Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.5 § 67 SGB XII

Rz. 25 Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 72 Abs. 1 BSHG, der wiederum auf der Entscheidung des BVerfG zur Gefährdetenhilfe beruhte (BVerfG, Urteil v. 18.7.1967, 2 BvF 3/62). Nach § 67 SGB XII sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wen...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 2.4 Befugnisse während der Prüfung

Rz. 9 Die örtliche Prüfung bedingt regelmäßig, dass die Einrichtung selbst (samt Grundstück) betreten werden muss. Hierbei sind die Vorgaben aus Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) zu beachten. Dies berücksichtigend können Einrichtung und Grundstück immer dann betreten werden, wenn der Träger hierin eingewilligt hat. Dann liegt kein Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vor (...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern in Kindertagespflege. Damit enthält sie kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffskompetenzen, um das Kindeswohl in der Kindertagespflege zu gewährleisten. Mit Kindertagespflege ist gemeint, dass das Kind außerhalb des Haushalts des Erz...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1 Adressaten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Artikel 6 GG garantiert den Schutz von Ehe und Familie. Der grundgesetzliche Familienbegriff knüpft an das bürgerlich-rechtliche Institut der Familie an (BVerfG, Beschluss v. 17.1.1957, 1 BvL 4/54). Danach ist die Familie die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (Urteil v. 29.7.1959, 1 BvR 205/58), gleichgültig, ob ehelich oder nichtehelich (BVerfG, Besc...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.2 Gewichtige Anhaltspunkte

Rz. 5a Das Jugendamt hat grundsätzlich in eigener Verantwortung die Eignung öffentlicher Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung zu beurteilen und sie anzubieten. Andererseits ist dem Familiengericht das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG in eigener Verantwortung auferlegt. Es besteht eine Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt sowie...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet die gesetzliche Grundlage für Hilfestellung in existentiell schwierigen Situationen vor, aber auch nach der Geburt eines Kindes. Vor der Geburt kommt oftmals denjenigen jungen schwangeren Frauen die Möglichkeit gemeinsamer Wohnformen zu Gute, die wenig Unterstützung durch ihre eigenen Familien und den Kindesvater erfahren und sich ohne diese Hilfe ...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl I S. 2729) eigenständig in § 43 geregelt. Zuvor unterfiel die Kindertagespflege der Pflegeerlaubnis nach § 44 a. F., allerdings nur bei Betreuung von mehr als 3 Kindern. Die Neuregelung f...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1)

Rz. 3 Die Tagesbetreuung von Kindern ist erlaubnispflichtig, wenn sie durch eine sog. Tagespflegeperson erfolgt. Das sind nach der Legaldefinition in Abs. 1 Personen, die Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten in anderen Räumen während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen wollen. Die Erlaubnispfli...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.3 Betreuung in einer geeigneten Wohnform (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 13 Die Leistung wird gewährt durch Betreuung in einer geeigneten Wohnform. Der Begriff "Wohnform" wurde bewusst offen gewählt, um Hilfe in verschiedenen Problemlagen zu ermöglichen. Die wohl bekannteste Einrichtung ist dabei das "Mutter-Kind-Heim", das die Betreuung rund um die Uhr anbietet. In Betracht kommen darüber hinaus aber auch Außenwohngruppen von Heimen, Wohngem...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur

Rz. 40 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und st...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.7 Kostenbeteiligung

Rz. 22 § 91 Abs. 1 Nr. 1 bestimmt, dass für die Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3) Kostenbeiträge erhoben werden. Nach Maßgabe der §§ 93 f. haben sich Kinder und Jugendliche (§ 92 Abs. 1 Nr. 1), junge Volljährige (§ 92 Abs. 1 Nr. 2), Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen (§ 92 Abs. 1 Nr. 4) sowie Elternteile (§ 92 A...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.6 Kasuistik

Rz. 8 Dem Einrichtungsbegriff unterfallen insbesondere: Kinder- und Jugendheime (BT-Drs. 11/5948 S. 84), wie z. B. Jugendwohnheime, heilpädagogische Heime, Heime für behinderte Menschen; auch teilstationäre Einrichtungen (BT-Drs. 11/5948 S. 84); Tageseinrichtungen für Minderjährige (BT-Drs. 11/5948 S. 84; vgl. auch Bay VGH, Beschluss v. 5.3.2012, 12 ZB 10.2012), wie Kinderkripp...mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 3 Literatur

Rz. 6 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Meysen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr – Reform des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG, FamRZ 2021 S. 401; Ritscher, Systemische Kinder- und Jugendhilfe, Anregungen für die Pr...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 3 Literatur

Rz. 35 Beckmann, Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bernzen , Rechtsansprüche oder Ermessen im SGB VIII – praxisbezogene Reflexion zur Rechtsanwendung, RdJB 2014 S. 474; Dehmer/Struck, Bildungs- und Teilhabeförderung von Kindern und Jugendlichen – Wie kann sie im Rahmen des SGB VIII gesichert werden? J...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG enthielt keine dem § 10 ganz oder teilweise entsprechende Vorschrift. Die Leistungen der Jugendhilfe wurden seit jeher in Rechtsprechung und Literatur als Fürsorgeleistungen angesehen. Daraus folgte die Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungen. Im Verhältnis zur Sozialhilfe sah man die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als speziellere und deshalb ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 eingefügt. Unter dem Eindruck spektakulärer Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung von Kindern hat der Gesetzgeber die allgemeinen Vorschriften des...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerpunkt der Jugendhilfe (vgl. auch § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB I; § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Grundgedanke ist, präventive Angebote zum Schutz für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen, um deren Gefährdung durch schädliche Einflüsse von vornherein zu vermeiden. Die in den...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.6 Kostenbeteiligung

Rz. 22 Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 können Kostenbeiträge für die Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 festgesetzt werden. Durch das KiföG wurde der Begriff "Teilnahmebeitrag" gestrichen, da der Begriff "Kostenbeitrag" künftig einheitlich für alle Fallgestaltungen öffentlich-rechtlicher Heranziehung zu den Kosten ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.2 Subjektiv-individueller Rechtsanspruch

Rz. 4 Fraglich ist aber, ob darüber hinaus ein subjektiv-individueller Rechtsanspruch auf die Betreuung innerhalb einer Wohnform besteht. Ein solcher Leistungsanspruch richtet sich nach der sog. Schutzzweck­theorie. Danach liegt ein subjektiv-öffentliches Recht vor, wenn der Rechtssatz eine Verhaltenspflicht enthält, zumindest auch die Individualinteressen des Einzelnen befri...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.6 Datenweitergabe an den für die Leistungsgewährung zuständigen Träger

Rz. 31 Abs. 6 geht von der Situation aus, dass zur Wahrnehmung des Schutzauftrags das entsprechend § 87 Abs. 1 zuständige Jugendamt gehandelt hat, und nicht das für die Leistungsgewährung nach § 86 zuständige Jugendamt (vgl. dazu Rz. 15). Für diesen Fall sieht die Vorschrift Regelungen zur Fallübergabe an das für die Leistung zuständige Jugendamt vor; denn in den meisten Fäl...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.3 Pflicht zur Inobhutnahme

Rz. 21 Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist das Jugendamt nach Abs. 2 Satz 2 ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zur Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet, wenn die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann. Voraussetzung ist somit, dass eine Beeinträchtigung des Kindeswohls entweder bereits eingetreten ist oder mit hoh...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.8 Einbeziehung des anderen Elternteils oder einer anderen Betreuungsperson (Abs. 2)

Rz. 16a Abs. 2 Satz 1 betrifft diejenigen Fälle, in denen es in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung des in der Einrichtung betreuten Elternteils sinnvoll erscheint, auch dessen Ehepartner oder den Lebenspartner einzubeziehen. Dies darf jedoch nicht gegen den Willen des in der Einrichtung betreuten Elternteils geschehen. In Einzelfällen kann der aus der Persönlichkeitsent...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.3.2 Vormund

Rz. 8 Ein Minderjähriger (unter 18-Jähriger, vgl. § 2 BGB) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind. Er erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist, § 1773 BGB. § 1800 B...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.1 Familienbildung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 13 Die Leistungsangebote der Familienbildung sollen allen Familienmitgliedern zugute kommen, also nicht nur den Personensorgeberechtigten, sondern auch den zu erziehenden jungen Menschen. Es handelt sich um präventive Maßnahmen, die keinen besonderen Anlass voraussetzen und parallel zur Schul- und Erwachsenenbildung erfolgen. Dadurch, dass die Angebote der Familienbildung...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.1 Mutter als Leistungsempfängerin

Rz. 4 Die Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB) und als solche leistungsberechtigt.mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.1 Begriff der Kindeswohlgefährdung

Rz. 4 Die in Art 6 Abs. 2 Satz 2 GG normierte Pflicht des Staates aufgrund des Wächteramtes stellt eine tief in Grundrechte des Kindes und der Eltern und Sorgeberechtigten eingreifende Befugnis dar. Sie beinhaltet zugleich eine Verpflichtung zum Tätigwerden, bei deren Nichterfüllung Ansprüche der Geschädigten wegen Amtspflichtverletzung und sogar strafrechtliche Konsequenzen...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 3 Literatur

Rz. 15 Bringewat, Staatliches Wächteramt und Strafbarkeitsrisiken in der kommunalen Jugendhilfe, UJ 2001 S. 418; ders., Schutz des Kindeswohls – eine Aufgabe des Strafrechts!? ZKJ 2007 S. 225; ders., Strafrechtliche Garantenhaftung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, FPR 2007 S. 12; Coester, Die Rechte des Kindes, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes Nr....mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 16 schafft erstmals eine umfassende Grundlage für Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Die Vorschriften für Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2 Nr. 2) sowie Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Beda...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010 S. 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störu...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Eine Verpflichtung des Jugendamtes zur Zusammenarbeit mit den freien Trägern sah § 7 JWG vor. Dabei sollte deren Selbständigkeit gewährleistet werden. § 5 Abs. 3 Satz 2 JWG normierte den Vorrang der freien Jugendhilfe, soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen durch freie Träger gewährleistet waren. Durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 47 Melde- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits die in § 78 JWG geregelte Heimaufsicht kannte heimbezogene Meldepflichten in Abs. 4 dieser Vorschrift. Darüber hinaus enthielt § 78a JWG kindbezogene Meldepflichten, die bei ganztägiger Betreuung von Minderjährigen unter 16 Jahren ausgelöst wurden. Diese kindbezogenen Meldepflichten dienten einerseits dem Schutz bisher nicht adoptierter Heimkinder (sog. vergess...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 36 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 10.6.2021 eingeführt.mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 3 Musterantrag

Rz. 18 Kreis .../Stadt ... - Jugendamt - ... Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII 1. Antragstellermehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingeführt.mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nennt 4 Vorgaben bzw. Grundanforderungen an die öffentliche Jugendhilfe. Die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung ist zu beachten. Die wachsende Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen und ihre spezifischen Bedürfnisse und Eigenarten sind zu berücksichtigen. Geschlechtsspezifische Lebenslagen sind zu beachten und die G...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Heimaufsicht beinhaltete bereits nach § 78 Abs. 5 JWG den Auftrag zur regelmäßigen örtlichen Prüfung. Diese Prüfung wurde mit Ausnahme der Regelmäßigkeit (jetzt: nach den Erfordernissen des Einzelfalles) in § 46 übernommen. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. ...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingeführt.mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 10.6.2021 eingeführt.mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.3 Ziele der Leistungsangebote (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 19 Die Ziele der Förderung der Erziehung in der Familie sind durch Abs. 1 Satz 2 und 3 direkt vorgegeben: Die Leistungsangebote sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Die durch das KJSG geänderte Fassung von Abs. 1 Satz 2 soll den Auftrag, die Zielsetzung und die damit verbundenen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1 Nachrang gegenüber Verpflichtungen und Leistungen anderer

Rz. 3 Gemeint sind in Abs. 1 Satz 1 rechtliche Verpflichtungen Dritter, aus denen derjenige einen Anspruch herleiten kann, der als Empfänger von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Betracht kommt. Es kommen sowohl vertragliche als auch gesetzliche Verpflichtungen in Betracht. Sittliche oder moralische Verpflichtungen zählen nicht dazu. Die Neufassung des Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingeführt.mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.2 Heranziehung unterhaltspflichtiger Personen

Rz. 13 Die Neufassung des Abs. 2 durch das KICK regelt das Vor- und Nachrangverhältnis speziell für unterhaltsberechtigte Empfänger von Hilfen und Teilnehmern an Maßnahmen nach dem SGB VIII und unterhaltsverpflichteten Dritten. Aus dem Kontext des Abs. 2 Satz 1 geht hervor, dass die Leistungen der Jugendhilfe unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen von Unterhaltsverpf...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.3 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Rz. 18 Absatz 4 wird ebenfalls durch das KICK neu gefasst und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 geändert. Ebenso wie bei Leistungsempfängern nach dem SGB II (vgl. Rz. 17) werden auch für sie die Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vorrangig durch den nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.9 Schulische oder berufliche Förderung (Abs. 3)

Rz. 17 Während der Zeit des betreuten Wohnens soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt und eine Berufstätigkeit aufnimmt. Durch den Abschluss einer Schul- und Berufsausbildung gewinnt der allein erziehende Elternteil eine größere Selbständigkeit und Unabhängigkeit; er wird so auf die Zeit n...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.3 § 14 SGB IX

Rz. 22a § 14 SGB IX bestimmt, dass im Regelfall bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen der zuerst angegangene Träger zuständig wird. Die Vorschrift ist in der vorliegenden Konstellation nicht anwendbar, da die Unterbringung und Betreuung in einer Mutter-Kind-Einrichtung i. S. d. § 19 keine Hilfe zu selbstbestimmtem Leben in einer betreuten Wohnmöglichkeit gemäß § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.2 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II

Rz. 17 Abs. 3 wurde durch das KICK neu gefasst. Wie nach dem bisherigen Recht sind gemäß Abs. 3 Satz 1 grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe gegenüber Leistungen nach dem SGB II vorrangig. Die Ausnahme bilden gemäß Abs. 3 Satz 2 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 und der §§ 14 bis 16g, 19 Abs. 2 i. V. m. § 28 Abs. 6 SGB XII sowie Le...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.1 Begriffsinhalt

Rz. 2b Die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffes der Jugendarbeit. Abs. 1 und 3 geben jedoch deutliche Hinweise auf den Begriffsinhalt. Nach Abs. 1 Satz 1 soll die Jugendarbeit die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben. Abs. 1 Satz 2 und der in Abs. 3 aufgeführte Aufgabenkatalog machen deutlich, dass die Jugendarbeit die Förderung ...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit den Regelungen soll der Anspruch auf Beratung aus § 14 SGB I und die Auskunftspflicht gemäß § 15 SGB I konkretisiert und auf den Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe zugeschnitten werden. Primärer Zweck der Beratung nach dieser Vorschrift ist es, die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe in die Lage zu versetzen, ihre Rechte nach dem SGB V...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.3.1 Lebenspartnerin/Lebenspartner

Rz. 7 Aufgrund von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) begründen 2 Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und erleichtern

Rz. 11a Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des KJSG konkretisiert den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen. Es wird klargestellt, dass der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch ...mehr