Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Fehlende elterliche Kooperationsbereitschaft

Rz. 243 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013[889] zum 19.5.2013 (siehe dazu eingehend Rdn 37 ff.) durchgängig hervorgehoben, dass es keinen Vorrang der gemeinsamen Sorge vor der Alleinsorge gebe.[890] Zwischen beiden Sorgerechtsgestaltungen bestehe ke...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (b) Auswanderung des betreuenden Elternteils

Rz. 279 Insbesondere bei gemischtnationalen Ehen wird im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern von einem Elternteil häufig vorgetragen, dass ein plötzlicher Wegzug des anderen Elternteils in dessen Heimatland drohe. Hier muss beachtet werden, dass eine abstrakte Gefahr als solche nicht ausreicht, um gerichtliche Maßnahmen zu veranlassen.[1062] Erforderlich ist vielmehr, d...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / I. Zuständigkeiten

1. Sachliche Zuständigkeit Rz. 46 Sachlich zuständig ist jeweils das Familiengericht (§ 1632 Abs. 3, 4 BGB) als Abteilung des Amtsgerichts. Im Rahmen eines Herausgabeverfahrens ist unerheblich, ob sich das Begehren gegen einen anderen Elternteil oder einen Dritten richtet bzw. ob es sich um ein ehelich oder nichtehelich geborenes Kind handelt. 2. Örtliche Zuständigkeit Rz. 47 D...mehr

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§ 13 Formularteil / D. Anträge zur Herausgabe des Kindes

I. Antrag auf Herausgabe des Kindes Rz. 41 Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ Hauptsacheantrag auf Herausgabe des Kindes der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevol...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / e) Religiöse Beeinflussung des Kindes

Rz. 174 Eine religiöse Beeinflussung des Kindes kann eine gegebenenfalls zeitweise Einschränkung des Umgangs rechtfertigen. Dem Gericht obliegt es dabei jedoch, konkret beeinträchtigende Faktoren festzustellen, wie etwa die Erziehung zu einer unreflektierten und intoleranten Haltung gegenüber anderen Glaubensrichtungen. Allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensri...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Ausschlussgründe auf Seiten des Kindes

a) Alter des Kindes Rz. 180 Allein mit Blick auf das Kindesalter ist eine Umgangsbefugnis nicht auszuschließen.[687] Auch gegenüber einem Säugling oder Kleinkind besteht ein Umgangsrecht,[688] da nur auf diesem Weg einer dauerhaften Entfremdung vorgebeugt werden kann.[689] b) Widerstand des Kindes (PAS) Rz. 181 Der Widerstand eines älteren Kindes kann den Ausschluss oder die Ei...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / IV. Einstweilige Anordnung und Außervollzugsetzung

Rz. 53 (Zu diesen im Herausgabeverfahren wichtigen Rechtsschutzmöglichkeiten bei bevorstehendem Obhutswechsel siehe § 7 Rdn 59 und § 9 Rdn 15 f.)mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 49 Funktionell ist immer der Richter, nicht der Rechtspfleger zuständig, § 14 Abs. 1 Nr. 8 RPflG.mehr

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§ 13 Formularteil / I. Kinder- und Jugendhilfe

I. Mitwirkung des Jugendamts als Umgangsbegleiter Rz. 70 Muster 13.65: Antrag auf einstweilige Anordnung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt Muster 13.65: Antrag auf einstweilige Anordnung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt An das Verwaltungsgericht _________________________ _________________________ Az _________________________ In der Angelegenheit der _______________...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / F. Schutzmaßnahmen zugunsten des Kindes

I. Allgemeines Rz. 178 § 1666 BGB ist die einfachrechtliche Ausgestaltung des dem Staat nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG dem Kind gegenüber obliegenden Wächteramts.[597] Zugleich konkretisiert diese Norm die durch Art. 8 EMRK geforderte staatliche Achtung des Familienlebens.[598] Der Staat darf allerdings in das nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Elternrecht auf Pflege und E...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / B. Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB oder § 1682 BGB

I. Wegnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie (§ 1632 Abs. 4 BGB) Rz. 23 Die Pflegefamilie (zu Begriff und Abgrenzung siehe Rdn 29) unterfällt – bei Vorliegen eines länger andauernden Pflegeverhältnisses – dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG [63] und dem des Art. 8 EMRK.[64] Steht daher die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie in Rede, so muss bereits im Vorfeld sorgfälti...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Anforderungen an den sorgeberechtigten Elternteil

Rz. 16 In § 1626 Abs. 2 S. 2 BGB wird das Recht des Kindes statuiert, in den seine Entwicklung betreffenden Fragen altersgemäß beteiligt zu werden. Dies gilt auch hinsichtlich des Umgangsrechts. Von einem Elternteil, der sein Sorgerecht verantwortungsvoll wahrnimmt, wird erwartet, dass er die Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht nur zulässt, sondern di...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 3. Rechtsfolgen des – auch teilweisen – Entzugs der elterlichen Sorge

Rz. 217 Wird einem Elternteil die Sorge ganz oder teilweise[810] entzogen, so übt sie bei zuvor bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge der andere Elternteil künftig allein aus (§ 1680 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BGB). Rz. 218 Stand die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu – sei es aus § 1626a Abs. 3 oder aus § 1671 BGB– und wird ihm die elterliche Sorge entzogen, so geht d...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Rz. 126 Zum 13.7.2013 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters in Kraft getreten.[465] Dem leiblichen Vater wird in der neu eingefügten Vorschrift des § 1686a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Umgangskontakte mit dem von ihm gezeugten Kind eröffnet.[466] Während rechtliche Elternteile nach § 1684 BGB nicht nur zum Umgang berechtigt, sondern a...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / dd) Der Kindeswille

Rz. 304 Weil das Kind selbst Grundrechtsträger[1150] mit einem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ist,[1151] ist der Kindeswille in der Gesamtwürdigung als wichtiger Faktor zu beachten und zwar unabhängig vom Kindesalter. Mit zunehmendem Alter[1152] basiert der Wille auf der sich verstärkenden Selbstbestimmung bis hin zur Selbstständigkeit.[1153] Die Willensäuß...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Maßnahmen gegenüber dem sorgeberechtigten Elternteil

Rz. 205 Bei der Auswahl der zur Gefahrenabwendung notwendigen Maßnahmen hat sich das Familiengericht am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren, also daran, welche Maßnahmen im Einzelfall zum legitimen Zweck der Abwendung der Gefährdung geeignet, erforderlich und zuletzt auch noch zumutbar sind. Dabei beinhaltet die Erforderlichkeit das Gebot, aus den zur Erreichung...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / II. Beschwerdeberechtigung

Rz. 19 § 59 FamFG knüpft bei der Frage der Beschwerdeberechtigung inhaltlich an § 20 Abs. 1 FGG an. Nach altem wie neuem Recht steht die Beschwerde jedem zu, dessen Recht durch die gerichtliche Maßnahme beeinträchtigt ist.[50] Allein daraus, dass ein Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung hat, folgt noch kein subjektives Recht, aus dem sich eine Be...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Kindeswohlgefährdung

Rz. 113 Die Rückführung braucht ferner nicht angeordnet zu werden, wenn sie mit einer schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder (siehe dazu auch Rdn 120) es sonst in eine unzumutbare Lage bringt, Art. 13 Abs. 1 Buchst. b HKÜ.[321] Beweisbelastet ist insoweit der das Kind zurückhaltende Elternteil.[322] Diese Vorschrift ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Zeit, Dauer und Häufigkeit der Zusammentreffen

Rz. 66 Auch wenn jegliche Schematisierung zu vermeiden ist,[244] hat sich gleichwohl als gefestigte Rechtsprechung herausgebildet, dass bei älteren Kindern der Umgangskontakt in jeweils 14-tägigem Rhythmus stattfindet.[245] Damit die Umgangsregelung vollstreckbar ist (siehe dazu § 6 Rdn 14 ff.), muss der erste periodische Umgangstermin kalendermäßig festgelegt werden.[246] Ei...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Brüssel IIa-VO

Rz. 71 Die Art. 21–27 der Brüssel IIa-VO [171] regeln die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen; die Art. 28–36 Brüssel IIa-VO die Vollstreckbarerklärung.[172] Nach Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind Entscheidungen (zu öffentlichen Urkunden und Vergleichen s. Art. 46 Brüssel IIa-VO) der Mitgliedsstaaten grundsätzlich anzuerkennen – Grundsatz ...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 25 Muster 13.24: Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts gemäß § 1684 Abs. 4 BGB Muster 13.24: Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts gemäß § 1684 Abs. 4 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache des _________________________ – Antragsteller/Vater– Verfahrensbevollmächtigter: ___...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / B. Schuldhafter Verstoß

Rz. 27 Die Verhängung von Ordnungsmitteln erfordert – wie bereits nach bislang geltendem Recht – einen schuldhaften Verstoß gegen die gerichtliche Entscheidung bzw. den gerichtlich gebilligten Vergleich.[76] Die mithin – objektiv – erforderliche Zuwiderhandlung muss dem Verpflichteten nachgewiesen werden. Insoweit ist auch dann der Vollbeweis zu führen, wenn der Titel im ein...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 2 Anmerkung

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2005 – XII ZB 33/04 –[1] ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern über die religiöse Kindererziehung eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 BGB regelmäßig nicht gerechtfertigt ist, sondern allenfalls eine Teilübertragu...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 1 Gründe:

I. Die Eltern und das Kind M. sind deutsche Staatsangehörige. Die Eltern hatten unverheiratet zusammengelebt. Ihre Trennung erfolgte im Juli 2014. Seither lebt M. bei der Mutter, die wieder verheiratet ist und in ihrer neuen Familie den evangelischen Glauben praktiziert. Der Vater ist türkischer Abstammung, in Deutschland geboren und besitzt seit 2006 die deutsche Staatsange...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Ermittlung des Kindeswillens

Rz. 105 Lehnt das Kind den Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil ab, so ist das Gericht verpflichtet, die Gründe für diese Ablehnung zu ermitteln und sie im Rahmen der Entscheidung angemessen zu werten.[390] Die Interessen des Kindes, des umgangsberechtigten und des betreuenden Elternteils, die Ursachen der Umgangsablehnung sowie die Folgen einer Missachtung des Kindesw...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Allgemeines

Rz. 178 § 1666 BGB ist die einfachrechtliche Ausgestaltung des dem Staat nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG dem Kind gegenüber obliegenden Wächteramts.[597] Zugleich konkretisiert diese Norm die durch Art. 8 EMRK geforderte staatliche Achtung des Familienlebens.[598] Der Staat darf allerdings in das nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Elternrecht auf Pflege und Erziehung der K...mehr

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§ 13 Formularteil / f) Antrag auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB

Rz. 12 Muster 13.11: Antrag auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB Muster 13.11: Antrag auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache des _________________________ – Antragste...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Grundsätze der Erziehung (§ 1626 Abs. 2 BGB)

Rz. 82 Für die Erziehung des Kindes enthält das Gesetz in § 1626 Abs. 2 S. 1, 2 BGB zwei Grundsätze: § 1626 Abs. 2 BGB hebt die Verpflichtung der Eltern hervor, das Kind zu selbstständigem Handeln zu erziehen. Dabei ist es Besta...mehr

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§ 13 Formularteil / d) Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gemäß § 1672 BGB (bis zur gesetzl. Neuregelung des § 1672 BGB)

Rz. 10 Muster 13.9: Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 13.9: Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmächtigt...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG

Rz. 51 Muster 13.46: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG Muster 13.46: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Die elterliche Sorge im gesellschaftlichen Wandel

Rz. 1 Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen durchgängig die "lebenswichtige Funktion der auf natürlichen und rechtlichen Bindungen beruhenden Familie [1] für die menschliche Gemeinschaft" hervorgehoben.[2] Dass die Familie ihren Kern in einer bestehenden Ehe hat, ist dabei nicht essentielle Voraussetzung. Diese Wertvorgabe korrespondiert mit dem internationalen Recht. In de...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 371 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich gemäß § 152 FamG danach, ob eine Ehesache der Eltern anhängig ist oder nicht. Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist für Kindschaftssachen, die gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen, ausschließlich das Gericht zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war (§ 152 Abs. 1 FamFG). Weil es ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Übernachtungen

Rz. 75 Im Streitfall hat das Gericht auch die Übernachtungen zu regeln,[281] da die Eltern gerade in vermeintlich kleinen Streitpunkten einen Anspruch auf gerichtliche Entscheidung haben. Die Übernachtungen eines Kindes beim nicht betreuenden Elternteil haben bei der Erhaltung und Verbesserung der kindlichen Beziehung zu diesem Elternteil erhebliche Bedeutung.[282] Hinsichtl...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Unzulässigkeit entwürdigender Erziehungsmaßnahmen (§ 1631 Abs. 2 BGB)

Rz. 85 Das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung ist durch das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung [285] gesetzlich verankert worden.[286] Ein gegenteiliges elterliches Verhalten kann Schadensersatzansprüche des Kindes auslösen,[287] strafrechtliche Verfolgung[288] und/oder Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB [289] nach sich z...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Widerrechtlichkeit des Verbringens/Zurückhaltens

Rz. 97 Wann das Verbringen oder Zurückhalten widerrechtlich ist, wird durch die Legaldefinition des Art. 3 HKÜ bestimmt. Danach liegt Widerrechtlichkeit vor (zu deren Nachweis im Wege der Widerrechtlichkeitsbescheinigung siehe eingehend Rdn 136 f.), wenn durch das Verbringen oder Zurückhalten das Sorgerecht verletzt wird, das einer Person, Behörde oder sonstigen Stelle allge...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / L. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Rz. 12 In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.9.1994 (BGBl 1994 I S. 2494, ber. BGBl 1997 I S. 1061); zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.3.2016 (BGBl 2016 I S. 396) – AUSZUG – […] Zweites Kapitel Internationales Privatrecht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Art 3 Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Ve...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / C. Verfahrensrecht

Rz. 45 Die Verfahren zur Kindesherausgabe, zur Umgangsbestimmung sowie der Verbleibensanordnung unterliegen einheitlich dem FamFG. I. Zuständigkeiten 1. Sachliche Zuständigkeit Rz. 46 Sachlich zuständig ist jeweils das Familiengericht (§ 1632 Abs. 3, 4 BGB) als Abteilung des Amtsgerichts. Im Rahmen eines Herausgabeverfahrens ist unerheblich, ob sich das Begehren gegen einen and...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / V. Vollstreckung der gerichtlichen Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 54 Die Vollstreckung der Herausgabeanordnung nach § 1632 Abs. 1 BGB wird nach §§ 88 ff. FamFG durchgeführt zu den Einzelheiten siehe § 6 Rdn 30 ff.).mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Anlass der Inobhutnahme

Rz. 112 Praktische Bedeutung[320] erlangt die Inobhutnahme vor allem in Fällenmehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / VI. Die Änderungen des HKÜ durch die Brüssel IIa-VO

Rz. 150 Die Brüssel IIa-VO modifiziert – menschenrechtskonform[484] – das HKÜ-Verfahren im Verhältnis der Verordnungsmitgliedstaaten[485] zueinander (siehe Wortlaut von Art. 10, 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) bedeutsam.[486] Zwar bleibt ausweislich Art. 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO die Rechtsgrundlage für die Rückführung des Kindes Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Die Verordnung ergänzt und verst...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / f) Sonstige Gründe

Rz. 175 Auch einem in längerer Strafhaft befindlichen umgangsberechtigten Elternteil kann der Umgangskontakt nicht versagt werden. Ein begleiteter Umgang in der JVA muss durch den Staat organisatorisch ermöglicht werden.[671] Eine Erweiterung der Besuchszeit darf insbesondere nicht mit Berufung auf die geringen Interaktionsmöglichkeiten eines noch sehr kleinen Kindes versagt...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Eigene Kosten des Umgangsberechtigten – Kostentragungspflicht

Rz. 137 Der Umgangsberechtigte hat grundsätzlich die aus Anlass des Umgangs für sich selbst entstehenden Kosten aufzubringen. Das betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrten zum Kind, dessen Abholung, eigene Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwand sowie die Kosten für Unternehmungen mit dem Kind.[517] Auch für die Rückverbringung des Kindes nach Ausübung des Umgangskon...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Erwiderung zum Antrag auf Kindesrückführung

Rz. 48 Muster 13.45: Erwiderung zum Antrag auf Kindesrückführung Muster 13.45: Erwiderung zum Antrag auf Kindesrückführung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1686a BGB

Rz. 20 Muster 13.19: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.19: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragsteller/Vater– Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Einsatzmöglichkeiten

Rz. 186 Grundsätzlich ist der nicht betreuende Elternteil berechtigt, den Umgang mit dem Kind ohne Anwesenheit eines Dritten auszuüben.[716] Die Anwesenheit einer dritten Person bedarf daher einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung. Ein begleiteter Umgang kommt daher in folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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zerb 1/2017, Zur sittlichen... / Aus den Gründen

Die statthafte (§ 58 FamFG), form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde der Beteiligten ist zulässig. Sie ist jedoch unbegründet. Das Amtsgericht ist zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für die begehrte Volljährigenadoption gemäß § 1767 BGB nicht vorliegen. Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird Bezug genommen. Ergänzend ist f...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 13 Formularteil / g) Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 13 Muster 13.12: Abweisungsantrag des anderen Elternteils Muster 13.12: Abweisungsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr