Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 3 Der Praxistipp

Die maßgeblichen rechtlichen Regelungen Werden nicht wiederkehrende bezahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner nach § 850i Abs. 1 ZPO auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, wie nach freier Schätzung des Gerichtes verble...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / b) Erben sind die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute

Selbst wenn es sich bei den Erben um die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute handelte, wäre bei fehlender Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht sicher gewährleistet, dass diese nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten am miterwirtschafteten Vermögen des vorverstorbenen Elternteils vollumfänglich beteiligt wären. Der Letztverstorbene könnte das Vermögen...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / c) Erben sind die einseitigen Nachkommen des Verstorbenen

Das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten am Übergang seines Anteils am typischerweise gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen bliebe bei fehlender Vererblichkeit unter Umständen sogar völlig außer Acht, wenn es sich bei seinen Erben zumindest teilweise um einseitige Nachkommen, beispielsweise um Kinder aus einer früheren Beziehung, handelte. Diese würden im Rege...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

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Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.1.2 Gemeinsame Nutzung mit der Familie

Rz. 8a Nach st. Rspr. kann i. d. R. davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner die Wohnung, in der seine Familie wohnt, auch benutzen und daher dort einen Wohnsitz haben wird.[1] Eine abgeleitete Verfügungsmöglichkeit (z. B. im Verhältnis Kinder/Eltern oder Ehemann/Ehefrau) genügt grundsätzlich.[2] Ein gemeinsamer Wohnsitz besteht bei intaktem familiären Zusammenhalt, und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 9 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sein,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 4.2 Aufgabe des Wohnsitzes – Einzelfälle

Rz. 14 Ein Wohnsitz ist aufgegeben, wenn die Voraussetzungen des § 8 AO nicht mehr vorliegen. Dies ist stets anzunehmen, wenn die Wohnung selbst durch Auszug, Verkauf, Vermietung oder ähnliche Vorgänge aufgegeben wird. Eine Aufgabe kann auch anzunehmen sein, wenn sich die Umstände ändern, sodass nicht mehr auf eine Beibehaltung und Nutzung geschlossen werden kann. Dies ist d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 4.1 Begründung des Wohnsitzes

Rz. 13 I. d. R. wird der Wohnsitz dadurch begründet, dass der Stpfl. sich eine Wohnung beschafft, um sie zu bewohnen. Damit sind dann auch die Umstände gegeben, die auf ein Beibehalten und Nutzen schließen lassen. Ausnahmsweise ist kein Wohnsitz begründet, wenn die Verschaffung der Wohnung nur für kurze Zeit geschieht (etwa bis zu 6 Monaten[1]; oder wenn sich aus den sonstig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 2.2.4 Umstände, die ein nicht nur vorübergehendes Verweilen erkennen lassen

Rz. 6 Vorübergehendes Verweilen ist nach der Formulierung des § 9 S. 1 AO das Gegenteil zum dauernden, gewöhnlichen Aufenthalt. Ein nicht nur vorübergehendes Verweilen setzt eine längere Verweildauer voraus. Ein kurzfristiger Aufenthalt ist kein nicht nur vorübergehendes Verweilen. Mehrere kurzfristige Aufenthalte reichen regelmäßig ebenfalls nicht aus.[1] Eine Mindestdauer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.2 Tatsächliche Gestaltung

Rz. 2 Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist nicht ein Willensakt, sondern die tatsächliche, wirtschaftliche Gestaltung der Verhältnisse entscheidend.[1] Die Verobjektivierung des Wohnsitzbegriffs sollte ursprünglich (bis zum Jahr 1945) verhindern, dass die durch Reichsfluchtsteuergesetz 1931 eingeführte Reichsfluchtsteuer bei Wegzug durch willentliche Beibehaltung des Wohnsit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 4.2 Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 12 Der gewöhnliche Aufenthalt findet sein Ende, wenn er weder nach S. 1 noch nach S. 2 mehr angenommen werden kann. Die Voraussetzungen des S. 2 entfallen bereits dadurch, dass der zusammenhängende Aufenthalt von mehr als 6 Monaten Dauer nicht nur kurzfristig unterbrochen wird.[1] Vielfach wird jedoch in solchen Fällen weiterhin ein gewöhnlicher Aufenthalt bestehen, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 7 Weitere Einzelfälle

Rz. 17 Ausbildungsaufenthalte: Studenten und andere in Ausbildung befindliche Personen, die am Studien- oder Ausbildungsort in einem möblierten Zimmer oder in einem Wohnheim wohnen und bei ihren Eltern ein Zimmer behalten, begründen mit der Anmietung einer der genannten Unterkünfte regelmäßig einen Wohnsitz.[1] Sie begründen einen (weiteren) Wohnsitz, oftmals jedenfalls ihre...mehr

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Betriebsausgaben: Pauschale in der Kindertagespflege

Kommentar Wer selbstständig in der Kindertagespflege tätig ist, kann eine Betriebsausgabenpauschale von 300 EUR pro betreutem Kind und Monat von seinen steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Das BMF hat nun ergänzend dargelegt, welcher Pauschalabzug bei sog. Freihalteplätzen möglich ist. Ein Fallbeispiel veranschaulicht die Berechnungsgrundsätze. Die Kindertagespflege gewinnt ...mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Verweis auf die Vorschriften des SGB IX führt zu einer einheitlichen Höhe und Berechnung von Übergangsgeld, das bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern gezahlt wird. Eigenständige Regelungen trifft das SGB IX nicht nur zur Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes (§ 46 SGB IX), sondern auch zur Berechnung des ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.1 Verträge mit Angehörigen

Rz. 236 Leistungsbeziehungen zwischen Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, angemessen, also dem Fremdvergleich entsprechend, sind und tatsächlich durchgeführt werden. Vereinbart der Einzelunternehmer mit seiner Ehefrau, der das Betriebsgrundstück gehört, einen überhöhten Mietzins, um die Gewerbesteuer zu reduzieren, so würde der unangemessene Te...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eines im Ausland geborenen Kindes gleichgeschlechtlicher Eltern im Geburtenregister

EGBGB Art. 6 13 17b Abs. 1, 4 19 Abs. 1; PStG § 36; RuStAG § 4 Abs. 1 § 30 Abs. 3 Leitsatz 1. Eine im Ausland (hier: Südafrika) geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe unterliegt kollisionsrechtlich den für die eingetragene Lebenspartnerschaft geltenden Regeln. (Rn 36) 2. Weist das anwendbare ausländische Recht die Elternstellung für ein Kind neben der Mutter kraft Gesetzes auch...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung des BGH befasst sich erneut mit der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und einer im Ausland rechtlich anerkannten Co-Mutterschaft. Dieses Thema hatte den BGH zuletzt Ende des Jahres 2014 im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft beschäftigt.[1] Rechtlicher Aufhänger war auch in diesem Fall die standesamtliche Eintragung einer Auslandsgeburt in da...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 1 Aus den Gründen:

[18] Die Staatsangehörigkeit des Kindes ist vielmehr im vorliegenden Verfahren zu klären und setzt nicht voraus, dass diese zuvor in einem Verfahren nach § 30 Abs. 3 StAG (vgl. insoweit OVG Münster FamRZ 2015, 866; VG Köln FamRZ 2014, 1558) festgestellt worden ist. Ist nur die Abstammung als Vorfrage der Staatsangehörigkeit zweifelhaft und würde sich aus ihr ohne spezifische...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / Leitsatz

1. Eine im Ausland (hier: Südafrika) geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe unterliegt kollisionsrechtlich den für die eingetragene Lebenspartnerschaft geltenden Regeln. (Rn 36) 2. Weist das anwendbare ausländische Recht die Elternstellung für ein Kind neben der Mutter kraft Gesetzes auch deren Ehefrau oder Lebenspartnerin zu, so liegt darin kein Verstoß gegen den kollisionsr...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / II. Umgangsbegleitung, § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB

Von der Umgangspflegschaft ist die Umgangsbegleitung zu unterscheiden. Beide Rechtsinstitute sind verschieden.[69] Während die Umgangspflegschaft den Regeln des § 1684 Abs. 3 S. 3 und 4 BGB folgt, beruht die Umgangsbegleitung auf der Bestimmung des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB. Danach kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkun...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Diskussion

Dieser Befund überrascht. Denn der Anteil der Kinder, die außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geboren werden, ist in Ostdeutschland außerordentlich hoch und übertraf die westdeutsche Quote zumeist um mehr als das Doppelte: Bereits im Jahr 1966, bei Inkrafttreten des FGB, betrug die Nichtehelichenquote in der DDR 10 %. Der Anteil der nichtehelichen Geburten stieg in de...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / Anmerkung

Anmerkung der Red.: Die Entscheidung ist vollständig abgedruckt in NJW 2016, 2322 m. Anm. Rauscher S. 2327 = FamRZ 2016, 1251. Vgl. auch A. Fischer, NZFam 2016, 657 und Campbell, NZFam 2016, 721. FF 11/2016, S. 453 - 458mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 2. Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht

Die Anordnung der Umgangspflegschaft setzt stets voraus, dass ein Elternteil oder beide Eltern gegen die Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 BGB dauerhaft und wiederholt[10] verstößt/verstoßen. Um das beurteilen zu können, müssen die Modalitäten des Umgangs zuvor durch den Richter festgelegt worden sein.[11] Er allein hat die Eckpunkte des Umgangs wie die Häufigkeit,[12...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung

Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes wurden...mehr

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FF 11/2016, Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen

BGH, Beschl. v. 24.8.2016 – XII ZB 351/15 (AG Neuss, Beschl. v. 26.2.2014 – 45 F 386/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.7.2015 – II-1 UF 83/14) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, ob ein deutscher Samenspender als Vater der mit seinem Sperma gezeugten, in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik in flüssi...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / V. Fazit

Im Rückblick kann die Regelung des Betreuungsunterhalts in der DDR, insgesamt betrachtet, kaum befriedigen: Die familienfeindliche, rigide Strenge der Regelungen und die fehlende Möglichkeit für den betreuenden Elternteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob das eigene Kind in den ersten Jahren selbst oder fremdbetreut werden soll, sind mit einem an der Freiheit des Ind...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. b) Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mild...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / III. Verbindung der Umgangsbegleitung mit der Umgangspflegschaft

Gelegentlich wird die Umgangsbegleitung mit der Umgangspflegschaft verbunden. Das erfordert aber eine zusätzliche Anordnung durch das Gericht nach § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB. Der Umgangspfleger wird dann zum mitwirkungsbereiten Dritten erklärt und entsprechend beauftragt.[109] Für die Umgangsbegleitung durch den Umgangspfleger spricht, dass die Beteiligten, insbesondere das Kind...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen. Die Klägerin (Stadt K) ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung T (Stiftung T). Die Errichtung der Stiftung T beruht auf einem Testament des ... verstorbenen ... T. In dem Testament aus 1858 vermachte Herr T der Klägerin (Stadt K) das Grundvermögen ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / I. Einleitung

Der Betreuungsunterhalt gilt als die "Gretchenfrage" des Unterhaltsrechts.[1] Denn hierbei handelt es sich zwar um einen Anspruch des geschiedenen Ehegatten bzw. des betreuenden Elternteils, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes ganz oder teilweise daran gehindert ist, sich selbst zu unterhalten und der deshalb vom anderen Ehegatten bzw. dem anderen Elt...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 6. Bestellung und Entlassung des Umgangspflegers sowie dessen Vergütung

Die Bestellung des Umgangspflegers folgt nach den allgemeinen Vorschriften der Pflegschaft (§§ 1909 ff. BGB). Danach erhält der Umgangspfleger vom Rechtspfleger eine Bestallungsurkunde, §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1791 Abs. 1 BGB. Für die wirksame Bestellung des Umgangspflegers ist dessen persönliche Anwesenheit bei dem Bestellungsakt erforderlich.[45] Die Übersendung eines Beschlu...mehr

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FoVo 11/2016, Vollzeitpfleg... / 1 I. Der Fall

Schuldnerin erhält Nachzahlung auf P-Konto Die Schuldnerin pflegt ihr Kind und erhält vom Sozial- und Jugendamt der Kommune Vollzeitpflegegeld von monatlich 584,57 EUR. Dieser Betrag wurde rückwirkend für rd. 5 ½ Monate gezahlt und dem P-Konto der Schuldnerin gutgeschrieben. Diese beantragt die Freigabe des Nachzahlungsbetrages.mehr

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AGS 11/2016, Zeitpunkt der ... / 1 Sachverhalt

Die Kindesmutter hatte in einem Verfahren über die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind Verfahrenskostenhilfe beantragt. Das FamG hat einen Verfahrensbeistand bestellt und im Rahmen des § 26 FamFG weitere Ermittlungen aufgenommen. Hiernach lehnte das FamG dann den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe der Antragstellerin ab. Die hiergegen erhobene Beschwerde ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Bestehende Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Voraussetzung dafür, dass ein betreuender Elternteil neben der Pflege und Erziehung des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, ist freilich die Existenz von verlässlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Die Wechselwirkung zwischen Unterhaltsrecht und bestehenden Betreuungsmöglichkeiten wurde in der ostdeutschen Familienrechtspraxis schon früh erkannt.[13] Das wird in b...mehr

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AGS 11/2016, Ablehnung der ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Höhe der für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren zu erstattenden Kosten. Die Klägerin und ihre Kinder bezogen u.a. im Zeitraum März 2009 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgängerin. Grundlage war zunächst der Bewilligungsbescheid v. 13.1.2009, der in der Folgezeit dur...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 5. Kindeswille

Der Wille des Kindes ist auch bei der Anordnung der Umgangspflegschaft von Bedeutung. Mit zunehmendem Alter des Kindes kommt seinem geäußerten Willen immer stärkeres Gewicht zu. Bei Prüfung des Kindeswillens ist es bei jüngeren Kindern häufig erforderlich, ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen.[44]mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 4. Staatliche Daseinsvorsorge

Ein dritter, für das Unterhaltsrecht außerordentlich bedeutsamer Umstand kommt hinzu:[18] Die Unterstützung von betreuenden Eltern – in der ostdeutschen Praxis handelte es sich hierbei fast ausschließlich um betreuende Mütter[19] – war ein besonderes Anliegen der staatlichen Sozialpolitik, was in der familienrechtlichen Literatur der DDR entsprechend breit gewürdigt wurde.[2...mehr

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AGS 11/2016, Bestellung in ... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 16.7.2015 beantragte die Antragstellerin eine einstweilige Anordnung, wonach ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind übertragen werden sollte; gleichzeitig begehrte sie hierfür Verfahrenskostenhilfe. Das AG vermisste zunächst substantiierten Sachvortrag und sah auch die Voraussetzungen für eine Gewährung von Verfahrenskostenhilfe nicht ...mehr

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FoVo 11/2016, Vollzeitpfleg... / 3 Der Praxistipp

Was hat die Schuldnerin wirklich bekommen? Die Entscheidung des Amtsgerichtes lässt nicht wirklich erkennen, welche Leistungen die Schuldnerin erhält. Der Gläubiger sollte jedoch darauf bestehen, dass dies geklärt und auch nachgewiesen wird. Nur dann ist festzustellen, ob und welche Pfändungsschutzvorschriften in Betracht kommen. Hinweis Die Auszahlung des Pflegegeldes an die ...mehr

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FoVo 11/2016, Vollzeitpfleg... / 2 II. Die Entscheidung

Vollzeitpflegegeld ist unpfändbar Gemäß § 850a Nr. 6 ZPO ist Pflegegeld für Erziehung, also der Vollzeitpflegebetrag, unpfändbar, zumal dieser Betrag dem Kind dient und kein Arbeitseinkommen darstellt. Auf die Entscheidung des BGH vom 4.10.2005 – VII ZB 13/05 (MDR 2006, 355 oder Rpfleger 2006, 24) wird verwiesen wie auch auf Stöber, Forderungspfändung unter Rn 1002. Deshalb Er...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Internationales

Zur Konkurrenz der verschiedenen Anknüpfungsalternativen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB (BGH, Beschl. v. 3.8.2016 – XII ZB 110/16). a) Die Erklärung, mit der der sorgeberechtigte Elternteil nach § 1617a Abs. 2 BGB dem Kind den Namen des anderen Elternteils erteilt, ist eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst mit Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt wirksa...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / I. Die Legaldefinition der Umgangspflegschaft, § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB

Die Vorschrift des § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB enthält die Legaldefinition für die Umgangspflegschaft. Danach kann der Familienrichter – und nicht der Rechtspfleger[4] – eine Pflegschaft für die Durchführung des Umganges anordnen, wenn die Eltern oder eine andere Person, bei der sich das Kind in der Obhut befindet, die Wohlverhaltenspflicht dauerhaft oder wiederholt erheblich ver...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch geltend. Die Parteien sind Halbgeschwister und Kinder der am ... 1927 geborenen und am ... 2013 verstorbenen Erblasserin C. Diese hate drei Kinder: die am ... 1953 geborene Klägerin sowie aus der Ehe mit ihrem am ... 1971 vorverstorbenen Ehemann den am ... 1958 geborenen Sohn N und den am ... 1966 geborenen Kl...mehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Abstammung

a) Begehrt ein Samenspender die Feststellung seiner Vaterschaft für einen im Ausland extrakorporal aufbewahrten Embryo, so bestimmt sich das anzuwendende Recht allein entsprechend Art. 19 Abs. 1 S. 2 EGBGB nach dem Personalstatut des Samenspenders. b) Vor der Geburt des Kindes ist nach deutschem Recht eine Vaterschaftsfeststellung ebenso wenig möglich wie die Zuerkennung ein...mehr