Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 13 Formularteil / V. Herausgabe des Kindes

Rz. 59 Muster 13.54: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes Muster 13.54: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes In der Fa...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Grundregel: Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes, Art. 8 Abs. 1 Brüssel IIa-VO

Rz. 15 Art. 8 Abs. 1 Brüssel IIa-VO stellt die Grundregel auf. Dieser zufolge ist der Mitgliedstaat international zuständig, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt auch, wenn das Kind die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt.[49] Den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes hat der EuGH für die Praxis geklärt: Dies ist der Ort, der Au...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Grundregel: Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes, Art. 1 MSA

Rz. 45 Der gewöhnliche Aufenthalt des Minderjährigen ist dort, wo sein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist.[104] Die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts erfordert keinen rechtsgeschäftlichen Willen, sondern verlangt in der Regel eine gewisse Dauer – etwa sechs Monate[105] – und darüber hinaus Bindungen insbesondere in familiärer Hinsicht, also eine Eingliederung in die s...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / III. Gesetzliche Vertretung des Kindes (§ 1629 Abs. 1 BGB)

Rz. 111 Soweit die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zusteht, gilt nach § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB das Gesamtvertretungsprinzip, d.h. sie müssen das Kind gemeinsam vertreten.[413] Abweichendes gilt lediglich, wenn entweder einem Elternteil die Sorge in ihrer Gesamtheit oder im betroffenen Teilbereich zur alleinigen Ausübung übertragen wurde oder ihm – bei verble...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Antrag auf Herausgabe des Kindes

Rz. 41 Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ Hauptsacheantrag auf Herausgabe des Kindes der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: ______________________...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / E. Europäisches Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (SEV Nr. 105) (Europäisches Sorgerechtsübereinkommen – ESÜ)

Rz. 5 (BGBl 1990 II S. 220) Die Mitgliedstaaten[26] des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen – in der Erkenntnis, dass in den Mitgliedstaaten des Europarats das Wohl des Kindes bei Entscheidungen über das Sorgerecht von ausschlaggebender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Einführung von Regelungen, welche die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / III. Anhörungspflichten

Rz. 51 In den Verfahren nach § 1632 Abs. 1, 2 und 4 BGB sind das Kind und die Eltern nach § 159 bzw. § 160 FamFG persönlich anzuhören. Sie sind auch stets förmlich zu beteiligen Dies gilt auch, wenn einem Elternteil die elterliche Sorge teilweise, insbesondere im Teilbereich der Aufenthaltsbestimmung, entzogen worden war und der Ergänzungspfleger das Kind den – den Erlass ei...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / II. Erziehung des Kindes

Rz. 79 Aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt – verfassungsunmittelbar[272] – der gegen die Eltern (S. 1) und die Gesellschaft (S. 2) insgesamt gerichtete Anspruch des Kindes auf eine bestmögliche, seiner Persönlichkeit gerecht werdende Erziehung. Ziel ist es, das Kind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu machen.[273] Essenzieller Bestandteil ist dab...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Das Umgangsrecht als Recht des Kindes

Rz. 8 Durch die Generalklausel der elterlichen Sorge in § 1626 Abs. 3 BGB wird das Recht des Kindes auf Umgang als regelmäßiger Bestandteil des Kindeswohls gewährleistet und hervorgehoben. Hiernach gehört der Umgang mit beiden Elternteilen in aller Regel zum Wohl des Kindes. Zudem verdeutlicht § 1684 Abs. 1 BGB, dass Regelungsgegenstand nicht nur das Umgangsrecht eines Elter...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / (1) Beratungs- und Unterstützungsanspruch von Kindern und Jugendlichen

Rz. 27 § 18 Abs. 3 SGB VIII sieht Beratungs- und konkrete Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe im Zusammenhang mit Umgangskontakten vor, wobei sich dieses Angebot nach dem Gesetzeswortlaut primär an Kinder und Jugendliche richtet (§ 18 Abs. 3 S. 1 SGB VIII). Dieses Leistungsangebot ist im Zusammenhang mit dem für Minderjährige gesetzlich verankerten höchstpersönlichen Re...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Widerstand des Kindes (PAS)

Rz. 181 Der Widerstand eines älteren Kindes kann den Ausschluss oder die Einschränkung des Umgangs – auch mit einem in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind (siehe dazu § 4 Rdn 38 f.)[690] – rechtfertigen (zum Kindeswillen siehe Rdn 102 sowie § 1 Rdn 304),[691] soweit andernfalls der Kontakt gegen den Willen des Kindes zwangsweise durchgesetzt werden müsste.[692] Allerdin...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 1. Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigten, d.h. in der Regel die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil, soweit diesem die Alleinsorge[4] oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.[5] § 1632 Abs. 1 BGB findet aber auch dann Anwendung, wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes eine verbindliche Vereinbarung geschlossen haben, ein Elternteil hiervon jedoc...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / b) Erbrecht des adoptierten Kindes

Rz. 70 Das Erbrecht des adoptierten Kindes wurde durch das Adoptionsgesetz vom 2.7.1976 mit Wirkung zum 1.1.1977 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.[97] Für Adoptionen nach dem neuen Recht seit dem 1.1.1977 gilt: Bei der Adoption Minderjähriger erlischt deren Verwandtschaftsverhältnis zu den bisherigen Verwandten, § 1755 Abs. 1 BGB. Bei Adoption von Stiefkindern erli...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Grundregel: Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes, Art. 5 KSÜ

Rz. 29 Diese Zuständigkeit ist nur gegenüber der Zuständigkeit bei widerrechtlichem Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes (Art. 7 KSÜ) nachrangig, allen anderen gegenüber ist sie vorrangig. Sie erfordert, dass das Kind in dem befassten Vertragsstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diesbezüglich kann – im Bewusstsein der freilich notwendigen übereinkommensautonomen Au...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / b) Eingreifen der Heimatbehörden zum Schutz des Kindes, Art. 4 MSA

Rz. 53 Nach Art. 4 MSA können Behörden des Staates, dem der Minderjährige angehört, dort aber nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Minderjährigen treffen, wenn sie der Auffassung sind, dass das Wohl des Kindes solche Maßnahmen erfordert.[129] Bei der Anwendung des Art. 4 Abs. 1 MSA ist Zurückhaltung geboten. Deutsche...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / II. Alter des Kindes

Rz. 6 Für die Frage der Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist das Alter des Kindes im Ausgangspunkt unerheblich. Bestimmender Maßstab ist allein das Kindeswohl, d.h. die Frage, inwieweit es der Bestellung zur Wahrung der Kindesinteressen bedarf. Solange das Kind ohne Verfahrensbeistand auf den Vortrag der Eltern und die Ermittlungen des Jugendamts und des Gerichts angewi...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / b) Die Obhutsperson des Kindes (Elternteil, Pflegeeltern, Freunde, etc.)

Rz. 77 Die Obhutsperson versucht zuweilen, durch einseitige und möglichst dramatische Darstellung des Falles einen Mitleidseffekt zu erzielen und Solidarität der örtlichen Presse – ggf. auch der Schule und des Jugendamts – für sich zu beanspruchen. Die Öffentlichkeit wirft hier dem Gericht, dem Gerichtsvollzieher und der Polizei schnell mangelnde Sensibilität oder sogar Unme...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Bindungen des Kindes an seine Eltern und Geschwister

Rz. 301 Den Bindungen des Kindes, insbesondere an seine Eltern, kann bei der Sorgerechtsentscheidung ausschlaggebende Bedeutung zukommen,[1131] insbesondere wenn zu einem Elternteil, der das Kind bereits längere Zeit in Obhut hatte, eine stärkere emotionale Bindung entstanden ist,[1132] während der andere Elternteil aus Gründen, die eigenverantwortlich sind, in die bisherige...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / III. Die Umgangsbestimmung gemäß § 1632 Abs. 2 BGB

Rz. 16 In Erfüllung ihres Erziehungsauftrages haben die Sorgeberechtigten das Recht und die Pflicht zur Bestimmung des Umgangs des Kindes (§ 1632 Abs. 2 BGB). Die Befugnis zur Umgangsbestimmung ist unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Eltern können also insbesondere auch bestimmen, mit wem das Kind zu Hause oder in einer von ihm besuchten Schule oder sonstigen Ein...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Gemeinsame Wohnformen für Eltern und Kinder (§ 19 SGB VIII)

Rz. 38 § 19 SGB VIII richtet sich an die für ein Kind tatsächlich sorgenden Mütter und Väter, wobei hinsichtlich der Mütter auch der Zeitrahmen vor der Geburt des Kindes als Schutzbereich umfasst wird. Mit dem Verweis auf die tatsächliche Sorge wird klargestellt, dass für den Leistungsanspruch nicht die rechtliche Sorge entscheidend ist. Im Rahmen der "Soll-Regelung" haben d...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / A. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO)

Rz. 1 (Amtsblatt Nr. L 338 vom 23.12.2003, S. 1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in E...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Vernachlässigung des Kindes

Rz. 200 Diese Variante der Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn die Eltern oder auch nur ein Elternteil in – nach der Neufassung des § 1666 Abs. 1 BGB nicht mehr notwendiger Weise schuldhaft – untätig bleiben, sie also die Maßnahmen unterlassen, die unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und ökonomischen Situation der Familie eine ungestörte und beständige Erziehun...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 2. Herausgabepflichtiger

Rz. 10 Die Herausgabepflicht richtet sich gegen jeden, der das Kind widerrechtlich vorenthält. Dies kann der andere Elternteil oder ein beliebiger Dritter sein. Widerrechtlich ist die Vorenthaltung in der Regel, wenn für die Zurückhaltung des Kindes kein rechtfertigender Grund besteht und die Wiedererlangung des Kindes durch den Berechtigten seitens des Herausgabepflichtigen...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / c) Erkrankungen des Kindes

Rz. 184 Die Erkrankung des Kindes[705] steht dem Umgangskontakt nicht entgegen, soweit keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass sich der Elternteil im Krankheitsfall nicht angemessen um das Kind kümmern kann. Bei einer mit stationärer Behandlung oder Transportunfähigkeit des Kindes verbundenen schweren Erkrankung kann eine Verlegung des Umgangskontaktes oder eine sac...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / II. Verbleibensanordnung nach § 1682 BGB

Rz. 44 Hat das Kind längere Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten – der nicht Elternteil des Kindes ist – zusammengelebt, so stellen sich Probleme, wenn der Elternteil stirbt oder für tot erklärt wird, ihm das Sorgerecht entzogen wird, er tatsächlich verhindert ist oder seine Sorge ruht. In diesen Fällen wächst die tatsächliche Betreuung des Kindes...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 46 Sachlich zuständig ist jeweils das Familiengericht (§ 1632 Abs. 3, 4 BGB) als Abteilung des Amtsgerichts. Im Rahmen eines Herausgabeverfahrens ist unerheblich, ob sich das Begehren gegen einen anderen Elternteil oder einen Dritten richtet bzw. ob es sich um ein ehelich oder nichtehelich geborenes Kind handelt.mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / A. Der Anspruch auf Herausgabe eines Kindes nach § 1632 Abs. 1 BGB sowie die Umgangsbestimmung nach § 1632 Abs. 2 BGB

I. Allgemeines Rz. 1 Aus § 1632 Abs. 1 BGB folgt das – aus der Personensorge abgeleitete – Recht, von jedem die Herausgabe des Kindeszu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 41 f. sowie Rdn 59 f.).[1] Dieses Recht folgt unmittelbar aus der Befugnis des Sorgeberechtigten, den Aufenthalt des K...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Widerspruch des Kindes

Rz. 238 Außer wegen § 1671 Abs. 4 i.V.m. §§ 1666 ff. BGB [879] kann das Gericht lediglich im Falle des Widerspruchs des mindestens 14 Jahre alten Kindes eine vom Elternvorschlag abweichende Entscheidung treffen. Ansonsten wird der übereinstimmende Wille der Eltern vom Gesetz als verbindlich angesehen.[880] Selbst soweit das Kind widerspricht, muss dies nicht zwingend zu einer...mehr

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§ 3 Der Miterbe / aa) Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung

Rz. 7 Dieser Auskunftsanspruch des Kindes gegen seine Mutter auf Benennung seines Vaters ergibt sich nach der Rechtsprechung des BVerfG aus seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Denn das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht des Ki...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)

Rz. 41 Zur Vermeidung der Fremdunterbringung eines Kindes (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) in Notsituationen sieht § 20 SGB VIII die Unterstützungspflicht des Jugendamts vor, wenn der überwiegend betreuende Elternteil – auch Stief- und Pflegeelternteil[152] – aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen die bisherige Betreuung und Versorgung nicht mehr sicherstelle...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Maßnahmen zum Schutz des Kindes

aa) Maßnahmen gegenüber dem sorgeberechtigten Elternteil Rz. 205 Bei der Auswahl der zur Gefahrenabwendung notwendigen Maßnahmen hat sich das Familiengericht am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren, also daran, welche Maßnahmen im Einzelfall zum legitimen Zweck der Abwendung der Gefährdung geeignet, erforderlich und zuletzt auch noch zumutbar sind. Dabei beinhalte...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Religionszugehörigkeit eines 3-jährigen Kindes

BGB § 1628 Leitsatz Es ist nicht geboten, der Mutter die Entscheidungsbefugnis für die Religionszugehörigkeit eines knapp 3-jährigen Kindes zu übertragen, wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören. (Leitsatz der Red.) OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2016 – 20 UF 152/15 (AG Pforzheim) 1 Grü...mehr

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§ 13 Formularteil / VI. Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes

Rz. 60 Muster 13.55: Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes Muster 13.55: Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. __...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Widerspruch des Kindes

Rz. 314 Nach der Absicht des Gesetzgebers soll dem Kindeswohl zusätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Übertragung der Alleinsorge widersprechen kann. Im Fall des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB muss ein erklärter Widerspruch nicht zwingend zu einer anderen Regelung als der von den Eltern übereinstimmend Gewollten füh...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 3. Kindeswohl

Rz. 12 Oberste Richtschnur für ein Herausgabeverfahren ist die Wahrung des Kindeswohls, wie es in § 1697a BGB angesprochen ist. Es ist daher jeweils eine Einzelfallentscheidung zu treffen, im Rahmen derer alle Umstände gegeneinander abzuwägen sind.[23] Die zwangsläufig mit der Herausnahme verbundenen Beeinträchtigungen des Kindes sind allerdings nicht geeignet, die Herausnah...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / B. Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Kindesentführungsübereinkommen – HKÜ)

Rz. 2 (BGBl 1990 II, S. 206)[2] Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens – in der festen Überzeugung, dass das Wohl des Kindes in allen Angelegenheiten des Sorgerechts von vorrangiger Bedeutung ist; in dem Wunsch, das Kind vor den Nachteilen eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens international zu schützen und Verfahren einzuführen, um seine sofortige Rückga...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 47 Die örtliche Zuständigkeit folgt aus §§ 152 ff. FamFG. Vor Anhängigkeit einer Ehesache beurteilt sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (§ 152 Abs. 2 FamFG). Zuständig ist danach das Gericht, in dessen Bezirk das Kind den Schwerpunkt seiner Bindungen in familiärer oder beruflicher Hinsicht, d.h. seinen Daseinsmittelpunk...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Einkommen des Kindes wird bei beide...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / I. Allgemeines

Rz. 1 Aus § 1632 Abs. 1 BGB folgt das – aus der Personensorge abgeleitete – Recht, von jedem die Herausgabe des Kindeszu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 41 f. sowie Rdn 59 f.).[1] Dieses Recht folgt unmittelbar aus der Befugnis des Sorgeberechtigten, den Aufenthalt des Kindes gemäß § ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Grundsatz und Ausnahmen

Rz. 35 Sind die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt nicht miteinander verheiratet,[106] so steht nach § 1626a Abs. 3 BGB grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge der Mutter zu. Diese kann sich zum Nachweis ihrer Alleinsorgeberechtigung vom – nach § 87c Abs. 6 S. 1 SGB VIII zuständigen – Jugendamt nach § 58a Abs. 2 SGB VIII ein Negativattest ausstellen lassen,[107] das ...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / II. Antrag

Rz. 50 Über die Herausgabe des Kindes (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 41 f.) oder die Frage der wirksamen Umgangsbestimmung für dieses entscheidet das Familiengericht nur auf Antrag mindestens eines Elternteils (§ 1632 Abs. 3 BGB). Den Erlass einer Verbleibensanordnung hat das Familiengericht hingegen von Amts wegen zu prüfen, da § 1632 Abs. 4 BGB kein Antrags...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / c) Der Verfahrensbeistand des Kindes

Rz. 78 Dieser hat die Interessen des Kindes wahrzunehmen, darf aber nicht die Vollstreckung unterminieren. Er nimmt auch eher selten an der Vollstreckung teil.[208]mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / a) Alter des Kindes

Rz. 180 Allein mit Blick auf das Kindesalter ist eine Umgangsbefugnis nicht auszuschließen.[687] Auch gegenüber einem Säugling oder Kleinkind besteht ein Umgangsrecht,[688] da nur auf diesem Weg einer dauerhaften Entfremdung vorgebeugt werden kann.[689]mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / II. Materiell-rechtliche Voraussetzungen des § 1632 Abs. 1 BGB

1. Anspruchsberechtigung Rz. 3 Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigten, d.h. in der Regel die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil, soweit diesem die Alleinsorge[4] oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.[5] § 1632 Abs. 1 BGB findet aber auch dann Anwendung, wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes eine verbindliche Vereinbarung geschlossen haben, ein ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / VI. Kostenbeteiligung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 140 Eine Kostenbeteiligung [474] nach Inanspruchnahme von Leistungen nach dem KJHG[475] kann nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung erfolgen.[476] Die Leistung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.[477] Das zum 1.10.2005 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK)[478] führte insoweit zu grundlegen...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes nach § 1632 BGB

A. Der Anspruch auf Herausgabe eines Kindes nach § 1632 Abs. 1 BGB sowie die Umgangsbestimmung nach § 1632 Abs. 2 BGB I. Allgemeines Rz. 1 Aus § 1632 Abs. 1 BGB folgt das – aus der Personensorge abgeleitete – Recht, von jedem die Herausgabe des Kindeszu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 4...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / J. Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG)

Rz. 10 Gesetz zum internationalen Familienrecht vom 26.1.2005 (BGBl I 2005 S. 162), zuletzt geändert mit Wirkung zum 16.7.2014 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8.7.2014 (BGBl I 2014 S. 890) Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz dientmehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / E. Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes – Kindesrückführungsverfahren nach dem HKÜ und der Brüssel IIa-VO

Rz. 83 Diesem juristisch schwierigen und menschlich schmerzhaften, teilweise dramatischen Thema soll ein eigener Abschnitt gewidmet werden, weil sich die speziellen Probleme internationaler Kindesentführung[229] besser erschließen, wenn sie im Zusammenhang dargestellt werden.[230] Es werden zunächst das HKÜ[231] und das zugehörige Verfahren vorgestellt. Die Besonderheiten, d...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 3. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

Rz. 98 Während sich die Hilfen zur Erziehung unmittelbar an die Personensorgeberechtigten als Anspruchsberechtigte richten, eröffnet § 35a SGB VIII einen Rechtsanspruch für den Minderjährigen selbst.[275] Bis zu seinem vollendeten 15. Lebensjahr erfolgt die Geltendmachung des Anspruchs durch den gesetzlichen Vertreter bzw. eine Pflegeperson im Rahmen ihrer Befugnis nach § 16...mehr