Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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AGS 11/2018, Rechtsmissbräu... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte versah die Aufenthaltserlaubnis des Klägers und seiner sechs Familienangehörigen (Ehefrau und fünf minderjährige Kinder) jeweils mit der Nebenbestimmung "Wohnsitznahme nur in Schleswig-Holstein". Gegen diese Auflagen erhoben die Adressaten mit getrennten Schreiben Widerspruch. Auch die anschließenden Klage-, Berufungszulassungs- und Berufungsverfahren betrieben ...mehr

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ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die beantragten Pfändungen abgelehnt. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Ein...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 3 Der Praxistipp

Zwischen bestehender und künftiger Forderung ist zu unterscheiden Die Entscheidung überzeugt nur bedingt, weil sie durch die Bezugnahme auf Literatur und Rechtsprechung den Eindruck erweckt, die Unpfändbarkeit von Erb- und Pflichtteil vor dem Erbfall und des Zugewinnausgleichsanspruchs vor der Beendigung des Güterstandes, d.h. vor Stellung des Scheidungsantrages, sei hinreich...mehr

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ZErb 11/2018, Internationales und Europäisches Familienrecht

Rainer Hausmann C. H. Beck, 2. Aufl., München 2018, 1744 Seiten, 299 EUR ISBN: 978-2-406-71027-8 Familiensachen mit Auslandsbezug häufen sich in der praktischen Rechtsanwendung mit dem zunehmenden Zu- und Wegzug von Menschen, die ihren Wohnsitz von einem Staat in einen anderen verlagern. So auch in Deutschland. Die EU verfolgt schon seit längerer Zeit das Ziel, gemeinsame famil...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / XI. Erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder

Rz. 33 Erst seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 16.12.1997[63] mit Wirkung zum 1.4.1998 haben nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik die gleiche erbrechtliche Stellung erlangt wie eheliche Kinder.[64] Die Sonderregeln über den Erbersatzanspruch nach §§ 1934a–e BGB wurden gestrichen.[65] Sie hatten im Jahr 1969 die Regelung des § 1589 Abs. 2 BGB ersetzt, nach dene...mehr

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§ 19 Mietrecht / 4. Eintritt der Kinder, § 563 Abs. 2 S. 1 BGB

Rz. 43 Eintrittsberechtigt sind ferner die leiblichen Kinder des Mieters. Auch die angenommenen Kinder nach §§ 1741 ff., 1767 ff. BGB gehören dazu.[58]mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung des Minderjährigen beim Erbteilserwerb

Rz. 67 Erwirbt ein minderjähriger Miterbe einen Erbteil von einem Miterben derselben Erbengemeinschaft, der er selbst auch angehört, können die Eltern ihr Kind vertreten. Wenn aber ein anderes minderjähriges Kind oder ein Elternteil der Veräußerer des Erbteils ist, kann er und der andere Elternteil das Kind, das den Erbteil erwerben will, nicht vertreten; dem steht das Verbot...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / I. Die Vertretung von Minderjährigen bei der Abstimmung

Rz. 2 Die Willensbildung innerhalb der Miterbengemeinschaft geschieht durch Abstimmung. Maßgeblich für die Mehrheitsbildung ist nicht die Zahl der Miterben; die Stimmenmehrheit ist gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 1 S. 2 BGB nach der Größe der Erbteile zu berechnen. Der Minderjährige wird bei der Abstimmung von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten (§ 1629 BGB). Beispiel...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 2. Ausscheiden eines Miterben; Verbleib des Minderjährigen in der Erbengemeinschaft

Rz. 81 Die Willenserklärungen der in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben richten sich an den Abzuschichtenden, nicht wie bei einer normalen Erbauseinandersetzung gegeneinander, also eines jeden Miterben gegen alle anderen Miterben. Es handelt sich daher aus der Sicht der verbleibenden Miterben um parallel gerichtete Willenserklärungen gegenüber dem Abzuschichtenden....mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / I. Einleitung

Rz. 45 Die Möglichkeit der Konfliktentstehung in einer Erbengemeinschaft wird heute durch die Existenz von Vorsorgevollmachten vergrößert. Die zunehmende Zahl von pflegebedürftigen Personen und die längere Dauer der Pflegebedürftigkeit erhöhen den Bedarf an Unterstützung für ältere Personen. Um Betreuungen zu vermeiden, werden Vorsorgevollmachten gefördert und auch in steige...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / VIII. Aufschub der Auseinandersetzung

Rz. 88 Häufig vereinbaren die Miterben durch formlos möglichen Vertrag,[112] die Erbengemeinschaft auf bestimmte Zeit nicht auseinanderzusetzen (§§ 2042 Abs. 2, 749 Abs. 2 und 3, 750 BGB). Die Vereinbarung muss einstimmig erfolgen, weil der Auseinandersetzungsanspruch dadurch nach § 2042 Abs. 1 BGB vertagt wird und es sich um keine Verwaltungsmaßnahme im Sinne von § 2038 BGB...mehr

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§ 18 Steuerrecht / a) Wie wird die Steuerbefreiung auf heterogene Erbengemeinschaften angewendet?

Rz. 8 Eine heterogene Erbengemeinschaft im Sinne der Regelung des § 13 ErbStG n.F. liegt vor, wenn nicht nur Erben der Steuerklasse I Nr. 2, also Kinder oder Kinder verstorbener Kinder, Miterben sind, sondern auch Dritte. Weitere Probleme dürften sich ergeben, wenn neben den Kindern auch der Ehegatte Miterbe ist, auf den der eigene Tatbestand der Steuerbefreiung gem. § 13 Ab...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 3. Ausscheiden des Minderjährigen aus der Erbengemeinschaft aufgrund Abschichtungsvertrags

Rz. 84 Der Minderjährige wird bei dem Grundvertrag durch seinen gesetzlichen Vertreter, sei es ein Elternteil, beide Eltern oder einen Vormund, vertreten. Der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf es, wenn der gesetzliche Vertreter selbst zu den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben gehört oder wenn er zugleich einen anderen minderjährigen Miterben vertritt. Da...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 3. Erfordernis von gerichtlichen Genehmigungen bei Minderjährigen als Erbteilsveräußerer

Rz. 76 Wegen der Minderjährigkeit der Kinder auf der Veräußerer-Seite bedarf jeder Verpflichtungs- und Verfügungsvertrag über den Erbteil der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 1 BGB, wenn Eltern ein Kind vertreten. Wird ein Kind durch einen Pfleger vertreten, sind §§ 1915, 1822 Nr. 1 BGB für das Genehmigungserfordernis maßgeblich.mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VI. Änderung der Ausgleichungsregelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Pflegeleistungen aufgrund soziologischer Erkenntnisse?

Rz. 21 Mit der Änderung des § 2057a BGB sollte die Pflege des Erblassers bei der Verteilung des Nachlasses verstärkt berücksichtigt werden. Pflegende Abkömmlinge sollten bessere Chancen auf einen materiellen Ausgleich haben.[49] Die Änderung kann damit begründet werden, dass der pflegende Abkömmling hilft, den Nachlass zu bewahren. Mit der Stärkung der Ausgleichsansprüche pfl...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung der Minderjährigen

Rz. 54 Grundsätzlich wird bei solcher Erbauseinandersetzung der Minderjährige von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei einem Erbteilungsvertrag können Eltern aber dann nicht für ihre minderjährigen Kinder handeln, wenn sie selbst oder wenn mehrere ihrer minderjährigen Kinder Miterben sind. Gleiches gilt, wenn der Ehegatte des vertretungsberechtigten Elternteils oder ...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / d) Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben

Rz. 90 Der Hoferbe muss nach § 6 Abs. 6 HöfeO wirtschaftsfähig sein. Das ist nach § 6 Abs. 7 HöfeO der Fall, wenn der Erbe "nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit geeignet ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbstständig ordnungsgemäß zu bewirtschaften". Das OLG Hamm sieht einen Erbanwärter als wirtschaftsfähi...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 2. Ausstattung nach §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB

Rz. 13 Nach § 2050 Abs. 1 BGB ist eine Ausstattung, die der Erblasser einem Abkömmling zu seinen Lebzeiten gewährt hat, kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig. Gleiches gilt für das Ausstattungsversprechen, welches noch durch die Erben zu erfüllen ist.[25] Was man unter einer Ausstattung versteht, ergibt sich aus § 1624 BGB.[26] Danach handelt es sich bei einer Ausstattung um...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / I. Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser

Rz. 9 Der Erblasser kann nicht nur Testamentsvollstreckung für alle Miterben, sondern auch beschränkt auf den Erbteil eines oder die Erbteile mehrerer Miterben anordnen (Erbteilsvollstreckung).[17] So kann ein Erblasser, der mehrere Kinder zu Erben einsetzt, bspw. lediglich für sein jüngstes, noch minderjähriges Kind oder ein behindertes Kind Testamentsvollstreckung anordnen...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Wünsche des Mandanten

Rz. 20 Möchte ein Mandant mehrere Personen bedenken, spielen für die Art der Verteilung des Nachlasses oft verschiedene Überlegungen und Motivationen eine Rolle. Gegenüber Kindern soll es entweder zu einer "gerechten" – meist in einer bestimmten Weise gleichmäßigen – Verteilung kommen oder es soll personenbedingten Besonderheiten Rechnung getragen werden. Eine ungleiche Begün...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 2. Besonderheiten der Erbteilsübertragung aufgrund einer Vereinbarung unter den Miterben

Rz. 75 Eine gewichtige Gegenstimme[87] zu den vorherigen Ausführungen meint, wenn der Erbteilsübertragung eine Verabredung aller Miterben oder auch nur mehrerer Miterben darüber zugrunde liegt, dass eben der minderjährige Miterbe (z.B. gegen eine Abfindung) aus der Erbengemeinschaft ausscheiden soll, dann müsse § 181 BGB beachtet werden; für jedes Kind müsse ein Pfleger nach...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / H. Republik Irland

Rz. 45 Erbstatut: Die Republik Irland ist Mitglied der Europäischen Union. Dennoch hat sie, gemeinsam mit Dänemark und Großbritannien, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Damit ist Irland, obwohl Mitglied der EU, Drittstaat im Sinne der EuErbVO.[126] Irland folgt dem System der Nachlassspaltung.[127] Die Erbfolge des beweglichen Vermögens (movable property)...mehr

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§ 7 Ausgleichung / VIII. Berechnung der Ausgleichung bei gesetzlicher Erbfolge nach § 2055 BGB

Rz. 55 Den Berechnungsvorgang bei der Ausgleichung bestimmt § 2055 BGB. Danach sind alle ausgleichspflichtigen Zuwendungen dem Nachlass hinzuzurechnen und jedem Miterben ist seine ausgleichspflichtige Zuwendung auf den ihm gebührenden Erbteil anzurechnen. Es ist somit in einem ersten Schritt der so genannte Ausgleichsnachlass zu bilden. Danach sind die so genannten Ausgleich...mehr

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§ 7 Ausgleichung / III. Zusammentreffen von Ausgleichung und Anrechnung: Zuwendung ist gleichzeitig ausgleichungs- und anrechnungspflichtig (§ 2316 Abs. 4 BGB)

Rz. 100 Ist die Zuwendung an einen pflichtteilsberechtigten Abkömmling gleichzeitig nach §§ 2050 ff. BGB ausgleichungs- und nach § 2315 BGB anrechnungspflichtig, hätte eine Berechnung seines Pflichtteils zur Folge, dass die Zuwendung eine ihren Wert übersteigende (1 ½-fache) Berücksichtigung findet.[189] Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zum jeweils erklärten Normzweck. Z...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung der Minderjährigen

Rz. 38 Die Teilung des Nachlasses findet gemäß §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt; z.B. ein Geldbetrag, der bar im Nachlass vorhanden ist, wird in gleiche Beträge aufgeteilt. Oft ist eine solche Teilung nicht möglich, weil die einzelnen Teile nicht gleich sind. So kann man ein Mietshaus mit drei Stockwerken nicht gleich aufteilen, indem man drei Eigentumswo...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 3. Besonderheiten bei einer sachlichen Teilauseinandersetzung aufgrund einer Vereinbarung

Rz. 58 Es sind seltene Fälle, bei denen ein nennenswerter Nachlass von den Miterben auf einmal – früher oder später – vollständig auseinandergesetzt wird. Auch ohne dass ein Aufschub der Auseinandersetzung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart würde, erfolgen häufig sachliche Teilauseinandersetzungen: Erst verteilt man das vorhandene Bargeld. Dann wird die Wohnung des...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Familiäre Verhältnisse

Rz. 6 Die familiären Verhältnisse zeigen den Rahmen auf, in dem eine Nachlassgestaltung erfolgen kann. Es werden Probleme (Pflichtteilsberechtigte) und Lösungsansätze (Minderung der Steuerlast durch Verteilung auf mehrere Personen/Generationen) offenbar. Der "vergessene" Pflichtteilsberechtigte oder die unbeachtete Unterhaltspflicht für einen früheren Ehegatten können das sc...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Auseinandersetzungsvollstreckung bei minderjährigen Abkömmlingen

Rz. 121 Die Anordnung für die erste Variante ist relativ einfach, wenn die Ergänzungspflegschaft für die Auseinandersetzung in Kauf genommen wird. Die Testamentsvollstreckung kann dabei ausschließlich für den Fall angeordnet werden, dass ein Ehegatte den anderen überlebt. Muster 10.22: Testamentsvollstreckung für den ersten Erbfall Muster 10.22: Testamentsvollstreckung für de...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / III. Neuer testamentarischer Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 172 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / b) Erbschein und Hoffolgezeugnis

Rz. 124 Befindet sich im Nachlass ein Hof, ist gemäß § 18 Abs. 2 HöfeO über die Nachfolge in den Hof ein gesonderter Erbschein zu erteilen, das "Hoffolgezeugnis". Es ist der Nachweis, wer Hoferbe geworden ist.[173] Rz. 125 Der Antrag kann entsprechend den allgemeinen Vorschriften durch jeden Miterben, aber auch durch die Nachlassgläubiger gestellt werden. Rz. 126 Das Hoffolgez...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Verzicht auf Ausgleichsansprüche

Rz. 42 Im Rahmen der Nachlassgestaltung kann ein Mandant Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen, etwa Anteile an seinem Unternehmen oder eine Immobilie. Mitunter wird dabei auch ein besonderes Engagement belohnt. Überträgt der zukünftige Erblasser Vermögen auf einen Abkömmling, sollen oft später andere Kinder Ausgleichsansprüche nicht geltend machen können. In Betracht kommen...mehr

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§ 19 Mietrecht / IV. Rangfolge der eintretenden Personen

Rz. 46 § 563 Abs. 2 BGB legt ein Stufenverhältnis der Eintrittsberechtigten für den Fall, dass es mehrere Eintrittsberechtigte gibt, fest:[63]mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IV. Wandel der Interaktion innerhalb der Erbengemeinschaft aufgrund eines Wandels der familiären Strukturen

Rz. 13 Neben der rechtstatsächlichen Frage nach einem Wandel der Zusammensetzung der Erbengemeinschaften steht die nach dem Wandel des Charakters der Personengruppe, ohne dass die einzelnen "Typen" von Mitgliedern sich geändert hätten. Es geht besonders um Erbengemeinschaften, die aus Mitgliedern einer Familie bestehen. Sie entstehen regelmäßig bei Eintritt der gesetzlichen ...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 1. Entscheidung des BGH vom 8.10.1984 und Entwicklung

Rz. 252 In seiner Entscheidung vom 8.10.1984 führte der BGH zunächst aus, dass ein Handelsgeschäft in ungeteilter Erbengemeinschaft fortgeführt werden könne, ohne dass hierin notwendig ein gesellschaftlicher Zusammenschluss zu sehen sei.[440] Eltern können im Rahmen der Erbengemeinschaft ihre Kinder vertreten und es bedürfe keiner familiengerichtlicher Genehmigung gem. §§ 164...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / S. Republik Tschechien

Rz. 126 Erbstatut: Die Republik Tschechien hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, sodass, zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Folgendes: Die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsatz der Nachlasseinheit) richtet sich gemä...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Testamentsvollstreckung

Rz. 127 Für die minderjährigen Kinder kann eine aufschiebend bedingte oder eine gestaffelte Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Kirchner hat ein Modell entwickelt, nach dem Vormundschaft und Testamentsvollstreckung "hintereinander geschaltet" werden.[168] Für die minderjährigen Kinder beginnt die Testamentsvollstreckung durch den überlebenden Elternteil aufschiebend be...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung des Minderjährigen als Erbteilsveräußerer

Rz. 74 Soll ein oder sollen mehrere minderjährige Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, können sie grundsätzlich beim Verkauf des Erbteils (§ 2371 BGB) und der Übertragung desselben (§ 2033 BGB) auf den Erwerber durch ihren gesetzlichen Vertreter, z.B. ihre Eltern, vertreten werden, auch wenn diese selbst Miterben sind. Eltern können auch mehrere minderjährige Kind...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Ohne Gegenleistung

Rz. 36 Viele Pflichtteilsverzichte wurden ohne (konkrete) Gegenleistung erklärt. Problematisch kann dann eine spätere Angreifbarkeit der Vereinbarung sein. Verzichtende Kinder oder Ehegatten mögen sich unter Druck gesetzt empfinden. Kannten sie die Vermögensverhältnisse des Verzichtsempfängers nicht oder haben sich diese später geändert, können sich die Verzichtenden getäusc...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Einleitung

Rz. 117 Soll einer der Miterben zum Testamentsvollstrecker bestimmt werden,[145] sind verschiedene Probleme zu beachten. Wird etwa eines von mehreren Geschwistern derart hervorgehoben, kann es innerhalb der Familie zu Differenzen kommen, die eigentlich durch eine Testamentsvollstreckung ausgeschlossen werden sollen.[146] Bei der Gestaltung einer entsprechenden Auseinanderset...mehr

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§ 19 Mietrecht / V. Ablehnungsrecht

Rz. 49 Das Ablehnungsrecht steht den Eintrittsberechtigten Personen zu. Oft wird jedoch vergessen, dass der Eintritt in das Mietverhältnis grundsätzlich automatisch und somit ohne eigenes Zutun erfolgt. Verhindern können Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige diese Rechtsfolge nur, wenn dem Vermieter rechtzeitig erklärt wird, dass das Mietv...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / a) Wegen Unbestimmtheit der Erbteile, § 2043 BGB

Rz. 16 § 2043 BGB enthält ebenso wie §§ 2044 und 2045 BGB Ausnahmen von dem Recht der Miterben, jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können. Durch § 2043 BGB wird verhindert, dass sich nach der erfolgten Auseinandersetzung die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft und damit auch die Erbteile ändern. Hierdurch werden die möglichen Erben geschützt. Rz. 17 Die Auseinand...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / VI. Übernahmerecht

Rz. 96 Um zumindest die Möglichkeit zu schaffen, dass ein Miterbe beispielsweise eine Immobilie alleine erhalten kann, kommt ein Übernahmerecht in Betracht.[105] Dem oder den Miterben wird die unverbindliche Möglichkeit eröffnet, den Nachlassgegenstand zu übernehmen. Er muss sich die Zuwendung anrechnen lassen und gegebenenfalls einen Ausgleich an die Miterben zahlen. Dogmati...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Vorüberlegung zur Gestaltung

Rz. 120 Mit der Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Testamentsvollstrecker können zwei Ziele verfolgt werden: Entweder soll dem überlebenden Ehegatten die – möglicherweise auf minderjährige Kinder beschränkte – Auseinandersetzungsbefugnis für den Nachlass gegeben werden: ein Fall der Auseinandersetzungsvollstreckung. Oder der überlebende Ehegatte soll möglichst weitgeh...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[148] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / X. Gesetzliche Vermeidung von Erbengemeinschaft aufgrund veränderter Funktion des Vererbens?

Rz. 31 Die Funktion des Erbrechtes könnte sich geändert haben, weil die Kinder nicht mehr in der "Aufbauphase" erben und das Vermögen daher weniger benötigen. Lebzeitige Transfers nehmen an Bedeutung zu.[56] Dies könnte für ein weitergehendes (Allein-)Erbrecht des Ehegatten sprechen. Allerdings ist dessen Versorgung durch Renten bzw. Pensionen sowie Lebensversicherungen eben...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / a) Bestimmung des Hoferben durch den Erblasser

Rz. 83 Nur der Hofeigentümer kann den Hoferben bestimmen.[108] Der Erblasser kann jedoch einen Dritten bestimmen, der aus einem Personenkreis den am besten geeigneten Hoferben auswählt.[109] Insoweit sind die Voraussetzungen der Bestimmung durch einen Dritten weniger eng als nach den Vorschriften des BGB. Bestimmt er keinen Hoferben, so greift die gesetzliche Erbfolge nach §...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / c) Interessenkollision und Prozesskostenhilfe

Rz. 32 Vier Jahre nach der o.g. Entscheidung des BGH von 2009[59] hatte der IV. Senat die Frage einer Interessenkollision bei einem erbrechtlichen Sachverhalt zu beurteilen.[60] Der Rechtsanwalt vertrat die Kinder des Erblassers bei der Geltendmachung ihrer Pflichtteilsansprüche gegen die Alleinerbin. Das Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen. Nunmehr vertrat der Recht...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / a) Form der Rechtswahl

Rz. 70 Nach alter Rechtslage war es einem Deutschen Staatsbürger ganz grundsätzlich nicht möglich eine Rechtswahl zu treffen. Eine entsprechende Regelung war in Art. 25 ff. EGBGB a.F. schlichtweg nicht enthalten. Dennoch kamen Rechtswahlen recht häufig in Testamenten vor. Zum einen über den bereits benannten Art. 25 Abs. 2 EGBGB, jedoch noch viel häufiger zugunsten deutschen...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Dauervollstreckung bei minderjährigen Abkömmlingen

Rz. 124 Ist eine Dauertestamentsvollstreckung gewünscht, muss diese mit einem Auseinandersetzungsverbot und einem Nutzungsrecht für den überlebenden Ehegatten verbunden werden. Die Anordnung ist komplizierter und streitanfälliger. Es ist Reimanns [162] Vorschlag zu folgen und eine Nebentestamentsvollstreckung gemäß § 2224 BGB oder Bonefeld [163] folgend eine Mittestamentsvolls...mehr