ausschluss anzunehmen. So würde z.B. der Bauausschluss eingreifen, wenn sich der Versicherungsnehmer von einem Schrottplatz Material für seine baugeneh...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vergleichbare soziale Wertschätzung

Rz. 213 Bei der Frage, ob ein Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht, kommt es neben den Verdienstmöglichkeiten auch auf die soziale Wertschätzung an, die dem Beruf in der Gesellschaft entgegengebracht wird.[541] Die soziale Wertschätzung ist von vielfältigen Faktoren abhängig, insbesondere davon, welche Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit erforde...mehr

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V / 35 Vernehmung eines Polizeibeamten [Rdn 3799]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3800 Literaturhinweise: Artkämper/Jacobs, Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, 2017 Burkhard, Widerspruch gegen die Vernehmung b...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Anzeige der Berufsunfähigkeit beim Versicherer

Rz. 244 Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit hat nach § 1 Abs. 3 MB BUV/BUZ 22 in Textform (als Beispiele genannt: Papierform oder E-Mail) zu erfolgen, braucht aber nicht gesondert begründet zu werden. Die Musterbedingungen 2013 sahen noch eine Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor. Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit ist nicht erst erfolgt, wenn sämtliche Mitwirkungspfl...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / B. Form

Rz. 9 Das BGB bestimmt noch keine besondere Form, wie der Abschluss des Gesellschaftsvertrags der rechtsfähigen GbR zu erfolgen hat. Folglich kann der Gesellschaftsvertrag konkludent durch schlüssige Handlungen von Gründungsgesellschaftern zustande kommen. Rz. 10 Soll bereits zur Gründung ein GbR-Gesellschafter verpflichtet werden, den Gesellschaftszweck zu fördern durch Über...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Täuschungshandlung

Rz. 472 Die arglistige Täuschung setzt zunächst objektiv eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Die Täuschungshandlung verlangt einerseits, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der irreführenden Angaben kennt und den Willen hat, durch seine Erklärungen ...mehr

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E / 17 Erklärungsrecht des Verteidigers [Rdn 1869]

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V / 41 Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3846]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Anerkenntnis des Versicherers

Rz. 263 Durch § 173 Abs. 1 VVG wird seit dem 1.1.2008 bestimmt, dass der Versicherer verpflichtet ist, sich nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit (vgl. Rdn 249). in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Erstmalig ist das Anerkenntnis bei der BUV/BUZ damit gesetzlich geregelt worden. Gemäß § 8 Abs. 1 MB BUV 22 bzw. § 5 Abs. 1 MB BUZ 22 ist ebenfall...mehr

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L / 2 Ladung des Verteidigers [Rdn 2273]

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§ 18 Transportversicherung / 6. Verschulden des Versicherungsnehmers (Ziff. 3 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 33 ADS 1919)

Rz. 85 Ziff. 3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 33 ADS 1919 enthält einen subjektiven Risikoausschluss, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.[99] Hieraus folgt keine Schadenverhütungspflicht des Versicherungsn...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Muster: Erste Anmeldung einer eGbR zum Register

Rz. 24 Die Anmeldung zum GbR-Register kann erledigt werden, wenn eine neue GbR gegründet wird (siehe hierzu Muster 4.1) und wenn eine bestehende GbR angemeldet wird (siehe hierzu Muster 4.2). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Neuanmeldung einer eGbR UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Amtsgericht _________________________ – Ge...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rz. 95 Versicherer und Versicherungsnehmer können gleichermaßen einen Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten. Ein im Voraus vereinbarter Ausschluss des Anfechtungsrechts gem. § 123 BGB ist unwirksam.[89] Rz. 96 Für den Versicherer bestimmt § 22 VVG, dass er bei allen denkbaren Täuschungshandlungen anfechten kann.[90] Es gilt die Jahresfrist ...mehr

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B / 45 Beweisantrag, Zeitpunkt der Antragstellung [Rdn 1232]

Rdn 1233 Literaturhinweise: Bandilla/Hassemer, Zur Abhängigkeit strafrichterlicher Beweiswürdigung vom Zeitpunkt der Zeugenvernehmung im Hauptverfahren, StV 1989, 551 Barton, Der Zeitpunkt des Beweisantrages unter Berücksichtigung des Inertia-Effektes, StraFo 1993, 11 Hammerstein, Kann die Reihenfolge der Beweiserhebung das Urteil beeinflussen?, in: Festschrift für Rudolf Schm...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 71 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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S / 2 Schluss der Beweisaufnahme

Rdn 3004 1. I.d.R. erklärt der Vorsitzende am Ende der Beweisaufnahme, dass er diese nun schließe. Das ist ausreichend. Der "Schluss der Beweisaufnahme" (§ 258 Abs. 1) braucht weder durch einen Gerichtsbeschluss noch durch eine ausdrückliche Anordnung des Vorsitzenden formell festgestellt zu werden. Der Vorsitzende kann die Beweisaufnahme auch stillschweigend schließen (KK/O...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Abtretung, Pfändung und Insolvenz

Rz. 300 Zu differenzieren ist für die Frage, ob eine Abtretung oder Pfändung möglich ist, nach den einzelnen Ansprüchen, die aus dem Versicherungsverhältnis resultieren können bzw. auch danach, ob sich der Vertrag in der Anwartschaftsphase oder in der Auszahlungsphase befindet. Grundsätzlich ist es lediglich möglich solche Ansprüche abzutreten, die auch der Pfändung unterlie...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Streitwertbemessung

Rz. 315 Für die Leistungsklage auf regelmäßige Rentenzahlungen bestimmt § 9 ZPO grundsätzlich den 3,5-fachen Wert der jährlichen Rente zum Streitwert.[770] Ein zusätzlicher Feststellungsantrag erhöht grundsätzlich den Streitwert. Liegt jedoch eine teilweise wirtschaftliche Identität der Begehren vor, erfolgt insoweit keine Streitwerterhöhung.[771] Rz. 316 Überschussanteile od...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Vorsätzliches Handeln von Mitbewohnern des Versicherungsnehmers, § 1 Nr. 7 a AERB 87

Rz. 99 Danach besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen verursacht wurden, mit denen der Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt oder die bei ihm wohnen, es sei denn, dass dadurch die Tat weder ermöglicht noch erleichtert wurde. Der Ausschlusstatbestand ist Ausdruck des besonderen Risikos, dass durch Mitbewohner ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) A § 3 Nr. 4 a VGB 2010, A 4.5 VGB 2022

Rz. 48 Weitere Ausschlüsse für die Leitungswasserversicherung enthalten A § 3 Nr. 4 a VGB 2010, A 4.5 VGB 2022 (§ 9 Nr. 4a–e VGB 88). Rz. 49 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser (Buchst. aa) sind ausgeschlossen. Planschen ist das Bewegen von Wasser unmittelbar durch menschliches Tun.[38] Der Ausschlusstatbestand umfasst z.B. Wasser, das durch derartige Bewegungen aus ...mehr

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V / 11 Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3479]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Einwendungen

Rz. 82 Einwendungen gegen die auf der Grundlage eines gerichtlichen medizinischen Sachverständigengutachtens getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung können noch im Berufungsverfahren mithilfe eines medizinischen Privatgutachtens erhoben werden.[195] Allerdings bedeutet dies nicht, dass damit die im Privatgutachten enthaltenen neuen Tatsachen in den Prozess gleichsa...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Arglistige Täuschung

Rz. 312 Der Versicherungsnehmer verwirkt seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn er versucht, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind (§ 14 Nr. 2 AFB 87/B § 16 Nr. 2 AFB 2010). Der Vorwurf der Arglist setzt keine Bereicherungsabsicht des Versicherungsnehmers voraus.[426] Es genügt be...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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FF 11/2024, Zur Zulässigkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Feststellung des Trennungszeitpunktes. [2] Die Beteiligten sind seit dem 26.4.1995 im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Die Beteiligten leben getrennt, wobei der genaue Trennungszeitpunkt zwischen ihnen streitig ist. Unstreitig ist je...mehr

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B / 55 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1529]

Rdn 1530 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im Bußgeldverfahren, NStZ 2023, 525 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 13. Aufl. 2023 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererke...mehr

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zfs 11/2024, Zur Haftungsve... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben. In der Sache hat sie überwiegend Erfolg. 1. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite grundsätzlich für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß §§ 7, 17, 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Keine Möglichkeit der Berufsausübung

Rz. 583 Nach medizinischen Befunden darf keine Möglichkeit der Ausübung des Berufs bestehen. Relevant für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist immer der zuletzt zu gesunden Tagen ausgeübte Beruf, also nicht unbedingt derjenige, der im Antragsformular festgehalten ist oder der unmittelbar vor konkretem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Berufswechsel ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (3) Falsche Schlüssel

Rz. 36 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 17), sind die für die Tatbestände des qualifizierten Diebstahls im Strafrecht entwickelten Grundsätze nicht uneingeschränkt auf das Versicherungsrecht übertragbar. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für den Begriff "falscher Schlüssel". Ob ein Schlüssel nach strafrechtlichen Grundsätzen "falsch" ist oder nicht, hängt vom Willen ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Freiwillig (vorsätzlich) geschaffene Gefahrenlage

Rz. 43 Problematisch sind die Fälle, bei denen die VP zunächst die Absicht hatte, sich vorsätzlich zu verletzen (oder zu töten), im weiteren Verlauf jedoch hiervon Abstand nimmt, eine Gesundheitsschädigung aber dennoch eintritt. Der innere Sinneswandel allein reicht zur Annahme einer Unfreiwilligkeit nicht aus.[75] Ob ein "mentaler" Rücktritt bzw. ein "Rücktritt von der Freiw...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 142 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten (§ 1 I. Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind per...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / B. Fehlendes berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 3 Nur der einvernehmliche Wille der Vertragsbeteiligten, ein Notaranderkonto einzurichten, reicht nicht als berechtigtes Sicherungsinteresse.[8] Der Notar soll die Beteiligten über die gesetzlichen Voraussetzungen einer notariellen Verwahrung aufklären und sichere Wege einer Vertragsabwicklung (ohne die Verwahrung) aufzeigen. Beharren die Beteiligten trotz der Notarhinwe...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Zeitpunkt der Antragstellung/Vorlagensperre/Antragsverzicht/Vorratslöschung

Rz. 80 Regelt der Grundstückskaufvertrag die Bewilligung der Auflassungs- bzw. Eigentumsübertragungsvormerkung mit einer schützenden Bestimmung zur Vorlage, damit eine Vorleistung vermieden wird, muss diese Schutzbestimmung beachtet werden. Die Vorlagensperre und Anweisung an den Notar, die Eintragungsbewilligung der Vormerkung erst nach Eintritt einer künftigen Bedingung, b...mehr