Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) §§ 2101 Abs. 1, 2106 Abs. 2 BGB

Rz. 8 Nach § 1923 BGB kann eine im Erbfall noch nicht gezeugte Person nicht Erbe werden. Setzt der Erblasser daher eine noch nicht gezeugte Person zum Erben (nicht: Nacherben) ein, so ist diese nach der Auslegungsregel des § 2101 Abs. 1 BGB Nacherbe und erhält mit der Geburt als Ereignis, das den Nacherbfall auslöst (§ 2106 Abs. 2 BGB), das Erbe als Nach- und damit Vollerbe....mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Auseinandersetzungsvertrag

Rz. 192 Der Auseinandersetzungsvertrag selbst ist formlos, soweit keine Vereinbarungen enthalten sind, die nach allgemeinen Bestimmungen formbedürftig[258] sind. Andernfalls sind die besonderen Formvorschriften einzuhalten.[259] Sind jedoch Gegenstände "betroffen", für deren Verfügung oder Verpflichtung es einer bestimmten Form bedarf, muss auch der Auseinandersetzungsvertra...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Rechtliche Gestaltung

Rz. 80 Die sog. umgekehrte Vermächtnislösung ist ein Modell, das von Grziwotz entwickelt wurde.[121] Sie basiert auf der Grundlage der Erbschaftslösung und vermeidet durch Anordnung von Vermächtnissen zugunsten der nicht behinderten Kinder die Nachteile der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses. Rz. 81 Nach diesem Vorschlag erfolgt zunächst die Einsetzung des behinderten ...mehr

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FF 12/2023, Beide betreuen - beide bezahlen?

Silke Morsch Der Bundesjustizminister liefert: Am 25.8.2023 hat er das Eckpunktepapier zur Reform des Kindes- und des Betreuungsunterhalts vorgelegt: "Das Unterhaltsrecht muss dringend reformiert werden. Es muss faire und gerechte Rahmenbedingungen setzen." Zukünftig sollen die Unterhaltslasten in den in der Praxis weit verbreiteten Fällen, bei denen sich der bisher nicht haup...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / Literaturtipps

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§ 7 Testamentsgestaltung / 4. Bindungswirkung, Wechselbezüglichkeit und Abänderungsmöglichkeit

Rz. 164 § 2270 i.V.m. § 2271 BGB ermöglicht im gemeinschaftlichen Testament bindende – sog. wechselbezügliche – Verfügungen zu treffen und damit ähnliche Wirkungen zu erzielen wie durch eine vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag. Bei einem Ehegattentestament entsteht die Bindungswirkung mit Ableben des erststerbenden Ehegatten, beim Erbvertrag mit Unterzeichnung des V...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / c) Beschlussfassung unter mehreren Angehörigen und gerichtliche Durchsetzung

Rz. 82 Sind mehrere Angehörige gleichen Grades (z.B. mehrere Kinder) vorhanden, so müssen grundsätzlich alle die Einwilligung zu den vorgesehenen Regelungen der Bestattung erteilen; es gibt keinen Mehrheitsbeschluss. Ist nur eines der Kinder nicht einverstanden, so verhindert dies die von den anderen beabsichtigte Verfügung. Die Ausübung des Totenfürsorgerechts setzt nämlich...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / (1) Geburtsurkunden

Rz. 43 Geburtsurkunden i.S.v. § 59 PStG bezeugen Ort, Zeit, Abstammung und Geschlecht des Kindes. Darüber hinaus wird auch die Ehe- oder Nichtehelichkeit dadurch nachgewiesen. Die sog. Geburtsscheine nach § 61c PStG sind keine ausreichenden Beweismittel, da sie keinen Nachweis über die Abstammung beinhalten, sondern lediglich Ort, Zeit, Geschlecht und Namen des Kindes dokume...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / IV. Begleitende Maßnahmen

Rz. 23 Im Rahmen der Vermögensübergabe ist es unter Umständen geboten, die Verfügung von Todes wegen mit geeigneten anderen Maßnahmen zu flankieren. Geboten sein kann eine lebzeitige Vermögensübertragung, bspw. um die persönlichen Steuerfreibeträge nach Ablauf von zehn Jahren erneut ausschöpfen zu können (sog. Dekadentransfer). Zudem wirken sich derartige Maßnahmen i.d.R. au...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Abwägung der Vor- und Nachteile

Rz. 55 Die Möglichkeit einer pflichtteilsfesten Übertragung klingt zwar verlockend, ist aber auch mit großen Gefahren verbunden. Stirbt der Ehegatte mit dem zuvor geringeren Vermögen, erbt der überlebende Ehegatte den so übertragenden Teil wieder zurück. Es liegt auf der Hand, dass gerade in den Fällen der Patchwork-Familie, also nicht gemeinsamer Abkömmlinge, so Pflichtteil...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Ausgleichung gemäß §§ 2050 ff. BGB

Rz. 113 Wenn ein Übergeber einem seiner Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch sonstige Schenkung lebzeitig Vermögenswerte zuwendet und seine Vermögensnachfolge von Todes wegen entweder gar nicht oder durch ein Testament regelt, das mit der gesetzlichen Erbfolge im Wesentlichen im Gleichklang steht,[197] ist zu beachten, dass bei der Miterbenauseinandersetzu...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / I. Alleinerbeneinsetzung; Teilungsanordnung; Bindungswirkung; beschränkter Änderungsvorbehalt; Anfechtungsverzicht

Rz. 188 Muster 7.18: Ehegattentestament – Berliner Testament mit Teilungsanordnungen, Pflichtteilsstrafklausel, Anfechtungsverzicht und Änderungsbefugnis Muster 7.18: Ehegattentestament – Berliner Testament mit Teilungsanordnungen, Pflichtteilsstrafklausel, Anfechtungsverzicht und Änderungsbefugnis Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 136 Ein Pflegevergütungsvermächtnis kann in der letztwilligen Verfügung angeordnet werden. Ist die Person noch nicht bekannt, kann und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, kann er einen möglichen in Betracht kommenden Personenkreis bestimmen und sowohl die Auswahl der Person als auch den Umfang des Vermächtnisses einem Testamentsvollstrecker übertragen. Mus...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Erbengemeinschaft; überquotale Teilungsanordnung

Rz. 185 Muster 7.15: Überquotale Teilungsanordnung (2) Muster 7.15: Überquotale Teilungsanordnung (2) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, geschieden, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit (Vgl. Muster 7.13) (II.) Erbeinsetzung...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Testamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden d...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Abfindungszahlungen an Geschwister

Rz. 122 Häufig verfügen Eltern lediglich über einen oder wenige werthaltige Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Nachfolge unter den Kindern nicht geteilt werden können oder sollen, wie z.B. der elterliche Betrieb oder das elterliche Grundstück. Möchten die Eltern dennoch ihre Kinder wirtschaftlich gleich behandeln, wird in Übergabeverträgen mit dem Übernehmer häufig vorg...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 7. Pflichtteilsklausel

Rz. 175 Grundsätzlich kann der Pflichtteil nur unter den Voraussetzungen der §§ 2333 ff. BGB wirksam entzogen werden. In Ehegattentestamenten kann aber die Klausel aufgenommen werden, dass diejenigen, die zu Schlusserben eingesetzt worden sind, im zweiten Todesfall auch nur ihren Pflichtteil erhalten, wenn sie bereits im ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen. Die E...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Auftragsvereinbarung

Rz. 39 Grundsätzlich schulden Rechtsanwälte eine umfassende und erschöpfende rechtliche Beratung,[14] was z.B. die Prüfung ausländischen Rechts oder steuerlicher Auswirkungen[15] einschließen kann. Es ist deshalb ratsam, schon bei der Mandatsannahme den genauen Mandatsgegenstand und die Reichweite der Beratungspflicht schriftlich festzulegen. So können Missverständnisse verm...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Schenkung- und Erbschaftsteuerersparnis

Rz. 59 Im Bereich der Schenkung- und Erbschaftsteuer bietet die Familiengesellschaft gewisse Vorteile: Geht z.B. ein Vermögen erst im Erbfall vollständig auf die Nachfolger über, bleibt die Möglichkeit zur Mehrfachausnutzung der Schenkung- und Erbschaftsteuerfreibeträge für Ehegatten i.H.v. 500.000 EUR, Kinder i.H.v. 400.000 EUR und Enkel i.H.v. 200.000 EUR ungenutzt. Werden...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Betriebsvermögen

Rz. 345 Befindet sich Betriebsvermögen[645] im Nachlass, so ist höchste Aufmerksamkeit bzgl. der Auseinandersetzung geboten. Zwar sollten im Idealfall bereits zu Lebzeiten die notwendigen Vorkehrungen getroffen worden sein, um das unerwünschte Verwirklichen von Steuertatbeständen zu verhindern. Aber auch bei der Auseinandersetzung lassen sich negative steuerliche Folgen noch...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Anspruch der Mutter und des Vaters aus Anlass der Geburt

Rz. 19 Die Mutter hat gegen den Vater des Kindes nach § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB einen Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Darüber hinaus besteht ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 BGB. Nach § 1615l Abs. 3 S. 4 BGB erlischt dieser Anspruch nicht mit dem Tode des Vaters. Dann haften wegen...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / D. Probleme bei der Beteiligung Minderjähriger

Rz. 128 Sollen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögensgegenstände auf minderjährige Kinder übertragen werden, ist aus Beratersicht vorab zu prüfen, inwieweit die Eltern von einer Vertretung ihres Kindes ausgeschlossen und ob familiengerichtliche Genehmigungen des Übergabevertrags (siehe hierzu nachfolgend Rdn 129 ff.) erforderlich sind. Durch die Beteiligung von Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1001 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter muss auf Grund des Rückwirkungsverbots auf zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen geachtet werden; s R 8.5 Abs 2 KStR 2015. Ebenso wichtig ist die tats Durchführung getroffener Vereinbarungen. Beispiel 1: X verp...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Ausschluss von Erben/Pflichtteilsberechtigten des Vorerben

Rz. 126 Eine häufig auftretende Fallgruppe ist der Wunsch, bei den als Erben vorgesehenen Kindern dem Schwiegerkind den "Durchgriff" auf das Erbe bei Tod des Kindes nach Anfall der Erbschaft zu verwehren.[143] Dies gewinnt in zweifacher Hinsicht bei den Enkeln an Bedeutung. Zunächst soll erneut der "Durchgriff" von den Enkeln auf das Schwiegerkind verhindert, zum Zweiten auc...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / A. Überblick

Rz. 1 Ausgangsfall Erblasser Max Meier (E) verstarb 2023. Er war verheiratet mit Magda (F) und hinterlässt zwei erwachsene Kinder, Daniel (K1) und Anna (K2). Er hatte keinen Ehevertrag geschlossen und hinterlässt kein Testament. Den Eheleuten gehörte gemeinsam je zu 1/2 das selbst bewohnte Einfamilienhaus in Berlin (EFH, Wert des hälftigen Anteils von E 390 TEUR). Außerdem ge...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Erwerbe zur Teilung einer fortgesetzten Gütergemeinschaft

Rz. 813 Schließlich enthält § 3 Nr. 7 GrEStG eine Befreiungsvorschrift für den Erwerb zum Gesamtgut gehöriger Grundstücke durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft, wenn diese Erwerbe zur Teilung des Gesamtguts erfolgen. Nach § 3 Nr. 7 S. 2 GrEStG stehen auch hier Ehegatten bzw. Lebenspartner den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft gleich. Rz. ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Versorgungsfreibeträge

Rz. 309 Neben dem persönlichen Freibetrag gemäß § 16 ErbStG können dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner des Erblassers sowie seinen Abkömmlingen zusätzlich besondere Versorgungsfreibeträge gemäß § 17 ErbStG zustehen. In den Genuss des besonderen Versorgungsfreibetrages können gemäß § 17 Abs. 1 ErbStG der überlebende Ehegatte/Lebenspartner und gemäß Abs....mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Testamentsverzeichnis-Überführung bis 2016

Rz. 2 Integraler Bestandteil des Testamentsregisters werden auch die ca. 13,3 Mio. "gelben Karteikarten" werden, die bis zum 31.12.2011 von den 4.900 Standesämtern und beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin (für Erblasser ohne deutsches Geburtsstandesamt) bereits gesammelt wurden. Sie wurden ebenfalls in das Register überführt, § 1 Abs. 1 TVÜG, § 78d Abs. 1 S. 2 BNotO.[1] Mit ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 5. Wiederverheiratungsklausel

Rz. 169 Mit einer Wiederverheiratungsklausel wollen die Eheleute verhindern, dass nach dem Tode des Erstversterbenden durch eine Wiederheirat des Überlebenden der ungeschmälerte Übergang des Nachlassvermögens des Erstversterbenden nach dem Tod des Längstlebenden auf die Endbedachten gefährdet wird.[147] Diese Gefährdung tritt insb. durch das automatisch entstehende Pflichtte...mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Rückwirkungsverbot bei der Betriebsaufspaltung

Tz. 1306 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft sind bei einer Betriebsaufspaltung aufgr der Voraussetzung der personellen Verflechtung regelmäßig als beherrschende Gesellschafter anzusehen (sonst würde idR nämlich keine personelle Verflechtung bestehen). Bei sämtlichen Vertragsbeziehungen gelten deshalb die Grundsätze des Rückwirkungsverbots;...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Möglichkeiten der Gestaltung

Rz. 317 Die Gestaltungsmöglichkeiten i.R.d. negativen Teilungsanordnung nach § 2044 BGB sind vielfältig. Beispiele Ausschließlich die Mehrheit der Erben kann Auseinandersetzung verlangen (Abweichung vom Grundsatz des § 2042 BGB);[607] Ausschließlich die Mehrheit der Erben kann Antrag auf Zwangsversteigerung gem. § 180 ZVG stellen;[608] Teilungsplan muss einstimmig oder mehrheit...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Anspruch der werdenden Mutter eines Erben

Rz. 15 Die werdende Mutter hat nach Maßgabe des § 1963 BGB einen Unterhaltsanspruch, der eine Nachlassverbindlichkeit darstellt.[21] Er besteht gegenüber dem Erbteil des Kindes, nicht gegen den Vater des Kindes. Rz. 16 Der Unterhaltsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn der nasciturus lediglich Vermächtnisnehmer oder nur Pflichtteilsberechtigter ist. Die Mutter kann Unterh...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / II. Risiken der privatrechtlichen Vorsorgeregelung

Rz. 6 Die größten Gefahren im Bereich der privaten Vorsorgeregelung liegen in der Überforderung der bevollmächtigten Personen und in einem Missbrauch der erteilten Vollmacht durch die Bevollmächtigten. Rz. 7 Da der Rechtsverkehr heute nur noch unbedingt erteilte Vorsorgevollmachten anerkennt und in der heutigen Praxis daher auch nur noch solche erteilt werden, können die Bevo...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Schenkungsteuerrecht

Rz. 126 Die Zuwendung von Vermögensgegenständen gegen Zahlung von Abstands- oder Gleichstellungsgeldern wird schenkungsteuerlich als gemischte Schenkung qualifiziert.[209] Die Abstands- bzw. Gleichstellungsgelder werden also im Verhältnis zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer (sog. Deckungsverhältnis) als Gegenleistung des Übernehmers qualifiziert, die angesichts des i.d...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Berechnung der Erbersatzsteuer

Rz. 283 Die Höhe der Erbersatzsteuer bemisst sich so, als entfiele das Gesamtvermögen der Familienstiftung auf zwei Kinder des Stifters, vgl. § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG. Dies gilt ungeachtet der tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnisse, also auch dann, wenn weniger als zwei Kinder begünstigt sind.[425] Rz. 284 Entsprechend ist der doppelte Kinderfreibetrag i.H.v. insgesamt 800....mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / c) Eigene Würdigung

Rz. 72 Was landläufig unter dem Begriff "Inhaltskontrolle" zusammengefasst wird, sollte differenziert betrachtet werden. Schließlich kommen zur nachträglichen Beseitigung von "Ungerechtigkeiten" nicht nur § 138 BGB und § 242 BGB, sondern auch das Instrument der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und die Anfechtung (siehe Rdn 62) in Betracht. Die Verbindung des Erb- od...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (3) Begriff des "entferntest Berechtigten"

Rz. 265 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist zur Ermittlung des "entferntest Berechtigten" nicht allein auf die derzeit Berechtigten, sondern auf alle potenziell Berechtigten künftiger Generationen abzustellen, vgl. R E 15.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2019.[399] Auch nach Auffassung der Rechtsprechung gehören zu den "entferntest Berechtigten" alle Personen, die nach der Satzung auc...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Gefahren des Berliner Testaments

Rz. 724 Beim Berliner Testament i.S.d. § 2269 BGB setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein; Schlusserben sind in der Regel die gemeinschaftlichen Kinder. Rz. 725 Abgesehen davon, dass diese Konstellation mit (zum Teil massiven) erbschaftsteuerrechtlichen Nachteilen verbunden ist, werden – da die Kinder für den ersten Erbfall enterbt sind – Pflichtteilsansprüch...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Hinführung an die Aufgabe der Vermögensverwaltung

Rz. 60 Neben den Vorteilen bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer bietet eine Familiengesellschaft die Möglichkeit, Familienmitglieder schrittweise an verantwortungsvolle Aufgaben der Vermögensverwaltung heranzuführen. So können den Kindern z.B. zunächst rein vermögensrechtliche Beteiligungen und später auch Mitentscheidungsrechte übertragen werden. In diesem Zusammenspiel w...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 270 Grundsätzlich liegt ein Familienheim i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG vor, wenn die Eheleute oder Lebenspartner die Wohnung zu Wohnzwecken selbst allein oder mit zum Hausstand gehörenden Mitgliedern der Familien, insbesondere Kindern und Eltern nutzen. Allerdings genügt es auch, wenn der Zuwendende selbst seinen Lebensmittelpunkt nicht (mehr) in dem von dem anderen E...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / d) Erlöschen und Unterlassen des Bestimmungsrechts

Rz. 56 Das Bestimmungsrecht ist nicht übertragbar.[139] Bei Geschäftsunfähigkeit oder Tod des Bestimmungsberechtigten erlischt es.[140] Die Mitglieder des vom Erblasser bestimmten Personenkreises werden dann gem. § 2151 Abs. 3 S. 1 BGB Gesamtgläubiger. Wenn der Erblasser bei dieser Fallgestaltung trotzdem eine Drittbestimmung wünscht, muss er einen Ersatzbestimmungsberechtig...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Zustimmungen

Rz. 197 Der Adoptionsantrag ist durch den Notar oder die Beteiligten beim zuständigen Familiengericht einzureichen, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 187 FamFG). Der Antrag muss von dem/den Annehmenden und dem anzunehmenden Volljährigen gemeinsam gestellt werden. Die Notariatsgebühren richten sich in diesem Fall n...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 49 Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Vor- und Nacherbenlösung folgende Beurteilung treffen:[73] Vorteile:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Geltendmachung durch Anfechtungsklage

Rz. 107 Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht und ist erst nach dem Anfall der Erbschaft zulässig; einem Nacherben gegenüber kann die Anfechtung erfolgen, sobald die Erbschaft dem Vorerben angefallen ist, § 2340 Abs. 1 und 2 BGB. Die Anfechtung kann nur innerhalb der in § 2082 BGB bestimmten Fristen erfolgen. Daher ist die Anfechtung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 50 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a EStG findet auf jede nach der ESt zu bemessende Zuschlagsteuer Anwendung, sodass grundsätzlich ohne Bedeutung ist, ob der StPfl unbeschränkt oder beschränkt stpfl ist. Rn. 51 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Strittig ist jedoch, ob das auch für die Anwendung des § 51a Abs 2 EStG gilt. Nach § 50 Abs 1 S 4 EStG ist die Berücksichtigung der Frei...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / II. Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums

Rz. 159 Häufig tritt das Problem auf, dass die Erbschaft angenommen wurde, sich im Nachhinein aber herausstellt, dass die Ausschlagung derselben wirtschaftlich vorteilhafter gewesen wäre, z.B. wenn später die Überschuldung des Nachlasses festgestellt wird. Ist ein entsprechender Irrtum gegeben, kann die Anfechtung der Annahmeerklärung erklärt und gleichzeitig die Ausschlagun...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Erteilung von Vollmachten

Rz. 31 Auf der Grundlage von Vollmachten (§§ 164 ff. BGB) kann der Erblasser außerhalb erbrechtlicher letztwilliger Verfügungen Vorkehrungen für den Todesfall treffen. In der Praxis sollte der Rechtsberater dieses Gestaltungsmittel daher immer in Erwägung ziehen. Dabei kann der Umfang der Vollmacht ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Erteilung der Vollmacht durch den E...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / III. Auswirkungen im Alltag des Familienanwaltes

Nicht selten stehen wir vor der Situation, dass eine Mandantin/ein Mandant unmittelbar nach einer Trennung um Rechtsrat bittet, welche Rechte/Pflichten und/oder Ansprüche er/sie hat (Zitat: "Was steht mir zu?"). Entwickelt sich aus der umfassenden Beratung der Auftrag zur zunächst außergerichtlichen Vertretung, liegen nach der Rechtsprechung des BGH alle Kriterien für eine A...mehr