Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.4.6 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten

Rz. 32 Als Kinder i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG und somit auch i. S. d. § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX gelten auch Kinder, die über 18 Jahre alt sind und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Eigenschaft als Kind i. S. d. oben genannten Vorschriften bleibt auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten, ...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.4.4 Kinder, die mangels Ausbildungsplatzes ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können

Rz. 30 Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es eine Berufsausbildung – im Inland oder Ausland – mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Ein Mangel eines Ausbildungsplatzes liegt sowohl in Fällen vor, in denen das Kind noch keinen Ausbildungspla...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.4.3 Kinder, die sich in einer Übergangszeit befinden

Rz. 29 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG wird ein mindestens 18 Jahre altes Kind bei den Voraussetzungen für die Erhöhung des Übergangsgeldes mit berücksichtigt, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten befindet, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des ...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.1 Kinder, Lernende und Teilnehmer an Untersuchungen

Rz. 4 Lernende, Untersuchte und Prüflinge, Kinder, Schüler und Studenten verrichten keine betrieblichen Tätigkeiten, weil die Tätigkeiten nicht einem Unternehmen zu dienen bestimmte sind, sondern sind i. d. R. von eigennützigem Interesse. Sie nutzen lediglich das Unternehmen. Es bedarf deshalb einer besonderen gesetzlichen Regelung, die diesen Personenkreis in die Haftungspr...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.4.5 Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Freiwilligenaktivitäten leisten

Rz. 31 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, bezüglich der Erhöhung des Übergangsgeldbetrages zu berücksichtigen, wenn es "ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder eine Freiwil...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.2 Grundrentenzeiten

Rz. 28 Die Ermittlung des Zuschlags für die von § 307f Abs. 5 erfassten Versicherten erfordert – wie bei Neurenten nach § 76g Abs. 1 und Bestandsrenten nach § 307e Abs. 1 – zunächst, dass mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind. Zwar ergibt sich dies nicht unmittelbar aus Abs. 5. Die Vorschrift nimmt jedoch ausdrücklich auf § 76g Abs. 2 Bezug, indem sie best...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.4.1 Befristung wegen Kindererziehung

Rz. 25 Renten an Witwen oder Witwer wegen Kindererziehung sind bis zum Ablauf des Monats des voraussichtlichen Endes der Kindererziehung zu befristen. Grundsätzlich endet die Erziehung mit Ende der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 BGB), die nach § 2 BGB mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Rz. 26 Sorgt die Witwe oder der Witwer für ein Kind, das wegen körperliche...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1 Leistungen zum Lebensunterhalt bei medizinischen Rehabilitationsleistungen einschließlich sonstiger Leistungen (Abs. 1)

Rz. 9 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3 Familienkomponente (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 16 Nach Abs. 1 Satz 3 beträgt das Übergangsgeld 75 % der nach Rz. 7 ff. ermittelten Bemessungsgrundlage, wenn der Übergangsgeldempfänger mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3, 4 oder 5 EStG hat (vgl. Rz. 17 ff.) oder mit einem Ehegatten/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft lebt, der deshalb keine Erwerbstätigkeit ausübt, weil dieser Ehegatte/Lebenspartner entwede...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.3 Hypothetische Familienversicherung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 27 Die Regelung über die Beitragsfreiheit im Falle einer möglichen Familienversicherung nach Nr. 3 ist mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) dahingehend geändert worden, dass (neben der Schreibweise) nunmehr auf die Versicherungspflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 verwiesen wird. Zur Begründung ist (in BT-Drs. 19/6337 S. 136...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.2 Leistungen zum Lebensunterhalt bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2)

Rz. 14 Die Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5) im Zusammenhang mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen, heißen Übergangsgeld. Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelten nach § 49 Abs. 3 Nr. 2 die Berufsvorbereitung (einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung), nach § 49 Abs. 3 Nr....mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019 S. 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020 S. 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVaktuell 2017 S. 144. Hager, Der Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlung einer vom Arbeitnehmer finanzierten...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift bezieht Kinder, Lernende und Teilnehmer an Untersuchungen (Abs. 1), Pflegebedürftige und Pflegepersonen (Abs. 2), Personen beim Zusammenwirken von Rettungs- und Zivilschutzmaßnahmen (Abs. 3) und Schädiger von versicherten Unternehmensbesuchern (Abs. 4) mit in die Haftungsprivilegierung der §§ 104, 105 ein. 2.1 Kinder, Lernende und Teilnehmer an Untersuchu...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.1.1 Betrieb Schule als Gefahrengemeinschaft

Rz. 5 Nach Nr. 1 sind Versicherte untereinander haftungsprivilegiert. Damit sind Lernende, zu Untersuchende, Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8) gemeint, die sowohl Schädiger als auch Geschädigte sein können, wobei sich das Privileg nur auf die jeweilige Gruppe untereinander bezieht (Schüler/Schüler; Student/Student usw.). In diese...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krank...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.1.2 Betriebliche Tätigkeit in der Schule

Rz. 7 Die schädigende Handlung, für deren Folgen das Haftungsprivileg eingreift, muss eine betriebliche sein. Dieser Begriff ist für den jeweiligen Schul- und Lehrbetrieb anzupassen und umfasst jede Teilnahme an den angebotenen Bildungsmaßnahmen. Damit sind alle Handlungen, die auf der typischen Gefährdung aus schulischem Kontakt beruhen und deshalb einen inneren Bezug zum S...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.2 Waisen und "Versorgungswaisen" (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze ab 1.1.2017 vollständig neu gefasst, indem auf den neuen Versicherungspflichttatbestand für Waisenrentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b verwiesen wird. Die Neuregelung bringt aber im Wortlaut nur unzureichend zum Ausdruck, dass diese...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.1.3 Ausschluss des Haftungsausschlusses

Rz. 9 Mit dem Verlassen des Schulgeländes endet grundsätzlich der innere Zusammenhang mit dem Schulbetrieb. Handlungen auf Wegen sind nur dann haftungsprivilegiert, wenn diese wie Betriebswege zu bewerten sind, z. B. Wege zu anderen Unterrichtsveranstaltungen oder zu einem Ziel, das schulischen Zwecken dient. Im Übrigen gilt der Ausschluss des Haftungsausschlusses bei Wegeun...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 47 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger etc. zur Berechnung, Höhe und Zahlu...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 3 Literatur

Rz. 21 Berg, Rechtsprechung zu den Anforderungen an die gemeinsame Betriebsstätte i. S. d. § 106 Abs. 3 SGB VII, VersR 2011 S. 1495. Hollo, Arbeitsteiliges Beladen eines LKW mit Bauschutt als gemeinsame Betriebsstätte i. S. d. § 106 Abs. 3 SGB VII, juris-PR-SozR 15/2017 Anm. 4. Leube, Gemeinsame Betriebswege von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen – Haftungsbegrenzung auf ...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.5.3 Auswirkungen bei Änderung der Verhältnisse

Rz. 39 Werden im Laufe eines Kalendermonats die Voraussetzungen zur Zahlung des erhöhten Übergangsgelds erstmals erfüllt oder fallen die Voraussetzungen im Laufe eines Kalendermonats weg, ist das Übergangsgeld taggenau umzustellen. Die Regelung für Kinder, die eine Änderung der Höhe des Übergangsgelds bereits zu Beginn des Kalendermonats bzw. beim Ausscheiden aus dem zu berü...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.1 Haftungsprivilegierte Schädiger und schädigende Handlung

Rz. 4 Die Haftungsprivilegierung gilt zunächst für die Beschäftigen des Betriebs i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1. Daneben können auch Leiharbeiter und Beschäftigte im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften und "Wie-Arbeitnehmer" i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 (vgl. Komm. zu § 104) privilegierte Schädiger sein. Die Vorgängervorschrift beschränkte den privilegierten Kreis der Schädiger auf "B...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 66 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die fast gleichlautende Vorgängervorschrift war § 46 (in Kraft vom 1.7.2001 bis 31.12.2017). Diese Vorgängervorschrift hatte während ihrer Wirkungszeit folgende Gesetzesänderung...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 65 haben die Träger der Rentenversicherung sowohl während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff. SGB IX i. V. m. § 20 und 21 SGB VI) als auch während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) sowie die Träger der Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung nac...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.4 Unterschreiten des Höchstwerts nach § 76g Abs. 4

Rz. 35 Ein Zuschlag wird zudem nur ermittelt, wenn sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem nach § 76g Abs. 4 maßgebenden Höchstwert liegt (vgl. dazu Rz. 18). Zwar verweist § 307f Abs. 5 lediglich auf § 76g Abs. 2 und 5 sowie bzgl. der Höhe des Zuschlags auf Abs. 4. Dass nur Grundrentenbewertun...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5 Rentenende infolge einer auflösenden Bedingung

Rz. 31 Der Rentenbewilligungsbescheid kann mit einer auflösenden Bedingung versehen werden. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine Nebenbestimmung zum Bewilligungsbescheid. Deren Zulässigkeit ist in § 32 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 SGB X geregelt. Danach darf die Bewilligung mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn s...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.2.1 Unmittelbar betroffener Personenkreis

Rz. 14 Nach der ersten Fallgruppe müssen geschädigte Versicherte, denen das Haftungsprivileg des Unternehmers entgegengehalten werden kann, bei Eintritt des Versicherungsfalls für den Unternehmer in dessen Unternehmen tätig gewesen sein. Damit gehören zunächst die Arbeitnehmer des Unternehmens zu dem potenziellen Personenkreis, aber auch solche, die arbeitnehmerähnlich in da...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.1 Versicherte desselben Betriebs

Rz. 9 Die 1. Fallgruppe umfasst die Versicherten desselben Betriebes. Mit Versicherten sind die Personen gemeint, die für Ihr Unternehmen tätig sind oder zu ihrem Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen (vgl. § 104 und die dortige Komm.). Dazu gehören jetzt auch der versicherte Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte und unternehmerähnl...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.1.2 Einsatz-/Bedarfsgemeinschaft (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 bestimmt, wie die Bedürftigkeit bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sowie minderjährigen unverheirateten Kindern zu ermitteln ist. Die betreffenden Personen bilden eine Einsatz- oder Bedarfsgemeinschaft. Die Terminologie (z. T. wird auch von Familiennotgemeinschaft oder Einstandsgemeinschaft gesprochen) ist nicht zwingend. Zur ...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.3 Sonderauswertungen der EVS (Abs. 3)

Rz. 33 Abs. 3 präzisiert gegenüber der bis zum 31.12.2010 geltenden Vorgängerregelung nebst RSV die Auswertung einer EVS durch Sonderauswertungen (zum Ganzen BT-Drs. 17/3404 S. 121). Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Ermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage einer neuen EVS Sonderauswertungen beim Statistischen Bundesamt in Auftrag zu geben...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Ausnahme des Abs. 2 gemäß Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft. In dieser Fassung enthielt sie inhaltliche und verfahrensrechtliche Regelungen zur Bestimmung des Regelbedarfs und des Inhalts der Regelsätze. Durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Adamy/Kolf, Viel Theater und wenig Beifall – Der faule Hartz-IV-Kompromiss, Soziale Sicherheit 2011 S. 85. I. Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II, Soziale Sicherheit Extra 2011 S. 7. dies., Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden, SozSich 2014 S. 93. dies., Regelbedarfsermittlung – Die verdeckte Armut drückt das Ergebnis, SozSich 2015 S. 142. dies., Neuer...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.2 Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 Nach dieser Vorschrift haben die Berechtigten Anspruch auf Erstausstattung mit Bekleidung bei Totalverlust oder neuem Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 60 zu § 32). Außergewöhnliche Umstände können etwa vorliegen bei erheblicher Gewichtsreduktion (vgl. LSG Hamburg, Urteil v. 27.10.2011, L 5 AS 342/10 Rz. 15 f.). Ebenso wie bei Nr. 1 b...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift existierte in dieser Form im BSHG noch nicht, sie entspricht jedoch im Wesentlichen dem bereits früher geltenden Recht. Abs. 1 regelt den Umfang des Lebensunterhaltes in Einrichtungen. Abs. 2 konkretisiert nähere Einzelheiten entsprechend § 21 Abs. 3 BSHG. Hintergrund und Sinn der Regelung ist gegenüber dem alten Recht die Umsetzung der Intention des Ges...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.4.1 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben (Abs. 4 Satz 1 bis 2, Abs. 5 Satz 1)

Rz. 43 Welche Beträge konkret zu den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte zu zählen sind, bestimmen im Wege einer positiven und einer negativen Abgrenzung Abs. 4 Satz 1 und 2. Rz. 44 Mit der positiven Abgrenzung in Abs. 4 Satz 1 soll das Ziel der existenzsichernden Systeme gewährleistet werden, dass leistungsberechtigte Personen in der Öffentlichkei...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.2 Das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG)

Rz. 56 Wie oben (Rz. 25) dargestellt, kann das RBEG nicht ohne die Vorschriften der §§ 27a bis 29 (insbesondere § 28) und umgekehrt können die genannten Vorschriften nicht ohne die hierauf bezogenen Regelungen des RBEG verstanden werden. Deshalb erfolgt die Kommentierung der Vorschriften des RBEG an den Stellen der gesetzlichen Regelungen des SGB XII, zu denen sie inhaltlich...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft. Zum 1.1.2011 fand durch Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) eine vollständige Neustr...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.2 Aktuelle Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 29 Zum 1.1.2020 hat § 27b durch Art. 13 Nr. 9 BTHG eine Neufassung gefunden. Abs. 1 Satz 1 regelt jetzt, dass der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen den darin erbrachten Lebensunterhalt (Nr. 1) sowie in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt (Nr. 2) umfasst. Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen entspr...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.1 Erstausstattung für die Wohnung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Im Rahmen von Abs. 1 Nr. 1 besteht ein Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/1514 S. 60 zu § 32) nennt als Beispielsfälle die Ausstattung nach einem Wohnungsbrand oder die Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haft. Andere Fälle der Begründung eines Hausstandes wie z. B. nach Wohnungslosig...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Berlit, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und hessischer Landesregierung für ein neues SGB II und SGB XII, info also 2003 S. 195. Grube, Das geschlossene Regelsatzsystem und seine neuen "(Schlupf-)Löcher", NDV 1998 S. 298. Hammel, Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege – Ergänzung oder Ersatz öffent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 5 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 32 Nach § 1 Abs. 2 EStG unterliegen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, also Personen, die nicht schon nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Dies sind deutsche öffentliche Auslandsbedienstete sowie die zu ihrem Haushalt zählenden Personen. Hinzukommen für die erweiterte besc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1.1 Wohnsitz

Rz. 15 Abgrenzungsmerkmal für die verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht sind grundsätzlich die Belegenheit von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Nach § 8 AO hat eine Person ihren Wohnsitz dort, wo sie ihre Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] Ob ein Wohnsitz vorliegt, ist nach den tatsächlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.1 Natürliche Personen

Rz. 6 Steuersubjekt bei der ESt sind nur natürliche Personen. Dies sind alle Menschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse oder Handlungsfähigkeit. Auch auf die Geschäftsfähigkeit oder eine Verfügungsbefugnis der natürlichen Person kommt es hier nicht an. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Ebenso, wie es nach § 1 BGB kein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.3 Rechtsfolge: Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 47 Rechtsfolge des § 1 Abs. 3 EStG ist, dass der Stpfl. beantragen kann, zur unbeschränkten Steuerpflicht (anstelle der beschr. Steuerpflicht) herangezogen zu werden. Es erfolgt eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 7b EStG (§ 46 EStG Rz. 54). Die unbeschränkte Steuerpflicht nach Abs. 3 ist, anders als die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG, sachl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.2 Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG)

Rz. 27 Nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Versorgungsleistungen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG auch dann abziehbar, wenn der Empfänger nicht unbeschränkt stpfl. ist. Dies hat seine Grundlage in der EG-vertraglich garantierten Freizügigkeit. Danach ist der Sonderausgabenabzug auch zu gewähren, wenn die Versorgungsleistungen von einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1a EStG steht im Zusammenhang mit der Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht in § 1 EStG und ergänzt sie. Die Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht geht grundsätzlich davon aus, dass der Stpfl. sowie seine unmittelbaren Familienangehörigen im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Steuerentlastende Regelungen sind daher in erheblichem Umfang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr