Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / bb) Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 76 Bewusst vermieden hat es der Gesetzgeber, den anspruchsberechtigten Personenkreis abschließend zu regeln. Dementsprechend hat er lediglich in Form von Regelbeispielen Ehegatten, Lebenspartner, Elternteil und Kind des Getöteten aufgenommen, bei denen ein Näheverhältnis (widerleglich) vermutet wird. Im Übrigen soll es nach der Gesetzesbegründung auf die "Intensität der ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 960 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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FF 01/2020, Beachtlichkeit ... / Leitsatz

Die Beachtlichkeit des Kindeswillens bedeutet nicht, dass Entscheidungskompetenz und -verantwortung auf das Kind "abgewälzt" werden. Der geäußerte Kindeswille bleibt ein Gesichtspunkt im Rahmen des übergeordneten Entscheidungsmaßstabs des Kindeswohles, also des "wohlverstandenen Kindesinteresses", weswegen es diese Interessen auch rechtfertigen können, von einem grundsätzlic...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / I. Mittelbar Geschädigte

Rz. 193 Auch im Falle der Tötung haben lediglich mittelbar Geschädigte – über die Regelungen der §§ 844, 845 BGB hinaus – keinerlei Ansprüche gegen den Schädiger. Rz. 194 Der Arbeitgeber kann somit nicht damit gehört werden, dass der getötete Arbeitnehmer seine ganze Erfahrung und ggf. das Ergebnis jahrelanger Forschung mit ins Grab genommen hat, die nun unter erheblichem Kos...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / aa) Allgemeines

Rz. 75 Nunmehr hat der Gesetzgeber für alle Schadensfälle, die sich nach dem Inkrafttreten der Vorschrift am 22.7.2017 ereignet haben (Art. 229 § 43 EGBGB), für Angehörige von Unfallopfern eine Entschädigung der ihnen zugefügten immateriellen Nachteile eingeführt, unabhängig davon, ob sie eine Gesundheitsverletzung erlitten haben. Zitat Die Regelung findet sich in einem § 844 ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 24. Mangelfall

24.1 Ein absoluter Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Kinder nicht ausreicht. Zur Feststellung des Mangelfalls entspricht der einzusetzende Bedarf für minderjährige und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern dem Zahlbetrag, der aus der ersten Ein...mehr

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ZErb 01/2020, Zur konsensua... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht Ansprüche auf Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte geltend. Die Beklagte ist die Mutter des Klägers. Am … 1971 verstarb Frau Vorname1 A (im Folgenden: die Erblasserin). In dem am 18.4.1969 errichteten notariellen Testament der Erblasserin hieß es u.a. wie folgt: Zitat "Ich habe zwei Töchter, nämlich Vorname2 B, geb. A und Vorname3 C...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 4. Kindersitze

Rz. 351 Das Gleiche gilt sicher auch für Auto-Kindersitze. Sie dienen ebenfalls allein dem Zweck der Sicherheit des Kindes während der Autofahrt. Sie verlieren ihren Wert mit zunehmendem Alter des Kindes und werden dann irgendwann automatisch nutz- und demzufolge auch wertlos. Der von Seiten der Versicherer immer wieder erbrachte Hinweis auf einen Second-Hand-Markt für solch...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsau...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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FoVo 01/2020, Zugriff auf v... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG sieht Anspruch dem Grunde, aber nicht der Höhe nach Die Beklagte ist gegenüber dem Kläger nicht gem. § 850h Abs. 2 ZPO zur Zahlung von pfändbarem Arbeitseinkommen an die Masse verpflichtet. Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift liegen nicht vor, da die vom LG als angemessen angenommene Vergütung des Schuldners jedenfalls nicht die jeweils maßgebliche...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 1.1.2020)

Vorbemerkung Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2019 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

22.1 Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen geschiedenen Ehegatten beträgt 1.024 EUR. 22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nicht privilegierten Kindes be...mehr

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zfs 01/2020, Straßenverkehr... / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 – PKHB 2020

Am 30.12.2019 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 – PKHB 2020) v. 20.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2942). Danach betragen die ab 1.1.2020 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, für erwerbstätige Parteien 2...mehr

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AGS 01/2020, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 – PKHB 2020)

Im Bundesgesetzblatt ist die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 v. 20.12.2019 veröffentlicht worden:[1] Hinweis "Auf Grund des § 115 Absatz 1 Satz 5 der Zivilprozessordnung, der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 24.3.2011 (BGBl I, 453) und Artikel 145 Nummer 2 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I, 1474) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: " Die ab dem...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / b) Haftungsbeschränkung zugunsten des Unternehmers

Rz. 107 Nach § 104 Abs. 1 SGB VII sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, we...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 2.000 EUR (einschließlich 700 EUR Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den e...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 3. Höhere Gewalt

Rz. 244 Die Ersatzpflicht ist gem. § 7 Abs. 2 StVG nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. Der Begriff der höheren Gewalt wurde dem § 1 Abs. 2 S. 1 des HPflG entnommen, der für Bahnbetriebsunfälle gilt. Rz. 245 Höhere Gewalt ist danach ein betriebsfremdes, außergewöhnliches, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter P...mehr

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FF 01/2020, Familiengericht... / IV. Eingriffskonzepte

Die Schwelle für Eingriffe in das Elternrecht ist in Deutschland doppelt zukunftsgerichtet. Einerseits ist eine Kindeswohlgefährdung gefordert, also eine "eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt." [40] Andererseits ist einzuschätzen, inwieweit die ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / IV. Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB) und beträgt in der Regel 960 EUR. 19. Elternunterhalt Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern gilt ein erhöhter angemessener Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes ge...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 23. Bedarf des vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

23.1 Bedarf bei Ansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen Ehegatten beträgt 1.280 EUR. 23.2 Bedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unter...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 1. Eindeutiger Hinweis im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Bei einem Blick in die Gesetzmaterialien[9] findet sich zu der Fassung des § 207 BGB, wie er später in Kraft getreten ist, folgender Hinweis des Gesetzgebers: Zitat "… ist es der Rechtsprechung unbenommen, im Einzelfall in entsprechender Anwendung des § 207 BGB-RE eine Verjährungshemmung anzunehmen, wenn ein der Ehe oder Familie vergleichbares Näheverhältnis besteht". Deutliche...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 3. Kritik

Die dargestellte Argumentation verfängt nicht. Der (spätere) Erblasser lässt bei der Überlassung des Wohnraums sein Vermögen gerade nicht brach liegen. Vielmehr wird der Erblasser in dem Augenblick aktiv, in dem er den Wohnraum nicht leer stehen, sondern einem Dritten überlässt. Er ergreift die Chance der Vermögensmehrung, indem er den Wohnraum einer anderen Person überlässt...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Betrieb

Rz. 230 Eine weitere Voraussetzung der Halterhaftung nach § 7 StVG ist, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs eingetreten ist. Rz. 231 Der Schaden ist dann beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb innewohnende Gefährlichkeit adäquat verursacht worden ist. Es müssen sich also die typischerweise von dem Betrieb eines Kraftf...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / cc) Anspruchshöhe

Rz. 77 Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, die Höhe des Anspruchs in keiner Weise gesetzlich zu regeln, sondern zur Ermöglichung einer Einzelfallgerechtigkeit den Gerichten zu überlassen. Nach der Gesetzesbegründung erscheint deutlich, dass der Anspruch jedem einzelnen Hinterbliebenen zusteht, also auch vom Gericht für jeden Anspruchsberechtigten gesondert zu...mehr

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FF 01/2020, Fortbildung von... / II. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten in der Gerichtsverfassung

Der Zeitfaktor spielt bei der Verwirklichung von Kinderrechten eine besondere Rolle (vgl. § 155 FamFG, Vorrang- und Beschleunigungsgrundsatz). Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, die Qualität des erstinstanzlichen Verfahrens zu verbessern. Defizite und Fehler im erstinstanzlichen Verfahren können in der Beschwerdeinstanz häufig (etwa wegen der Verfestigung von Schäd...mehr

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FF 01/2020, Familiengericht... / II. Qualifizierung von Familienrichter*innen und Organisation der Familiengerichte

Anlässlich des sog. "Staufener Missbrauchsfalls" hat die Debatte um eine Qualifizierung von Familienrichter*innen und der anderen beteiligten Akteure an Fahrt aufgenommen. Der Koalitionsvertrag erwartet "von allen an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen (…) kontinuierliche Fortbildung in fachlicher und methodischer Hinsicht für ihre anspruchsvolle Tätigk...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / aa) Auswirkungen bei dem Haushaltsführungsanspruch

Rz. 140 Wie schon in dem Kapitel "Haushaltsführungsschaden" gesagt, stellt die Führung des Haushaltes eine der Erwerbstätigkeit gleich gestellte Unterhaltsleistung dar. Rz. 141 Daher richten sich die Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen bei unfallbedingtem Wegfall der Hausfrau (Hausmann) ebenso nach § 844 Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 StVG und das zuvor Gesagte findet grunds...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / C. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 98 Durch das FamFG wurde der neue Begriff "Verfahrenskostenhilfe" für einige Familiensachen und auch für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt. In § 76 FamFG wird für die Verfahrenskostenhilfe (VKH) auf die §§ 114 ff. ZPO verwiesen, soweit in den §§ 76 ff. FamFG nichts anderes geregelt ist. Ein Beschluss im Verfahrenskostenhilfeverfahren kann mit de...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (c) Stellungnahme

Rz. 484 Ob ein Erwerbsschaden im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zuzuerkennen ist oder nicht, wird noch einige Zeit ungeklärt bleiben. Problematisch bleibt es nämlich, ob die nach einer Verletzung eines Haushaltführenden weggefallene Betreuung des Partners und der Kinder ersatzfähig ist. Weil hierzu eine gesetzliche Verpflichtung nicht bestanden hat, liegt es ...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / d) Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen

Rz. 162 Bei den Hemmungstatbeständen für Ansprüche zwischen Ehegatten (auch Lebenspartnern) und für Ansprüche zwischen Eltern und Kindern hat sich gem. § 207 BGB nichts geändert. Das Gleiche gilt für die Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen (§ 210 BGB, § 206 BGB a.F.) sowie in Nachlassfällen (§ 211 BGB). Hemmung bei höherer Gewalt ist nun in § 206 BGB geregelt.mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / b) Checkliste

Rz. 18 Folgende inhaltlichen Fragen sollten bei jeder Beratung vor dem Abschluss eines Abfindungsvergleichs angesprochen werden (nach Nugel, zfs 2006, 192):mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / III. Haftungsabwägung

Rz. 281 In den Fällen, in denen ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht wurde und die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, hängt im Verhältnis der Fahrzeughalter zueinander die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen ab, inwieweit der Schaden vorwiegend vo...mehr

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FoVo 01/2020, Zugriff auf v... / Leitsatz

1. Ein dem Schuldner vom Drittschuldner gewährter geldwerter Vorteil ist nur bei der Berechnung des pfändbaren realen, nicht aber bei der Ermittlung des fiktiven Arbeitseinkommens zu berücksichtigen. 2. Nur die fiktive Nettovergütung steht für die Pfändung zur Verfügung. 3. Freibeträge für Kinder können von dieser fiktiven Nettovergütung nur dann abgesetzt werden, wenn auch ta...mehr

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FF 01/2020, Fortbildung von... / IV. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei der Fortbildung/Qualifikation der Richterinnen und Richter

In aller Regel ist ein Richter bzw. eine Richterin bei Übernahme einer familienrichterlichen Abteilung beim Amtsgericht kindschaftsrechtlicher Laie.[11] Das zugleich beschleunigt und mit dem Ziel erschöpfender Tatsachenermittlung zu gestaltende kindschaftsrechtliche Amtsermittlungsverfahren, die persönliche Anhörung von – teilweise erheblich belasteten – Kindern unterschiedl...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / Einführung

Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen (1) die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, (2) den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie (3) die sogenannten Selbstbehalte. Am Ende dieser Mitteilung wird...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / A. Benzinklauseln

Rz. 1 Von der soeben in § 2 erörterten Haftung (z.B. des Fahrers oder Halters eines Kfz) zu unterscheiden ist die Deckung (Eintrittspflicht) des Kfz-Haftpflichtversicherers (zu dieser Unterscheidung sowie zur Deckung vgl. im Einzelnen § 13 Rdn 274 ff.). Der Umfang der Eintrittspflicht der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Versicherung) bestimmt sich nach § 10 AKB bzw...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 1. Pflichtteilsergänzungsrecht

Gerade ein jahrelanges, mietfreies Wohnen, wie hier im Fall vor dem LG Kaiserslautern durch den Beklagten, erscheint ein intensiv gezogener Vorteil zu sein. Diesem die Pflichtteilsergänzungsrelevanz abzusprechen, erscheint nicht hinnehmbar. Wenn in diesem Fall einem Abkömmling unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dürfte klar sein, dass der Erblasser insowe...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / ee) Arbeitspflicht der Witwe

Rz. 122 Nimmt die Witwe nach dem Tod ihres Mannes tatsächlich wieder eine berufliche Tätigkeit auf, ist das dadurch erzielte Einkommen im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen. Rz. 123 Nimmt die Witwe keine berufliche Tätigkeit auf, obwohl sie dazu persönlich und tatsächlich in der Lage und es ihr zumutbar wäre, verstößt sie u.U. gegen ihre Schadensminderungspflicht....mehr

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FoVo 8+9/2020, Empfangene B... / Leitsatz

Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und Kindergeld bilden keine eigenen Einkünfte eines unterhaltsberechtigten Kindes. BGH, Beschl. v. 19.12.2019 – IX ZB 83/18mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. 19. Elternunterhalt Haben Eltern Unterhaltsansprüche gegen ihre Kinder, so sind auch Pflegebedarf und Heimkosten Teile des Unterhaltsbedarfs. 20. Lebenspartnerschaft Der Bedarf gemäß §§ 5, 12, 16 LPartG bemisst sich nach den partnerschaftlichen Lebensverhäl...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Medizinische Notwendigkeit

Rz. 402 Alleiniges Bemessungskriterium ist die Frage der medizinischen Notwendigkeit derartiger Besuche im Hinblick auf den Heilungsprozess (BGH DAR 1991, 220). Diese Frage kann nur der Arzt beurteilen (OLG Hamm NZV 1993, 151), nicht der Versicherer des Schädigers. Rz. 403 Tipp Versicherer versuchen immer wieder, die Anzahl der für erforderlich gehaltenen Besuchsfahrten so we...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Allgemeines

Rz. 421 Solange sich der Verletzte im Krankenhaus befindet, erspart er Kosten, die er zu Hause ebenfalls gehabt hätte. Auch dort hätte er z.B. essen und trinken müssen. Diese häuslichen Verpflegungskosten können nur geschätzt werden. Die Rechtsprechung geht von täglichen Beträgen zwischen 4 EUR (Kinder und alte Leute) und 5 bis 10 EUR aus, je nach Lebensstandard. Rz. 422 Sola...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / V. Abzüge für Eigenersparnis und Forderungsübergang

Rz. 57 Immer wieder sind Haftpflichtversicherer bei der Regulierung von Personenschäden bemüht, einem Geschädigten, der sich unfallbedingt beispielsweise einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt unterziehen muss, für diesen Zeitraum pro Tag ersparte Eigenaufwendungen in Höhe bis zu 15 EUR täglich bei seinen Schadensersatzansprüchen abzuziehen. Rz. 58 Dies ist falsch und sollt...mehr