Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung

Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes wurden...mehr

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FF 11/2016, Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen

BGH, Beschl. v. 24.8.2016 – XII ZB 351/15 (AG Neuss, Beschl. v. 26.2.2014 – 45 F 386/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.7.2015 – II-1 UF 83/14) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, ob ein deutscher Samenspender als Vater der mit seinem Sperma gezeugten, in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik in flüssi...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / V. Fazit

Im Rückblick kann die Regelung des Betreuungsunterhalts in der DDR, insgesamt betrachtet, kaum befriedigen: Die familienfeindliche, rigide Strenge der Regelungen und die fehlende Möglichkeit für den betreuenden Elternteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob das eigene Kind in den ersten Jahren selbst oder fremdbetreut werden soll, sind mit einem an der Freiheit des Ind...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. b) Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mild...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / III. Verbindung der Umgangsbegleitung mit der Umgangspflegschaft

Gelegentlich wird die Umgangsbegleitung mit der Umgangspflegschaft verbunden. Das erfordert aber eine zusätzliche Anordnung durch das Gericht nach § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB. Der Umgangspfleger wird dann zum mitwirkungsbereiten Dritten erklärt und entsprechend beauftragt.[109] Für die Umgangsbegleitung durch den Umgangspfleger spricht, dass die Beteiligten, insbesondere das Kind...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen. Die Klägerin (Stadt K) ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung T (Stiftung T). Die Errichtung der Stiftung T beruht auf einem Testament des ... verstorbenen ... T. In dem Testament aus 1858 vermachte Herr T der Klägerin (Stadt K) das Grundvermögen ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / I. Einleitung

Der Betreuungsunterhalt gilt als die "Gretchenfrage" des Unterhaltsrechts.[1] Denn hierbei handelt es sich zwar um einen Anspruch des geschiedenen Ehegatten bzw. des betreuenden Elternteils, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes ganz oder teilweise daran gehindert ist, sich selbst zu unterhalten und der deshalb vom anderen Ehegatten bzw. dem anderen Elt...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 6. Bestellung und Entlassung des Umgangspflegers sowie dessen Vergütung

Die Bestellung des Umgangspflegers folgt nach den allgemeinen Vorschriften der Pflegschaft (§§ 1909 ff. BGB). Danach erhält der Umgangspfleger vom Rechtspfleger eine Bestallungsurkunde, §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1791 Abs. 1 BGB. Für die wirksame Bestellung des Umgangspflegers ist dessen persönliche Anwesenheit bei dem Bestellungsakt erforderlich.[45] Die Übersendung eines Beschlu...mehr

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FoVo 11/2016, Vollzeitpfleg... / 1 I. Der Fall

Schuldnerin erhält Nachzahlung auf P-Konto Die Schuldnerin pflegt ihr Kind und erhält vom Sozial- und Jugendamt der Kommune Vollzeitpflegegeld von monatlich 584,57 EUR. Dieser Betrag wurde rückwirkend für rd. 5 ½ Monate gezahlt und dem P-Konto der Schuldnerin gutgeschrieben. Diese beantragt die Freigabe des Nachzahlungsbetrages.mehr

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AGS 11/2016, Zeitpunkt der ... / 1 Sachverhalt

Die Kindesmutter hatte in einem Verfahren über die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind Verfahrenskostenhilfe beantragt. Das FamG hat einen Verfahrensbeistand bestellt und im Rahmen des § 26 FamFG weitere Ermittlungen aufgenommen. Hiernach lehnte das FamG dann den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe der Antragstellerin ab. Die hiergegen erhobene Beschwerde ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Bestehende Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Voraussetzung dafür, dass ein betreuender Elternteil neben der Pflege und Erziehung des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, ist freilich die Existenz von verlässlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Die Wechselwirkung zwischen Unterhaltsrecht und bestehenden Betreuungsmöglichkeiten wurde in der ostdeutschen Familienrechtspraxis schon früh erkannt.[13] Das wird in b...mehr

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AGS 11/2016, Ablehnung der ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Höhe der für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren zu erstattenden Kosten. Die Klägerin und ihre Kinder bezogen u.a. im Zeitraum März 2009 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgängerin. Grundlage war zunächst der Bewilligungsbescheid v. 13.1.2009, der in der Folgezeit dur...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 5. Kindeswille

Der Wille des Kindes ist auch bei der Anordnung der Umgangspflegschaft von Bedeutung. Mit zunehmendem Alter des Kindes kommt seinem geäußerten Willen immer stärkeres Gewicht zu. Bei Prüfung des Kindeswillens ist es bei jüngeren Kindern häufig erforderlich, ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen.[44]mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 4. Staatliche Daseinsvorsorge

Ein dritter, für das Unterhaltsrecht außerordentlich bedeutsamer Umstand kommt hinzu:[18] Die Unterstützung von betreuenden Eltern – in der ostdeutschen Praxis handelte es sich hierbei fast ausschließlich um betreuende Mütter[19] – war ein besonderes Anliegen der staatlichen Sozialpolitik, was in der familienrechtlichen Literatur der DDR entsprechend breit gewürdigt wurde.[2...mehr

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AGS 11/2016, Bestellung in ... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 16.7.2015 beantragte die Antragstellerin eine einstweilige Anordnung, wonach ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind übertragen werden sollte; gleichzeitig begehrte sie hierfür Verfahrenskostenhilfe. Das AG vermisste zunächst substantiierten Sachvortrag und sah auch die Voraussetzungen für eine Gewährung von Verfahrenskostenhilfe nicht ...mehr

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FoVo 11/2016, Vollzeitpfleg... / 3 Der Praxistipp

Was hat die Schuldnerin wirklich bekommen? Die Entscheidung des Amtsgerichtes lässt nicht wirklich erkennen, welche Leistungen die Schuldnerin erhält. Der Gläubiger sollte jedoch darauf bestehen, dass dies geklärt und auch nachgewiesen wird. Nur dann ist festzustellen, ob und welche Pfändungsschutzvorschriften in Betracht kommen. Hinweis Die Auszahlung des Pflegegeldes an die ...mehr

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FoVo 11/2016, Vollzeitpfleg... / 2 II. Die Entscheidung

Vollzeitpflegegeld ist unpfändbar Gemäß § 850a Nr. 6 ZPO ist Pflegegeld für Erziehung, also der Vollzeitpflegebetrag, unpfändbar, zumal dieser Betrag dem Kind dient und kein Arbeitseinkommen darstellt. Auf die Entscheidung des BGH vom 4.10.2005 – VII ZB 13/05 (MDR 2006, 355 oder Rpfleger 2006, 24) wird verwiesen wie auch auf Stöber, Forderungspfändung unter Rn 1002. Deshalb Er...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Internationales

Zur Konkurrenz der verschiedenen Anknüpfungsalternativen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB (BGH, Beschl. v. 3.8.2016 – XII ZB 110/16). a) Die Erklärung, mit der der sorgeberechtigte Elternteil nach § 1617a Abs. 2 BGB dem Kind den Namen des anderen Elternteils erteilt, ist eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst mit Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt wirksa...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / I. Die Legaldefinition der Umgangspflegschaft, § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB

Die Vorschrift des § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB enthält die Legaldefinition für die Umgangspflegschaft. Danach kann der Familienrichter – und nicht der Rechtspfleger[4] – eine Pflegschaft für die Durchführung des Umganges anordnen, wenn die Eltern oder eine andere Person, bei der sich das Kind in der Obhut befindet, die Wohlverhaltenspflicht dauerhaft oder wiederholt erheblich ver...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch geltend. Die Parteien sind Halbgeschwister und Kinder der am ... 1927 geborenen und am ... 2013 verstorbenen Erblasserin C. Diese hate drei Kinder: die am ... 1953 geborene Klägerin sowie aus der Ehe mit ihrem am ... 1971 vorverstorbenen Ehemann den am ... 1958 geborenen Sohn N und den am ... 1966 geborenen Kl...mehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Abstammung

a) Begehrt ein Samenspender die Feststellung seiner Vaterschaft für einen im Ausland extrakorporal aufbewahrten Embryo, so bestimmt sich das anzuwendende Recht allein entsprechend Art. 19 Abs. 1 S. 2 EGBGB nach dem Personalstatut des Samenspenders. b) Vor der Geburt des Kindes ist nach deutschem Recht eine Vaterschaftsfeststellung ebenso wenig möglich wie die Zuerkennung ein...mehr

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AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Es ist nicht unbillig, den Verfahrenswert dieser Umgangssache auf 3.000,00 EUR festzusetzen (§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 FamGKG). Keiner der von den Beteiligten genannten oder vom AG im Nichtabhilfebeschluss angeführten Gesichtspunkte je für sich allein und auch nicht ihr Zusammentreffen in einem Verfahren heben diese Umgangssache aus dem Durchschn...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / c) Unterhaltsrechtliche Generalklausel

Von der Gesetzestechnik her hat man sich im FGB, ähnlich wie etwa in der Schweiz mit Art. 125 ZGB,[36] für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden: Anders als das heute in den §§ 1570 ff. BGB der Fall ist, werden im FGB daher nicht einzelne Unterhaltstatbestände normiert, bei deren Vorliegen dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden kann, sondern ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

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zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / 2. Ausgangsfall

Die Entscheidung des FG Köln betraf eine Stiftung, die aufgrund eines Testaments im Jahr 1858 errichtet worden ist. Die nicht rechtsfähige Stiftung wird von der Stadt Köln verwaltet. Zweck der Stiftung ist u. a. die Unterstützung der Nachkommen des Stifters und von bedürftigen Kindern der Stadt Köln. Die rechtliche Qualifikation der Stiftung hat die Verwaltungs- und Finanzge...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 3. Zeitliche Befristung

Die Anordnung der Umgangspflegschaft ist (grundsätzlich) zu befristen, § 1684 Abs. 3 S. 5 BGB. Dem liegt die Idee zugrunde, dass die Umgangspflegschaft in erster Linie dem Recht des Kindes auf Umgang unter sicheren und entwicklungsfördernden Bedingungen zur Umsetzung verhelfen soll, aber nicht auf Dauer benötigt wird, wobei aber stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu bea...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / a) Gesetzestext

Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein geschiedener Ehegatte wegen Krankheit, we...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der landgericht...mehr

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Die ASt. hatte am 16.7.2015 beim AG Pfaffenhofen – FamG – den Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend das Aufenthaltsbestimmungsrecht des gemeinsamen Kindes der Beteiligten beantragt. Gleichzeitig begehrte sie hierfür Verfahrenskostenhilfe (VKH). Das FamG hat den Antrag zunächst für nicht hinreichend substantiiert angesehen. Auch die Voraussetzungen für die Gewährung...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind diesmehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / 2 Anmerkung

Bemerkenswert ist, dass das OLG nicht dem Gesetz folgt, sondern den "Praktikabilitätserwägungen" und diese offenbar über das Gesetz stellt. Mit dem Gesetz lässt sich die Auffassung des OLG jedenfalls nicht begründen. Insoweit ist es insbesondere nicht nachvollziehbar, inwieweit Kindesunterhalt und Zugewinn als dieselbe Angelegenheit angesehen werden können, abgesehen davon, da...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

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FF 11/2016, Keine Bestellun... / 1 Gründe:

I. Der 17-jährige K. aus Afghanistan kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland, meldete sich bei der Polizei in Köln und wurde am 27.2.2015 vom Jugendamt in Obhut genommen. Mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 27.3.2015 wurde das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt und das Jugendamt Köln zum Vormund bestellt. Seit August 201...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 7. Spezialität der Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB?

Umstritten ist, ob die Anordnung der Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB als gesetzliche Regelung abschließend ist oder ob darüber hinaus noch Raum ist für eine Ergänzungspflegschaft in Gestalt einer Umgangsbestimmungspflegschaft, mithin ob die Umgangspflegschaft auch nach § 1666 BGB i.V.m. § 1909 BGB angeordnet werden kann.[61] Zutreffend ist zwar, dass die Vorsch...mehr

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zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 5. Sonstiges

Fall 11: BGH NJW 2015, 2729: Anfechtung der Anfechtungserklärung Erblasserin E verstarb im Juni 1996 und hinterließ zwei Kinder, T und S. T hatte mit notariell beglaubigter Erklärung vom 13.11.1996 gegenüber dem NG erklärt, die Erbschaft nicht annehmen zu wollen. Der Nachlass sei überschuldet, die Ausschlagungsfrist habe sie nicht gekannt. Mit Schreiben vom 7.8.2013 hat T er...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 1. Das Landgericht hat den Beklagten im Ergebnis zu Recht zur Zahlung von 5.168,00 EUR verurteilt, da der Klägerin aus § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB ein Pflichtteilsanspruch in der zugesprochenen Höhe zusteht. a) Die Klägerin kann vom Beklagten als Pflichtteil 1/6 des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Änderung des Familienstands

Rz. 25 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Ändert sich der Familienstand (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) im Laufe des maßgebenden Kalenderjahres zugunsten des ArbN, so werden die ELStAM idR automatisiert auf Grund der von den > Kommunale Meldebehörde übermittelten Daten aktualisiert (> Rz 13), zB bei Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt eines Kindes, Adopti...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zur Bildung der Merkmale

Rz. 13 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Bestimmte LSt-Abzugsmerkmale werden vom BZSt in der ELStAM-Datenbank automatisiert gebildet. Das betrifft die Basismerkmale ‚Steuerklasse‘ und ‚Zahl der Kinderfreibeträge‘ für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 und Abs 3 EStG). Die dem zugrunde liegenden Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehör...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge

Rz. 28 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Wird ein Kind im Laufe des Kalenderjahres geboren, werden die zugehörigen Daten von der Meldebehörde an das BZSt übermittelt (§ 39e Abs 2 Satz 1 Nr 3 und Satz 3 EStG). Für minderjährige Kinder, die nicht mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der Gemeinde des Elternteils gemeldet sind, bedarf es zur Änderung ebenso wie für volljährige...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beschützende Werkstätten

Rz. 1 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Bezeichnung der Werkstätten für Behinderte iSv §§ 136 ff SGB IX. Eine solche Einrichtung will denjenigen > Behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die Lohnsteuer wird zwar als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer wahrgenommen. Das gilt allerdings nur, wenn das FA – wie in der Mehrzahl der Fälle – nach Ablauf des VZ eine > Veranlagung von Arbeitnehmern vornimmt. Im Grundsatz hat die LSt aber abgeltende Wirkung (vgl § 46 Abs 4 EStG). Schon deshalb muss ihre Bemessung die individuellen Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Wahl einer ungünstigeren Steuerklasse

Rz. 32 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Auf Antrag des ArbN kann das FA eine für ihn ungünstigere Steuerklasse – und eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge (> Rz 29) – für den LSt-Abzug feststellen (§ 38b Abs 3 EStG). Damit kann zB statt Steuerklasse III oder IV die Steuerklasse I beantragt werden, so dass der ArbG von einer Heirat nicht über die Steuerklasse des ArbN erfährt (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Leitsatz Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (§ 2 Abs. 4 BEEG) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV. Normenkette § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV, § 2 Abs. 4, § 11 Satz 1, BEEG Sach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes nach Ablegung der Prüfung

Leitsatz Der Anspruch auf Kindergeld endet nach dem 18. und vor dem 25. Lebensjahr eines Kindes, wenn es einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung nach dem angestrebten Berufsziel befähigt. Das Berufsziel ist i. d. R. mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht. Der Kindergeldanspruch besteht weiter, wenn das Kind nach der Ablegung der Prüfung aufgrun...mehr

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Anforderungen an Treuwidrigkeit der Stimmabgabe durch GmbH-Gesellschafter

Zusammenfassung GmbH-Gesellschafter sind verpflichtet, einer Abberufung von Geschäftsführern zuzustimmen, wenn der Verbleib der Geschäftsführer in der GmbH für die Gesellschaft unzumutbar ist. Das ist der Fall, wenn in der Person des Geschäftsführers wichtige Gründe für die Abberufung vorliegen. Hintergrund Der Kläger ist gemeinsam mit seinem Onkel Gesellschafter der beklagten...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 a Beit... / 2.2 Übereinstimmende Erklärung

Rz. 4 Bei einer gemeinsamen Erziehung eines Kindes von Mutter und Vater vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet konnten die Eltern bis zum 31.12.1996 (Ausschlussfrist) übereinstimmend erklären, dass der Vater das Kind in dessen erstem Lebensjahr überwiegend erzogen hatte (Abs. 2 Satz 1 in der am 31.12.1997 geltenden Fassung). Rz. 5 Diese Erklärung hatte zur Folge, dass die Kinder...mehr